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Sitzungsprotokoll vom 08.05.2007 - Gemeinde Oberndorf in Tirol

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und gleichzeitigZu 7.b.)beschließt der GR auf Antrag des Bgm. e<strong>in</strong>stimmig gem. § 68 Abs. 1a)TROG 2oo6 die Änderung der Flächenwidmung gem. vorherangeführtem Auflagebeschluss Punkt 7.a); dieser Beschluss wirdjedoch nur rechtswirksam, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- undStellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme zum Entwurf von e<strong>in</strong>erhierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.8. Beschlussfassung betreffend Übertragung e<strong>in</strong>er Teilfläche über 56 m2<strong>in</strong> Öffentliches Gut Straße (Zufahrt Klausner-Holz) von der<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong> <strong>Oberndorf</strong> und Abtretung e<strong>in</strong>er Teilfläche über 634 m2 <strong>in</strong>Öffentliches Gut Gewässer von Mettler JohannAuf Anfrage von „?“ teilt der Bgm. mit, dass Hr. Mettler dadurch Zufahrtüber <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>straße zu se<strong>in</strong>em Feld bekommt.Auf Anfrage <strong>vom</strong> Vzbgm. betreffend Verb<strong>in</strong>dung zum Wassergut(Dorfbach) teilt der Bgm. mit, dass ke<strong>in</strong>e direkte Verb<strong>in</strong>dung (auch ke<strong>in</strong>eVere<strong>in</strong>barung) besteht.Auf Antrag des Bgm. beschließt der GR mit 12 : 1 Stimmen gem.Vermessungsurkunde des DI Bruno Bauer GZl. 379o5/o6A <strong>vom</strong> 29.o5. 2oo6 die Übertragung der Teilfläche „5“ über 56 m2 von<strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>gut <strong>in</strong> „Öffentliches Gut Straße“ – Zuschreibung zu Gp.467o/6 - (Zufahrt Klausner-Holz) und die Abtretung durch MettlerJohann bzw. Übertragung der Teilfläche „1“ über 634 m2 <strong>in</strong>„Öffentliches Gut Gewässer“ – Zuschreibung zu Gp. 5985/1. Weitersdie Übernahme der Teilfläche „3“ über 64 m2 <strong>in</strong> „Öffentliches GutStraße“ – Zuschreibung zu Gp. 4670/6.9. a.) Gem. § 65 i. V. m. § 68 TROG 2oo6 Beratung undBeschlussfassung betreffend Auflage des Entwurfes der Änderungdes Ergänzenden Bebauungsplanes betreffend Gpn. 4367/3, 4367/4,4367/7 und 4367/8 (Betriebsstandort Weislgründe) gem. planlicherDarstellung samt Legende des DI Popp<strong>in</strong>gerund gleichzeitigb) die Erlassung des Ergänzenden Bebauungsplanes gem. vorherangeführtem Auflagebeschluss Punkt 9.a.); dieser Beschluss wirdjedoch nur rechtswirksam, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- undStellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme zum Entwurf von e<strong>in</strong>erhierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.Zu 9.a.)Auf Antrag des Bgm. beschließt der GR e<strong>in</strong>stimmig gem. § 65 i. V. m.5

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