02.12.2012 Aufrufe

2007. 09. 20 - .PDF - Gemeinde Wilhering

2007. 09. 20 - .PDF - Gemeinde Wilhering

2007. 09. 20 - .PDF - Gemeinde Wilhering

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong><br />

Tag: <strong>20</strong>. September <strong>20</strong>07<br />

Beginn: 19.00 Uhr<br />

Vorsitz: LAbg. Bgm Mario Mühlböck<br />

Amtsleiter: Rudolf Holzbauer<br />

Schriftführer: Sarah Papst<br />

Tagesordnung:<br />

1. Bürgerfragestunde;<br />

2. Berichte des Bürgermeisters;<br />

3. Beschluss eines Finanzierungsplanes für den Neubau der Musikschule;<br />

4. Beschluss eines Finanzierungsplanes für den Kabinenneubau des SV <strong>Wilhering</strong>;<br />

5. Abschluss eines Übereinkommens mit dem Land OÖ. zur Errichtung eines Fahrbahnteilers in<br />

<strong>Wilhering</strong>;<br />

6. Änderung der Kanalgebührenordnung;<br />

7. Wohnungsvergabe Kürnbergstraße 11, EG, T2, 77,15 m²;<br />

8. Wohnungsvergabe Kürnbergstraße 12, EG, T1, 80,95 m²;<br />

9. Wohnungsvergabe Kürnbergstraße 14, 1.St., T3, 55 m²;<br />

10. Flächenwidmungsplan Nr. 3 – 25. Änderung „Mag. Gebetsroither“ – Grundsatzbeschluss;<br />

11. Flächenwidmungsplan Nr. 3 – 26. Änderung „Markus und Karin Burgholzer“ –<br />

Grundsatzbeschluss;<br />

12. Flächenwidmungsplan Nr. 3 – 27. Änderung „Hierzer“ – Grundsatzbeschluss;<br />

13. Bebauungsplan Nr. 63 – 3. Änderung „Uwe Bornmann“ – Grundsatzbeschluss;<br />

14. Flächenwidmungsplan Nr. 4 – 21. Änderung „Schlackl“ – Beschlussfassung nach durchgeführtem<br />

Verfahren;<br />

15. Flächenwidmungsplan Nr.4– 22. Änderung „Wilflingseder“ – Beschlussfassung nach<br />

durchgeführtem Verfahren;<br />

16. Flächenwidmungsplan Nr.4–24. Änderung „Waldkindergarten“ – Beschlussfassung nach durchgeführtem<br />

Verfahren;<br />

17. Bebauungsplan Nr.5– 5. Änderung „Goldmann“ – Beschlussfassung nach durchgeführtem Verfahren;<br />

18. Bebauungsplan Nr. 176 „Streicherweg“ – Beschlussfassung nach durchgeführtem Verfahren;<br />

19. Prüfbericht des örtlichen Prüfungsausschusses vom 12. Juni <strong>20</strong>07<br />

<strong>20</strong>. Allfälliges;<br />

21. 15 Minuten Bürgerfragestunde.<br />

Der Bürgermeister begrüßt alle Anwesenden zur ersten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung in der<br />

neuen Musikschule. Dies ist sicherlich für alle Anwesenden ein erhebender Augenblick<br />

und der Bürgermeister erwähnt die Geschichte von der Bauzeit bis zur Fertigstellung der<br />

neuen Landesmusikschule in <strong>Wilhering</strong>.<br />

Der Bürgermeister setzt die Tagesordnungspunkte 11 u. 12 von der Tagesordnung ab.<br />

Im beiden Fällen wird der Raumplanungsausschuss einen Lokalaugenschein<br />

vornehmen.<br />

In der GR Sitzung vom 04. Juli <strong>20</strong>07 hat die Fraktion GRÜNE eine Anfrage hinsichtlich<br />

des örtlichen Entwicklungskonzeptes gestellt. Der Bürgermeister übergibt eine Antwort<br />

darauf allen Fraktionen des <strong>Gemeinde</strong>rates.


Punkt 1<br />

Bürgerfragestunde<br />

Keine Wortmeldungen.<br />

Punkt 2<br />

Berichte des Bürgermeisters<br />

� Der Bürgermeister ersuche alle <strong>Gemeinde</strong>räte nach der Sitzung zu einem<br />

gemeinsamen Foto.<br />

� Der Musikschuldirektor hat seine Lehrkräfte darauf hingewiesen, dass sie wie<br />

vereinbart und auch laut Vertrag mit dem Stift <strong>Wilhering</strong> den Parkplatz beim<br />

Stiftsgymnasium nutzen. Dies wurde bei den ersten Elternbesprechungen auch den<br />

Eltern so mitgeteilt. Es hat leider schon die ersten Probleme gegeben. Ein Schild mit<br />

„Halten und Parken verboten“ soll auf einer Seite aufgestellt werden. Natürlich wird<br />

ersucht und auch darauf hingewiesen, dass die Parkplätze beim Gasthaus Lehner<br />

während Veranstaltungen in der Landesmusikschule nicht zu nutzen sind.<br />

� Die FPÖ teilt mit, dass Frau Maria Thewanger ihre Tätigkeit im Planungs- und im<br />

Prüfungsausschuss mit 10. September <strong>20</strong>07 beendet. Diese beiden Ausschüsse<br />

werden in Zukunft von Fraktionsobmann Hans Aumayr übernommen.<br />

� Herr LHStv. DI Erich Haider hat € 16.075,00 für den Fahrbahnteiler in Hitzing zur<br />

Verfügung gestellt.<br />

� In einer Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes wurde beschlossen, dass ein<br />

Kindergartenbus für die Bereiche Appersberg und Thürnau eingesetzt wird. Der<br />

Bürgermeister berichtet, dass es schon sehr viele Kindergarten- und Schulkinder gibt,<br />

die diesen Bus benötigen und er aus diesem Grunde schon eingesetzt wurde. Diese<br />

Fahrten werden von Taxi Tom durchgeführt.<br />

� Vergangenen Samstag wurde der Spielplatz vom Verein Erholungswald Kürnberg im<br />

