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Technische Angaben

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Verkaufsbedingungen<br />

sowie­ Beschlagnahme­ oder­ sonstigen­ Verfügungen­ durch­<br />

Dritte­hat­er­uns­unverzüglich­davon­zu­benachrichtigen.<br />

7.3.<br />

Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers,<br />

insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten­und­die­Lieferung­heraus­zu­verlangen.<br />

7.4.<br />

Veräußert­der­Besteller­die­von­uns­gelieferte­Ware,­so­tritt­ermit<br />

Vertragsschluss bis zur vollen Tilgung unserer Forderungen­auf­Warenlieferungen,­die­ihm­aus­der­Veräußerung­erwachsenen<br />

Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen<br />

Nebenrechten bereits jetzt an uns ab. Nach der Abtretung ist<br />

der­Besteller­zur­Einziehung­der­Forderung­ermächtigt.­Wirbehalten<br />

uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald<br />

der­ Besteller­ seinen­ Zahlungsverpflichtungen­ nicht­ ordnungsgemäß­nachkommt­und­in­Zahlungsverzug­gerät.<br />

7.5.<br />

Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Besteller erfolgt­stets­im­Namen­und­Auftrag­für­uns.­Der­Eigentumsvorbehalt<br />

erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehenden<br />

neuen Produkte. Bei Verbindung oder Vermischung<br />

mit uns nicht gehörenden Materialien erwerben wir Miteigentum.<br />

Etwaige Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte, die der<br />

Käufer­ an­ dem­ vermischten­ Bestand­ oder­ dem­ neuen­ Gegenstand<br />

erwirbt, tritt er im Voraus an uns ab.<br />

7.6.<br />

Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheit unsere<br />

Lieferungsforderung insgesamt um mehr als 20 %, werden<br />

wir auf Verlangen des Bestellers die abgetretene Forderung<br />

insoweit­zurück­übertragen.<br />

8. bEANSTANDUNgEN<br />

8.1.<br />

Die­gelieferte­Ware­ist­unverzüglich­nach­Empfang­sorgfältig­zuuntersuchen.­Sie­gilt­als­genehmigt,­wenn­eine­Mängelrüge­nichtinnerhalb<br />

14 Werktagen nach Empfang, bei nicht offensichtlichen­Mängeln­innerhalb­eines­Jahres­nach­Entdeckung,­in­Textform<br />

im Sinne von § 126 b BGB bei uns eingegangen ist.<br />

8.2.<br />

Bei­ Mängeln­ oder­ Fehlern­ einer­ zugesicherten­ Eigenschaftder<br />

gelieferten Ware hat der Besteller Anspruch auf Nachlieferung<br />

oder Nachbesserung nach unserer Wahl. An Stelle<br />

eines mit einem nicht unerheblichen Mangel behafteten Erzeugnisses<br />

wird umtauschweise Ersatz zu dem am Tag der<br />

Ersatzlieferung­ für­ den­ Abnehmer­ gültigen­ Preis­ zuzüglich­<br />

Mehrwertsteuer geliefert.<br />

9. gEWährLEiSTUNg / MäNgELANSPrüchE<br />

9.1.<br />

Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserer Wahl nachzubessern<br />

oder mangelfrei zu ersetzen, die sich infolge eines<br />

vor­dem­Gefahrübergang­liegenden­Umstandes­als­mangelhaftherausstellen.<br />

Ersetzte Teile werden unser Eigentum.<br />

9.2.<br />

Für­ alle­ uns­ notwendig­ erscheinenden­ Nachbesserungenund­Ersatzlieferungen­hat­der­Besteller­nach­Verständigungdie<br />

erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls<br />

sind­wir­von­der­Haftung­für­die­daraus­entstehenden­Folgenbefreit.­<br />

Nur­ in­ dringenden­ Fällen­ der­ Gefährdung­ der­ Betriebssicherheit­<br />

bzw.­ zur­Abwehr­ unverhältnismäßig­ großer­<br />

Schäden,­wobei­dies­uns­sofort­mitzuteilen­ist,­hat­der­Besteller<br />

aber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte<br />

beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen<br />

Aufwendungen zu verlangen.<br />

9.3.<br />

Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden<br />

unmittelbaren Kosten tragen wir, soweit sich die<br />

Beanstandung als berechtigt herausstellt, die Kosten des Ersatzstückes­einschließlich­des­Versandes.­<br />

9.4.<br />

Der Besteller hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften<br />

ein­Recht­zum­Rücktritt­vom­Vertrag,­wenn­wir­–­unter­Berücksichtigung­<br />

der­ gesetzlichen­ Ausnahmefälle­ –­ eine­ unsgesetzte­angemessene­Frist­für­die­Nachbesserung­oder­Ersatzlieferung<br />

wegen eines Sachmangels fruchtlos haben<br />

verstreichen lassen. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor,<br />

steht dem Besteller lediglich ein Recht zur Minderung des<br />

Leistungsteils zu. Das Recht auf Minderung des Vertragsteiles<br />

bleibt ansonsten ausgeschlossen.<br />

9.5.<br />

Gewährleistung­ ist­ ausgeschlossen,­ wenn­ der­ Mangel­ aufzusätzlichen­<br />

Verschleiß­ oder­ Beschädigung,­ entstandendurch­<br />

unsachgemäße­ Behandlung,­ zurückzuführen­ ist,­ die­<br />

Ware­durch­äußere­Einwirkung­oder­eine­mechanische­Verletzung,<br />

insbesondere durch nicht geeignete Einbauteile<br />

schadhaft­ geworden­ ist,­ der­ Schaden­ auf­ natürlichen­ Verschleiß<br />

oder auf die physikalisch/chemischen Eigenschaften<br />

der­Rohstoffe­zurückzuführen­ist,­die­Ware­einer­übermäßigen<br />

vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt war, die<br />

Ware von anderen als von uns repariert oder sonstwie bearbeitet<br />

wurde, die notwendigen bzw. die in der neuesten Fassung<br />

der technischen Anleitungen, Hinweise etc. jedenfalls<br />

vorgeschriebenen Bedingungen nicht eingehalten waren.<br />

9.6.<br />

Erzeugnisse,­für­die­ein­Gewährleistungsanspruch­erhobenwird,­müssen­franko­an­unser­Werk­eingesandt­werden.­Beiberechtigter­Mängelrüge­vergüten­wir­die­Kosten­des­billigsten<br />

