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Ocean Partners Shipping Invest 3

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<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong><strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3CHANCEN ERKENNEN UND RECHTZEITIG WAHRNEHMEN, MIT SUBSTANZ UND GESPÜR FÜR DEN AUGENBLICK –DIE ZU ALLEN ZEITEN GELTENDE VORAUSSETZUNG FÜR UNTERNEHMERISCHEN ERFOLG ERFÄHRT EINE NEUAUFLAGE.Chancen erkennen,Chancen wahrnehmen.


Volle Fahrt aufnehmen!2 __ Widmung


Chancen wahrnehmen zum Zeitpunkt ihres Entstehens!Trotz Wirtschaftskrise – beziehungsweise gerade aufgrund der Wirtschaftskrise – tun sichheute im Bereich der Containerschifffahrt besondere Anlagechancen auf. Die Chancen, mitselektiven <strong>Invest</strong>itionen in Containerschiffe jetzt die richtige Weichenstellung für eineaussichtsreiche Vermögensanlage mit hohem Wertzuwachspotenzial zu treffen.Ein günstigerer Einstiegszeitpunkt ist kaum vorstellbar, denn seit Anfang 2008 haben sich diePreise für Containerschiffe mehr als halbiert. Selbst neuwertige Schiffe können heute aufSecond-Hand-Basis mit Preisabschlägen von über 50 % erworben werden. Besonders hervorzuhebenist die Tatsache, dass das aktuelle Preisniveau neuwertiger Schiffe rund 20 % unterden Herstellungskosten der Werften liegen dürfte.Dennoch scheinen die Wachstumskräfte des weltweiten Containerverkehrs unvermindert intakt zu sein. UnsereWelt wächst um ca. 220.000 Menschen täglich, verbunden mit einer Zunahme des Konsums und des Transportsvon Gütern und Waren. Hieraus lässt sich eine weitere Intensivierung der weltweiten Arbeitsteilung und damitdie Ausweitung des grenzüberschreitenden Warenaustauschs und des Seeverkehrs ableiten. Hinzu kommt dieauch weiterhin anhaltende Ablösung von Stückgutschiffen durch effiziente Containerschiffe.Bereits ab dem Jahr 2012 erwarten Schifffahrtsanalysten wieder ein ausgewogenes Verhältnis von Angebot und Nachfragebei kleinen und mittelgroßen Containerschiffen und damit die Rückkehr der Charterraten und der Schiffspreise auf ein deutlichhöheres Preisniveau. Neben dem Wachstum des Transportvolumens werden hierbei zwei weitere Faktoren ihren Beitragleisten: seit Oktober 2008 ist weltweit kaum ein Containerschiff neu bestellt worden. Gleichzeitig wurden in den letztenfünf Quartalen mehr ältere Containerschiffe dem Markt durch Verschrottung entzogen, als in den letzten fünf Jahren vorOktober 2008 zusammen. Beide Faktoren könnten zu einer Verknappung der Tonnage und zu Preissteigerungen führen.In Marktsituationen wie dieser entstehen Dynastien, wie einst die des Aristoteles Onassis. Sein Schifffahrts -imperium begründete er in der Weltwirtschaftskrise 1930, als er einer Gruppe kanadischer Reeder die sechsgrößten Schiffe für einen Bruchteil ihres eigentlichen Wertes abkaufte. Durch geschicktes Ausnutzen derSchifffahrtszyklen avancierte er zu einem der reichsten, einflussreichsten Männer des letzten Jahrhunderts.Das vorliegende Beteiligungsangebot <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 ist privaten Anlegern gewidmet, diejetzt die Chancen eines hohen Wertschöpfungspotenzials in einem stark unterbewerteten Weltmarkt erkennen.Bei der Auswahl und Durchführung der geplanten <strong>Invest</strong>itionen sind Partner mit mehr als 125 JahrenErfahrung in der Schifffahrt eingebunden. Willkommen an Bord.4 __ Einleitung


<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3IM ZEITALTER DES GLOBALISIERTEN DENKENS UND HANDELNSENTSTEHEN ENTSCHEIDENDE WETTBEWERBSVORTEILE DURCH ZEITNAHES EINGEHENAUF SICH STÄNDIG VERÄNDERNDE RAHMENBEDINGUNGEN IM MARKT.Chancen erkennen,Chancen wahrnehmenDurch die Finanz-und Wirtschaftskrise haben sichdie Preise für Containerschiffe mehr als halbiert.Neuwertige Containerschiffe werden zu historischniedrigen Preisen angeboten, häufig deutlich unterden Herstellungskosten. Für antizyklisch orientierte<strong>Invest</strong>oren öffnet sich 2010 ein Zeitfenster, um Schiffemit hohem Wertzuwachspotenzial zu einem vergleichsweisesehr niedrigen Kaufpreis zu erwerben.<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 5


Opportunistische Schiffsbeteiligungen – dem Vorreiter vertrauen!Time to Market – Chancen wahrnehmen zum Zeitpunkt ihres Entstehens. Mit dieser Kernphilosophiewurde 2008 nicht nur der erste Fonds des Emissionshauses <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> aufgelegt, sonderngleichzeitig auch ein neues Kapitel der antizyklisch orientierten Fonds im Bereich der Containerschiff -fahrt aufgeschlagen. Der erste Fonds der Serie <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> wurde 2009 mit über US-Dollar 29 Mio.Eigenkapital geschlossen. Die hervorragende Resonanz bestätigt die Strategie von <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Ship -ping, jetzt die historisch niedrigen Schiffspreise zu nutzen, um einen maximalen Wertzuwachs für privateAnleger zu erwirtschaften. Mit dem vorliegenden Beteiligungsangebot <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong><strong>Invest</strong> 3 wird die bisherige Erfolgsgeschichte fortgesetzt.Chancen erkennenDie aktuelle Marktsituation der Contai -nerschifffahrt eröffnet bisher kaumgekannte Möglichkeiten für antizyklische<strong>Invest</strong>itionen. Die besonderenChancen ergeben sich aus den derzeithistorisch niedrigen Einstiegspreisen.Gegenüber dem Preisniveau von An -fang 2008 können Containerschiffe aufSecond-Hand-Basis aktuell rund 50 %günstiger erworben werden. Selbst beineuwertigen Schiffen liegt der heutigeMarktpreis deutlich unter dem Herstel -lungspreis einer Werft. Daher ist bis aufweiteres nicht mit weiteren Neubestel -lungen zu rechnen. Während sichCharterraten und Schiffspreise noch inder Nähe ihrer Tiefpunkte bewegen, hatsich der Ausblick auf das Weltwirt -schaftswachstum 2010 deutlich erhellt.Auch der weltweite Containerhafen -umschlag nimmt seit Februar 2009wieder deutlich zu.Unsere Welt dreht sich schnellerDie Weltwirtschaft wird von weltweiterArbeitsteilung bestimmt. Zwischen Her -stellung und Verbrauch der Waren un -se res täglichen Lebens liegen Welten –im wahrsten Sinne des Wortes. Konti -nente und Länder, vor allem aber diedynamischen Wachstumszentren dieserWelt, sind ohne planmäßige Verbin -dungen praktisch nicht mehr existent.Verbindungen herstellen zwischen An -gebot und Nachfrage, zwischen Produk -tion und Konsum, zwischen natürlichenVorkommen und den Schauplätzen derVeredelung und Verarbeitung ist einelogistische Herausforderung unsererZeit. Keine anderen Transportmittelkönnen dieser Herausforderung auchnur annähernd so gut begegnen wieleistungsfähige Schiffe, die unter ökonomischenRahmenbedingungen zuverlässigaus aller Welt in alle Weltliefern.Der Container – Fortsetzung einerErfolgsgeschichteSeit Beginn der kommerziellen Con -tainerschifffahrt im Jahr 1966 hat dasTransportsystem Container einen fastungebrochenen und sehr dynamischenAufschwung erlebt. Viele Indikatorenweisen auf ein auch künftig überproportionalesWachstum des Container -verkehrs hin. Das Bevölkerungswachs -tum von jährlich über 80 MillionenMenschen weltweit lässt weiterhineinen Konsumzuwachs und damit dieAusweitung des Welthandels erwarten.Hinzu kommt die positive Prognose derWirtschaftsentwicklung in exportorientiertenLändern, vor allem in Südost -asien. Aufgrund der hohen Exportein -nahmen steigen auch die Importe dieserLänder. Und schließlich werden aufimmer mehr Schifffahrtsrouten konventionelleStückgutverkehre durch Con -tainerverkehre ersetzt. Heute werden6 __ Editorial


<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3jährlich rund 450 Millionen Containerin den Häfen weltweit umgeschlagen.Nach Expertenmeinung soll diesesVolumen bis zum Jahr 2015 auf über650 Millionen Container anwachsen.Containerschifffahrt – im Welt -handel von tragender BedeutungRund 90 % aller Gütertransporte erfolgenüber den Wasserweg. Die anhaltendeGlobalisierung sowie eine erwarteteErholung der Weltwirtschaft werden zueinem Anstieg des Welthandelsvolu -mens führen. Hiervon werden Contai -nerschiffe der Größenordnung 1.000TEU bis 3.500 TEU voraussichtlich imbesonderen Maße profitieren. Für dieseskleine bis mittelgroße Größensegmentsehen Schifffahrtsanalysten die bestenChancen für eine frühzeitige Markter -holung. Der Grund ist in der vielseitigenEinsatzmöglichkeit dieser Schiffe inden Interregional-, Nordsüd- und Ver -teilerdiensten zu sehen. Desweiterenwurden seit Oktober 2008 kaum Neu -bauaufträge mehr für Containerschiffedieser Größenordnung erteilt. Ganz imGegenteil, denn im gleichen Zeitraumwurden diesem Segment mehr Schiffedurch Verschrottung entzogen, als inden letzten fünf Jahren zusammen.Beide Faktoren könnten bei einer Markt -belebung zu einer Verknappung derTonnage und damit zu einem Anstiegder Charterraten und der Schiffspreiseführen.Über 125 Jahre Erfahrung in derSchifffahrtMit Howe Robinson & Co. Ltd. stehtden Anlegern ein starker Partner mitmehr als 125 Jahren Erfahrung in derSchifffahrt zur Seite. Das Unternehmenwurde im Jahr 1883 in London gegründetund ist heute die weltweit größteunabhängige Schiffsmaklergesellschaftfür Container schiffe. Das Dienstleis -tungs spektrum umfasst die Vermittlungvon Charterverträgen, die Vermittlungvon An- und Verkaufstransaktionenvon Second-Hand-Tonnage und Neu -bau kontrakten sowie die Erstellung vonWertgutachten für zahlreiche Schiffs -typen. Die Unternehmensgruppe ist seit2008 über die Howe Robinson Finan -cial Services GmbH & Co. KG im Gesellschafterkreisvon <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong><strong>Shipping</strong> vertreten.Vom hervorragenden MarktzugangprofitierenDurch die enge Zusammenarbeit mitHowe Robinson eröffnet sich ein hervorragenderZugang zum Markt derContainerschifffahrt. Zugang zu aktuellenDaten und Informationen wie täglicheMarkteinschätzungen, Übersichtender zum Verkauf stehenden Container -schiffe und Charterperspektiven fürkonkrete Schiffstypen. Zugang zu technischenDaten, Wartungshistorie, Char -ter- und Befrachtungshistorie von einzelnenContainerschiffen, Informatio -nen über die Möglichkeiten der Wieder -veräußerung von Schiffen, Reports übererfolgte Verkaufstransaktionen sowieaktuelle Research-Informationen.Chancen eines zyklischen MarkteserkennenZweiundzwanzig Marktzyklen hat diebritische Schifffahrtszeitschrift LloydsList in den vergangenen 276 Jahrenregistriert. Die einem Aufschwung folgendenAbschwungsphasen haben sichzumeist als günstige <strong>Invest</strong>itionszeit -punkte herausgestellt. Neben steigendenErlösen aus dem Schiffsbetrieb, die inder jeweils folgenden Aufschwung phaseerzielt wurden, entstand auch die Mög -lichkeit, erhebliche Gewinne aus derWertsteigerung der Schiffe zu realisieren.Chancen jetzt wahrnehmenDas Beteiligungsangebot <strong>Ocean</strong> Partner<strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 eröffnet privaten An -legern Chancen auf eine hohe Wert -schöp fung mit gezielten <strong>Invest</strong>itionenin einem Weltmarkt, der derzeit starkunterbewertet ist. Die Strategie siehtvor, das aktuell sehr niedrige Preisni -veau für <strong>Invest</strong>itionen in mittelgroßeContainerschiffe zu nutzen, diese zubetreiben und künftige Marktchancenfür die Weiterveräußerung zu nutzen.Erfahrene Partner mit hoher, langjährigerSchifffahrtskompetenz begleitenden Fonds über die gesamte Laufzeitmit dem Ziel, einen möglichst hohenWertzuwachs auf das eingesetzte Eigen -kapital der Anleger zu erzielen.Wir freuen uns auf Ihre Beteiligung!Hans-Jürgen Kaiser-BlumCristina BülowGeschäftsführerGeschäftsführerin<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 7


Wichtige HinweiseDer vorliegende Verkaufsprospekt orientiert sich an dem von dem Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenenStandard über die “Grundsätze ordnungsmäßiger Beurteilung von Verkaufsprospekten über öffentlichangebotene Vermögensanlagen (IDW S4)” und wurde auf Grundlage des Verkaufsprospektgesetzes (VerkProspG)sowie der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV) erstellt.Die Anbieterin dieses Verkaufsprospektes, die OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG, hat diesenVerkaufsprospekt nach bestem Wissen angefertigt und über ihr bekannte erhebliche Umstände, die für dieseKapitalanlage von Bedeutung sind, keine unrichtigen Angaben gemacht oder nachteilige Tatsachen verschwiegen.Sämtliche bis zum Datum der Aufstellung des Verkaufsprospektes bekannten Sachverhalte wurden in derDarstellung dieses Beteiligungsangebotes nach bestem Wissen berücksichtigt. Der Anleger hat die Möglichkeit,den Verkaufsprospekt im Internet unter www.op-shipping.com einzusehen.Das wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligung kann nicht vorhergesagt werden und steht zum Zeitpunkt derAufstellung des Verkaufsprospektes nicht fest. Alle Angaben in diesem Verkaufsprospekt basieren auf nachbestem Wissen gemachten Markteinschätzungen und Annahmen. Abweichungen von diesen können sich auf dasvon den Anlegern erzielbare Ergebnis auswirken. Für die Richtigkeit der Markteinschätzungen und Annahmen,für Abweichungen von diesen aufgrund von Änderungen der Gesetzgebung, Rechtsprechung oder derVerwaltungspraxis, insbesondere auch in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht, sowie für den Eintritt dergewünschten wirtschaftlichen oder steuerlichen Ziele der Anleger kann keine Haftung übernommen werden.Die in diesem Verkaufsprospekt gegebenen Informationen sind gültig bis zur Bekanntgabe von Änderungen. KeinVermittler oder sonstiger Dritter ist berechtigt, von dem Inhalt dieses Verkaufsprospektes abweichende Angabenzu machen. Dies gilt auch, soweit Daten aus diesem Verkaufsprospekt verwendet werden. Für Angaben vonVermittlern oder Dritten, die nicht mit dem Verkaufsprospekt übereinstimmen, haften grundsätzlich nur diese.Maßgeblich für eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft sind deren Gesellschaftsvertrag, der Treuhand- undVerwaltungsvertrag, die Beitrittserklärung sowie dieser Verkaufsprospekt. Anlegern wird empfohlen, diesenVerkaufsprospekt eingehend zu prüfen, mit ihren rechtlichen und steuerlichen Beratern zu besprechen und esgemeinsam mit den anderen ihnen übergebenen Unterlagen aufzubewahren.Die OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg, Ferdinandstraße 25 – 27, übernimmt alsAnbieterin und Pospektverantwortliche die Verantwortung für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes und erklärt,dass die darin enthaltenen Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Die Prospekt -verantwortliche kann jedoch keine Haftung für den Eintritt der in diesem Verkaufsprospektes enthaltenen wirtschaftlichenund steuerlichen Prognosen übernehmen.Datum der Prospektaufstellung: 29. Dezember 2009Anbieterin und Prospektverantwortliche:OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG, Hamburg,vertreten durch die OPS <strong>Shipping</strong> Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg,Ferdinandstraße 25 - 27, 20095 HamburgHans-Jürgen Kaiser-BlumGeschäftsführerCristina BülowGeschäftsführerin8 __ Wichtige Hinweise | Inhalt


<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3InhaltDas Beteiligungsangebot 10Risiken der Vermögensanlage 18Die <strong>Invest</strong>itionsstrategie 28Der Schifffahrtsmarkt 38Die Partner 50Der Fonds in Zahlen 54Rechtliche Grundlagen 68Steuerliche Grundlagen 90Übersicht über die beteiligten Gesellschaften 98Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft 102Gesellschaftsvertrag der Zielgesellschaft 116Treuhand- und Verwaltungsvertrag 127Verbraucherinformation für den Fernabsatz 132Glossar 138Anlage: ZeichnungsscheinDie inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Prospektsdurch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 9


Das BeteiligungsangebotKurzdarstellungMit dem vorliegenden Beteiligungsangebot eröffnet die OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KGprivaten Anlegern die Möglichkeit, an einem opportunistisch ausgerichteten Schiffsfonds mit hohemWertsteigerungspotenzial und im Vergleich zu klassischen Schiffsfonds kurzer Laufzeit zu partizipieren.Der Fonds <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong><strong>Invest</strong> 3 verfolgt einen antizyklischen<strong>Invest</strong>itionsansatz. Chancen für anti -zyklische <strong>Invest</strong>itionen bieten sich beiei nem zu Übertreibungen neigendenMarkt, wenn die Momentaufnahme nichtrepräsentativ ist für die langfristige Perspektive.Antizyklisch investieren heißt,in fallenden Märkten abzuwarten, bissich Erholungstrends ausmachen lassen,um dann das niedrige Preisniveau vonstark unterbewerteten Märkten für vergleichsweisegünstige <strong>Invest</strong>itions gele -genheiten zu nutzen.Durch historisch niedrige Asset-Preisezeichnen sich derzeit in Teilsegmentender Containerschifffahrt besondere Chancenauf künftige Wertsteigerungen ab.Gegenüber dem Kaufpreisniveau vonMitte des Jahres 2008 können Con tai -nerschiffe auf Second-Hand-Basis aktuellmit Bewertungsabschlägen vonüber 50 % erworben werden.Im Zuge der vorgesehenen Aufnahmevon Eigenkapital investiert die Fonds -gesellschaft in neuwertige Container -schiffe mit der Zielsetzung, hierbeimöglichst niedrige Ankaufspreise zuerzielen. Im Fokus stehen Vollcontai -ner schif fe mit einer Stellplatzkapazitätvon 1.000 TEU bis 3.500 TEU. VonSchiff fahrtsexperten wird das mittelfristigeEntwicklungs- und Vermarktungs -potenzial von Containerschiffen dieserGrößenordnung vergleichsweise sehrpositiv eingeschätzt. In zweiter Liniesind auch Beteiligungen an einzelnenSchiffsge sell schaften der ge nanntenKategorie im Rahmen von Co-<strong>Invest</strong>i -tionen, insbesondere gemeinsam mitbereits kapitalisierten Fonds gesell -schaften der <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong>Gruppe, möglich.Der Ankauf, die Vercharterung und derspätere Verkauf der Schiffe erfolgt durchdie Howe Robinson Gruppe, dem weltweitgrößten unabhängigen Schiffs -makler für Containerschiffe. Über dieEinbindung von Howe Robinson wirdein hervorragender Marktzugang sicher -gestellt.Die <strong>Invest</strong>ition erfolgt in einer aktuelldepressiven Marktphase und stellt aufdas Wertzuwachspotenzial der erwor -benen Schiffe ab. Hierbei sollen diesich während der Laufzeit bietendenMarktchancen genutzt werden, umetwaige Wertsteigerungen der Schiffedurch eine Weiterveräußerung zu realisieren.Ebenso werden bei einer Erho -lung der Chartermärkte jährliche Aus -zahlungen an die Anleger angestrebt,die sich aus den Erlösen des laufendenSchiffsbetriebes ergeben. Der Gesamt -mittelrückfluss an die Anleger ergibtsich aus den ausschüttungsfähigenLiquiditätsüberschüssen während derBetriebsphase der Schiffe sowie aus derRealisierung von Veräußerungser lösen.Unter Tonnagesteuer sind die laufendenErträge einer Beteiligung an <strong>Ocean</strong><strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 weitgehendsteuerfrei. Ein etwaiger Veräußerungs -gewinn aus dem Verkauf eines Schiffesist unter Tonnagesteuer nicht zu versteuern.10 __ Das Beteiligungsangebot


Die Laufzeit von <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Ship -ping <strong>Invest</strong> 3 ist auf zehn Jahre biszum 31. Dezember 2020 ausgelegt. DieMarktent wick lung für Containerschiffeund die sich hieraus ergebendenOpportunitäten und Verkaufschancenkönnen auch zu einer früheren Veräu -ße rung der Schiffe bzw. der Beteiligun -gen an Schif fen und damit zu einerVerkürzung der Betriebs phase führen.Daher ist auch eine kürzere Beteili -gungs dauer als zehn Jahre möglich.Eckdaten der Beteiligung__ Geplantes Beteiligungskapital US-Dollar 25.000.000__ Sachwertinvestition in neuwertige Containerschiffe__ Größensegment 1.000 TEU bis 3.500 TEU__ Opportunistische <strong>Invest</strong>itionsstrategie__ <strong>Invest</strong>itionen bereits in der Platzierungsphase möglich__ Günstiger Einstiegszeitpunkt aufgrund sehr niedriger Kaufpreise__ Hohes Wertzuwachspotenzial__ Hervorragender Marktzugang durch Howe Robinson__ Co-<strong>Invest</strong>ition und Teilnahme an Kapitalerhöhungen möglich__ Beteiligungsmöglichkeit ab US-Dollar 25.000__ Ein- und Auszahlungsmöglichkeit auch in Euro__ Gestaffelte Einzahlungstranchen gemäß <strong>Invest</strong>itionsfortschritt__ 5 % p.a. Frühzeichnerbonus__ Hohes Potenzial an möglichen Mittelrückflüssen__ Weitgehend steuerfreie Auszahlungen in der Betriebsphase der Schiffe__ Veräußerungserlös unter Tonnagesteuer steuerfrei__ Überschaubare Laufzeit von ca. 10 Jahren__ Auf die Einlage begrenzte Haftung__ Gleichgerichtete Interessen des Managements durch Erfolgsbeteiligung<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 11


StrukturübersichtAnlegerCaveras Treuhand GmbHTreuhänderinAssensis GmbHWirtschaftsprüfungsgesellschaftMittelverwendungskontrolleOPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong>ShipmanagementGmbH & Co. KGBereederungsgesellschaftOPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong><strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KGAnbieterinGeneralvermittlerinOPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 GmbH & Co. KG – FondsgesellschaftZielgesellschaft 1(bereits gegründet)Zielgesellschaft 2(bereits gegründet)WeitereZielgesellschaftenCo-<strong>Invest</strong>itionEinzelbeteiligungKapitalerhöhungExterneDienstleisterOPS <strong>Shipping</strong><strong>Invest</strong> 3Verwaltungsgesellschaft mbHKomplementärinCo-<strong>Invest</strong>or(möglich)GeschäftsbesorgungsvertragBeteiligung12 __ Das Beteiligungsangebot


Beteiligungsangebot im ÜberblickProspektherausgeberinOPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG (nachfolgend auch “Anbieterin” genannt)Ferdinandstraße 25 - 27, 20095 Hamburg.Art der Beteiligung Der Anleger beteiligt sich über eine Treuhänderin – die Caveras Treuhand GmbH –mittelbar als Treugeber an der <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 GmbH & Co. KG(nachfolgend auch “Fondsgesellschaft” oder auch “Beteiligungsangebot” genannt).Gegenstand der als Dachfonds errichteten Fondsgesellschaft ist der direkte oderindirekte Erwerb von Anteilen an Personengesellschaften (nachfolgend zusammenfassend“Zielgesellschaften” genannt) zum Zwecke des Aufbaus eines Portfolios vonSchifffahrtsgesellschaften. Die genaue Anzahl der zu erwerbenden Zielgesellschaften,an denen der Anleger im Ergebnis beteiligt sein wird, hängt von der Höhe deseingeworbenen Eigenkapitals sowie von den Anschaffungskosten und der Höhe deseinsetzbaren Fremdkapitals der noch zu erwerbenden Schiffe und Beteiligungen ab.Angesprochener AnlegerkreisDieses Beteiligungsangebot richtet sich an Privatanleger, die an der wirtschaftlichenEntwicklung der internationalen Schifffahrtsmärkte im Rahmen einerunternehmerischen Beteiligung partizipieren möchten.<strong>Invest</strong>itionsobjekteIm Fokus stehen neuwertige Second-Hand-Vollcontainerschiffe mit einer Stellplatzkapazitätvon 1.000 TEU bis 3.500 TEU, die ab dem Jahr 1998 in Fahrt gesetztwurden. Desweiteren sind Beteiligungen an einzelnen Schifffahrtsgesellschaften dergenannten Kategorie möglich, insbesondere im Rahmen von Co-<strong>Invest</strong>itionen gemeinsammit bereits bestehenden Fondsgesellschaften der <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> Gruppe.Desweiteren sind Kapitalerhöhungen bei bestehenden Fondsgesellschaften möglich.Der Fonds investiert in Containerschiffe sowie in Beteiligungen an Containerschiffender genannten Größenordnung mit der Zielsetzung, diese zu möglichst niedrigenEinstandspreisen zu erwerben.BeteiligungskapitalEs ist die Einwerbung eines Beteiligungskapitals in Höhe von US-Dollar 25,0 Mio.geplant (Prognose). Eine Erhöhung des einzuwerbenden Beteiligungskapitals bis zueinem Betrag von US-Dollar 50,0 Mio. steht im Ermessen der Komplementärin. Dieendgültige Höhe des Beteiligungskapitals wird nach Schließung des Fonds ermitteltund kann nach oben und unten abweichen.FremdkapitalAuf Zielgesellschaftsebene können die einzelnen <strong>Invest</strong>itionen teilweise fremdfinanziertwerden, soweit vom Beschäftigungskonzept des Schiffes hierfür die wirtschaftlichenVoraussetzungen gegeben sind.<strong>Invest</strong>itionsbeginnDie <strong>Invest</strong>itionstätigkeit wird bereits während der Eigenkapitaleinwerbung, spätestensnach Ende der Platzierungsfrist aufgenommen.<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 13


Beteiligungsangebot im ÜberblickMittelherkunft undMittelverwendungKumulierte Betrachtung der Fondsgesellschaftund der Zielgesellschaften:<strong>Invest</strong>ition (Prognose)US-Dollarin % der Gesamtinvestition1. AnschaffungskostenSeeschiffe einschließlichNebenkosten 45.780.000 91,382. Fondsabhängige Kosten2.1 EigenkapitalvermittlungsundEmissionskosten 3.875.000 7,732.2 Nebenkosten derVermögensanlagea) Beratungs-, ProspektundGründungskosten 270.000 0,54b) Mittelverwendungskontrolle25.000 0,053. Liquiditätsreserve 150.000 0,30Gesamtinvestition kumuliert 50.100.000 100,00Finanzierung (Prognose)US-Dollarin % der Gesamtinvestition4. Kommanditkapitala) Caveras Treuhand GmbH 25.000 0,05b) OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong><strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG 25.000 0,05c) EingeworbenesEigenkapital 25.000.000 49,905. Schiffshypothekendarlehen25.050.000 50,00Gesamtfinanzierung 50.100.000 100,00RenditechancenAuf Basis der oben abgebildeten Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsrechnungwurde von der Anbieterin eine Matrix zu den möglichen Renditechancen aufgestellt.Jeweils in Abhängigkeit vom Kaufpreis der Schiffe, der Erwartung hinsichtlich derkünftig erzielbaren Chartererlöse und der Erwartung hinsichtlich des später erzielbarenVerkaufspreises lassen sich hierbei entsprechend mögliche Gesamtmittelrückflüsse fürden Anleger ableiten. Diese sind auf Seite 57 dargestellt. Dabei wird deutlich, wiestark der Einfluss eines niedrigen Kaufpreises auf das Anlageergebnis ist.ZielrenditeDie <strong>Invest</strong>itionen sollen in einer aktuell depressiven Marktphase erfolgen und stellenvorrangig auf das Wertzuwachspotenzial der zu erwerbenden Schiffe ab. Hierbei sollendie sich während der Laufzeit bietenden Marktchancen genutzt werden, um etwaigeWertsteigerungen der Schiffe durch eine Weiterveräußerung zu realisieren. Ebensowerden bei einer Erholung der Chartermärkte jährliche Auszahlungen an die Anlegerangestrebt, die sich aus den Erlösen des laufenden Schiffsbetriebes ergeben.Geplante LaufzeitDie Laufzeit der Fondsgesellschaft endet am 31. Dezember 2020. Die Komplementärinhat die Möglichkeit, die vorgesehene Laufzeit zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern.Eine vorzeitige Beendigung der Fondslaufzeit durch Gesellschafterbeschluss istjederzeit möglich. Maßgeblicher Bestimmungsfaktor für die tatsächliche Laufzeit desFonds ist der Veräußerungszeitpunkt der noch zu erwerbenden Schiffe bzw. der anSchifffahrts gesellschaften gehaltenen Beteiligungen.14 __ Das Beteiligungsangebot


AuszahlungenDie möglichen Auszahlungen an die <strong>Invest</strong>oren ergeben sich aus den ausschüttungsfähigenLiquiditätsüberschüssen während der Betriebsphase der Schiffe sowie aus derRealisierung von Veräußerungserlösen. Es besteht seitens des Anlegers die Wahlmöglichkeit,die Auszahlungen in US-Dollar oder in Euro zu empfangen.Mindestzeichnungssummeund ErwerbspreisEinzahlungsmodalitätenDie Mindestzeichnungssumme beträgt US-Dollar 25.000. Der Erwerbspreis entspricht dervom Anleger auf der Beitrittserklärung angegebenen Zeichnungssumme.Die Anleger leisten ihre Einzahlungen wie folgt:50 % der Zeichnungssumme innerhalb von 10 Kalendertagen nach Annahmedes Beitritts durch die Treuhänderin.50 % der Zeichnungssumme während der Platzierungsfrist innerhalb von10 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Komplementärin, spätestens aberinnerhalb von 10 Kalendertagen nach Ende der Platzierungsfrist.Es besteht seitens des Anlegers die Wahlmöglichkeit, die Einzahlung in US-Dollaroder in Euro zu leisten. Soweit die Einzahlung in Euro erfolgt, wird der Betrag nachZahlungseingang in US-Dollar konvertiert. Etwaige Wechselkursschwankungen werdendabei dem Anleger zugerechnet. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Beitrittserklärung,dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft sowie dem Treuhand- undVerwaltungsvertrag.FrühzeichnerbonusAuf die erste Einzahlungstranche in Höhe von 50 % der Zeichnungssumme sowie aufweitere Einzahlungs tranchen, die bereits während der Platzierungsphase für erste<strong>Invest</strong>itionen abgerufen werden, erhalten die Anleger einen Gewinnvorab in Höhe von5 % p.a. Dieser berechnet sich ab dem dem Tag der Einzahlung folgenden 1. bzw.15. eines Monats und endet zum Zeitpunkt des Ablaufs der Platzierungsfrist.PlatzierungsfristDie Platzierungsfrist und damit die Gültigkeitsdauer dieses Beteiligungsangebotesbeginnt einen Werktag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes und endet mit dervollständigen Platzierung des geplanten Beteiligungskapitals, voraussichtlich am30. Juni 2010. Die Komplementärin ist berechtigt, die Platzierungsfrist zweimal umjeweils bis zu sechs Monate zu verlängern. Die Komplementärin ist ferner berechtigt,die Fondsgesellschaft vor dem Erreichen der ursprünglichen oder verlängerten Platzie -rungsfrist und vor dem Erreichen eines Beteiligungskapitals von 25,0 Mio. US-Dollarzu schließen.Gewinnermittlung und-verteilungGewinne der Fondsgesellschaft stehen allen Kommanditisten / Treugebern im Verhältnisihrer festen Kapitalkonten zu. Hiervon abweichend erhält <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong>GmbH & Co. KG für erbrachte Gesellschafterleistungen im Rahmen der laufendenBeratung der Fondsgesellschaft einen Gewinnvorab in Höhe von 0,75 % p.a. des vonder Fondsgesellschaft in die Zielgesellschaften investierten Kapitals.<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 15


Beteiligungsangebot im ÜberblickSobald die Summe der Auszahlungen an die Anleger zu einer Vermögensmehrung vonmehr als 8 % p.a. der gezeichneten Einlagen führt, werden die übersteigenden Ergeb -nisse zu 80 % allen Gesellschaftern im Verhältnis ihrer festen Kapitalkonten und zu20 % der <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> als Gewinnvorab zugewiesen.Steuerliche AspekteDie Fondsgesellschaft und die Zielgesellschaften erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb.Aufgrund der geplanten Optionen der Zielgesellschaften zur Tonnagesteuer werdenmöglichen Auszahlungen geringe Steuerzahlungen gegenüberstehen. Auch ein etwaigerVeräußerungsgewinn ist durch die Tonnagesteuer abgegolten. Das steuerliche Ergebniswird den Anlegern entsprechend den Regelungen der Gesellschaftsverträge zugewiesenund ist in der persönlichen Einkommensteuerveranlagung zu berücksichtigen.Zu Einzelheiten siehe Abschnitt “Steuerliche Grundlagen”, Seite 90 ff.Haftung der AnlegerDurch die Rechtsform der GmbH & Co. KG ist die Haftung der Kommanditisten auf ihrejeweilige im Handelsregister eingetragene Haftsumme begrenzt. Die gesetzliche Haftungerlischt, sobald der Kommanditist Einlagen in Höhe seiner eingetragenen Haftsummeeingezahlt hat (vgl. §§ 171 ff. HGB). Eine Nachschusspflicht besteht nicht.Die Kommanditisten werden je US-Dollar 1,00 ihrer Zeichnungssumme mit einerHafteinlage von Euro 0,10 in das Handelsregister eingetragen. Einzelheiten hierzufinden sich im Abschnitt “Haftungsangelegenheiten”, Seite 27 und im Abschnitt“Haftung des Anlegers” auf Seite 80. Entsprechendes gilt für Anleger, die sich über dieTreu händerin nur mittelbar an der Fondsgesellschaft beteiligen.BeiratDie Fondsgesellschaft erhält einen Beirat, welcher die Interessen der Gesellschaftergegenüber der Komplementärin vertritt. Der Beirat muss den ihm vorgelegten Rechts -geschäften, insbesondere über den Erwerb und die Veräußerung von Schiffen derZielgesellschaften sowie von Co-<strong>Invest</strong>itionen und Kapitalerhöhungen, zustimmen. DerBeirat ist gleich zeitig Beirat in den von der Fondsgesellschaft gegründeten Zielgesell -schaften. Bei Zielgesell schaften, an denen die Fondsgesellschaft weniger als 100 % desKommanditkapitals erwirbt, wird die Fondsgesellschaft sich nach besten Kräften bemühen,dort gegebenenfalls einen Beirat zu errichten. Der Beirat besteht aus mindestenszwei und höchstens drei natürlichen Personen. Zwei dieser Beiratsmitglieder werden ineiner Gesellschafter versammlung nach Ende der Platzierungsfrist aus dem Gesellschaf -terkreis gewählt, ein drittes Beiratsmitglied kann von der Komplementärin entsandtwerden. Während der Platzierungsphase können <strong>Invest</strong>itionen, die ausschließlich innerhalbder Inves titions kriterien liegen, ohne Zustimmung des Beirats getätigt werden.16 __ Das Beteiligungsangebot


Chancen erkennen,Chancen wahrnehmenUnsere Welt wächst um ca. 220.000 Menschen täglich,verbunden mit einer Zunahme des Konsums und desTransports von Gütern und Waren. Hieraus lässt sicheine weitere Intensivierung der weltweiten Arbeits -teilung und damit die Ausweitung des grenzüberschreitendenWarenaustauschs und des Seeverkehrsableiten.<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 17


Risiken der VermögensanlageAllgemeinesDie Beteiligung an der Vermögensan -lage ist mit verschiedenen Risiken verbunden.Die Rendite dieser Vermögens -anlage hängt im Wesentlichen von derwirtschaftlichen Entwicklung der Betei -li gung an den Zielgesellschaften ab.Soweit die künftigen wirtschaftlichen,steuerlichen und rechtlichen Rahmen -bedingungen von den in diesem Ver -kaufs prospekt genannten Annahmenabweichen, kann dies die Vermögens-,Finanz- und Ertragslage der Fonds ge -sellschaft, und damit die Höhe derAuszahlungen an die Anleger, sowieden Kapitalerhalt der Anlage gegenüberden Prognosen erheblich verändern.Die nachfolgenden Ausführungen könnenmögliche individuelle Risiken einzelnerAnleger nicht berücksichtigen.Anleger sollten sich daher vor einerEnt scheidung über eine Beteiligung vonfach kundigen Dritten, z.B. einem Steu -er berater oder einem Rechtsanwalt, be -ra ten lassen. Nachfolgend sollen diewesentlichen rechtlichen und tatsächlichenRisiken im Zusammenhang mitder Vermögensanlage dargestellt werden.Neben den genannten Risi kenkönnen auch heute nicht vorhersehbareEreignisse die Entwicklung der Ver -mögensanlage wesentlich beeinträchtigen.Die Vermögensanlage ist da hergrundsätzlich nur für Anleger ge eignet,die bei einer etwaigen negativen Ent -wick lung einen entstehenden Verlust,bis hin zu einem möglichen Totalver -lust des eingesetzten Kapitals, hinnehmenkönnen.Prognosegefährdende RisikenPrognosegefährdende Risiken beeinträchtigendie Ergebnisse der Fonds -gesellschaft und damit die Höhe derAuszahlungen an die Anleger.<strong>Invest</strong>itions- und FinanzierungsphaseDie in der <strong>Invest</strong>itionsrechnung ge nann -ten Aufwandspositionen basieren mitAusnahme der kalkulierten An schaf -fungskosten und der Anschaffungs -nebenkosten für die noch zu erwerbendenSchiffsbeteiligungen im Wesent -lichen auf abgeschlossenen Verträgen.Es besteht das Risiko, dass die kalkuliertenKosten in der <strong>Invest</strong>itionsphaseüberschritten werden. Dies würde eineetwaige Liquiditäts reserve entsprechendverringern, was zu verminderten Rück -flüssen an die Anleger führen kann.Ferner ist das Risiko gegeben, dass daszur <strong>Invest</strong>i tion in den Zielgesellschaftenzur Ver fügung stehende Kapital derFonds ge sellschaft nicht vollständiginvestiert werden kann und vorzeitigan die An leger zurückerstattet wird.Dies würde die Vermögens-, FinanzundErtrags lage der Fondsgesellschaftebenfalls negativ beeinflussen.Solange und soweit das zur Verfügungstehende Kapital nicht für prospektierte<strong>Invest</strong>itionen oder zur Begleichung fälligerVerbindlichkeiten der Fonds gesell -schaft benötigt wird, ist die Fonds ge sell -schaft berechtigt, diese Mittel auch inausländischer Währung in geeigneteTagesgeldanlagen, kurzläufige Termin -gelder, Spareinlagen, bestimmte Geld -marktinstrumente oder in Staatsan -leihen, deren Fälligkeit auch nach der<strong>Invest</strong>ition der Mittel gemäß <strong>Invest</strong>i -tionsplan liegen darf, anzulegen. Eineentsprechende Regelung gilt für dieZielgesellschaften. Es ist jeweils nichtauszuschließen, dass die Werte dieserAnlagen aufgrund ungünstiger finanziellerIndikatoren negativ beeinflusstwerden und sich somit der Rück fluss andie Fondsgesellschaft und somit an dieAnleger reduziert.Auszahlungen und LiquiditätEine <strong>Invest</strong>ition in die Fondsgesell schaftist ein langfristiges Engagement. Aus -zahlungen an die Anleger können ersterfolgen, wenn der Fondsgesell schaftdie nötigen liquiden Mittel in Form vonAuszahlungen der Zielgesell schaftenzur Verfügung stehen. Die Auszahlun -gen der Zielgesellschaften hängen vondem Vorhandensein entsprechenderMittel auf Ebene der Ziel gesellschaften– das heißt von den Betriebsergebnis -sen der zu erwerbenden Schiffe – und18 __ Risiken der Vermögensanlage


grund wirtschaftlicher oder politischerEinschränkungen beschränkt wird, sodass die für die Umsetzung der geplanten<strong>Invest</strong>itionsstrategien notwendigenMittel nicht oder nicht im erforderlichenUmfang beschafft werden können.Dies kann sich negativ auf die vomAnleger erzielbare Rendite auswirken.Anlagegefährdende RisikenAnlagegefährdende Risiken gefährdendie gesamte Vermögensanlage undkönnen daher zu einem vollständigenVerlust der Zeichnungssumme führen.AllgemeinesEs handelt sich um eines der erstenBeteili gungsangebote der OPS <strong>Ocean</strong><strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG. Eskönnen daher keine Aussagen zur Wertentwicklung auf Basis von Erfahrungs -werten getroffen werden. Die Wertent -wicklung ist insoweit durch eine Viel -zahl von Faktoren beeinflusst, die einenegative Wertentwicklung der Zielge -sellschaften und somit der Fondsgesell -schaft zur Folge haben kann. Eine In -vestition in die Fondsgesellschaft istein langfristiges Engagement. Es gibtkeine feste Zusage von Auszahlungenan die Anleger vor bzw. bei Liquidationder Fondsgesellschaft.Die <strong>Invest</strong>ition unterliegt darüber hinausden allgemeinen Risiken von Wirt -schaft und Markt. Ein größerer wirt -schaftlicher Abschwung, ein längerfristigesAnhalten der aktuellen Krise inder Containerschifffahrt oder eine widrigeEntwicklung am Schiffsmarkt(Charterraten sowie Wert des Schiffes)könnte sich daher nachteilig auf dieFondsgesellschaft auswirken. Dieskönnte zu verminderten Rückflüssen andie Anleger oder bis zu einem Total -verlust der Zeichnungssumme führen.Blindpool-RisikoZum Zeitpunkt der Aufstellung desVerkaufsprospektes stehen die von denZielgesellschaften zu erwerbendenSchiffe sowie die gegebenenfalls zutätigenden <strong>Invest</strong>ments in andere Ziel -gesellschaften noch nicht fest. Ebensowenig sind die jeweiligen Kosten desErwerbs der Schiffe oder deren Betriebsergebnisseim Zeitpunkt der Prospekt -aufstellung vertraglich fest vereinbart.Es besteht das Risiko, dass die angestrebten<strong>Invest</strong>itionen in Zielgesell -schaf ten nicht oder nicht zu den prog -nostizierten Konditionen realisiert werdenkönnen. Dies kann sich negativ aufdie Vermögens-, Finanz- und Ertrags -lage der Fondsgesellschaft auswirkenund bis zu einem Totalverlust beimAnleger führen.Fokussierte <strong>Invest</strong>itionsstrategieDie Fondsgesellschaft plant eine Fokus -sierung auf Zielgesellschaften mit Con -tainerschiffen, die festgelegten <strong>Invest</strong>i -tionskriterien entsprechen und wird ihre<strong>Invest</strong>itionen nur in geringem Maßebzw. nur mit Zustimmung des Beiratsunter Ab wei chung der <strong>Invest</strong>i tionskri te -rien diversifizieren. Es besteht das Ri -siko, dass sich der Erwerb eines Schiffesaufgrund des engeren <strong>Invest</strong>i tionsfokusverzögern oder ggf. ganz ausbleibenkann. Auch kann der Miss erfolg einerInves tition die Vermögens-, Finanz- undErtragslage daher stärker beeinflussenals dies bei breiter angelegten <strong>Invest</strong>i -tionen der Fall wäre. Im schlimmstenFall ist ein Totalverlust möglich.Gemäß Gesellschaftsvertrag der Fonds -gesellschaft besteht bei Zustimmung desBeirats die Möglichkeit, abweichendvon den <strong>Invest</strong>itionskriterien zu inves -tieren. Die Anleger würden sich somitan einer Gesellschaft beteiligen, die in -nerhalb der Schifffahrt andere In ves ti -tionsschwerpunkte setzt als ursprünglichprospektiert. Dies kann sich negativ aufdie Vermögens-, Finanz- und Er trags -lage der Fondsgesellschaft auswirkenund bis zu einem Totalverlust führen.DarlehensaufnahmenDie Zielgesellschaften können Darlehenzur Finanzierung des Erwerbs einesSchiffes aufnehmen. Sollte ein solchesDarlehen bei Bedarf nicht erlangt werdenkönnen, kann dies die Vermögens-,Finanz- und Ertragslage der Zielgesell -schaften und damit die der Fondsge -sell schaft negativ beeinflussen. Sollteein aufgenommenes Darlehen nichtmehr bedient werden können, kann diefinanzierende Bank gegebenenfalls ihrevon der jeweiligen Zielgesellschaft be -stellten Sicherheiten verwerten. Es istferner denkbar, dass die Bank ein gegebenesDarlehen nicht verlängert odervon vertraglichen KündigungsrechtenGebrauch macht. Es besteht daher dasRisiko einer Liquidation oder Insol venzeiner Zielgesellschaft. Der Eintritt solcherEreignisse kann die Vermögens-,Finanz- und Ertragslage der Fondsge -sellschaft beeinträchtigen bis hin zumvollständigen Verlust der Einlage derAnle ger.In der <strong>Invest</strong>itionsrechnung der Fonds -gesellschaft wird davon ausgegangen,dass die Zielgesellschaften bezogen aufdie jeweilige Eigenkapitalausstattungim Mittel eine Fremdfinanzierungsquotein Höhe von rund 54,5 % aufweisen. InAbhängigkeit von der Chartersituationder zu erwerbenden Schiffe sowie vonder Möglichkeit, die gegebenenfallsbereits bestehenden Finanzierungskon -zepte einzelner Schiffe beim Ankauf zuübernehmen, kann die Eigenkapital-Fremdkapital-Relation der Zielgesell -20 __ Risiken der Vermögensanlage


schaften hiervon auch deutlich abweichen.Dies kann negativen Einfluss aufdie Ver mögens-, Finanz- und Ertrags -lage der Zielgesellschaften und damitder Fonds gesellschaft haben und bis zueinem Totalverlust beim Anleger führen.Entsprechende Risiken gelten im Hin -blick auf die Aufnahme eines Konto -korrentkredites auf der Ebene der Ziel -ge sellschaften oder der Fondsge sell -schaft.Zinssätze unterliegen den Schwankun -gen der Kapitalmärkte, sofern sie nichtfestgeschrieben werden können oder dieFestschreibung ausläuft. Höhere Zinsenals angenommen gehen zu Lasten derLiquidität des jeweiligen Darlehensneh -mers und können die Aus zahlungen andie Anleger negativ beeinflussen undbis zum Totalverlust zu führen. Diesgilt entsprechend für Abweichungen beider Höhe der prognostizierten Darle -hens aufnahme.WettbewerbDie Fondsgesellschaft wird mit einergroßen Anzahl von Firmen konkurrieren,von denen viele über erheblichgrößere finanzielle Ressourcen verfügen.Dies kann die Gewinne der Fonds -gesellschaft verringern, weil die Fonds -gesellschaft über ihre Zielgesell schaftenmit Wettbewerbern um verfügbareSchif fe konkurrieren, was deren Er -werbspreis erhöhen kann. Außerdembesteht das Risiko, dass Wettbewerberdie im Markt erzielbaren Margenbeeinflussen. Hier durch kann dieFinanz-, Vermögens- und Ertragslageder Zielgesellschaften und damit auchdie der Fondsgesell schaft beeinträchtigtwerden. Im schlimmsten Fall ist einTotalverlust möglich.ManagementrisikoDie Entwicklung der Fondsgesellschafthängt im Wesentlichen von den Fähig -keiten sowie den Entscheidungen derGeschäftsführung der Fondsgesell schaftab. Zudem kommt dem Beirat der Fonds -gesellschaft, der Geschäfts füh rung derZielgesellschaften, den zukünftigenVertragsreedern und sonstigen Vertrags -partnern eine große Bedeutung für denErfolg der Fonds gesellschaft zu. Esbesteht zum Einen das Risiko, dass Ent -scheidungen getroffen werden, die sichspäter als falsch herausstellen. ZumAnderen besteht das Risiko, dass für dieFondsgesellschaft oder die Zielgesell -schaften maßgebliche Schlüssel perso -nen ausfallen und sich dies negativauf die Entwicklung der Ver mögens-,Finanz- und Ertragslage der Fondsge -sellschaft auswirkt, bis hin zu einemTotalverlust beim Anleger.Die Entwicklung der Zielgesellschaftenhängt u.a. von dem Marktzugang beiErwerb und Veräußerung der einzelnenSchiffe und damit auch von der Erfah -rung ihrer Geschäftsführung und desBeirats ab. Es kann nicht ausgeschlossenwerden, dass die jeweils bei Einge -hen der Beteiligungen tätigen Entschei -dungsträger der Gesellschaft nicht überdie gesamte Laufzeit zur Verfügung stehen,was die Wirtschaftlichkeit der<strong>Invest</strong>itionen und die Auszahlungen andie Anleger negativ beeinflussen kann.Die Komplementärin der Fondsgesell -schaft ist ferner berechtigt, währendder Platzierungsfrist Verträge über denErwerb von Vermögensgeg en ständenohne eine vorherige Zustim mung desBeirats abzuschließen. Inso weit bestehtdas Risiko, dass eine In vestition erfolgt,ohne dass die Komple men tärin hierbeidurch den Beirat überwacht wird.VertragspartnerGrundsätzlich besteht bei sämtlichen In -vestitionen das Risiko, dass Vertrags -partner Verträge nicht einhalten, Ver -träge ganz oder teilweise unwirksamsind, es zu kriminellen Handlungenkommt oder Vertragspartner ausgetauschtwerden müssen. In diesen Fäl -len sind negative Folgen für die Ver -mögens-, Finanz- und Ertragslage derZielgesell schaften bzw. der Fonds ge -sellschaft nicht auszuschließen. Imschlechtesten Fall kann dies für dieAnleger einen teilweisen oder vollständigenVerlust ihrer Einlagen zur Folgehaben.Mittelfreigabe- undMittelverwendungskontrollvertragDie Fondsgesellschaft hat mit derAssensis GmbH Wirtschaftsprüfungs -gesellschaft, Hamburg, einen Vertragüber die formale Kontrolle der Freigabeund Verwendung des Emis sionskapitalsgeschlossen. Deren Auf gabe beschränktsich auf die Prüfung formaler Voraus -setzungen; eine inhaltliche Kontrolleder wirtschaftlichen und rechtlichenKonzeption dieses Beteiligungsange -botes findet nicht statt. Die rechtlichenund wirtschaftlichen Risi ken einerBeteiligung an der Fondsge sellschaftwerden durch diesen Vertrag damit fürden Anleger nicht begrenzt.Sofern das gesamte Beteiligungskapitalnicht innerhalb von 24 Monaten nachdem Ablauf der Platzierungsfrist vollständiginvestiert ist, ist die Mittelver -wendungskontrolleurin verpflichtet, dasnoch nicht investierte Beteiligungs ka -pital nach Anweisung der Komple men -tärin der Fondsgesellschaft zur Stär -kung der Eigenkapitalausstattung andie Fondsgesellschaft auf ein nicht derMittelverwendungskontrolle unterlie-<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 21


