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Prozess - Memorium Nürnberger Prozesse

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12<br />

Die verteiDiger<br />

Die Angeklagten konnten sich entweder selbst oder<br />

mit Hilfe eines Anwalts verteidigen. Trotz ihres eingeschränkten<br />

Handlungsspielraums bei der Beschaffung<br />

von Dokumenten und Zeugen behaupteten sich die<br />

Verteidiger in einigen Punkten gegen die oft besser<br />

vorbereiteten Ankläger. Sie versuchten auch als Gruppe<br />

ihre Interessen durchzusetzen und vermochten die<br />

Annahme von Verteidigungsmaterial in ihrem Sinne<br />

zu regeln.<br />

Die zeUgen UnD beweise<br />

Im Verlauf des <strong>Prozess</strong>es wurden insgesamt mehr als<br />

280 Zeugen befragt. Das Gericht musste sie nicht persönlich<br />

anhören, sondern konnte sich auch auf eidesstattliche<br />

Erklärungen („affidavits“) von Zeugen beziehen.<br />

Nicht zuletzt aufgrund der Aussagen von Überlebenden<br />

des Holocaust erfuhr die Weltöffentlichkeit die<br />

Dimension der verbrecherischen Politik des „Dritten<br />

Reiches“ einschließlich des Völkermordes. Als Beweismittel<br />

dienten der Anklagebehörde neben Zeugenvernehmungen<br />

auch Filmaufnahmen von den durch<br />

alliierte Streitkräfte befreiten Konzentrationslagern.<br />

<strong>Prozess</strong>-<br />

Parteien<br />

verteiDiger<br />

Einige der Verteidiger, 1945/46<br />

Marie-Claude Vaillant-Coutourier berichtete über<br />

die Verbrechen in den Konzentrationslagern<br />

Auschwitz und Ravensbrück, 28. Januar 1946<br />

Präsentation von Beweismaterial im Gerichtssaal

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