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Niederschrift - Unabhängige Dorfliste Wulkaprodersdorf

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III. VermögensrechnungAktiva 8,698.267,14Passiva 911.877,91-------------------------------------------Reinvermögen 7,786.389,23==========================IV. Mittelfristiger FinanzplanDer mittelfristige Finanzplan für die Jahre 2012 und 2013 wird der gegenständlichen<strong>Niederschrift</strong> als wesentlicher Bestandteil (Beilage 2) beigeschlossen.Dieser Rechnungsabschluss ist mit sämtlichen Beilagen und sonstigen erforderlichenUnterlagen dem Amt der Bgld. Landesregierung zur Genehmigung vorzulegen.zu a)04) Hochwasserschutza) Bericht und Vergabe der Kleinmaßnahmen im Bereich der B16 bis zur A3 und imBereich der „Preinhäuser“.b) Aufnahme eines Finanzierungsdarlehensc) Flächenwidmungsplan - Einleitung eines Umwidmungsverfahrens und Änderungdes örtl. Entwicklungskonzeptesd) Großprojekte - Berichte und weitere MaßnahmenVorsitzender führt einleitend aus, dass nach erfolgter wasserrechtlicher und naturschutzbehördlicherGenehmigung die Arbeiten betreffend die geplanten Kleinmaßnahmen imBereich der B 16 bis zur A3 und im Bereich der „Tratina“ vom Büro Aquaalta-DI Bodi,ausgeschrieben wurden. Es wurden insgesamt 5 Firmen eingeladen, wovon 3 Offerteeingebracht haben. Nach erfolgter Anbotsöffnung und Prüfung der Unterlagen aufVollständigkeit scheint die Strabag AG, St. Martin mit einer Anbotssumme von € 163.713,79inkl. MWSt. als Billigstbieter auf. Knapp dahinter liegt die Fa. Schuller-Bau, Buch mit€ 167.084,-- und die Teerag Asdag, Enzenreith mit € 177.566,68.Im Zuge der darauffolgenden Diskussion, führt der leit. AR aus, dass nach Ablauf derStillhaltefrist nach Ostern eine Baueinleitung stattfinden wird. Anschließend wirdvoraussichtlich in der ersten bzw. spät. 2. Maiwoche mit den Arbeiten begonnen, wobei auswasserabflusstechnischen Gründen mit dem Abschnitt zwischen der B 16 und der A 3begonnen wird. Nachdem es sich um vorgezogene lineare Maßnahmen handelt, die sowohlvon Land als auch Bund in technischer und finanzieller Hinsicht anerkannt wurden, liegenZusagen von jeweils € 70.000,-- (jeweils 1/3 Förderung von Bund und Land) vor, die sich aufdie angenommenen Gesamtkosten von € 210.000,-- beziehen (bauliche Maßnahmen,Bauaufsicht und Bauleitung DI Bodi – Schätzkosten: ca. € 14.000,--).Abschließend stellt der Vorsitzende den Antrag, dass die genanntenHochwasserschutzmaßnahmen im Bereich der B 16 bis zur A 3 sowie im Bereich der„Tratina“ nach erfolgter Ausschreibung und Prüfung durch das Büro Aquaalta, DI Bodi,4


Eisenstadt an die Billigstbieterfirma, die Strabag St. Martin, mit einer Auftragssumme von€ 163.713,79 inkl. MWSt. vergeben werden.Bl.Zl. 03 a/2011Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die genannten Hochwasserschutzmaßnahmenim Bereich der B 16 bis zur A 3 sowie im Bereich der Tratina (Preinhäuser) nach erfolgterAusschreibung und Prüfung durch das Büro Aquaalta, DI Bodi, Eisenstadt, an dieBilligstbieterfirma, die Strabag St. Martin, mit einer Auftragssumme von € 163.713,79 inkl.MWSt. zu vergeben.zu b)Vorsitzender führt einleitend aus, dass aufgrund der laufenden Besprechungen und Ergebnissein der Hochwasserrunde vom leit. AR eine Hochrechnung der vorauss. erforderlichenFinanzierungsbeträge erstellt wurde und ersucht diesen um Sachverhaltsdarstellung.Dieser führt aus, dass die Berechnungen darauf basieren, dass beginnend mit dem HH-Jahr2011 eine sukzessive Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen sowie der dazugehörenden Begleitmaßnahmen (Güterwege, Begleitwege, DE Projekte, ….) bis zum Jahr2017 erfolgt. Dabei sind die vorgezogenen Kleinmaßnahmen bzw. linearen Maßnahmen (wiez.B. im Bereich der B 16 – A3 sowie der Tratina) mit einer zugesagten Förderungen vonjeweils 1/3 Bund und Land, die Errichtung der Hochwasserschutzdämme am Hirmerbach undder Wulka