gendes Konto der Fondsgesellschaft freizugeben.Insoweit besteht das Risiko,dass die Fondsgesellschaft über dasBeteiligungskapital ohne die Kon trolleder Mittelverwendungskontrol leurinverfügen kann. Dies kann bis zu einemTotalverlust beim Anleger führen.InteressenkonflikteDie Anbieterin ist alleinige Gesellschaf -terin der Komplementärin der Fondsge -sellschaft, die gleichzeitig Komple men -tärin der von der Fondsgesellschaft ge -gründeten Zielgesellschaften ist undalleinige Kommanditistin des zukünftigenVer tragsreeders. Der GeschäftsführerHans-Jürgen Kaiser-Blum ist gleichzeitigGeschäftsführer der Komplementä -rin der Fondsgesellschaft und der Ziel -ge sellschaften, der Komplementärinder Anbieterin und Generalvermittlerinso wie der Komplementärin der Beree de -rungsgesellschaft. Zudem ist Hans-Jür gen Kaiser-Blum mittelbar als Ge -sell schafter an der Anbieterin undGene ralvermittlerin beteiligt. Die Ge -schäfts führerin der Komplementärin derAnbie terin – Frau Cristina Bülow –ist gleich zeitig Ge schäftsführerin derAquila Capital Structured Assets GmbH,der alleinigen Gesellschafterin der Treuhänderin.Der Geschäftsführer derFonds gesellschaft – Alexan der Tebbe –ist gleichzeitig Geschäftsfüh rer derZielgesell schaften und Angestellter derAnbieterin. Die Howe Robinson & Co.Ltd. soll zukünftig bei Charter- undObjektbeschaffung mitwirken. Sie istüber ihre Tochterge sellschaft die HoweRobinson Financial Services GmbH &Co. KG an der Anbie terin beteiligt.Durch diese personellen und kapitalmäßigenVerflechtungen können Interes -senkonflikte nicht ausgeschlossen werden,die unter Umständen für den An -leger zu nachteiligen Entscheidungenund bis zu einem Totalverlust führenkönnen.Behördliche GenehmigungenFür den ordnungsgemäßen Betrieb derzu erwerbenden Schiffe sind zahlreichein- bzw. ausländische behördliche Ge -nehmigungen erforderlich (Schiffs be -satzungszeugnis, Registrierung etc.).Insofern besteht das Risiko, dass derBetrieb eines Schiffes untersagt odereingeschränkt werden kann, wenn dieGenehmigungen nicht vorliegen bzw.widerrufen werden. Sollte ein Schiffkeine Genehmigung zur Ausflaggungnach § 7 Flaggenrechtsgesetz erhaltenund deshalb unter deutscher Flaggefahren, würden sich darüber hinaus dieSchiffsbetriebskosten im Bereich derPersonalaufwendungen erhöhen. Hier -aus können sich für die Anleger nega -tive Folgen für Auszahlungen undKapitalerhalt ergeben. Ein Totalverlustkann nicht ausgeschlossen werden.BeschäftigungsrisikoEine erfolgreiche Geschäftstätigkeit derFondsgesellschaft ist davon abhängig,dass auf Ebene der ZielgesellschaftenChartereinnahmen erzielt werden können.Die Charterraten unterliegen natur -gemäß Marktschwankungen. Aufgrundder aktuellen Weltwirt schaftskrise be -steht zur Zeit eine geringe Nachfragenach Transportkapazität in dem Markt -segment, das im Fokus dieses Beteili -gungsangebotes liegt. Wann insoweiteine Erholung der Charterraten erfolgt,steht nicht fest.Da Charterverträge aufgrund des Blind-Pool-Charakters des Beteiligungsange -botes auf Zielgesellschaftsebene nochnicht geschlossen sind, steht die Höheder Chartereinnahmen zum Zeitpunktder Aufstellung des Verkaufs pros pektesnoch nicht fest. Auch kann zur Bonitätzukünftiger Charterer keine Aus sagegetroffen werden. Insoweit besteht dasRisiko, dass deren Bonität bei Vertrags -abschluss nicht zutreffend eingeschätztwird.Sofern ein Schiff erworben wird, für dasnoch kein Chartervertrag abgeschlossenwurde, besteht das Risiko, dass ein Char -tervertrag nicht oder nur später als ge -plant abgeschlossen werden kann bzw.nur Charterraten vereinbart werdenkönnen, die unterhalb profitabler Char -terraten liegen. Hierdurch können diegeplanten Einnahmen nicht, nur teilweiseoder auch erst zu einem späterenZeitpunkt als geplant realisiert werden.Eine neue Beschäftigung des Schiffesim Anschluss an eine Beendi gung einesChartervertrages ist möglicherweise nurzu einer niedrigeren Charterrate oderüberhaupt nicht zu finden.Gegebenenfalls bestehen Sonderkün -digungs- oder Minderungs rechte desCharterers, sofern die betreffende Ziel -gesellschaft ihren Verpflich tungen ausdem Chartervertrag nicht nachkommtbzw. dieser – z. B. aufgrund einer längerfristigenBetriebs unterbrechung –undurchführbar wird. Längere Ausfall -zeiten (Off-Hire) der zu erwerbendenSchiffe führen zu niedrigeren Einnah -men, die das Ergebnis der Zielgesell -schaften mindern können. Das Ergebnisder Zielgesellschaften kann ferner auchdurch höhere Befrachtungskommissio -nen nach Ablauf einer etwaigen Chartereines Schiffes belastet werden.Unzureichende Chartereinnahmen aufEbene der Zielgesellschaften können dieVermögens-, Finanz- und Ertragslage derFondsgesellschaft beeinträchtigen und22 __ Risiken der Vermögensanlage


unter Umständen zum Verlust der Ein la -ge der Fondsgesellschaft führen. Soll tenalle Zielgesellschaften gleichermaßenbetroffen sein, könnte der Totalverlustder Einlage der Anleger die Folge sein.SchiffsbetriebskostenDie Schiffsbetriebskosten werden aufErfahrungswerten der Vertragspartnerder Anbieterin kalkuliert. Insoweit be -steht das Risiko, dass es zu Überschreitungender Kostenansätze – beispielsweiseim Bereich der Personalauf wen -dungen oder der Dockungs- und Klas -searbeiten – kommt, die das Er gebnisder Fondsgesellschaft belasten und dieAuszahlungen an die Anleger verringernkönnen. Es besteht das Risiko, dasshöhere Instandhaltungskosten, längereOff-Hire-Zeiten oder höhere Kostendurch anfallende Dockungs- und Klas -searbei ten entstehen als angenommen.Hier durch würde das Ergebnis der Ziel -ge sellschaften belastet. Im schlimmstenFall kann ein Totalverlust nicht ausgeschlossenwerden.VersicherungenFür die zu erwerbenden Schiffe sollenvom Vertragsreeder die üblichen Versi -che rungen im branchenüblichen Umfangabgeschlossen werden (z. B. Kasko- undNebeninteressenversicherungen gegenMarine- oder Kriegsrisiken, Loss-Off-Hire-Versicherungen (Erlösausfallver-sicherungen), Haftpflichtversicherungen(P & I-Versicherungen)). Diese Versi -cherungsverträge sind zum Zeitpunktder Aufstellung des Verkaufsprospektesnoch nicht abgeschlossen. Inso weitbesteht zunächst das Risiko, dass keinVersicherer bereit ist, entsprechendeVerträge mit den Zielgesell schaftenabzuschließen. Die Versiche rungsbedin -gungen werden voraussichtlich marktüblicheRegelungen enthalten, wonachunter bestimmten Voraus setzungen eineAuszahlung der Versi cherungssummevon der Versicherung verweigert werdenkann. Ferner können branchenüblicheSelbstbehalte bestehen.Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossenwerden, dass einzelne Risiken ausdem Betrieb eines Schiffes, wie z.B.Folgeschäden aus Piraterie, nicht versicherbarsind oder der Versicherungs -schutz entstandene Schäden nicht vollständigabdeckt. Hierdurch kann sich dieVermögens-, Finanz- und Ertrags lageder Fondsgesellschaft verschlechtern.Im schlimmsten Fall kann ein Totalver -lust nicht ausgeschlossen werden.PiraterieEs besteht das Risiko, dass die Seeschiffein Regionen der Welt verkehren, indenen die Gefahr von Angriffen durchPiraten besteht. Piraterie kann hoheKosten, z.B. in Form von Versicherungs -prämien und erforderlichen Sicherheits -maßnahmen verursachen. Weiterhin be -steht das Risiko, dass Schiffe entführtwerden und nur gegen Lösegeld wiederfreigelassen werden. Diese Risiken könntendazu führen, dass die Vermö gens-,Finanz- und Er tragslage der Zielgesell -schaften und damit die der Fondsge sellschaftbeeinträchtigt wird. Im schlimmstenFall kann ein Totalverlust nichtausgeschlossen werden.VeräußerungserlöseDie Höhe des Mittelrückflusses an dieAnleger wird auch von etwaigen Ver -äußerungserlösen bzw. Schrott wertender zu erwerbenden Schiffe bestimmt.Die Höhe der erzielbaren Veräußerungs -erlöse hängt im Wesentlichen von derMarktsituation zum Zeitpunkt der Ver -äußerung sowie dem tatsächlichen Zu -stand der Schiffe ab. Es besteht insoweitdas Risiko, dass ein Veräußerungs -erlös geringer oder ganz ausfällt. Dieswürde die Vermögens-, Finanz- und Er -tragslage der Fondsgesellschaft beeinträchtigen.Im schlimmsten Fall kannein Totalverlust nicht ausgeschlossenwerden.Rechtliche RisikenFür den Schiffsbetrieb gilt möglicherweiseausländisches Recht. Dies kanndie Durchsetzung eigener oder die Ab -wehr fremder Ansprüche erschwerenoder zu erhöhten Kosten führen.Gesetzesänderungen, aber auch Änderungender Auslegung, Anwendungoder Handhabung bestehender Gesetze– insbesondere Änderungen, die dieKonzeption oder das Geschäftsmodellder Fondsgesellschaft betreffen – könnenfür die Fondsgesellschaft und dieAnleger negative Auswirkungen rechtlicheroder steuerlicher Art haben unddamit die planmäßigen Erträge der An -leger nachteilig beeinflussen, bis hinzum Risiko des Teil- oder Totalverlustesder Einlagen.Ausschluss von GesellschafternBei unterlassener oder unvollständigerEinzahlung der Zeichnungssummebesteht das Risiko des vorzeitigen Aus -schlusses eines Gesellschafters. EinGesellschafterausschluss ist ferner möglich,wenn die Beteiligung des Kom man -ditisten unzulässig ist oder ein wichtigerGrund besteht. Wichtige Gründe werdenin § 21 des Gesellschaftsvertragesgeregelt.Sofern der Gesellschafter nicht wegenNichtleistung der Einlage aus derFonds gesellschaft ausgeschlossen wurde,hat er grundsätzlich Anspruch aufeine Abfindung in Höhe des Verkehrs -<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 23


wertes seiner Beteiligung im Zeitpunktdes Ausscheidens. Sofern der Gesell -schafter jedoch ausgeschlossen wurde,weil er trotz schriftlicher Abmahnungschwerwiegend gegen die Vorschriftendes Gesellschaftsvertrages oder die Be -schlüs se der Gesellschafterver samm -lung schuldhaft verstoßen hat oder versuchthat, seinen Anteil unter Verstoßgegen die entsprechende Regelung desGesell schaftsvertrages zu veräußern,entspricht die Abfindung dem Buchwertder Beteiligung, mindestens aber derHälfte des Verkehrswerts der Beteili gungdes Gesellschafters im Zeitpunkt desAusscheidens. Da die Abfindung anden Gesellschafter insbesondere bedingtdurch die anfänglichen Nebenkostendes Emittenten sehr niedrig sein kann,könnte das Ausscheiden zu entsprechendenVermögensnachteilen für den Ge -sell schafter führen. Dieser Effekt würdesich bei einem negativen Ge schäfts ver -lauf der Zielgesellschaften und damitder Fondsgesellschaft verstärken. Daherkann ein Totalverlust nicht ausgeschlossenwerden.Risiken aus MinderheitsbeteiligungenMöglicherweise bestimmt die Gesell -schafterversammlung der Fondsgesell -schaft über Änderungen in der Ge -schäfts politik oder des Gesellschafts -vertrages, die nicht im Interesse einerMinderheit der Anleger sind. Gleichesgilt für die Fondsgesellschaft selbst,wenn sie sich im Rahmen von Co-<strong>Invest</strong>ments als Minderheitsgesell schaf -ter an anderen Gesellschaften beteiligt.Hieraus können sich für die Fondsge -sell schaft und damit für die Anlegernegative Folgen für Auszah lungen undKapitalerhalt ergeben.Laufzeit und KündigungDie Fondsgesellschaft endet ohne Auf -lösungsbeschluss zum 31. Dezember2020. Es besteht eine Verlängerungs -option der Komplementärin um zweiMal jeweils 12 Monate. Sollte die Fonds -gesellschaft – z. B. aufgrund negativerMarktentwicklungen – nicht in derLage sein, ihre <strong>Invest</strong>itionen bis zu diesenTerminen zu beenden, kann dieGesellschafterversammlung der Fonds -gesellschaft mit einfacher Mehr heit derabgegebenen Stimmen eine weitereVer längerung beschließen.Eine Kündigung des Gesellschaftsver -hältnisses durch die Anleger ist währendder – gegebenenfalls nach Maß -gabe von § 17 Abs. (2) des Gesell -schaftsvertrages der Fondsgesellschaftverlängerten – Laufzeit der Fondsge -sellschaft ausgeschlossen. Hiervon un -berührt ist die Möglichkeit der Kün -digung aus wichtigem Grund. Bei einerKündigung ist zu beachten, dass derAuseinandersetzungswert der Beteili -gung aufgrund der Anfangs kostenbe la -stung deutlich unterhalb der ursprünglicheingezahlten Pflichtein lage liegenkann. Dieser Effekt würde sich bei einemnegativem Geschäfts verlauf der Zielge -sellschaften und damit der Fondsgesell -schaft verstärken. Ein Totalverlustkann nicht ausgeschlossen werden.FungibilitätEine Veräußerung der Beteiligung ander Fondsgesellschaft ist von der Zu -stimmung der Komplementärin abhängig.Ferner wird die Beteiligung an derFondsgesellschaft nicht öffentlich – d.h.zum Beispiel an einer Börse oder einemvergleichbaren geregelten Markt – ge -handelt. Es besteht daher das Risiko,dass eine Veräußerung nicht, nur zueinem unter dem Wert der Anlage liegendenPreis bzw. nur zeitlich verzögerterfolgen kann. Entsprechendes giltfür die Beteiligung der Fondsgesellschaftan den Zielgesellschaften, insbesonderewenn an diesen von der Fonds gesell -schaft nur Minderheitsbeteili gun gengehalten werden. Daher kann ein Total -verlust nicht ausgeschlossen werden.Kapitalplatzierung und Rückabwicklungder FondsgesellschaftDie Platzierungsfrist läuft grundsätzlichbis zum 30. Juni 2010. Die Komplemen -tärin ist berechtigt, die Fondsge sell schaftvor dem Erreichen eines Be teili gungs -kapitals von 25,0 Mio. US-Dollar zuschließen. Dies kann zu einer Min -derung der Erträge der Anleger führen,da in diesem Fall die fixen Kosten derFondsgesellschaft gegenüber der Prog -nose einen proportional höheren Anteilder Gesamtinvestition ausmachen.Eine Rückabwicklung der Fondsgesell -schaft kommt in Betracht, wenn dasBeteiligungskapital bis zur Schließungder Fondsgesellschaft nicht in einerHöhe gezeichnet wird, die eine wirtschaftlicheGeschäftstätigkeit sicherstellt.In diesem Falle werden die be -reits von den Anlegern auf die Zeich -nungssumme geleisteten Zahlun gen un -verzinst an die Anleger zurückerstattet.Hat die Fondsgesellschaft zu diesemZeitpunkt bereits im Gesellschafts ver -trag der Fondsgesellschaft vorgeseheneZahlungen an Dritte geleistet und kannsie diese von den jeweiligen Zahlungs -empfängern nicht oder nicht vollständigzurückerhalten, ist damit zu rechnen,dass die Fondsgesellschaft insoweitnicht in der Lage ist, den Anlegerndie bereits auf ihre Zeichnungssummegeleisteten Zahlungen in voller Höhe zuerstatten. Zudem kann der Anleger auf-24 __ Risiken der Vermögensanlage


grund der nicht vorgesehenen Verzin -sung der Rückerstattungsbeträge einenZinsverlust erleiden.Die Komplementärin hat ferner dasRecht, die Platzierungsfrist zwei Malum bis zu jeweils bis zu sechs Monatezu verlängern. Eine solche Verlänge -rung kann dazu führen, dass sich derErwerb von Schiffen verzögert. Dieshätte ebenfalls Einfluss auf den Mittel -rückfluss an den Anleger. Auch einTotalverlust ist möglich.Steuerliche RisikenDas steuerliche Konzept beruht auf denderzeit geltenden Steuergesetzen, Ver -waltungsanweisungen sowie Entschei -dungen der Finanzgerichte, soweit dieseim Zeitpunkt der Aufstellung des Ver -kaufsprospektes bekannt geworden sind.Es besteht keine Sicherheit, dass währendder Dauer der Beteiligung des einzelnenAnlegers die Rechts grund lagen,Verwaltungsanweisungen und Recht -sprechung ohne Änderung Bestandhaben werden. Künftige Geset zesän de -rungen können gegebenenfalls rückwirkendin Kraft treten. Endgültige Rechts -sicherheit hinsichtlich der steuerlichenBehandlung der den Anlegern aus ihrerKommanditbetei ligung zuzurechnendenEinkünfte kann erst nach Eintritt derBestandskraft der Steuer bescheide überdie einheitliche und ge sonderte Fest -stellung der Besteu erungs grundlagender Fondsgesellschaft eintreten. ImFalle einer nachträglichen Änderungdieser Steuerfestsetzungen besteht insbesondereein Risiko von Steuer nach -forderungen (ggf. zuzüglich Nachzah -lungszinsen) gegenüber den Anlegern.Bei einer Kumulation von steuerlichenRisiken kann eine Anlage gefährdungund ein teilweiser Verlust der Einlagenicht ausgeschlossen werden.Es besteht grundsätzlich das Risiko,dass die Regelungen zur Tonnage -gewinnermittlung nach § 5 a EStGzukünftig geändert oder abgeschafftwerden oder die Inanspruchnahme dieserGewinnermittlungsmethode ausanderen Gründen nicht mehr möglichsein sollte. Es ist insbesondere nochnicht abschließend geklärt, inwieweitdie Wirkungen der Tonnagesteuer aufdie Einkunftserzielung der Fondsge -sellschaft durchgreifen. Dies würde zueiner erhöhten steuerlichen Belastungder Fondsgesellschaft und der Anlegerund damit zu einer Minderung desErgebnisses nach Steuern für den einzelnenAnleger führen. Entsprechendesgilt, wenn nach Auffassung der Finanz -behörden die Voraussetzungen für eineOption zur Tonnagegewinnermittlungbei einer oder mehreren Zielgesellschaf -ten nicht erfüllt werden oder die In an -spruchnahme der Tonnagegewinner -mitt lung aus sonstigen Gründen nichtmöglich sein sollte.Erfolgt die Veräußerung eines Anteilsan der Fondsgesellschaft zu einemZeitpunkt, zu dem einzelne Zielgesell -schaften ihren Gewinn nicht mehr nach§ 5a EStG ermitteln, ist ein etwaigerVeräußerungsgewinn vom Anleger zuversteuern.Das Ergebnis aus eigener Geschäftstäti g-keit der Fondsgesellschaft unterliegt –soweit es den jährlichen Freibetrag inHöhe von zurzeit Euro 24.500 übersteigt– der Gewerbesteuer. Die insbesonderein der Anlaufphase an Gesell -schafter gezahlten Vergütungen sinddiesem Ergebnis als Sondervergütungenhinzuzurechnen und der Gewerbesteuerzu unterwerfen. Dies gilt nicht für vonder Fondsgesellschaft gesellschaftsvertraglichvereinbarte Vorabgewinne. Esist nicht auszuschließen, dass die Fi -nanzverwaltung den gesellschaftsvertraglichenRegelungen nicht folgt unddie “Vorabgewinne” als Sonderver gü -tungen behandelt. Soweit sich die vonder Fondsgesellschaft geschuldete Ge -werbesteuer aufgrund von Zahlungen anGesellschafter erhöht, sieht der Gesell -schaftsvertrag vor, dass der betreffendeGesellschafter den Erhö hungs betrag aufAnforderung der Fonds ge sellschaft einzulegenhat. (bzw. vorher auf seinemVer lust vortragskonto verbucht bekommt).Sollte der Gesell schaf ter dazu nicht inder Lage sein, besteht das Risiko, dassder Erhöhungs betrag schließlich vonder Fondsgesell schaft zu tragen ist.Dies würde die Ver mögens-, FinanzundErtragslage der Fondsgesellschaftbeeinträchtigen und hätte ebenfallsEinfluss auf den Mittel rückfluss anden Anleger.Weiterhin geht die Anbieterin davonaus, dass einige Leistungen der Grün -dungsgesellschafter der Zielgesell -schaften vor Schiffsübernahme unddamit vor Beginn der gewerbesteuerpflichtigenBetriebsphase erbracht werden.Die für diese Leistungen zu entrichtendenVergütungen würden dahernicht in den Gewerbeertrag der jeweiligenZielgesellschaft eingehen. Solltendiese oder vergleichbare Leistungen derGründungsgesellschafter erst nachÜbernahme des Schiffs erbracht werden,könnte dies zu einer höheren Gewerbe -steuer und damit zu einer Liquiditäts -belastung auf Ebene der jeweiligenZielgesellschaft führen.Nach dem BMF-Schreiben vom 12. Juni2002 (BStBl. I 2002, 614 ff., Rz. 33 idF.des BMF-Schreibens vom 31. Oktober2008 (BStBl. 2008 S. 956 ff.)) ist dasBereederungsentgelt eines am Schiff<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 25


eteiligten Bereederers dem Tonnage -gewinn hinzuzurechnen, soweit dasBereederungsentgelt zuzüglich des fürdie Bereederung gezahlten Vorabge -winns den Wert von 4 % der Brutto -frachten übersteigt. Sollten diese vonden tatsächlich erzielten Bruttofrachtenabhängigen Voraussetzungen bei eineroder mehreren Zielgesellschaften gegebensein, würde sich die gewerbesteuerlicheBemessungsgrundlage für die entsprechendenZielgesellschaft erhöhen.Im Hinblick auf die Umsatzbesteuerungkann die Fondsgesellschaft nur solcheVorsteuerbeträge abziehen, die Leistun -gen von Dritten gegenüber der Fonds -gesellschaft betreffen. Umsatz steuer aufLeistungen, die an die Gesell schafter derFondsgesellschaft erbracht werden(nach allgemeiner Auffassung ist diesesteilweise bei der Treuhand tätigkeit derFall), kann hingegen nicht als Vorsteuerabgezogen werden. Die Fondsgesell -schaft wird diese Grund sätze beim Vor -steuerabzug beachten. Sollte die Finanz -verwaltung jedoch die Aufteilungsmaß -stäbe der Fondsgesell schaft beanstandenund einen größeren Anteil derLeistungen als solche gegenüber denGesellschaf tern bewerten, würde dies zueinem verminderten Vor steuerabzugund damit zu einer Liqui ditätsbelastungauf Ebene der Fonds gesellschaft führen.Die Fondsge sell schaft ist nach Ansichtder Anbie terin aufgrund ihrer rechtlichenAusge stal tung und tatsächlichenTätigkeit zu dem geschilderten Vor -steuerabzug be rechtigt. Eine abweichendeAuffas sung der Finanzverwal -tung kann jedoch nicht ausgeschlossenwerden. In diesem Fall würde die derFondsgesellschaft in Rechnung gestellteUmsatzsteuer (gegebenenfalls zuzüglichNachzahlungszinsen) die Liquidität derFondsgesellschaft und damit die möglichenRückflüsse an die Anleger direktnegativ beeinflussen.Die Fondsgesellschaft wird als Gesell -schafter gegenüber den Zielgesellschaf -ten Managementdienstleistungen er -bringen. Die Anbieterin geht davonaus, dass die Fondsgesellschaft dadurchgemäß den Ausführungen des Bundes -fi nanzministers in seinem Schreibenvom 26. Januar 2007 eine aktiveHolding darstellt und damit zum Abzugder Vorsteuer aus den der Fondsgesell -schaft in Rechnung gestellten umsatzsteuerpflichtigenLeistungen für ihregesamte Geschäftstätigkeit berechtigtist. Sollte die zuständige Finanz ver wal -tung anderer Auffassung sein, bestehtdas Risiko, dass das zuständige Finanz -amt Umsatzsteuernachfor derungensowie Zinsen hierauf stellt. Hierdurchwürde die Liqui dität der Fondsgesell -schaft, das Beteili gungser gebnis undgegebenenfalls die Rendite der Anlegerbeeinträchtigt, es sei denn, die derFonds gesellschaft geschuldeten Ver gü -tungen sind – wie dies im Hinblick aufdie Anbieterin der Fall ist – insoweitinklusive Umsatz steuer vereinbart.Ist der Anleger zum Zeitpunkt der Über -tragung der Beteiligung durch Erbschaftoder Schenkung nicht unmittelbar ander Fondsgesellschaft beteiligt, sondernlediglich mittelbar über die Treuhän -derin, würde gemäß Erlass des Bayri -schen Staatsministeriums der Finanzenvom 16. Juni 2006 keine Übertragungder Beteiligung selbst erfolgen, sonderneines Herausgabe anspruchs gegenüberdem Treugeber auf Rückübertragungdes Treugutes. In Folge dessen sind dieVergünstigungen nach § 13 a ErbStGund § 19 a ErbStG zu versagen. Diegleiche wie die vorstehend beschriebeneRechtsfolge könnte eintreten, wenn sichdie Fondsgesellschaft nicht unmittelbaran den Zielgesellschaften beteiligt, sondernlediglich mittelbar über eine Treu -händerin und die Summe der Beteili -gun gen über eine Treuhände rin insgesamtmehr als 50 % des Ver mögens derFondsgesellschaft repräsentieren. Beider Fondsgesellschaft würden mehr als50 % Verwaltungsvermö gen bestehenund in der Folge entfielen dann daraufhindie Begünstigungen für Betriebs -vermögen für die Gesellschafter imErbschaftsteuerfall.Es kann nicht ausgeschlossen werden,dass bei Anlaufen ausländischer Häfenaufgrund ausländischen Rechts für dieFondsgesellschaft oder die Anlegersteuerliche Pflichten, etwa zur Abgabevon Steuererklärungen oder auch eineunmittelbare Steuerpflicht entstehen.Dies kann zu einer erhöhten steuerlichenBelastung der jeweiligen Zielge -sell schaften und damit zu einer Minde -rung des Ergebnisses der Fondsgesell -schaft und ggf. zu einem Totalverlustder Einlage führen.Anlegergefährdende RisikenAnlegergefährdende Risiken könnennicht nur zu einem Verlust des eingesetztenKapitals führen, sondern auchdas weitere Vermögen des Anlegersgefährden.Persönliche AnteilsfinanzierungSollte der Anleger seine Beteiligung ander Fondsgesellschaft fremdfinanzieren,besteht das Risiko, dass die Bedienungder Anteilsfinanzierung nicht aus denRückflüssen der Vermögensanlage er -bracht werden kann, sofern die prognostiziertenAuszahlungen nicht oder nurin verminderter Höhe erfolgen. In diesemFall muss der Anleger in der Lagesein, den Kapitaldienst aus anderen Mit -26 __ Risiken der Vermögensanlage


teln aufzubringen. Bei einem etwaigenvollständigen Verlust des eingesetztenKapitals müssen Anleger den Kapi tal -dienst für die Anteilsfinan zie rung vollständigaus eigenen Mitteln erbringen.KapitalabrufeAnleger müssen die zu den Einzah -lungsterminen notwendige Liquiditätvorhalten. Sollte insoweit eine Fremd -finanzierung der Zeichnungs summenotwendig werden, würde dies die miteiner Fremdfinanzierung einhergehendenRisiken begründen.HaftungsangelegenheitenDie vom Anleger in der Fondsgesell -schaft übernommene Zeichnungssummewird in Höhe von Euro 0,10 je 1,00 US-Dollar als Haftsumme im Handels re gi -ster der Fondsgesellschaft eingetragen.Werden die Kapitalkonten des Anlegersdurch nicht von Gewinnen der Fonds -gesellschaft gedeckte Entnahmen (Aus-zahlungen) unter die Haftsumme ge -mindert, lebt die Außenhaftung gegenüberGläubigern der Gesellschaft biszur Höhe der Haftsumme wieder auf.Nach einem Ausscheiden haften Kom -manditisten bis zu fünf Jahre in Höheihrer Haftsumme für die bis zum Zeit -punkt ihres Ausscheidens begründetenVerbindlichkeiten gegenüber der Fonds -gesellschaft. Sollte die Fondsge sell -schaft zum Beispiel illiquide werden,könnten die empfangenen Auszah lun -gen bis zur Höhe der Haftsummen zu -rückgefordert werden.Eine weitergehende Haftung nach§§ 30 f. GmbHG bis zur Höhe allerempfangenen Auszahlungen ohne Be -grenzung auf die Haftsummen kommt inBetracht, wenn Auszahlungen unterVerstoß gegen die Bestimmungen desGesellschaftsvertrags erfolgen, also dieLiquiditäts- und Vermögenslage derFondsgesellschaft eine Auszahlungnicht zugelassen hätte. Scheidet einAnleger aus der Fondsgesellschaft aus,kann die Fondsgesellschaft im Falleeines negativen Auseinandersetzungs -guthabens Ausgleich verlangen, soweitder Anleger Entnahmen getätigt hat,die seine Gewinnanteile übersteigen.Entsprechende Rückzahlungsverpflich -tungen können sich im Verhältnis derFondsgesell schaft zu den Zielgesell -schaften ergeben. Kann die Fondsge -sellschaft solche Rückzahlungsver -pflichtungen nicht er füllen, kann diesdie Insolvenz der Fondsgesellschaft be -gründen. Soweit Anleger nicht selbstals Kommandi tisten, sondern über dieTreuhänderin beteiligt sind, steht derTreuhänderin bei einer Inanspruch nah -me ein Auf wendungsersatz- oder Frei -stellungs an spruch gegen die Anle ger zu.Die Haftung der mit fondsbezogenenAufgaben betrauten Gesellschaften undPersonen ist begrenzt. Gegebenenfallshaben diese zu Lasten der Fondsge sell -schaft Ansprüche auf Freistellung. Ent -sprechendes gilt für die Treuhänderin.Auch auf der Ebene der Zielgesell schaf -ten werden bzw. können entsprechendeHaftungsbeschränkungen und Haf tungs -freizeichnungen bestehen.Anerkennung derKommanditistenhaftung im AuslandDurch die Berührung der Vermögens -anlage mit ausländischen Rechtskreisenist nicht auszuschließen, dass dortigeGerichte die in Deutschland gesetzlichverankerte Beschränkung der Komman -ditistenhaftung nicht anerkennen.SteuerzahlungenGeleistete bzw. noch zu leistende Steuer -zahlungen, denen keine Steuererstat tungoder sonstige Auszahlungen gegenüberstehen,können im Falle eines Total ver -lustes des eingesetzten Kapitals zusätzlichweiteres Vermögen des Anlegersgefährden.Kumulation einzelner RisikenStarke Ausprägungen eines prognosegefährdendenRisikos oder das Zusam -mentreffen mehrerer prognosegefährdenderRisiken kann zu einem anlagegefährdendenRisiko führen. Das Zu -sammentreffen eines anlagegefährdendenRisikos mit einer Zahlungs pflichtdes Anlegers – z. B. Verzugs zinsen imFalle der verspäteten Ein zahlung derZeichnungssumme – kann zu einemanlegergefährdenden Risiko führen.MaximalrisikoDas Maximalrisiko des Anlegers bestehtin der Realisierung eines oder mehrererin diesem Kapitel genannter Risiken. ImFalle einer Realisierung des Maximal -risikos kann der Anleger einen Total -verlust des eingesetzten Kapitals sowieeine Verminderung seines sonstigenVermögens aufgrund einer möglichenInanspruchnahme aus einer ggf. aufgenommenenpersönlichen Anteilsfinan -zierung und/oder dem Ausgleich einerpersönlichen Steuerbelastung nebst ggf.darauf anfallender Zinsen und / odereiner möglichen Inanspruchnahme auspersönlicher Haftung bis hin zu einerPrivatinsolvenz erleiden.Weitere RisikenWeitere als die in diesem Kapitel ge -nannten wesentlichen Risiken im Zu -sammenhang mit der Vermögens anlagesind der Anbieterin zum Zeit punkt derAufstellung des Verkaufsprospektesnicht bekannt.<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 27


Die <strong>Invest</strong>itionsstrategie<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 verfolgt eine opportunistisch geprägte <strong>Invest</strong>itions -strategie im Bereich der Containerschifffahrt mit <strong>Invest</strong>itionsobjekten, die große Chancenauf maximalen Vermögenszuwachs bieten. Im Verlauf der <strong>Invest</strong>itionsphase sollen ein odermehrere Containerschiffe in der Größenklasse von 1.000 TEU bis 3.500 TEU bzw. auchBeteiligungen an solchen Schiffen zu möglichst niedrigen Kaufpreisen erworben werden.MarktchancenDie aktuelle Marktsituation der Contai -nerschifffahrt eröffnet aussichtsreicheMöglichkeiten für antizyklische Inves -titionen. Die besonderen Chancen ergebensich aus den derzeit historischniedrigen Einstiegspreisen. Gegenüberdem Preisniveau von Anfang 2008können Containerschiffe auf Second-Hand-Basis aktuell über 50 % güns ti -ger erworben werden. Selbst bei neuwertigenSchiffen liegt der heutigeMarktpreis deutlich unter den Herstel -lungskosten einer Werft für Neubauten.Daher ist mit einem weiter wachsendenOrderbuch derzeit nicht zu rechnen.Zur Verdeutlichung: seit Oktober 2008wurde – mit Ausnahme von lediglichzwei 1.100 TEU Schiffen – über einenZeitraum von mehr als einem Jahrweltweit kein einziges Containerschiffneu bestellt. Diese Situation ist seit Be -ginn der kommerziellen Container -schiff fahrt in den 1960er Jahren einzigartig.Mit <strong>Invest</strong>itionen in Containerschiffeauf einem – wie aktuell – stark ermäßigtemPreisniveau konnten in der Ver -gangenheit große Erfolge erzielt werden.Dies verdeutlicht die abgebildetePreisentwicklung für Containerschiffean Hand hierfür entwickelter Indizes:Indexentwicklung von Second-Hand-Tonnage und Charterraten bei Containerschiffen2.5002.000203 % 32 %50 %71 %1.5001.00041 % 31 %Indexpunkte5000Charterraten-DurchschnittSchiffspreiseCharterraten12 / 98 12 / 99 12 / 00 12 / 01 12 / 02 12 / 03 12 / 04 12 / 05 12 / 06 12 / 07 12 / 08 12 / 09Quelle: Howe Robinson, November 200928 __ Die <strong>Invest</strong>itionsstrategie


Chancen erkennen,Chancen wahrnehmenSeit Oktober 2008 ist weltweit kaum ein Container -schiff neu bestellt worden. Gleichzeitig wurden in denletzten fünf Quartalen mehr ältere Containerschiffedem Markt durch Verschrottung entzogen, als in denletzten fünf Jahren vor Oktober 2008 zusammen.Beide Faktoren könnten zu einer Verknappung derTonnage und zu Preissteigerungen führen.<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 29


Neben den Erlösen aus dem Schiffsbe -trieb bestand in der jeweils folgendenAufschwungphase die Möglichkeit, er -hebliche Gewinne aus der Wertsteige -rung der Schiffe zu erzielen. Dabeikann man das heutige Preisniveaudurchaus als historisches Tief bezeichnen.Das mögliche Chancenpotenzialwird nachstehend am Beispiel einer<strong>Invest</strong>ition in neuwertige Container -schiffe der Größenordnung 1.700 TEUund 2.500 TEU verdeutlicht. Hierbeiwird der aktuelle Marktpreis mit dendurchschnittlichen Werftpreisen derletzten 10 Jahre und den Marktpreisenvor Ausbruch der Finanzkriseverglichen.Anlageziel und TimingDie Fondsgesellschaft <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong><strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 GmbH & Co. KG hatdas Ziel, mittelbar über Zielgesellschaf -ten Containerschiffe auf einem sehrnied rigen Preisniveau zu erwerben, diesezu betreiben bzw. von erfahrenenSchiff fahrtsunternehmen betreiben zulassen und nach einer erwarteten Markt -erholungsphase unter Realisierung einermöglichst hohen Wertsteigerung wiederzu veräußern. Dabei wird von einem<strong>Invest</strong>itionszeitraum von voraussichtlichfünf bis zehn Jahren ausgegangen.Die Marktpreise für Second-Hand-Ton -nage befanden sich im Zeitraum von<strong>Invest</strong>itionstätigkeitDie Fondsgesellschaft beabsichtigt, diegeplanten Schifffahrtsinvestitionenüber Zielgesellschaften zu tätigen, welchein ihrer Ausrichtung den dargestelltenAnlagezielen und <strong>Invest</strong>itions -kriterien auf Seite 34 entsprechen.Für mögliche Einzelinvestition sindvon der Fondsgesellschaft bereits zweiZielgesellschaften, die OPS <strong>Ocean</strong> Part -ners Ship 8 GmbH & Co. KG und dieOPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Ship 9 GmbH &Co. KG errichtet worden, die im Zugeder <strong>Invest</strong>itionstätigkeit mit dem erforderlichenEigenkapital ausgestattet werden,um jeweils ein geeignetes Schiffzu erwerben und zu betreiben. Die Zu -Preisentwicklungspotenzial für neuwertige mittelgroße Containerschiffe60Preisniveau4. Quartal 2009Werftpreisø letzte 10 JahrePreisniveau1. Quartal 200850+ 32,5 %Schiffspreise in Mio. US-Dollar403020100+ 70,9 %+ 50,8 %+ 41 %2.500 TEU1.700 TEUQuelle: Eigene Darstellung auf Basis von Daten von Clarkson und Howe Robinson, November 2009Sollten die Wachstumsprognosen fürdie Containerschifffahrt nach Meinungführender Markt- und Wirtschaftsex -perten gemäß Seite 38 ff. eintreffen,zeichnet sich mit Sicht auf die nächstendrei bis fünf Jahre ein zusätzlicher Be -darf von Containerschiffen im kleinenund mittleren Größensegment ab, sodass bereits mittelfristig ein Preisanstiegneuwertiger Tonnage auf das Niveauder dann aufgerufenen Werftpreise zuerwarten ist.April 2008 bis zum Zeitpunkt der Pro -spektaufstellung Ende 2009 in einerAbwärtsbewegung. Daher bestehen op -timale Voraussetzungen, die geplanten<strong>Invest</strong>itionen in einem sehr vorteilhaftenZeitfenster zu tätigen. Vor diesemHintergrund soll der Erwerb geeigneterContainerschiffe und Co-<strong>Invest</strong>itionenbereits während sowie nach Abschlussder Eigenkapitaleinwerbung erfolgen.ordnung jedes einzelnen Schiffes aufeine separate Zielgesellschaft ist hinsichtlichder Flexibilität und der Haf -tungsabschirmung vorteilhaft.Desweiteren beabsichtigt die Fondsge -sell schaft, in der Rolle als Co-<strong>Invest</strong>orBeteiligungen bei bereits bestehendenoder noch zu gründenden Schiffsgesell -schaften einzugehen oder zu erwerben.30 __ Die <strong>Invest</strong>itionsstrategie


CharterratenpotenzialeHierbei sollen Co-<strong>Invest</strong>itionen, insbesonderein Schiffsgesellschaften der<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> Gruppe, sowieKapitalerhöhungen bei bestehendenSchiffsgesellschaften getätigt werden.Auf diese Weise wird auch die <strong>Invest</strong>i -tion von kleineren Eigenkapitalbeträ -gen ermöglicht. Durch die Beteiligungan einer Mehrzahl von Schiffs gesell -schaften wird zudem eine Diversifika -tion des Portfolios angestrebt.<strong>Invest</strong>itionsobjekteIm Fokus stehen Contai nerschiffe derGrößenordnung 1.000 TEU bis 3.500TEU mit gut vermarktbaren LeistungsundAusstattungskomponenten. Für dieseskleine bis mittelgroße Größenseg -ment sehen Schifffahrtsanalysten diebesten Chan cen für eine frühzeitigeMarkterholung. Der Grund ist in dervielseitigen Ein satzmöglichkeit dieserSchiffe in den Interregional-, NordsüdundVerteiler diensten zu sehen. Gleich -zeitig ist bei diesen Schiffen ein vergleichsweisegeringer Bestand an Neu -bauaufträgen festzustellen, dem imGegenzug ein ho hes Verschrottungspo -tenzial aufgrund der gegebenen Alters -struktur der fahrenden Flotte gegen-Ratenniveau im November 2009 im Vergleich zum Zehn-JahresdurchschnittSchiffstyp 1.100 TEU 1.700 TEU 2.500 TEU 3.500 TEUNovember 2009 1) 3.900 USD 4.100 USD 4.500 USD 5.100 USDDurchschnitt 10 Jahre 2) 10.285 USD 14.960 USD 20.655 USD 24.870 USD1)Howe Robinson 11/2009; 2) Clarksons 10/1999 bis 09/2009übersteht. Das Insti tut für Seeverkehrs -wirt schaft und Lo gis tik in Bremendas höchste Wertzuwachspotenzial ge -sehen wird.erwartet ab dem Jahr 2011/12 eine ausgeglicheneAn gebots- und Nachfrage -situation im Bereich der kleinen undmittelgroßen Container schiffe. Für dieCharterraten und die Schiffspreise kanndas die baldige Rückkehr auf ein Niveauim Bereich der langfristigen Mittelwertebedeuten.Nach Einschätzung von Analysten gibtes ausreichend Schiffe, die zum Verkaufstehen. Wie die unten abgebildeteGrafik zeigt, wurden seit dem Jahr 2002zwischen 100 und 200 Con tainerschiffepro Jahr veräußert. Aufgrund der Fi -nanz- und Wirt schafts krise ist die An -zahl der Second-Hand-TransaktionenZum Anlagespektrum zählen zeitnahabzuliefernde Neubauten, sogenannteResales, sowie bereits in Fahrt befindlicheSchiffe, die nach dem 1. Januar1998 in Dienst gestellt wurden. DerAnlageschwerpunkt liegt bei möglichstneuen bzw. neuwertigen Container -schiffen, die auf Second-Hand-Basiszu aktuellen Marktkonditionen erworbenwerden können, da hier auf Basiseiner unterstellten betriebsgewöhnlichenim Zeitraum Okto ber 2008 bis Mai2009 deutlich zurückgegangen. SeitJuni 2009 hat sich der Markt wiederetwas belebt. Laut einer Veröffentli -chung von Clarkson wurden im Jahr2009 bis Ende November insgesamt103 Containerschiffe verkauft. Seitherzählt die Devise: wer eigenkapitalstarkist, bestimmt die Konditionen und ist inder Lage, in vielversprechende Projektezu investieren.Nutzungsdauer von 25JahrenAnzahl der Verkaufstransaktionen bei Containerschiffen2001501005001995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009Anzahl der VerkäufeQuelle: Clarkson, November 2009<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 31


RenditechancenDie <strong>Invest</strong>ition erfolgt in einer aktuelldepressiven Marktphase und stellt vorrangigauf das Wertzuwachspotenzialder erworbenen Schiffe ab. Hierbei sollendie sich während der Laufzeit bietendenMarktchancen genutzt werden,um etwaige Wertsteigerungen derSchif fe durch eine Weiterveräußerungzu realisieren.Die Mittelrückflüsse der Fondsgesell -schaft resultieren aus möglichen laufendenAuszahlungen der Zielgesell -schaften während der Laufzeit sowiemöglichen Abschlusszahlung beimVerkauf der jeweiligen <strong>Invest</strong>itionsob -jekte der Zielgesellschaften. Da beiProspektaufstellung der Erwerbszeit -punkt, die möglichen Chartererträgesowie der Veräußerungszeitpunkt undder Veräußerungserlös noch nicht feststehen,ist eine verlässliche Prognosedes Liquiditätsverlaufes der Gesellschaftnicht möglich. Aus diesem Grund wirdim Prospekt darauf verzichtet, eine Li -quiditätsvorschau mit festen Auszah -lungszeitpunkten über mehrere Jahredarzustellen. Mögliche Szenarien vonAnnahmen betreffend An- und Verkaufsowie möglicher Charterraten etc. undderen Wirkung auf einen etwaigenGesamtmittelrückfluss sind in einerMatrix zu den möglichen Renditechan -cen auf Seite 57 abgebildet.MarktzugangMit dem Ankauf von geeigneten Con -tainerschiffen für die Zielgesellschaftender Fondsgesellschaft sowie deren Ver -charterung und späterem Verkauf solldie Howe Robinson Gruppe beauftragtwerden. Über Howe Robinson, dem weltweitgrößten unabhängigen Maklerhausfür Containerschiffe erhält das Man -agement der Fondsgesellschaft direktenZugang zu bereits in Fahrt befindlichenContainerschiffen, die von Liniendiens -ten, Reedereien und Schiffs eignernerworben werden können, den Zugangzu zeitnah abzuliefernden Neu bautensowie den Zugang zu Schiffen, derenVeräußerung unter der Regie von Ban -ken und Dritten betrieben wird. Darü -ber hinaus hat das Fondsmanage mentüber Howe Robinson die Mög lichkeit,Informationen über die kommerziellesowie technische Historie weitgehendaller weltweit fahrenden Container -schiffe aus deren Datenbank anzufragenund auszuwerten.<strong>Invest</strong>itionsprozessDie Auswahl geeigneter <strong>Invest</strong>itions -möglichkeiten, die Erstellung von Wirt -schaftlichkeitsanalysen, die Einholungvon externen Gutachten und die Auf -bereitung der für den Ankauf erforderlichenDokumentation erfolgt durch dieGeschäftsführung der Fondsgesell -schaft. Die anstehenden <strong>Invest</strong>itionsent -scheidungen werden jeweils in derPlatzierungsphase von der Komplemen -tärin, nach Ende der Platzierungsfristmit Zustimmung des Beirates derFonds gesellschaft getroffen. Die zumAnkauf verfügbaren Schiffe werdenvon der Komplementärin gemäß denauf Seite 34 abgebildeten <strong>Invest</strong>i -tionskriterien auf Eignung überprüft.Wesentliche Kriterien sind Schiffstyp,Containerstellplatzkapazität, Baujahr,Beschäftigungskonzept, Erfüllung derRentabilitätsanforderung, Finanzier -barkeit und der Betrieb des Schiffesunter Tonnagesteuer.Beim Ankauf eines Schiffes wird dieKomplementärin der Fondsgesellschafteneinen unabhängigen Gutachter mit derBewertung der zu erwerbenden Schiffebeauftragen. Der von den Zielgesell -schaften für den Er werb aufzuwendendeKaufpreis muss dabei im Rahmenoder unterhalb des Wertansatzes desWertgutachtens liegen. Alternativ wirdbei der Wertebe trachtung der Long TermAsset Value (Wertermittlung durch Ab -zinsungs methode zukünftiger Zahlungsströmeauf Basis langfristiger Durch -schnitts werte) des Schiffes zu Grundegelegt. Wird ein Schiff mit einer fortdauerndenBeschäftigung erworben,wird diese bei der Bewertung desSchiffes entsprechend berücksichtigt.Zusätzlich wird die Komplementärinder Fondsgesellschaften die Schiffe auchin technischer Hinsicht von unabhängigenSpezialisten begutachten lassen.Die technische Begutachtung dient alsGrundlage zur Beurteilung der Qualitätund des Erhaltungszustandes des Schif -fes, insbesondere Qualität der Bauwerft,technische Spezifikation, Anzahl derVorbesitzer, bisherige Fahrtgebiete,Wartungs- und Pflegezustand, technischeMängel sowie anstehende Repa -raturen und Dockungen. Unter Berück -sichtigung des Baujahres des Schiffessoll das Gutachten mindestens einemittlere Qualität im Vergleich zumMarktdurchschnitt bescheinigen. Zu -dem ist das technische Gutachten einewe sentliche Grundlage für die Kalku -lation der Schiffsbetriebskosten einschließlichder Behebung von etwaigenfestgestellten Mängeln.Soweit Beteiligungen an Schiffsgesell -schaften eingegangen werden, bestehtdie Möglich keit, dass die Geschäfts -führung der Fondsgesellschaft ihren<strong>Invest</strong>itions vorschlag auf bereits vorhandeneGut achten stützt. Die einzelnenSchritte des mehrstufigen Inves -titionsprozesses sind in der nebenstehendenGrafik abgebildet.32 __ Die <strong>Invest</strong>itionsstrategie