Kürnbergerwald feierlich eröffnet. Die KIWANIS Leonding haben das Fest dazu<br />

ausgerichtet und € 15.000,00 für die Errichtung dieses Spielplatzes zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

� In den <strong>Gemeinde</strong>dienst wurden einstimmig aufgenommen:<br />

Frau Barbara Eder, Reinigungskraft Musikschule<br />

Herr Manfred Mayrhofer, WILIA Busfahrer (Herr Kasper geht mit Ende Oktober in<br />

Pension.)<br />

� Im <strong>Gemeinde</strong>vorstand wurde auch beschlossen, dass für die <strong>Gemeinde</strong> ein Klein<br />

LKW, UNITRAC angeschafft wird.<br />

� Zu dem Hinweis von Frau Landtagspräsidentin Eisenriegler zum Thema<br />

Hochwasserschutzlinien teilt der Bürgermeister mit, dass Herr Mag. Heinisch uns<br />

unterstützt hat und dass die zuständigen Beamten zu einem Gespräch bzw. einer<br />

Begehung melden werden um in den nächsten 5 Jahren in gesamt OÖ einen<br />

Gefahrenzonenplan zu erstellen.<br />

� Der Bürgermeister hat gleichzeitig auch nachgefragt, was mit dem Projekt „Weg<br />

entlang des Rossbaches“ nach Einreichung durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wilhering</strong> los ist,<br />

weil im heurigen Jahr keine Schritte gesetzt wurden. Herr Heinisch teilt mit, dass er


sich um diese Angelegeheit kümmern werde. Der Gewässerbezirk Grieskirchen<br />

müsste hier die nächsten Schritte setzen.<br />

� Die Einladung zur Eröffnung der Musikschule am 06.10.<strong>20</strong>07 ist ergangen. Der<br />

Bürgermeister weist darauf hin, dass es sicherlich ein sehr schönes und feierliches<br />

Ereignis werden wird.<br />

� Der Lift in Schönering bei der Unterführung für Menschen mit Beeinträchtigungen ist<br />

in Betrieb gegangen.<br />

� Am <strong>20</strong>.<strong>09.</strong><strong>20</strong>07 um 16:00 Uhr bekam Herr Bürgermeister einen Anruf, dass im<br />

Bereich des Fischlehrpfades Renaturierungsmaßnahmen vorgenommen werden<br />

sollen. Es herrscht die einhellige Auffassung, dass dieses Projekt zuerst der<br />

<strong>Gemeinde</strong> vorgestellt werden muss und dass ohne Zustimmung der <strong>Gemeinde</strong> es<br />

keine Realisierung diese Projektes geben kann.<br />

Punkt 3<br />

Beschluss eines Finanzierungsplanes für den Neubau der Musikschule<br />

GV Paschinger berichtet, dass das Land OÖ mit Schreiben vom 24 Juli <strong>20</strong>07 einen neuen<br />

Finanzierungsplan für die Musikschule übermittelt hat.<br />

GV Paschinger stellt den<br />

Antrag,<br />

den Finanzierungsplan wie folgt zu beschließen:<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g<br />

Punkt 4


Beschluss eines Finanzierungsplanes für den Kabinenneubau des SV <strong>Wilhering</strong><br />

GV Paschinger berichtet, dass das Land OÖ mit Schreiben vom <strong>20</strong> Juli <strong>20</strong>07 einen neuen<br />

Finanzierungsplan für den Kabinenneubau übermittelt hat.<br />

GV Paschinger stellt den<br />

Antrag,<br />

den Finanzierungsplan wie folgt zu beschließen:<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g<br />

Punkt 5<br />

Abschluss eines Übereinkommens mit dem Land OÖ zur Errichtung eines<br />

Fahrbahnteilers in <strong>Wilhering</strong><br />

Der Bürgermeister berichtet, dass bei der Ortseinfahrt in <strong>Wilhering</strong> aus Linz kommend ein<br />

Fahrbahnteiler errichtet werden soll. Die Kosten hiefür werden mit ca. € 80.000,00 geschätzt;<br />

hinzu kommen noch die Grunderwerbskosten.<br />

Bevor das Land OÖ mit der Planung beginnt, ist ein Übereinkommen über die Kostentragung<br />

abzuschließen, wobei die Kosten je zur Hälfte von <strong>Gemeinde</strong> und Land OÖ getragen werden.<br />

Herr Dkfm. Narzt fragt, wem dieser Fahrbahnteiler nützt. Er war immer der Meinung, dass es die<br />

Anrainer wären, die schwer mit dem Verkehr belastet sind, weil wenn das Haus so nahe an der<br />

Straße steht, wäre das schon verständlich. Er möchte wissen ob der Verkehr gebremst bzw.<br />

zurückgenommen werden kann oder ob es andere Möglichkeiten gibt.


Der Bürgermeister erwidert, dass man es sich nicht leicht gemacht habe und zweimal, wenn<br />

nicht sogar dreimal Fachleute des Landes OÖ) hinzugezogen hat; dies wurde auch schon in den<br />

vergangenen Jahren im Bauausschuss diskutiert und man hat auch noch vor Ort einen<br />

Lokalaugenschein vorgenommen. Es wird neben Einschränkung der Geschwindigkeit auch eine<br />

Lärmminderung erwartet; vor allem bei den Schwerfahrzeugen in beiden Richtungen.<br />

Herr Mag. Dr. Hochleitner möchte in dieser Geschichte etwas weiter ausholen. Er glaubt, dass<br />

es schon über 10 Jahre her ist, dass ihm Anrainer erzählt hätten, dass sie unter dieser Situation<br />

sehr leiden würden. Herr Hubert Schramml war damals in einer <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung anwesend<br />

und hat sich zu Wort gemeldete, dass man endlich etwas tun sollte, weil es nicht auszuhalten<br />

wäre. Es wurde dann bei der BH vorgesprochen und es ist mit Ach und Krach gelungen die<br />

Ortstafel etwas zu versetzen aber wie so oft im Leben „Schilder sind geduldig aber die<br />

