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FwDV 8 _Neufassung SH - Freiwillige Feuerwehr Voorde

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<strong>Feuerwehr</strong>-Dienstvorschrift <strong>FwDV</strong> 8 „Tauchen“Stand August 2004Seite 16Anlage 1Begriffsbestimmungen und Technische AnforderungenAuftauchen (Aufstieg) ist das Aufsuchen einer geringeren Wassertiefe.Austauchen ist ein Auftauchen zur Wasseroberfläche.Besondere Erschwernisse beim Einsatz, bei Aus- und Fortbildung liegen z.B. vor,bei• Tauchen in Strömung von mehr als 1,5 m/s• Einsätze in oder unter Wracks oder Bauwerken (Rohre, Pfahlroste, Durchschlupfe)• Tauchgänge mit der Gefahr des VerhakensLeichttauchgeräte sind für das Tauchen in den <strong>Feuerwehr</strong>en zugelassene Tauchgerätenach DIN EN 250, aus denen der Taucher atemgesteuert mit Atemgas versorgt wird. BeiLeichttauchgeräten mit Nitrox-Gasgemischen ist zusätzlich die prEN 13949 zu beachten.Leinen:Art, Begriffsbestimmung Länge Durchmesser Seil-ZugkraftGrundtauzur Orientierung des <strong>Feuerwehr</strong>taucherszwischen Oberflächeund Arbeitsplatz unter Wasser24 bis 28 mmHandleinenVerbindungsleinen zwischenzwei <strong>Feuerwehr</strong>tauchern,schwimmfähigan den Seilenden sind HandschlaufenzulässigLaufleinenzur Orientierung des <strong>Feuerwehr</strong>tauchers,hauptsächlich zurDurchführung von SucharbeitenSignalleinenzur Sicherung des <strong>Feuerwehr</strong>tauchers,Verbindung vom Signalmannzum <strong>Feuerwehr</strong>taucher zur Signalgebung.Telefonleinensind Signalleinen, in die Telefonkabelzugentlastet eingeflochtensindhöchstens 1,5 m mindestens 8 mm mindestens2000 Nhöchstens 40 m mindestens 6 mm mindestens1000 N50mim begründetenEinzelfall 80 m50mhöchstens 80 m8 bis 14 mm mindestens2000 N8 bis 14 mm mindestens2000 NNullzeit ist die maximale Tauchzeit vom Verlassen der Oberfläche bis zum Beginn des Austauchens,bei der noch keine Dekompressionspausen erforderlich sind.

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