Prozess - Memorium Nürnberger Prozesse
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Die verteiDiger<br />
Die Angeklagten konnten sich entweder selbst oder<br />
mit Hilfe eines Anwalts verteidigen. Trotz ihres eingeschränkten<br />
Handlungsspielraums bei der Beschaffung<br />
von Dokumenten und Zeugen behaupteten sich die<br />
Verteidiger in einigen Punkten gegen die oft besser<br />
vorbereiteten Ankläger. Sie versuchten auch als Gruppe<br />
ihre Interessen durchzusetzen und vermochten die<br />
Annahme von Verteidigungsmaterial in ihrem Sinne<br />
zu regeln.<br />
Die zeUgen UnD beweise<br />
Im Verlauf des <strong>Prozess</strong>es wurden insgesamt mehr als<br />
280 Zeugen befragt. Das Gericht musste sie nicht persönlich<br />
anhören, sondern konnte sich auch auf eidesstattliche<br />
Erklärungen („affidavits“) von Zeugen beziehen.<br />
Nicht zuletzt aufgrund der Aussagen von Überlebenden<br />
des Holocaust erfuhr die Weltöffentlichkeit die<br />
Dimension der verbrecherischen Politik des „Dritten<br />
Reiches“ einschließlich des Völkermordes. Als Beweismittel<br />
dienten der Anklagebehörde neben Zeugenvernehmungen<br />
auch Filmaufnahmen von den durch<br />
alliierte Streitkräfte befreiten Konzentrationslagern.<br />
<strong>Prozess</strong>-<br />
Parteien<br />
verteiDiger<br />
Einige der Verteidiger, 1945/46<br />
Marie-Claude Vaillant-Coutourier berichtete über<br />
die Verbrechen in den Konzentrationslagern<br />
Auschwitz und Ravensbrück, 28. Januar 1946<br />
Präsentation von Beweismaterial im Gerichtssaal