<strong>Invest</strong>itionsprozessMarktscreening durch Howe Robinson & Co. Ltd.zu möglichen <strong>Invest</strong>itionsobjekten in der Größenklasse1.000 TEU bis 3.500 TEUWirtschaftlichkeitsanalyse möglicher<strong>Invest</strong>itionsobjekte durch das FondsmanagementTechnische Due-Dilligence, Finanzierungszusage,VercharterungsmöglichkeitenFinalisierung der Analysen,DokumentationsaufbereitungZustimmung des Beirates* )<strong>Invest</strong>ition* ) Nach Ablauf der Platzierungsfrist bedürfen geplante <strong>Invest</strong>itionen der Zustimmung des Beirates.<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 33


<strong>Invest</strong>itionskriterien von <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3__ Beteiligungsform Die Schifffahrtsinvestitionen erfolgen über die Beteiligung anZielgesellschaften, die wiederum Schiffe erwerben oder halten wie folgt:__ Ankauf von Schiffen über hierfür vorgehaltene bzw.noch zu gründende Kommanditgesellschaften__ Mehrheitliche Beteiligung an Schiffsgesellschaften__ Beteiligungen an Schiffsgesellschaften als Co-<strong>Invest</strong>or,insbesondere von weiteren OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Schiffsgesellschaften__ Beteiligungen an Schiffsgesellschaften im Rahmen von Kapitalerhöhungen__ Nicht beabsichtigt ist der Erwerb von Zweitmarktanteilen__ Schifffahrtssegment Vollcontainerschiffe__ Größenklasse Stellplatzkapazität 1.000 TEU bis 3.500 TEU__ Indienststellung Ab 1. Januar 1998__ Einsatzgebiet Internationaler Seeverkehr__ Bereederungsstandort Deutschland__ Geschäftsführungsstandort Deutschland__ Seeschiffsregister Registrierung in einem deutschen Seeschiffsregister; Ausflaggung möglich__ Beschäftigung bei Übernahme Zeitcharter, Einzelreise, Poolbeschäftigung oder beschäftigungsfrei;Bareboatcharter generell ausgeschlossen__ Fremdfinanzierung Die Aufnahme von Darlehen auf Ebene der Fondsgesellschaft ist nicht vorgesehen.Auf Ebene der Zielgesellschaften ist die Finanzierung des Kaufpreises des Schiffeseinschließlich der Anschaffungsnebenkosten über Schiffshypothekendarlehengeplant. Über das gesamte Portfolio der Zielgesellschaften soll die Finanzierungsquote70 % nicht übersteigen.__ Gewinnermittlung Die Schiffe der Zielgesellschaften sollen unter Tonnagesteuer eingesetzt werden.__ Dokumentationsgrundlage für Technisches Gutachten, das unter Berücksichtigung des Baujahres des SchiffesAnkaufsentscheidung von Schiffen mindestens eine mittlere Qualität im Vergleich zum Marktdurchschnitt bescheiundBeteiligungen an Schiffen nigt, Wertgutachten oder alternativ Long-Term Asset Value Betrachtung, die einenMarktwert des Schiffes mindestens in Höhe des Kaufpreises bestätigen, ggf.Finanzierungszusage, Prognoserechnung auf Basis der Zielgesellschaften mit positivemErgebnisbeitrag zum Gesamtergebnis des gesamten Beteiligungsangebotes.__ Zustimmung des Beirates Nach Ablauf der Platzierungsfrist bedürfen die geplanten <strong>Invest</strong>itionen derZustimmung des Beirates. Mögliche Abweichungen von den o.g. Kriterienbedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Beirates.34 __ Die <strong>Invest</strong>itionsstrategie


AnkaufsszenarienDie Ankaufsituation für einzelne Schiffe kann sehrunterschiedlich sein. Drei Fallbeispiele zeigen auf,welche typischen <strong>Invest</strong>itionsmöglichkeiten sichim Markt gegenwärtig darstellen:ErwerbsmöglichkeitAufliegendes SchiffIn Fahrt befindliches Schiff undSale & Lease-Back TransaktionSondersituationVerkäuferSchiffseigner, Linienreeeder,<strong>Invest</strong>orengesellschaft etc.Schiffseigner, <strong>Invest</strong>orengesellschaft,bei Sale & Lease-Back i.d.R. Linien -reederVerkauf wird von finanzierender BankbetriebenChartervertragOhne Chartervertrag, kurzfristigeBeschäftigung zu aktuellen Markt -raten geplantVorhandener bzw. gestaltbarerChartervertrag, Laufzeit von Sale &Lease-Back Charterverträgen typischerweise3 bis 5 JahreOhne bestehendem Chartervertrag,Vercharterung zu aktuellem Markt -niveau geplantKaufpreisKaufpreis unter dem Marktdurchschnitt,da kurzfristig keine (ausreichenden)Erträge planbar sindKaufpreis über dem Marktdurch -schnitt, da planbare Chartererlöse denErtragswert des Schiffes anhebenKaufpreis über dem Marktdurch -schnitt, da Finanzierung gewährtwirdFinanzierungsmöglichkeitNicht gegebenBis zu 50 % Finanzierung des Kaufpreisesin Abhängigkeit der Charterrateund der Vertragslaufzeit möglichÜbernahme von bestehenderFinanzierung möglich, Finanzie -rungsquote bis zu 80 % des Kauf -preises, häufig bis zu 24 MonatenTilgungsfreistellungAnfänglicheLiquiditätsanforderungHohe Liquiditätsausstattung erforderlich,da Schiffsbetriebskosten auchwährend der (etwaigen) AufliegezeitanfallenGeringere Liquiditätsausstattungerforderlich, da planbare Einnahmenaus der Erstbeschäftigung vorhandensindSehr hohe Liquiditätsausstattungerforderlich, da neben den Schiffs -betriebskosten auch Zinsen anfallenBeschäftigungDie zum Ankauf identifizierten Schiffekönnen sowohl mit als auch ohne Be -schäftigung erworben werden. Soweitein Schiff beschäftigungsfrei von einerZielgesellschaft übernommen wird, istdie Entwicklung eines Beschäftigungs -konzeptes vorgesehen, das eine zeitnaheVercharterung des jeweiligen Schif -fes ermöglicht. Es sind Beschäftigungs -verhältnisse in Form von Einzelreisen,Zeitchartern und Poolbeschäftigungenmöglich. Der Abschluss von Bareboat-Charterverträgen ist grundsätzlich ausgeschlossen.Die jeweils vorliegendeBeschäftigung eines Schiffes zum Er -werbszeitpunkt sowie die Einschätzungüber die künftigen Perspektiven desjeweiligen Schiffes hinsichtlich Nach -frage und Vercharterung sowie diehieraus resultierenden Erlöse sind we -sentliche Grundlage der Wirtschaftlich -keitsberechnung, die einer Entscheidungüber den Ankauf vorangeht.Realisierung vonVeräußerungschancenEin möglichst hoher Gesamtmittelrück -fluss gehört zu den Hauptzielsetzungender Anlagestrategie des <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong><strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3. Zu diesem Zweck istvorgesehen, die in den Zielgesellschaf -ten gehaltenen Schiffe innerhalb vonmaximal zehn Jahren wieder zu veräußernund die auf Ebene der Fondsge -sell schaft erzielten Erträge und Veräu -ßerungserlöse nach Abzug von Kostenan die Anleger der Fondsgesellschaftauszuzahlen. Eine Re-<strong>Invest</strong>ition vonVeräußerungserlösen aus dem Verkaufvon Schiffen oder aus dem Verkauf vonBeteiligungen an Zielgesellschaften istnicht vorgesehen.Nach Abschluss der vorgesehenen In -ves titionstätigkeit wird die Geschäfts -führung der Fondsgesellschaft währendder Betriebsphase der Schiffe regel -mäßig die sich ergebenden Veräuße -rungs möglichkeiten überprüfen, umOppor tunitäten, die sich aus der Preis -entwicklung von gebrauchter Tonnageergeben, aktiv zu nutzen. Der hierausmöglicherweise resultierende vorzeitige<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 35


Verkauf einzelner oder sämtlicher Schif -fe könnte auch zu einer entsprechendenVer kürzung der Fondslaufzeit führen.Sollte sich eine attraktive Veräuße -rungs möglichkeit ergeben, wird dieGeschäftsführung der Fondsgesellschafteine Gesamtergebnisrechnung aufEbene der Zielgesellschaften einschließlichVerkaufsszenario aufstellen unddiese dem Beirat vorlegen. Der Verkaufeines Schiffes oder der Verkauf einerBeteiligung an einer Zielgesellschaftwird jeweils mit Zustimmung des Bei -rates der Fondsgesellschaft erfolgen.<strong>Invest</strong>itionsvolumenDie Fondsgesellschaft beabsichtigt,Eigenkapital in Höhe von US-Dollar25,0 Mio. von Anlegern einzuwerben.Die Einwerbung des Eigenkapitals istvor Beginn der jeweiligen <strong>Invest</strong>itionvorgesehen. Hierdurch wird die für dieUmsetzung der <strong>Invest</strong>itionsstrategiewesentliche Voraussetzung geschaffen,auf wirtschaftlich interessante Offertenvon Containerschiffen schnell und flexibelreagieren zu können.FinanzierungEine Aufnahme von Darlehen aufEbene der Fondsgesellschaft ist nichtvorgesehen. In Zusammenhang miteiner <strong>Invest</strong>ition soll hingegen für dasjeweilige Schiff eine optimale Finan -zierungsstruktur festgelegt und ggf.Fremdkapital aufgenommen werden,sofern dies möglich und wirtschaftlichsinnvoll ist. In Abhängigkeit des Altersund der Beschäftigung des jeweiligenSchiffes sowie einer beim Erwerb bereitsvorgegebenen Finanzierungsstrukturkann die Eigenkapital-Fremdkapital-Relation bei den einzelnen Zielgesell -schaften sehr unterschiedlich ausfallen.Die Fremdfinanzierungsquote soll aufEbene aller Zielgesellschaften im Mitteljedoch 70 % des Kaufpreises einschließlichder Anschaffungsnebenkosten nichtüberschreiten. Die möglichen Dar lehensollen währungskongruent in US-Dollaraufgenommen werden, Fremdwährungsdarlehen sind nicht vorgesehen. Dane -ben haben die Zielgesellschaften dieMöglichkeit, für den laufenden Betriebder Schiffe einen Kontokorrentkreditaufzunehmen.mittlung für Seeschiffe, die im internationalenVerkehr eingesetzt werden. Sieersetzt die reguläre Gewinnermittlungdurch Betriebsvermögensvergleich. Mitder pauschalen Gewinnermittlung sindnicht nur die laufenden Gewinne einesSchiffsbetriebs, sondern auch einetwa iger Gewinn aus einem Veräuße -rungs erlös abgegolten. WesentlicheVoraus setzung für die Anwendung derpauschalen Gewinnermittlung ist nebeneiner inländischen Geschäftsführungder Gesellschaft und einer inländischenBereederung des Schiffes, dass dasSchiff im internationalen Seeverkehrbetrieben wird. Außerdem muss dasSchiff überwiegend in einem inländischenSeeschiffsregister eingetragensein. Die Option zur pauschalen Ge -winn ermittlung muss gegenüber demzuständigen Finanzamt erklärt werdenund ist für zehn Jahre bindend.Abhängig vom Platzierungsverlaufkann das Eigenkapital aber auch höheroder geringer ausfallen, so dass sichdadurch auch das Gesamtinvestitions -volumen erhöht bzw. reduziert. Dasmaximal einzuwerbende Eigenkapitalbeträgt US-Dollar 50,0 Mio.Steuerliche KriterienBei allen zu erwerbenden Schiffsgesell -schaften ist vorgesehen, dass diese zurpauschalen Gewinn ermittlung nach § 5aEStG (so genannte “Tonna gesteuer”)optieren bzw. optiert haben. Die Tonna -ge steuer ist eine pauschale Gewinner -36 __ Die <strong>Invest</strong>itionsstrategie


Chancen erkennen,Chancen wahrnehmen20 % liegt der heutige Marktpreis von neuwertigenContainerschiffen unter dem Werftherstellungspreiseines Neubaus. Sollten im Zuge des seit Februar 2009wieder zunehmenden Containerhafenumschlags weitereSchiffe neu bestellt werden, wird hiervon ein er -heblicher Preisentwicklungsimpuls für die in Fahrtbefindliche Flotte erwartet.<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 37


Der SchifffahrtsmarktMarktumfeldDer Siegeszug des Containers als Transportmittel begann im Jahr 1966. Seither hat derContainertransport und damit auch die Containerschifffahrt einen sehr dynamischenAufschwung erfahren. Die Ursache für den Erfolg ist darauf zurückzuführen, dass dasTransportsystem Container im Seeverkehr die breite Vielfalt von Halb- und Fertigwarenmit unterschiedlichen Gewichten, Abmessungen und Verpackungen mittels Containervereinheitlicht und so den vergleichsweise schnellen und günstigen Transport verschie -denster Produkte vom Ort der Herstellung bis zum Ort der Bestimmung ermöglicht.Aktuelle weltwirtschaftlicheEntwicklungDie Wachstumsprognosen des Seever -kehrs basieren auf dem anhaltendenWachstum der Weltbevölkerung, weiterenProduktionsverlagerungen in Ent -wicklungs- und Niedriglohnländersowie der Wandlung von bisherigenEntwicklungs- und Schwellenländernzu Industrienationen mit den entsprechendenVeränderungen in den jeweiligenAußenhandelsstrukturen. Hier istvor allem Südostasien zu nennen. Durchdie immer intensivere ökonomische Ver -flechtung und internationale Arbeits tei -lung der Länder kommt es zu einem permanentsteigenden Güteraustausch imZuge sich ändernder Produktions pro -zesse. Außerdem spiegelt sich hier derKostenvorteil des Seetransportes wider.In den letzten zehn Jahren übertraf diedurchschnittliche Wachstumsrate desWelthandels von 6,7 % p.a. erheblichdas Wachstum der Weltwirtschafts -leistung von 4,0 % p.a. Seit 2003 bis indas dritte Quartal 2008 hinein zeigtesich die Weltwirtschaft in einer hervorragendenVerfassung mit hohen Wachs -tumsraten. Seitdem hat sich die Lage,die als Krise des Finanzsektors begann,zu einer Weltwirtschaftskrise entwickelt.Die aktuellen Prognosen gehen derzeit,bedingt durch die weltweite Finanzkriseund deren Auswirkungen auf die Real -wirtschaft, von negativen Wachstums -raten für 2009 und einer Erholung imLaufe des Jahres 2010 aus. Während imersten Quartal 2009 die wesentlichenIndustrienationen noch in einer kollektiven“Schockstarrre” verweilten, sindVolkswirte in ihrer Einschätzung deszweiten Halbjahres 2009 und dem weiterenVerlauf in 2010 optimistischergeworden. So erwartet der IWF * ) nach* ) Internationaler Währungsfonds (IWF), World EconomicOutlook, New York, April 2009. World Economic OutlookUpdate: 8. Juli 2009 (für die Jahre 2008 bis 2010)Die die im Kapitel “Der Schifffahrtsmarkt – Marktumfeld” dargestellten Ausführungen sind dem aktuellen Marktbericht desMarktanalysten Dipl.-Wirtsch.-Ing. Michael Niefünd, Elsfleth, entnommen, der im Auftrag der Anbieterin erstellt wurde. Die dargestelltenBerechnungen, Schlussfolgerungen und Annahmen sind durch den Marktanalysten verfasst worden. Der Marktanalysthat das Beteiligungsangebot nicht mitkonzipiert und insbesondere hat er auch nicht den vorliegenden Verkaufsprospekt herausgegebenoder geprüft. Er übernimmt daher keine weitergehenden Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Beteiligungsangebot,insbesondere keine Haftung für das Zutreffen der Annahmen der Anbieterin oder den Eintritt des wirtschaftlichen Erfolgs derFondsgesellschaft. Die im Kapitel “Der Schifffahrtsmarkt – Perspektiven” dargestellten Ausführungen sind ausschnittsweise einerim Auftrag der Anbieterin erstellen Marktstudie des Institut für Seeverkehrswirtschaft und Logistik, Bremen, entnommen.38 __ Der Schifffahrtsmarkt


Chancen erkennen,Chancen wahrnehmenÜber 90 % aller Gütertransporte erfolgen über denWasserweg. Containerschiffe der Größenordnung1.000 TEU bis 3.500 TEU werden von einer erwartetenErholung der Weltwirtschaft voraussichtlich am ehestenprofitieren. Der Grund ist in der vielseitigen Ein -satzmöglichkeit dieser Schiffe in den Interregional-,Nordsüd- und Verteilerdiensten zu sehen,insbesondere im asiatischen Raum.<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 39


Wirtschaftswachstum (BIP) in % gegenüber dem VorjahrZeitraum 2004 bis 2008, Prognosen für 2009 und 2010Zeitraum USA Euro- Japan Mittel-/ Latein- China Indien WeltLänder Osteuropa amerika gesamt2004 3,6 % 2,1 % 2,7 % 6,9 % 6,1 % 10,1 % 7,9 % 4,9 %2005 2,9 % 1,6 % 1,9 % 6,1 % 4,7 % 10,4 % 9,1 % 4,5 %2006 2,8 % 2,8 % 2,4 % 6,7 % 5,5 % 11,6 % 9,8 % 5,1 %2007 2,1 % 2,7 % 2,3 % 5,5 % 5,7 % 13,0 % 9,4 % 5,2 %2008 0,4 % 0,7 % –0,7% 3,0 % 4,2 % 9,0 % 7,3 % 3,0 %2009 (Prognose) – 2,7 % – 4,2 % – 5,4 % – 5,0 % – 2,5 % 8,5 % 5,4 % –1,1%2010 (Prognose) 1,5 % 0,3 % 1,7 % 1,8 % 2,9 % 9,0 % 6,4 % 3,1 %Quelle: Internationaler Währungsfonds (IWF), World Economic Outlook, New York, Oktober 2009 (für 2007 bis 2010); World Economic Outlook, New York, Oktober 2008 (für 2004 bis 2006)5,1 % und 3,1 % Wachstum in denJahren 2007 und 2008 in seiner aktuellenPrognose für das Jahr 2009 einnegatives weltweites Wirtschaftswachs -tum von –1,1 % und für das Jahr 2010ein Wachstum von 3,1 %.* ) Die obigeTabelle zeigt die Werte für einzelneLänder und Regionen im Zeitraum 2004bis 2008 sowie die Prognosen für dieJahre 2009 und 2010.* ) Der IWF hat seine Wachstumsprognose für das Jahr2010 im Juli 2009 von 1,9 % auf 2,5 % erhöht.Auch der Welthandel bleibt von dergegenwärtigen Krisensituation mitschrumpfendem Weltwirtschaftswachs -tum nicht verschont. Im Gegen teil:Nach einem Wachstum von 9,3 % und7,2 % in den Jahren 2006 und 2007sackte es im Jahre 2008 auf 2,9 %gegenüber dem Vorjahr ab. Nach demaktuell veröffentlichten, wirtschaftlichenAusblick des IWFs wird der Welt -handel im Jahr 2009 um 12,2 % ab -neh men und erst in dem da rauf folgendemJahr wieder mit 1,0 % wachsen.Nach dem Überwinden der Weltwirt -schaftskrise kann von einer weiterenSteigerung des weltweiten Transport -bedarfs unter Einbindung von See -schiffen ausgegangen werden.Die nachfolgende Grafik zeigt das überproportionaleWachstum des Welthan -dels und der Seeverkehre gegenüberdem Welt-Bruttosozialprodukt.Wachstumstumsraten von Weltwirtschaft, Welthandel und Weltcontainerhafenumschlag im Zeitraum 1997 bis 201020 %15 %10 %5 %0 %-5 %-10 %-15 %1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009* 2010*WelthandelWeltwirtschaft (BIP)WeltcontainerhafenumschlagQuellen: IWF, Brancheninformationen, Clarkson Research Services Ltd., London, Oktober 2009, Berechnungen Dipl.-Wirtsch.-Ing. Michael Niefünd; * Prognose40 __ Der Schifffahrtsmarkt


Containerschifffahrt –eine ErfolgsgeschichteNoch deutlich stärker als der Welthan -del und der Welt-Seehandel wuchs inden vergangenen Jahren der internationaleContainerverkehr. Seit Beginn derkommerziellen internationalen Contai -nerschifffahrt im Jahr 1966 hat diesesSystem einen ungebrochenen und sehrdynamischen Aufschwung erlebt. Fürdiese Entwicklung gibt es verschiedeneGründe. Die Hauptursache für den Er -folg des Transportsystems Container imSeeverkehr ist, dass es die breite Vielfaltvon Halb- und Fertigwaren mit unterschiedlichenGewichten, Abmes sungenund Verpackungen mittels Con tainervereinheitlicht und so die vergleichsweiseschnelle und kostengünstige BeundEntladung von Schiffen ermöglicht.Darüber hinaus hat die damit verbundeneVerkürzung der Hafenliegezei -ten die Effizienz des Seeverkehrs deutlichgesteigert. Andere wichtige undzum Teil eng damit verknüpfte Ursa -chen für das überproportionale Wachs -tum des Containerverkehrs waren:__ In immer mehr Fahrtgebieten werdenkonventionelle Stückgutver -kehre durch Containerverkehresubstituiert. Mittlerweile werdenauch flüssige und trockene Massengütersowie gekühlte Waren in z.T.speziellen Containern transportiert.__ Durch die Intensivierung der internationalenArbeitsteilung erfolgtedie Ausweitung des internationalenHandels.__ Das starke Wirtschaftswachstum inexportorientierten Ländern, vorallem in Südostasien. Aufgrund derhohen Exporteinnahmen stiegenauch die Importe dieser Länder.__ Die sehr gute Eignung für gebrocheneTransportketten. Als genormterTransportbehälter ist der Containerideal im kombinierten Verkehr vonLkw, Bahn und Schiff einsetzbar.__ Die permanente Senkung der Kostendes Containertransportes. Insbe sonderedas Wachstum der Weltflottevon Containerschiffen, die zunehmendeAnzahl von großen Schiffenund der harte Wettbewerb auf denHauptschifffahrtsrouten führten zueiner deutlichen Verbilligung vonContainerverkehren (Skaleneffekte =Economies of Scale), wodurch fürimmer mehr (auch geringwertige)Waren internationale Transportewirtschaftlich wurden.Die dynamischste Region des Weltcon -tai nerumschlags ist Asien. Im Jahre2008 wurden hier ca. 54,1 % der Con -tainer bewegt, gefolgt von europäischenHäfen mit 18,6 %. Diese Entwicklungmit überdurchschnittlichem Wachstumin Asien wird sich nach den aktuellvon Clarkson Research prognostiziertenZahlen bis Ende 2010 auf ca. 55 %fortsetzen.Weltweite Umschlagsprognosebis 2015Das Wachstum des weltweiten Contai -nerumschlags wird in der nachfolgendenGrafik dargestellt. So wurden imJahre 1982, nur einige Jahre nach demBeginn der Containerisierung, in denHäfen der Welt 44 Mio. TEU (TwentyFoot Equivalent Units, d.h. 20-Fuß-Standardcontainer) umgeschlagen.Bereits 1999 waren es über 200 Milli -onen Container und im Jahr 2008Weltweiter Containerumschlag in den Häfen im Zeitraum 1982 bis 2008, Prognose bis 2015700600500400300200Mio. TEU10001982 1984 1986 1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010* 2012* 2014*Quellen: Daten basierend auf Clarkson Research Services “Container Intelligence Monthly 10/2009”, London, verschiedene Jahrgänge;Daten 1982 bis 1995 aus verschiedenen Marktberichten und Datenerhebungen, Berechnungen und Annahmen von Dipl.-Wirtsch.-Ing. Michael Niefünd; * Prognose<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 41


elief sich das Umschlagsaufkommenweltweit auf geschätzte 498 Mio. TEU,also mehr als das Elffache.Nachdem der Weltcontainerumschlagim Jahre 2007 mit ca. 11,0 % zumsechsten Male hintereinander zweistelliggewachsen war, gab es 2008 infolgeder globalen Bankenkrise nur ein Wachs -tum von 5,3 %.Für 2009 rechnet Clark son Research miteinem Umschlags rückgang um 10,2 %auf 447 Mio. TEU und erst im Jahre2010 wieder mit einer positiven Wachs -tumsrate von 4,3 % auf 466 Mio. TEU.Für eine langfristige Abschwächung desWachstums gibt es derzeit keinerleiHinweise.Bei einer vorsichtigen Weiterführungder Wachstumsprognose von 7 % p.a.(im Vergleich zu durchschnittlich fast11 % p.a. in den letzten zehn Jahren)werden 2015 ca. 654 Mio. TEU umgeschlagenwerden. Dies sind ca. 156 Mio.TEU mehr als 2008 umgeschlagen wurdenund entspricht einem Wachstumvon 31,2 % innerhalb von 7 Jahren.Containerschiffsflotte und Auftragsbestand per Oktober 2009TEU-Kapazität (in 1.000 TEU) und Anzahl SchiffeGröße TEU Flotte Orderbuch in % Schiffe über in %Anzahl Anzahl 20 Jahre altbis 999 1.268 87 7 % 371 29 %1.000 bis 1.999 1.254 157 13 % 150 12 %2.000 bis 2.999 717 81 11 % 104 15 %3.000 bis 4.999 869 181 21 % 72 8 %5.000 bis 7.999 475 149 31 % 5 1 %über 8.000 227 254 112 % – –Quelle: Clarkson Research Services Ltd., London, November 2009FlottenanalyseIn der oben dargestellten Flottenanalysewird die gesamte Containerschiffsflottebetrachtet. Die Datengrundlage derFlottenanalyse bilden die monatlicherscheinenden Fachpublikationen Con -tainer Intelligence Monthly und ShipTypeOrderbook Monitor.Per Oktober 2009 wurden dort insgesamt4.810 Vollcon tai nerschiffe gezähltund ausgewertet. Die Containerschiffs -flotte weist demnach eine Kapazitätvon insgesamt über 12,78 Mio. TEU auf.In den Jahren 2007 und 2008 ist dieTEU-Kapazität bei Vollcontainerschiffenum 13,7 % bzw. 12,8 % gewachsen. Dererwartete Tonnagezulauf für die Jahre2009 und 2010 liegt bei 11,1 % p.a.,be zogen auf die Kapazität der gesamtenVollcontainerschiffsflotte (ohne Ver -schrottungen).Bis auf weiteres wird davon ausgegangen,dass aufgrund des noch vorherrschendenFinanzierungsengpasses imSchifffahrtssektor allgemein keineSchiffe neu bestellt werden können.Alterstruktur der Containerschiffsflotte in % nach Größensegmenten100 %90 %80 %70 %60 %50 %40 %30 %20 %10 %0 %Kleine Feeder Feeder Sub Panamax Panamax Post Panamax Super Post PanamaxGrößensegment 100 bis 999 1.000 bis 1.999 2.000 bis 2.999 3.000 bis 5.100* 3.000 bis 7.999** 8.000 / +25 / + Jahre20 bis 24 Jahre0 bis 19 JahreQuelle: Clarkson, Container Intelligence Monthly, 10/2009, Berechnungen Dipl.-Wirtsch.-Ing. Michael Niefünd; * bis Panamax-Größenklasse; ** größer als Panamax-Größenklasse42 __ Der Schifffahrtsmarkt


Das bestehende Orderbuch wird alsonicht weiter steigen; im Gegenteil –es ist davon auszugehen, dass Stornie -rungen von Schiffen das Orderbuchdeutlich reduzieren werden.VerschrottungspotenzialEs gibt nur in den Schiffsgrößen bis3.000 TEU ein nennenswertes Verschrottungspotenzial,je kleiner das Segment,desto größer ist es.Dabei wächst der Druck auf die Altton -nage: Ihr komparativer Kostenvorteilvon niedrigen Kapitalkosten bei gleichzeitighöheren Schiffsbetriebskostensowie für den Charterer höheren Bun -ker kosten kommt in der gegenwärtigenMarktverfassung nicht mehr zumtragen.Halbjahr 2009 die Ablieferungen unddie Verschrottungen die Waage. Hier istin den nächsten Monaten mit weiteren,steigenden Aktivitäten zu rechnen.Die Grafik auf dieser Seite zeigt diegestiegenen Verschrottungen seit An -bruch der Wirtschaftskrise und insbesonderein den letzten Monaten.Stabiler Containersektor stürztin der Krise ab: die Entwicklung derZeitcharterratenSchiffsmärkte sind generell zyklischeMärkte und die Charterraten unterliegennatürlichen Marktschwankungen,die sich aus Verschiebungen im Ver -hältnis von Angebot und Nachfrageergeben. Dies betrifft alle Schifffahrts -märkte.lag er bei 961 Punkten. Dies entsprichteinem Rückgang um 28,2 % innerhalbvon neun Monaten. Drei Monate späterlag der Index bei nur noch 485 Punkten,was nahezu einer Halbierung in dreiMonaten entspricht (– 49,5 %).Die Talfahrt setzte sich weiter fort undzum Ende des ersten Quartals 2009 lagder Index bei 379 Punkten und zumHalbjahr 2009 befand er sich mit 346Punkten auf seinem tiefsten Standüberhaupt. Das sind weitere 28,7 % insechs Monaten. Drei Monate später ister bis auf 339 Punkte gefallen. Damitscheint bei den Charterraten eine Bo -denbildung erreicht zu sein.In den Jahren mit hohen Charterratenhat sich ein Stau bei Containerschiffenbis 3.000 TEU bei den Verschrottungenaufgebaut, welcher nunmehr in dernächsten Zeit abgebaut werden wird.Seit Oktober 2008 sind bereits 138 Schiffemit ca. 236.300 TEU verschrottetworden. Dabei hielten sich im erstenZum Jahresbeginn 2008 befand sichder Chartermarkt bei Containerschiffeninsgesamt in einer relativ guten Verfas -sung. Der Charterraten-Index für Con -tai nerschiffe von Howe Robinson lagbei 1.339 Indexpunkten. Zur Jahresmitte2008 war er auf 1.208 Punkte gesunkenund zum Ende des dritten Quartals 2008Containerschiffsverschrottung weltweit nach Anzahl und Ladekapazität im Zeitraum seit 199670120.00060100.0005080.000403060.0002040.000Anzahl Schiffe10020.0000In TEU totalIn SchiffenIn TEU total1996 1997 1999 2000 2002 2003 2005 2006 2008 2009Quelle: Clarkson Research Services Ltd., London, November 2009<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 43


Zeitcharterraten für mittelgroße Containerschiffe im Zeitraum seit 199945.00040.00035.00030.00025.00020.00015.000USD pro Tag10.0005.000010 / 99 10 / 00 10 / 01 10 / 02 10 / 03 10 / 04 10 / 05 10 / 06 10 / 07 10 / 08 10 / 092.500 TEU1.700 TEU1.100 TEU725 TEUQuelle: Clarkson, SIN, Berechnungen Dipl.-Wirtsch.-Ing. Michael NiefündIn der obigen Zeitcharterratenauswer -tung werden die einjährigen Zeitchar -terraten der letzten zehn Jahre für verschiedeneSchiffstypen und Grö ßen -segmente dargestellt.Nebenstehend eine Übersicht der Zeit -charterraten für ausgesuchte FeederundHandysize-Containerschiffe imZehnjahres-Durchschnitt sowie imDurchschnitt des Jahres 2009 nebstden Raten, die im November 2009gezahlt wurden.Zeitcharterraten für Containerschiffe unterschiedlicher GrößenklassenUS-Dollar pro Tag in ausgewählten ZeiträumenGrößenklasse 10-Jahres- Durchschnitt NovemberDurchschnitt 1) 2009 2) 2009 3)1.100 TEU 10.285 4.122 3.9001.700 TEU 14.960 4.933 4.1002.500 TEU 20.655 5.661 4.5003.500 TEU 24.870 6.580 5.100Quellen: Clarkson, SIN, Berechnungen Dipl.-Wirtsch.-Ing. Michael Niefünd, November 20091)10 /1999 bis 09 / 2009; 2) 01/ 2009 bis 09 / 2009; 3) Daten von Howe Robinson 11/ 2009AufliegerPer September 2009 zählte Lloyd’sMarine Intelligence Unit 565 inaktiveContainerschiffe mit knapp 1,13 Mio.TEU verfügbarer Kapazität. Das entsprichtca. 8,9 % der Stellplatzkapazität.Aus der nebenstehenden Tabelle wirddeutlich, dass die Trampreeder die größteLast der beschäftigungslosen Tonnagetragen.Die Aufliegerzahlen haben sich seiteinigen Monaten bei über 500 Schiffenund über eine Millionen TEU stabili-TEU-Kapazitäten aufliegender ContainerschiffeAusgewählte Größenklassen per September 2009 in 1.000 TEUGrößenklasse Linienreeder Trampreeder Gesamt1.000 TEU 1.000 TEU 1.000 TEUbis 999 TEU 29,3 79,5 108,81.000 bis 2.499 TEU 70,3 234,2 304,52.500 bis 4.999 TEU 163,2 294,1 457,3über 5.000 TEU 174,5 82,2 256,7Summe 437,3 690,0 1.127,3Quelle: Containerisation International, Oktober 200944 __ Der Schifffahrtsmarkt


siert. Im September 2009 sind saisonbedingtdie Zahlen nochmals leicht angestiegen.Die aktuellen Auflieger bilden dieFlotte ab, die momentan nicht mehrnachgefragt wird. Bevor nicht einwesentlicher Teil dieser aufliegendenTonnage wieder in Beschäftigung steht,werden die Charterraten auf kein auskömmlichesNiveau kommen.Slow SteamingDie Treibstoffpreise für Containerschiffesind in den letzten Jahren massiv angestiegen.Dies hat die Linienreeder durchden Nachfrageeinbruch ab dem viertenQuartal 2008 veranlasst, die Schiffe mitreduzierten Geschwindigkeiten (engl.:Slow Steaming) fahren zu lassen.Generell besteht eine hohe Abhängig -keit der Bunkerkosten vom Rohölpreis.Der Treibstoff moderner Container -schiffe besteht hauptsächlich aus Schwer -öl, das bei der Raffinierung von Erdölals Abfallprodukt anfällt.Am Rotterdamer Ölmarkt kostet derTreibstoff seit drei Monaten wiederüber 400 US-Dollar je Tonne, im Durch -schnitt des Jahres 2004 betrug derPreis 155 US-Dollar.Aktuelle Berechnungen, u.a. des Ger -ma nischen Lloyds, zeigen ein großesBunkerkosten-Einsparungspotenzial fürGroßcontainerschiffe auf langen Routen,z.B. Europa-Fernost, auf. So kann einezehnprozentige Reduktion der Geschwindigkeitdie Treibstoffkosten bei großenContainerschiffen bis zu 30 Prozentsenken. Einige Linienreeder haben an -gekündigt, dieses Super-Slow Steamingauf ihren Routen umzu setzen.Gleichzeitig bedeutet die Verringerungder Geschwindigkeit, dass mehr Schiffenotwendig sind, um die gleichen Güter -mengen in der gleichen Zeit zu transportieren.In der aktuellen Situationho her Bunkerpreise und sehr niedrigerCharterraten liegt hierin eine Nachfrage -dynamik, die den Markt deutlich schnellererholen lassen könnte als bisher an -genommen.Preisentwicklung von Rohöl und Schweröl im Zeitraum 1995 bis 20098001407001206001005004003008060USD je Tonne20010001995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 200940200USD je Barrelcst 380 Preis Rotterdam(linke Achse)Arab Light Crude Oil Preis(rechte Achse)Quelle: Clarkson Research, SIN, Dipl.-Wirtsch.-Ing. Michael Niefünd, November 2009; cst = centistoke (Maßeinheit für Viskosität): Angabe zur Bunkerölqualität<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 45


Neubau- und Second-Hand-PreiseSeit September 2008 ist der Neubau -markt über alle Schiffs- und Größen -segmente hinweg nahezu vollständigzum Erliegen gekommen.Parallel dazu sind die von Maklernge meldeten Neubaupreise kräftig gesunken.So ist der Clarkson Neubaupreis-Index für Containerschiffe in den letzten12 Monaten um fast 38 % zurückgegangen.Im Gegensatz zum Neubau markt hatsich der Markt für Second-Hand-Schiffeseit Juni 2009 deutlich erholt. So wechseltenallein in den vergangenen fünfMonaten 67 Containerschiffe für knappeine halbe Milliarde US-Dollar denEigner, und dies trotz der aktuellenChartermarkt-Situation und der seitdembei Banken vorherrschenden restriktivenKreditvergabe für Schiffe. Diesdeutet auf ein gestiegenes, antizyklischesKäuferverhalten hin.Entwicklung der Second-Hand-Preise für 5 Jahre alte SchiffePreise in US-Dollar für charterfreie Schiffe, Finanzierung auf Eigenkapitalbasis5 Jahre altes Schiff 1.100 TEU 1.700 TEU 2.500 TEU 3.500 TEUDurchschnittspreis April 2008 24,80 Mio. 37,50 Mio. 57,00 Mio. 65,30 Mio.Durchschnittspreis Dezember 2009 12,75 Mio. 16,00 Mio. 22,00 Mio. 27,00 Mio.Preisvorteil in US-Dollar 12,05 Mio. 21,50 Mio. 35,00 Mio. 38,30 Mio.Preisvorteil in % ca. – 49 % – 57 % – 61 % – 59 %Quelle: Howe Robinson Marine Evaluations, Dezember 2009Alle in diesem Kapitel dargestellten Grafiken, Tabellen,Zahlenreihen und sonstige Daten sind nicht inflations -bereinigt.46 __ Der Schifffahrtsmarkt


Chancen erkennen,Chancen wahrnehmenBereits ab dem Jahr 2012 erwarten Schifffahrts -analysten wieder ein ausgewogenes Verhältnis vonAngebot und Nachfrage bei kleinen und mittelgroßenContainerschiffen und damit die Rückkehr derCharterraten und der Schiffspreise auf ein deutlichhöheres Preisniveau.<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 47


PerspektivenIm Auftrag der OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG hat das Institut für Seeverkehrs -wirtschaft und Logistik, Bremen, eine unabhängige Marktstudie über die “Differenzierte Betrachtungzur Entwicklung der Nachfragelücke bei Containerschiffen” erstellt. In der umfassenden Unter -suchung vom Juli 2009 sowie der Ergänzung vom Oktober 2009 kommt das renommierte Markt -forschungsinstitut insbesondere für das kleine sowie auch das mittlere Größensegment derContainerschiffe zu einem positiven Ausblick.Demnach lässt sich aus den Verände -rungen von Flotte und Orderbuch zu -nächst festhalten, dass sich das Flotten -wachstum durch Verschiebung von Ab -lieferungen deutlich vermindert hat.Darüber hinaus scheinen sich die An -nahmen zur Entwicklung der entlastendenFaktoren zu bestätigen, so dassauch weiterhin von einem im Durch -schnitt deutlich geringeren Flotten -wachs tum ausgegangen werden kann,als das Orderbuch ursprünglichvermutenließ.Auf der Nachfrageseite haben sichdie Aussichten für das Jahr 2009 zwaretwas eingetrübt. Basierend auf denaktuellen Prognosen des IWF sind für2010 und die folgenden Jahre jedochhöhere Zuwachsraten wahrscheinlich,als dies noch im Sommer 2009 angenommenwurde.Das heißt, dass in allen Segmentenzwar zunächst noch ein weiterer Aufbauvon Überkapazitäten nicht zu vermeidensein wird, dass aber insbesonderein den kleinen und mittleren Segmen -ten bis etwa 3.000 TEU beginnend imJahr 2010 ein Abbau des Überhangsbeginnt und damit die Chan cen für eineallmähliche Trendwende bei den Ratengegen Ende 2010 bzw. Anfang 2011steigen.Bei den Vollcontainerschiffen von1.000 TEU bis 2.000 TEU zeichnet sichin den Jahren 2009 und 2010 trotzVerschiebungen und umfangreicherVerschrottungen zunächst noch einerkennbarer Zulauf neuer Einheiten ab.Allerdings versiegen die Ablieferungendann zügig und beginnend mit demJahr 2011 dürfte sich die Flottenkapa -Entwicklung der inaktiven Kapazitäten nach Szenarien: Vollcontainerschiffe von 2.000 bis 3.000 TEU (Abweichungen von der Prognose)0,60,40,20,0-0,2Mio. TEU-0,4-0,6-0,8-1,0-1,210 / 08 10 / 09 10 / 10 10 / 11 10 / 12 10 / 13 10 / 14 10 / 15Optimistisches Szenario(Abweichungen von derPrognose)Basis Szenario(Prognose)Pessimistisches Szenario(Abweichungen von derPrognose)Quelle: Institut für Seeverkehrswirtschaft und Logistik, ISL Marktstudie, Juli 200948 __ Der Schifffahrtsmarkt


zität bei weiter anhaltenden Verschrot -tungen seitwärts bis leicht rückläufigentwickeln.noch im Jahr 2012 Auflieger bzw. inaktiveSchiffe zu beobachten sein und dieRaten dieses Segmentes drücken.In der Grafik auf der gegenüberliegendenSeite hat das ISL das derzeitigeTonnagean gebot im Bereich der Voll -con tainer schiffe zwischen 2.000 TEUbis 3.000 TEU mit der mittelfristig er -warteten Nachfrage in diesem Bereichin drei möglichen Szenarien gegenübergestellt.Im beschriebenen Größen segment führtein umfangreiches Verschrottungspo -tenzial, das in seinem Umfang in etwaden vorliegenden Bestellungen entspricht,zusammen mit der erwartetenVerschiebung von Bauaufträgen zueiner rückläufigen Kapazitätsentwick -lung in den nächsten Jahren.Im Basisszenario führt die Kombinationaus dem vergleichsweise geringen Auf -tragsbestand in Verbindung mit dererwarteten lebhaften Verschrottungs -aktivität dazu, dass die Märkte bereitszum Ende des Jahres 2011 ihr Gleich -gewicht finden könnten. Im pessimistischenSzenario könnten demgegenüberAndererseits könnten sich bei einerpositiven Marktentwicklung (optimistischesSzenario) bereits in der erstenHälfte des Jahres 2011 wieder alle Ein -heiten dieses Größenbereichs in Fahrtbefinden.Laut Institut für Seeverkehrswirtschaftund Logistik haben im Ergebnis diekleinen bis mittelgroßen Containerseg -mente das Potenzial, sich am schnellstenvon den Auswirkungen der Finanz -krise zu erholen.Die umfassende ISL-Studie vom Juli2009 sowie die Ergänzung vom Oktober2009 können auf Wunsch bei OPS<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH & Co.KG angefordert werden.<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 49


