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FwDV 8 _Neufassung SH - Freiwillige Feuerwehr Voorde

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<strong>Feuerwehr</strong>-Dienstvorschrift <strong>FwDV</strong> 8 „Tauchen“Stand August 2004Seite 5Im Übrigen soll die Aufgabenverteilung im Tauchdienst wie folgt geregelt sein:Personengruppe Verantwortungsbereich MindestvoraussetzungenLeiter des Tauchdienstes• Organisation und Überwachung desTauchdienstes einschließlich AusundFortbildung• Überwachung der TauchdienstbücherTaucheinsatzführer • Leitung und Verantwortung für denTaucheinsatz entsprechend seinererreichten Qualifikationsstufe 1, 2oder 3 (siehe Abschnitt 6.3)• Bestätigung der Tauchganges imTauchdienstbuch<strong>Feuerwehr</strong>lehrtaucher • Aus- und Fortbildung im Tauchdienstdurchführen<strong>Feuerwehr</strong>taucher • Gerätekontrolle vor dem Einsatz• Führen des Tauchdienstbuches• Meldung festgestellter MängelSicherheitstaucher • Gerätekontrolle vor dem Einsatz• zum sofortigen Einsatz zur Rettungdes <strong>Feuerwehr</strong>tauchers bereitstehendSignalmann • Kontrolle der Tauchausrüstung• Führen der Signalleine und ggf. desLuftzuführungsschlauches• Bedienen der Sprecheinrichtung• Überwachung des TauchgangesTauchgerätewart • Pflege, Wartung und Instandsetzungvon Tauchgeräten• Überwachung, Lagerung und Verwaltungvon Tauchgeräten• Führen des Gerätenachweises• Geräteprüfungen und Terminüberwachungen• Kenntnisse im Tauchdienst• Gruppenführer• Ausbildung zum <strong>Feuerwehr</strong>taucherder Stufe1, 2 oder 3 (Tauchtauglichkeitnicht mehr erforderlich)• Gruppenführer• Ausbildung zum <strong>Feuerwehr</strong>lehrtaucher• Gruppenführer• Pädagogische Vorbildungnach Abschnitt5.5.1Ausbildung zum <strong>Feuerwehr</strong>taucherder Stufe 1, 2oder 3Ausbildung zum <strong>Feuerwehr</strong>taucherder Stufe 1, 2oder 3Ausbildung zum <strong>Feuerwehr</strong>tauchermindestensder Stufe 1(Tauchtauglichkeit nichtmehr erforderlich)Atemschutzgerätewart undSachkunde in der TauchgerätetechnikTabelle 1 Aufgabenverteilung im Tauchdienst4 Ausrüstung4.1 MindestausrüstungZur sicheren Planung der Tauchgänge sind pro Tauchtrupp mindestens je eine Zeigeruhrsowie die Austauchtabellen (Anlage 3) an der Tauchstelle vorzuhalten.Für jeden <strong>Feuerwehr</strong>taucher (einschließlich Sicherheitstaucher) muss als Mindestausrüstungbereitstehen:

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