samt Grundankauf und Planung mit einer Mindestförderung von 40 % Bund und40 % Land, die erforderlichen Güterwege und Begleitwege mit einer Förderung von 40 % desLandes sowie einer teilweise Mitfinanzierung der ZARA und die linearen Maßnahmen wiedie Schaffung von Schutzmauern, die Schaffung von Flachwasserzonen sowie dieUmgestaltung von markanten Bereichen (betroffene Ortseinfahrten, Kinderspielplatzbereich,Kantorgarten) berücksichtigt. Bezüglich der Förderungen wurde davon ausgegangen, dass dieFörderung des Landes im darauffolgenden Jahr und die Förderung des Bundes spät. nach zweiJahren einlangen. Förderungen, die die Mitbeteiligungen anderer Gemeinden bei derErrichtung der Becken am Hirmerbach und der Wulka betreffen (eine mündliche Zusage derGemeinde Trausdorf liegt vor), wurden vorerst nicht berücksichtigt.Finanzierung von Maßnahmen imRahmen des HW-Schutzes 2011BezeichnungLandesförderung BundesförderungAnfangsstandKleinmaßnahmen (Prein + B16-A3) 210.000,00 70.000,00 70.000,00Güterwege 100.000,00 40.000,00 30.000,00 (ZARA)Projekt: Hirmerbach 20.000,00 8.000,00 8.000,00Projekt: WB I - III 30.000,00 10.000,00 10.000,00Nebenkosten (Planung, ...) 10.000,00 4.000,00 4.000,00Landesförderung ant. -30.000,00 -30.000,00Bundesförderung ant.Zinsen 5.000,00Tilgung -40.000,00ZARA-Güterweg -30.000,00Summe 275.000,00Förderungen offen 102.000,00 92.000,005


Finanzierung von Maßnahmen imRahmen des HW-Schutzes 2012BezeichnungLandesförderung BundesförderungAnfangsstand 275.000,00 102.000,00 92.000,00Kleinmaßnahmen 70.000,00 23.000,00 23.000,00Brückenbau B16 50.000,00Grundankauf 150.000,00 60.000,00 60.000,00Wegenetz 30.000,00 12.000,00 *Projekt: Becken Antau 20.000,00 7.000,00 7.000,00Projekt: HB 1. Abschnitt 100.000,00 40.000,00 40.000,00Nebenkosten (Planung, ...) 10.000,00 4.000,00 4.000,00Landesförderung ant. 102.000,00 -102.000,00Bundesförderung ant. 30.000,00 -30.000,00Zinsen 10.000,00Tilgung 40.000,00Summe 543.000,00 146.000,00 196.000,00Finanzierung von Maßnahmen imRahmen des HW-Schutzes 2013BezeichnungLandesförderung BundesförderungAnfangsstand 543.000,00 146.000,00 196.000,00Kleinmaßnahmen 70.000,00 23.000,00 23.000,00Güterwege 50.000,00 20.000,00Grundankauf 100.000,00 40.000,00 40.000,00Wegenetz 30.000,00 5.000,00 5.000,00Projekt: Becken Hirm 500.000,00 200.000,00 200.000,00Landesförderung ant. 246.000,00 -246.000,00Bundesförderung ant. 196.000,00 -196.000,00Zinsen 30.000,00Tilgung -40.000,00- Güterwege -20.000,00Summe 821.000,00 188.000,00 268.000,00Finanzierung von Maßnahmen imRahmen des HW-Schutzes 2014BezeichnungLandesförderung BundesförderungAnfangsstand 821.000,00 188.000,00 268.000,00Kleinmaßnahmen 20.000,00 7.000,00 7.000,00Güterwege 40.000,00 16.000,00 *Grundankauf 50.000,00 20.000,00 20.000,00Wegenetz 20.000,00 5.000,00 5.000,00Projekt: Hirm 300.000,00 120.000,00 120.000,00Projekt: Antau 200.000,00 80.000,00 80.000,00Nebenkosten (Planung, ...) 20.000,00 7.000,00 7.000,00Landesförderung ant. 188.000,00 -188.000,00Bundesförderung ant. 200.000,00 -200.000,00Zinsen 30.000,00Tilgung 40.000,00Güterwege -16.000,00Summe 1.057.000,00 255.000,00 307.000,00Förderungen offen6


Finanzierung von Maßnahmen imRahmen des HW-Schutzes 2015Bezeichnung Landesförderung BundesförderungAnfangsstand 1.057.000,00 255.000,00 307.000,00Kleinmaßnahmen 20.000,00 7.000,00 7.000,00Grundankauf 50.000,00 20.000,00 20.000,00Wegenetz 20.000,00 5.000,00 5.000,00Projekt: Antau 400.000,00 160.000,00 160.000,00Nebenkosten (Planung, ...) 10.000,00 3.000,00 3.000,00Landesförderung ant. -255.000,00 -255.000,00Bundesförderung ant. -200.000,00 -200.000,00Zinsen 35.000,00Tilgung -40.000,00Summe 1.097.000,00 195.000,00 302.000,00Finanzierung von Maßnahmen imRahmen des HW-Schutzes 2016Bezeichnung Landesförderung BundesförderungAnfangsstand 1.097.000,00 195.000,00 302.000,00Projekt: Antau 100.000,00 40.000,00 40.000,00Landesförderung ant. -235.000,00Bundesförderung ant. -342.000,00Zinsen 25.000,00Tilgung -40.000,00Summe 605.000,00In weiterer Folge führt der Vorsitzende aus, dass zwecks Einholung von Finanzierungsangeboten4 Kreditunternehmen eingeladen wurden, wovon 4 Offerte wie folgt abgegebenhaben:Inst.Aufschlag auf Gesamt Geb. Alternativ Fixverzins.den 3 M-EuriborRaika 0,51 % 1,701 % keine keine KeinePSK/BAWAG 0,52 % keine 0,45 % auf 3 Jahredanach Neuverh.Bank Austria 0,53 % keine 0,43 % auf 3 Jahredanach Neuverh.Bank Bgld. 0,75 % 0,25 % derRH.3,37 % auf 5JahrekeineDer leit. AR führt aus, dass mit allen angeführten Kreditunternehmen Rücksprache bezüglicheventueller Verbesserungsmöglichkeiten gehalten wurde und darauf folgend die Alternativangeboteunterbreitet wurden. Im Hinblick auf den in den letzten Monaten allerdings starkangehobenen Zinsaufschlag, der vorauss. zwecks Sicherung der Bankgeschäfte noch stärkersteigen wird, erscheint es zweckmäßig den etwas höheren 3 M-Euribor, der für die gesamteLaufzeit von ca. 15 – 20 Jahren (abhängig von der eff. Umsetzung und somit der Gesamtauftragssummeund der jährl. Rückzahlungsraten – spät. 30.06.2031) gilt, in Anspruch zunehmen.Bezüglich der Zwischenfinanzierungszinsen, die von der Gemeinde zu tragen sind, wurde vonHR Rojacz mitgeteilt, dass seitens des Landes die Mehrkosten eventuell durch eine höhere7


Förderung von 1 % abgegolten werden. In gleicher Weise soll auch mit dem Bund verhandeltwerden. Für die gegenständlichen Kleinprojekte liegen jedenfalls die schriftlichen Zusagendes Bundes (jeweils € 35.000,-- pro Projekt, somit insgesamt € 70.000,--, bei max.Überziehung v. 10 % + 10.000,-- Pauschale) und des Landes (€ 70.000,-- samtFreigabezusage für 2011) vor.Im Anschluss an die darauf folgende Diskussion stellt der Vorsitzende den Antrag, dass imRahmen der Umsetzung der notwendigen Hochwasserschutzmaßnahmen ein Zwischenfinanzierungsdarlehen(Kontokorrentkredit) bis zum max. Höchstbetrag von € 1,2 Mio. beider Raiffeisenlandesbank Burgenland (Filiale <strong>Wulkaprodersdorf</strong>) auf Basis des 3-M-Euriborsmit einem Aufschlag von 0,51 % (ohne sonst. Gebühren) für die Dauer von max. 20 Jahrenaufgenommen wird. Die jährlichen Tilgungsraten werden mit mind. € 40.000,-- festgelegt,wobei die jeweiligen Aufnahmebeträge innerhalb des Kreditrahmens über den Voranschlag(oder NVA) sowie die Vergaben im Gemeinderat erfolgen.Bl.Zl. 3 b/2011Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass im Rahmen der Umsetzung dernotwendigen Hochwasserschutzmaßnahmen für die Gemeinde <strong>Wulkaprodersdorf</strong> einZwischenfinanzierungsdarlehen (Kontokorrentkredit) bis zum max. Höchstbetrag von € 1,2Mio. bei der Raiffeisenlandesbank Burgenland (Filiale <strong>Wulkaprodersdorf</strong>) auf Basis des 3-M-Euribors mit einem Aufschlag von 0,51 % (ohne sonst. Gebühren) für die Dauer von max. 20Jahren (30.06.2031) aufgenommen wird. Die jährlichen Tilgungsraten werden mit mind. €40.000,-- festgelegt, wobei die jeweiligen Aufnahmebeträge innerhalb des Kreditrahmensüber den Voranschlag (oder NVA) sowie die Vergaben im Gemeinderat erfolgen.zu c)Vorsitzender führt einleitend aus, dass nach mehreren Gesprächen im Hochwasserteam unterBeiziehung von DI Schmidtbauer sowie nach Rücksprache mit HR Schatovich imGemeindevorstand die Einleitung einer Flächenwidmungsplanänderung – Schaffung vonWidmungsbereichen mit der Widmung „Grünland – Rückhaltebecken“ für Maßnahmen desHochwasserschutzes (Becken, Absenkungen, Vertiefungen – Überläufe –Überflutungsbereiche) sowie die Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes (2.