Autofahrer halten sich nicht daran“. Die Autos sind ins Ortszentrum hineingefahren und haben<br />

noch im Bereich der Ortstafel zu überholen begonnen. Auch nicht schärfste Polizeikontrollen<br />

konnten diesem Thema Einstand bieten. Es wurde sehr bald erkannt, dass hier eigentlich nur<br />

bauliche Maßnahmen die Lösung des Problems sein können. Dies würde vor allem zur<br />

Verbesserung der Situation sowie der Verkehrssicherheit beitragen. Der politische Wille war<br />

nicht immer da um gegen diese Situation etwas zu unternehmen; er ist jedoch froh, dass jetzt<br />

endlich etwas gegen diese Situation unternommen wird.<br />

Der Bürgermeister stellt den<br />

Antrag,<br />

ein entsprechendes Übereinkommen mit dem Land OÖ abzuschließen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g<br />

Beilage: Übereinkommen<br />

Punkt 6<br />

Änderung der Kanalgebührenordnung<br />

GV Paschinger berichtet, dass die derzeitige Kanalgebührenordnung hinsichtlich der<br />

Befreiungsfläche für unbenützte Räume abgeändert werden soll. Bisher waren Befreiungen<br />

nicht in der Kanalgebührenordnung geregelt. Befreiungen wurden bisher in einem Ausmaß von<br />

25% durch Beschlüsse des GV erteilt.<br />

Nunmehr soll diese Befreiung von der Kanalbenützungsgebühr in einen neuen § 5 in die<br />

Kanalgebührenordnung aufgenommen werden und das Ausmaß der Befreiung auf 75% der<br />

unbenützten Raumfläche festgesetzt werden.<br />

Frau Vzbgm. Kapl glaubt, dass es endlich einmal notwendig geworden ist dieses Thema in den<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat aufzunehmen. Bis dato war es eigentlich eine lächerliche Ermäßigung, weil ja nur<br />

25% angerechnet wurden und sie denkt, dass jetzt zur richtigen Maßnahmen gegriffen wurde.<br />

Herr Mag. Dr. Hochleitner möchte Frau Kapl herzlich danken, dass diese Ermäßigung im<br />

Ausschuss erarbeitet worden ist. Es ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung zumal<br />

festgestellt werden muss, dass wir alle älter werden und dies dazu führt, dass viele Häuser leer<br />

stehen und dies wiederum zu einer großen finanziellen Belastung führt. Nachdem wir uns auch<br />

dazu bekennen, dass die ältere Generation so lange als möglich in den eigenen vier Wänden<br />

bleiben kann glaubt er, dass hier ein kleiner Beitrag dazu geleistet werden kann. Er möchte an


dieser Stelle aber auch daran erinnern, dass die ÖVP auch weiterhin daran festhält hier generell<br />

das Niveau der Kanalbenützungsgebühr zu reduzieren.<br />

Vzbgm. Paschinger möchte noch mitteilen, dass das Volumen der Befreiung 75% auf die<br />

Wortmeldung des <strong>Gemeinde</strong>rates Edgar Bodenski eingeführt wurde. Erst durch die SPÖ<br />

Fraktion kam es zu diesem eigentlichen Ausmaß von 75%.<br />

Frau Vzbgm. Kapl meinte, dass dieses Thema im Ausschuss intensiv diskutiert wurde. Es gab<br />

im Prinzip nicht wirklich Vorgaben was ermäßigt werden soll. Es ist nur davon ausgegangen<br />

worden – und das war der Grund warum man darauf gekommen ist – dass die 25% zu wenig<br />

sind und man eine deutliche Befreiung oder Ermäßigung erzielen will. Der Rest ist aus der<br />

Diskussion des Ausschusses gekommen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>bund arbeitet momentan an einer gesamten Neufassung für die<br />

Kanalbenützungsgebühr.<br />

GV Paschinger stellt den<br />

Antrag,<br />

die Kanalgebührenordnung wie folgt zu beschließen:<br />

V E R O R D N U N G<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> vom <strong>20</strong>.<strong>09.</strong><strong>20</strong>07, betreffend die<br />

Kanalanschlussgebühr und die Kanalbenützungsgebühr (Kanalgebührenordnung der<br />

Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong>).<br />

Auf Grund des Interessentenbeiträgegesetzes 1958 i.d.g.F., sowie § 15 Abs. 3,<br />

Ziff. 4 des Finanzausgleichsgesetzes <strong>20</strong>05 i.d.g.F. wird verordnet:<br />

§ 1<br />

Für den Anschluss von Grundstücken an das gemeindeeigene öffentliche Kanalnetz<br />

wird eine Kanalanschlussgebühr eingehoben.<br />

Gebührenpflichtig ist der Eigentümer, der Bauberechtigte oder der Bauwerkseigentümer<br />

der(des) angeschlossenen Grundstücke(s).<br />

§ 2<br />

(1) Die Kanalanschlussgebühr beträgt bei bebauten Grundstücken je Quadratmeter<br />

der Bemessungsgrundlage nach Abs.2 EUR 17,92 mindestens aber EUR<br />

2.688,00 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertssteuer.


(2) Die Bemessungsgrundlage bildet, soweit nicht Abs. 3, 4, 5, 6 und 7 Anwendung<br />

findet,<br />

-- bei eingeschossiger Bebauung die Quadratmeteranzahl der bebauten<br />

Grundfläche,<br />

-- bei mehrgeschossiger Bebauung die Summe der bebauten Fläche der<br />

einzelnen Geschosse jener Bauwerke, die einen unmittelbaren oder<br />

mittelbaren Anschluss an das gemeindeeigene, öffentliche Kanalnetz<br />

aufweisen.<br />

Bei der Berechnung ist auf die volle Quadratmeteranzahl der einzelnen<br />

Geschosse abzurunden.<br />

Dach- und Kellergeschosse werden nur in jenem Ausmaß berücksichtigt, als sie<br />

für Wohn-, Geschäfts- oder Betriebszwecke benützbar sind.<br />

Hallenbäder werden der Bemessungsgrundlage zugerechnet.<br />

Als Kellergeschoss ist jenes Geschoss eines Gebäudes anzusehen, das<br />

entweder ganz oder zum größten Teil unter dem anschließenden Gebäude liegt.<br />

