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Interview - Referenzen.frehner-consulting.de

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Nach vielen Jahren <strong>de</strong>r Vorarbeit und langwierigenTarifverhandlungen wur<strong>de</strong> im Jahr 2000 zunächst<strong>de</strong>r Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe(TV-V) aus <strong>de</strong>r Taufe gehoben. Dies war <strong>de</strong>r ersteSchritt und zugleich die „Blaupause“ für die Reform<strong>de</strong>s Tarifrechts auch in <strong>de</strong>n übrigen kommunalenSparten. Bis zur Umsetzung <strong>de</strong>r Reformsollten dann jedoch noch weitere fünf Jahre mitzahlreichen harten Tarifverhandlungen erfor<strong>de</strong>rlichsein, ehe im September 2005 <strong>de</strong>r Tarifvertragfür <strong>de</strong>n öffentlichen Dienst (TVöD) unterschriftsreifwar. Der TV-V und <strong>de</strong>r TVöD sinddurch eine strikte Abkehr vom Beamtenrecht undvom Alimentationsprinzip gekennzeichnet. Enthielt<strong>de</strong>r BAT-O/BMT-G-O zum Beispiel noch Entgeltansprüche,die lediglich an <strong>de</strong>n Familienstatusanknüpften (Ehegattenzuschlag, Kin<strong>de</strong>rzuschlag),so sind die Entgeltregelungen von TV-V und TVöDkonsequent durch das Leistungsaustauschprinzipgekennzeichnet. Mit <strong>de</strong>m Leistungsentgelt, varia-blen Stufenlaufzeiten und Probezeitregelungen fürFührungsaufgaben wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Leistungsgedankedurch zusätzliche Elemente hinterlegt.Bild © TMB-Fotoarchiv/NBL-Boldt

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