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Timelkamer Gemeindenachrichten DEZ. 2013.indd - Marktgemeinde ...

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Dezember 2013 I <strong>Gemeindenachrichten</strong>MARKTGEMEINDE TIMELKAMwww.timelkam.atWinterdienst auf öffentlichen VerkehrsflächenDie <strong>Marktgemeinde</strong> Timelkam erlaubtsich, auf die wichtigsten Pflichten derAnrainer gemäß § 93 der StVO. 1960 inOrtsgebieten hinzuweisen.1. Die Eigentümer der Liegenschaften,ausgenommen jene von unverbautenland- und forstwirtschaftlichenLiegenschaften (falls diese mit demAnwesen räumlich keine Einheitbilden), müssen dafür sorgen, dassGehsteige und Gehwege entlangihrer Liegenschaft in der Zeit von6.00 bis 22.00 Uhr von Schnee gesäubertund bei Glatteis bestreutwerden. Diese Verpflichtung bestehtjedoch nur dann, wenn diedem öffentlichen Verkehr dienendenGehsteige und Gehwege nichtmehr als 3 m von der Liegenschaftentfernt sind.2. Ist kein Gehsteig (Gehweg) vorhanden,so ist der Straßenrand ineiner Breite von 1 m von Schnee zusäubern bzw. zu bestreuen.3. Überhängende Schneewächtenoder Eisbildungen von den Dächernentlang öffentlicher Verkehrsflächenmüssen entfernt werden.4. Um die Straßenbenützer nicht zugefährden oder zu behindern, darfder Schnee von den Grundstükkennicht auf der Straße abgelagertwerden.Winterdienst aufGemeindestraßenWie jedes Jahr wird sich die Gemeindeauch heuer wieder bemühen, denWinterdienst so gut wie möglich zuerledigen. Bei der Einsatzplanung wirdvor allem das Verkehrsaufkommenund die (Höhen)-Lage der Straßenberücksichtigt und danach die Dringlichkeitgereiht. Unser Ziel ist es, mitunserem Winterdienst beste Voraussetzungenzu schaffen, damit es zukeinen Unfällen auf unseren Straßenkommt. Das Fahrverhaltenist denwitterungsbedingtenStraßenverhältnissen– auch imSinne der eigenenSicherheit – jedenfallsanzupassen.Der Winterdienstim Gemeindegebietwird grundsätzlichdurch dieMitarbeiter desBauhofs durchgeführt.In folgenden Ortschaften und Straßenzügenwurde der Maschinenring mitdem Räumen und Streuen beauftragtund ist auch für den ordnungsgemäßenWinterdienst verantwortlich:Ader: Birkenweg, Eichenweg, Fichtenweg,Lenaustraße, Lönsstraße,Rilkestraße, Tannenweg, Urzenwegund Waldpoint, Zufahrt und den LiegenschaftenAder 4+5, Altwartenburg,Außerungenach, Gsteinedt,Heitzing, Heuweg, Kalchofen, Martinellistraße-Stichstraßen,Oberthalheim+Kirchenvorplatz,St. Anna-Straße.Auf der Umfahrung Timelkam und aufder Attersee-Bundesstraße wird derWinterdienst durch die StraßenmeistereiSeewalchen durchgeführt.Verkehrsleiteinrichtungen,Schneestangen etc.Die <strong>Marktgemeinde</strong> Timelkam mussmit Bedauern immer wieder feststellen,dass mit Verkehrszeichen, Verkehrsleiteinrichtungenund Schneestangennicht sorgfältig umgegangen wird.Diese Einrichtungen dienen zur Verkehrssicherheitund sind ein Eigentumder Gemeinde.Vor allem dienen Schneestangen füreine ordnungsgemäße Schneeräumungund sind von großer Bedeutung,damit diese auch sicher durchgeführtwerden kann.Es wird deshalb ersucht, diese Hinweisezu beachten.Der BürgermeisterChristbaum-SammelaktionDie Bäume können an folgendenSammelstellen abgegeben werden:Ader – ContainerstandplatzOberthalheimContainerstandplatz – FriedhofOKA-SiedlungContainerstandplatz TSV-SportplatzPichlwangContainerstandplatzFrühlingstraßeLerchenfeldstraßeAltstoffsammelzentrum7

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