(3) Terrassen, angebaute Balkone, die über die Gebäudefluchtlinie hinausragen,<br />

bleiben bei der Bemessung unberücksichtigt.<br />

Vor- und Flugdächer, Heizungs- und Tankräume und Garagen, von denen keine<br />

Oberflächen- bzw. Dachabwässer eingeleitet werden, sind nicht in die<br />

Bemessungsgrundlage aufzunehmen.<br />

(4) Abweichend von Abs. 2 wird für alle Gebäude, baulich angeschlossenen<br />

Gebäudeteile und Einzelräume, die ausschließlich gewerblichen Lagerzwecken<br />

dienen, ein 50 %-iger Abschlag von der Berechnungsfläche gewährt, soweit von<br />

diesen keine anderen als Oberflächen- und Dachabwässer anfallen.<br />

Als Gebäude, welche gewerblichen Lagerzwecken dienen, gelten solche, in<br />

welchen Waren gelagert werden, die dort keinem Fertigungsprozess unterworfen<br />

sind.<br />

(5) Sofern nicht § 2 Abs. 4 letzter Absatz Anwendung findet, kommen bei<br />

Gebäudeteilen bzw. Räumen, die zu mehr als der Hälfte ihrer Flächen für<br />

Lagerzwecke verwendet werden, von denen aber zum Teil Waren direkt oder<br />

über das Büro abgegeben bzw. ausgeliefert werden (Produktenhandel,<br />

Kohlenvertrieb, usw.) und somit nicht als ausschließliche Lagerfläche im Sinne<br />

des Abs. 4 zu bezeichnen sind, <strong>20</strong> % dieser Berechnungsfläche voll nach Abs. 2<br />

in Anrechnung. Für die Restfläche wird ein Abschlag von 40 % gewährt.<br />

Geschäftslokale und sonstige Verkaufsräume fallen nicht unter diese<br />

Begünstigung.<br />

(6) Bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sind nur jene bebauten<br />

Grundflächen in die Bemessungsgrundlage nach Abs. 2 einzubeziehen, die für<br />

Wohnzwecke bestimmt sind (Wohntrakt).


Für rein landwirtschaftlichen Zwecken dienende Gebäude und Gebäudeteile<br />

(einschließlich der Einstellplätze für landw. KFZ und Maschinen), soweit von<br />

diesen keine anderen als Dachabwässer anfallen, erfolgt ein Abschlag von<br />

80 % der Berechnungsfläche.<br />

Werden Nebengebäude oder Räume überwiegend über das übliche Maß hinaus<br />

für andere Zwecke verwendet (z.B. als Schacht- und Kühlräume), ist für solche<br />

die Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach Abs. 2 vorzunehmen.<br />

(7) Bei Werkstätten und Tankstellen mit Waschanlagen ist ein Zuschlag von 25 %<br />

der nach Abs. 1 und 2 ermittelten Gebühr zu entrichten.<br />

(8) Abweichend von Abs. 2 wird für Internate, Schulen, Kindergärten,<br />

Privatzimmervermieter, Gastwirtschaften oder für Veranstaltungen eingerichtete<br />

Räume und für Getränkeerzeugungsbetriebe die Kanalanschlussgebühr nach der<br />

vom Amt der OÖ. Landesregierung herausgegebenen<br />

Einwohnergleichwertetabelle berechnet.<br />

Die Einwohnergleichwertetabelle bildet für diese Einrichtungen einen Bestandteil<br />

dieser Verordnung. Die Kanalanschlussgebühr beträgt je Einwohnergleichwert<br />

EUR 672,00.<br />

(9) Einwohnergleichwertetabelle<br />

Begriff: Eine Belastungseinheit (BE) ist eine Einheit, deren Abwasseranfall dem<br />

eines ständigen Einwohners entspricht, wobei ein Jahresanfall von<br />

50 m³ angenommen wird.<br />

1. Ein Quadratmeter bebaute Grundfläche entspricht 0,02666 BE<br />

2. Je Anschluss an das öffentliche Kanalnetz sind mindestens 4 BE<br />

anzurechnen.<br />

Für Objekte nach § 2 Abs. 8 sind demnach der Bemessung die nach-<br />

stehend angeführten Einwohnergleichwerte zugrundezulegen:<br />

Für einen ständigen Bewohner .............................................. 1,00 BE<br />

Für die Schüler der Hauptschule ........................................... 0,30 BE<br />

Für die Schüler der Volksschule ............................................ 0,<strong>20</strong> BE<br />

Für ein Kindergartenkind ....................................................... 0,15 BE<br />

Für einen Sitzplatz in einem Gasthaus mit ständigem<br />

Betrieb ................................................................................... 0,<strong>20</strong> BE<br />

Für ein Fremdenbett ganzjährig ............................................ 1,00 BE<br />

Für ein Fremdenbett halbjährig (Sommer oder Winter) ......... 0,40 BE<br />

Für ein Fremdenbett vierteljährig .......................................... 0,<strong>20</strong> BE<br />

Für einen Sitz in einem Gasthaus- oder Kinosaal ................. 0,02 BE


Für je 1.000 hl Jahresausstoß eines Getränkeerzeugungs-<br />

betriebes ............................................................................... 5,00 BE<br />

(10) In allen Fällen, in denen für ein Grundstück mehr als eine Einmündungsstelle in<br />

das öffentliche Kanalnetz geschaffen wird, hat der Anschlusspflichtige die<br />

Mehrkosten für die Herstellung der zusätzlichen Anschlüsse sowohl am<br />

öffentlichen Kanal, als auch im öffentlichen Gut selbst zu tragen.<br />

(11) Bei nachträglichen Abänderungen der angeschlossenen Grundstücke ist eine<br />

ergänzende Kanalanschlussgebühr zu entrichten, die im Sinne der obigen<br />

Bestimmungen mit folgender Maßgabe errechnet wird:<br />

a) Wird auf einem unbebauten Grundstück ein Gebäude errichtet, so ist von der<br />

ermittelten Kanalanschlussgebühr die nach dieser Gebührenordnung für das<br />

betreffende unbebaute Grundstück sich ergebende Kanalanschlussgebühr<br />

abzusetzen, wenn für den Anschluss dieses Grundstückes bereits eine<br />

Kanalanschlussgebühr entrichtet wurde.<br />

b) Bei Änderungen eines angeschlossenen Gebäudes durch Um-, Ein-, Auf- oder<br />