Die PartnerOPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong>GmbH & Co. KGOPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH &Co. KG ist ein auf den Schiff fahrts -bereich spezialisiertes Emissions hausmit Sitz in Hamburg. Im Fokus stehtdie Entwicklung dynamischer Beteili -gungsmöglichkeiten mit hohem Wert -zuwachspotenzial für private und insti -tutionelle Anleger. Das Unter nehmenwurde von der Howe Robinson Finan -cial Services GmbH & Co. KG und derAquila Capital Shipinvest GmbH & Co.KG gegründet. Weiterer Gesellschafterist die K & K Gesellschaft für Unterneh -mens betei li gungen mbH & Cie. KG.Kernkompetenzen von OPS <strong>Ocean</strong><strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG sind:__ Emission und Konzeption geschlos -sener Beteiligungsangebote__ Eigenkapitalbeschaffung__ Fondsmanagement und Beratungs -leistungen gegenüber den initiiertenBeteiligungsgesellschaftenOPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH &Co. KG wurde von der Fondsgesell schaftmit der Emission und Vermitt lung desgeplanten Ei gen kapitals beauftragt.Daneben erbringt OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong><strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG folgendeLeistungen während der Laufzeit derFondsgesell schaft:__ Betriebswirtschaftliche Beratungwährend der Laufzeit der Fondsgesellschaft__ Beratung bei der Identifikation von<strong>Invest</strong>itions- und Beteiligungs -möglichkeiten__ Erstellung von Marktanalysen fürden An- und Verkauf von Containerschiffenund des diesbezüglichenChartermarktes__ Erstellung von Kauf- und Verkaufsempfehlungen__ Beschaffung von Wertgutachten__ Beobachtung der Finanzmärkte__ Beratung im Zusammenhang mitder Finanzierung von <strong>Invest</strong>itionsundBeteiligungsmöglichkeiten undUnterstützung bei den Verhandlungenmit Banken__ Beratung beim Zins- undWäh rungs management__ Beratung beim Liquiditäts -managementOPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH &Co. KG begleitet die Fondsgesell schaftüber die gesamte Laufzeit mit dem Ziel,einen möglichst hohen Wertzuwachsauf das eingesetzte Eigen kapital derPrivatanleger zu realisieren.Die Geschäftsführung von OPS <strong>Ocean</strong><strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG wirddurch Hans-Jürgen Kaiser-Blum undCristina Bülow wahrgenommen. BeideGeschäftsführer sind seit vielen Jahrenauf das Segment der geschlossenenFonds spezialisiert und in diesem Be -reich sehr erfolgreich tätig.Hans-Jürgen Kaiser-Blum, Diplom-Betriebswirt, verfügt über langjährigeErfahrung bei der Auflage und Plat -zierung von geschlossenen Fonds. Seit1989 ist er in diesem Segment in leitenderPosition für verschiedene Häusertätig. Von 1989 bis 1999 war er beiH.C.M. Hypo Capital Management inMünchen für die Auswahl und Plat -zierungskoordination von über 250Beteiligungsangeboten und PrivatePlacements für vermögende Privat -anleger verantwortlich. Von 2000 bis2007 war Hans-Jürgen Kaiser-Blumgeschäftsführender Gesellschafter vonNordcapital, eines der führenden unabhängigenEmissionshäuser in Deutsch -land. Bis 2002 verantwortete er dortden Treuhandbereich, ab 2003 dasEmissionshaus. Während seiner Zuge -hörigkeit zum Gesellschafterkreis wurden47 Fonds mit einem Platzierungs -volumen von rund Euro 1,2 Mrd. aufgelegtund erfolgreich platziert. Seit2008 ist Hans-Jürgen Kaiser-BlumGeschäftsführer und Gesellschafter vonOPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH &Co. KG und Geschäftsführer der seither50 __ Die Partner


von OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong>GmbH & Co. KG initiierten Fonds -gesellschaften.Cristina Bülow, Diplom-Kauffrau, istseit zwanzig Jahren auf internationaleKapitalmarkttransaktionen spezialisiert.Nach Stationen bei der Citibank, ArthurAndersen und der Europäischen Inves -ti tionsbank verantwortete Cristina Bü -low seit 2001 als Partnerin der Wirt -schaftsprüfungs- und Steuer beratungs -gesellschaft Ernst & Young in Hamburgdie Strukturierung von geschlossenenFonds und institutionellen Kapitalan -lagen. Danach war sie in leitenderFunktion bei AP Asset Port tätig. Siewurde im Mai 2009 in die Geschäfts -führung von OPS <strong>Ocean</strong> Part ners Ship -ping GmbH & Co. KG berufen, um dortneben der bereits etablierten Schieneder Publikumsfonds das Ressort derinstitutionellen Produkte und PrivatePlacements aufzubauen. Hierbei sollendie sich im aktuellen Marktumfeld derContainer schifffahrt abzeichnendenOpportuni täten auch institutionellenAnlegern zugänglich gemacht werden.Neben der Geschäfts führungstätigkeitfür OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH& Co. KG ist Cristina Bülow in leitenderFunktion in der Aquila Gruppe tätig.Die Geschäftsführung der Fonds gesell -schaft sowie der Zielgesell schaften wirddurch Hans-Jürgen Kaiser-Blum unddurch Alexander Tebbe wahrgenommen.Alexander Tebbe, Schifffahrtskauf mann,leitet den Schifffahrtsbereich der An -bieterin. Nach seiner Ausbildung beieiner der ältesten LinienreedereienDeutschlands hat er international Er -fah rung in verschiedenen Bereichen desReedereigeschäftes sowie der Schiffs -maklerei gesammelt. Sein Master-Studium in London mit dem Schwer -punkt Schiffsfinanzierung hat Alexan -der Tebbe im Jahr 2006 mit Auszeich -nung abgeschlossen. Im Anschluss warer drei Jahre bei einer Hamburger Tra -ditionsreederei mitverantwortlich fürdie Projektbereiche Frachtderivatesowie Schiffsfinanz ierung. Seit 2009leitet Alexander Tebbe den Schiff fahrts -bereich des Emissionshauses OPS <strong>Ocean</strong><strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG.Presse – und Analystenstimmen“Ein neuer Initiator für innovativeSchiffsbeteiligungen nimmt Fahrt auf:OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH &Co. KG bietet mit der <strong>Invest</strong>ition in ge -brauchte Containerschiffe neue Mög -lichkeiten, Schiffsbeteiligungen mithohen Auszahlungen und kurzer Lauf -zeit auszugestalten.”“Über <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong>können Privatanleger vollumfänglichvon den rückläufigen Kaufpreisen fürContainerschiffe profitieren. Ein Betei -ligungsangebot, das die historisch niedrigenSchiffspreise nutzt, um maximalenWertzuwachs zu erwirtschaften.Bewertung: Mein Tipp Finanzkrise!““ … über den weltgrößten Makler zuinvestieren, zeigt ein sehr gutes Chan -cen-Risiko-Profil. Innovative Anlage -idee vor einem sehr guten Marktum -<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 51


feld. Nachvollziehbare Anlagekriterien.Flexible <strong>Invest</strong>itions strategie mit Blind-Pool-Charakter ermöglicht das Mitneh -men von Markt chancen. Bewertung:sehr gut!”Bisher wurde von OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong><strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG ein Publi -kums fonds erfolgreich aufgelegt undplatziert. Der Fonds “<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong><strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong>” wurde im Dezember2009 mit einem Eigenkapital von überUS-Dollar 29 Mio. geschlossen undbefindet sich derzeit in der <strong>Invest</strong>i -tions phase.Weitere Informationen zu <strong>Ocean</strong><strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> sind im Internetunter www.op-shipping.com zu finden.OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong>Shipmanagement GmbH & Co. KGOPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> ShipmanagementGmbH & Co. KG ist innerhalb der OPSUnternehmensgruppe ein maritimerDienstleister für Containerschiffe. DasUnternehmen soll bei den von derFondsgesellschaft gegründeten Ziel -gesellschaften die Aufgabe des Ver -trags reeders übernehmen. Die Leis tun -gen des Vertragsreeders umfassen denEinsatz und die Beschäftigung derSchiffe, das technische Management,die Organisation der Besatzung desSchiffes sowie das kaufmännischeMan agement einschließlich FinanzundLiquiditätsplanung, WährungsundKreditmanagement sowie alle imZusammenhang mit dem Schiffsbetriebanfallenden Versicherungsangelegen -heiten. OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Ship man -agement GmbH & Co. KG ist berechtigt,zuverlässige Dritte mit der Erfüllungder vorgenannten Aufgaben zu beauftragen.Es ist vorgesehen, hier miterfahrenen Vertrags reedern, Crew ingundShipmanagementgesell schaf ten zu -sammenzuarbeiten. Im Fall der Beauf -tragung eines externen Beree derungs -unternehmens übernimmt OPS <strong>Ocean</strong><strong>Partners</strong> Shipmanagement GmbH & Co.KG neben Teilen des kommerziellenManagements und der Befrachtung dieKoordinierung und Überwachung derBereederung sowie das Controlling derSchiffe. Komplementärin der OPS <strong>Ocean</strong><strong>Partners</strong> Shipmanagement GmbH & Co.KG ist die OPS <strong>Shipping</strong> Verwaltungs -gesellschaft mbH, deren Geschäfts führerCristina Bülow und Hans-Jürgen Kaiser-Blum sind.Howe Robinson & Co. Ltd.Mit dem Ankauf von geeigneten Con -tainerschiffen für die Zielgesell schaftender Fondsgesellschaft soll Howe Robin -son & Co. Ltd., Zweig niederlassungHamburg, beauftragt werden. Auch dieVercharterung und der spätere Verkaufder zu erwerbenden Schiffe soll vonHowe Robinson & Co. Ltd. durchgeführtwerden.Die Howe Robinson & Co. Ltd. wurdeim Jahr 1883 in London gegründet undzählt heute zu einem der weltweit größtenunabhängigen Maklerhäuser fürContainerschiffe und Massengut frach -ter. Das Dienstleistungsspektrum um -fasst die Vermittlung von Charter ver -trägen, die Vermittlung von An- undVerkaufstransaktionen von Schiffen undNeubaukontrakten, die Recherche undAnalyse marktrelevanter Daten imSchifffahrtsbereich sowie die Erstellungvon Wertgutachten für zahlreiche Schiffstypen.Weltweit beschäftigt Howe Robinsonüber 150 Mitarbeiter. Neben derZentrale in London werden Nieder -lassungen in Hamburg, Piräus, Hong -kong, Shanghai, Singapur, Tokio undJohannesburg unterhalten.Unter den stetig wachsenden Anfor -derungen im An- und Verkaufsmarktfür Second-Hand-Containerschiffe undNeubautonnage gewährleisten erfahreneTeams von Spezialisten bei Howe Ro -binson einen professionellen und persönlichenService für Käufer und Ver -käufer. Howe Robinson zählt eine Viel -zahl von Reedern, Charterern, Werftenund Banken zu seinen Kunden. Dasum fangreiche Partnernetzwerk aufinternationaler Ebene sowie Büros imFernen Osten ermöglichen den direktenZugang zu der koreanischen und derstetig wachsenden südostasiatischenSchiffbauindustrie.Seit 1985 ist Howe Robinson als Maklerfür die Vercharterung von Container -schiffen aktiv und wird heute in diesemSektor als weltweit führende Adresseangesehen. Die Chartering-Abteilungenin London, Hongkong, Shanghai, Sin -ga pur und auch direkt vor Ort in Ham -burg decken alle Aspekte in diesemhoch spezialisierten Marktsegment ab.Howe Robinson ist Mitglied der BalticExchange (Schifffahrtsbörse in London).Die Unternehmensgruppe ist seit 2008über die Howe Robinson FinancialServices GmbH & Co. KG im Gesell -schafter kreis von OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong><strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG vertreten.Durch die enge Anbindung erhält dieGeschäftsführung der FondsgesellschaftZugriff auf aktuelle Daten und Infor -ma tionen aus dem Bereich der Contai -nerschifffahrt. Hierzu gehören insbesondere__ Tägliche Markteinschätzung__ Übersichten der zum Verkaufstehenden Containerschiffe__ Charterperspektiven für konkreteSchiffstypen52 __ Die Partner


__ Technische Daten und Wartungs -historie zu einzelnen Schiffen__ Charterabschlüsse undBefrachtungs historie zu weit gehendallen Containerschiffen weltweit__ Möglichkeiten der Wiederver -äußerung von Schiffen__ Erfolgte An- und Verkaufs transaktionen__ Aktuelle Research-InformationenHowe Robinson hat über die langjährigeTätigkeit als Schiffsmakler eine Da -tenbank aufgebaut, die ein Großteilaller weltweit getätigten Neubauauf -träge, Charterabschlüsse sowie An- undVerkaufstransaktionen von Contai ner -schiffen abdeckt. Diese dient ebenso alsGrundlage bei der Bewertung einzelnerSchiffstypen im Rahmen des <strong>Invest</strong>i -tionsprozesses der Fondsge sellschaft.Über die Kontakte von Howe Robinsonzu weltweit erstklassigen Adressen, dieInteresse haben, Containerschiffe zu ver -kaufen, einzuchartern oder anzukaufenwird dem Management der Fonds gesell -schaft ein hervorragender Markt zugangeröffnet. Dieser ist sowohl in der Inves -titionsphase als auch während desSchiffsbetriebes und bei der späterenVeräußerung Voraussetzung für einerfolgreiches Engagement im Schiff -fahrtsbereich.Weitere Informationen zum Unter neh -men und zu den Aktivitäten von HoweRobinson sind im Internet unterwww.shipbroking.com zu finden.Aquila Capital GruppeDie Aquila Capital Gruppe ist ein unabhängigesund eigentümergeführtes Un -ternehmen, das auf alternative Anlagenspezialisiert ist – mit über 110 Mitarbei -tern in Ham burg, Frankfurt, München,Köln, Luxem burg und Zürich.Seit 2001 werden offene und geschlosseneFonds für institutionelle und privateAnleger aufgelegt. In Spezial- undPublikumsfonds bzw. Zertifikaten sowiein verschiedenen beratenden Mandatenbetreut die Aquila Gruppe äußerst er -folgreich Kundengelder in Höhe vonüber Euro 1,8 Mrd.Zahlreiche Fonds erhielten Auszeich -nungen und Preise für ihre herausragendePerformance und ihre Struktu -rierung. Auch in der Zeit der Finanz -krise verzeichnet dieser Geschäfts -bereich hohe Mittelzuflüsse, da vieleFonds täglich liquide sind und von derhohen Marktvolatilität profitieren.Über die Aquila Capital ShipinvestGmbH & Co. KG ist die Unternehmens -gruppe an <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong>GmbH & Co. KG beteiligt.Weitere Informationen über die Aktivi -täten der Aquila Gruppe sind im Internetunter www.aquila-capital.de abrufbar.Caveras Treuhand GmbH –ein Unternehmen derAquila Capital GruppeTreuhänderin der Fondsgesellschaft istdie Caveras Treuhand GmbH, eine100%ige Tochtergesellschaft der AquilaCapital Structured Assets GmbH.Caveras Treuhand GmbH ist die direkteAnsprechpartnerin der Anleger undnimmt deren Interessen während dergesamten Laufzeit der Beteiligungenwahr. Das Unternehmen führt die Treu -handkonten und stellt die treuhänderischeAbwicklung der Beteiligungensicher.Die Dienstleistungen der Caveras Treu -hand GmbH ergeben sich aus demTreuhand- und Verwaltungsvertrag undbeinhalten die kontinuierliche Informa -tion der Gesellschafter über die wirtschaftlicheEntwicklung der Betei ligun -gen, die Organisation und Durchfüh -rung der Gesellschafter versammlungeneinschließlich der Beschlussfassungen,die Führung der Ein- und Auszahlungs -konten, die Überwachung der Aus -schüt tungen an die Anleger, die Übertragungenund Verkäufe von Gesell -schaftsanteilen, die Durchführung vonallen Handels re gisterangelegenheitensowie die Abwicklung von Erbschafts,-Vor mund schafts- und Vollmachtsan -gele genheiten. Weitere Informationenzu Caveras Treuhand sind unterwww.caveras-treuhand.de zu finden.<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 53


Der Fonds in ZahlenMittelverwendung und MittelherkunftEbene der Fondsgesellschaft <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 GmbH & Co. KGDie Prognose der Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsrechnung basiert auf dem Gesellschaftsvertragder Fondsgesellschaft und den zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung abgeschlossenen Geschäftsbesor -gungsverträgen. Die Berechnung geht davon aus, dass Eigenkapital in Höhe von US-Dollar 25,0 Mio.bei Anlegern eingeworben und dadurch das geplante Gesamtinvestitionsvolumen der <strong>Ocean</strong> Part ners<strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 GmbH & Co. KG von US-Dollar 25.050.000 erreicht wird. Eine Fremdfinanzierung sollauf Ebene der Fondsgesellschaft nicht aufgenommen werden.Weiterhin wird unterstellt, dass die Platzierung des Beteiligungsangebotes vollständig im Geschäftsjahr2010 erfolgt. Bei der Darstellung handelt es sich um Annahmen, deren Eintreten nicht garantiertwerden kann.Mittelverwendung (Prognose)(Ebene Fondsgesellschaft)Mittelherkunft (Prognose)(Ebene Fondsgesellschaft)absolutin % desabsolutin % desUS-DollarEigenkapitalsUS-DollarEigenkapitals1. Anlageobjekte 20.800.000 83,03 %2. Fondsabhängige Kosten2.1 EigenkapitalvermittlungsundEmissionskosten 3.875.000 15,47 %2.2 Nebenkosten der Vermögensanlagea) Beratungs-, Prospekt undGründungskosten 200.000 0,80 %b) Mittelverwendungskontrolle 25.000 0,10 %4. Kommanditkapitala) Caveras Treuhand GmbH 25.000 0,10 %b) OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong>GmbH & Co, KG 25.000 0,10 %c) Eingeworbenes Eigenkapital 25.000.000 99,80 %3. Liquiditätsreserve 150.000 0,60 %Gesamtinvestition 25.050.000 100,00 %Gesamtfinanzierung 25.050.000 100,00 %54 __ Der Fonds in Zahlen


1. AnlageobjekteDie <strong>Invest</strong>itionen umfassen die geplantenAnschaffungskosten inklusive Neben -kosten für die geplante Kapitalerhöhungbei den Zielgesellschaften OPS <strong>Ocean</strong><strong>Partners</strong> Ship 8 GmbH & Co. KG undder OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Ship 9 GmbH& Co. KG. Die Anteile dieser Gesell -schaften werden zu 100 % von derFondsgesellschaft gehalten. Zum Zeit -punkt der Prospektaufstellung hat dieFondsgesellschaft Anteile von jeweilsUS-Dollar 10.000 an den Zielgesell -schaften erworben.Die geleisteten Zahlungen werden inden Zielgesellschaften zum Erwerb vonSeeschiffen verwendet. Weiterhin dienensie der Finanzierung der Grün -dungskosten der Zielgesellschaften undder Vorhaltung von angemessenen Li -quiditätsreserven auf Ebene der Zielge -sellschaften.Darüber hinaus wurden bisher keineweiteren <strong>Invest</strong>itionen getätigt. Unab -hängig davon ist jedoch beabsichtigt,in weitere Schiffsgesellschaften zuinvestieren.2.2 Nebenkostender Vermögens anlagea) Beratungs-, Prospekt- undGründungskostenDie ausgewiesenen Kosten in Höhe vonUS-Dollar 200.000 sind zum Teil vertraglichvereinbart, teilweise basierensie auf Erfahrungswerten und betreffeninsbesondere folgende Kostenpositionen:__ Rechts- und Steuerberatung imZusammenhang mit der Strukturierungdes Beteiligungsangebotes undder Erstellung des damit verbundenenVertragswerkes sowie Kostenfür die Erstellung von Gutachten;__ Gestaltung und Erstellung desVerkaufsprospektes;__ Notar- und Gerichtskosten imZusammenhang mit der Gründungder Fondsgesellschaft und den Zielgesellschaften.b) MittelverwendungskontrolleFür die Durchführung der Mittelver wen -dungskontrolle wurde mit der AssensisGmbH Wirtschaftsprüfungs gesellschaft,Hamburg, eine Vergütung von 0,1 %des eingeworbenen Kapitals zzgl.gesetzlicher Umsatzsteuer vereinbart.chungen kommen, wirken diese sich aufdie Liquiditätsreserve aus.Die Liquiditätsreserve der Fondsgesell -schaft ist unabhängig von den aufEbene der Zielgesellschaften vorgehaltenenangemessenen Liquiditätsreserven.4. EigenkapitalFür die Fondsgesellschaft ist ein Eigen -kapital von US-Dollar 25.050.000 ge -plant. Ein niedrigeres Eigenkapital istmöglich.Das geplante Eigenkapital setzt sich ausden von den GründungsgesellschafternOPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH &Co. KG und Caveras Treuhand GmbHzu leistenden Kommanditeinlagensowie den von den Anlegern zu zeichnendenKommanditeinlagen zusammen.Das von den Anlegern zu zeichnendeKommanditkapital kann gem. § 3 Abs. 3des Gesellschaftsvertrages der Fondsge -sell schaft auf bis zu 50,0 Mio. US-Dol -lar erhöht werden. Das Kommanditka -pi tal der Gründungs ge sellschafter istzum Zeitpunkt der Pro spektaufstellungin voller Höhe eingezahlt.2.1 Eigenkapitalvermittlungs- undEmissionskostenFür die Platzierung des geplanten Betei -ligungskapitals sowie für damit zusammenhängendeDienstleistungen erhältdie OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH& Co. KG eine kapitalabhängige Vergü -tung von 15,5 % des eingeworbenenBeteiligungskapitals. Die Vergütungbeinhaltet die Provisionen für externeVertriebsbeauftragte.3. LiquiditätsreserveAusgehend von einem kalkulierten einzuwerbendenKapital von US-Dollar25,0 Mio. wird auf Ebene der Fondsge -sellschaft eine Liquiditätsreserve vonUS-Dollar 150.000 vorgehalten. Siedient der Absicherung und wird gebildet,damit unvorhergesehene Kostenaufgefangen werden können. Zum Teilkann sie auch zur Überbrückung fürlaufende Aufwendungen, insbesonderefür Treuhand- und Haftungsvergütung,Verwaltungskosten sowie Beiratsver -gütung verwendet werden. Sollte es beigeplanten und nicht vertraglich vereinbartenKostengrößen zu Kostenab wei -FremdfinanzierungZum Zeitpunkt der Aufstellung desVerkaufsprospektes plant die Fonds -gesell schaft weder die Aufnahme vonZwi schenfinanzierungs-, noch von End -fi nanzierungsmitteln und hat solchebislang auch noch nicht aufgenommen.Eine bankenseitige Verfügbarkeit vorausgesetzthat die Komplementärin gem.§ 6 Abs. 3 des Gesellschafts ver tragesder Fondsge sellschaft das Recht, zurÜberbrückung kurzfristiger Liqui di -tätsengpässe – nicht jedoch zur In ves -tition – ohne Zustim mung der Gesell -schafter einen Konto korrentkredit vonbis zu US-Dollar 1,0 Mio. aufzunehmen.<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 55


Mittelverwendung und MittelherkunftEbene der Fondsgesellschaft und der Zielgesellschaften kumuliertZur Vereinfachung wird im Folgenden dargestellt, wie sich die Mittelherkunft und Mittelverwendungunter Einbeziehung der bereits gegründeten Zielgesellschaften darstellt. Zu diesem Zweck wurden diePositionen in dem Verhältnis dargestellt, in dem sie auf die Fondsgesellschaft entfallen:Mittelverwendung (Prognose)(Ebene Fondsgesellschaft und Zielgesellschaften kumuliert)Mittelherkunft (Prognose)(Ebene Fondsgesellschaft und Zielgesellschaften kumuliert)absolut in % derUS-Dollar Gesamtinvestitionabsolut in % derUS-Dollar Gesamtinvestition1. Anschaffungskosten Seeschiffeeinschließlich Nebenkosten 45.780.000 91,38 %2. Fondsabhängige Kosten2.1 EigenkapitalvermittlungsundEmissionskosten 3.875.000 7,73 %2.2 Nebenkosten der Vermögensanlagea) Beratungs-, Prospekt undGründungskosten 270.000 0,54 %b) Mittelverwendungskontrolle 25.000 0,05 %4. Kommanditkapitala) Caveras Treuhand GmbH 25.000 0,05 %b) OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong>GmbH & Co, KG 25.000 0,05 %c) Eingeworbenes Eigenkapital 25.000.000 49,90 %5. Schiffshypothekendarlehen 25.050.000 50,00 %3. Liquiditätsreserve 150.000 0,30 %Gesamtinvestition 50.100.000 100,00 %Gesamtfinanzierung 50.100.000 100,00 %Unter Berücksichtigung der geplantenGründungskosten der zwei gegründetenZielgesellschaften ergibt sich auf Basisder bereits abgeschlossenen Gesell -schafts verträge der Zielgesellschaftendas obige kumulierte Bild.Die ausgewiesenen Beratungs-, Pro -spekt- und Gründungskosten beinhaltendie geplanten Gründungs- und Infahrt -setzungskosten der zwei gegründetenZielgesellschaften von jeweils kalkuliertenUS-Dol lar 35.000.bis zur Höhe von insgesamt US-Dollar20.800.000 aufzustocken. Auf Ebeneder Zielgesellschaften ist geplant, dieSchiffserwerbe neben dem Eigen kapitalüber Schiffshypo thekendarlehen zufinanzieren.Die Anschaffungskosten betreffen dieKaufpreise der Seeschiffe. Die Anschaf -fungsnebenkosten der Seeschiffe entfallenunter anderem auf Aufwendungenfür Besichtigungen, Gutachterkosten,Gerichts- und Registergebühren sowieeventuelle Maklerkosten.Gemäß der Darstellung der Mittelver -wen dung der Fondsgesellschaft aufSeite 54 beabsichtigt die Fonds gesell -schaft, ihre bereits bestehenden Betei -ligungen an der OPS <strong>Ocean</strong> Part nersShip 8 GmbH & Co. KG und der OPS<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Ship 9 GmbH & Co. KG56 __ Der Fonds in Zahlen


Renditechancen für den AnlegerDurch die derzeitige Marktsituation wird eine Darstellung der genauen Zahlungsströme einer aufzukünftigen Marktwerten basierenden Ergebnisprognose nicht für aussagekräftig gehalten. Daher sollim Rahmen einer Renditechancen-Matrix für zwei neuwertige Schiffe, die im Rahmen der <strong>Invest</strong>i -tionsstrategie mögliche <strong>Invest</strong>itionen darstellen, aufgezeigt werden, wie sich unterschiedliche Ankauf -preise und Charterratenentwicklungen auf den Mittelrückfluss nach Steuern bei den Anlegern auswirkenkönnen. Alle weiteren Annahmen sind über die verschiedenen Szenarien identisch. Die jeweiligenSzenarien sind abzüglich einer eventuellen Ergebnisvorabbeteiligung der Anbieterin dargestellt.Gegenstand der Vergleichsrechnung über eine Fondslaufzeit von 10 Jahren ist zum Einen die <strong>Invest</strong>itionin neuwertige Vollcontainerschiffe mit 1.700 TEU und zum Anderen die <strong>Invest</strong>ition in neuwertigeVollcontainerschiffe mit 2.500 TEU.Renditechancen-Matrix (Prognose)Ergebnis für den Anleger unter Zugrundelegung unterschiedlicher SzenarienGesamtmittelrückfluss nach Steuern und Ergebnisbeteiligung der Anbieterin bei Verkauf nach zehn Jahren zum 10-Jahresmittelwert1.700-TEU-Schiff Kaufpreis in US-Dollar Durchschnittliche Charter- Kumulierter Gesamtmittelrückflussrate in US-Dollar pro Tagin % auf das Eigenkapital18.000.000 12.000 203,3 %18.000.000 13.500 242,6 %18.000.000 15.000 281,9 %20.000.000 12.000 176,1 %20.000.000 13.500 212,5 %20.000.000 15.000 248,2 %22.000.000 12.000 148,7 %22.000.000 13.500 187,6 %22.000.000 15.000 220,2 %2.500-TEU-Schiff 26.000.000 15.000 203,8 %26.000.000 18.000 259,4 %26.000.000 21.000 315,1 %28.000.000 15.000 184,5 %28.000.000 18.000 236,4 %28.000.000 21.000 288,3 %30.000.000 15.000 164,6 %30.000.000 18.000 216,3 %30.000.000 21.000 264,9 %<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 57


Renditechancen für den AnlegerAuf Basis der kumulierten Mittelver -wen dung und Mittelherkunft der Fonds -gesellschaft und der Zielgesellschaftenauf Seite 56 werden in der Rendite -chancen-Matrix folgende Annahmenzugrunde gelegt:<strong>Invest</strong>itionsphaseAnkaufpreise der SeeschiffeIm Rahmen der Vergleichsrechnungwird von möglichen Anschaffungs -kosten in US-Dollar ausgegangen, dieunter Berücksichtigung der derzeitigenund für 2010 angenommen Marktver -hältnisse realistisch erscheinen. Fürdiese Vergleichsrechnung wird vereinfachendvon Ablieferungen der See -schiffe am Jahresbeginn 2011 kalkuliert.Im Rahmen der Anschaffungskosten derSeeschiffe wird eine Liquiditätsreservepro Zielgesellschaft von 1,0 Mio. US-Dol lar einkalkuliert. Diese kann je nachFinanzierungsstruktur und tatsächlicherDarlehenshöhe nach oben und untenabweichen.FinanzierungFür die <strong>Invest</strong>itionen in Seeschiffesteht den Zielgesellschaften zunächstdas Eigenkapital zur Verfügung, dasdie Fondsgesellschaft diesen im Rah -men ihrer Kommanditbeteiligung zurVerfügung stellt. Es wird beispielhaftdavon ausgegangen, dass jeweils genauausreichend Eigenkapital vorhandenist, um in ein Portfolio bestehend auszwei gleichwertigen Schiffen investierenzu können. Das abhängig vomKauf preis benötigte und daher variabelzugrunde gelegte Eigenkapital der Ziel -gesellschaften berechnet sich dabei ausdem von der Fondsgesellschaft eingeworbenenEigenkapital abzüglich denauf Ebene der Fondsgesellschaft lautMittelverwendung (siehe Seite 54)anfallenden Kosten. Die ausgewieseneRendite bezieht sich auf die entsprechendeHöhe des jeweils eingeworbenenEigenkapitals der Fondsgesellschaft.Bei den im Rahmen der <strong>Invest</strong>itions -strategie (siehe Seiten 28 bis 36) aufgezeigtenprognostizierten Erwerbssze -narien werden Fremdkapitalquoten vonModellhafte Darstellung der ZahlungsströmeEbene der Zielgesellschaften, der Fondsgesellschaft und der Anleger1. Nettoeinnahmen der Zielgesellschaften Ebene der Zielgesellschaften2. abzüglich Kosten des Schiffsbetriebs3. abzüglich Gesellschaftskosten der Zielgesellschaften4. abzüglich Zinsen Schiffshypothekendarlehen5. abzüglich Gewerbesteuer6. abzüglich Tilgungen Schiffshypothekendarlehen7. zuzüglich Nettoveräußerungserlös der Seeschiffe8. Liquiditätsergebnis I Ausschüttung an die FondsgesellschaftAusschüttung aus den ZielgesellschaftenEbene der Fondsgesellschaft9. abzüglich Gesellschaftskosten der Fondsgesellschaft10. abzüglich Ergebnisvorabbeteiligung der Anbieterin11. Liquiditätsergebnis II Ausschüttung an die AnlegerAusschüttung aus der FondsgesellschaftEbene der Anleger12. abzüglich Einkommensteuer und SolidaritätszuschlagGesamtmittelrückfluss nach Steuern58 __ Der Fonds in Zahlen


Erläuterungen zur modellhaften Darstellung der Zahlungsströme0 % bis 80 % der <strong>Invest</strong>itionssummeauf Zielgesellschaftsebene angenommen.Da die Fondsgesellschaft beabsichtigt,erst nach Platzierungsbeginnmit den <strong>Invest</strong>itionen zu beginnen,wurde noch keine Fremdfinanzierungbeantragt. Aus Vereinfachungsgründenwird in den hier darstellten Vergleichs -rech nungen mit einem über alle Zielge -sell schaften für wahrscheinlich erachtetendurchschnittlichen Fremdkapital -anteil von 50 % in Relation zum eingeworbenenEigenkapital auf Ebene derFonds gesellschaft gerechnet.Betriebs- und VeräußerungsphaseÜber die prognostizierte Laufzeit derBeteiligung ergeben sich grundsätzlichfolgende Zahlungsströme auf der Ebeneder Zielgesellschaften, der Fondsgesell -schaft und der Anleger:1. Nettoeinnahmen derZielgesellschaftenBei den zugrunde gelegten Nettoein -nah men handelt es sich um die prognostiziertenChartererlöse aus dem Betriebvon Schiffen der Größenklasse 1.700 TEUoder 2.500 TEU. Die Nettoeinnahmenergeben sich aus den prognostiziertenBruttochartererlösen abzüglich einermarktüblichen Befrachtungskommissionin Höhe von 1,25 % und einer Bereede -rungsvergütung in Höhe von 3,25 %der Bruttochartereinnahmen zzgl. US-Dollar 80.000 p.a., jeweils zzgl. etwaigergesetzlicher Umsatzsteuer.Bei Containerschiffen der Größenord -nung 1.700 TEU lag das durchschnittlicheCharterratenniveau der letzten zehnJahre bei ca. US-Dollar 14.800 pro Tag,bei Containerschiffen der Größenord -nung 2.500 TEU lag dieser Wert bei ca.US-Dollar 20.600 pro Tag. Für die Lauf -zeit des Fonds sind in der Kalkula tionfür die jeweilige Schiffsgrößen dreiunterschiedlichen Szenarien dargestellt.Hierbei wird jeweils in der optimistischenVariante eine durchschnittlicheCharterrate über die Laufzeit unterstellt,die im Bereich der o.g. langjährigenMittelwerte liegt. Jeweils zwei weitereSzenarien stellen die Ergebniser war -tungen bei nach unten abgestuftenAnnahmen hinsichtlich der über dieLaufzeit zu erzielenden durchschnittlichenCharterrate dar.Ferner werden 360 Betriebstage proJahr kalkuliert. In den Jahren, in denenturnusmäßige Dockungen eingeplantsind, werden für das jeweilige Schiffca. 350 Betriebstage geplant.2. Kosten des SchiffsbetriebsDie Kosten des Schiffsbetriebs enthaltendie Kosten der Besatzung, die üblichentechnischen Unterhaltskosten für Ver -brauchsmaterialien, Ersatzteile, Instand -haltung und Reparaturen sowie Versi -cherungskosten. Die prognostiziertenKosten basieren auf aktuellen Wertenfür Schiffe der Größe 1.700 TEU bzw.2.500 TEU. Die Kosten desSchiffsbetriebs wurden anfänglich fürdie Schiffe mit 1.700 TEU mit US-Dollar 4.800 pro Kalendertag kalkuliert,wohingegen die Schiffe mit 2.500 TEUmit US-Dollar 5.500 je Kalendertaggerechnet wurden. Beginnend ab demJahr 2012 werden die geplanten Kostenum 3 % pro Jahr gesteigert.Dockungskosten werden dergestalt be -rücksichtigt, dass im Rahmen einer kalkulatorischenRückstellung die Schiffs -betriebskosten pro Tag für die Schiffemit 1.700 TEU um täglich US-Dollar500 und für die Schiffe mit 2.500 TEUum täglich US-Dollar 600 angehobenwerden.In Abhängigkeit von Schiffsgröße,Fahrtgebiet, Zustand und Alter desSchiffes können die tatsächlich anfallendenKosten abweichen.3. Gesellschaftskosten derZielgesellschaftenNeben der jeweiligen Vergütung derKomplemen tärin in Höhe von US-Dollar 2.500 wurden die Kosten für diesteuerliche Beratung und die Jahresab -schlussprü fun gen sowie weitere Gesell -schaftskosten mit US-Dollar 30.000 proZielgesellschaft berücksichtigt.4. Zinsen SchiffshypothekendarlehenEs wird angenommen, dass die Schiffs -hypothekendarlehen in US-Dollar aufgenommenwerden. Für diese Darlehenwird durchgängig mit einem Zinssatzvon 6 % p.a. kalkuliert.5. GewerbesteuerDa die Bereederungsgebühren voraussichtlichdie im BMF-Schreiben zurTonnagebesteuerung vom 12. Juni 2002in der Fassung vom 21. Oktober 2008als mit der Tonnagesteuer abgegolteneBereederungsgebühr von 4 % derBruttochartern überschreiten werdensowie Sonderbetriebseinnahmen derKomplementärin zu berücksichtigen<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 59


Erläuterungen zur modellhaften Darstellung der Zahlungsströmesind, wurde in geringem Umfang mitGewerbesteuer kalkuliert.6. TilgungenSchiffshypothekendarlehenDie Laufzeit der Schiffshypothekendar -lehen wird mit 10 Jahren zugrundegelegt. Es ist eine Tilgung in gleichenQuartalsraten geplant.7. Nettoveräußerungserlös derSeeschiffeDie Höhe des Verkaufserlöses hängtgrundsätzlich von den Marktgegeben -heiten zum Verkaufszeitpunkt und vomtechnischen Zustand des Schiffes ab.Die kalkulierten Bruttoveräußerungs -erlöse basieren auf aktuellen Markter -hebungen von Clarksons und berücksichtigendie im Zehnjahresmittel er -zielten Verkaufserlöse. Diese sind für1.700 TEU Containerschiffe mit US-Dollar 19,07 Mio. und für 2.500 TEU-Schiffe mit US-Dollar 27,82 Mio. angegeben.In der Vergleichsrechnung wirdfür die Seeschiffe von einem Verkaufnach zehn Jahren ausgegangen. Daunterstellt wird, dass es sich zum Zeit -punkt des Ankaufs um neuwertigeSchiffe handelt, sind die Schiffe nacheiner zehnjährigen Betriebsphase zumZeitpunkt des Verkaufs ca. zehn Jahrealt.Die Bruttoveräußerungserlöse derSeeschiffe werden um eine marktüblicheMaklerkommission von 1 % sowieum einen Gewinnvorab der OPS <strong>Ocean</strong><strong>Partners</strong> Shipmanagement GmbH & Co.KG von 3 % gekürzt. Das Ergebnis istder Nettoveräußerungserlös der See -schiffe.8. Liquiditätsergebnis IDas unter Berücksichtigung der Posten1 bis 7 entstehende Liquiditätsergebniswird an die Fondsgesellschaft ausgeschüttet.9. Gesellschaftskosten derFondsgesellschaftBei den Gesellschaftskosten sind Treu -handgebühren in Höhe von 0,5 % zzgl.Umsatzsteuer bezogen auf das einzuwerbendeEigenkapital kalkuliert. Dane -ben sind die Vergütung der Komple -men tärin, die Kosten für die steuerlicheBeratung und die Jahresabschlussprü -fungen sowie weitere Gesellschafts -kosten inkl. Beiratskosten mit ca. US-Dol lar 50.000 für die Fondsgesellschaftberücksichtigt.10. Ergebnisbeteiligung AnbieterDie Ergebnisbeteiligung der Anbie terinergibt sich gem. § 8 Abs. 2 lit. c) undd) des Gesellschaftsvertrages der Fonds -gesellschaft, und nehmen Bezug aufden laufenden Gewinnvorab für dieGesellschafterleistung der Anbieterin imRahmen der Beratung der Fondsgesell -schaft sowie auf die Ergebnisbeteili -gung am Ende der Fondslaufzeit.11. Liquiditätsergebnis IIDas Liquiditätsergebnis II wird an dieKommanditisten der Fondsgesellschaftausgeschüttet.12. Einkommensteuer undSolidaritätszuschlagDie Kommanditisten der Fondsgesell -schaften versteuern die auf sie anteiligentfallenden Tonnageergebnisse derZielgesellschaften, die ihnen über ihreBeteiligung an der Fondsgesellschaftzugewiesen werden. Hierbei wird in derBerechnung von einem Steuersatz von45 % nach dem Grundtarif zzgl. desSolidaritätszuschlags in Höhe von5,5 % ausgegangen. Die tatsächlichesteuerliche Gesamtbelastung auf Ebenedes Anlegers beträgt durch die Optionzur Tonnagesteuer bei den berechnetenSzenarien weniger als 0,2 % p.a. desgezeichneten Kapitals.Als Ergebnis ergibt sich der Gesamt -mittelrückfluss nach Steuern.60 __ Der Fonds in Zahlen


Chancen erkennen,Chancen wahrnehmen450 Millionen Container wurden 2009 in den Häfenweltweit umgeschlagen. Bis zum Jahr 2015 erwartenMarktanalysten einen Anstieg des Weltcontainer -hafen umschlags auf über 650 Millionen Container -boxen – eine Zunahme von 45 % innerhalb von6 Jahren.<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 61


FinanzangabenVerringerte Prospektanforderungengemäß § 15 VermVerkProspVDie Fondsgesellschaft wurde vor weni -ger als 18 Monaten vor der Aufstellungdes Beteiligungsangebotes gegründet.Zudem wurden bisher weder Jahres ab -schlüsse noch Konzernabschlüsse imSinne des § 10 Abs. (1) Nr. 1VermVerkProspV erstellt, sodass lediglichdie ver ringer ten Pros pekt anfor der -ungen gemäß § 15 VermVerkProspV zubeachten sind. Gemäß § 14 Abs. (3) desGesellschafts vertrages der Fonds gesell -schaft vom 16. Dezember 2009 ist künftigvorgesehen, dass die Fonds ge sell -schaft ihren Jahresabschluss, erstmalszum 31. Dezember 2010, durch einenWirtschaftsprüfer prüfen lassen wird.In der nachfolgenden Aufstellung ist dieEröffnungsbilanz der Fonds gesell schaftzum 1. De zember 2009 dargestellt.Eröffnungsbilanz derOPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 GmbH & Co. KG vom 1. Dezember 2009AKTIVAin EuroPASSIVAin EuroA. Ausstehende Einlagen(davon eingefordert Euro 33.191,72) 33.191,72A. EigenkapitalKapitalanteil der Kommanditisten 33.191,72B. AnlagevermögenFinanzanlagenAnteile an verbundenen Unternehmen 13.276,69B. VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten gegenüberverbundenen Unternehmen 13.276,69Summe der Aktiva 46.468,41Summe der Passiva 46.468,41Zwischenbilanz derOPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 GmbH & Co. KG zum 17. Dezember 2009AKTIVAin EuroPASSIVAin EuroA. AnlagevermögenFinanzanlagenAnteile an verbundenen Unternehmen 13.784,13EigenkapitalKapitalanteil der Kommanditisten 34.622,84B. UmlaufvermögenGuthaben bei Kreditinstituten 20.838,71Summe der Aktiva 34.622,84Summe der Passiva 34.622,8462 __ Der Fonds in Zahlen


Erläuterungen zur Eröffnungsbilanz und zur ZwischenbilanzEröffnungsbilanzMit Datum vom 1. Dezember 2009 wurdedie OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong><strong>Invest</strong> 3 GmbH & Co. KG von denGrün dungskommanditisten OPS <strong>Ocean</strong><strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG undCaveras Treuhand GmbH sowie derGründungskomplementärin OPS Ship -ping <strong>Invest</strong> 3 Verwaltungsgesell schaftmbH in Hamburg gegründet.Das Kommanditkapital zum Zeitpunktder Gründung beträgt US-Dollar 50.000und wurde jeweils hälftig von denGrün dungskommanditisten übernommen.Nach ihrer Gründung hat dieFondsgesellschaft noch am Gründungs -tag Kommanditanteile von jeweilsUS-Dollar 10.000 an der OPS <strong>Ocean</strong><strong>Partners</strong> Ship 8 GmbH & Co. KG undder OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Ship 9 GmbH& Co. KG übernommen.ZwischenbilanzNeben der Einzahlung der noch ausstehendenPflichteinlagen in Höhe vonUS-Dollar 50.000 durch die Gründungskommanditistenwurden bis zum17. Dezember 2009 auch die Anteile anden Zielgesellschaften OPS <strong>Ocean</strong><strong>Partners</strong> Ship 8 GmbH & Co. KG undOPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Ship 9 GmbH &Co. KG in voller Höhe geleistet. DasGuthaben bei Kreditinstituten beträgtam 17. Dezember 2009 US-Dollar30.000.Da sich im Zeitraum zwischen demDatum der Eröffnungsbilanz und demZeitpunkt der Aufstellung des Ver -kaufs prospektes keine erfolgswirksamenGeschäftsvorfälle ereignet haben, wirdauf die Aufstellung einer Zwischen-,Gewinn- und Verlustrechnungverzichtet.Die Umrechnung der Geschäftsvorfälleerfolgte mit dem Tagesmittelkurs am1. Dezember 2009 von Euro / US-Dollarmit 1,5064.<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 63


Voraussichtliche Vermögens-, FinanzundErtragslage nebst PlanzahlenNachfolgend ist die voraussichtlicheVermögens-, Finanz- und Ertragslageder Fondsgesellschaft für die Geschäfts -jahre 2009 und 2010 sowie die Plan -zahlen für die Geschäftsjahre 2009 bis2012 dargestellt:Vorausssichtliche Vermögenslage derOPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 GmbH & Co. KG (PROGNOSE)AKTIVA 31. Dezember 2009 31. Dezember 2010in US-Dollarin US-DollarA. AnlagevermögenFinanzanlagenBeteiligungen 20.000 20.717.200B. UmlaufvermögenGuthaben bei Kreditinstituten 2.500 36.610C. Nicht durch Vermögensanlagen gedeckerFehlbetrag der Kommanditisten 57.500 0Summe der Aktiva 80.000 20.753.810PASSIVA 31. Dezember 2009 31. Dezember 2010in US-Dollarin US-DollarA. Eigenkapital 0 20.753.810I.Kapitalanteile Kommanditisten1.Festkapital 50.000 25.050.0002.Ergebnissonderkonto -107.500 -4.218.5003.Entnahmen 0 -77.690II.Nicht durch Vermögensanlagen gedeckerFehlbetrag der Kommanditisten 57.500 0B. Rückstellungen 80.000 0Summe der Passiva 80.000 20.753.81064 __ Der Fonds in Zahlen


Vorausssichtliche Finanzlage derOPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 GmbH & Co. KG (PROGNOSE)2009 2010in US-Dollarin US-DollarLiquide Mittel am Anfang des Jahres 0 2.500Mittelzufluß aus Geschäftstätigkeit -27.500 -4.191.000Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -27.500 -4.188.500<strong>Invest</strong>itionen in Kommanditbeteiligungen -20.000 -20.780.000Entnahme Vorabgewinn aus Zielgesellschaft 0 82.800Cashflow aus der <strong>Invest</strong>itionstätigkeit -20.000 -20.697.200Einzahlungen Gesellschafter 50.000 25.000.000Entnahme Gründungskommanditist OPS 0 -77.690Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 50.000 24.922.310Liquide Mittel am Jahresende 2.500 36.610<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 65


Vorausssichtliche Ertragslage derOPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 GmbH & Co. KG (PROGNOSE)1.12.2009 bis 1.1.2010 bis31.12.2009 31.12.2010in US-Dollar in US-Dollar1. Sonstige betriebliche Aufwendungen -107.500 -4.111.0002. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -107.500 -4.111.0003. Jahresfehlbetrag / -überschuss – 107.500 -4.111.000Vorausssichtliche Planzahlen derOPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 GmbH & Co. KG (PROGNOSE)2009 2010 2011 2012in US-Dollar in US-Dollar in US-Dollar in US-Dollar<strong>Invest</strong>ition 20.000 20.697.200 -165.600 -165.500Umsatz 0 0 0 0Handelsrechtlicher Jahresfehlbetrag -107.500 -4.111.000 -179.500 -179.500Produktion 0 0 0 066 __ Der Fonds in Zahlen


Erläuterung der wesentlichen Annahmen und Wirkungszusammenhänge der Angaben zurVermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der PlanzahlenDie prognostizierte Vermögens-, FinanzundErtragslage sowie die Planzahlenbasieren auf den bereits geschlossenenVerträgen und den Annahmen, die derMittelherkunft- und Mittelverwendungs -prognose zugrunde liegen. Bei der Er -stellung wurden die handels recht lichenGrundsätze beachtet.VermögenslageDie Fondsgesellschaft wurde von denGründungsgesellschaftern im Dezember2009 gegründet. Die Gründungskom man -ditisten haben ihre Pflichteinlagen voninsgesamt US-Dollar 50.000 er bracht. DieAnbieterin beabsichtigt, das Emis sions -kapital in Höhe von US-Dollar 25,0 Mio.im Geschäftsjahr 2010 zu platzieren.Im Geschäftsjahr 2009 hat die Fonds ge -sellschaft, wie aus der Eröffnungsbilanzersichtlich, Beteiligungen an zwei Ziel -gesellschaften in der Rechts form derKommanditgesellschaft übernommen.Die Anschaffungskosten von jeweilsUS-Dollar 10.000 wurden am 15. bzw.16. Dezember 2009 an die Ziel gesell -schaften gezahlt.Bedingt durch den geplanten Platz ie -rungsstart im Jahre 2010 weist dieFonds gesellschaft konzeptionsgemäß imGeschäfts jahr 2009 ein Eigen kapital aus,dass nicht ausreicht, um die anfallendenRechts- und Beratungs kosten in vollerHö he zu kompensieren. Durch den Bei -tritt der Anleger in 2010 mit zusätzlichemKommandit kapital in Höhe von US-Dollar 25,0 Mio. erfolgt im Folgejahr einAusgleich des im Geschäftsjahr 2009aus gewiesenen nicht durch Eigenkapitalgedeckten Fehlbe trags von US-Dollar57.500.Es ist beabsichtigt, dass die Fonds ge -sellschaft im Jahre 2010 die Beteili gun -gen an Zielgesellschaften auf insgesamtUS-Dollar 20,8 Mio. aufstockt.Finanz- und ErtragslageDurch die in dem Geschäftsjahr 2009anfallenden sonstigen betrieblichen Auf -wendungen, insbesondere für RechtsundBeratungskosten, ist im Geschäfts -jahr 2009 ein Jahresfehlbetrag in Höhevon US-Dollar 107.500 zu erwarten. Derausgewiesene Jahresfehl betrag ermitteltsich auf handelsrechtlicher Basis. Auf -grund entsprechender Vereinbarungenmit externen Dienst leistern ist davonauszugehen, dass in 2009 lediglich US-Dollar 27.500 liquiditätsmäßig abfließen.Der Restbetrag von US-Dollar 80.000wurde bei den sonstigen Rückstellungenzurückgestellt und wird 2010 abfließen.Die OPS <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH & Co.KG erhält gem. § 8 Abs. 2 c) des Ge sell -schaftsvertrages einen Ge winnvorab inHöhe von 0,75 % des von der Fonds -gesellschaft in Zielge sellschaf ten investiertenKapitals. Die OPS <strong>Ocean</strong> Part -ners <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG beabsichtigt,diesen für 2010 zeitanteiliganfallenden Betrag im Rahmen ihresSonderentnahmerechts zu entnehmen.Auf das im Geschäftsjahr 2010 platzierteEmissionskapital errechnet sich dieVergütung der OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong><strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG für Eigen -kapitalvermittlung und Emission von15,5 % in Höhe von US-Dollar 3,875Mio. Daneben erhält die ASSENSISGmbH Wirtschaftsprüfungsgesell schafteine Vergütung für die Mittelver wen -dungskontrolle in Höhe von 0,1 % desEmissionskapitals zzgl. gesetzlicherUmsatzsteuer. Mit der Caveras Treu -hand GmbH wurde eine Vergütung von0,5 % des Emis sionskapitals zzgl. ge -setz licher Umsatzsteuer vereinbart. ImRahmen der prognostizierten Ertrags -lage wurde ein Platzie rungs verlaufunterstellt, bei dem für das Geschäfts -jahr 2010 eine zeitanteilige Gebühr voninsgesamt US-Dollar 62.500 zzgl. ge -setz licher Umsatzsteuer anfallen würde.Daneben wird eine Beiratsvergütungvon zeitanteilig US-Dollar 6.000 kalkuliert.Weiterhin rechnet die Gesellschaftfür das Geschäftsjahr 2010 nebenProspek tie rungs kosten von US-Dollar100.000 mit einer vertraglich vereinbartenHaf tungs vergütung von US-Dollar 2.500 für die Komple mentärinund mit Ver waltungskosten von US-Dollar 40.000, jeweils zzgl. gesetzlicherUmsatzsteuer.PlanzahlenBei der Fondsgesellschaft handelt es sichum eine Gesellschaft, die voraussichtlichhandelsrechtlich keine Um satz erlöse er -zielen wird, da Vergütun gen, die dieZielgesellschaft an die Fonds gesell schaftfür erbrachte Dienst leistungen zahlt, imRahmen eines Ge winnvorabs auf Basiseines Sonder ent nahmerechts von derFondsgesell schaft bei den Zielgesell -schaften entnommen werden. Da dieZielgesell schaften in den Geschäfts jah -ren bis 2012 aller Voraus sicht nach nochkeine handelsrechtlichen Gewinne erzielenwerden, werden die der entnommenenGewinn vor abs von der <strong>Invest</strong>itions -summe abgesetzt. Angaben zur Produk -tion können nicht gemacht werden, dadie Fondsgesellschaft keinen Produk -tionsbetrieb unterhält.<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 67


