Prozess - Memorium Nürnberger Prozesse
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von nürnberg nach Den haag<br />
Zurückblickend scheint ein gerader Weg vom <strong>Nürnberger</strong><br />
<strong>Prozess</strong> 1945 zum heutigen Internationalen Strafgerichtshof<br />
(IStGH) zu führen. Doch das „Versprechen<br />
von Nürnberg“, Staatsverbrechen zu ahnden, blieb<br />
Jahrzehnte lang unerfüllt. Erstmals zu den Verbrechen<br />
während der Kriege auf dem Gebiet des ehemaligen<br />
Jugoslawien in den 1990er Jahren setzte der UN-Sicherheitsrat<br />
einen Internationalen Strafgerichtshof ein.<br />
Am 1. Juli 2002 nahm der Internationale Strafgerichtshof<br />
in Den Haag seine Arbeit auf. Er ist ein unabhängiges<br />
Gericht auf der Grundlage eines völkerrechtlichen<br />
Vertrags („Römisches Statut“ von 1998). Damit unterliegen<br />
in der Regel nur die Mitgliedstaaten seiner<br />
Gerichtsbarkeit. Wichtige Großmächte wie die USA,<br />
Russland, Indien, China oder Israel haben das Statut<br />
des Internationalen Strafgerichtshofs immer noch nicht<br />
ratifiziert. Mit der 2010 festgelegten Definition des<br />
Angriffskriegs als Tatbestand schließt sich jedoch immerhin<br />
die letzte Lücke im Bogen zum <strong>Nürnberger</strong> <strong>Prozess</strong>.<br />
Nürnberg sieht sich dem moralischen Erbe des <strong>Prozess</strong>es<br />
u.a. mit der Installation der „Straße der Menschenrechte“<br />
und der Verleihung des <strong>Nürnberger</strong><br />
Menschenrechtspreises (alle zwei Jahre) verpflichtet.<br />
NürNberger<br />
prinzipien<br />
Sitz des IStGH in Den Haag<br />
Richter des IStGH in Den Haag<br />
Die Straße der Menschenrechte