Technische Angaben
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Verkaufsbedingungen<br />
sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch<br />
Drittehaterunsunverzüglichdavonzubenachrichtigen.<br />
7.3.<br />
Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers,<br />
insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutretenunddieLieferungherauszuverlangen.<br />
7.4.<br />
VeräußertderBestellerdievonunsgelieferteWare,sotrittermit<br />
Vertragsschluss bis zur vollen Tilgung unserer ForderungenaufWarenlieferungen,dieihmausderVeräußerungerwachsenen<br />
Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen<br />
Nebenrechten bereits jetzt an uns ab. Nach der Abtretung ist<br />
derBestellerzurEinziehungderForderungermächtigt.Wirbehalten<br />
uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald<br />
der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäßnachkommtundinZahlungsverzuggerät.<br />
7.5.<br />
Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Besteller erfolgtstetsimNamenundAuftragfüruns.DerEigentumsvorbehalt<br />
erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehenden<br />
neuen Produkte. Bei Verbindung oder Vermischung<br />
mit uns nicht gehörenden Materialien erwerben wir Miteigentum.<br />
Etwaige Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte, die der<br />
Käufer an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand<br />
erwirbt, tritt er im Voraus an uns ab.<br />
7.6.<br />
Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheit unsere<br />
Lieferungsforderung insgesamt um mehr als 20 %, werden<br />
wir auf Verlangen des Bestellers die abgetretene Forderung<br />
insoweitzurückübertragen.<br />
8. bEANSTANDUNgEN<br />
8.1.<br />
DiegelieferteWareistunverzüglichnachEmpfangsorgfältigzuuntersuchen.Siegiltalsgenehmigt,wenneineMängelrügenichtinnerhalb<br />
14 Werktagen nach Empfang, bei nicht offensichtlichenMängelninnerhalbeinesJahresnachEntdeckung,inTextform<br />
im Sinne von § 126 b BGB bei uns eingegangen ist.<br />
8.2.<br />
Bei Mängeln oder Fehlern einer zugesicherten Eigenschaftder<br />
gelieferten Ware hat der Besteller Anspruch auf Nachlieferung<br />
oder Nachbesserung nach unserer Wahl. An Stelle<br />
eines mit einem nicht unerheblichen Mangel behafteten Erzeugnisses<br />
wird umtauschweise Ersatz zu dem am Tag der<br />
Ersatzlieferung für den Abnehmer gültigen Preis zuzüglich<br />
Mehrwertsteuer geliefert.<br />
9. gEWährLEiSTUNg / MäNgELANSPrüchE<br />
9.1.<br />
Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserer Wahl nachzubessern<br />
oder mangelfrei zu ersetzen, die sich infolge eines<br />
vordemGefahrübergangliegendenUmstandesalsmangelhaftherausstellen.<br />
Ersetzte Teile werden unser Eigentum.<br />
9.2.<br />
Für alle uns notwendig erscheinenden NachbesserungenundErsatzlieferungenhatderBestellernachVerständigungdie<br />
erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls<br />
sindwirvonderHaftungfürdiedarausentstehendenFolgenbefreit.<br />
Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit<br />
bzw. zurAbwehr unverhältnismäßig großer<br />
Schäden,wobeidiesunssofortmitzuteilenist,hatderBesteller<br />
aber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte<br />
beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen<br />
Aufwendungen zu verlangen.<br />
9.3.<br />
Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden<br />
unmittelbaren Kosten tragen wir, soweit sich die<br />
Beanstandung als berechtigt herausstellt, die Kosten des ErsatzstückeseinschließlichdesVersandes.<br />
9.4.<br />
Der Besteller hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften<br />
einRechtzumRücktrittvomVertrag,wennwir–unterBerücksichtigung<br />
der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine unsgesetzteangemesseneFristfürdieNachbesserungoderErsatzlieferung<br />
wegen eines Sachmangels fruchtlos haben<br />
verstreichen lassen. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor,<br />
steht dem Besteller lediglich ein Recht zur Minderung des<br />
Leistungsteils zu. Das Recht auf Minderung des Vertragsteiles<br />
bleibt ansonsten ausgeschlossen.<br />
9.5.<br />
Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel aufzusätzlichen<br />
Verschleiß oder Beschädigung, entstandendurch<br />
unsachgemäße Behandlung, zurückzuführen ist, die<br />
WaredurchäußereEinwirkungodereinemechanischeVerletzung,<br />