Zubau, Neubau nach Abbruch oder bei Erhöhung der Bemessungsgrundlage<br />

gemäß Abs. 8 um mehr als einem Einwohnergleichwert ist die<br />

Kanalanschlussgebühr in dem Umfang zu entrichten, als gegenüber dem<br />

bisherigen Zustand eine Vergrößerung der Bemessungsgrundlage gegeben ist.<br />

c) Bei vorangegangener Vorschreibung mit Mindestanschlussgebühr ist nur für<br />

die quadratmetermäßige Überschreitung der Mindestanschlussgebühr<br />

entsprechenden Fläche die ergänzende Kanalanschlussgebühr vorzuschreiben.<br />

d) Eine Rückzahlung bereits entrichteter Kanalanschlussgebühren auf Grund einer<br />

Neuberechnung nach diesem Absatz findet nicht statt.<br />

(12) Für den Anschluss von unbebauten Grundstücken ist die<br />

Mindestanschlussgebühr im Ausmaß von EUR 2.688,00 zuzüglich gesetzlicher<br />

Mehrwertssteuer zu entrichten.<br />

(13) Die Feststellung der gebührenpflichtigen Flächen bzw. die Ermittlung der<br />

Belastungseinheiten erfolgt entweder auf Grund der bei der Marktgemeinde<br />

<strong>Wilhering</strong> vorliegenden Baupläne oder nach aufgenommenen Naturmaßen bzw.<br />

aufliegenden Unterlagen.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> ist berechtigt, vom Grundstückseigentümer oder<br />

Bauberechtigten die zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage notwendigen<br />

Auskünfte zu verlangen und an Ort und Stelle Messungen für die Ermittlung der<br />

Bemessungsgrundlage durchzuführen.<br />

Der Eigentümer, Bauberechtigte oder Bauwerkseigentümer der angeschlossenen<br />

Grundstücke ist verpflichtet, der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> die entsprechenden


Auskünfte zu erteilen, sowie die zur Erlangung der Naturmaße notwendigen<br />

Messungen zu dulden.<br />

§ 3<br />

(1) Die Kanalanschlussgebühr ist mit dem Zeitpunkt des Anschlusses eines<br />

Grundstückes an das öffentliche Kanalnetz fällig.<br />

(2) Bei Auf-, Ein-, Zu- oder Umbau von Gebäuden bzw. Erweiterung von Betrieben<br />

und Einrichtungen gemäß § 2 Abs. 8 ist die Kanalanschlussgebühr mit dem<br />

Zeitpunkt der Erteilung der Benützungsbewilligung, jedoch spätestens mit der<br />

Fertigstellung der betreffenden Bauten bzw. Inbetriebnahme der Erweiterung<br />

fällig.<br />

(3) Bei Änderung an bestehenden Gebäuden, die keiner Baubewilligung unterliegen,<br />

ist die Kanalanschlussgebühr mit der Beendigung der Umbauarbeiten fällig.<br />

(4) Die Anzeige bezüglich des durchgeführten Anschlusses gem. Zi. 1, der<br />

Fertigstellung der Baumaßnahme gem. Zi. 2 und 3 bzw. der Inbetriebnahme der<br />

Erweiterung eines Betriebes, hat der Grundstückseigentümer binnen zwei<br />

Wochen schriftlich zu erstatten.<br />

§ 4<br />

Kanalbenützungsgebühr<br />

(1) Die Eigentümer, Bauberechtigten oder Bauwerkseigentümer angeschlossener<br />

Grundstücke haben eine jährliche Kanalbenützungsgebühr zu entrichten. Diese<br />

beträgt je Quadratmeter der Bemessungsgrundlage nach § 2 Abs. 2, 3, 4, 5, 6<br />

und EUR 2,22 EUR.<br />

(2) Für die in § 2 Abs. 8 genannten Einrichtungen und Betriebe beträgt die jährlich zu<br />

entrichtende Kanalbenützungsgebühr 11 von Hundert der sich nach § 2 dieser<br />

Verordnung ergebenden Kanalanschlussgebühr.<br />

(3) Die jährliche Kanalbenützungsgebühr für unbebaute oder unbefestigte<br />

Grundstücke, von denen nur Niederschlagsabwässer eingeleitet werden, beträgt<br />

für je angefangene 500 m² Grundfläche mit einer Entwässerung in das<br />

gemeindeeigene, öffentliche Kanalnetz EUR 14,53.<br />

(4) Für Schwimmbäder wird eine Kanalbenützungsgebühr eingehoben. Diese beträgt<br />

jährlich 50 % des jeweils gültigen Quadratmetersatzes der<br />

Kanalbenützungsgebühr. Als Bemessungsgrundlage wird die Größe der<br />

Wasserfläche festgelegt. Für Schwimmbäder, deren Wasserfläche unter<br />

<strong>20</strong> m² liegt, ist keine Gebühr zu entrichten. Die Verwendung eines<br />

Schwimmbades ist der <strong>Gemeinde</strong> vom Besitzer unaufgefordert anzuzeigen.<br />

§ 5


Befreiung von der Kanalbenützungsgebühr<br />

Werden in einem Gebäude ganze Wohnungen bzw. Stockwerke nicht (mehr)<br />

bewohnt, so kann an die <strong>Gemeinde</strong> ein Ansuchen um Befreiung von der<br />

Kanalbenützungsgebühr gestellt werden. Als Befreiungsfläche werden 75 % der<br />

unbenutzten Raumfläche herangezogen. Die Feststellung des Ausmaßes der<br />

unbenutzten Fläche erfolgt durch einen Mitarbeiter des <strong>Gemeinde</strong>amtes.<br />