Rechtliche GrundlagenDie folgende Darstellung soll einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Beteiligungs angebotsgeben. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft, den jeweils gleichlautendenGesellschaftsverträgen der Zielgesellschaften, dem Treuhand- und Verwaltungs vertrag sowie derBeitrittserklärung (Zeichnungsschein), die diesem Verkaufsprospekt beigefügt sind. Eine graphische Darstel lungder Fondsstruktur befindet sich im Abschnitt “Das Beteiligungsangebot” auf Seite 12 dieses Verkaufsprospekts.Angaben über die EmittentinDie Fondsgesellschaft (Emittentin) wurde am 1. Dezember 2009als Kom manditgesellschaft (GmbH & Co. KG) unter der FirmaOPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 GmbH & Co. KG mitSitz in Hamburg gegründet und erstmalig am 11. Dezember2009 im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unterHRA 110915 eingetragen. Die Geschäftsanschrift der Fonds -gesell schaft lautet: Ferdinandstraße 25 –27, 20095 Hamburg.Die Fondsgesellschaft unterliegt der deutschen Rechts ord nung.Der Anleger beteiligt sich mittelbar als Treugeber über dieTreu handgesellschaft, die Caveras Treuhand GmbH (nach fol -gend “Treuhänderin” oder “Treuhandkommanditistin” ge -nannt), am Kommanditkapital der Fondsgesellschaft.GeschäftstätigkeitGegenstand der Fondsgesellschaft und zugleich wichtigsterTätigkeitsbereich ist der direkte oder indirekte Erwerb, dasaktive Halten und das Verwalten von Anteilen an Personen -gesellschaften in einer die Haftung der Gesellschafter begrenzendenRechtsform zum Zweck des Aufbaus eines Portfoliosvon Schifffahrtsgesellschaften sowie die Erbringung vonManagement-, Administrations- und sonstigen Dienst leist un -gen durch direkte Einflussnahme gegenüber diesen Ziel ge sell -schaften. Die Fondsgesellschaft kann Geschäfte jeder Art imIn- und Ausland tätigen, die geeignet sind, dem Gegen standdes Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu dienen oderdiesen zu fördern. Die Fondsgesellschaft kann andere Gesell -schaften gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen.Eine <strong>Invest</strong>ition vor Ablauf der Platzierungsfrist ist zulässig.Anlageziele und AnlageobjekteDie Fondsgesellschaft ist als sogenannte aktive Beteiligungs -gesellschaft ausgestaltet (vgl. dazu Kapitel “SteuerlicheGrund lagen”, Seite 90 ff.). Die Anlageobjekte der Fondsge -sell schaft sind von dieser bereits gegründete oder noch zugründende Tochtergesellschaften (nachfolgend “Tochtergesell-schaften”) sowie andere bereits bestehende oder noch zugründende Gesellschaften (nachfolgend gemeinsam mit denTochtergesellschaften “Zielgesellschaften”), die ihrerseitsjeweils Seeschiffe betreiben. Zum Zeitpunkt der Aufstellungdes Verkaufsprospektes hat die Fondsgesellschaft bereits diebeiden Anlageobjekte OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Ship 8 GmbH &Co. KG (nachfolgend “OPS Ship 8 KG”) und OPS <strong>Ocean</strong><strong>Partners</strong> Ship 9 GmbH & Co. KG (nachfolgend “OPS Ship 8KG”) übernommen. Hierzu hat sie in einem ersten Schritt am1. Dezember 2009 zusammen mit ihrer Komplementärin, derOPS <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 Verwaltungsgesellschaft mbH, die OPSShip 8 KG und die OPS Ship 9 KG als 100%ige Tochtergesell -schaften gegründet. Die OPS <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 Verwaltungs -gesellschaft mbH hat in der OPS Ship 8 KG und der OPS Ship 9KG ebenfalls die Stellung als persönlich haftende Gesell -schafterin übernommen. Eine Einlage wird die OPS <strong>Shipping</strong><strong>Invest</strong> 3 Verwaltungsgesellschaft mbH in die OPS Ship 8 KGund die OPS Ship 9 KG nicht leisten. Die Fonds gesellschaft68 __ Rechtliche Grundlagen


Chancen erkennen,Chancen wahrnehmenVor über 125 Jahren wurde die Howe Robinson & Company in London gegründet, um sich in der britischenHandelsschifffahrt Ende des 19. Jahrhunderts als Schiffsmakler und Befrachter zu betätigen. Seither entwickeltesich das Unternehmen zu einem der größten unabhängigen Schiffsmaklergesellschaften im Bereich der Massen -gutfrachter und in der Containerschifffahrt mit einem weltumspannenden Netzwerk über alle Kontinente. AlsKooperationspartner von <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 eröffnet Howe Robinson den bestmöglichen Markt -zugang für den Ankauf, die Vercharterung und die Weiterveräußerung von Containerschiffen.<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 69


hat eine Pflichteinlage in Höhe von zu nächst jeweils US-Dollar10.000 an der OPS Ship 8 KG und der OPS Ship 9 KG übernommen und ist mit einer Haftsumme von jeweils Euro 1.000in das Handelsregister dieser Gesell schaften eingetragen. Es istgeplant, dass das Kapital der OPS Ship 8 KG und der OPSShip 9 KG mit den von den Anlegern eingeworbenen Mittelndurch die Fondsgesellschaft erhöht wird. Die Einzel heiten zuden beiden Anlageobjekten OPS Ship 8 KG und OPS Ship 9KG sind im Abschnitt “Die Zielgesellschaften” auf S. 80 ff.dargestellt. Sofern es sich bei ggf. weiteren An lageobjektenum Tochtergesellschaften der Fondsgesell schaft handelt, wirdsich die Fondsgesellschaft an diesen als alleinige Komman di -tistin beteiligen. Handelt es sich hingegen bei ggf. weiterenAnlageobjekten um Zielgesellschaften, die keine Tochterge -sellschaften der Fondsgesellschaft sind, wird sich die Fonds -gesellschaft als Minderheitsgesellschafterin beteiligen. In beidenFällen strebt die Fondsgesellschaft an, bei den Anlage ob -jekten die einem Kommanditisten einer Kommandit gesell schaftzustehenden Rechte, insbesondere das Recht auf Betei ligungam Gewinn und Vermögen sowie Stimm-, Infor ma tions- undKontrollrechte im weitest möglichen Umfang zu realisieren.Unmittelbares Anlageziel der Fondsgesellschaft ist die Betei -ligung an Zielgesellschaften zum Zwecke des Aufbaus einesPortfolios von Schifffahrtsgesellschaften sowie die Erbringungvon Managementdienstleistungen gegenüber ihren Tochter -gesellschaften. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufs -prospektes ist das Anlageziel der Fondsgesellschaft, sich ander OPS Ship 8 KG und an der OPS Ship 9 KG als Gesell -schafter zu beteiligen bereits vollständig realisiert. Das An -lageziel, sich ggf. noch an weiteren Zielgesellschaften alsGesellschafter zu beteiligen, ist zum Zeitpunkt der Aufstel -lung des Verkaufsprospektes noch nicht erreicht. MittelbaresAnlageziel der Fonds ge sellschaft und unmittelbares Anlage -ziel der OPS Ship 8 KG, der OPS Ship 9 KG und der übrigenZielgesellschaften ist der Erwerb und der Betrieb von See -schiffen im Rahmen der in Kapitel “Die <strong>Invest</strong>itionsstrategie”auf Seite 28 ff. beschriebenen <strong>Invest</strong>itionskriterien. Rechtlichgesehen investiert die Fonds gesellschaft daher in Zielgesell -schaften, wirtschaftlich gesehen in Seeschiffe. Zum Zeitpunktder Aufstellung des Verkaufsprospektes haben weder die OPSShip 8 KG noch die OPS Ship 9 KG bereits ein Schiff erworben,so dass dieses Anlageziel noch nicht realisiert ist. DieFondsgesellschaft wird dafür sorgen, dass im Zu sam menhangmit dem Er werb von Seeschiffen Bewer tungs gutachten eingeholtwerden. Neben den Gesellschafts ver trägen zur Errichtungder OPS Ship 8 KG und der OPS Ship 9 KG hat die Fondsge -sell schaft zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufspro -spektes keine sonstigen Verträge über die Anschaffung oderHerstel lung des Anlage objekts oder wesent licher Teile davonabgeschlossen. Laufende <strong>Invest</strong>i tio nen der Fondsgesellschaftmit Ausnahme von Finanzanlagen bestehen nicht. Die Netto -ein nahmen der Fondsgesellschaft sind für die Realisierungder Anlageziele – die Gründung und den Erwerb von Ziel -gesell schaften – ausreichend. Eine Zwischenanlage der Netto -einnahmen in Tagesgeldanlagen, kurzläufige Termin gelder,Spareinlagen, Geldmarktinstrumente oder Staatsan leihen,deren Fälligkeit auch nach der <strong>Invest</strong>ition der Mittel gemäß<strong>Invest</strong>itionsplan liegen darf, ist zulässig (vgl. § 4 des Gesell -schafts ver trages der Fondsgesellschaft). Die Netto ein nahmenwerden nicht für sonstige Zwecke genutzt. Eine Darlehens -aufnahme der Fondsgesellschaft zum Zweck der Er höhungihrer Beteili gung an der OPS Ship 8 KG oder der OPS Ship 9KG oder zum Zweck des Erwerbs weiterer Beteiligun gen anZielgesell schaf ten ist nicht geplant. Die Fondsgesell schaft hatgesellschaftsvertraglich die Möglich keit, zur Überbrückungkurzfristiger Liquiditäts engpässe – nicht jedoch zur<strong>Invest</strong>ition – einen Kontokorrentkredit in Höhe von bis zuUS-Dollar 1,0 Mio. aufzunehmen. Zum Zeitpunkt derAufstellung des Ver kaufs prospektes plant die Fondsgesell -schaft weder die Auf nahme von Zwischenfinanzierungsnochvon Endfinan zie rungs mit teln und hat solche bisherauch noch nicht aufgenommen. Auf Ebene der Ziel gesell -schaften ist eine Darle hensaufnahme zum Erwerb von See -schiffen geplant. Einzel heiten über entsprechende Darlehensind zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospektesnicht bekannt. Soweit die Fondsgesell schaft Minder -heitsbeteiligungen an Zielgesell schaften erwirbt, ist ebenfallsdenkbar, dass diese bereits über eine entsprechende Darle -hensfinanzierung verfügen. Eine Zwischenan lage der Mittelder Fondsgesellschaft bis zur <strong>Invest</strong>ition in die Zielgesell -schaften ist möglich.Gründungsgesellschafter der FondsgesellschaftGründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft sind die OPS<strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 Verwaltungsgesellschaft mit Sitz inHamburg als persönlich haftende Gesellschafterin ohneKapitaleinlage sowie die OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH& Co. KG mit Sitz in Hamburg (nachfolgend “Anbieterin”genannt) mit einer Pflichteinlage in Höhe von US-Dollar25.000 und einer im Handels register eingetragenen Haft -summe in Höhe von Euro 2.500 und die Caveras TreuhandGmbH mit Sitz in Hamburg mit einer Pflichteinlage in Höhevon zu nächst US-Dollar 25.000 und einer im Handelsregister70 __ Rechtliche Grundlagen


eingetragenen Haftsumme in Höhe von zunächst Euro 2.500als Gründungskommanditisten.Kapital der FondsgesellschaftZum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospektesbeträgt die Höhe des gezeichneten Kapitals der Fondsgesell -schaft US-Dollar 50.000 und besteht aus zwei Kommandit -anteilen in Höhe von jeweils US-Dollar 25.000 (Pflichtein-lage). Unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt der Aufstel -lung des Verkaufsprospektes von der Europäischen Zentral -bank festgesetzten Wechselkurses von US-Dollar 1,4433 zuEuro 1,00 entspricht das zum Zeitpunkt der Aufstellung desVerkaufsprospektes gezeichnete Kapital der Fondsgesellschafteinem Betrag von Euro 34.642,84, bestehend aus zwei Kom -manditanteilen entsprechend eines Betrages von jeweils Euro17.321,42. Dies entspricht dem Gesamtbetrag der von denGrün dungsgesellschaftern gezeichneten Einlagen. Das ge -zeich nete Kapital der Fondsgesellschaft ist zum Zeitpunkt derAufstel lung des Verkaufsprospektes von den Gründungs ge -sell schaftern in voller Höhe eingezahlt, sodass keine Einlagenauf das Kapital ausstehen. Es ist vorgesehen, das Kom man -ditkapital der Fondsgesellschaft durch Erhöhung der Kom man -diteinlage der Treuhänderin um bis zu US-Dollar 25,0 Mio. aufeinen Betrag von US-Dollar 25,025 Mio. zu erhöhen. Die Er -höhung der Kommanditeinlage der Treu händerin soll durchAufnahme von Anlegern erfolgen, die der Fondsgesellschaftmittelbar über die Treuhänderin beitreten. Die Komplemen -tärin kann eine weitere Erhöhung des von der Treuhänderinfür Anleger zu haltenden Emis sionsvolumens auf bisUS-Dollar 50,0 Mio. beschließen.Rechte der Gründungsgesellschafter und der AnlegerDie Rechte (Hauptmerkmale) der zum Zeitpunkt der Aufstel -lung des Verkaufsprospektes durch die Gründungs gesell schaf -ter gezeichneten Anteile entsprechen bis auf die folgendenRechte den nachfolgend dargestellten Rechten der Anle ger.Die Komplementärin hat das Recht auf Zulassung der Treu -hän derin zur Erhöhung ihrer Kommanditbeteiligung um biszu US-Dollar 50,0 Mio., auf Verschiebung des Zeich nungs -schlusses, auf Zustimmung zu unterhalb von US-Dollar25.000 liegenden Zeichnungssummen bzw. der einen gemeinsamenBevollmächtigten von Erben entbehrlich machendenMindestanteile, auf Einberufung und Durchführung von Ge -sellschafterversammlungen, auf Ausschluss von Komman di -tisten in den in § 21 Abs. (1) und Abs. (2) des Gesell schafts -ver trages genannten Fällen, auf Zustimmung zu Übertragungenvon Anteilen, auf Übernahme der Geschäfts führ ung undVertretung der Fondsgesellschaft sowie auf Erhalt der in den“Vertraglichen Grundlagen” im Abschnitt “Haftungs über -nahme durch die Komplementärin” auf Seite 83 dargestelltenHaftungsvergütung. Die An bieterin hat Anspruch auf die imEigenkapitalvermitt lungs- und Emis sionsvertrag geregelteVergütung sowie auf die im Abschnitt “Beteiligung amErgebnis und Vermögen der Fondsgesell schaft” auf Seite 72beschriebenen Gewinn vorabs und auf die im Abschnitt“Auszahlung und Liquidationserlös” auf Seite 72 f. beschriebenenEntnahmerechte. Mit dem Kom manditanteil der Treu -handkommanditistin sind das Recht auf Annahme der Bei -trittserklärung, auf Erhöhung ihrer Kom manditbetei li gung ander Fondsgesellschaft sowie die in diesem Kapitel im Abschnitt“Treuhand- und Verwaltungs ver trag” auf Seite 84 f. im einzelnendargestellten Rechte und Pflichten verbunden. Insbe -sondere hat die Treuhänderin Anspruch auf eine Vergütung.Außer den vorgenannten Hauptmerkmalen stehen den derzeitigenGesellschaftern der Fondsgesellschaft im Vergleich zuden zukünftig beitretenden Anlegern keine abweichendenRechte zu.Mit einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft sind für dieAnleger insbesondere die auf den nachfolgenden Seiten 71bis 72 näher beschriebenen Rechte auf Beteiligung am Erg -ebnis und am Vermögen der Fondsgesellschaft, auf Aus zah -lungen und Liquidationserlös, auf Teilnahme an Gesell schaf -terversammlungen, das Stimmrecht, das Auskunftsrecht, dasKündigungsrecht, das Recht auf Abfindung im Falle desAusscheidens und das Recht auf Übertragung der Beteiligungverbunden. Anlegern, die sich als Treugeber an der Fonds -gesellschaft beteiligen, stehen die beschriebenen Rechte überdie Treuhänderin zum Teil nur mittelbar zu.Beteiligung am Ergebnis und Vermögen der FondsgesellschaftDie Komplementärin ist am Ergebnis und Vermögen derFondsgesellschaft nicht beteiligt. Vorbehaltlich der nachfolgendbeschriebenen Gewinnvorabansprüche und Vorab ver -lustzuweisungen stehen Gewinne der Fondsgesellschaft allenKommanditisten und Treugebern (nachfolgend gemeinsam“Gesellschafter” genannt) im Verhältnis ihrer festen Kapital -konten zu. Zugewiesene Gewinne sind zunächst mit Verlust -vorträgen des betreffenden Gesellschafters zu verrechnen.Anleger, die bis zum Ende der geplanten Platzierungsfrist am30. Juni 2010 mindestens 50 % ihrer Zeichnungssumme eingezahlthaben, steht ein Gewinnvorab in Höhe von 5 % p. a.bezogen auf die tatsächlich eingezahlte Zeichnungssumme zu<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 71


(nachfolgend “Frühzeichnerbonus” genannt). Der Früh zeich -ner bonus berechnet sich ab dem der Einzahlung von 50 %der Zeichnungssumme folgenden 1. bzw. 15. eines Monatsund endet mit Ablauf der tatsächlichen Platzierungs frist bzw.der Schließung der Fondsgesellschaft. Die Komplementärinist in freiem Ermessen berechtigt, den Bonuszeitraum zu ver -längern. Sofern die Komplementärin vor Ablauf der Platzier -ungsfrist bzw. Schließung der Fonds gesellschaft die Einzah -lung von weiteren 50 % der Zeichnungssumme anfordert,bezieht sich der Frühzeichnerbonus auf die dann eingezahlteZeichnungssumme des Treugebers.Der Anbieterin steht ein gegenüber dem Frühzeichnerbonusnachrangiger Gewinnvorab für maßgeblich beratende Gesell -schafterleistungen gemäß § 7 Abs. (4) des Gesellschafts ver -trages der Fondsgesellschaft in Höhe von 0,75 % p.a. des vonder Fondsgesellschaft in die Zielgesellschaften investiertenKapitals zu.Solange die jährliche Vermögensmehrung des zum Ende derPlatzierungsfrist gezeichneten Kommanditkapitals der Fonds -gesellschaft über die Laufzeit, beginnend mit dem Ende derPlatzierungsfrist bis zur Veräußerung der letzten Zielgesell -schaft oder der von diesen gehaltenen Schiffen, durchschnittlichbis zu 8 % p.a. erreicht (nachfolgend “Basisergebnis”genannt), erfolgt die Verteilung des Gewinns im Verhältnisder festen Kapitalkonten. Sobald die jährliche Vermögens -mehrung das Basisergebnis übersteigt, wird die das Basis -ergebnis übersteigende Vermögensmehrung zu 80 % allenGesellschaftern im Verhältnis ihrer festen Kapitalkonten undzu 20 % der Anbieterin als Gewinnvorab zugewiesen. Soweitsich die Veräußerung der von der Fondsgesellschaft gehaltenenZielgesellschaften oder der von diesen gehaltenen Schiffeüber mehrere Geschäftsjahre erstreckt, ist das Basisergebnisfür jede Zielgesellschaft unter Berücksichtigung der anteiligenKosten der Fondsgesellschaft gesondert zu ermitteln. Minder -ergebnisse einer Zielgesellschaft werden mit Mehrergebnissenanderer Zielgesellschaften verrechnet.Die Ansprüche auf Gewinnvorab werden jedoch nur gewährt,soweit diese durch einen nach den Vorschriften des HGBermittelten Jahresüberschusses gedeckt sind. Wird kein ausreichenderJahresüberschuss oder ein Jahresfehlbetrag ausgewiesen,wird der nicht gewährte Gewinnvorab für das entsprechendeJahr rechnerisch auf die Folgejahre vorgetragenund vorrangig gewährt, sofern und sobald ein ausreichenderJahresüberschuss entstanden ist.Soweit sich die von der Fondsgesellschaft geschuldeteGewerbesteuer aufgrund von Zahlungen an Gesellschaftererhöht, ist der entsprechende Erhöhungsbetrag auf demVerlustvortragskonto des betreffenden Gesellschafters alsVorabverlust zu buchen. Der betreffende Gesellschafter hatden Erhöhungsbetrag auf erstes Anfordern der Fondsgesell -schaft durch Zahlung in die Fondsgesellschaft einzulegen.Das Ergebnis der Geschäftsjahre 2009 und 2010 wird unabhängigvom Zeitpunkt des Beitritts auf die Anleger, die zumSchluss des jeweiligen Geschäftsjahres an der Fondsgesell -schaft beteiligt sind, so verteilt, dass die Ergebnissonder -konten der Gesellschafter im Verhältnis der festen Kapital -konten bis zum 31. Dezember 2010 – gegebenenfalls einemspäteren Geschäftsjahr und vorbehaltlich von Gewinnvorabsund Vorabverlusten – relativ gleich stehen. Im Falle der Ver -längerung der Platzierungsfrist über den 31. Dezember 2010hinaus erfolgt die Gleichstellung zum 31. Dezember 2011bzw. gegebenenfalls in einem späteren Geschäftsjahr.Ungeachtet der Möglichkeit, die Zeichnungssumme in Euroauf das Einzahlungskonto einzuzahlen, erfolgt die gesamteErgebnisverteilung der Fondsgesellschaft, insbesondere imHinblick auf die Berechnung von Frühzeichnerboni, Gewinn -vorabs und Verlustvorabs, ausschließlich auf US-Dollar Basis.Eine Reinvestition von Rückflüssen ist nicht vorgesehen. DieFondsgesellschaft ist jedoch berechtigt, Rückflüsse aus einerZielgesellschaft für liquiditätsstützende Maßnahmen zugunsteneiner anderen Zielgesellschaft zu verwenden.Auszahlungen und LiquidationserlösDie Komplementärin, die Anbieterin und die Treuhänderinhaben Anspruch auf Zahlung der von der Fondsgesellschaftgeschuldeten Vergütungen und Aufwendungen. Die Anbie -terin hat ferner Anspruch auf Auszahlung ihres laufendenund ihres erfolgsabhängigen Gewinnvorabs. Im Hinblick aufden laufenden Gewinnvorab ist die Anbieterin berechtigt,monatlich angemessene Vorauszahlungen zu verlangen.Dieses Recht ist unabhängig davon, dass der Gewinnvorabentsteht. Sofern der Gewinnvorab nicht in Höhe der vorgenommenenEntnahme entsteht, ist die Entnahme als Vorab ent -nahme auf Gewinne für künftige Geschäftsjahre anzurechnen.Gesellschafter, welche Anspruch auf den Frühzeichnerbonushaben, steht ein gegenüber den Ansprüchen der Anbieterinauf angemessene Vorabentnahmen nachrangiger und im72 __ Rechtliche Grundlagen


Übrigen vorrangiger Anspruch auf Sonderentnahme in Höhedes ihnen zustehenden Frühzeichnerbonus zu. Der Sonder ent -nahmeanspruch auf den Frühzeichnerbonus entsteht, sofernund sobald die Liquiditätslage der Fondsgesellschaft eine entsprechendeAuszahlung zulässt. Frühzeichnerboni werdensolange vor den sonstigen Gewinnausschüttungen ausgezahlt,bis diese vollständig ausgeschüttet sind. Sofern die Liqui di -tätslage der Fondsgesellschaft nur eine teilweise Auszahlungder Frühzeichnerboni zulässt, wird der für die Auszahlungzur Verfügung stehende Betrag anteilig im Verhältnis derHöhe des Anspruchs auf einen Frühzeichner bonus zueinanderausgezahlt.Die Komplementärin ist berechtigt, die nach Abschluss der<strong>Invest</strong>itionen bei der Fondsgesellschaft vorhandene Liquidität– unter Berücksichtigung einer angemessenen Liquiditäts -reserve – an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer festenKapitalkonten zueinander auszuzahlen. Die Gesellschafterkönnen ferner mittels Gesellschafterbeschluss Auszahlungenan alle Gesellschafter im Verhältnis ihrer festen Kapital -konten zueinander beschließen. Die Komplementärin kannder Fassung eines Auszahlungsbeschlusses widersprechen,wenn die Liquiditäts- und Vermögenslage der Fondsgesell -schaft eine entsprechende Auszahlung nicht zulässt. Ein diesemWiderspruch entgegenstehender Gesellschafterbeschlussgilt als nicht gefasst. Gegebenenfalls ist die Komplementärinverpflichtet, eine vertraglich vorgesehene oder eine beschlosseneAuszahlung auszusetzen. Eine etwaige Differenz zwischenden nach dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesell schaftvorgesehenen bzw. beschlossenen Auszahlungen und der tatsächlichenEntnahme eines Kommanditisten sind durch zu -sätzliche Entnahmen auszugleichen, sobald die LiquiditätsundVermögenslage der Fondsgesellschaft dies zulässt. Dabeigeht ein Aufholungsanspruch der Anleger auf einen Früh -zeichnerbonus sonstigen Aufholungsansprüchen im Rang vor,ist jedoch nachrangig gegenüber Aufholungsansprüchen derAnbieterin im Hinblick auf ihren laufenden Gewinnvorab.Die Komplementärin ist berechtigt, Auszahlungen an Kom -manditisten mit ausstehenden Pflichteinlagen sowie daraufentstandenen Zinsforderungen und Fehlbeträgen zu verrechnen.Dies gilt auch für den Fall der treuhänderischen Betei -ligung über die Treuhänderin. Bei Liquidation der Fonds ge -sellschaft werden sämtliche nach Befriedigung der Gläubigerder Fondsgesellschaft und nach Abzug der Liqui dationskostenverbleibenden liquiden Mittel, unter Berück sichtigung vonGewinnvorabs und Vorabverlusten, an die Kommanditistenim Verhältnis ihrer festen Kapitalkonten verteilt. Reicht derLiquidationserlös nicht aus, um positive Salden des festenund des variablen Kapitalkontos sowie des Verlustvortrags -kontos sämtlicher Gesellschafter durch Zahlung aufzulösen,sind zunächst etwaige noch nicht entnommene Ansprücheauf Gewinnvorab zu erfüllen. Im An schluss daran ist der verbleibendeBetrag den Gesellschaftern im Verhältnis derSalden der über das feste Kapitalkonto aufzulösenden Gesell -schafterkonten zueinander gutzubringen.Die Gesellschafter können in der Beitrittserklärung wählen,ob sie ihre Auszahlungen in US-Dollar oder in Euro erhaltenmöchten. Trifft ein Gesellschafter in der Beitrittserklärungkeine entsprechende Auswahl, erfolgt die Auszahlung inUS-Dollar. Sofern die Komplementärin bis spätestens sechsWochen vor der geplanten Auszahlung keine anderslautendeschriftliche Weisung zugegangen ist, erhält der Gesellschafterdie Auszahlung in der gleichen Währung, wie bei der unmittelbarvorangegangenen Auszahlung. Die Komplementärinwird zu geeigneten Zeitpunkten die von der Fondsgesell schaftvereinnahmten Beträge in Höhe der voraussichtlich in Eurovorzunehmenden Auszahlungen umtauschen. Etwaige Wech -sel kursschwankungen gehen zu Lasten der Gesell schaf ter,welche eine Auszahlung in Euro wünschen.Gesellschafterversammlungen und BeschlussfassungenJeder Anleger kann an Gesellschafterversammlungen undBeschlussfassungen der Fondsgesellschaft teilnehmen odersich nach Maßgabe von § 12 Abs. (8) des Gesellschafts ver -trages vertreten lassen. Die Gesellschafterversammlung istbeispielsweise zuständig für die Entgegennahme des Berichtsder Komplementärin über das abgelaufene Geschäftsjahr, dieFeststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Kom -plementärin und des Beirats, jede Änderung des Gesell -schaftsvertrages der Fondsgesellschaft, die Zustimmung zuaußergewöhnlichen Geschäften sowie die Wahl des Wirt -schaftsprüfers, der den Jahresabschluss der Gesellschaft prüft.Hiervon ausgenommen ist die Bestellung des Wirtschafts -prüfers für die Geschäftsjahre 2010 und 2011, welcher vonder Komplementärin ernannt wird. Über die Gesellschafter -versammlung und ihre Beschlüsse wird ein Protokoll erstellt,das sämtlichen Gesellschaftern zugesandt wird. Das Stimm -recht der Anleger bei Beschlussfassungen richtet sich nachdem Verhältnis der Pflichteinlagen, wobei auf je volle US-Dollar 1.000 eine Stimme entfällt.<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 73


Besonders wichtige Beschlüsse (wie z.B. Änderung des Gesell -schaftsvertrages der Fondsgesellschaft, Auflösung der Fonds -gesellschaft, wesentliche Änderung des Unternehmens gegen -standes, Zustimmungsbeschlüsse zu Geschäftsführungs maß -nahmen oder Ausschluss eines Gesellschafters) bedürfen einerMehrheit von 75 % der wirksam abgegebenen Stimmen. An -sonsten werden Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der wirk -sam abgegebenen Stimmen gefasst. Einzelheiten ergeben sichaus § 13 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesell schaft.AuskunftsrechtDie Anleger können von der Komplementärin und dem BeiratAuskünfte über die Angelegenheiten der Fondsgesellschaftverlangen. Wird einem Auskunftsverlangen in angemessenerFrist nicht entsprochen oder liegen sonstige wichtige Gründevor, sind die Anleger berechtigt, von der Gesellschaft Einsichtin die Bücher und Papiere der Gesellschaft zu verlangen. Siekönnen sich hierbei auf ihre Kosten zur Berufsverschwiegen -heit verpflichteter Personen der rechts- und steuerberatendenBerufe (Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsprüfer, vereidigterBuchprüfer oder Steuerberater) bedienen, die jedoch nichtselbst oder als Berater in Konkurrenz zur Gesellschaft stehendürfen. Die Ausübung der vorgenannten Informationsrechtedarf den ordentlichen Betrieb der Fondsgesellschaft nichtwesentlich beeinträchtigen. Die Komplementärin darf dieErteilung von Auskünften oder Einsichtnahmen verweigern,wenn zu befürchten ist, dass ein Anleger diese Rechte zugesellschaftsfremden Zwecken ausübt oder dadurch derGesellschaft ein nicht unerheblicher Schaden droht.KündigungDie Gesellschafter können die Fondsgesellschaft währendihrer festen Laufzeit, d.h. – vorbehaltlich einer Verlängerungdurch die Komplementärin oder die Gesellschafterversamm -lung – bis zum 31. Dezember 2020 nur aus wichtigem Grundkündigen. Eine ordentliche Kündigung ist während der festenLaufzeit ausgeschlossen. Während der Laufzeit der Fonds ge -sellschaft kann ein Gesellschafter ferner nach Maßgabe des§ 19 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft aus derGesellschaft ausscheiden.Folgen des AusscheidensScheidet ein Gesellschafter aus der Fondsgesellschaft aus, wirddiese mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt. Derausscheidende Gesellschafter erhält eine Abfindung, sofern ernicht wegen Nichtleistung der Einlage aus der Fondsge sell -schaft ausgeschlossen wurde. Die Zahlung der Abfindung istnicht Voraussetzung für das Wirksamwerden des Ausschei -dens. Die Höhe der Abfindung entspricht dem nach Maßgabevon § 22 Abs. (2) des Gesellschaftsvertrages der Fondsge -sellschaft zu ermittelnden Verkehrswert der Beteiligung desGesellschafters im Zeitpunkt des Ausschei dens. Im Falle einesAusschlusses eines Gesellschafters aus wichtigem Grund istdie Abfindung bei bestimmten, im Verhalten des Anlegersliegenden wichtigen Gründen reduziert (vgl. § 21 Abs. (3) lit.a) und lit. b) des Gesellschafts vertrages der Fondsge sell schaft).Ergibt sich ein negatives Auseinandersetzungsguthaben, kanndie Fondsgesellschaft keinen Ausgleich verlangen. Hat derGesellschafter jedoch Entnahmen getätigt, sind diese an dieGesellschaft zurückzuzahlen, soweit sie die Gewinnanteile desKommanditisten übersteigen. Hiervon ausgenommen sindEntnahmen der Anbieterin im Hinblick auf ihren laufendenGewinnvorab. Die Einzelheiten regelt § 22 des Gesellschafts -vertrages der Fondsgesellschaft.Wird ein Gesellschafter wegen vollständiger oder teilweiserNichtzahlung seiner fälligen Einlage aus der Gesellschaftausgeschlossen, trägt er die im Zusammenhang mit seinemAusscheiden entstehenden Schäden und Kosten. Dazu zähltinsbesondere die anteilig auf die nicht geleistete Zeichnungs -summe entfallende Eigenkapitalvermittlungs gebühr. Im Falleeines vollständigen Ausschlusses des Gesellschafters wegenvollständiger oder teilweiser Nichtleistung seiner Zeichnungs -summe erhält er seine geleistete Kommanditeinlage, abzüglichder mit seinem Ausscheiden entstandenen Schäden undKosten, erstattet. Wird ein Gesellschafter aus diesem Grundnur teilweise aus der Fondsgesellschaft ausgeschlossen, werdendie dadurch entstandenen Schäden und Kosten auf dessenVerlustvortragskonto gebucht und vorrangig mit seinenkünftigen Gewinnen verrechnet. Das Gleiche gilt im Falle desAusschlusses eines Gesellschafters, dessen Beteiligung gemäߧ 3 Abs. (6) des Gesellschaftsvertrages unzulässig ist (vgl. indiesem Kapitel im Abschnitt “Kosten bei Erwerb, Verwaltungund Veräußerung der Beteiligung” auf Seite 78 f.).Übertragung der BeteiligungGrundsätzlich ist jeder Anleger berechtigt, seine Beteiligungim Wege der Sonderrechtsnachfolge (z. B. Schenkung oderVerkauf) und im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (z. B. Erb -schaft) auf Dritte zu übertragen. Jeder Treugeber hat fernerdas Recht, von der Treuhänderin die Übertragung der bisherfür ihn gehaltenen Beteiligung und seine Eintragung in das74 __ Rechtliche Grundlagen


Handelsregister der Gesellschaft zu verlangen. Bei einer treugeberischenBeteiligung erfolgt die rechtsgeschäftliche Übertragungdurch Übernahme des Treuhand- und Verwaltungs -vertrages. Bei einer unmittelbaren Beteiligung des Anlegerssind die Abtretung der Kommanditbeteiligung und zusätzlichdie Übertragung des Treuhand- und Verwaltungsvertrageserforderlich. Verfügungen über einen Kommanditanteil oderdie Position als Treugeber bedürfen zu ihrer Wirksamkeit derZustimmung der Komplementärin. Diese darf ihre Zustim mungnur aus wichtigem Grund versagen. Wichtige Gründe sind in§ 18 Abs. (1) des Gesellschaftsvertrages beispielhaft genannt.Für die Übertragungen einer Kommanditbeteiligung von derTreuhänderin auf den Treugeber sowie einer Kom mandit be -teiligung oder einer Position als Treugeber auf dessen Ehe -gatten, eingetragenen Lebenspartner oder Verwandte in geraderLinie des Treugebers (z. B. Kinder) ist die Zustim mungbereits erteilt. Die Übertragung eines Kommanditanteils wirdferner nicht wirksam, bevor der Erwerber der Fonds gesell -schaft auf eigene Kosten eine unwiderrufliche und über denTod hinaus wirksame notariell beglaubigte Handels regis ter -vollmacht erteilt hat. Eine Übertragung von Kom mandit an -teilen soll zum Ende eines Geschäftsjahres erfolgen. Im Falleeiner unterjährigen Verfügung – die ebenfalls der Zustim mungder Komplementärin bedarf – trägt der verfügende Komman -ditist etwaige der Fondsgesellschaft entstehende Kosten.Zudem sollen durch eine Übertragung keine Beteiligungenentstehen, die weniger als US-Dollar 25.000 betragen odernicht ohne Rest durch 1.000 teilbar sind. Zu Einzelheiten vgl.§ 18 des Gesellschaftsvertrages der Fonds gesellschaft.Struktur der persönlich haftenden GesellschafterinPersönlich haftende Gesellschafterin der Fondsgesellschaft istdie OPS <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 Verwaltungsgesellschaft mbH(nachfolgend auch “Komplementärin” genannt). Die Komple -mentärin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung(“GmbH”), für welche die deutsche Rechtsordnung maßgeblichist. Sie haftet grundsätzlich unmittelbar und vollständigfür die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft, kraft Rechts -form jedoch nur bis zur Höhe ihres Stamm kapitals bzw. desBetriebsvermögens. Die Komplementärin ist zur Geschäfts -führung und Vertretung der Fondsgesellschaft berechtigt undverpflichtet (zu den Geschäftsführern und zum Stammkapitalder Komplementärin vgl. Kapitel “Übersicht der beteiligtenGesellschaften” auf Seite 98 ff. Die Komplementärin kannsämtliche Geschäfte tätigen und Maßnahmen ergreifen, diedem Zweck der Fondsgesellschaft dienen und dazu auch ganzoder teilweise Dritte beauftragen.Zwischenanlage des BeteiligungskapitalsDie Fondsgesellschaft wird das von Anlegern eingezahlteBeteiligungskapital, solange und soweit dieses nicht für<strong>Invest</strong>itionen oder zur Begleichung fälliger Verbindlichkeitender Fondsgesellschaft benötigt wird, in geeignete Tagesgeld -anlagen, kurzläufige Termingelder, Spareinlagen, Geldmarkt -instrumente (wie in § 1 Abs. (11) Satz 3 Kreditwesengesetzdefiniert) oder in Staatsanleihen, deren Fälligkeit auch nachder <strong>Invest</strong>ition der Mittel gemäß <strong>Invest</strong>itionsplan liegen darf,investieren. Eine Geldanlage in ausländischer Währung, insbesonderein US-Dollar, ist zulässig.Bei Tod eines Kommanditisten wird die Gesellschaft mit seinenErben oder den anderweitig durch Verfügung von Todeswegen Begünstigten fortgesetzt. Das gleiche gilt bei Treu ge -bern im Hinblick auf den Treuhand- und Verwaltungs vertrag.Sind mehrere Erben vorhanden, so können sie ihre Rechteggf. nur einheitlich durch einen gemeinsamen Bevoll mäch -tigten ausüben. Die weiteren Einzelheiten, insbesondere zumNachweis der Berechtigung und zur Auseinander set zung,regeln § 23 des Gesellschaftsvertrages und § 7 des TreuhandundVerwaltungsvertrages. Die Anteile an der Fondsgesell -schaft werden nicht öffentlich gehandelt (z. B. an einer Börseoder an einem vergleichbaren geregelten Markt), so dass diefreie Han delbarkeit der Vermögensanlage faktisch eingeschränktist (siehe Kapitel “Risiken der Vermögensanlage”,Abschnitt “Fungibilität” auf Seite 24).Dauer des Bestehens der Fondsgesellschaft, etwaigeRückabwicklung und Beendigung der VermögensanlageDie Fondsgesellschaft endet ohne Auflösungsbeschluss zum31. Dezember 2020. Die Komplementärin hat das Recht, dieGesellschaftsdauer einseitig zweimal um jeweils 12 Monatezu verlängern, wenn der Stand der Abwicklung der imVermögen der Fondsgesellschaft befindlichen Anlagen dieserforderlich macht. Eine weitere Verlängerung der Laufzeitkann von der Gesellschafterversammlung mit einfacherMehrheit der wirksam abgegebenen Stimmen beschlossenwerden.Die Komplementärin kann <strong>Invest</strong>itionen nach Maßgabe desGesellschaftszwecks der Fondsgesellschaft tätigen, sobaldnach ihrer Auffassung Kommanditeinlagen in wirtschaftlichhinreichender Höhe gezeichnet wurden. Wird bis zum Ende<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 75


der Platzierungsfrist nicht ausreichend Kommanditkapitalgezeichnet, um eine wirtschaftliche Geschäftstätigkeit derFondsgesellschaft sicherzustellen, kann die KomplementärinZeichnungen für nicht wirksam erklären. Im Falle der Rück -abwicklung werden den Anlegern die auf die Zeichnungs -summe geleisteten Zahlungen zurückerstattet, soweit dieseder Fondsgesellschaft noch zur Verfügung stehen. Eine Ver -zinsung der geleisteten Beträge erfolgt nicht.Die Komplementärin ist ferner berechtigt, die Kommandit -einlagen teilweise an die Kommanditisten zurückzuzahlen,wenn fest steht, dass das zur <strong>Invest</strong>ition in die Zielgesell -schaften zur Verfügung stehende Kommanditkapital nichtvollständig in diese investiert werden kann. Der aus derVeräußerung von Zielgesellschaften oder der Veräußerungeines von einer Zielgesellschaft gehaltenen Schiffs bei derFondsgesellschaft erfolgende Kapitalrückfluss kann zur teilweisenRückzahlung der Pflichteinlage der Kommanditistenverwendet werden.Darüber hinaus kann die Beteiligung eines Anlegers auf folgendeWeise beendet werden:__ Kündigung aus wichtigem Grund,__ Ausschluss aus der Fondsgesellschaft wegen ganz oderteilweiser Nichtzahlung der Einlage oder aus einemsonstigen wichtigen Grund im Sinne des § 21 Abs. (2)und Abs. (3) des Gesellschaftsvertrages,__ Liquidation der Fondsgesellschaft,__ Übertragung der Beteiligung.Bei Kündigung und Ausschluss erhält der Anleger eine Ab -findung, soweit der Ausschluss nicht wegen Nichtzahlung derEinlage erfolgte. Im Falle einer Liquidation haben dieAnleger – nach Berücksichtigung von Gewinnvorabs undVorabverlusten – Anspruch auf einen Anteil am Liquida -tionserlös im Verhältnis ihrer festen Kapitalkonten. Bei Übertragungder Beteiligung erhält der Anleger den von ihm mitdem Erwerber vereinbarten Kaufpreis.BeiratDie Fondsgesellschaft erhält nach Ende der Platzierungsfristeinen Beirat. Der Beirat soll zugleich den Beirat in von derFondsgesellschaft gegründeten Zielgesellschaften bilden. BeiZielgesellschaften, an denen die Fondsgesellschaft wenigerals 100 % des Kommanditkapitals erwirbt, wird sich die Fonds -gesellschaft nach besten Kräften bemühen, dort gegebe nenfallseinen Beirat zu errichten, dessen wesentliche Rechte undPflichten den Rechten und Pflichten des Beirats der Fonds -gesellschaft entsprechen. Der Beirat besteht aus mindestenszwei und höchstens drei natürlichen Personen. Zwei dieserBeiratsmitglieder werden von der Gesellschafter versammlungaus dem Gesellschafterkreis gewählt, ein drittes Beiratsmit -glied kann von der Komplementärin entsandt werden.Der Beirat wird in einer Gesellschafterversammlung derFondsgesellschaft nach Ablauf der Platzierungsfrist für dreiJahre gewählt. Er bleibt noch bis zur nächsten nach Ablaufder Wahlperiode angesetzten Neuwahl im Amt. Beiratsmit -glieder können jederzeit auch durch denjenigen, von dem siegewählt bzw. entsandt wurden, abberufen werden.Dem Beirat stehen umfassende Kontroll- und Mitwirkungs -rechte zu, um die Interessen der Anleger zu vertreten.Bestimmte Rechtsgeschäfte – insbesondere der Erwerb unddie Veräußerung von Schiffen der Zielgesellschaft sowie vonCo-<strong>Invest</strong>itionen und Kapitalerhöhungen bedürfen der vorherigenZustimmung des Beirates. Da bereits während derPlatzierungsphase <strong>Invest</strong> mentopportunitäten Umsetzung findensollen, der Beirat jedoch erst nach Schließung der Fonds -gesellschaft gewählt wird, ist die Komplementärin berechtigt,während der Platzierungsphase ohne Zustimmung des Bei -rates <strong>Invest</strong>i tio nen zu tätigen, die innerhalb der <strong>Invest</strong>itions -kriterien liegen.Die Beiratsmitglieder erhalten eine Vergütung in Höhe vonjeweils US-Dollar 3.500 p.a. zzgl. etwaiger gesetzlicher Um -satzsteuer. Der Beiratsvorsitzende erhält US-Dollar 5.000 p.a.zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Ferner erhaltendie Beiratsmitglieder die ihnen durch diese Tätigkeit entstandenenund nachgewiesenen angemessenen Auslagen ersetzt.Eine gesonderte Vergütung für die Übernahme der Beirats -tätigkeit in den Zielgesellschaften steht den Beiratsmit glie dernnicht zu. Die Beiratsmitglieder haften für eigenes Ver schul -den. In Fällen von leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung imHinblick auf die Fondsgesellschaft auf US-Dollar 25.000beschränkt. Die Fondsgesellschaft kann für die Beirats mit -glieder Haftpflichtversicherungen im Hinblick auf die Tätig -keit als Beirat abschließen.Verfügt die Fondsgesellschaft über keinen Beirat, werden dessenRechte durch die Gesellschafterversammlung der Fonds -gesellschaft wahrgenommen.76 __ Rechtliche Grundlagen


Gesellschafterleistungen der AnbieterinDie Anbieterin ist verpflichtet, für die Fondsgesellschaft dieGesellschafterleistungen gemäß § 7 Abs. (4) des Gesell -schaftsvertrages der Fondsgesellschaft zu erbringen. AlsGegenleistung hat die Anbieterin einen Anspruch aufGewinn vorab gemäß § 8 Abs. (2) lit. c) des Gesellschafts -vertrages der Fondsgesellschaft.KonzernBei der Fondsgesellschaft handelt es sich nicht um einKonzernunternehmen im Sinne des Aktiengesetzes oder desHandelsgesetzbuches. Daher ist die Fondsgesellschaft nichtzur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet.Beitritt des AnlegersDiesem Verkaufsprospekt ist eine Beitrittserklärung beigefügt.Die Beitrittserklärung muss vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlichunterzeichnet bei der Anbieterin, der OPS <strong>Ocean</strong><strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG, Ferdinandstraße 25–27,20095 Hamburg (Zeichnungsstelle), eingereicht werden.Durch die Übersendung der vollständig ausgefüllten undunterzeichneten Beitrittserklärung gibt der Anleger gegenüberder Caveras Treuhand GmbH als Treuhänderin ein An -gebot auf Beitritt zu dem zwischen der Fondsgesellschaft undder Treuhänderin geschlossenen Treuhand- und Ver wal tungs -vertrag ab. Das Treuhand- und Verwaltungsver hältnis zwischender Treuhän derin und dem Anleger wird erst mit An -nahme der Beitritts erklärung durch die Anbieterin, welcheinsoweit namens und in Vollmacht der Treuhänderin handelt,wirksam. Der Anleger wird über die Annahme informiert. DieFondsgesellschaft hat dem Beitritt bereits mit Unterzeichnungdes Treuhand- und Verwaltungsvertrages zugestimmt. Auf -grund des Abschlusses des Treuhand- und Verwaltungs ver -trages ist die Treuhänderin beauftragt, für den Anleger treuhänderischeine Kommandit beteiligung an der Fonds ge sell -schaft zu erwerben. Da das Beteiligungskapital begrenzt ist,kann die Annahme einer Beitrittserklärung von der Anbie terinund der Treuhänderin nicht garantiert werden. Ein Anspruchauf Annahme besteht nicht. Personen, die zum Zeitpunkt desBeitritts zum Treu hand- und Verwaltungs vertrag über die USamerikanischeoder kanadische Staats bürgerschaft verfügenoder einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in denUSA oder Kanada (einschließlich deren jeweiligen Territorien)haben oder Inhaber einer US-amerikanischen oder kanadischenGreen Card sind, dürfen sich weder als Kommanditisten nochals Treugeber an der Fondsgesellschaft beteiligen.MindestbeteiligungDie Mindestbeteiligung eines Anlegers beträgt US-Dollar25.000. Geringere Zeichnungssummen sind mit Zustimmungder Komplementärin zulässig. Ein Anspruch auf Herab set zungder Zeichnungssumme besteht nicht. Höhere Zeich nungs sum -men sollen ohne Rest durch 1.000 teilbar sein. Die Anbieterinbietet einen Gesamtbetrag von US-Dollar 25,0 Mio. an.Danach beträgt die rechnerisch maximal zu begebende Anzahlder angebotenen Vermögensanlage 1.000 Kom man ditanteile.Eine Erhöhung des Beteiligungskapitals um weitere US-Dollar25,0 Mio. – d. h. insgesamt US-Dollar 50,0 Mio. – ist möglich.Bei einem Maximalvolumen von US-Dollar 50,0 Mio. beträgtdie rechnerisch maximal zu begebende Anzahl der Vermögens -anlage 2.000 Kommanditanteile. Die Komplemen tä rin ist zurRückabwicklung der Fondsgesellschaft berechtigt, wenn dasZeichnungsvolumen nicht ausreicht, um eine wirtschaftlicheGeschäftstätigkeit der Fondsgesellschaft sicherstellen zukönnen.ZeichnungsfristDie Frist für die Zeichnung oder den Erwerb eines Anteilsbeginnt einen Werktag nach Veröffentlichung des durch dieBundes anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (“BaFin”) zurVer öffentlichung gestatteten Verkaufsprospektes und endetgrundsätzlich am 30. Juni 2010, sofern nicht bereits vorherdas Beteiligungskapital vollständig gezeichnet ist (nachfolgendauch “Plat zierungsfrist” genannt). Die Komplementärin istberech tigt, die Platzierungsfrist zweimal um jeweils bis zusechs Monate zu verlängern oder die Platzierung bereits vordem Erreichen der ursprünglichen oder verlängerten Plat zie -rungs frist oder vor dem Erreichen des angestrebten Platzie -rungs volumens von US-Dollar 25,0 Mio. zu schließen. DiePlatzierungsfrist endet spätestens mit Vollplatzierung desMaxi malvolumens von US-Dollar 50,0 Mio. Die Komple men -tärin ist ermächtigt, einen Kommanditisten, der seine fälligeEin lage ganz oder teilweise nicht erbringt, aus der Gesell schaftauszuschließen oder seine Einlage auf den Betrag der tatsächlicheingezahlten Einlage herabzusetzen. Darüber hinaus be -steht keine Möglichkeit, Zeichnungen vorzeitig zu schließenoder Zeichnungen, Anteile oder Betei ligungen zu kürzen.Zahlung des ErwerbspreisesDer Erwerbspreis entspricht der Zeichnungssumme des An -legers und beträgt mindestens US-Dollar 25.000. Die Anlegerhaben den Erwerbspreis auf das folgende Konto der Fonds -gesellschaft einzuzahlen:<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 77