Änderung) betreffend die Schaffung von Freihaltezonen (Grundsatzbeschluss mit Mitteilungan die BH – Definition möglicher Überflutungsbereiche und Erweiterungsflächen fürzukünftige HW-Schutzmaßnahmen) behandelt wurde und ersucht den leit. AR umDetailerläuterung.Dieser verweist auf die Plangrundlage, die allen Fraktionen übermittelt wurde und in Kopieauch den GR-Mitgliedern übergeben wird und führt aus, dass es sich bezüglich der Einleitungeines Änderungsverfahrens des Flächenwidmungsplanes um eine Grundsatzbeschlussfassunghandelt, die jene Flächen betrifft, die in der Planskizze grün-schraffiert hinterlegt wurden.Diese Flächen sehen die Schaffung von Rückhaltebecken, Absenkungsflächen, Flutmuldensowie Flächen mit ökologischen Funktionen vor und ziehen entspr. erforderliche wasserrechtl.Bewilligungen nach sich. Die in diesen Zonen bereits vorhandenen Bauland- undGrünflächensonderwidmungen bleiben erhalten. Weiters kommt es zu einer Richtigstellungder Hochwasserdaten.Die Freihaltezonen wurden in der vorliegenden Planskizze gelb hinterlegt und stellen jeneBereiche dar, die bei einer weiteren Verschlechterung der HQ-Linien einerseits betroffen8


wären und andererseits für zusätzliche Hochwasserschutzmaßnahmen benötigt werden undsomit freigehalten werden sollen.Im Anschluss an die kurze Diskussion stellt der Vorsitzende den Antrag der Grundsatzbeschlussfassungbetreffend die Einleitung eines Änderungsverfahrens des Flächenwidmungsplanessowie der beabsichtigten Änderung des Entwicklungskonzeptes lt.vorliegender Planskizze, die die Schaffung von Widmungsbereichen mit der Widmung„Grünland – Rückhaltebecken“ sowie die Schaffung von „Freihaltezonen“ vorsieht, positivgegenüberzutreten.Bl.Zl. 3 c/2011Der Gemeinderat beschließt einstimmig, der Einleitung eines Änderungsverfahrens desFlächenwidmungsplanes sowie der beabsichtigten Änderung des Entwicklungskonzeptes lt.vorliegender Planskizze, die die Schaffung von Widmungsbereichen mit der Widmung„Grünland – Rückhaltebecken“ sowie die Schaffung von „Freihaltezonen“ vorsieht, positivgegenüberzutreten.zu d)Vorsitzender führt aus, dass bezüglich der beiden Rückhaltebecken im Bereich desHirmerbaches und der Wulka Grundverhandlungen geführt wurden. Auf der Hirmerbachseitesliegen bereits teilweise Optionsverträge (Kauf, Tausch, Verschiebung) vor. Leider gibt esseitens der Fam. Rigler keine Gesprächsbereitschaft mehr, weshalb mit den beidenbetroffenen Bezirkshauptmannschaften von Eisenstadt und Mattersburg ein erstes Gesprächbetreffend die Einleitung eines Enteignungsverfahrens geführt wurde. Darauf basierend wurdeDI Bodi damit beauftragt zu prüfen, ob der gewählte Standort aus wirtschaftlicher undtechnischer Sicht als einzige Möglichkeit in Frage kommt, was sich aufgrund der bisherigenErhebungen abzeichnet.Mit der Pfarre wurde ein erstes Gespräch betreffend die Flächen im unmittelbaren Nahbereichdes Hirmerbaches (Kantorgarten, Areal nach dem Kirchenfriedhof) und der Wulka (landw.Gstk. Gospodske, Areal hinter den Gstk. Fuchs, Schaffer, Bauer) geführt und dieErfordernisse und Interessen der Gemeinde deponiert.In der Gemeinde Antau hat im Beisein von HR Rojacz, DI Bodi, DI Wanka und dem Bgm.von Antau ein Gespräch mit den betroffenen Grundeigentümern im Bereich des geplantenRückhaltebeckens im Anschluss an den Damm Mauselwiesen stattgefunden, wobei trotzeiniger negativer Meinungen der Großteil die geplanten Maßnahmen befürwortet hat.Als nächster Schritt sollen die Bodenerkundungen im Bereich der Wohnblöcke, derSandäcker sowie im Nahbereich der Weinbergstraße durchgeführt werden. Weiters soll einGespräch mit der RÖEE betr. die Vergrößerung des Bahndammdurchlasses geführt werden.05) Neubaugasse – Übernahme einer Teilfläche in das öffentl. Gut – Erlassung derWidmungsverordnungVorsitzender ersucht einleitend den leit. AR um Sachverhaltsdarstellung.Dieser führt aus, dass im Zuge der Bauführung der Ehegatten DI Stefan und Mag. ChristineWagmeister eine Teilung des Grundstückes in der Neubaugasse 22 vorgenommen wurde.9


Dabei wurde bei Erstellung des Teilungsplanes festgestellt, dass die bestehende Einfriedungzum öffentl. Gut nicht direkt auf der Grundgrenze errichtet wurde und sich über die Längevon ca. 70 lfm. eine Abtretungsfläche von 21 m², die an die Gemeinde kostenlos abgetretenwird, ergibt. In diesem Zusammenhang wäre nunmehr ein entsprechender Beschlussbetreffend die kostenlose Übernahme und Einbindung der Teilfläche 4 auf Basis desvorliegenden Abtretungsvertrages zu fassen und die Widmungsverordnung zu erlassen.Nach kurzer Diskussion stellt der Vorsitzende den Antrag, der gegenständlichen Widmungvon öffentl. Gut sowie der kostenlosen Übernahme und Einbindung der Teilfläche 4 in dieGstk.Nr. 2385/2 lt. TP der DI Jonke, DI Kochberger ZT GmbH vom 14.10.2010, GZ 4331-09positiv gegenüberzutreten.Bl.Zl. 4/2011Der Gemeinderat beschließt einstimmig, der kostenlosen Übernahme und Einbindung derTeilfläche 4 in die Gstk.Nr. 2385/2 lt. Abtretungsvertrages der Notaritskanzlei Deiger/Manninger, AZ 4426/Mag.M./E.J sowie der gegenständlichen Widmung von öffentl. Gut aufBasis des TP der DI Jonke, DI Kochberger ZT GmbH vom 14.10.2010, GZ 4331-09 positivgegenüberzutreten und erlässt in diesem Zusammenhang nachstehendeVerordnungdes Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Wulkaprodersdorf</strong> vom 31. März 2011, betreffend dieWidmung und Entwidmung öffentlichen Gutes im Bereich der Neubaugasse 22.Gem. § 64 Abs. 1 Bgld. GO wird verordnet:§ 1Nachstehende Teilflächen werden aufgrund des Teilungsplanes der staatl. befugten undbeeideten Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen ZT GmbH, DI Jonke und DIKochberger, Melk a.d.D., GZ 4331-09 vom 14.10.2010 in das öffentliche Gut gewidmet:Abschreibung vonZuschreibung zuEZ Gstk.Nr. bez. d. Fläche EZ unter Verein. mitTrennst. in m² Gstk. Nr.1404 2385/3 4 21 3 2385/2Diese Verordnung tritt mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft.§ 206) Bgld. Kommunalleasing – Beendigung des Miet- sowie des LeasingvertragesDer leit. AR führt aus, dass die gemeinsam mit Notar Mag. Manninger erfolgte Prüfung desRückführungsvertrages ergeben hat, dass sehr wohl ein Einsparungspotential gegeben ist.Grundsätzlich sollte der Entfall der Eintragungsgebühr in der Höhe von ca. € 5.000,-- kein10


Problem darstellen. Auch die Definition der Bemessungsgrundlage des Rückkaufwertes wirdnoch geprüft bzw. wurde die Bgld. Kommunalleasing um eine Stellungnahme gebeten.Entsprechende Unterlagen sollten bis zu nächsten GR-Sitzung zur Beschlussfassungvorliegen.07) Bahnschleife u. Umfahrungsprojekt – Situationsbericht und weitere MaßnahmenVorsitzender führt aus, dass es mehrere Gespräche mit der Abt. 8 des Amtes der Bgld. LR imBeisein von Vertretern der ASFINAG und der ÖBB betreffend die beiden gegenständlichenVerkehrsmaßnahmen gegeben hat und ersucht den leit. AR um Sachverhaltsdarstellung.Dieser führt aus, dass der Entwurf für die Auf- und Abfahrten des Umfahrungsprojektes fertigist und die Vorlage an den Verkehrssicherheitstechniker erfolgt. Parallel wurdenBodenerkundungen eingeleitet und sobald die Freigabe des Verkehrssicherheitstechnikersvorliegt, soll mit der Detailplanung begonnen werden. Die Stellungnahmen der einzelnenAbteilungen des Landes haben im Zuge eines SUP-Verfahrens ergeben, dass zahlreicheIrrelevanzgründe vorliegen, die eine Durchführung eines UVP-Verfahrens nicht erforderlichmachen. Grundsätzlich zeigt sich, dass sich eine deutliche Verbesserung der Lärmbelastungim Ort ergeben wird, der eine geringfügige Verschlechterung der Lärmbelästigung außerhalbdes Ortes um ca. 1,3 db (Schätzwert) gegenübersteht. Die Trassenverordnung des Landes solldemnächst erlassen werden.Bezüglich der Schleife wird die ÖBB um Erteilung der eisenbahnrechtlichen Genehmigungbei der Abt. 5 (Nebenbahnen), voraussichtlich noch im Mai, einreichen. Weitere Gesprächemit zust. Abteilungen und Einbautenträgern sind erfolgt und grunds. positiv verlaufen. DieTrassenverordnung seitens des Landes für die B 16 und B 50 (Verlegung des Kreisverkehrs)wird folgen, wobei die Zuständigkeiten nunmehr nicht mehr bei der Abt. 8 sondern der LAD– HR Czencits – liegen.Im Zuge der letzten Sitzung wurde der Problembereich bezüglich des