Der Kanalbenützer hat der <strong>Gemeinde</strong> unverzüglich jede Veränderung bzw.<br />

Benützung bekannt zu geben, sofern sich dadurch nach den geltenden<br />

Bestimmungen eine Veränderung der Gebühren ergeben könnte. Die Befreiung<br />

ist befristet auf ein Jahr, beginnend mit dem nächstfolgenden Quartal.<br />

§ 6<br />

Fälligkeit<br />

Die Kanalbenützungsgebühr ist vierteljährlich (jeweils am 15. Februar,<br />

15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres) im Nachhinein fällig<br />

und nach Erhalt der Zahlungsaufforderung zu entrichten, wobei die<br />

Gebührenpflicht dem Monatsersten, der dem Zeitpunkt des Anschlusses an das<br />

öffentliche Kanalnetz folgt, beginnt.<br />

§ 7<br />

Umsatzsteuer<br />

Bei den in dieser Gebührenordnung festgesetzten Gebührensätzen handelt es<br />

sich um Nettogebühren, die sich noch um die jeweils zu leistende Umsatzsteuer<br />

(dzt. 10 %) erhöhen.<br />

§ 8<br />

Privatrechtliche Regelungen<br />

Durch diese Gebührenordnung wird der Abschluss privatrechtlicher<br />

Vereinbarungen nicht ausgeschlossen. Sie bedürfen allerdings der Zustimmung<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates.<br />

§ 9<br />

Inkrafttreten<br />

Die Rechtswirksamkeit dieser Kanalgebührenordnung beginnt mit 01.11.<strong><strong>20</strong>07.</strong><br />

Gleichzeitig tritt die Kanalgebührenordnung vom 19.11.1987 i.d.g.F. außer Kraft.


Beschluss: e i n s t i m m i g<br />

Der Bürgermeister<br />

LAbg. Mario Mühlböck<br />

Punkt 7<br />

Wohnungsvergabe Kürnbergstraße 11, EG T2, 77,15m²<br />

Der Ausschuss der Wohnungen hat sich am 10.<strong>09.</strong><strong>20</strong>07 damit beschäftigt und schlägt vor die<br />

Wohnung an Frau Michaela Kubis, Katzinger Straße 4, 4073 <strong>Wilhering</strong> zu vergeben.<br />

Herr GV Anton Lehner stellt daher den<br />

Antrag,<br />

die Wohnung wie oben angeführt zu vergeben.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g<br />

Punkt 8<br />

Wohnungsvergabe Kürnbergstraße 12, EG, T1, 80,95m²<br />

Der Ausschuss hat sich ebenfalls mit dieser Angelegenheit am 10.<strong>09.</strong><strong>20</strong>07 beschäftigt und<br />

schlägt vor die Wohnung an Helmut Schram, Schöneringer Straße 3, 4073 <strong>Wilhering</strong>, zu<br />

vergeben.<br />

Herr GV Anton Lehner stellt daher den<br />

Antrag,<br />

die Wohnung wie oben angeführt zu vergeben.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g<br />

Punkt 9<br />

Wohnungsvergabe Kürnbergstraße 14, 1. Stock, T3, 55m²<br />

Mit dieser Angelegenheit hat sich der Ausschuss am 23.08.<strong>20</strong>07 beschäftigt und es wird<br />

vorgeschlagen die Wohnung an Frau Katharina Niedermayer, Talackerweg 1, 4073 <strong>Wilhering</strong> zu


vergeben. Als Ersatz schlägt der Ausschuss Frau Susanne Keindleinsberger, Reisetstraße 8,<br />

4060 Leonding zu vergeben.<br />

Herr GV Anton Lehner stellt daher den<br />

Antrag,<br />

die Wohnung wie oben angeführt zu vergeben.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g<br />

Punkt 10<br />

Flächenwidmungplan Nr. 3 – 25. Änderung „Mag. Gebetsroither“ – Grundsatzbeschluss<br />

Herr Manfred Winter trägt vor, dass Frau Mag. Gebetsroither die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wilhering</strong> ersucht<br />

hat den Flächenwidmungsplan im Bereich des Grundstückes Nr. 654, KG <strong>Wilhering</strong>, konkret ist<br />

die Umwidmung eines ca. 7 Meter breiten Steifens auf dem Grundstück 654 von Grünland in<br />

Wohngebiet geplant. Sie plant dort ein Atelier zu errichten.<br />

Die Widmungsfläche wurde von Herrn DI Mayer von der Abteilung Raumordnung des Amtes der<br />

OÖ Landesregierung besichtigt und positiv bewertet. Sie wurde ebenfalls im<br />

Raumplanungsausschuss am 13.<strong>09.</strong><strong>20</strong>07 positiv beurteilt.<br />

Herr GV Winter stellt daher den<br />

Antrag,<br />

den Grundsatzbeschluss der Flächenwidmungsplanänderung zu fassen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g<br />

Punkt 13<br />

Bebauungsplan Nr. 63 – 3. Änderung „Uwe Bornmann“ – Grundsatzbeschluss<br />

Herr DI Uwe Bornmann hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wilhering</strong> ersucht den Bebauungsplan für sein<br />

Grundstück 5/4, KG Dörnbach zu ändern. Die gegenständliche Fläche liegt am Bahnweg südlich<br />

der Geleise der LILO in der Ortschaft Hitzing.<br />

Nach Verlegen des Bahnhofes Hitzing ist die Sichtlinie nicht mehr gültig. Der Bauweg soll<br />

erweitert werden. Die Angelegenheit wurde im Raumplanungsausschuss am 13.<strong>09.</strong><strong>20</strong>07 und<br />

positiv bewertet.<br />

Herr GV Winter stellt den<br />

Antrag,<br />

den Grundsatzbeschluss für die Bebauungsplanänderung zu fassen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g