Kontoinhaber: OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3GmbH & Co. KGKontobezeichnung: OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3w/ EinwerbungKonto-Nr.: 05-57564-002Bank:Berenberg Bank, HamburgBLZ: 201 200 00IBAN:DE80201200000557564002BIC bzw.S.W.I.F.T.-Code: BEGODEHHDer Anleger hat seine Zeichnungssumme grundsätzlich inUS-Dollar zu erbringen. Ungeachtet dessen wird ihm dieMöglichkeit eingeräumt, die Einzahlung auf die Zeichnungs -summe in Euro zu leisten. Die in Euro geleistete Zeichnungs -summe wird von der das Einzahlungskonto führenden Bankzum Zeitpunkt der Umwandlung jeweils bestehenden Um -rech nungskurs in US-Dollar getauscht. Sofern die vom An -leger eingezahlten Euro-Beträge aufgrund von Wechsel kurs -schwankungen oder Umtauschgebühren nicht ausreichen, umdie Zeichnungssumme vollständig zu erbringen, wird die Ein -zahlungsdifferenz als ausstehende Zahlung auf die Pflicht -einlage auf dem variablen Kapitalkonto gebucht. Die Einzah -lungsdifferenz wird mit Auszahlung der Fondsgesell schaftzugunsten des Anlegers verrechnet. Auf Verlangen der Kom -plementärin ist der Treugeber verpflichtet, eine Ein zah lungs -differenz durch Zahlung an die Fondsgesellschaft auszugleichen.Übersteigt der tatsächlich auf dem Ein zah lungskontoeingegangene Betrag aufgrund einer Einzahlung in Euro denBetrag der Zeichnungssumme des Anlegers, ist die Zeich -nungs summe übersteigende Betrag auf dem variablen Kapi -talkonto als Einlage, die keine Pflicht einlage ist, zu verbuchen.Der übersteigende Betrag wird dem Treugeber mit derersten Auszahlung der Fondsgesellschaft ausgezahlt.EinzahlungstermineDie Anleger leisten ihre Einzahlungen wie folgt:50 %: innerhalb von 10 Kalendertagen nach Annahmedes Beitritts durch die Treuhänderin,50 %: während der Platzierungsfrist innerhalb von10 Kalendertagen nach Aufforderung durch dieKomplementärin, spätestens aber innerhalb von10 Kalendertagen nach Ende der Platzierungsfrist.ZahlstelleFolgende Zahlstelle führt bestimmungsgemäß Zahlungen anden Anleger aus:Caveras Treuhand GmbH,Ferdinandstraße 25 - 27, 20095 Hamburg.Diese hält auch den Verkaufsprospekt zur kostenlosenAusgabe bereit.Kosten bei Erwerb, Verwaltung und Veräußerung derBeteiligungGebühren, die von der das Einzahlungskonto führenden Bankvon der geleisteten Zeichnungssumme abgezogen werden,werden von der Fondsgesellschaft aus der Liquiditätsreserveausgeglichen. Gebühren, welche von der Bank des Anlegersin Rechnung gestellt werden, hat dieser selbst zu tragen. DieHöhe dieser Gebühren steht zum Zeitpunkt der Prospekt auf -stellung nicht fest. Sofern ein Anleger seine in der Beitritts -erklärung übernommene Zeichnungssumme bei Fälligkeitnicht vollständig einzahlt, können Verzugszinsen in Höhevon 0,5 % pro Monat auf die noch nicht eingezahlte Zeich -nungssumme anfallen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schaden ersatzes durch die Fondsge sellschaftist möglich. Wird ein Anleger wegen Nichtzahlung seinerEinlage ganz oder teilweise aus der Fondsgesellschaft ausgeschlossen,trägt dieser im Zusammenhang mit seinem Aus -scheiden entstehende Kosten und ist insbesondere verpflichtet,die auf seine nicht geleistete Zeichnungssumme entfallendeEigenkapital ver mittlungs gebühr in Höhe von 15,5 %bezogen auf den nicht eingezahlten Teil der Zeichnungs -summe zu tragen. Gleiches gilt im Falle des Aus schlussesgemäß § 21 Abs. (2) des Gesellschaftsvertrages.Ein seine Beteiligung übertragender oder aus der Fonds ge -sellschaft ausscheidender Gesellschafter hat die Fonds gesell -schaft und die übrigen Gesellschafter von sämtlichen Nach -teilen, insbesondere steuerlicher Art, freizustellen, die durchdie teilweise oder vollständige Übertragung oder das teilweiseoder vollständige Ausscheiden entstehen. Verlangen Anlegervon der Treuhänderin die Übertragung der für sie gehaltenenBeteiligung und die Eintragung in das Handels register derGesellschaft, müssen sie auf ihre Kosten eine notariell be -glaubigte Handelsregistervollmacht an die Komplementärinerteilen. Die Höhe der Notargebühren richtet sich nach der78 __ Rechtliche Grundlagen


Höhe der Beteiligung, beträgt jedoch höchstens Euro 130,00zzgl. Auslagen und etwaiger gesetzlicher Umsatz steuer(Stand: Dezember 2009), sofern die Anleger das von derTreuhänderin zur Verfügung gestellte Vollmachtsformularverwenden. Weiterhin fallen für die Eintragung in das Han -dels register bzw. die Löschung einer Handelsregister eintra -gung die gesetzlich festgelegten Notar- und Gerichtskostenan, die vom Anleger zu tragen sind. Deren Höhe hängt vomGegenstandswert ab und kann deshalb von der Anbieterinnicht prognostiziert werden. Im Falle einer unterjährigenÜbertragung trägt der verfügende Gesellschafter etwaige derFondsgesell schaft entstehende Kosten, deren Höhe zum Zeit -punkt der Aufstellung des Verkaufsprospektes noch nichtbestimmt werden können. Verlangt ein Anleger unterZuhilfenahme eines Mitgliedes der rechts- und steuerberatendenBerufe (Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsprüfer, vereidigterBuch prüfer oder Steuerberater) Einsicht in die Bücher undPapiere der Fondsgesellschaft, so hat er die ihm ggf. entstehendenKosten, die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellungnicht feststehen, selbst zu tragen. Der Anleger ist darüberhinaus verpflichtet, die Treuhänderin von allen Verbind lich -keiten und Kosten – mit Ausnahme der Kosten des Geschäfts -betriebes der Treuhänderin – freizustellen, die der Treuhän -derin im Zusammenhang mit der Beteiligung an der Fonds -gesellschaft und deren Verwaltung entstehen. Ggf. hat dieTreuhänderin auch einen Haftungsfreistellungsanspruchgegen den Treu geber. Sofern und soweit Anleger von Drittenaufgrund eines Haftungstatbestandes in Anspruch genommenwerden (vgl. dazu den Abschnitt “Haftung des Anlegers“,Seite 80), können zusätzliche Kosten für die Einschaltungvon Rechtsberatern, Gerichtskosten und sonstige Kosten fürdie Befriedigung von Haftungsansprüchen entstehen. DerenHöhe hängt von den Umständen des Einzelfalles ab und kannebenfalls von der Anieterin nicht prognostiziert werden.Streitig keiten über die Höhe einer dem Anleger im Falle desAus scheidens geschuldeten Abfindung werden durch einenWirt schaftsprüfer entschieden. Die Kosten für dieInanspruch nahme des Wirtschaftsprüfers werden von derFondsgesell schaft getragen, soweit der Wirtschaftsprüfer einehöhere als die von der Fondsgesellschaft festgelegte Ab fin dungbestimmt. In allen anderen Fällen trägt der ausscheidendeGesellschafter die Kosten der Inanspruchnahme des Wirt -schafts prüfers. Bei Veräußerung der Beteiligung sind vomAnleger ggf. anfallende Nebenkosten, wie z. B. GutachteroderTransaktions kosten, insbesondere bei unterjährigerVerfügung, zu tragen.Finanziert der Anleger seine Beteiligung durch ein Darlehen,wovon die Anbieterin ausdrücklich abrät, fallen neben denlaufenden Zins- und Tilgungszahlungen möglicherweise weitereKosten (z. B. Bearbeitungsgebühren, Vorfälligkeitsent -schädigung bei vorzeitiger Rückzahlung) an. Die Höhe dieserKosten ist z.B. von den persönlichen Verhältnissen oder derHöhe der Beteiligung des Anlegers abhängig. Die Höhe kanndaher von der Anbieterin nicht prognostiziert werden. Gene -rell sind vom Anleger die von ihm persönlich veranlasstenKosten, wie z.B. Telefon, Internet, Porto, Bankgebühren,Steuerberatungskosten oder Reisekosten, zu tragen. Darüberhinaus entstehen mit dem Erwerb, der Verwaltung und derVeräußerung der Vermögensanlage keine weiteren Kosten.Weitere Leistungen des AnlegersEine Nachschussverpflichtung der Gesellschafter ist ausgeschlossen, sofern die Gesellschafter nicht einstimmig die Leis -tung eines Nachschusses beschließen. Dies gilt auch, wennEntnahmen erfolgen, die von Gewinnen der Fondsge sellschaftnicht gedeckt sind. Entnahmen führen vorbehaltlich abweichendergesetzlicher Regelungen nicht zu einem Wiederaufl -eben der Einlageverpflichtung und sind auch im Rahmen derLiquidation der Fondsgesellschaft oder im Falle des Ausschei -dens eines Kommanditisten im Verhältnis zur Fondsgesell -schaft und der Gesellschafter zueinander nicht auszugleichen.Im Falle des Ausschlusses eines Gesell schaf ters gemäß § 21des Gesellschaftsvertrages kann die Fonds gesellschaft grundsätzlichebenfalls keinen Ausgleich verlangen, wenn sich beiden Kommanditisten ein negatives Auseinandersetzungsgut -haben ergibt. Ein Anleger ist jedoch zur Rückzahlung vonEntnahmen verpflichtet, die nicht durch Gewinne der Fonds -gesellschaft gedeckt sind. Entnahmen der Anbieterin auf ihrenlaufenden Gewinnvorab sind auch insoweit nicht ausgleichspflichtig.Zudem kann der Anleger unter bestimmten Um stän -den gegenüber Dritten haften und von diesen auf Zah lung inAnspruch genommen werden (vgl. dazu den Abschnitt “Haf-tung des Anlegers”, Seite 80). Darüber hinaus bestehen keineVerpflichtungen des Anlegers, weitere Leistungen zu erbringen,insbesondere weitere Zahlungen zu leisten.AbsicherungenFür die Verzinsung oder Rückzahlung der Vermögensanlagehat keine juristische Person oder Gesellschaft eine Gewähr -leistung übernommen. Ein Garantiefonds o. ä. besteht nicht.Hinsichtlich der Verwendung des Kommanditkapitals bestehtein Mittelverwendungskontrollvertrag.<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 79


Haftung des AnlegersKommanditisten der Fondsgesellschaft haften gegenüber derenGläubigern gesetzlich in Höhe der für sie in das Han dels re -gister der Fondsgesellschaft eingetragenen Haft summe. DieOPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG und dieCaveras Treuhand GmbH sind mit einer Haftsumme in Höhevon jeweils Euro 2.500 in das Handelsregister eingetragen.Erhöht die Treuhänderin ihre Kommanditbeteiligung imRahmen der Kapitalerhöhung, ist je US-Dollar 1,00 dererhöhten Kommanditbeteiligung Euro 0,10 als zusätzlicheHaftsumme der Treuhänderin in das Handelsregister einzutragen.Die gesetzliche Haftung erlischt mit Zahlung der Zeich -nungssumme (vgl. die §§171 f. HGB). Die gesetzliche Haftungder Kommanditistin gegenüber Gläubigern der Fondsgesell -schaft lebt bis zur Höhe ihrer Haftsumme wieder auf, soweitdie Gesellschafterkonten durch nicht von Gewin nen derFonds gesellschaft gedeckte Zahlungen an die Anleger unterdie Haftsumme gemindert werden. Daneben haften Komman -ditisten auch bis zu fünf Jahre nach ihrem Ausscheiden biszur Höhe ihrer Haftsumme für die bis zum Zeitpunkt derEintragung ihres Ausscheidens in das Handels register be -gründeten Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft. Eine darüberhinausgehende Haftung nach den §§ 30 f. GmbHG biszur Höhe aller empfangenen Auszahlungen ohne Begrenzungauf die Haftsumme kommt in Betracht, wenn Auszahlungenentgegen den Bestimmungen des Gesell schaftsvertrages derFondsgesellschaft erfolgt sind, obwohl deren Liquiditäts- undVermögenslage dies nicht zugelassen hätte. Eine Nachschuss -pflicht ist nicht vorgesehen; dies gilt auch, wenn eine Ent -nahme von Liquiditätsüberschüssen erfolgt, die von Gewin -nen der Gesellschaft nicht gedeckt sind. Ausnahmen bestehenim Falle des Ausscheidens eines Kommanditisten (vgl. in diesemKapitel den Abschnitt “Folgen des Ausscheidens”). An -leger, die der Fondsgesell schaft mittelbar über die Treuhän -derin als Treugeber beitreten, haften gegenüber Gläubigernder Fondsgesellschaft nicht unmittelbar. Allerdings hat derTreugeber die Treuhänderin im Falle einer Inanspruchnahmefreizustellen. Wirtschaftlich betrachtet haftet ein Treugeberdaher im gleichen Umfang wie ein Kommanditist.Angebotene Teilbeträge im AuslandEs ist beabsichtigt, das Beteiligungsangebot ausschließlich inder Bundesrepublik Deutschland öffentlich anzubieten.Einzelplatzierungen können, ohne dass dies zum Zeitpunktder Aufstellung des Verkaufsprospektes beabsichtigt ist, injedem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums(EWR) oder der Schweiz erfolgen. Die Höhe der Teilbeträgeeiner möglichen Platzierung im Ausland steht zum Zeitpunktder Aufstellung des Verkaufsprospektes noch nicht fest. Solltesich die Anbieterin später zu einem öffentlichen Angebot imAusland entschließen, wird sie die dortigen regulatorischenVoraussetzungen beachten.DatenspeicherungDie Treuhänderin führt ein Treugeberregister. Der Treugebererklärt sich damit einverstanden, dass seine individuellen undbeteiligungsbezogenen Daten elektronisch gespeichert unddie in die Platzierung des Beteiligungskapitals einbezogenenPersonen oder die übrigen Treugeber oder die von der Treu -händerin mit der Abwicklung des Treuhand- und Ver wal -tungsvertrages beauftragten Dritten über die Verhält nisse derFondsgesellschaft und des Treugebers informiert werden.Jeder Treugeber ist verpflichtet, der Treuhänderin Änderungenseiner individuellen Daten unverzüglich auf seine Kostenmitzuteilen. Der Treugeber kann von der Treuhänderin keineAuskunft über Daten anderer Treugeber verlangen. DieTreuhänderin ist nach eigenem pflichtgemäßen Ermessenberechtigt, derartige Daten unter Beachtung der jeweils geltendendatenschutzrechtlichen Bestimmungen an andereTreugeber, die Komplementärin, das zuständige Finanzamt,eventuell die Fondsgesellschaft finanzierende Banken undsoweit gesetzliche Offenbarungsverpflichtungen bestehen,weiterzugeben. Eine darüber hinausgehende Datenweitergabeist der Treuhänderin untersagt. Entsprechendes gilt im Falleder Umwand lung der treugeberischen in eine unmittelbareBeteiligung.Die ZielgesellschaftenOPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Ship 8 GmbH & Co. KG und OPS <strong>Ocean</strong><strong>Partners</strong> Ship 9 GmbH & Co. KGDie OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Ship 8 GmbH & Co. KG wurde am1. Dezember 2009 als Kommanditgesellschaft (GmbH & Co.KG) von der OPS <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 VerwaltungsgesellschaftmbH als Komplementärin ohne Einlage und der OPS <strong>Ocean</strong><strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 GmbH & Co. KG als Kommandi -tistin mit einer Pflichteinlage in Höhe von US-Dollar 10.000und einer im Handelsregister eingetragener Haftsumme vonEuro 1.000 gegründet (nachfolgend “OPS Ship 8 KG” genannt).Die OPS Ship 8 KG wurde erstmalig am 15. Dezember 2009in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA110931 eingetragen.80 __ Rechtliche Grundlagen


Die OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Ship 9 GmbH & Co. KG wurde am1. Dezember 2009 als Kommanditgesellschaft (GmbH & Co.KG) von der OPS <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 VerwaltungsgesellschaftmbH als Komplementärin ohne Einlage und der OPS <strong>Ocean</strong><strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 GmbH & Co. KG als Kommandi -tistin mit einer Pflichteinlage in Höhe von US-Dollar 10.000und einer im Handelsregister eingetragener Haftsumme von1.000 Euro gegründet (nachfolgend “OPS Ship 9 KG” genannt).Die OPS Ship 9 KG wurde erstmalig am 18. Dezember 2009in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA110959 eingetragen.Die OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Shipmanagement GmbH & Co. KG(nachfolgend “OPS Shipmanagement KG”) ist berechtigt, sichin Höhe eines von der Komplementärin der Zielgesellschaftenfestzusetzenden Betrages als weitere Kommanditistin an diesenzu beteiligen. Der Beitritt erfolgt durch einseitige Erklä -rung der OPS Shipmanagement KG gegenüber der Komple -mentärin. Soweit die OPS Shipmanagement KG aus dem mitden Zielgesellschaften abgeschlossenen Beree derungsvertragDritte beauftragt oder Rechte und Pflichten aus diesem Ver -trag in zulässiger Weise ganz oder teilweise im Wege derVertragsübernahme auf Dritte überträgt, ist sie berechtigt,von ihrer Kommanditeinlage einen Teilbetrag auf den oderdie Dritten zu übertragen. Die Übertragung darf nicht zumvollständigen Ausscheiden der OPS Ship mana ge ment KG ausden Zielgesellschaften führen. Alternativ kann die Komple -mentärin der Zielgesellschaften den oder die Dritten auch inHöhe eines von ihr festzusetzenden Betrages direkt als weitere(n)Kommanditisten an der Zielgesellschaft beteiligen. DieKomplementärin der Zielgesellschaften ist ferner ermächtigt,ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter der Zielge sell -schaften weitere Kommanditisten aufzunehmen, die sich inHöhe eines von der Komplementärin festzusetzenden Betra -ges beteiligen, soweit dies zur Eigenkapitalausstat tung derZielgesellschaften bei Kauf eines Schiffes erforderlich ist.Sofern die Fonds gesellschaft ihre Kommanditbetei li gung anden Zielgesell schaften erhöht, ist je US-Dollar 1,00 dererhöhten Kom manditbeteiligung Euro 0,10 als zusätzlicheHaftsumme der Fondsgesellschaft in das Handelsregister einzutragen.Dies gilt für einen Beitritt der OPS Shipmanage -ment KG und etwaiger Dritter entsprechend.Die Gesellschaftsverträge der OPS Ship 8 KG und der OPSShip 9 KG sind – mit Ausnahme der Firmierung – identisch.Der Gesellschaftsvertrag der OPS Ship 8 KG ist beispielhaftim Kapitel “Gesellschaftsvertrag der Zielgesellschaft” abSeite 116 abgedruckt. Sofern nachfolgend in diesem Kapitelauf “Zielgesellschaften” Bezug genommen wird, sind damitdie OPS Ship 8 KG und die OPS Ship 9 KG gemeint.Geschäftstätigkeit der ZielgesellschaftenGegenstand des Unternehmens und zugleich wichtigsterTätigkeitsbereich der Zielgesellschaften ist der Erwerb undder Betrieb eines Seeschiffes. Die Zielgesellschaften könnenGeschäfte jeder Art im Innen- und Ausland tätigen, die ge -eignet sind dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbaroder mittelbar zu dienen oder diese zu fördern, soweit es sichnicht um eine genehmigungspflichtige Tätigkeit handelt. DieZielgesellschaften können insbesondere andere Gesellschaftengründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen, sofern derUnternehmensgegenstand mit dem Unternehmensgegenstandder Zielgesellschaften vergleichbar ist.Sobald eine Zielgesellschaft ein Schiff, welches den <strong>Invest</strong>i -tionskriterien der Fondsgesellschaft (vgl. im Abschnitt “<strong>Invest</strong>i-tionskriterien” des Kapitels “Die <strong>Invest</strong>itionsstrategie” auf Seite34) entspricht, zu erwerben beabsichtigt, wird die Fondsge sell -schaft ihr in der jeweiligen Zielgesellschaft vorhandenes Kom -manditkapital in dem Maße erhöhen, dass der für den Erwerbdes Schiffs benötigte Eigenkapitalanteil vorhanden ist.Bis zur tatsächlichen <strong>Invest</strong>ition in ein Schiff können dieZielgesellschaften das Kommanditkapital in geeignete Tages -geldanlagen, kurzfristige Termingelder, Spareinlagen, Geld -marktinstrumente (wie in § 1 Abs. (11) Satz 3 Kredit wesen -gesetz definiert) oder in Staatsanleihen, deren Fälligkeit auchnach der <strong>Invest</strong>ition der Mittel gemäß dem <strong>Invest</strong>itions planliegen darf, zu investieren. Eine Geldanlage in ausländischeWährungen, insbesondere in US-Dollar, ist zulässig.Geschäftsführung und VertretungDie Zielgesellschaften werden jeweils von der Komplemen -tärin, die gleichzeitig Komplementärin der Fondsgesellschaftist, vertreten.Die Komplementärin ist insbesondere berechtigt, die in § 6Abs. (3) des Gesellschaftsvertrages der Zielgesellschaften ge -nannten Verträge und Rechtsgeschäfte ohne Zustimmung derGesellschafterversammlung oder des Beirats der Fonds gesell -schaft abzuschließen, durchzuführen, zu ändern oder zubeenden.<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 81


Für die in § 6 Abs. (4) des Gesellschaftsvertrages der Ziel -gesellschaften genannten Rechtsgeschäfte und Maßnahmenbedarf die Komplementärin der Zielgesellschaften der vorherigenZustimmung des Beirats der Fondsgesellschaft.VergütungenFür die Übernahme der persönlichen Haftung in der Ziel ge -sellschaft steht der Komplementärin ab dem Jahr 2010 beijeder Zielgesellschaft eine vom Ergebnis unabhängige Haf -tungsvergütung in Höhe von anfänglich US-Dollar 2.500 p. a.zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer zu. Der An -spruch entsteht jeweils anteilig zum 1. Januar eines Kalen -derjahres und ist sofort zur Zahlung fällig. Darüber hinauserhält die Komplementärin sämtliche Aufwendungen ersetzt,die durch ihre gesellschaftsrechtliche Beteiligung an derZielgesellschaft entstehen und dem Umfang eines ordentlichenGeschäftsbetriebs entsprechen. Die Kosten ihres eigenenGeschäftsbetriebes trägt die Komplementärin selbst. Im Hin -blick auf die Haftung der Komplementärin und auf die Ver -jährung von Ansprüchen gegen die Komplementärin entsprechendie Regelungen in den Gesellschaftsverträgen der Ziel -gesellschaften den Regelungen des Gesellschaftsvertrages derFondsgesellschaft (vgl. dazu in diesem Kapitel “Ver traglicheGrundlagen” den Abschnitt “Haftungsübernahme durch dieKomplementärin” auf Seite 83).Die zum Beitritt berechtigte OPS Shipmanagement KG erhältauf Basis eines gesonderten abgeschlossenen Bereederungs -vertrags eine Vergütung für die Bereederung (vgl. dazu indiesem Kapitel “Vertragliche Grundlagen” den Abschnitt“Bereederungsvertrag” auf Seite 85 f.).Beteiligung am Ergebnis und Vermögen der ZielgesellschaftenDie Fondsgesellschaft erhält für die Erbringung der in § 7Abs. (3) des Gesellschaftsvertrages der Zielgesellschaften aufgeführtenGesellschafterleistungen von jeder Zielgesellschafteinen gegenüber dem Gewinnvorabanspruch der OPS Ship -management KG vorrangigen Gewinnvorab in Höhe von0,8 % p. a. bezogen auf das von der Fondsgesellschaft in dieZielgesellschaft investierte Kapital. Wird kein ausreichenderJahresüberschuss bzw. ein Jahresfehlbetrag ausgewiesen, wirdder nicht gewährte Gewinnvorab rechnerisch auf die Folge -jahre vorgetragen und vorrangig gewährt, sobald ein ausreichenderJahresüberschuss entstanden ist.Sofern die OPS Shipmanagement KG einer Zielgesellschaftbeitritt, erhält sie von dieser bei Verkauf oder Totalverlusteines Schiffs für die Abwicklung einen Gewinnvorab in Höhevon 3 % des Bruttoveräußerungserlöses des Schiffs bzw. eineretwaigen Versicherungsentschädigung. Dieser Gewinnvorabwird im Rahmen der Ergebnisverteilung zugewiesen undnicht als Aufwand der Zielgesellschaften behandelt.Die Fondsgesellschaft hat gegenüber den Zielgesellschafteneinen Anspruch auf Auszahlung des ihr zustehenden Ge -winn vorabs und ist berechtigt, monatlich angemesseneVorauszahlungen darauf zu verlangen. Das Entnahmerechtder Fondsgesellschaft besteht unabhängig davon, dass derGewinnvorab tatsächlich entsteht. Sofern der Gewinnvorabnicht in Höhe der vorgenannten Entnahme entstanden ist, istdie Entnahme als Vorabentnahme auf Gewinne künftigerGeschäftsjahre anzurechnen. Die OPS Shipmanagement KGhat ebenfalls Anspruch auf die Auszahlung des ihr zustehendenGewinnvorabs.Im Hinblick auf eine Nachschussverpflichtung der Gesell -schafter gelten die Ausführungen zu einer Nachschuss ver -pflichtung der Gesellschafter der Fondsgesellschaft (vgl. dazuin diesem Kapitel “Angaben über die Fondsgesellschaft”, Ab -schnitt “Weitere Leistungen des Anlegers” auf Seite 79) entsprechend.Weitere Einzelheiten ergeben sich aus § 9 Abs. (6)des Gesellschafts vertrages der Zielgesellschaften.Rechte der Fondsgesellschaft in den ZielgesellschaftenDer Fondsgesellschaft stehen in den Zielgesellschaften dieüblichen Rechte eines Kommanditisten zu. Dies betrifft insbesonderedas Recht auf Teilnahme am Ergebnis und Vermögen,auf Entnahme und Informationen sowie das Stimmrecht.Dauer und Liquidation der ZielgesellschaftenDie Zielgesellschaften enden ohne Auflösungsbeschluss je -weils zum 31. Dezember 2020. Die Komplementärin hat dasRecht, die Gesellschaftsdauer einseitig zweimal um jeweils12 Monate zu verlängern, wenn der Stand der Veräußerungder Schiffe dies erforderlich macht. Eine weitere Verlängerungder Laufzeit kann von der Geselschafterversammlung miteinfacher Mehrheit beschlossen werden.Im Falle der Liquidation ist die Komplementärin alleinigeLiquidatorin der Zielgesellschaft.82 __ Rechtliche Grundlagen


Vertragliche GrundlagenHaftungsübernahme durch die KomplementärinDie persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin)der Fondsgesellschaft ist die OPS <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3Verwaltungsgesellschaft mbH. Sie leistet keine Kapitaleinlage.Aufgrund des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaftvom 16. Dezember 2009 hat die Komplementärin die persönlicheHaftung der Fondsgesellschaft übernommen. DieKomple men tärin erhält für diese Tätigkeit ab dem Jahr 2010eine ergebnisunabhängige Haftungsvergütung in Höhe vonUS-Dollar 2.500 p.a. zzgl. etwaiger gesetzlicher Umsatz steuer.Der Anspruch auf die Vergütung entsteht jeweils zum1. Januar eines Kalenderjahres und ist sofort zur Zahlungfällig. Ferner erhält die Komplementärin sämtliche Auf -wendungen ersetzt, die durch ihre gesellschaftsrechtlicheBeteiligung an der Fondsgesellschaft entstehen und demUmfang nach einem ordentlichen Geschäftsbetrieb entsprechen.Die Kosten ihres eigenen Geschäftsbetriebes trägt dieKomplementärin selbst. Entsprechende Vergütungs- undAufwendungsersatzansprüche hat die Komplementärin – diezugleich Komplementärin der Zielgesellschaften ist – aufEbene der Zielgesellschaften.Die Haftung der Komplementärin ist gemäß § 16 des Gesell -schaftsvertrages der Fondsgesellschaft bzw. des Gesellschafts -vertrages der Zielgesellschaften beschränkt. Gegeben enfallshat die Komplementärin einen Haftungsfreistellungs anspruchgegen die Fondsgesellschaft bzw. die Zielgesellschaften.Etwaige Ansprüche gegen die Komplementärin verjährengrundsätzlich innerhalb von einem Jahr ab Kenntnis odergrob fahrlässiger Unkenntnis der Gesellschafter von demAnspruch und den diesen begründenden Umständen. Unab -hängig von einer solchen Kenntnis oder grob fahrlässigenUnkenntnis verjähren die Ansprüche spätestens innerhalbvon fünf Jahren seit ihrer Entstehung.Eigenkapitalvermittlungs- und EmissionsvertragDas Beteiligungskapital der Fondsgesellschaft wird durch dieAnbieterin – die OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH & Co.KG – auf Basis des Eigenkapitalvermittlungs- und Emissions -vertrages vom 16. Dezember 2009 platziert. Ferner hat sich dieAnbieterin im Rahmen dieses Vertrages zur Erbringung mit derPlatzierung im Zusammenhang stehender Dienst leis tungenverpflichtet. Hierzu gehören insbesondere folgende Leistungen:__ Erstellung eines den Anforderungen der Bundesanstaltfür Finanzdienstleistungsaufsicht (“BaFin”) sowie denvom Institut für Wirtschaftsprüfer herausgegebenenGrundsätzen ordnungsgemäßer Beurteilung von Verkaufsprospektenüber öffentlich angebotene Vermögens -anlagen (IDW S4) entsprechenden Vermögens anlagen-Verkaufsprospekts sowie der damit zusammenhängendenerforderlichen Emissionsunterlagen;__ Marketing und Durchführung von Werbemaßnahmen, dasheißt insbesondere Erstellung von Drucksachen, Anzeigenund verkaufsunterstützenden Unterlagen, Organisation desVersands dieser Unterlagen und Organisation der Abhaltungvon Marketingveranstaltungen;__ Unterstützung bei der Erläuterung des Geschäftsmodellsder Fondsgesellschaft gegenüber potentiellen Anlegern;__ Koordination und Überwachung externer Dienstleister derFondsgesellschaft, insbesondere Rechtsanwälte, Steuerberaterund Wirtschaftsprüfer;__ Mitwirkung im Rahmen der Prospektprüfung durch dieBaFin und durch beauftragte Wirtschaftsprüfer;__ Annahme der Beitrittserklärung der Anleger namens undin Vollmacht der Treuhänderin.Hierfür erhält die Anbieterin eine einmalige Vergütung inHöhe von 15,5 % des bis zum Ende der Platzierungsfrist ein -geworbenen Beteiligungskapitals. Der Anspruch auf dieseVer gütung entsteht erfolgsorientiert anteilig, bezogen auf dasBeteiligungskapital, sobald der jeweilige Anleger mit derTreu händerin und der Fondsgesellschaft einen Treuhand- undVerwaltungsvertrag abgeschlossen hat, der jeweilige Treu -geber mindestens 50 % seiner Zeichnungssumme auf dem inder Beitrittserklärung angegebenen Konto eingezahlt hat –wobei eine etwaige Einzahlungsdifferenz im Sinne von § 3Abs. (9) Satz 5 des Gesellschaftsvertrages der Fonds gesell -schaft unbeachtlich ist, sofern die Komplementärin der Fond -gesellschaft diese nicht einfordert – und die Treu händerin derFondsgesellschaft anteilig beigetreten ist. Die Vergütung wirdim Zeitpunkt des Entstehens des Anspruchs sofort zur Zah lungfällig. Die Parteien des Vertrages gehen gemäß § 4 Nr. 8 f)UStG davon aus, dass die Vergütung umsatzsteuerfrei ist.Hinsichtlich des Vorsteuerabzugs bei der Fondsgesell schaft istauf folgende vertragliche Besonderheit hinzuweisen: solltendie Leistungen wider Erwarten umsatzsteuerpflichtig sein, istdie Vergütung inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer vereinbart,es sei denn, dass die Fondsgesell schaft für diese vorsteuerabzugsberechtigtist. Sollte die Fondsgesellschaft entgegen derhier vertretenden Auffassung nicht zum Vorsteuerabzug be -<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 83


echtigt sein, trägt daher wirtschaftlich die Anbieterin dieUm satzsteuer. Die Haftung der Anbieterin ist – soweit gesetzlichzulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit be -schränkt. Über eventuelle Streitig keiten entscheidet unterAnwendung deutschen Rechts ein Schiedsgericht, das seinenSitz in Hamburg hat.Treuhand- und VerwaltungsvertragTreuhänderin ist die Caveras Treuhand GmbH mit Sitz inHamburg.Rechtsgrundlage der Tätigkeit der Treuhänderin ist der Treu -hand und Verwaltungsvertrag mit der Fondsgesellschaft vom16. Dezember 2009 (vgl. Seiten 127 bis 130), welcher durchdie Regelungen des Gesellschaftsvertrages (vgl. Seiten 102 bis115) ergänzt wird. Der Anleger tritt dem Treuhand- und Ver -waltungsvertrag mit Annahme der Beitrittserklärung durchdie Treuhänderin – vertreten durch die Anbieterin – bei. Mitdiesem Beitritt ist die Treuhänderin verpflichtet, ihreKommanditbeteiligung an der Fondsgesellschaft um den inder Beitrittserklärung vereinbarten Betrag für den Treugeberzu erhöhen. Die Treuhänderin nimmt als Treuhandkom -manditistin und Verwaltungstreuhänderin die Interessen derTreugeber über die Dauer der Fondsgesellschaft wahr.Die Treuhänderin ist dabei verantwortlich für die treu hän de -rische Abwicklung der Erhöhung des Beteiligungs ka pitals derFondsgesellschaft und die Führung der jeweiligen Treuhand -konten.Nachfolgend sind die wesentlichen Pflichten der Treu hän -derin aufgeführt:__ Überwachung der Einzahlung der von den Anlegerngeschuldeten Einlagen,__ kontinuierliche Information der Gesellschafter über diewirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft,__ Organisation und Durchführung von Gesellschafter -versammlungen der Fondsgesellschaft inklusive derBeschlussfassungen,__ Vertretung der Anleger in Gesellschafterversammlungender Fondsgesellschaft,__ Treuhandkontenführung,__ Führung eines Treugeberregisters,__ Veranlassung von Handelsregisteranmeldungen,__ Überwachungen der Ausschüttungen an die Anleger,__ Übertragungen und Verkäufe von Kommanditanteilen,__ Koordination der Anlegerkommunikation.Ist der Anleger über die Treuhänderin an der Fondsgesell -schaft beteiligt, übt die Treuhänderin sämtliche Rechte desAnlegers im eigenen Namen, aber für Rechnung und imInteresse des jeweiligen Anlegers aus. Der Treugeber istberechtigt, an Gesellschafterversammlungen selbst teilzunehmenund das Stimmrecht bei Abstimmungen der Fondsgesell -schaft auszuüben. Im Innenverhältnis zwischen Treuhänderinund Anleger werden die Anleger wirtschaftlich wie unmittelbarbeteiligte Kommanditisten gestellt. Dies gilt insbesonderefür die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen, an den laufendenErgebnissen und Auszahlungen der Fondsgesellschaft,für die Teilnahme an Gesellschafterversammlungen, für dieStimmrechtsausübung bei Abstimmungen und die Ausübungvon Informations- und Kontrollrechten. Die Treuhänderin übtdie gesellschaftsrechtlichen Kontrollrechte nach pflichtgemäßemErmessen im Interesse des Treugebers aus. Die Treu -händerin ist an die Weisungen des Treugebers, insbesonderehinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts, gebunden,soweit durch die Weisung keine vertraglichen Pflichten desAnlegers oder der Treuhänderin verletzt werden. Erteilt derTreugeber hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts keineWeisung, enthält sich die Treuhänderin bei der Beschluss -fassung. Sofern die Treuhänderin bei unaufschiebbarenBeschlussfassungen nicht rechtzeitig eine Weisung des Treu -gebers einholen kann, bleibt sie berechtigt, nach pflichtgemäßemErmessen abzustimmen. Im Anschluss an eine solcheAbstimmung hat die Treuhänderin den Treugeber über ihreEntscheidungen und ihr Handeln unverzüglich zu unterrichten.Bei bestimmten Beschlussgegenständen ist eine Ent -scheidung nach pflichtgemäßem Ermessen ausgeschlossen.Die einzelnen Beschlussgegenstände regelt § 3 Abs. (3) desTreuhand- und Verwaltungsvertrages. Der Treugeber hat dasRecht, von der Treuhänderin die Übertragung der für ihngehaltenen Beteiligung an der Fondsgesellschaft zu verlangen.Macht der Treugeber von diesem Recht Gebrauch, giltder Treuhand- und Verwaltungsvertrag als Verwaltungs -treuhandvertrag fort. Das Treuhandverhältnis endet durchKündigung oder mit der Vollbeendigung der Fondsgesell -schaft. Die Kündigung ist nur unter bestimmten Voraus -setzungen zulässig (vgl. § 10 Abs. (2) des Treuhand- undVerwaltungsvertrages).Der Treugeber ist berechtigt, seine Rechte direkt gegenüberder Fondsgesellschaft auszuüben. Dies gilt für das Recht zurTeilnahme an Gesellschafterversammlungen, zur Ausübungdes Stimmrechts bei Abstimmungen der Fondsgesellschaftund im Hinblick auf Auskunfts- und Einsichtsrechte.84 __ Rechtliche Grundlagen


Darüber hinaus ist die Treuhänderin Ansprechpartner füretwaige Fragen und die Darstellung der Ergebnisse derFondsgesellschaft.Die wesentlichen Rechte der Treuhänderin bestehen ausVergütungsansprüchen und dem Recht auf Freihaltung.Die Treuhänderin erhält von der Fondsgesellschaft für dieErbringung der Verwaltungsleistung ab dem Ende der Plat -zierungsfrist bis zum Zeitpunkt der Vollbeendigung derFondsgesellschaft eine laufende Vergütung in Höhe von0,5 % p.a., jeweils zzgl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer.Berechnungsgrundlage ist das zum Ende der Platzierungsfristgezeichnete Kommanditkapital der Fondsgesellschaft. Imjeweils ersten und letzten Jahr des Bestehens eines Anspruchsauf Vergütung ist die Vergütung gegebenenfalls zeitanteiliggeschuldet. Bei vorzeitiger Veräußerung mehrheitlicherBeteiligungen der Fondsgesellschaft und einer daraus resultierendenverzögerten Vollbeendigung der Fondsgesellschaftdurch das Halten einzelner Beteiligungen kann die Vergütungzum Ende der Fondslaufzeit entsprechend angepasst werden.Der Anspruch auf die Vergütung entsteht anteilig jeweils zumEnde eines Kalenderquartals für das abgelaufene Kalender -quartal und ist sofort zur Zahlung fällig. Der Gesamtbetragder Vergütung der Treuhänderin beträgt bei dem geplantenBeteiligungskapital von US-Dollar 25,0 Mio. und einer Lauf -zeit von zehn Jahren US-Dollar 1,25 Mio. und bei der maximalenErhöhung des Beteiligungskapitals auf US-Dollar 50,0Mio. insgesamt US-Dollar 2,5 Mio., jeweils zzgl. etwaigergesetzlicher Umsatzsteuer.Die Treuhänderin hat gegenüber dem Treugeber einen Frei -halteanspruch (vgl. in diesem Kapitel den Abschnitt “Kostenbei Erwerb, Verwaltung und Veräußerung der Beteiligung”auf Seite 78 f.).Die Haftung der Treuhänderin ist gemäß § 9 des TreuhandundVerwaltungsvertrages beschränkt. Unter Umständen hatdie Treuhänderin einen Haftungsfreistellungsanspruch gegendie Treugeber. Etwaige Ansprüche gegen die Treuhänderinverjähren grundsätzlich innerhalb von einem Jahr ab Kennt -nis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Treugebers vondem Anspruch und den diesen begründenden Umständen.Unabhängig von einer solchen Kenntnis oder grob fahr -lässigen Unkenntnis verjähren die Ansprüche spätestensinnerhalb von fünf Jahren seit ihrer Entstehung. Die Rechteund Pflichten der Treuhänderin ergeben sich aus demGesell schaftsvertrag der Fondsgesellschaft sowie aus demTreuhand- und Verwaltungsvertrag.BereederungsvertragDie OPS Ship 8 KG und die OPS Ship 9 KG sind aufgrund desam 16. Dezember 2009 abgeschlossenen Bereederungs ver tragesberechtigt, die OPS Shipmanagement KG (nachfolgend“Vertragsreeder” genannt) als Vertragsreeder zu beauftragen,sobald die jeweilige Zielgesellschaft ein Schiff erworben hat.Danach ist der Vertragsreeder verpflichtet, die Geschäfte derZielgesellschaften im Namen und für Rechnung der Ziel ge -sellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Reeders auszuführen.Zu den Aufgaben des Vertragsreeders soll unter anderemdie Beschäftigung der zu erwerbenden Schiffe, dieDurch führung und Abwicklung der jeweiligen Frachtverträge,die Versorgung mit dem erforderlichen Proviant und den notwendigenAusrüstungsgegenständen, die Bemannung und dieInstandhaltung aller zum Betrieb des Schiffes erforderlichenAusrüstungsgegenstände sowie der Abschluss aller erforderlichenVersicherungen sowie die Schaffung und Erhaltung derVoraussetzungen zur Anwendung der pauschalen Gewinn -ermittlung nach § 5a EStG (Tonnagesteuer) gehören. Nachdem Bereederungsvertrag ist der Vertragsreeder berechtigt,seine Tätigkeit durch von ihm beauftragte Dritte durchführenzu lassen. Der Vertragsreeder plant, Teile der Bereederungdurch erfahrene Schifffahrtsunternehmen durchführen zu lassen.Für die Übernahme des Schiffes und die vorbereitendeBereederung erhält der Vertragsreeder eine Vergütung inHöhe der entstehenden und nachgewiesenen Kosten. DerVertragsreeder erhält ferner als Vergütung für seine Tätigkeitjährlich US-Dollar 80.000,00 und 3,25 % der Brutto-Charter -einnahmen der Zielgesellschaft einschließlich der Einnahmenaus einer Loss-of-Hire-Versicherung sowie der eingefahrenenBrutto-Frachten oder eines Einnahmeausfallpools einschließlichÜberliegegelder, Fehlfrachten und etwaiger verdienterHilfs- und Bergelöhne und sonstigen Einnahmen aus demSchiffsbetrieb. Nimmt das Schiff an einem Pool teil, wird dieVergütung nach der Brutto-Poolrate berechnet. Für den Falldes Aufliegens oder einer Havarie beträgt die Vergütung US-Dollar 150 pro Tag. Mit der Vergütung sind sämtlicheAufwendungen des Vertragsreeders abgegolten.Sofern die Zielgesellschaft mit Zustimmung des Vertragsree -ders vom Vertragsreeder geschuldete Tätigkeiten bei Drittenin Auftrag gibt, mindert sich die Vergütung des Vertrags -reeders um die insoweit von der Zielgesellschaft den jeweiligenDritten geschuldete Vergütung. Bei vollständiger Über-<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 85


tragung sämtlicher Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritteerhält der Vertragsreeder für die Koordination der Beree de -rung, das Controlling und die Überwachung des Drittensowie für die Befrachtung des Schiffes und das Abschließenvon Charter-, Pool- und Frachtverträgen im Einklang mit derBefrachtungsstrategie eine Vergütung in Höhe von 1,25 %der Einnahmen der Zielgesellschaften im vorgenanntenSinne. Für den Fall des Aufliegens oder einer Havarie beträgtdie Vergütung US-Dollar 50 pro Tag.Soweit die Buchhaltung und die Erstellung der Jahresab -schlüsse der Zielgesellschaft durch den Vertragsreeder erfolgt,erhält dieser eine Vergütung in Höhe von US-Dollar 750monatlich. Kosten für die Jahresabschlussprüfung sowie dieKosten für Rechts- und Steuerberatung und Steuerer klär un -gen sind dem Vertragsreeder auf Nachweis gesondert von derZielgesellschaft zu erstatten. Die Vergütungen des Vertrags -reeders verstehen sich jeweils zzgl. etwaiger gesetzlicherUmsatzsteuer. Der Vertragsreeder hat ferner verschiedeneKosten erstattungsansprüche, z.B. für Reisekosten.Rückvergütungen jeglicher Art, die wirtschaftlich das Schiffder Zielgesellschaft betreffen, sind vom Vertragsreeder derZielgesellschaft gutzuschreiben. Vergünstigungen, die derVertragsreeder aus Flottenabsprachen oder für Flottenkon -trakte erzielt, kommen der Zielgesellschaft insoweit zu Gute,als sie die Zielgesellschaft bzw. das Schiff der Zielgesellschaftwirtschaftlich betreffen.Die Haftung des Vertragsreeders je Schadensfall soll für einfacheFahrlässigkeit auf einen Betrag von US-Dollar 2,5 Mio.und für grobe Fahrlässigkeit auf einen Betrag von US-Dollar5,0 Mio. begrenzt werden.Die Fondsgesellschaft wird dafür sorgen, dass auch andereSchiffe, die von von ihr gegründeten Zielgesellschaftenbetrieben werden, mit der OPS Shipmanagement KG einenentsprechenden Bereederungsvertrag abschließen.MittelverwendungskontrolleAm 16. Dezember 2009 wurde zwischen der Fondsgesell -schaft, der Treuhänderin und der ASSENSIS GmbH Wirt -schaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg als unabhängigeMittelver wen dungskontrolleurin ein Mittelverwen -dungs kontrollvertrag abgeschlossen, welcher die Rechts -grund lage für die Tätigkeit der Mittelverwendungs kon trol -leurin bildet. Die Fondsgesell schaft wird ferner dafür sorgen,dass künftig von ihr gegründete Zielgesellschaften demMittel verwendungskontroll ver trag ebenfalls beitreten. DieRechte und Pflichten der Mittelverwendungskontrolleurinergeben sich aus dem Mittelverwendungskontrollvertrag,wonach die Mittelverwendungskontrolleurin im Wesentlichenberechtigt und verpflichtet ist, im Hinblick auf die Verfügungvon Geldern sicherzustellen, dass die jeweiligen Mittel nachMaßgabe des Beteiligungsangebotes von der Fondsgesell -schaft verwendet werden. Die Vertretungsberechtigung diesesKontos ist dabei so auszugestalten, dass die Fondsgesell schaftnur zusammen mit der Mittelverwendungskontrol leurinzeichnungs- und damit verfügungsbefugt ist. Die Mittel ver -wendungskontrolleurin wird eine Weiterleitung des Beteili -gungskapitals vom Einzah lungskonto der Fondsgesell schafterst vornehmen, wenn zur Zahlung folgende Voraus -setzungen nachgewiesen sind:__ Nachweis, dass das Kommanditkapital der derzeitigenKommanditisten der Fondsgesellschaft in Höhe voninsgesamt US-Dollar 50.000 eingezahlt ist,__ schriftliche Erklärung der Treuhänderin über diejeweilige Erhöhung ihres Kommanditkapitals aufgrunddes Beitritts von Treugebern zur Fondsgesellschaft,mindestens in Höhe der freizugebenden Mittel.Eine Weiterleitung des Beteiligungskapitals vom Ein zahlungs -konto an eine Zielgesellschaft oder eine künftige Zielgesell -schaft oder zum Erwerb einer Beteiligung an einer Zielge -sellschaft ist erst zulässig, wenn darüber hinaus folgendeVoraussetzungen nachgewiesen sind:__ schriftliche Anweisung der Geschäftsführung der Fondsgesellschaftbzw. einer Zielgesellschaft oder einerkünftigen Zielgesellschaft;__ Vorliegen eines erforderlichen <strong>Invest</strong>itionsbeschlussesgemäß Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft bzw.einer Zielgesellschaft;__ Nachweis, dass die freie Liquidität der Fondsgesellschaftfür die Umsetzung des <strong>Invest</strong>itionsvorhabens ausreichendist.Die Mittelverwendungskontrolleurin hat im Hinblick auf dieVerfügung von Geldern vom Mittelverwendungskontrollkontosicherzustellen, dass die jeweiligen Mittel nach Maßgabe desBeteiligungsangebotes von der Fondsgesellschaft verwendetwerden. Hierbei müssen der Mittelverwendungskontrolleurinvor Weiterleitung des Beteiligungskapitals alle Verträge und86 __ Rechtliche Grundlagen