asphaltiertenVerlängerungsweges der Rathausgasse angesprochen und eine angepasste Planvorlageangefordert, die noch nicht vorliegt. Dennoch zeichnet sich negativer Weise ab, dass vorerstkeine EK berücksichtigt wurde und nur über einen Begleitweg ohne Abbiegespur und ohnegegebene Schleppkurvenradien und nur bei Querung der B 50 das komplett abgeschnitteneGebiet erreichbar wird.In weiterer Folge entwickelt sich eine eingehende Diskussion, in der man sich darauf einigt,dass in einem Grundsatzbeschluss festgelegt wird, dass a) im Bereich der Einbindung derVerlängerung der Rathausgasse in die B 50 entweder eine Abbiegespur(Beschleunigungsspur) oder ein Kreisverkehr errichtet wird, b) im Kreuzungsbereich desGüterweges (Verlängerung Rathausgasse) mit der geplanten Schleife eine technischgesicherte EK errichtet wird und c) parallel zur geplanten Schleife auf beiden Seiten Erd- undBegleitwege (Umkehrmöglichkeiten) vorgesehen werden.Abschließend stellt der Vorsitzende den Antrag auf Beschlussfassung.Bl.Zl. 5/2011Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass im Zuge der geplanten Schleife Eisenstadt a) imBereich der Einbindung der Verlängerung der Rathausgasse in die B 50 entweder eine11


Abbiegespur (Beschleunigungsspur) oder ein Kreisverkehr errichtet wird, b) imKreuzungsbereich des Güterweges (Verlängerung Rathausgasse) mit der geplanten Schleifeeine technisch gesicherte EK errichtet wird und c) parallel zur geplanten Schleife auf beidenSeiten Erd- und Begleitwege (Umkehrmöglichkeiten) vorgesehen werden.08) Berichtea) der Obmänner/-frauenDer Obmann des UA berichtet über die am 14.3.2011 stattgefundene UA-Sitzung mit denSchwerpunkten und Aktionen wie der Flurreinigung, Nutzung von Regenwasser, Aufstellungvon Papierkörben im Ort und im Bereich der Wanderstrecken, Anschaffung von zus.Mistkörben im Ortsgebiet für die Hundesackerl (Bes. Fr. Hieger und Fr. Eitelberger), Fa.Hackl – Plastikflug im Bereich der Wege, geplante Kanalmaßnahmen und derenAuswirkungen, Verordnung von Maßnahmen im Kanalbereich (Einbau von Rückstauklappen,Einleitung/Auffangen/Versickerung von Regenwässern, …), Vortrag im UA mit einemVertreter der NÖ Umweltberatung. Seitens des UA wird angeregt, dass der leit. AR, dergrundsätzlich die Errichtung der Kanalisationsanlagen für die Gemeinde beaufsichtigt,ebenfalls an diesem Vortrag teilnehmen soll.Der Obmann des JUKA berichtet über die Nistkastenbauaktion sowie über weitere geplanteVeranstaltungen wie den ORF-Besuch (Backstage), einen Indienvortrag in der Turn- undMehrzweckhalle sowie das bereits mehrmals durchgeführte Jugendfischen.Der Obmann des Prüfungsausschusses berichtet über die am 23.12.2011 durchgeführte,unangekündigte Kassaprüfung wie folgt:1.) Allgemeine GebarungsprüfungIm Zuge der allgem. Gebarungsprüfung wurden die Girokonten, der Barbestand sowie dieSparbücher auf ihre Richtigkeit überprüft, wobei ein ordentlicher Kassenbestand derSparbücher und Girokonten per 30.11.2010 festgestellt wurde. Der ordentliche Bar-Kassenbestand beläuft sich mit heutigem Tage auf € 604,03. Bei der letzten Sitzung wurdefestgestellt, dass von den Rücklagen (Sparbüchern) Abhebungen getätigt wurden, die bis zumEnde des Jahres wieder aufgefüllt werden sollten. Bis zum heutigen Tag konnte dies jedochnoch nicht durchgeführt werden, da Zahlungen seitens des Landes noch ausständig sind.Diese sollen jedoch im heurigen Jahr noch gut geschrieben werden und sodann denbetreffenden Sparbüchern zugeführt werden.Im Zuge einer weiteren Überprüfung am 3.1.2011 konnten die Sparbuchstände nicht überprüftwerden, weil die anwesenden Verwaltungsbed. keinen Tresorschlüssel bei sich hatten und derleit. AR die ZW-Stände gerade auf der Bank umbuchen lies (Aufteilung lt. RL-Nachweis undKassenbestand). Lt. tel. RS mit ihm wurden die angeführten Zahlungen des Landes am30.12.2010 in der erwarteten Höhe überwiesen.b) allgemein* Vorsitzender führt aus, dass sich bezüglich der zukünftigen Verwendung des Areals imBereich der O.H. 5 eine Arbeitsgruppe (GV und BA) mit der Entwicklung eines12