Punkt 14<br />

Flächenwidmungsplan Nr. 4 – 21. Änderung „Schlackl“ – Beschlussfassung nach<br />

durchgeführtem Verfahren<br />

Herr Schlackl hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wilhering</strong> bei einer Vorsprache bei Herrn Bürgermeister vom<br />

18.04.<strong>20</strong>06 ersucht sein in gemischtes Baugebiet gewidmetes Grundstück in der Unterhöf in<br />

Betriebsbaugebiet umzuwandeln.<br />

Die gegenständliche Fläche liegt an der Eferdinger Bundesstraße an der B 129 in der Ortschaft<br />

Höf. Im Rahmen des Verfahrens wurden die Widmungsfläche rückseitig vergrößert und dem<br />

Betroffenen wurde nochmals genehmigt eine Stellungnahme abzugeben.<br />

Von der Abteilung Umwelt und Anlagentechnik wurde mit Schreiben vom 01.06.<strong>20</strong>07 mitgeteilt,<br />

dass aus lärmschutztechnischer Sicht keine Einwände bestehen. Weiters wurden noch<br />

Stellungnahmen von der Abteilung Raumordnung Wasserwirtschaft strategischer<br />

Straßenausbau vorgelegt. Von diesen wie auch von den restlichen Betroffenen wurden keine<br />

entgegnenden Stellungnahmen abgegeben.<br />

Herr GV Winter stellt den<br />

Antrag,<br />

die Flächenwidmungsplanänderung nach durchgeführtem Verfahren zu beschließen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g<br />

Punkt 15<br />

Flächenwidmungsplan Nr. 4 – 22. Änderung „Wilflingseder“ – Beschlussfassung nach<br />

durchgeführtem Verfahren<br />

Herr Mag. Rainer Wilflingseder hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wilhering</strong> ersucht sein Grundstück Nr. 734,<br />

KG Schönering in Grünland zurückzuwidmen. Das Grundstück soll jedoch im örtlichen<br />

Entwicklungskonzept weiterhin als Fläche erhalten bleiben. Das Amt der OÖ Landesregierung<br />

hat mit Schreiben vom 04.06.<strong>20</strong>07 mitgeteilt, dass eine Umwidmung zur Kenntnis genommen<br />

wird. Eine entgegnende Stellungnahme wurde nicht abgegeben.<br />

Herr GV Winter stellt den<br />

Antrag,<br />

den Flächenwidmungplan nach durchgeführtem Verfahren zu beschließen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g


Punkt 16<br />

Flächenwidmungsplan Nr. 4 – 24. Änderung „Waldkindergarten“ – Beschlussfassung<br />

nach durchgeführtem Verfahren<br />

Der Verein zur Förderung der Natur vertreten durch den Obmann Herrn Gregor Bayer hat die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wilhering</strong> ersucht einen Teil des Grundstückes Nr. 100, KG Dörnbach von Grünland<br />

Wald in Grünland Sonderwidmung Waldkindergarten umzuwidmen. Die Zustimmung des<br />

Grundeigentümers liegt vor. Die gegenständliche Fläche liegt in Verlängerung des Atriumweges<br />

an der Grenze zu Leonding in der Ortschaft Hitzing.<br />

Vollständigkeitshalber wird festgehalten, dass Herr Bayer auch für das Grundstück der<br />

Stadtgemeinde Leonding, auf welchem der Waldkindergarten liegt, ebenfalls um Umwidmung<br />

angesucht hat.<br />

Die Umwidmung wird von den Fachstellen des Landes OÖ grundsätzlich zur Kenntnis<br />

genommen. In den Stellungnahmen wurden die Auflagen und Bedingungen vorgebracht. Diese<br />

werden im jeweiligen Widmungsverfahren vom Waldkindergarten zu berücksichtigen sein.<br />

Von Herrn Walter Hofbauer, wurde mitgeteilt, dass er grundsätzlich keine Einwände gegen die<br />

geplante Umwidmung hat; er findet nur problematisch dass immer wieder Autos entlang der<br />

Feldwege stehen bleiben und mit den landwirtschaftlichen Fahrzeugen fast kein vorbeifahren<br />

möglich ist.<br />

Die Angelegenheit wurde im Raumplanungsausschuss vom 13.<strong>09.</strong><strong>20</strong>07 besprochen und positiv<br />

beurteilt.<br />

Der Bürgermeister stellt den<br />

Antrag<br />

die Flächenwidmungsplanänderung nach durchgeführtem Verfahren zu beschließen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g<br />

Punkt 17<br />

Bebauungsplan Nr. 5 – 5. Änderung „Goldmann“ – Beschlussfassung nach<br />

durchgeführtem Verfahren<br />

Die Familie Johann und Herlinde Goldmann, Unterhöf 25, 4073 <strong>Wilhering</strong> hat die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Wilhering</strong> ersucht den Bebauungsplan für Ihr Grundstück Nr. 534/10, KG <strong>Wilhering</strong> abzuändern.<br />

Die Familie Goldmann beabsichtigt den bestehenden Haupteingang (Stiegenaufgang) in Form<br />

eines Wintergartens zu überdachen. Dies ist mit dem zur Zeit geltenden Bebauungsplan Nr. 5<br />

nicht möglich. Der Bebauungsplan soll nun dahingehend abgeändert werden, dass die Bauflucht<br />

in Richtung Osten verschoben wird.


