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FwDV 8 _Neufassung SH - Freiwillige Feuerwehr Voorde

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<strong>Feuerwehr</strong>-Dienstvorschrift <strong>FwDV</strong> 8 „Tauchen“Stand August 2004Seite 28Anlage 5Hinweise für Bildung eines PrüfungsausschussesDer Prüfungsausschuss für die <strong>Feuerwehr</strong>tauchprüfung wird vom Leiter der Ausbildungsstätteberufen. Die Prüfung kann auch vor dem Ausschuss einer anderen vergleichbaren Ausbildungsstätteabgelegt werden.Der Prüfungsausschuss für die <strong>Feuerwehr</strong>tauchprüfungen besteht aus dem tauchkundigenLeiter oder einem tauchkundigen Beschäftigten der Ausbildungsstätte als Vorsitzender, demLeiter des Tauchdienstes und einem <strong>Feuerwehr</strong>lehrtaucher als Beisitzer. Ein weiterer Beisitzerkann aus dem Kreis der an der Ausbildung beteiligten Ausbildern berufen werden. AlleAusschussmitglieder müssen sich im aktiven Dienst befinden.

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