Leitfaden Gerätturnen 2011 - Schwäbischer Turnerbund
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Das Technische Komitee Gerätturnen hat folgende Regelungen für Wettkampf-Veranstaltungen des Fachgebietes Gerätturnen im Deutschen Turner-Bund (Veranstalter)zur Übersicht und Information aufgeführt.Auszug aus den jeweils gültigen OrdnungStartrecht für ausländische MitgliederAusländische Mitglieder, die ihren ständigen Wohnsitz (Lebensmittelpunkt) in Deutschlandhaben, werden bezüglich des Startrechts wie Deutsche behandelt.Ausländische Mitglieder/ Aktive, die ihren Lebensmittelpunkt (Wohnsitz, Schule, Studienplatz)in Deutschland haben, bei Deutschen Jugendmeisterschaften in Konkurrenz teilnehmendürfen.Einschränkungen für den Fachbereich Olympische Sportarten:An Qualifikationswettkämpfen im Rahmen Deutscher Einzelmeisterschaften dürfen Ausländer/-innenmit ständigem Wohnsitz in Deutschland nur außer Konkurrenz teilnehmen. ZuFinalkämpfen werden sie nicht zugelassen.AusführungsbestimmungenZur Erfüllung der geforderten Voraussetzungen muss die nachfolgende Bedingung erfülltsein: Der ständige Wohnsitz oder dessen Wechsel muss bei der Beantragung des Startpassesbzw. des Startrechts durch Kopie der Anmeldung bei der amtlichen Meldebehörde odereines anderen amtlichen Dokuments (Reisepass, Personal- oder Kinderausweis) nachgewiesenwerden.Ziffer 4.1 KleidungDas Tragen des Bundesadlers ist auf der Delegations-, Trainings- und Wettkampfkleidungnur bei offiziellen Anlässen der Nationalmannschaft bzw. der DTB-Vertretung gestattet.Passordnung2.2.3.1 Die Gültigkeitsdauer des Startpasses beträgt fünf Kalenderjahre.2.2.5.1 Die Gültigkeit endet vorzeitig beib) Unbrauchbarkeit infolge Verschmutzung, Beschädigung u.ä.c) Unbrauchbarkeit wegen unzulässiger Eintragungen, Korrektur o. StreichungenZweitstartrecht4.1.3.2 b) Ein Wechsel des Zweitstartrechts für einen neuen Zweitverein oder dieAufhebung des Zweitstartrechts (Rückwechsel zum Stammverein) gelten alsVereinswechsel und bewirken die hierfür vor Erteilung der Starterlaubnisvorgesehenen Sperren. Bei Rückwechsel zum Stammverein ist die neueStarterlaubnis zur eindeutigen Kennzeichnung im Bereich „Zweitstartrecht“ zuvermerken.Besondere Hinweise:- Das Zweitstartrecht kann zeitlich nicht befristet werden, sondern gilt genau so langwie das Erststartrecht.- Ab dem Zeitpunkt der Freigabe des Zweitstartrechts durch den Stammverein ist einStart in Mannschaftswettkämpfen für den Stammverein nicht mehr möglich.19