2007. 09. 20 - .PDF - Gemeinde Wilhering
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dieser Stelle aber auch daran erinnern, dass die ÖVP auch weiterhin daran festhält hier generell<br />
das Niveau der Kanalbenützungsgebühr zu reduzieren.<br />
Vzbgm. Paschinger möchte noch mitteilen, dass das Volumen der Befreiung 75% auf die<br />
Wortmeldung des <strong>Gemeinde</strong>rates Edgar Bodenski eingeführt wurde. Erst durch die SPÖ<br />
Fraktion kam es zu diesem eigentlichen Ausmaß von 75%.<br />
Frau Vzbgm. Kapl meinte, dass dieses Thema im Ausschuss intensiv diskutiert wurde. Es gab<br />
im Prinzip nicht wirklich Vorgaben was ermäßigt werden soll. Es ist nur davon ausgegangen<br />
worden – und das war der Grund warum man darauf gekommen ist – dass die 25% zu wenig<br />
sind und man eine deutliche Befreiung oder Ermäßigung erzielen will. Der Rest ist aus der<br />
Diskussion des Ausschusses gekommen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>bund arbeitet momentan an einer gesamten Neufassung für die<br />
Kanalbenützungsgebühr.<br />
GV Paschinger stellt den<br />
Antrag,<br />
die Kanalgebührenordnung wie folgt zu beschließen:<br />
V E R O R D N U N G<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> vom <strong>20</strong>.<strong>09.</strong><strong>20</strong>07, betreffend die<br />
Kanalanschlussgebühr und die Kanalbenützungsgebühr (Kanalgebührenordnung der<br />
Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong>).<br />
Auf Grund des Interessentenbeiträgegesetzes 1958 i.d.g.F., sowie § 15 Abs. 3,<br />
Ziff. 4 des Finanzausgleichsgesetzes <strong>20</strong>05 i.d.g.F. wird verordnet:<br />
§ 1<br />
Für den Anschluss von Grundstücken an das gemeindeeigene öffentliche Kanalnetz<br />
wird eine Kanalanschlussgebühr eingehoben.<br />
Gebührenpflichtig ist der Eigentümer, der Bauberechtigte oder der Bauwerkseigentümer<br />
der(des) angeschlossenen Grundstücke(s).<br />
§ 2<br />
(1) Die Kanalanschlussgebühr beträgt bei bebauten Grundstücken je Quadratmeter<br />
der Bemessungsgrundlage nach Abs.2 EUR 17,92 mindestens aber EUR<br />
2.688,00 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertssteuer.