Aus der GemeindeAus der GemeindeSeen- und Fluss-VerkehrsordnungAus gegebenem Anlass des tragischen Unfalls am Millstättersee dürfen wir auf den entsprechenden rechtlichenAuszug aus der Seen- und Fluss-Verkehrsordnung hinweisen.RechtsvorschriftfürSeen- und Fluss-Verkehrsordnung,Fassung vom<strong>09</strong>.08.20<strong>13</strong> (Auszugsweise) -Bezeichnung von Gefahrenstellenund von Zonen, diebesonderen Zwecken gewidmetsind§ 71. (I) Untiefen und Schifffahrtshindernissesind nachMaßgabe der in Anlage 4,Abschnitt I, angegebenenRandbedingungen mit einemroten, auf der Spitze stehendenKegel zu kennzeichnen(Anlage 4, Abschnitt II, Z 1).(2) Start- und Landegassenfür den Wassersport sind mitgelben Bojen zu kennzeichnen.Die Bojen, die das wasserseitigeEnde einer StartundLandegasse markieren,müssen einen um 20 cm größerenDurchmesser aufweisenals die übrigen Bojen.Der Betrieb von Start- undLandegassen ist durch einenam landseitigen Ende in einerHöhe von mindestens 3m angebrachten gelben Ballmit einem Durchmesser vonmindestens 1 m anzuzeigen(Anlage 4, Abschnitt III, Z 1).(3) Zonen, die dem Badenund Schwimmen vorbehaltensind, sind mit gelben Bojenzu kennzeichnen (Anlage4, Abschnitt III, Z 2).(4) Gesperrte Wasserflächensind am Ufer mit SchifffahrtszeichenA.1 gemäßAnlage 3 mit Zusatzzeichen(Anlage 3, Abschnitt II, Z2) zu kennzeichnen. Die Bezeichnungkann durch gelbeBojen ergänzt werden (Anlage4, Abschnitt III, Z 3).(5) Soll im Bereich von Hafeneinfahrten,Umschlaganlagen,Anlegestellen fürFahrgastschiffe und Fährensowie Schiffswerften der gemäߧ 100 vorgeschriebeneMindestabstand für dasBaden, Schwimmen undSporttauchen unterschrittenwerden, ist die uferseitigeBegrenzung des Zufahrtsbereichesmit roten Bojen zukennzeichnen (Anlage 4, AbschnittIII, Z 4).(6) Anzahl und Lage von Bojengemäß Abs. 2 bis 5 sindso zu wählen, dass die Begrenzungder Zonen bzw. Bereichedadurch ausreichendkenntlich gemacht wird.Beschränkung des Badens,Schwimmens und Sporttauchens§ 100. (1) Baden,Schwimmen und Sporttauchensind verboten:im Umkreis von 100 m umHafeneinfahrten, Umschlaganlagen,Anlegestellen fürFahrgastschiffe und Fährensowie Schiffswerften,2. im Arbeitsbereich schwimmenderGeräte.Dies gilt nicht für das Badenund Schwimmen an öffentlichenBadeplätzen mitgeeigneten Aufsichtspersonensowie außerhalb derZufahrtsbereiche zu Anlagengemäß Z 1, wenn diesegemäß § 71 Abs. 5 gekennzeichnetsind.(2) Personen, die baden,schwimmen oder sporttauchen,müssen sich so verhalten,dass in Fahrt befindlicheFahrzeuge weder ihren Kursändern noch ihre Geschwindigkeitvermindern müssen;insbesondere ist es verboten,1. in den Kurs in Fahrt befindlicherFahrzeuge hineinzuschwimmen,2. näher als 30 m an vorbeifahrendeFahrzeuge heranzuschwimmen.(3) Personen, die baden,schwimmen oder sporttauchen,ist es verboten, sich anFahrzeuge in Fahrt oder anstillliegende Fahrzeuge bzw.deren Festmacheeinrichtungenanzuhängen, sie zu erkletternoder zu betreten,sich ihnen mit Sportgerätenzu nähern oder unter ihnenzu tauchen.Die nächste Ausgabe des <strong>Weissensee</strong> <strong>Journal</strong>s erscheintvoraussichtlich am Mittwoch, dem 11. September 20<strong>13</strong>.Redaktionsschluss ist Donnerstag, 29. August 20<strong>13</strong>.Veranstaltungskalender zum Herausnehmenauf den Seiten 12 und <strong>13</strong>!Dein liebes Herzhat aufgehört zu schlagenund wollte doch so gernnoch bei uns sein.Gott, hilf uns,diesen Schmerz zu tragen,denn ohne dichwird manches anders sein.Eine Stimme, die uns vertraut war, schweigt.Ein Mensch, der immer für uns da war, lebt nicht mehr.Was uns bleibt sind Liebe, Dank und Erinnerungan viele schöne Jahre.In lieber Erinnerung an unsere liebe Mama und FrauVeronika Strassergeb. 30. Juni 1958gest. 28. Juli 20<strong>13</strong>Für alle Zeichen des Mitgefühls, der Verbundenheitund für die vielfältigen Zuwendungen,danken wir von ganzem Herzen.Albin, Carmen, Kristina und StefanieÖFFNUNGSZEITEN WEISSENSEE INFORMATION01.07. – 01.<strong>09</strong>.20<strong>13</strong>Montag – Freitag 8.00 – 18.30 UhrSamstag 9.00 - 12.30 Uhr, 16.00 – 18.00 UhrSonntag 10.00 - 12.30 Uhr, 16.00 – 18.00 Uhr02.<strong>09</strong>. – 15.<strong>09</strong>.20<strong>13</strong>Montag – Freitag 8.30 – 18.00 UhrSamstag 9.00 - 12.00 Uhr, 16.00 – 18.00 UhrSonntag 10.00 - 12.00 Uhr, 16.00 – 18.00 UhrImpressum:Medieninhaber, Herausgeber und für den Inhalt verantwortlich:<strong>Weissensee</strong> Information, Techendorf 78, 9762 <strong>Weissensee</strong>,info@weissensee.com, www.weissensee.comRedaktionelle Bearbeitung: Annemarie Stocker, Andrea Ronacher,Mag. Arno Kronhofer, Peter Sorger, BA Nicole Brandner, W. 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