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2007. 09. 20 - .PDF - Gemeinde Wilhering

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dieser Stelle aber auch daran erinnern, dass die ÖVP auch weiterhin daran festhält hier generell<br />

das Niveau der Kanalbenützungsgebühr zu reduzieren.<br />

Vzbgm. Paschinger möchte noch mitteilen, dass das Volumen der Befreiung 75% auf die<br />

Wortmeldung des <strong>Gemeinde</strong>rates Edgar Bodenski eingeführt wurde. Erst durch die SPÖ<br />

Fraktion kam es zu diesem eigentlichen Ausmaß von 75%.<br />

Frau Vzbgm. Kapl meinte, dass dieses Thema im Ausschuss intensiv diskutiert wurde. Es gab<br />

im Prinzip nicht wirklich Vorgaben was ermäßigt werden soll. Es ist nur davon ausgegangen<br />

worden – und das war der Grund warum man darauf gekommen ist – dass die 25% zu wenig<br />

sind und man eine deutliche Befreiung oder Ermäßigung erzielen will. Der Rest ist aus der<br />

Diskussion des Ausschusses gekommen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>bund arbeitet momentan an einer gesamten Neufassung für die<br />

Kanalbenützungsgebühr.<br />

GV Paschinger stellt den<br />

Antrag,<br />

die Kanalgebührenordnung wie folgt zu beschließen:<br />

V E R O R D N U N G<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> vom <strong>20</strong>.<strong>09.</strong><strong>20</strong>07, betreffend die<br />

Kanalanschlussgebühr und die Kanalbenützungsgebühr (Kanalgebührenordnung der<br />

Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong>).<br />

Auf Grund des Interessentenbeiträgegesetzes 1958 i.d.g.F., sowie § 15 Abs. 3,<br />

Ziff. 4 des Finanzausgleichsgesetzes <strong>20</strong>05 i.d.g.F. wird verordnet:<br />

§ 1<br />

Für den Anschluss von Grundstücken an das gemeindeeigene öffentliche Kanalnetz<br />

wird eine Kanalanschlussgebühr eingehoben.<br />

Gebührenpflichtig ist der Eigentümer, der Bauberechtigte oder der Bauwerkseigentümer<br />

der(des) angeschlossenen Grundstücke(s).<br />

§ 2<br />

(1) Die Kanalanschlussgebühr beträgt bei bebauten Grundstücken je Quadratmeter<br />

der Bemessungsgrundlage nach Abs.2 EUR 17,92 mindestens aber EUR<br />

2.688,00 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertssteuer.

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