Gesamtprojektes (Gemeindeamt, Arztpraxen, Wohnungen, Veranstaltungsräume, ….)befassen soll.* Im Bereich der Volksschule soll in den Sommermonaten, wie im Budget berücksichtigt, derBodenaustausch in den beiden betroffenen Klassenräumen des EG´s erfolgen. Im kommendenSchuljahr wird es eine zusätzliche Klasse geben. Nachdem auch für den Hort dieHöchstzahlen für einen eingruppigen Hort erreicht sind, muss auch hier erwartet werden, dassvielleicht schon dieses Jahr eine zweigruppige Führung notwendig wird. Die Rücksprache mitder Abt. 2, eventuell im Kellergeschoss einen Kreativ- und Bastelraum zu installieren, hatergeben, dass das grundsätzlich nicht möglich wird, weil die einzelnen Räumlichkeiten indiesem Geschoss Katastrophenschutzfunktionen übernehmen und nur mit umfangreichenAuflagen umgebaut werden können.Nach Prüfung der Kinderentwicklungszahlen sollen mehrere Möglichkeiten geprüft werden,wie z.B. der Ausbau des Dachgeschosses der Volksschule, eine Verlegung des Hortes in dieO.H. 62 oder wenngleich kaum vorstellbar ein kompletter Neubau der Volksschule.* Bei der letzten Hauptversammlung der BEGAS wurde eine Dividendenausschüttung von ca.€ 16.000,-- bekanntgegeben. Weiters wurden die Gemeinden über die geplante Fusion derBEWAG und BEGAS informiert. Sowohl das Land als auch die Gemeinde werdenunabhängig voneinander Schätzungen und Bewertungen eines möglichen Verkaufswertesprüfen lassen. Danach sollen weitere Gespräche folgen.* Mit Vertretern der Pfarre (Ortspfarrer, Ratsvik. Gollubits, Hr. Tauber, Dr. Berger) wurde einGespräch (Bgm., AR, DI Artner) betreffend jene Grundstücke, die die Gemeinde von derPfarre für Hochwasserschutzmaßnahmen benötigt, geführt. Das Gespräch ist grundsätzlichpositiv verlaufen und es wurde seitens der Pfarre durchaus Tausch- bzw. Verkaufsbereitschaftsignalisiert. Die Entscheidung darüber liegt allerdings beim Pfarrgemeinderat und derZustimmung der Diözese.In diesem Zusammenhang wurde auch die Thematik der Grundstücke im Anschluss an denPfarrfriedhof angesprochen, wo zwar seitens der Pfarre über die letzten Jahre die Grundsteuerentrichtet wurde, allerdings mittlerweile der Originalstiftungsbrief gefunden werden konnte,aus dem eindeutig die Gemeinde als Stiftsverwalter hervorgeht. Im Jahr 1952 wäre man auchseitens des Gemeinderates bereits gewesen die Grundstücke an die Pfarre wieder kostenlosabzugeben, allerdings wollte man seitens der Pfarre nur dann zustimmen, wenn auch dieKosten der Übertragung von der Gemeinde getragen worden wären. Aus diesem Grund ist esin weiterer Folge nicht zur Rückführung gekommen.* Dem Krippenbauverein wurde ein Teil des Kindergartenkellers angeboten. DieRäumlichkeiten wurden grundsätzlich als positiv beurteilt. Im GV wird angeregt, dasseinerseits geprüft werden sollte, ob die Räumlichkeiten auch tatsächlich nicht gebrauchtwerden und dass andererseits auch wieder ein Nutzungsvertrag abgeschlossen wird, dessenEinhaltung auch überprüft wird. Seitens des Krippenbauvereines wurde diesbezüglichmitgeteilt, dass gegen den Abschluss eines Nutzungsvertrages nichts einzuwenden ist undauch die Umbauarbeiten von diesem übernommen werden.GR Mag. Krojer fragt nach, ob die Gemeinde generell alle Vereine unterstützt oder nicht bzw.ob jeder Verein auch vergleichsweise gleich behandelt wird.13


Bürgermeister führt aus, dass grundsätzlich jeder Verein unterstützt wird, natürlich aber inAbstimmung der Größe und des Umfanges. Bis jetzt wurden die Vereine jedenfalls, soweitmöglich, immer von der Gemeinde unterstützt.GR Semeliker regt an, dass die Möglichkeit der Nutzung der Kindergartenräumlichkeiten(Keller) auch anderen Vereinen angeboten werden sollte.* Der NE wurde für das Wohnprojekt in der U.H. 39 nunmehr auch der Dorferneuerungspreiszuerkannt. Der Vorsitzende bringt in Erinnerung, dass dieser gemeinsam mit demArchitekturpreis am 1. April von LR Dunst offiziell übergeben wird. Die NE wird dasPreisgeld in der Höhe von € 2.000,-- an die Gemeinde übergeben. Der Betrag soll demElternverein für das geplante Schulprojekt und für das Soziale Netzwerk (Ankauf weitererUtensilien) verwendet werden.09) AllfälligesGR Dragschitz Birgit führt an, dass es im Bereich der Reitschulgasse immer wieder zuAusfällen der Straßenbeleuchtung kommt.Der leit. AR führt aus, dass mit der Fehlersuche bereits begonnen wurde. Offensichtlich dürftees zu einem Wassereintritt im Bereich der Verbindung zur Versorgungsleitung der Prüfstationder Polizei gekommen sein.GV Szuppin Sabine fragt nach, was der eigentliche Grund für den Bericht der Fa. Hackl imGemeindevorstand gewesen ist. Ihrer Meinung nach war dieser nicht sehr aussagekräftig.Bürgermeister erwidert, dass der Bericht doch deutlich „Licht ins Dunkel“ gebracht hat und eres positiv beurteilt, dass sich die Fa. Hackl mit der Gemeindevertretung zu einem Gesprächtrifft. Lt. BH soll das Planungsbüro DI Pieler, dem die gesamte Projektierung von der Fa.Hackl übergeben wurde, die Einreichunterlagen bis 31.03.2011 vorlegen und eineVerhandlung bis Mitte April stattfinden. Hier wird zu prüfen sein, ob dies auch tatsächlicherfolgt.GV Szuppin Sabine führt an, dass ihrer Meinung nach weder konkrete Aussagen nochStellungnahmen gemacht wurden. Außerdem findet sie es eigenartig, dass die Fa. Hacklabschließend ersucht hat, dass sich die Politik aus dieser Sache heraushält und diese Thematiknicht zu einem Wahlkampfthema wird.GR Zarits führt dazu aus, dass die Entscheidung ob die Aussage berechtigt ist oder nicht beiden jeweiligen Fraktionen liegt. Seiner Meinung nach sollte die Thematik sachlich betrachtetwerden.GR Mag. Krojer führt an, dass lt. vorliegendem Fotomaterial die Brandabschnitte wiederholtnicht eingehalten wurden. Im Jänner fand diesbezüglich seitens der BH leider keinLokalaugenschein, sondern nur eine Besprechung in der BH statt. Die Fa. Hackl hat imOktober 2010 einen Maßnahmenkatalog abgegeben, dennoch wurde erst im Jänner 2011 eineBesprechung durchgeführt. Ihrer Meinung nach liegen hier vor allem Versäumisse derBehörde vor. Auch der Bürgermeister, als Vertreter der Gemeinde, sollte vermehrt auf dieEinhaltung der Bestimmungen und Zeitangaben achten. Sie ersucht, dass der nächste14


Verhandlungstermin allen Fraktionen bekannt gegeben wird, damit diese ihre Parteistellungwahrnehmen können.Bürgermeister erwidert, dass es seitens der Gemeinde in dieser Angelegenheit immer wiederzu Nachfragen bei der Fa. Hackl und der BH kommt und auf eine Einhaltung der Terminegedrängt wird. Die Gemeinde lässt sich hier sicher nicht mehr ergebnislos abspeisen. Fakt ist,dass eine neue Richtlinie in Ausarbeitung ist, die in die Pläne und Vorschreibungeneingearbeitet werden soll, weil es zu unterschiedliche Auffassungen der einzelnenSachverständigen gibt. Außerdem hat auch die Beiziehung von Dr. Hirnschall(Berufsfeuerwehr Wien) wesentlich zu einer Entscheidungsfindung beigetragen.* GR Zarits führt an, dass das GR-Protokoll offensichtlich ohne Genehmigung durch denGemeinderat in das Internet gestellt wurde.Die UDW wird ersucht, diese Vorgangsweise in Zukunft zu unterlassen.Da es zu keinen weiteren Wortmeldungen kommt, gratuliert der Vorsitzende, Herrn GVChristian Pavitschitz zu seinem begangenen 48., Herrn GV Franz Mariel zu seinembegangenen 33., Herrn Vzbgm. Helmut Schuster zu seinem begangenen 43., Herrn GV DIWolfgang Zeichmann zu seinem begangenen 26., Herrn GR Josef Schandl zu seinembegangenen 57. und Frau GR Mag. Margarethe Krojer zu ihrem am heutigen Tag fallenden57. Geburtstag und wünscht ihnen weiterhin Gesundheit und alles Gute für die Zukunft.Danach schließt der Bürgermeister um 21:15 Uhr die Sitzung.Der Bürgermeister: Der Schriftführer: Die Beglaubiger:15

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