Das Amt der OÖ. Landesregierung, Abt. Örtliche Raumordnung hat mit Schreiben vom<br />

21.06.<strong>20</strong>07 mitgeteilt, dass die vorgesehene Änderung des Bebauungsplanes ohne Einwand zur<br />

Kenntnis genommen wird. Überörtliche Interessen sind nicht betroffen und besteht daher keine<br />

Genehmigungspflicht.<br />

GV Mittermair weist darauf hin, dass Herr Goldmann möglicherweise seinen Autoabstellplatz auf<br />

öffentlichem Gut errichtet hat. Er ersucht diese Angelegenheit zu überprüfen.<br />

Herr GV Winter stellt daher den<br />

Antrag,<br />

die Bebauungsplanänderung nach durchgeführtem Verfahren zu beschließen.<br />

Beschluss: einstimmig<br />

Punkt 18<br />

Bebauungsplan Nr. 176 „Streicherweg“ – Beschlussfassung nach durchgeführtem<br />

Verfahren<br />

Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt den Bebauungsplan Nr. 176 „Streicherweg“ zu<br />

erstellen. Das Planungsgebiet liegt in der Ortschaft Katzing südlich der Katzinger Straße und<br />

umfasst 17 Bauparzellen, wobei bereits 12 mit Wohnhäusern bebaut sind.<br />

Der Bebauungsplan Nr. 176 wurde in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzugn vom 04.07.<strong>20</strong>07 nach<br />

durchgeführtem Verfahren beschlossen und in der Zeit vom <strong>09.</strong>07.<strong>20</strong>07 bis 24.07.<strong>20</strong>07<br />

kundgemacht. Im Verordnungsprüfungsverfahren wurde von der Baurechtssabteilung des<br />

Amtes der OÖ: Landesregierung festgestellt, dass im Rahmen des Verfahrens die öffentliche<br />

Auflage im Sinne des § 33 (3) OÖ. ROG (nur bei neuen Bebauungsplänen erforderlich) nicht<br />

durchgeführt wurde. Das Verfahren war daher ab der Kundmachung nach § 33 (3) zu<br />

wiederholen. Diese erfolgte nun in der Zeit vom 07.08.<strong>20</strong>07 bis 05.<strong>09.</strong><strong>20</strong>07 und ist daher der<br />

Bebauungsplan nach durchgeführtem Verfahren nochmals zu beschließen. Die urpsrüngliche<br />

Kundmachung ist damit hinfällig.<br />

Herr GV Winter stellt daher den<br />

Antrag,<br />

den Bebauungsplan nach durchgeführtem Verfahren zu beschließen.<br />

Beschluss: einstimmig<br />

Punkt 19<br />

Prüfbericht des örtlichen Prüfungsausschusses vom 12. Juni <strong>20</strong>07<br />

GR Narzt bringt den Bericht des örtlichen Prüfungsausschusses vom 12.06.<strong>20</strong>07 wie folgt zur<br />

Kenntnis:


Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 16.11.<strong>20</strong>04 empfohlen eine Regelung zu<br />

erstellen um in Zukunft eine Befangenheit des Ortsplaners bei Objektplanung auszuschließen.<br />

Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass es einen schriftlichen Vertrag bis heute noch immer<br />

nicht gibt.<br />

Der Ortsplaner übt eine wichtige Funktion als Berater und Sachverständiger der <strong>Gemeinde</strong> aus.<br />

Es sollen daher klare Regelungen formuliert und getroffen werden. Es wird daher empfohlen<br />

einen Vertrag zu beschließen in dem Art und Umfang der wechselseitigen<br />

Leistungsbeziehungen geregelt werden, um in Zukunft eine Befangenheit auszuschließen.<br />

Der Prüfbericht wird vom GR zur Kenntnis genommen.<br />

Punkt <strong>20</strong><br />

Allfälliges<br />

GV Mag. Dieter Paschinger<br />

Termin Finanzausschusssitzung 30.10.<strong>20</strong>07, 17:00 Uhr<br />

Er schlägt weiters vor, dass sich die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> der Diskussion um Übernahme<br />

der Kosten von Schulgeld das die Eltern bisher für Kopien, Bestelbeträge, etc. zu Beginn jedes<br />

Schuljahres leisten müssen, anschließen soll. Die Stadt Linz hat in diesen Tagen festgestellt,<br />

dass dieses Beiträge vom Schulerhalter zu übernehmen sind. Die Medien berichteten darüber.<br />

Der Schulausschuss soll darüber beraten.<br />

GV Manfred Winter<br />

Einladung Kulturverein <strong>09.</strong>11.<strong>20</strong>07 Kabarett mit Joschi Auer<br />

Mag. Karin Peticzka<br />

Sie trägt für ihren Ausschuss noch zwei weitere Tagesordnungspunkte vor. Der eine ist der von<br />

Herrn Mag. Paschinger angesprochene (Schuldgeldfreiheit) und der andere Kindergarten<br />

Schönering.<br />

Frau LT-Präs. Doris Eisenriegler<br />

Sie drückt ihr Wohlgefallen über die Art der optischen Präsentation der einzelnen<br />

Tagesordnungspunkte im neuen Sitzungssaal aus. Es ist eine deutliche Verbesserung.<br />

Bürgermeister LAbg. Mario Mühlböck<br />

Herr Bürgermeister bedankt sich noch einmal bei allen Mitarbeitern, welche so zahlreich<br />

geholfen haben um dieses Kulturjuwel in seinem Glanz erstrahlen zu lassen.<br />

Herr Ing. Spelitz<br />

Er erkundigt sich, ob die Bauarbeiten bei der Fa. Saatbau in Schönering schon fertig gestellt<br />

sind, denn er schlägt vor, einen Wegweiser bei der Kreuzung des ehemaligen Lagerhauses zu<br />

errichten.<br />

GV Mittermair<br />

Gibt es bereits ein Schätzgutachten des Stiftes für das Grundstück der Feuerwehr<br />

<strong>Wilhering</strong>/Edramsberg?<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass bei der <strong>Gemeinde</strong> ein derartiges Schätzgutachten noch nicht<br />

vorliegt.<br />

Herr Mag. Dr. Hochleitner


Die Verkehrssituation bei der Zufahrt zur REHA Klinik ist unbefriedigend. Durch das einseitige<br />

Halte- und Parkverbot wird die andere Straßenseite verparkt. Die Zufahrt für Einsatzfahrzeuge<br />

wird daher erschwert bzw. verhindert.<br />

Die Beschilderung der Laufwege wäre zur Verbesserung der Orientierung notwendig.<br />

Punkt 21<br />

15. Minuten Bürgerfragestunde<br />

Herr Mag. Kaiserseder schlägt vor rasch eine Verbesserung der Grünschnittentsorgung im ASZ<br />

herbeizuführen.<br />

Ende der Sitzung 21:05 Uhr

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!