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Gemeindebrief Juni, Juli, August 2013.pdf - Ev.-luth. St.-Antonius ...

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DiakonieDie Diakonie und ihr Arbeitsrecht.Fragen an Diakoniedirektor und OberlandeskirchenratDr. Christoph KünkelDie Diakonie und ihr ArbeitsrechtFragen an Diakoniedirektor und OberlandeskirchenratDr. Christoph KünkelSeit einiger Zeit häufen sich Fernsehberichteund Zeitungsartikel zum kirchlichenArbeitsrecht, das auch in diakonischenEinrichtungen angewendetwird. Diakonie und die Landeskirchenhaben in Deutschland das Recht, ihreMitarbeitenden nach eigenem Arbeitsrechteinzustellen und zu bezahlen.Nun wird häufig kritisiert: Die Kirchediskriminiert, weil sie keine Nichtkirchenmitgliederanstellt. Warum haltendie Kirchen an ihrem Weg fest?Christoph Künkel: Grundsätzlich gilt:Die Diakonie ist für alle Menschen unabhängigvon ihrer Herkunft oder Religionda. Das ist der Auftrag Jesu. Davonmüssen wir unterscheiden, werdiesen Auftrag ausführt. Da legen wir –wie jedes andere Unternehmen auch –Wert darauf, dass sich Mitarbeitendemit der Zielsetzung und der Kultur unsererEinrichtungen identifizieren.Wenn wir eine christliche Diakoniewollen, soll diese auch von Christenins Werk gesetzt werden. Die Menschenerwarten von der Diakonie, dasssie der Kirche verpflichtet ist. Alsomuss sie auch kirchlich sein. Übrigensist das kirchliche Arbeitsrecht keinSonderrecht aus mittelalterlichen Zeiten.Das Grundgesetz garantiert im Artikel140 auf der Basis der Religionsfreiheitdie kirchliche Selbstbestimmung.Das wurde kürzlich, am20.11.2012, durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichtsin Erfurt bestätigt.Aber muss denn jede Reinigungskraftin einer diakonischen Einrichtung Mitgliedder evangelischen Kirche sein?Diskriminieren Kirche und Diakoniedamit nicht Andersgläubige oderAtheisten?CK: Ich erhielt kürzlich eine Zuschrift,in der es hieß: „Ein Bademeister mussschwimmen können und Lust aufWasser haben.“ Das leuchtet jedemein. Genauso erwarten wir von Menschen,die bei uns arbeiten wollen,dass sie Voraussetzungen für die Ar-18

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