Versandweges.<br />

9.7.<br />

Die­genannten­Gewährleistungsansprüche­verjähren­für­alle­<br />

Erzeugnisse innerhalb eines Jahres nach Lieferung.<br />

9.8.<br />

Zur­ Erhebung­ von­ Gewährleistungsansprüchen­ sind­ unsereunmittelbaren­Besteller­berechtigt.­Erzeugnisse,­für­die­Ersatzleistungen­gewährt­wurden,­gehen­nach­unserer­Wahl­in­unser­Eigentum­über.­Die­Kosten­der­Abfallbeseitigung­trägt­der­Käufer.­Für­unsere­Beratungen­übernehmen­wir­keine­Haftung,­essei­denn,­es­läge­grobe­Fahrlässigkeit­oder­Vorsatz­vor.­<br />

10. gEWichTS- UND MASSANgAbEN<br />

10.1.<br />

Gewichts- und Maßangaben sowie Abbildungen in unseren<br />

Katalogen,­Preislisten­und­Prospekten­sind­ohne­Gewähr.<br />

10.2.<br />

Abweichungen­ und­ Abänderungen,­ ferner­ auch­ etwaige­<br />

Druck­,­Schreib­­und­Rechenfehler,­offensichtliche­Irrtümer,verpflichten­uns­nicht.<br />

11. hAfTUNg<br />

11.1.<br />

Für­Schäden,­die­nicht­an­dem­Liefergegenstand­selbst­entstanden<br />

sind, haftet der Lieferer – gleich aus welchem<br />

Rechtsgrund -<br />

a)­ bei­Vorsatz­und­grober­Fahrlässigkeit­des­Lieferers,­seiner­<br />

Organe­ oder­ Erfüllungsgehilfen,­ es­ sei­ denn,­ die­<br />

Schäden­ beruhen­ auf­ einer­ Verletzung­ von­ Kardinalpflichten.­Bei­schuldhafter­Verletzung­von­Kardinalpflichten­<br />

haftet­ der­ Lieferer­ auch­ bei­ leichter­ Fahrlässigkeit,allerdings­begrenzt­auf­den­vertragstypischen,­vernünftigerweise­<br />

vorhersehbaren­ Schaden.­ Kardinalpflichtensind­<br />

solche,­ deren­ Erfüllung­ die­ ordnungsgemäße­<br />

Durchführung­des­Vertrages­überhaupt­erst­ermöglichenund­auf­deren­Einhaltung­der­Besteller­regelmäßig­vertrauen<br />

darf.<br />

b) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.<br />

c)­ bei­ Mängeln,­ die­ er­ arglistig­ verschwiegen­ oder­ deren­<br />

Abwesenheit er garantiert hat.<br />

d)­ bei­ Mängeln­ des­ Liefergegenstandes,­ soweit­ nach­ Produkthaftungsgesetz­für­Personen­und­Sachschäden­anprivat­genutzten­Gegenständen­auch­ohne­Verschuldengehaftet<br />

wird.<br />

Weitere­Ansprüche­sind­ausgeschlossen.<br />

Schadensersatzansprüche­des­Bestellers­wegen­eines­Mangels­verjähren­nach­einem­Jahr­ab­Lieferung­der­Ware,­sofern<br />

der Lieferer nicht arglistig gehandelt hat.<br />

12. höhErE gEWALT<br />

Soweit­die­Parteien­ihre­vertraglichen­Verpflichtungen­infolge­<br />

Arbeitskampf, höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr oder anderer<br />

vergleichbarer­für­sie­unabwendbarer­Umstände­nicht­odernicht­fristgerecht­erbringen­können,­treten­für­sie­keine­nachteiligen­Rechtsfolgen­ein.­Sie­sind­für­die­Dauer­dieser­Ereignisse­von­ihren­vertraglichen­Verpflichtungen­in­dem­Umfange­<br />

befreit,­ wie­ sie­ ihren­ vertraglichen­ Verpflichtungenaufgrund­dieser­Ereignisse­während­der­Dauer­der­Ereignisse<br />

nicht nachkommen können.<br />

13. SchLUSSbESTiMMUNgEN<br />

13.1.<br />

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung<br />

des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.<br />

13.2.<br />

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen<br />

Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist<br />

ausschließlicher­Gerichtsstand­für­alle­Streitigkeiten­aus­diesem­Vertrag­unser­Geschäftssitz­in­Maxdorf.­Dasselbe­gilt,wenn<br />

der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in<br />

Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt<br />

im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.<br />

13.3.<br />

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden­<br />

einschließlich­ dieser­ allgemeinen­ Geschäftsbedingungen<br />

ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird<br />

hierdurch­die­Gültigkeit­der­übrigen­Bestimmungen­nicht­berührt.­<br />

Die­ ganz­ oder­ teilweise­ unwirksame­ Regelung­ solldurch<br />

eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher<br />

Erfolg den der unwirksamen möglichst nahe kommt.<br />

Stand:­März­2009

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