Honorarvereinbarungen vorgelegt werden, auf denen die im<strong>Invest</strong>itionsplan genannten <strong>Invest</strong>itionen bzw. die jeweiligenZahlungen basieren. Die Zwischenanlage des Beteiligungs ka -pitals gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrages der Fonds ge sell -schaft unterliegt nicht der Mittelverwendungskontrolle. DieKontrolle erstreckt sich nur auf die <strong>Invest</strong>itionsphase und istmit deren Abschluss abgeschlossen. Sofern das gesamte Be -teiligungskapital nicht innerhalb von 24 Monaten nach demtatsächlichen Ende der Platzierungsfrist gemäß § 3 Abs. (4)des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft vollständigin Zielgesellschaften investiert ist, wird die Mittelver wen -dungskontrolleurin die Auszahlung des bis zu diesem Zeit -punkt noch nicht investierten Beteiligungskapitals nach An -weisung der Komplementärin der Fondsgesellschaft auf einnicht der Mittelverwendungskontrolle unterliegendes Kontoder Fondsgesellschaft überweisen. Der Gesamtbetrag der derMittelverwendungskontrolleurin zustehenden Vergü tung be -trägt 0,1 % zzgl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer, bezogenauf das zum Ende der Platzierungsfrist eingeworbene Betei li -gungskapital. Die Vergütung ist am Ende der Plat zie rungsfristfällig. Der Mittelverwendungskontrollvertrag endet zu demZeitpunkt, in dem das verfügbare Kommandit kapital vollständiginvestiert oder auf ein nicht der Mittel ver wen dungs -kontrolle unterliegendes Konto ausgezahlt wurde. Diese undweitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Mittelver wen -dungs kon trollvertrag. Umstände oder Bezie hun gen, die Inter -essen kon flikte der Mittelverwendungskontrol leurin begründenkönnen, bestehen zum Zeitpunkt der Auf stellung des Ver -kaufs prospektes nicht. Die Haftung der Mittelver wendungs -kontrolleurin ist nach Maßgabe der vom Institut der Wirt -schaftsprüfer (IDW) herausgegebenen “Allgemeine Auftrags -bedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschafts prüfungs -gesellschaften vom 1. Januar 2002” beschränkt.VertriebsbeauftragteDas Beteiligungskapital wird auf Grundlage des Eigenkapital -vermittlungs- und Emissionsvertrages durch die Anbieterin– die OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG – alsGeneralvermittler sowie deren Vertriebsbeauftragte, mitdenen entsprechende Vertriebsvereinbarungen getroffen werden,platziert. Die Vertriebsbeauftragten sind selbständigeUnternehmer. Sie und ihre Mitarbeiter treten nicht als Erfül -lungsgehilfen der Anbieterin auf. Beanstandungen sind andie OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG,Ferdinandstraße 25–27, 20095 Hamburg, zu richten. DieseBeanstandungen wirken auch gegenüber der Fondsgesell schaft.Sonstige Angaben zur VermVerkProspVDer Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft weicht vonden gesetzlichen Regelungen ab. Grund hierfür ist, dass dasgesetzliche Leitbild von einem persönlich geprägten Zusam -menschluss einer bestimmten Anzahl von Gesell schaftern undnicht von einer kapitalmäßig geprägten Beteiligung einerunbestimmten Anzahl von Anlegern ausgeht. Diese Ab weich -ungen betreffen die Bedingungen für die Aufnahme neuerGesellschafter, die Einzahlungsmodalitäten für die Erbringungder Zeichnungssumme, die Möglichkeit zur Umwandlungeiner mittelbaren in eine unmittelbare Beteiligung, die Angabeder Mittelherkunft und Mittelver wendung, die den Grün dungs -gesellschaftern zustehenden Vergütungen, die Ergeb nis ver tei -lung und die Auszahlung des Ergebnisses, die Be schrän kungvon liquiditätsstützenden Maßnahmen der Fondsge sellschaftzugunsten von Zielge sell schaften, die Abhaltung und dieZuständigkeit von Gesellschafterver samm lungen, die Vor -nahme von Gesellschafter beschlüssen innerhalb und außerhalbvon Gesellschafter versammlungen, die Rechnungs legungder Fondsgesellschaft, Auskunfts- und Einsichtsrechte derGesellschafter, die Haftung und Frei stellungsver pflich tungenvon Gesell schaftern, die Dauer der Gesellschaft, eine möglicheRück abwicklung der Fonds ge sellschaft, die Übertragungvon Beteiligungen an der Fondsgesellschaft, das Ausscheidenvon Gesellschaftern durch Tod, Kündigung oder Ausschluss,die Rechtsfolgen des Ausscheidens, die Durchführung derLiquidation der Fonds gesellschaft und den Erfüllungsort desGesellschafts vertrages. Darüber hinaus bestehen keine Ab -weichungen des Gesell schaftsvertrages der Fondsgesell schaftvon gesetzlichen Regelungen.Die Komplementärin haftet gegenüber den Gläubigern derFondsgesellschaft unbeschränkt, als Gesellschaft mitbeschränkter Haftung (GmbH) jedoch nur mit ihrem Gesell -schaftsvermögen bzw. ihrer Stammeinlage. Auch insoweitliegt eine Abweichung von gesetzlichen Regelungen des HGBvor, welches von der unbeschränkten Haftung einer natürlichenPerson als Komplementärin ausgeht. Im Rahmen desGesellschaftsvertrages der Komplementärin wurde ebenfallsvon den gesetzlichen Regelungen abgewichen. Die Regelun -gen betreffen die Geschäftsführungsbefugnis (per Gesell -schafterbeschluss können Geschäftsführungsmaßnahmen vonder vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversamm lungabhängig gemacht werden), die Vertretung (Vertretung durchzwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer undeinen Prokuristen) und die Möglichkeit der Befreiung der<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 87


Geschäftsführer vom Verbot des §181 BGB. Darüber hinausbestehen keine Abweichungen des Gesellschaftsvertrages derKomplementärin von gesetzlichen Regelungen.Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospektes existierenkeine Aufsichtsgremien oder Beiräte bei derFondsgesellschaft.Den Mitgliedern der Geschäftsführung der Fondsgesellschaftwurden für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr keineGesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen,Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionenund Nebenleistungen jeder Art gewährt. Keinem Mitglied derGeschäftsführung steht oder stand das Eigentum am Anlage -objekt oder wesentlicher Teile davon oder aus anderen Grün -den eine dingliche Berechtigung am Anlage objekt zu. Die Ge -samthöhe der Provisionen beträgt bei einem angenommenenPlatzierungsvolumen von US-Dollar 25,0 Mio. Euro 3,875Mio., bei einem Platzierungsvolumen von US-Dollar 50,0 Mio.Euro 7,75 Mio. Weitere Provisionen im Sinne des § 4 Satz 1Nr. 12 VermVerkProspV fallen nicht an.Nach Abschluss der Platzierungsfrist bedarf die Komple men -tärin im Hinblick auf den Erwerb von <strong>Invest</strong>itions objektensowie der Neugründung von Zielgesellschaften der Zustim -mung des Beirats. Während der Platzierungsfrist, in der nochkein Anlegerbeirat gewählt ist, entscheidet die Komplemen -tärin im Rahmen der <strong>Invest</strong>itionskriterien (vgl. dazu dasKapitel “Die <strong>Invest</strong>itionsstrategie” den Abschnitt “<strong>Invest</strong>ions-kriterien” auf Seite 34) über den Erwerb der <strong>Invest</strong>itions -objekte und die abschließende Struktur der Beteiligung sowieüber die Neugründung von Zielgesellschaften, deren Gesell -schafts verträge im Wesent lichen den Gesellschaftsver trägender OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Ship 8 GmbH & Co. KG und der OPS<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Ship 9 GmbH & Co. KG entsprechen müssen.Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospektes stehendie Mitglieder des Beirates der Fondsgesellschaft noch nichtfest. Daher können keine Angaben darüber gemacht werden,ob diesen Eigentum am Anlageobjekt oder wesentlicher Teiledesselben oder aus anderen Gründen eine dingliche Berech -tigung am Anlageobjekt zusteht oder zustand. Zudem kannkeine Aussage darüber getroffen werden, ob künftige Beiräteder Fondsgesellschaft für Unternehmen tätig sind, die mitdem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut sind,oder der Fondsgesellschaft Fremdkapital geben oder die imZusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjekts nichtnur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen.Da es sich bei der Fondsgesellschaft um eine Kommandit ge -sellschaft handelt, bestehen keine Umtausch- oder Bezugs -rechte auf Aktien. Bisher wurden keine Wertpapiere oderVermögensanlagen im Sinne des § 8f Abs. (1) des Verkaufs -prospektgesetzes ausgegeben.Die Anbieterin übernimmt keine Zahlungen von Steuern fürden Anleger.Die Vergütungen der Gründungsgesellschafter sind in diesemKapitel in den Abschnitten “Treuhand- und Verwaltungs -vertrag” (siehe Seite 84 f.), “Eigenkapitalvermittlungs- undEmissionsvertrag” (siehe Seite 83 f.) und “Haftungsüber-nahme durch die Komplementärin” (siehe Seite 83) dargestellt.Die An bieterin erhält darüber hinaus Gewinnvorabs(vgl. in diesem Kapitel Abschnitt “Beteiligung am Ergebnisund Vermögen der Fondsgesellschaft” auf Seite 71 f.). Die OPSShipmanagement KG – eine 100%ige Tochter gesellschaft derAnbieterin – hat auf Ebene der Zielgesell schaften Anspruchauf einen Gewinnvorab und eine Vergütung (vgl. in Kapitel“Die Zielgesellschaften” in Abschnitt “Beteiligung amErgebnis und Vermögen der Zielgesell schaf ten” auf Seite 82und in diesem Kapitel den Abschnitt “Beree derungsvertrag”auf Seite 85 f.). Darüber hinaus stehen den Grün dungs -gesellschaftern innerhalb und außerhalb des Gesell schafts -vertrages der Fondsgesellschaft keine weiteren Gewinnbe -teiligungen, Entnahmerechte sonstige Gesamtbezüge, insbesondereGehälter, Gewinn betei ligungen, Aufwands -entschädigungen, Versicherungs ent gelte, Provisionen undNebenleistungen jeder Art zu.Herr Hans-Jürgen Kaiser-Blum und Herr Alexander Tebbe,jeweils mit der Geschäftsanschrift Ferdinandstraße 25- 27,20095 Hamburg, sind als Geschäftsführer der Komplementärinder Fonds ge sell schaft Mitglieder der Geschäftsführung derFondsge sell schaft. Eine Funktionsaufteilung findet zwischenden Mit gliedern der Geschäftsführung der Fondsgesellschaftnicht statt.Die Anbieterin – die OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH &Co. KG – ist zugleich Generalvermittler der Vermögensanlage.Darüber hinaus sind Gründungsgesellschafter nicht unmittelbaroder mittelbar an Unternehmen beteiligt oder für Unter -nehmen tätig, die mit dem Vertrieb der emittierten Ver -mögensanlage beauftragt sind oder der Fondsgesellschaft88 __ Rechtliche Grundlagen


Fremd kapital zur Verfügung stellen oder die im Zusam men -hang mit der Herstellung des Anlageobjektes nicht nurgeringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen.Hans-Jürgen Kaiser-Blum ist als Geschäftsführer der Komple -mentärin der Anbieterin und des Vertragsreeders sowie derKomplementärin der Fondsgesellschaft bzw. der OPS Ship 8KG und der OPS Ship 9 KG Mitglied der Geschäftsführungder Fondsgesellschaft und für die Anbieterin und den Gene -ralvermittler tätig und an diesen mittelbar als Gesell schafterbeteiligt. Alexander Tebbe ist Geschäftsführer der Komple -mentärin der Fondsgesellschaft bzw. der OPS Ship 8 KG undder OPS Ship 9 KG und gleichzeitig Angestellter der Anbie -terin und Generalvermittlerin. Darüber hinaus sind Mitgliederder Geschäftsführung der Fondsgesellschaft nicht unmittelbaroder mittelbar an Unternehmen beteiligt oder für Unterneh -men tätig, die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögens -anlage beauftragt sind oder der Fondsgesellschaft Fremd -kapital zur Verfügung stellen oder die im Zusammen hang mitder Herstellung des Anlageobjektes nicht nur geringfügigeLieferungen oder Leistungen erbringen. Weder die Prospekt -verantwortliche (Anbieterin), die Gründungs gesellschafter, dieMitglieder der Geschäftsführung noch die Mittelverwen -dungs kontrolleurin oder die Treuhänderin erbringen nichtnur geringfügige Leistungen und Lieferungen im Sinne des §9 Abs. (2) Nr. 8 VermVerkProspV.Die Fondsge sellschaft ist nicht von Patenten, Lizenzen, Ver -trägen oder neuen Herstellungsverfahren abhängig, die vonwesentlicher Bedeu tung für die Geschäftstätigkeit oder dieErtragslage der Fonds gesellschaft sind. Es ist jedoch noch derAbschluss von Verträ gen zum Erwerb von Containerschiffenbzw. zum Erwerb von Beteiligungen an entsprechenden Ziel -gesellschaften, sowie der Abschluss von Charterverträgennotwendig. Die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufs -prospektes noch nicht feststehenden Konditionen dieserVerträge werden erheblichen Einfluss auf die wirtschaftlicheEntwicklung der Fondsgesellschaft haben.Weder der Anbieterin und Prospektverantwortlichen nochden Gründungsgesellschaftern, den Mitgliedern der Ge -schäftsführung der Fondsgesellschaft, der Treuhänderin oderder Mittelverwendungskontrolleurin steht oder stand zumZeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospektes dasEigentum an dem Anlageobjekt – d.h. derzeit der OPS Ship 8KG und der OPS Ship 9 KG – oder wesentlicher Teile davon,noch aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung andem Anlageobjekt oder wesentlicher Teile davon zu.Es bestehen keine nicht nur unerheblichen dinglichen Belas -tungen an dem Anlageobjekt. Das Anlageobjekt ist auchnicht tatsächlich oder rechtlich in seinen Verwendungsmög -lichkeiten, insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel,beschränkt. Zur Erreichung des Anlageziels der Fondsge sell -schaft – die Beteiligung an Zielgesellschaften – liegen allebehördlichen Genehmigungen vor. Für die Erreichung desmittelbaren Anlageziels der Fondsgesellschaft – die mittelbareBeteiligung an Seeschiffen – bedarf es verschiedener inundausländischer behördlicher Genehmigungen. Da zumZeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospektes noch keineSchiffe von den Zielgesellschaften erworben wurden, könneninsoweit keine Angaben über das Vorliegen sämtlicher inundausländischer behördlicher Genehmigungen gemachtwerden.Nach Kenntnis der Anbieterin existieren keine Bewer tungs -gutachten.Die Vermögensanlage kann nicht gegen den Willen desAnlegers von dritter Seite beendet werden. Weitere Verein -barungen oder Abreden, die die Anlageobjekte selbst betreffen,z. B. Vereinbarungen über Kommissionen, Rabatte odersonstige Rückgewährungen, liegen nicht vor.Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen wesentlichen Ein -fluss auf die wirtschaftliche Lage der Fondsgesellschaft habenkönnen, bestehen nicht. Die Tätigkeit der Fondsgesell schaftist auch nicht durch außergewöhnliche Ereignisse beeinflusstworden.<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 89


Steuerliche GrundlagenNachfolgend werden die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption dieses Beteiligungs angebotesaufgeführt. Diese Hinweise zur Thematik „Steuern“ basieren auf den zum Datum der Prospektaufstellunggeltenden Gesetzen und Verwaltungsauffassungen. Wie bei allen <strong>Invest</strong>itionen kann nicht garantiert werden,dass die zum Zeitpunkt einer Anlage in den Fonds bestehende oder vorgesehene Steuerposition bis zu dessenBeendigung fortbesteht. Zudem beruhen sämtliche steuerliche Angaben in diesem Verkaufsprospekt darauf,dass die Beteiligung nicht im Betriebsvermö gen einer Kapitalgesellschaft gehalten wird. Da eine Erläuterungsämtlicher Eventualitäten personenbezogener Steuerverhältnisse den Rahmen dieses Prospektes bei Weitemübertreffen würde, ist, sofern detailliertere Informationen gewünscht werden, die Konsultation des persönlichenSteuerberaters empfehlenswert.EinkommensteuerEinkunftserzielungDie <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 GmbH & Co. KG (imFolgenden “Fondsgesellschaft” genannt) ist gewerblich tätig,sofern sie sich selbständig, nachhaltig, mit Gewinnerzielungs -absicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichenVerkehr betätigt (§ 15 Abs. (1) S. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. (3) EStG).Gegenstand des Unternehmens der Fondsgesellschaft ist gem.ihres Gesellschaftsvertrages der direkte oder indirekte Erwerb,das aktive Halten und das Verwalten von Anteilen an Perso -nengesellschaften in einer die Haftung der Gesell schafterbegrenzenden Rechtsform zum Zwecke des Aufbaus einesBeteiligungsportfolios sowie die Erbringung von Manage -ment-, Administrations- und sonstigen Dienstleistungengegenüber den Ziel gesellschaften. Das aktive Managementder Beteiligungen und die weiteren Dienstleistungen gegenüberden Ziel ge sellschaften stellen nach unserer Auffassungeine originär gewerbliche Tätigkeit der Fondsgesellschaft dar.Der Betrieb von Seeschiffen durch die Zielgesellschaften istunbestritten eine originär gewerbliche Betätigung, so dass essich bei den Einkünften der Schiffsgesellschaften um gewerblicheEinkünfte nach § 15 Abs. (1) S. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. (2)EStG handelt. Über die Beteiligung an den Zielgesellschaftenwerden die Einkünfte der Dachgesellschaft nach § 15 Abs. (3)Nr. 1 letzter HS EStG zumindest gewerblich infiziert, so dassdie Einkünfte der Fondsgesellschaft zumindest durch dieBeteiligung an gewerblich tätigen Zielgesellschaften alsgewerbliche Einkünfte gelten.Die jeweilige Betätigung erfordert sowohl auf Ebene derFondsgesellschaft und ihrer Zielgesellschaften als auch aufEbene der Anleger eine Gewinnerzielungsabsicht. UnterGewinnerzielungsabsicht versteht man gem. § 5 EStG einStreben nach einem positiven steuerlichen Gesamtergebnis(Totalgewinn) über die voraussichtliche Dauer der jeweiligenGesellschaft bzw. der Beteiligung des Anlegers ggf. unterEinbeziehung etwaiger Anteilsfinanzierungszinsen. Dasowohl die Fondsgesellschaft als auch die Zielgesellschaftenjeweils für sich eine Mehrung des Gesellschaftsvermögensanstreben und hier auch dem Anleger unterstellt wird, dasser aus der Beteiligung an der Fondsgesellschaft Gewinneerzielen möchte, ist das Kriterium der Gewinnerzielungs ab -sicht auf allen Ebenen erfüllt. Die Anbieterin geht davon aus,dass auf beiden Ebenen unter Einbeziehung des Ver äußerungs -gewinns ein Totalgewinn erzielt wird.Sofern ein Gesellschafter eine mittelfristige Anteilsfinan zie -rung plant und durch die zu entrichtenden Zinsen seinenTotalgewinn mindert, sollte die Darlehensaufnahme in jedemFall mit einem steuerlichen Berater abgestimmt werden.Wegen der Anwendung der Tonnagegewinnermittlung aufEbene der Zielgesellschaften sind etwaige Zinsen für eineAnteilsfinanzierung nach herrschender Auffassung nicht alsSonderbetriebsausgabe abziehbar.Die Kommanditisten der Fondsgesellschaft sind nach demGesellschaftsvertrag mit Gewinnbezugs-, Stimm- undKontrollrechten ausgestattet, die weder tatsächlich noch90 __ Steuerliche Grundlagen


echtlich eingeschränkt werden. Sie sind am Gewinn undVerlust sowie an den stillen Reserven beteiligt. Sie geltendaher als Mitunternehmer der Fondsgesellschaft und erzielenaus ihren Ergebnisanteilen an der Gesellschaft Einkünfte ausGewerbebetrieb. Gleiches gilt für die Fondsgesellschaft in ihrerEigenschaft als Kommanditistin bei den Zielgesellschaften.__ Euro 0,92 bei bis zu 1.000 Netto-Tonnen (NT)__ Euro 0,69 für die 1.000 NT übersteigende Tonnagebis zu 10.000 NT__ Euro 0,46 für die 10.000 NT übersteigende Tonnagebis zu 25.000 NT__ Euro 0,23 für die 25.000 NT übersteigende TonnageGewinnermittlungDas vorliegende Beteiligungsangebot stellt eine sog. dop -pelstöckige Personengesellschaft dar. Das bedeutet, dasseine Personengesellschaft (Fondsgesellschaft) an einer odermehreren anderen Personengesellschaften beteiligt ist(Zielgesellschaften).Die Möglichkeit, den Gewinn pauschal nach der Tonnagegem. § 5a EStG zu ermitteln, steht lediglich den Ziel-Schiff -fahrtsgesellschaften zu, denn nur sie betreiben ein Seeschiff.Die Fondsgesellschaft hat den Gewinn bzw. Verlust nach denallgemeinen Vorschriften der §§ 4 Abs. (1) und (5) EStG zuermitteln, allerdings sind Besonderheiten in der Besteuerung,die sich aus der beabsichtigten Beteiligung an Zielgesell -schaften mit der Gewinnermittlung nach § 5a EStG ergeben,zu beachten. Es ist insbesondere noch nicht abschließendgeklärt, inwieweit die Wirkungen der Tonnage steuer auf dieEinkunftserzielung der Dachgesellschaft durchgreifen.Diesbezüglich wird auf das Risikokapitel verwiesen.Konzeptgemäß wird davon ausgegangen, dass die auf Ebeneder Zielgesellschaften erzielten Tonnageergebnisse beteiligungsproportionalden Anlegern der Fondsgesellschaft zugewiesenwerden. Unstrittig ist die Abgeltungswirkung derTonnagesteuer für die Gewinne und Verluste der Zielgesell -schaft auf die Ertragsbesteuerung der Anteilseigner derFondsgesellschaft. Bei der Frage der Behandlung von Sonder -betriebsausgaben der Gesellschafter bei der Fonds gesellschaft(z.B. Anteilsfinanzierungskosten), liegt nach herrschenderAuffassung ebenfalls eine Abgeltung durch die Tonnage -steuerpauschale und somit keine Abzugsfähigkeit als Sonder -betriebsausgabe vor.Die Tonnagesteuer-Gewinnpauschale beträgt bei einem iminternationalen Seeverkehr betriebenen Handelsschiff fürjeweils volle 100 Netto-Tonnen (NRZ) pro Betriebstag:Der Antrag auf Anwendung pauschalen Gewinnermittlungnach der Tonnage gem. § 5a EStG kann von der Schifffahrts -gesellschaft gestellt werden, wenn das Schiff im inländischenSeeschiffsregister eingetragen ist und die Bereederung imInland erfolgt. Ferner muss das Schiff zur Beförderung vonGütern/Personen in internationalen Gewässern eingesetzt undbei einer Vercharterung des Schiffes vom Vercharterer ausgerüstetwerden. Das Führen der deutschen Flagge ist (derzeit)nicht vorgeschrieben. Der Antrag zur Gewinnermittlung nach§ 5a EStG gilt unwiderruflich für mindestens zehn Jahre.Gemäß <strong>Invest</strong>itionsstrategie wird die Fondsgesellschaft ausschließlichin solche Gesellschaften investieren, die beabsichtigen,von Beginn an die Tonnagegewinnermittlung anzuwendenbzw. diese bereits anwenden. Aus diesem Grund entfälltkonzeptgemäß die Ermittlung des Teilwertes (Zeitwert)des Schiffes und damit auch die Besteuerung eines Unter -schiedsbetrags zwischen Teilwert und Buchwert.In der Platzierungsphase entstehen nach den Konzepten derFonds- und der Zielgesellschaften u.a. Gründungs-, Bera -tungs- und Eigenkapitalbeschaffungskosten, die handelsrechtlichAufwand darstellen, die aber nach Auffassung derFinanzverwaltung bei geschlossenen Fonds zu den Anschaf -fungskosten, der vom Fonds zu erwerbenden Wirt schaftsgüterzu zählen, sofern die Anleger keine wesentlichen Einfluss -nahmemöglichkeiten auf die wesentlichen Teile des Fonds -konzeptes haben (BMF-Schreiben vom 20. Oktober 2003,BStBl. I 2003, S. 546 Rz. 38). Da die Entscheidungs befugnisüber die <strong>Invest</strong>itionsobjekte sowohl bei der Fonds gesellschaftals auch bei den Zielgesellschaften im Wesent lichen bei derGeschäftsführung und dem Beirat liegt, gehen die Gesell -schaften vorsorglich von einer Aktivierung der Aufwendun -gen der Kapitaleinwerbungsphase aus. Die Auf wendungenwerden linear über die Fondslaufzeit abgeschrieben. Da somitkonzeptionsgemäß die Summe der prognostizierten Verluste10 % des aufzubringenden Kapitals nicht übersteigt, findetder § 15b EStG keine Anwendung.<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 91


AuszahlungenBei den vorgesehenen Auszahlungen (Ausschüttungen) handeltes sich wegen der Rechtsform der Personenhandels ge sell -schaft grundsätzlich um steuerneutrale Entnahmen, unabhängigdavon, ob diese durch Gewinne gedeckt sind oder nicht.Eine eigene Besteuerung dieser Beträge erfolgt daher nicht.Es erfolgt auch keine fiktive Zurechnung von Gewinnen nach§ 15a Abs. (3) EStG, da weder der Fonds gesellschaft nochden Anlegern während der Laufzeit der Beteiligung steuerlichausgleichsfähige Verluste zugewiesen werden.Besteuerung bei der VeräußerungIm Falle der Veräußerung eines Anteils an der Fondsgesell -schaft kann ein Gewinn aus der Realisierung stiller Reservenin den Zielgesellschaften entstehen. Wir gehen mit derFinanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg (Erlassvom 10. Mai 2005, Az. 52–S 2241–007/06) davon aus, dassaufgedeckte stille Reserven in den Zielgesellschaften, dieihren Gewinn nach § 5a EStG pauschal ermitteln, bei demAnleger der Fondsgesellschaft keiner weiteren Besteuerungunterliegen, sondern mit der pauschalen Gewinnermittlungabgegolten sind (§§ 16 i.V.m. 5a Abs. (5) S. 1 EStG). ImGegenzug können aber etwaige Verluste, die aus der Anteils -veräußerung entstehen könnten, nicht verrechnet werden.Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen sind auf derEbene der Fondsgesellschaft ebenfalls gem. § 16 EStG i.V.m.§ 5a Abs. (5) S. 1 EStG mit dem pauschal ermittelten Ton -nageergebnis abgegolten. Gleiches gilt für die Veräußerungvon Seeschiffen auf Ebene der Zielgesellschaften.BesteuerungsverfahrenBei einer doppelstöckigen Personengesellschaft erfolgensowohl auf Ebene der Obergesellschaft (Fondsgesellschaft) alsauch der Untergesellschaften (Zielgesellschaften) jeweilseigenständige Verfahren zur gesonderten und einheitlichenFeststellung von Besteuerungsgrundlagen (§§ 179 Abs. (1),180 Abs. (1) Nr. 2a AO). Da das steuerliche Ergebnis derFonds gesellschaft von den steuerlichen Ergebnissen derZielgesell schaften bestimmt wird, ist üblicherweise ein längererZeit raum notwendig bis das steuerliche Ergebnis für einenAnleger an der Dachgesellschaft feststeht.Zunächst stellen die jeweils zuständigen Betriebsstätten finanz -ämter der Zielgesellschaften das steuerliche Ergebnis desBesteuerungszeitraums sowohl einheitlich für jede Ziel ge sell -schaft als auch gesondert für deren jeweilige Gesell schafterfest. Die entsprechenden Feststellungsbescheide sind Grund -lagenbescheide für den Feststellungsbescheid auf Ebene derFondsgesellschaft.Das Betriebsstättenfinanzamt der Fondsgesellschaft stellt aufder Grundlage der Feststellungsbescheide der Zielgesell schaf -ten das steuerliche Ergebnis des Besteuerungszeitraumssowohl einheitlich für die Fondsgesellschaft als auch gesondertfür deren Gesellschafter (Anleger) fest. Der entsprechendeFeststellungsbescheid ist Grundlagenbescheid für die Ein kom -mensteuerbescheide der Anleger.Die Übermittlung der gesondert festgestellten Besteuerungs -grundlagen der Anleger an deren Wohnsitzfinanzämtererfolgt von Amts wegen. Gleiches gilt für geänderte Beteili -gungsergebnisse aufgrund von Betriebsprüfungen.Über den Weg der einheitlichen und gesonderten Fest stel lun -gen von Besteuerungsgrundlagen wirkt sich die pauschaleGewinnermittlung nach der Tonnage gem. § 5a EstG der Ziel -gesellschaften letztlich bei dem Anleger der Fonds gesell schaftaus, der an der Zielgesellschaften mittelbar beteiligt ist.ZinsabschlagsteuerSollten die Fonds- und/oder die Zielgesellschaften Zins er trägeerzielen, so unterliegen diese grundsätzlich der Zins ab schlag -steuer nebst Solidaritätszuschlag. Gemäß den Rege lungen inden jeweiligen Gesellschaftsverträgen werden diese Beträge,soweit gesetzlich zulässig und soweit sie als Entnah men zubehandeln sind, ausschließlich dem Kapital konto der jeweiligenKomplementärin belastet. Die jeweilige Komple mentärinverpflichtet sich, das Kapitalkonto in Höhe dieser anrechenbarenSteuern wieder auszugleichen.Einkommensteuersatz/SolidaritätszuschlagDas dem Anleger aus der Beteiligung an der Fondsgesell -schaft zugewiesene Einkommen wird im Rahmen der Ver -anlagung mit dem individuellen Einkommensteuersatz desAnlegers besteuert.92 __ Steuerliche Grundlagen


Im Rahmen der Matrix über die Renditechancen für den An -leger wurde durchgehend mit dem seit dem Jahr 2008 geltendeneinkommensteuerlichen Spitzensteuersatz von 45 %zuzüglich eines Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5 % derfestgesetzten Einkommensteuer gerechnet. Etwaig anfallendeKirchensteuer bleibt in der Renditechancen-Matrix unberücksichtigt.Veränderungen der Steuersätze in der Zukunft würdenzu einer Änderung der individuellen Steuerbelastung derAnleger führen.Da aufgrund der Tonnagebesteuerung weder der Fondsgesell -schaft noch den Anlegern während der Laufzeit der Beteili -gung steuerlich ausgleichsfähige Verluste zugewiesen werden,bestehen insoweit keine Möglichkeiten eines einkommensteuerlichenVerlustausgleichs bzw. kommen keine Verlustaus -gleichsbeschränkungen zur Anwendung.GewerbesteuerDie Fondsgesellschaft führt einen Gewerbebetrieb, der gem.§ 2 Abs. (1) GewStG der Gewerbesteuer unterliegt. Die Fondsgesellschaftist gem. § 5 Abs. (1) S. 3 GewStG auch Steuer -schuldner. Der Gewerbeertrag der Fondsgesellschaft ist umdie Gewinnanteile aus den Zielgesellschaften zu kürzen, dainsoweit die entsprechende Kürzung des § 9 Nr. 2 EStG zurAnwendung kommt. Damit unterliegt der Gewerbesteuer nurein etwaiges eigenes Ergebnis aus eigener Geschäfts tätigkeit,soweit es den jährlichen Freibetrag in Höhe von zur ZeitEuro 24.500 übersteigt. Da die an Gesellschafter gezahltenVergütungen dem Gewinn der Gesellschaft als Sonderver gü -tungen hinzuzurechnen und der Gewerbesteuer zu unterwerfensind, wird insbesondere in der Anlaufphase der Gesell -schaft grundsätzlich Gewerbesteuer anfallen. Dies gilt nichtfür von der Fondsgesellschaft gesellschaftsvertraglich vereinbarteVorabgewinne. Soweit sich die von der Fonds gesell -schaft geschuldete Gewerbesteuer aufgrund von Zah lungenan Gesellschafter erhöht, ist der entsprechende Erhö hungs -betrag auf dem Verlustvortragskonto des betreffenden Gesell -schafters zu buchen. Der betreffende Gesellschafter hat denErhöhungsbetrag auf erstes Anfordern der Fonds gesell schafteinzulegen. Dieses wird für die Anbieterin der Fall sein. DieFondsgesellschaft ist berechtigt, mit diesem Aus gleichs an -spruch gegenüber Entnahmeansprüchen des betreffendenGesellschafters aufzurechnen. Die Anleger haben die Möglich -keit, eine etwaige auf Ebene der Fonds gesellschaft an fallendeGewerbesteuer auf ihre Einkommen steuer anzurechnen.Auch die Zielgesellschaften führen mit ihren in inländischenSchiffsregistern eingetragenen Seeschiffen jeweils Gewerbe -betriebe, die gem. § 2 Abs. (1) GewStG der Gewerbesteuerunterliegen. Als Gewerbeertrag gilt gem. § 7 S. 3 GewStG dernach § 5a des Einkommensteuergesetzes ermittelte Gewinnder Zielgesellschaften ohne gewerbesteuerliche Hinzurech -nungen oder Kürzungen, aber zuzüglich der Sonderver gü -tungen. Nach dem BMF-Schreiben vom 12. Juni 2002 (BStBl.2002 S. 614 ff., Rz. 33 idF. des BMF-Schreibens vom31. Oktober 2008 (BStBl. 2008 S. 956 ff.)) ist jedoch dasBeree derungsentgelt eines an der Zielgesellschaft beteiligtenVer tragsreeders von der Hinzurechnung ausgenommen,soweit es den Wert von 4 % der Bruttofrachtraten nicht übersteigt.Ebenfalls nicht dem Gewinn hinzuzurechnen sind dievon den Zielgesellschaften gesellschaftsvertraglich vereinbartenVorabgewinne. Ein etwaiger Gewinn aus der Veräußerungdes Seeschiffes ist Bestandteil des pauschal nach der Tonnageermittelten Gewinns gem. § 5a EStG und insoweit durchdiesen abgegolten.VorabgewinneIm Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft aber auch inden Gesellschaftsverträgen der Zielgesellschaften sind Vor -abgewinne für Tätigkeiten von Gesellschaftern vereinbart.Wie sich aus dem Wortlaut des Begriffes “Vorabgewinn”bereits ableiten lässt, stellen Vorabgewinne eben keine Kostender Gesellschaft dar und führen daher nicht zu Betriebsaus -gaben in der Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft.Vielmehr sind sie Ausfluss einer vom Kapital abweichendenGewinnverteilung der Gesellschaft, wenn wie im Fall derFonds- und Zielgesellschaften Tätigkeiten einzelner Gesell -schafter vorliegen, die im Rahmen der Gewinnver teilung einebesondere Berücksichtigung finden sollen.Ob ein Vorabgewinn vorliegt oder eine hinzuzurechnendeVergütung bestimmt sich grundsätzlich nach den imGesellschaftsvertrag getroffenen Vereinbarungen. Allerdingsist die formale Bezeichnung im Gesellschaftsvertrag als"Vorabgewinn" nach Auffassung der Finanzverwaltung fürdie steuerliche Beurteilung nicht entscheidend. Danach sollbei der Abgrenzung, ob für den Gesellschafter ein Gewinn -vorab oder eine Tätigkeits-(Sonder-)vergütung vorliegt, aufden wirtschaftlichen Gehalt der getroffenen Vereinbarungabzustellen sein. Die buchtechnischen Abwicklungen sollenallenfalls eine nachrangige Wirkung entfalten.<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 93


(Tätigkeits-)Vergütungen, die in einem Gesellschaftsvertragvereinbart sind, sollen nach der Rechtsprechung des BFH alsSondervergütungen im Sinne des § 15 Abs. (1) Satz 1 Nr. 2und Satz 2 EStG zu qualifizieren sein, wenn sie handelsrechtlichnach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags alsKosten zu behandeln, insbesondere im Gegensatz zu einemVorabgewinn auch dann zu zahlen sind, wenn kein Gewinnerwirtschaftet wird (BFH-Urteil vom 6. Juli 1999, BStBl 1999II S. 720). Im Gesellschaftsvertrag als Vorabgewinn bezeichneteLeistungen, die auch in Verlustfällen zu leisten sind undnicht als Entnahmen das Kapitalkonto des Gesellschaftersmindern, sind für die Gewinnermittlung nach § 5a EStG alshinzuzurechnende Vergütungen zu behandeln.Da gemäß Gesellschaftsvertrag der Fonds- und Zielgesell -schaften Vorabgewinne, die noch nicht durch entsprechendeGewinnzuweisungen aus einem Gesamtgewinn gedeckt sind,zu einem Sonderentnahmerecht des Gesellschafters führen,sollten die Vorabgewinne bei den Fonds- und Zielgesell -schaften nicht als Sondervergütung zu beurteilen sein.Erbschaft- und SchenkungsteuerDie Übertragung der Beteiligung eines in der BundesrepublikDeutschland ansässigen Anlegers an der Fondsgesellschaftdurch Schenkung oder Erbschaft unterliegt grundsätzlich derErbschaft- und Schenkungsteuer.Bewertung BetriebsvermögenDer Betrieb von Seeschiffen durch die Zielgesellschaften stellteine originär gewerbliche Betätigung dar, so dass es sich durchdie mittelbare Beteiligung auch für die Fondsgesell schaft umoriginäres Betriebsvermögen handelt.Sofern der Anleger direkt an der Fondsgesellschaft beteiligtund als Kommanditist in das Handelsregister eingetragen ist,gelten für Anteile an der Fondsgesellschaft im Rahmen derBesteuerung mit Erbschaft- und Schenkungsteuer die Bewer -tungs- und Vergünstigungsvorschriften für Betriebsvermögen.Ist der Anleger zum Zeitpunkt der Übertragung der Beteili -gung durch Erbschaft oder Schenkung nicht unmittelbar ander Fondsgesellschaft beteiligt, sondern lediglich mittelbarüber die Treuhänderin, würde gemäß Erlass des BayrischenStaatsministeriums der Finanzen vom 16. Juni 2006 keineÜbertragung der Beteiligung selbst erfolgen, sondern einesHerausgabeanspruchs gegenüber dem Treugeber auf Rück -über tragung des Treugutes. In Folge dessen sind die Ver -günstigungen für die Übertragung von Betriebsvermögennach § 13a ErbStG und § 19a ErbStG zu versagen.Vergleichswert und vereinfachtes ErtragswertverfahrenDer Wert von Betriebsvermögen wird vorrangig nach demVergleichswert ermittelt, wenn Verkäufe von Anteilen anBetriebsvermögen unter Fremden weniger als ein Jahr vomBesteuerungszeitpunkt zurückliegen. Dies kann für Schiffs -fondsanteile bedeutsam sein, wenn Anteile an so genanntenZweitmarktbörsen oder von Zweitmarktfonds aufgekauft werden.Liegen derartige zeitnahe Verkäufe nicht vor, erfolgtgrundsätzlich eine Bewertung nach einem vereinfachtenErtragswertverfahren. Ausgangspunkt bei diesem vereinfachtenErtragswertverfahren bilden die Betriebsergebnisse derletzten drei vor dem Bewertungsstichtag abgelaufenen Wirt -schaftsjahre bereinigt um außerordentliche Erträge und Auf -wendungen sowie sonstige Sondertatbestände.Dieser nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren ermitteltegemeine Wert des Unternehmens ist jedoch sowohl für denAnleger als auch für die Finanzbehörde nicht bindend. Beidekönnen diesen Wert ablehnen, wenn es sich dabei um einoffensichtlich unzutreffendes Ergebnis handelt. Bei Ein -schiffs gesellschaften mit Tonnagesteueranwendung ist grundsätzlichdavon auszugehen, dass die Finanzbehörden das vereinfachteErtragswertverfahren aus folgenden Gründen ablehnenwerden:__ Nach den amtlichen AfA-Tabellen beträgt die steuerlicheNutzungsdauer für Schiffe 12 Jahre. DieserAbschreibungszeitraum führt im Vergleich zur Nutzbarkeiteines Schiffes von in der Regel über 20 Jahren zu einervoraussichtlich überhöhten Abschreibung.__ Bei Anwendung der Tonnagesteuer auf den Pauschalgewinnfallen nur symbolische Ertragsteuern an. Derpauschale Ertragsteuerabzug von 30 %, der im Rahmendes vereinfachten Ertragswertverfahrens eine GewerbeundEinkommensteuerbelastung abdecken soll, fälltsomit nicht an.Soweit nicht ohnehin der Wert aus einem tatsächlichenVerkauf innerhalb eines Jahres vor dem Bewertungszeitpunktabgeleitet wird, ist davon auszugehen, dass wegen derumfangreichen Zweitmarktaktivitäten für Schiffsbeteili gun -gen in den letzten Jahren eine Wertermittlung nach demdabei angewandten gemischten Substanz- und Ertragswert -94 __ Steuerliche Grundlagen


verfahren erfolgt. Dieses Verfahren wird als branchenüblicheWertermittlung angesehen. Die Wertermittlungen sehen dabeieine Ableitung des Wertes aus dem Schiffswert einerseits undden Zukunftserträgen andererseits vor. Wegen der häufigauseinanderklaffenden Einschätzung von Zukunftsaussichtenzwischen Käufer und Verkäufer und der eingeschränktenFungibilität von Schiffsbeteiligungen wird in der Regel ca.2/3 des rechnerischen Beteiligungswertes als Verkehrswertakzeptiert. Bei planmäßigem Prospektverlauf kann dahergrundsätzlich von ca. 2/3 des Nominalwertes als Verkehrs -wert für die Erbschaftssteuer ausgegangen werden.Für den Fall, dass der Verwaltungsaufwand der Beteiligtenbei der Wertermittlung außer Verhältnis zur steuerlichenAuswirkung steht und der festzustellende Wert unbestrittenist, kann aus Vereinfachungsgründen die durchschnittlicheBruttoausschüttung der Untergesellschaft der letzten dreiJahre als durchschnittlicher Jahresertrag multipliziert mitdem Kapitalisierungsfaktor nach § 203 BewG angesetzt werden.Wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, ist zuunterstellen, dass das Verwaltungsvermögen nicht mehr als50 % übersteigt, es sei denn, das Übersteigen ist für dieBeteiligten offenkundig und soweit keine anderen geeignetenUnterlagen vorhanden sind.Steuerliche Verschonung von BetriebsvermögenFür Betriebsvermögen sieht das Erbschafts- und Schenkungs -steuerrecht zwei Optionen vor, deren Wahl bindend ist, d.h.nachträglich nicht revidiert werden kann:85%ige VerschonungBetriebsvermögen wird von der Besteuerung in Höhe von85 % des übertragenen Betriebsvermögens verschont, wennes im Kern fünf Jahre fortgeführt wird und die Lohnsummenach fünf Jahren nicht weniger als 400 % der Lohnsummezum Erbzeitpunkt (durchschnittliche Jahres-Lohnsumme derletzten fünf Jahre = Ausgangslohnsumme) beträgt. Danebendarf der Anteil des Verwaltungsvermögens am betrieblichenGesamtvermögen höchstens 50 % betragen. Beläuft sich dernach Abzug des 85%igen Verschonungsabschlages verbleibendeWert des Betriebsvermögens auf bis zu Euro 150.000,so entfällt die Erbschaftsteuer für das Betriebsvermögen komplett(gleitender Abzugsbetrag). Bei Überschreiten des zu versteuerndenBetrages von Euro 150.000 wird dieser Ab -schmelz betrag um 50 % des die Grenze von Euro 150.000übersteigenden Betrages gemindert. Der Abzugsbetrag stehtnicht unter dem Vorbehalt der Einhaltung des Lohnsummen -erfordernisses, bei Nichteinhalten der Vermögensverhaftungs -voraussetzung (sieben Jahre) vermindert sich auch derAbzugsbetrag nachträglich.100%ige VerschonungBetriebsvermögen wird von der Besteuerung in Höhe von100 % des übertragenen Betriebsvermögens verschont, wennes im Kern sieben Jahre fortgeführt wird und die Lohnsummenach sieben Jahren nicht weniger als 700 % der Ausgangs -lohnsumme zum Erbzeitpunkt beträgt. Daneben darf derAnteil des Verwaltungsvermögens am betrieblichen Gesamt -vermögen in diesem Fall höchstens 10 % betragen.Für Anleger dieser Fondsgesellschaft, die direkt an derGesellschaft beteiligt und als Kommanditist im Handels -register eingetragen sind, stehen beide Verschonungsoptionenzur Verfügung. Das Betriebsvermögen der Gesellschaft stelltim Regelfall zu 100 % begünstigtes Betriebsvermögen undkein Verwaltungsvermögen dar.Die Zielgesellschaften beschäftigen als eigene Arbeitnehmergrundsätzlich nicht über zehn Arbeitnehmer, da die einfachenBesatzungsmitglieder im Regelfall von Leiharbeitsfirmen ausgeliehenwerden und diese Leiharbeiter nicht bei der Be -schäftigtenzahl mitgezählt werden.Der “gleitende Abzugsbetrag” kann bei Erwerben von derderselben Person innerhalb von zehn Jahren nur einmalberücksichtigt werden. Es ist davon auszugehen, dass nichtverbrauchte Abzugsbeträge auf spätere Übertragungsvorgängeinnerhalb von zehn Jahren nicht vorgetragen werden können.Die Verschonung des Betriebsvermögens insgesamt(85 % oder 100 %) sind jedoch beliebig oft anwendbar.Schiffsverkauf oder Anteilsverkauf während der sieben oderzehn Jahre Vermögensverhaftung (Behaltensdauer)Die gewählte Verschonung des Betriebsvermögens(Verschonungsabschlag und Abzugsbetrag) entfällt zeitanteiligfür die restliche Soll-Dauer der Vermögensverhaftung,wenn innerhalb der fünf/sieben Jahre das Schiff oder dieAnteile an der Fondsgesellschaft vom Erben/Beschenktenveräußert werden oder der Erwerber Entnahmen tätigt, diedie Summe seiner Einlagen und der ihm zuzurechnendenGewinne oder Gewinnanteile seit dem Erwerb um mehr alsEuro 150.000 übersteigen. Es handelt sich nicht um einen<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 95


Fallbeileffekt, der die steuerliche Verschonung rückwirkendin vollem Umfang negiert hätte, sondern es erfolgt eine zeitanteiligeBerechnung betreffend des nicht mehr erreichtenVerhaftungszeitraumes. Darüber hinaus ist eine Reinvestitionzur Vermeidung der nachträglichen Steuerpflicht möglich.Demnach kann innerhalb eines Zeitraumes von sechsMonaten nach steuerschädlichem Verkauf der Beteiligungbzw. des Schiffes in eine gleichartige Vermögensart (hierBetriebsvermögen, insbesondere Schiffsbeteiligung) reinvestiertwerden. Das neue Betriebsvermögen kann dann dierestliche Verhaftungszeit “abarbeiten”.Steuerklasse I für BetriebsvermögenFür Erwerber von Betriebsvermögen gilt generell die Steuer -klasse I, auch wenn sie ansonsten in den Steuerklassen II undIII angehörig sind. Für diese Steuerklassen-Begünstigung geltendie Behaltedauern der Verschonungs abschläge analog.Einkommensteuerermäßigung bei Doppelbelastung mitErbschaftsteuerWerden nach dem Erbfall zu diesem Zeitpunkt bereits vorhandenestille Reserven oder Gewinnanteile versteuert, sowird die darauf entfallende Einkommensteuer auf Antragermäßigt, so dass es zu keiner Doppelbelastung der bereitsmit Erb schaftsteuer belasteten stillen Reserven kommt.Wegen der für die Fondsgesellschaft anzuwendendenTonnagesteuer ist eine derartige Doppelbelastung zwischenErbschaftsteuer und Einkommensteuer aber praktisch ausgeschlossen.UmsatzsteuerDie Fondsgesellschaft wird ein aktives Beteiligungsmanage -ment durch direkte Einflussnahme auf die Geschäftstätigkeitder Zielgesellschaften durchführen. Sie er zielt durch dieseDienstleistungen nachhaltig Einnahmen, ist damit Unter neh -merin im Sinne des § 2 Abs. (1) UStG und ist grundsätzlichzum Vorsteuerabzug berechtigt. Nach dem Ur teil desEuropäischen Gerichtshofes vom 26. Juni 2003 und dernachfolgenden Entscheidung des Bundesfinanzhofes stellt dieAusgabe von Gesellschaftsanteilen an der eigenen Gesell -schaft keine eigenständige umsatzsteuerliche Leistung dar,sondern ist Ausfluss der allgemeinen unternehmerischen Tä -tig keit. Da die Fondsgesellschaft unternehmerisch durch dieManage ment-, Administrations- und sonstigen Dienst leis tun -gen gegenüber den Zielgesell schaf ten gegen Sonder ent gelt(Gewinnvorabs gemäß Gesells chafts vertrag aber mit festenVergütungsbeträgen) umsatzsteuerpflichtige Leistungenerbringt, ist sie grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigt.Nach der Recht sprechung des Euro päischen Gerichtshofessind nunmehr auch die Vor steu ern, die auf Leistungen imZusammenhang mit der Aus gabe von Gesellschaftsanteilenzusammenhängen, unbeschränkt ab ziehbar. Soweit jedochLeistungen an die Gesell schafter er bracht werden, die auf dennicht unternehmerischen Bereich (z.B. die Privatsphäre derGesellschafter) entfallen, ist nach der Rechtsprechung desBundesfinanzhofes ein Vorsteuer abzug ausgeschlossen.Die Zielgesellschaften betreiben Handelsschiffe und sind mitdieser Tätigkeit ebenfalls Unternehmer im Sinne des § 2Abs. (1) UStG, da sie eine gewerbliche Tätigkeit nachhaltigzur Erzielung von Einnahmen ausüben. Die von ihnenerbrachten Leistungen sind grundsätzlich steuerbar, sie sindaber gem. § 4 Nr. 2 i.V.m. § 8 UStG von der Umsatzsteuerbefreit. Trotz ihrer steuerfreien Ausgangsleistungen könnendie Ziel gesellschaften nach § 15 Abs. (3) Nr. 1a UStG dieihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuerabziehen.Steuerliche AngabenvorbehalteDie Angaben im Prospekt über die steuerliche Konzeptionund die daraus folgenden Auswirkungen entsprechen denzum Prospektaufstellungsdatum geltenden Steuergesetzen,veröffentlichten Verwaltungsanweisungen und Gerichts ent -scheidungen. Etwaige während der Laufzeit der Vermögens -anlage eintretende Änderungen der derzeitigen Rechtslagesowie zukünftige oder unveröffentlichte Verwaltungsan wei -sungen können Auswirkung auf die steuerliche Beur teilungder Beteiligung haben. Es ist grundsätzlich auch nicht auszuschließen,dass die Finanzverwaltung und/oder die Rechts -prechung den Sachverhalt letztlich abweichend von dieserDarstellung beurteilt.Eine Haftung für die Anerkennung der steuerlichen Behand -lung kann ebenso wenig übernommen werden wie für dentatsächlichen Eintritt der Prognose. Dies gilt besonders fürden Fortbestand der Tonnagegewinnbesteuerung nach § 5aEStG für die gesamte Laufzeit der Fondsgesellschaft, da dieGewinnpauschale die fast vollständige Steuerfreistellung derlaufenden Betriebsergebnisse und des Veräußerungsgewinnsbewirkt und dies von erheblicher Bedeutung für die Renta bi -lität der Fondsgesellschaft ist. Zudem beruhen sämtlichesteuer liche Angaben in diesem Prospekt darauf, dass dieBeteili gung nicht im Betriebsvermögen einer Kapital -gesellschaft gehalten wird.96 __ Steuerliche Grundlagen