insbesondere durch nicht geeignete Einbauteile<br />
schadhaft geworden ist, der Schaden auf natürlichen Verschleiß<br />
oder auf die physikalisch/chemischen Eigenschaften<br />
derRohstoffezurückzuführenist,dieWareeinerübermäßigen<br />
vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt war, die<br />
Ware von anderen als von uns repariert oder sonstwie bearbeitet<br />
wurde, die notwendigen bzw. die in der neuesten Fassung<br />
der technischen Anleitungen, Hinweise etc. jedenfalls<br />
vorgeschriebenen Bedingungen nicht eingehalten waren.<br />
9.6.<br />
Erzeugnisse,fürdieeinGewährleistungsansprucherhobenwird,müssenfrankoanunserWerkeingesandtwerden.BeiberechtigterMängelrügevergütenwirdieKostendesbilligsten<br />
Versandweges.<br />
9.7.<br />
DiegenanntenGewährleistungsansprücheverjährenfüralle<br />
Erzeugnisse innerhalb eines Jahres nach Lieferung.<br />
9.8.<br />
Zur Erhebung von Gewährleistungsansprüchen sind unsereunmittelbarenBestellerberechtigt.Erzeugnisse,fürdieErsatzleistungengewährtwurden,gehennachunsererWahlinunserEigentumüber.DieKostenderAbfallbeseitigungträgtderKäufer.FürunsereBeratungenübernehmenwirkeineHaftung,esseidenn,eslägegrobeFahrlässigkeitoderVorsatzvor.<br />
10. gEWichTS- UND MASSANgAbEN<br />
10.1.<br />
Gewichts- und Maßangaben sowie Abbildungen in unseren<br />
Katalogen,PreislistenundProspektensindohneGewähr.<br />
10.2.<br />
Abweichungen und Abänderungen, ferner auch etwaige<br />
Druck,SchreibundRechenfehler,offensichtlicheIrrtümer,verpflichtenunsnicht.<br />
11. hAfTUNg<br />
11.1.<br />
FürSchäden,dienichtandemLiefergegenstandselbstentstanden<br />
sind, haftet der Lieferer – gleich aus welchem<br />
Rechtsgrund -<br />
a) beiVorsatzundgroberFahrlässigkeitdesLieferers,seiner<br />
Organe oder Erfüllungsgehilfen, es sei denn, die<br />
Schäden beruhen auf einer Verletzung von Kardinalpflichten.BeischuldhafterVerletzungvonKardinalpflichten<br />
haftet der Lieferer auch bei leichter Fahrlässigkeit,allerdingsbegrenztaufdenvertragstypischen,vernünftigerweise<br />
vorhersehbaren Schaden. Kardinalpflichtensind<br />
solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße<br />
DurchführungdesVertragesüberhaupterstermöglichenundaufderenEinhaltungderBestellerregelmäßigvertrauen<br />
darf.<br />
b) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.<br />
c) bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen oder deren<br />
Abwesenheit er garantiert hat.<br />
d) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach ProdukthaftungsgesetzfürPersonenundSachschädenanprivatgenutztenGegenständenauchohneVerschuldengehaftet<br />
wird.<br />
WeitereAnsprüchesindausgeschlossen.<br />
SchadensersatzansprüchedesBestellerswegeneinesMangelsverjährennacheinemJahrabLieferungderWare,sofern<br />
der Lieferer nicht arglistig gehandelt hat.<br />
12. höhErE gEWALT<br />
SoweitdieParteienihrevertraglichenVerpflichtungeninfolge<br />
Arbeitskampf, höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr oder anderer<br />
vergleichbarerfürsieunabwendbarerUmständenichtodernichtfristgerechterbringenkönnen,tretenfürsiekeinenachteiligenRechtsfolgenein.SiesindfürdieDauerdieserEreignissevonihrenvertraglichenVerpflichtungenindemUmfange<br />
befreit, wie sie ihren vertraglichen VerpflichtungenaufgrunddieserEreignissewährendderDauerderEreignisse<br />
nicht nachkommen können.<br />
13. SchLUSSbESTiMMUNgEN<br />
13.1.<br />
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung<br />
des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.<br />
13.2.<br />
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen<br />
Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist<br />
ausschließlicherGerichtsstandfüralleStreitigkeitenausdiesemVertragunserGeschäftssitzinMaxdorf.Dasselbegilt,wenn<br />
der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in<br />
Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt<br />
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.<br />
13.3.<br />
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden<br />
einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird<br />
hierdurchdieGültigkeitderübrigenBestimmungennichtberührt.<br />
Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung solldurch<br />
eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher<br />
Erfolg den der unwirksamen möglichst nahe kommt.<br />
Stand:März2009