Chancen erkennen,Chancen wahrnehmenVor 80 Jahren, als durch die Weltwirtschaftskrise 1930 eine Gruppe kanadischerReeder in Konkurs ging, kaufte ihnen der Grieche Aristoteles Onassis ihre sechsgrößten Schiffe für einen Bruchteil des eigentlichen Wertes ab. Von den Gewin -nen, welche die Schiffe einfuhren, baute er sein Schifffahrtsimperium auf. Auchheute kaufen griechische Reeder trotz der weltweiten Finanzkrise immer mehrSchiffe. Im Jahr 2009 haben sie 164 Frachter und Tanker erworben.<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 97


Übersicht über die beteiligten GesellschaftenFirmaOPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3GmbH & Co. KGOPS <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 Verwaltungsgesellschaft mbHFunktionFondsgesellschaftKomplementärin der Fondsgesellschaft und der bishergegründeten Zielgesellschaften OPS <strong>Ocean</strong><strong>Partners</strong> Ship 8 GmbH & Co. KG und OPS <strong>Ocean</strong><strong>Partners</strong> Ship 9 GmbH & Co. KG.SitzHamburgHamburgGeschäftsanschriftFerdinandstraße 25-27, 20095 HamburgFerdinandstraße 25-27, 20095 HamburgHandelsregisterAmtsgericht Hamburg, HRA 110915Hamburg, HRB 111267Gegründet01. Dezember 200929. Juli 2009Tag der ersten Eintragung11. Dezember 200916. Oktober 2009GesellschafterOPS <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 VerwaltungsgesellschaftmbH, Hamburg (Komplementärin),OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG,Hamburg, (Kommanditistin),Caveras Treuhand GmbH, Hamburg,(Kommanditistin)OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KGGeschäftsführungOPS <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 Verwaltungsgesellschaft mbHHans-Jürgen Kaiser-Blum, Alexander Tebbe, beidegeschäftsansässig am Sitz der Gesellschaft.KapitalUS-Dollar 50.000 (voll eingezahlt)Euro 25.000 (voll eingezahlt)Personelle und kapitalmäßigeVerflechtungenDie Fondsgesellschaft ist alleinige Kommanditistinder bisher gegründeten Zielgesellschaften, der OPS<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Ship 8 GmbH & Co. KG und der OPS<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Ship 9 GmbH & Co. KG. DieKomplementärin der Fondsgesellschaft ist gleichzeitigKomplementärin dieser Zielgesellschaften. DieKommanditistin OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong>GmbH & Co. KG ist Alleingesellschafterin dergemeinsamen Komplementärin der Fondsgesellschaftund der Zielgesellschaften und alleinigeKommanditistin der Bereederungsgesellschaft. DieKommanditistin OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong>GmbH & Co. KG ist ferner Anbieterin desBeteiligungsangebotes und Generalvermittlerin. DieKommanditistin Caveras Treuhand GmbH istTreuhänderin der Fondsgesellschaft.Die Komplementärin der Fondsgesellschaft istgleichzeitig Komplementärin der bisher gegründetenZielgesellschaften, der OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Ship 8GmbH & Co. KG und der OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Ship 9GmbH & Co. KG. Die OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong>GmbH & Co. KG ist Alleingesellschafterin der OPS<strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 Verwaltungsgesellschaft mbH,alleinige Kommanditistin der Bereederungs gesell -schaft und gleichzeitig Anbieterin und General -vermittlerin des Beteiligungsangebotes.Der Geschäftsführer Hans-Jürgen Kaiser-Blum istgleichzeitig Geschäftsführer der persönlichhaftenden Gesellschafterin der Fondsgesellschaftund der Zielgesellschaften, der persönlich haftendenGesellschafterin der Anbieterin und General -vermittlerin sowie der persönlich haftendenGesellschafterin der Bereederungsgesell schaft.Zudem ist Herr Hans-Jürgen Kaiser-Blum mittelbarals Gesellschafter an der Anbieterin undGeneralvermittlerin beteiligt. Herr Alexander Tebbeist gleichzeitig Angestellter der Anbieterin undGeneralvermittlerin.98 __ Übersicht über die beteiligten Gesellschaften


OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KGOPS <strong>Shipping</strong> Verwaltungsgesellschaft mbHOPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Ship 8 GmbH & Co. KGAnbieterin des Beteiligungsangebotes,Gründungsgesellschafterin der Fondsgesellschaftund GeneralvermittlerinKomplementärin der Anbieterin undGeneralvermittlerin sowie Komplementärin derBereederungsgesellschaft und Gründungs gesell -schafter in der Fondsgesellschaft.ZielgesellschaftHamburgHamburgHamburgFerdinandstraße 25-27, 20095 HamburgFerdinandstraße 25-27, 20095 HamburgFerdinandstraße 25-27, 20095 HamburgHamburg, HRA 108240Hamburg, HRB 102753HRA 11093126. Februar 20085. September 20071. Dezember 200922. April 200817. Oktober 200715. Dezember 2009OPS <strong>Shipping</strong> Verwaltungsgesellschaft mbH(Komplementärin), Aquila Capital Shipinvest GmbH& Co. KG, Hamburg (Kommanditistin),Howe Robinson Financial Services GmbH & Co. KG,Hamburg (Kommanditistin), K & K Gesellschaft fürUnternehmensbeteiligungen mbH & Cie. KG,München (Kommanditistin)Aquila Capital Structured Assets GmbH, Hamburg,Howe Robinson Financial Services GmbH & Co. KG,HamburgOPS <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 Verwaltungsgesellschaft mbH(Komplementärin), OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong><strong>Invest</strong> 3 GmbH & Co. KG (Kommanditistin)OPS <strong>Shipping</strong> Verwaltungsgesellschaft mbH,HamburgCristina Bülow und Hans-Jürgen Kaiser-Blum,jeweils geschäftsansässig am Sitz der Gesellschaft.OPS <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 Verwaltungsgesellschaft mbHEuro 300.000Euro 25.000 (voll eingezahlt)US-Dollar 10.000 (voll eingezahlt)Die OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KGist Gesellschafterin der Fondsgesellschaft sowieAlleingesellschafterin der Komplementärin derFondsgesellschaft und der bisher gegründetenZielgesellschaften und alleinige Kommanditistin derBereederungsgesellschaft. Die Komplementärin derOPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG,Hamburg, ist gleichzeitig Komplementärin derBereederungsgesellschaft. Der Geschäftsführer derKomplementärin der OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong>GmbH & Co. KG, Hans-Jürgen Kaiser-Blum, ist mittelbaran der Anbieterin und Generalvermittlerinbeteiligt.Die OPS <strong>Shipping</strong> Verwaltungsgesellschaft mbH istKomplementärin der OPS <strong>Ocean</strong><strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG und der OPS<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> ShipmanagementGmbH & Co. KG. Die Aquila Capital StructuredAssets GmbH ist Gesellschafterin der OPS <strong>Shipping</strong>Verwaltungsgesellschaft mbH undAlleingesellschafterin der Caveras Treuhand GmbH.Der Geschäftsführer Hans-Jürgen Kaiser-Blum istgleichzeitig Geschäftsführer der Komplementärin derFondsgesellschaft und der Zielgesellschaften,Geschäftsführer der Komplementärin der Anbieterinund der Generalvermittlerin sowie derBereederungsgesellschaft. Zudem ist Herr Hans-Jürgen Kaiser-Blum mittelbar als Gesellschafter ander Anbieterin beteiligt. Die GeschäftsführerinCristina Bülow ist gleichzeitig Geschäftsführerin derAquila Capital Structured Assets GmbH.Die Komplementärin der OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Ship 8GmbH & Co. KG ist gleichzeitig Komplementärin derFondsgesellschaft und der Zielgesellschaft OPS<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Ship 9 GmbH & Co. KG. Die alleinigeKommanditistin der OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Ship 8GmbH & Co. KG, die OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong><strong>Invest</strong> 3 GmbH & Co. KG ist gleichzeitig alleinigeKommanditistin der OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Ship 9GmbH & Co. KG.<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 99


Übersicht über die beteiligten GesellschaftenFirmaOPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Ship 9 GmbH & Co. KGOPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> ShipmanagementGmbH & Co. KGFunktionZielgesellschaftBereederungsgesellschaftSitzHamburgHamburgGeschäftsanschriftFerdinandstraße 25-27, 20095 HamburgFerdinandstraße 25-27, 20095 HamburgHandelsregisterAmtsgericht Hamburg, HRA 110959Hamburg, HRA 108746Gegründet1. Dezember 200911. Juli 2008Tag der ersten Eintragung18. Dezember 200925. Juli 2008GesellschafterOPS <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 Verwaltungsgesellschaft mbH(Komplementärin), OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong><strong>Invest</strong> 3 GmbH & Co. KGOPS <strong>Shipping</strong> Verwaltungsgesellschaft mbH(Komplementärin), OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong>GmbH & Co. KG (Kommanditistin)GeschäftsführungOPS <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 Verwaltungsgesellschaft mbHOPS <strong>Shipping</strong> Verwaltungsgesellschaft mbH,HamburgKapitalUS-Dollar 10.000 (voll eingezahlt)Euro 100.000 (voll eingezahlt)Personelle und kapitalmäßigeVerflechtungenDie Komplementärin der OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Ship 9GmbH & Co. KG ist gleichzeitig Komplementärin derFondsgesellschaft und der Zielgesellschaft OPS<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Ship 8 GmbH & Co. KG. Die alleinigeKommanditistin der OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Ship 9GmbH & Co. KG, die OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong><strong>Invest</strong> 3 GmbH & Co. KG, ist gleichzeitig alleinigeKommanditistin der OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Ship 8GmbH & Co. KG.Die alleinige Kommanditistin derBereederungsgesellschaft ist die Anbieterin undGeneralvermittlerin des Beteiligungsangebotes. DieKomplementärin der Bereederungsgesellschaft istgleichzeitig Komplementärin der Anbieterin undGeneralvermittlerin.100 __ Übersicht über die beteiligten Gesellschaften


Caveras Treuhand GmbHASSENSIS GmbH WirtschaftsprüfungsgesellschaftTreuhänderin und Gründungs gesell schafter in derFondsgesellschaft.MittelverwendungskontrolleurHamburgHamburgFerdinandstraße 25-27, 20095 HamburgHopfenmarkt 33, 20457 HamburgHamburg, HRB 90133Hamburg, HRB 976604. März 200426. Juni 200624. März 200426. Juni 2006Aquila Capital Structured Assets GmbHMatthias WienerJost Rodewald, geschäftsansässig am Sitz derGesellschaftMatthias Wiener, geschäftsansässig am Sitz derGesellschaftEuro 25.000 (voll eingezahlt)Euro 30.000 (voll eingezahlt)Die Aquila Capital Structured Assets GmbH ist alleinigeGesellschafterin der Caveras Treuhand GmbHund gleichzeitig Gesellschafterin derKomplementärin der Anbieterin und General -vermittlerin sowie der Bereederungsgesellschaft.Cristina Bülow ist Geschäftsführerin der AquilaCapital Structured Assets GmbH und gleichzeitigGeschäftsführerin der Komplementärin derAnbieterin und der Generalvermittlerin sowie derKomplementärin der Bereederungsgesellschaft.Weitere Interessenkonflikte in bezug auf dieTreuhänderin bestehen nicht.keineSoweit personelle und kapitalmäßigeVerflechtungen bestehen, sind Inter -essen konflikte nicht ausgeschlossen.Weitere Interessenkonflikte bestehennicht. Personen, die nicht in den Kreisder angabepflichtigen Personen gemäßVermVerkProspV fallen, aber die Heraus -gabe oder den Inhalt des Verkaufs -prospektes oder die Ab gabe oder denInhalt des Angebotes der Vermögens -anlage wesentlich beeinflusst haben,existieren nicht.<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 101


Gesellschaftsvertrag der FondsgesellschaftGesellschaftsvertrag der FondsgesellschaftOPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 GmbH & Co. KG, Hamburg§ 1 Firma und Sitz(1) Die Firma der Gesellschaft lautet OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong><strong>Invest</strong> 3 GmbH & Co. KG (nachfolgend “Fondsgesellschaft” genannt).(2) Die Fondsgesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg.§ 2 Gegenstand des Unternehmens(1) Gegenstand des Unternehmens ist der direkte oder indirekte Erwerb,das aktive Halten und das Verwalten von Anteilen an Personen ge -sellschaften in einer die Haftung der Gesellschafter begrenzendenRechtsform (nachfolgend zusammenfassend “Zielgesellschaften”genannt) zum Zwecke des Aufbaus eines Portfolios von Schiff fahrts -gesellschaften sowie die Erbringung von Management-, Administra -tions- und sonstigen Dienstleistungen durch direkte Einflussnahmegegenüber den Zielgesellschaften.(2) Die Fondsgesellschaft kann Geschäfte jeder Art im In- und Auslandtätigen, die geeignet sind, dem Gegenstand des Unternehmens un -mittelbar oder mittelbar zu dienen oder diesen zu fördern, soweit essich nicht um eine genehmigungspflichtige Tätigkeit handelt. DieFondsgesellschaft kann andere Gesellschaften gründen, erwerbenoder sich an ihnen beteiligen.§ 3 Gesellschafter, Gesellschaftskapital und Treuhandverhältnis(1) Persönlich haftende Gesellschafterin ist die OPS <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3Verwaltungsgesellschaft mbH (nachfolgend “Komplementärin”genannt). Die Komplementärin leistet keine Einlage und ist amVermögen der Fondsgesellschaft nicht beteiligt.(2) Kommanditisten der Fondsgesellschaft sind mit folgendenKommanditbeteiligungen (Pflichteinlagen):a) OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG (nachfolgend“<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong>” genannt): US-Dollar 25.000;b) Caveras Treuhand GmbH: US-Dollar 25.000;<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> und die Caveras Treuhand GmbH werdenmit einer Haftsumme von jeweils Euro 2.500 in das Handelsregisterder Fondsgesellschaft eingetragen.(3) Die Caveras Treuhand GmbH (nachfolgend “Treuhänderin” genannt)ist berechtigt, ihre Kommanditbeteiligung als Treuhänderin für Dritte(nachfolgend “Treugeber” genannt) um einen Betrag von bis zu US-Dollar 25,0 Mio. (nachfolgend “Beteiligungskapital” genannt) zu er -höhen. Die Erhöhung erfolgt durch einseitige Erklärung der Treu -händerin gegenüber der Komplementärin. Eine weitere Erhöhung desBeteiligungskapitals auf bis zu US-Dollar 50,0 Mio. steht im Ermes -sen der Komplementärin. Diese kann die Treuhänderin ermächtigen,ihre Kommanditbeteiligung treuhänderisch für Dritte entsprechendzu erhöhen.(4) Das Recht der Treuhänderin gemäß Abs. 3 ist grundsätzlich bis zum30. Juni 2010 befristet (nachfolgend “Platzierungsfrist” genannt). DieKomplementärin ist berechtigt, die Platzierungsfrist zweimal um je -weils bis zu sechs Monate zu verlängern. Die Komplementärin istferner berechtigt, die Fondsgesellschaft vor dem Erreichen der ur -sprünglichen oder verlängerten Platzierungsfrist und vor dem Errei -chen eines Beteiligungskapitals von US-Dollar 25,0 Mio. zu schließen.(5) Die Beteiligung von Treugebern im Rahmen der Kapitalerhöhunggemäß Abs. 3 erfolgt mittelbar durch Beitritt zu einem zwischen derFondsgesellschaft und der Treuhänderin geschlossenen TreuhandundVerwaltungsvertrag. Die Treuhänderin hält einen sich aus derErhöhung ihrer Kommanditbeteiligung ergebenden Teil ihrer Kom -manditbeteiligung treuhänderisch für den jeweiligen Treugeber undverwaltet diesen im eigenen Namen für Rechnung des Treu gebers.Die Treugeber sind berechtigt, die einem Kommanditisten der Fonds -gesellschaft zustehenden Rechte unmittelbar auszuüben, soweit dieseRechte auf den von der Treuhänderin für den jeweiligen Treugebergehaltenen Treuhandkommanditanteil entfallen (Kom manditisten undTreugeber nachfolgend zusammenfassend auch “Gesellschafter”genannt). Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag sowie dieser Ge -sellschaftsvertrag bilden eine rechtliche Einheit.(6) Personen, die zum Zeitpunkt des Beitritts zum Treuhand- und Ver -waltungsvertrag über die US-amerikanische oder kanadische Staats -bürgerschaft verfügen oder einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Auf -enthalt in den USA oder Kanada (einschließlich der jeweiligen Terri -torien) haben, oder Inhaber einer US-amerikanischen oder kana -dischen Green Card sind, dürfen sich weder als Kommanditistennoch als Treugeber von Kommanditisten an der Fondsgesellschaftbeteiligen.(7) Die Mindestbeteiligung beträgt US-Dollar 25.000. Geringere Zeich -nungssummen sind mit Zustimmung der Komplementärin zulässig.Ein Anspruch auf Herabsetzung der Zeichnungssumme besteht nicht.Höhere Zeichnungssummen sollen ohne Rest durch 1.000 teilbar sein.102 __ Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft


(8) Erhöht die Treuhänderin ihre Kommanditbeteiligung, ist je US-Dollar1,00 der erhöhten Kommanditbeteiligung Euro 0,10 als zusätzlicheHaftsumme der Treuhänderin in das Handelsregister einzutragen. Diedie Erhöhung der Haftsumme der Treuhänderin betreffende Handels -registeranmeldung erfolgt nach dem Ende der Platzierung.(9) Die Zeichnungssumme ist in Höhe von 50 % innerhalb von zehnKalendertagen nach Annahme der Beitrittserklärung durch die Treu -händerin auf das in der Beitrittserklärung angegebene Konto (nachfolgend“Einzahlungskonto” genannt) zu zahlen. Die verbleibenden50 % der Zeichnungssumme sind – auch bereits während der Plat -zierungsfrist - innerhalb von zehn Kalendertagen nach Auf forderungdurch die Komplementärin, spätestens aber innerhalb von zehnKalendertagen nach Ende der tatsächlichen Platzierungsfrist (vgl.Abs. (4)), auf das Einzahlungskonto zu leisten. Kosten und Gebühren,die bei der das Einzahlungskonto führenden Bank anfallen, werdenvon der Fondsgesellschaft getragen. Kosten und Gebühren, die demTreugeber von seiner eigenen Bank in Rechnung gestellt werden(nachfolgend “Fehlbetrag” genannt), hat der Treu ge ber selbst zu tragen.Erbringt ein Treugeber seine Zeichnungs sum me aufgrund vonWährungsschwankungen oder Umtausch gebühren nicht in vollerHöhe, weil er diese nicht in US-Dollar, sondern in Euro einzahlt(nachfolgend “Einzahlungsdifferenz” genannt), ist die Einzahlungs -differenz als ausstehende Zahlung auf die Pflichteinlage auf demvariablen Kapitalkonto zu verbuchen. Die Einzahlungs dif ferenz wirdmit Auszahlungen der Fondsgesellschaft zugunsten des Treugebersverrechnet. Auf Verlangen der Komple mentärin ist der Treugeberverpflichtet, eine Einzahlungs differenz durch Zahlung an dieFondsgesellschaft auszugleichen. Übersteigt der tatsächlich auf demEinzahlungskonto eingegangene Betrag aufgrund einer Ein zahlungin Euro den Betrag der Zeichnungssumme des Treugebers (nachfolgend“Einzahlungsbonus” genannt), ist der Einzahlungs bonus aufdem variablen Kapitalkonto als Einlage, die keine Pflicht einlage ist,zu verbuchen. Der Einzahlungsbonus wird dem Treugeber mit derersten Auszahlung der Fondsgesellschaft ausgezahlt.(10) Die Fondsgesellschaft ist berechtigt, wegen rückständiger ZahlungenVerzugszinsen in Höhe von 0,5 % monatlich zu verlangen. DieFondsgesellschaft ist auch zur Geltendmachung eines darüber hinausgehendenSchadenersatzes berechtigt. Die Treuhänderin istberech tigt, ihre Einlageverpflichtung dadurch zu erfüllen, dass sieihre Zahlungsansprüche gegenüber den Treugebern mit befreienderWirkung an Erfüllungs statt an die Fondsgesellschaft abtritt. DieFondsgesellschaft nimmt die Abtretung hiermit bereits unwider -ruflich an.(11) Die Beteiligung der Kommanditisten erfolgt unter der aufschiebendenBedingung ihrer Eintragung in das Handelsregister der Fonds gesell -schaft als im Wege der Sonderrechtsnachfolge beigetretener Kom -manditist. In der Zeit von ihrem Beitritt bis zu ihrer Eintragung indas Handelsregister sind die Kommanditisten als atypisch stilleGesellschafter beteiligt. Die Regelungen dieses Gesellschaftsvertragesgelten für das atypische stille Beteiligungsverhältnis entsprechend.§ 4 Zwischenanlage des BeteiligungskapitalsDie Fondsgesellschaft ist berechtigt, das Kommanditkapital, solange undsoweit dieses nicht für prospektierte <strong>Invest</strong>itionen oder zur Begleichungfälliger Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft benötigt wird, in geeigneteTagesgeldanlagen, kurzläufige Termingelder, Spareinlagen, Geldmarkt -instrumente (wie in § 1 Abs. (11) Satz 3 Kreditwesengesetz definiert) oderin Staatsanleihen, deren Fälligkeit auch nach der <strong>Invest</strong>ition der Mittelgemäß <strong>Invest</strong>itionsplan liegen darf, zu investieren. Eine Geldanlage inausländischer Währung, insbesondere in US-Dollar, ist zulässig.§ 5 Gesellschafterkonten(1) Für jeden Gesellschafter wird bei der Fondsgesellschaft ein festesKapitalkonto, ein variables Kapitalkonto und ein Verlustvortrags -konto geführt. Die Einrichtung weiterer Konten ist zulässig.(2) Die Pflichteinlagen der Gesellschafter werden auf festen Kapital -konten verbucht.(3) Auf den variablen Kapitalkonten werden ausstehende Zahlungen aufdie Pflichteinlagen, etwaige Einlagen, die keine Pflichteinlagen sind,Gewinnzuweisungen, soweit diese nicht zum vorrangigen Ausgleichvon auf den Verlustvortragskonto gebuchten Verlusten verwendetwerden, ein etwaiger Frühzeichnerbonus (§ 8 Abs. (2) lit. b)) undEntnahmen gebucht.(4) Auf den Verlustvortragskonten werden die Verluste und Gewinne(mit Ausnahme des Frühzeichnerbonus gemäß § 8 Abs. (2) lit. b)) biszum Ausgleich vorhandener Verluste sowie etwaige Vorabverlustegemäß § 8 Abs. (3) Satz 2, die ebenfalls vorab mit Gewinnen auszugleichensind, und Schäden und Kosten gemäß § 21 Abs. (1) gebucht.Dies gilt auch, wenn die Verlustanteile die Haftsummen derKommanditisten übersteigen.(5) Sämtliche Konten sind unverzinslich zu führen.§ 6 Geschäftsführung und Vertretung(1) Zur Geschäftsführung der Fondsgesellschaft ist die Komplementärinallein und ausschließlich berechtigt und verpflichtet. Sie hat dieGeschäfte der Fondsgesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichenKaufmannes in Übereinstimmung mit dem Gesellschaftsvertrag undden Beschlüssen der Gesellschafter zu führen. Die Komplementärinkann zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben ganz oder teilweise Drittebeauftragen. Im Verhältnis zur Fondsgesellschaft bleibt die Komple -mentärin jedoch für die ordnungsgemäße Durchführung derGeschäfts führungsaufgaben verantwortlich. Die Kommanditisten sindvon der Geschäftsführung ausgeschlossen.(2) Die Komplementärin und ihre Organe unterliegen keinem Wett be -werbsverbot und sind von den Beschränkungen des § 181 BGBbefreit.(3) Die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis der Komplemen -tärin gilt für alle Geschäfte, die nach Art und Umfang oder Risiko inden Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes der Fondsgesell -schaft fallen (vgl. § 2).Die Komplementärin ist insbesondere berechtigt, folgende Verträgeund Rechtsgeschäfte ohne Zustimmung der Gesellschafterversamm -lung oder des Beirats abzuschließen, durchzuführen, zu ändern undzu beenden:a) Eigenkapitalvermittlungs- und Emissionsvertrag mit <strong>Ocean</strong><strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong>;b) Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit der Caveras TreuhandGmbH als Treuhänderin über die Betreuung der Gesellschafter;c) Vertrag mit einem unabhängigen Mittelverwendungskontrolleurüber die Mittelverwendungskontrolle und Mittelfreigabe;d) Kurs- und Sicherungsmaßnahmen während der <strong>Invest</strong>itions phasesowie die Zwischenanlage des Beteiligungskapitals gemäß § 4;e) Aufnahme eines Kontokorrentkredites zur Überbrückung kurzfristigerLiquiditätsengpässe, nicht zur <strong>Invest</strong>ition, bis zur Höhevon US-Dollar 1,0 Mio.;<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 103


f) Liquiditätsstützende Maßnahmen zugunsten einer Zielgesell -schaft oder Erhöhung des Eigenkapitals einer Zielgesellschaftmit Rückflüssen aus einer anderen Zielgesellschaft bzw. nachder <strong>Invest</strong>ition in Zielgesellschaften noch vorhandener Liqui -dität, soweit die Fondsgesellschaft an den jeweils begünstigtenZielgesellschaften mehr als 75 % des Kommanditkapitals hält;g) Verträge im Sinne des § 6 Abs. (4) lit. a) bis zum Ablauf derPlatzierungsfrist gemäß § 3 Abs. (4);h) sonstige Verträge, die den im Verkaufsprospekt der Fondsgesell -schaft in der jeweils gültigen Fassung dargestellten <strong>Invest</strong>itions -kriterien, welche diesem Gesellschaftsvertrag als Anlage 1 beigefügtsind (nachfolgend “<strong>Invest</strong>itionskriterien” genannt), entsprechenund der Mittelverwendungskontrolle unterliegen.(4) Für die folgenden Rechtsgeschäfte und Maßnahmen bedarf dieKomplementärin der vorherigen Zustimmung des Beirats:a) Verträge über den Erwerb von Vermögensgegenständen imRahmen des Unternehmenszwecks (§ 2), sofern diese den<strong>Invest</strong>itionskriterien entsprechen, insbesondere die Neugründungvon Zielgesellschaften, deren Gesellschaftsverträge imWesentlichen den Gesellschaftsverträgen der OPS <strong>Ocean</strong><strong>Partners</strong> Ship 8 GmbH & Co. KG und der OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong>Ship 9 GmbH & Co. KG entsprechen müssen, und der unmittelbareoder mittelbare Erwerb von Anteilen an Zielgesellschaften,sofern diese den <strong>Invest</strong>itionskriterien entsprechen (vgl. jedoch§ 6 Abs. (3) lit. g));b) Veräußerung von Vermögensgegenständen sowie die Liquidationund die unmittelbare oder mittelbare Veräußerung von Ziel -gesellschaften oder Anteilen an Zielgesellschaften;c) <strong>Invest</strong>itionen, die von den <strong>Invest</strong>itionskriterien abweichen unddie Zustimmung zu solchen Abweichungen auf Ebene von Ziel -gesellschaften; der Beirat ist nicht berechtigt, <strong>Invest</strong>itionen inZielgesellschaften zuzustimmen, welche keine Schiffe betreiben;d) Zustimmung zum Abstimmungsverhalten der Komplementärinin Gesellschafterversammlungen von Zielgesellschaften betreffendden Erwerb und die Veräußerung von Schiffen durch dieZielgesellschaften (soweit der Beirat der Fondsgesellschaft nachdem Gesellschaftsvertrag der Zielgesellschaft nicht ohnehin entscheidungsbefugtist);e) Neugründung von Zielgesellschaften, deren Gesellschafts ver -träge nicht im Wesentlichen den Gesellschaftsverträgen der OPS<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Ship 8 GmbH & Co. KG und der OPS <strong>Ocean</strong><strong>Partners</strong> Ship 9 GmbH & Co. KG entsprechen;f) Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, Übernahme vonBürgschaften, Schuldbeitritt, Übernahme von Garantien undGewährung von Sicherheiten über einen Betrag von US-Dollar50.000 im Einzelfall hinaus;g) Erteilung und Widerruf von Prokuren und Handlungsvoll -machten;h) Abschluss von Anstellungsverträgen, Erteilung und Erhöhungvon Pensions- und Versorgungszusagen und Tantiemen;i) Inbetriebnahme und Stilllegung von wesentlichen Betriebsteilenbei der Fondsgesellschaft oder Zielgesellschaften, insbesondereder OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Ship 8 GmbH & Co. KG und der OPS<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Ship 9 GmbH & Co. KG;j) Abschluss von Zins- und Währungsgeschäften, auch in Kombi -nation, soweit diese über den gewöhnlichen Geschäftsbetriebhinausgehen (siehe jedoch Abs. (3) lit. d))k) Eingehung von Verbindlichkeiten jeder Art, die US-Dollar250.000 übersteigen (mit Ausnahme von Abs. (3) lit. e) undlit. f));l) Gewährung von Darlehen von mehr als US-Dollar 50.000(siehe jedoch Abs. (3) lit. f));m) Anweisung an den Mittelverwendungskontrolleur, etwaig amEnde der Mittelverwendungskontrolle noch nicht investiertesKommanditkapital zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung andie Fondsgesellschaft auf ein nicht der Mittelverwendungs kon -trolle unterliegendes Konto der Fondsgesellschaft auszuzahlen;n) alle sonstigen gesellschaftlichen Maßnahmen, die nach Art,Umfang und Risiko erkennbar über den gewöhnlichenGeschäfts betrieb der Fondsgesellschaft hinausgehen.Im Übrigen ist das Widerspruchsrecht der Kommanditisten gemäߧ 164 HGB ausgeschlossen.(5) Die Komplementärin hat das Recht und die Pflicht, Rechtsgeschäfteoder Maßnahmen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb derFondsgesellschaft hinausgehen, mit der Sorgfalt eines ordentlichenKaufmanns auch ohne vorherige Zustimmung des Beirats oder derGesellschafterversammlung vorzunehmen, sofern die Einholung einerZustimmung nicht möglich ist, ohne dass der Fondsgesellschaft aufgrunddes damit verbundenen zeitlichen Verzugs ein erheblicherSchaden droht. Hat die Komplementärin hiervon Gebrauch gemacht,so hat sie die Gesellschafter unverzüglich zu unterrichten.(6) Die Komplementärin ist nach ihrem Ermessen berechtigt, eine etwaigeLiquiditätsreserve der Fondsgesellschaft im Rahmen des Unter -nehmenszwecks (§ 2) zu verringern oder aufzulösen, ohne dass eseines Gesellschafterbeschlusses bedarf.§ 7 Vergütungen an Gesellschafter, Gesellschafterleistungen und Kosten(1) Die Komplementärin erhält für die Übernahme der persönlichenHaftung in der Fondsgesellschaft ab dem Jahr 2010 eine ergebnisunabhängigeHaftungsvergütung in Höhe von US-Dollar 2.500 p.a.zzgl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Anspruch auf dieVergütung entsteht jeweils zum 1. Januar eines Kalenderjahres undist sofort zur Zahlung fällig. Ferner erhält die Komplementärin sämtlicheAufwendungen ersetzt, die durch ihre gesellschaftsrechtlicheBeteiligung an der Fondsgesellschaft entstehen und dem Umfangnach einem ordentlichen Geschäftsbetrieb entsprechen. Die Kostenihres eigenen Geschäftsbetriebes trägt die Komplementärin selbst.(2) Die Treuhänderin erhält von der Fondsgesellschaft für die Übernahmeder Treuhandschaft sowie für die Erbringung von Verwaltungs -leistungen eine Vergütung gemäß § 8 des gesondert abzuschließendenTreuhand- und Verwaltungsvertrages.(3) <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> erhält gemäß § 4 des Eigenkapitalvermitt -lungs- und Emissionsvertrages eine Vergütung für die Eigenkapital -vermittlung und damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen.(4) <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> ist verpflichtet, für die Fondsgesellschaftfolgende maßgeblich beratende Gesellschafterleistungen zu erbringen:a) Betriebswirtschaftliche Beratung während der Laufzeit derFondsgesellschaft;b) Beratung bei der Identifikation von <strong>Invest</strong>itions- undBeteiligungsmöglichkeiten;c) Erstellung von Marktanalysen für den An- und Verkauf vonContainerschiffen und des diesbezüglichen Chartermarkts;d) Erstellung von Kauf- und Verkaufsempfehlungen;e) Beschaffung von Wertgutachten;f) Beobachtung der Finanzmärkte;g) Beratung im Zusammenhang mit der Finanzierung von<strong>Invest</strong>itions- und Beteiligungsmöglichkeiten und Unterstützungbei den Verhandlungen mit Banken;h) Beratung beim Zins- und Währungsmanagement;i) Beratung beim Liquiditätsmanagement.104 __ Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft


(5) Die Fondsgesellschaft trägt ihre eigenen Kosten, insbesondere:a) Marketingkosten, Prospekterstellung, Gestaltungs- und Druck -kosten;b) Kosten im Rahmen des Mittelverwendungsplans, welcher diesemGesellschaftsvertrag als Anlage 2 beigefügt ist;c) Kosten der Mittelverwendungskontrolle;d) Kosten des Zahlungsverkehrs, Depot- und Notargebühren,Versicherungen;e) externe Kosten für laufende Rechts- und Steuerberatung derFondsgesellschaft und die Erstellung von Steuererklärungen;f) externe Kosten der Buchhaltung der Fondsgesellschaft und dieKosten der Erstellung und ggf. Prüfung des Jahresabschlussesder Fondsgesellschaft;g) Kosten im Zusammenhang mit Gesellschafterversammlungensowie Berichten an die Gesellschafter;h) Kosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Durch -führung von Kapitalerhöhungen sowie der Veräußerung vonZielgesellschaften anfallen, auch für den Fall, dass der Erwerboder die Veräußerung unterbleibt, es sei denn, die Kosten werdenvon Dritten oder den Zielgesellschaften getragen;i) etwaige Steuern und Abgaben jeglicher Art, vor allem Umsatzundandere Betriebsteuern, auch soweit sie auf Vergütungen anGesellschafter entfallen (soweit nicht in diesem Vertrag anderweitigvereinbart).(6) Die vorgenannten Ansprüche auf Vergütung und sonstiger Auf -wendungsersatz und die Kosten der Fondsgesellschaft werden unbeschadetihrer steuerlichen Behandlung als Aufwand der Fondsgesell -schaft behandelt und werden auch geschuldet, wenn ein Gewinn imjeweiligen Geschäftsjahr nicht erzielt wurde. Im Hinblick auf dieVergütung der <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> nach Maßgabe des Eigen -kapitalvermittlungs- und Emissionsvertrages gemäß Abs. (3) gehendie Gesellschafter davon aus, dass die entsprechende Vergütunggemäß § 4 Nr. 8 f) UStG umsatzsteuerfrei ist. Sollte die Leistungwider Erwarten umsatzsteuerpflichtig sein, ist die Vergütung inklusivegesetzlicher Umsatzsteuer vereinbart, es sei denn, dass derLeistungsempfänger für diese vorsteuerabzugsberechtigt ist. Im Übrigensind alle sonstigen in diesem Gesellschaftsvertrag genanntenVergütungen, Sonderentgelte sowie sonstigen Zahlungen zuzüglichggf. anfallender Umsatzsteuer vereinbart. Sofern die Gesellschaftnicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sein sollte, sind sämtliche indiesem Vertrag vereinbarten umsatzsteuerlichen Ansprüche der<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> inklusive Umsatzsteuer vereinbart.(7) Soweit sich die von der Fondsgesellschaft geschuldete Gewerbesteueraufgrund von Zahlungen an Gesellschafter – insbesondere nach diesem§ 7 – erhöht, ist der entsprechende Erhöhungsbetrag auf demVerlustvortragskonto des betreffenden Gesellschafters als Vorabver -lust im Sinne von § 8 Abs. (3) zu buchen. Der betreffende Gesell -schafter hat den Erhöhungsbetrag auf erstes Anfordern der Fonds -gesellschaft durch Zahlung in die Fondsgesellschaft einzulegen. DieFondsgesellschaft ist berechtigt, mit diesem Ausgleichsanspruchgegenüber Entnahmeansprüchen des betreffenden Gesellschaftersaufzurechnen.§ 8 Beteiligung am Ergebnis und am Vermögen der Fondsgesellschaft(1) Die Komplementärin ist am Ergebnis und am Vermögen der Fonds -gesellschaft nicht beteiligt.(2) Die Gesellschafter sind während der gesamten Laufzeit der Fonds -gesellschaft am Gewinn der Fondsgesellschaft nach Maßgabe der folgendenVorschriften beteiligt:a) Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen stehen Gewinneder Fondsgesellschaft allen Gesellschaftern im Verhältnis ihrerfesten Kapitalkonten zu. Zugewiesene Gewinne sind zunächstmit Verlustvorträgen des betreffenden Kommanditisten zu verrechnen.b) Den im Rahmen der Kapitalerhöhung gemäß § 3 Abs. (3) beigetretenenTreugebern und Kommanditisten wird ein gegenüberden Gewinnvorabansprüchen der <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong>gemäß nachfolgend § 8 Abs. (2) lit. c) und lit. d) vorrangigerGewinnvorab in Höhe von 5 % p.a. bezogen auf ihre jeweiligeZeichnungssumme gewährt, wenn sie vor dem Ende der nichtverlängerten Platzierungsfrist (nachfolgend “Bonuszeitraum”genannt) mindestens 50 % ihrer Zeichnungssumme eingezahlthaben (nachfolgend “Frühzeichnerbonus” genannt). Der Früh -zeichnerbonus bezieht sich auf die Höhe der tatsächlich eingezahltenZeichnungssumme. Er berechnet sich ab dem derEinzahlung von 50 % der Zeichnungssumme folgenden 1. bzw.15. eines Monats und endet mit Ablauf der tatsächlichenPlatzierungsfrist bzw. der Schließung der Fondsgesellschaft. DieKomplementärin ist in freiem Ermessen berechtigt, den Bonus -zeitraum entsprechend § 3 Abs. (4) Satz 2 zu verlängern. Sofernvon der Komplementärin vor Ablauf der Platzierungsfrist bzw.der Schließung der Fondsgesellschaft die Einzahlung weiterer50 % der Zeichnungssumme angefordert werden, gilt der Früh -zeichnerbonus nach Maßgabe der vorstehenden Regelungenauch für die weiteren 50 % der Zeichnungssumme. Sofern dieKomplementärin eine etwaige Einzahlungsdifferenz eines Treu -gebers (vgl. § 3 Abs. (9)) nicht einfordert, ist eine Einzahlungs -differenz für das Entstehen des Frühzeichnerbonus unbeachtlich.c) <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> erhält für die von <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong><strong>Shipping</strong> nach Maßgabe von § 7 Abs. (4) geschuldeten Gesell -schafterleistungen einen gegenüber dem Gewinnvorab gemäߧ 8 Abs. (2) lit. d) vorrangigen Gewinnvorab in Höhe von0,75 % p.a. des von der Fondsgesellschaft in Zielgesellschafteninvestierten Kapitals.d) Solange die jährliche Vermögensmehrung des zum Ende derPlatzierungsfrist gezeichneten Kommanditkapitals der Fonds -gesellschaft über die Laufzeit, beginnend mit dem Ende derPlatzierungsfrist gemäß § 3 Abs. (4) bis zur Veräußerung derletzten Zielgesellschaft oder der von diesen gehaltenen Schiffe,durchschnittlich bis zu 8 % p.a. erreicht (nachfolgend “Basis -ergebnis” genannt), erfolgt die Verteilung des Gewinns nachMaßgabe von lit. a) im Verhältnis der festen Kapitalkonten.Sobald die jährliche Vermögensmehrung das Basisergebnis übersteigt,wird die das Basisergebnis übersteigende Vermögensmeh -rung zu 80 % allen Gesellschaftern im Verhältnis ihrer festenKapitalkonten und zu 20 % der <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> alsGewinnvorab zugewiesen.Soweit sich die Veräußerung der von der Fondsgesellschaftgehaltenen Zielgesellschaften oder der von diesen gehaltenenSchiffe (nachfolgend zusammenfassend “Veräußerung” genannt)über mehrere Geschäftsjahre erstreckt, ist das Basisergebnis fürjede Zielgesellschaft unter Berücksichtigung der anteiligenKosten der Fondsgesellschaft gesondert zu ermitteln. Minder -ergebnisse einer Zielgesellschaft werden mit Mehrergebnissenanderer Zielgesellschaften verrechnet. Soweit bei einer Ver -äußerung bereits ein Gewinnvorab nach den vorgenanntenVorschriften entsteht, ist dieser einer Liquiditätsrücklage zuzuführen,die an <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> erst auszuzahlen ist,wenn sich nach Abwicklung der letzten Zielgesellschaft einGewinnvorabanspruch für <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> ergibt.<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 105


Ein Gewinnvorab wird nur gewährt, soweit er durch einen nach denVorschriften des HGB ermittelten Jahresüberschuss gedeckt ist. Wirdkein ausreichender Jahresüberschuss bzw. ein Jahresfehlbetrag ausgewiesen,wird der nicht gewährte Gewinnvorab rechnerisch auf dieFolgejahre vorgetragen und vorrangig gewährt, sobald ein ausreichenderJahresüberschuss entstanden ist.(3) Die Kommanditisten sind während der gesamten Laufzeit der Fonds -gesellschaft am Verlust – insoweit vorbehaltlich von Vorab verlustengemäß Abs. (3) Satz 2 – und am Vermögen der Fondsgesellschaft imVerhältnis ihrer festen Kapitalkonten beteiligt. Eine etwaige Aus -gleichspflicht gemäß § 7 Abs. (7) wird dem betroffenen Gesell -schafter als Vorabverlust zugewiesen.(4) Das Ergebnis der Geschäftsjahre 2009 und 2010 wird unabhängigvom Zeitpunkt des Beitritts auf die Kommanditisten, die zum Schlussdes jeweiligen Geschäftsjahres an der Fondsgesellschaft beteiligtsind, so verteilt, dass die Ergebnissonderkonten der Kommanditistenim Ver hält nis der festen Kapitalkonten bis zum 31. Dezember 2010 –ggf. in einem späteren Geschäftsjahr und vorbehaltlich von Gewinn -vorabs oder Vorabverlusten gemäß § 8 Abs. (2) und Abs. (3) – relativgleich stehen. Im Falle der Verlängerung der Platzierungsfrist überden 31. Dezember 2010 hinaus erfolgt die Gleichstellung zum31. Dezember 2011 bzw. gegebenenfalls in einem späteren Geschäftsjahr.(5) Ungeachtet der Möglichkeit, die Zeichnungssumme in Euro einzuzahlenund Auszahlungen in Euro zu verlangen, erfolgt dieErgebnisverteilung der Fondsgesellschaft, insbesondere im Hinblickauf die Berechnung von Frühzeichnerboni und des Basisergebnisses,ausschließlich auf US-Dollar Basis.§ 9 Entnahmen und Nachschüsse(1) Die Komplementärin, <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> und die Treuhänderinhaben Anspruch auf Zahlung der von der Fondsgesellschaft geschuldetenVergütungen und Aufwendungen. <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> hatferner Anspruch auf die Auszahlung (Entnahme) der Gewinnvorabsgemäß § 8 Abs. (2) lit. c) und lit. d). <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> istberechtigt, monatlich angemessene Vorauszahlungen auf denGewinnvorab gemäß § 8 Abs. (2) lit. c) zu verlangen. Das Sonder -entnahmerecht für den Gewinnvorab gemäß § 8 Abs. (2) lit. c) istunabhängig davon, dass ein entsprechender Gewinnvorab gewährtwird. Sofern der Gewinnvorab nicht in Höhe der vorgenommenenEntnahme gewährt wird, ist die Entnahme als Vorabentnahme aufGewinne für künftige Geschäftsjahre anzurechnen.(2) Gesellschafter, welche Anspruch auf den Frühzeichnerbonus haben,steht ein gegenüber der Entnahme gemäß § 9 Abs. (1) Satz 3 nachrangigerund im Übrigen vorrangiger Anspruch auf Sonderentnahmein Höhe des ihnen zustehenden Frühzeichnerbonus zu. Der Sonder -entnahmeanspruch auf den Frühzeichnerbonus entsteht, sofern undsobald die Liquiditätslage der Fondsgesellschaft eine entsprechendeAuszahlung zulässt. Frühzeichnerboni werden solange vorrangig vorsonstigen Gewinnausschüttungen ausgezahlt, bis die Frühzeichner -boni vollständig ausgeschüttet sind. Sofern die Liquiditätslage derFondsgesellschaft nur eine teilweise Auszahlung der Frühzeichner -boni zulässt, wird der für die Auszahlung zur Verfügung stehendeBetrag anteilig im Verhältnis der Höhe des Anspruchs auf einenFrühzeichnerbonus zueinander ausgezahlt.(3) Die nach Abschluss der <strong>Invest</strong>itionen bei der Fondsgesellschaft vorhandeneLiquidität kann – unter Berücksichtigung einer angemessenenLiquiditätsreserve – an die Gesellschafter ausgezahlt werden.(4) Auszahlungen (Entnahmen) können die Kommanditisten nur zuLasten ihrer variablen Kapitalkonten gemäß § 5 Abs. (3) verlangen.Vorbehaltlich der Regelung gemäß § 9 Abs. (1) bis Abs. (3) istVoraussetzung für die Auszahlung ein Gesellschafterbeschluss. DieKomplementärin kann der Fassung eines Auszahlungsbeschlusseswidersprechen, wenn die Liquiditäts- und Vermögenslage der Fonds -gesellschaft eine solche Zahlung nicht zulassen. Ein diesem Wider -spruch entgegenstehender Gesellschafterbeschluss gilt als nichtgefasst. Die Komplementärin ist ferner verpflichtet, eine nach diesemVertrag vorgesehene oder beschlossene Auszahlung auszusetzen,wenn und solange die Liquiditäts- und Vermögenslage der Fonds -gesellschaft eine beschluss- oder plangemäße Zahlung nicht zulassen.Eine etwaige Differenz zwischen den nach diesem Vertrag vorgesehenenbzw. beschlossenen Auszahlungen und der tatsächlichenEntnahme eines Kommanditisten sind durch zusätzliche Entnahmenauszugleichen, sobald die Liquiditäts- und Vermögenslage der Fonds -gesellschaft dies zulässt (nachfolgend “Aufholung” genannt). Dabeigeht ein Aufholungsanspruch der Gesellschafter auf einen Früh -zeichnerbonus sonstigen Aufholungsansprüchen im Rang vor, istjedoch nachrangig gegenüber § 9 Abs. (1) Satz 3.(5) Die Gesellschafter können in der Beitrittserklärung wählen, ob sieihre Auszahlungen (Entnahmen) in US-Dollar oder Euro erhaltenmöchten. Trifft ein Gesellschafter in der Beitrittserklärung keine entsprechendeAuswahl, erfolgt die Auszahlung in US-Dollar. Sofern derTreuhänderin bis spätestens sechs Wochen vor der geplanten Aus -zahlung keine anders lautende schriftliche Weisung zugegangen ist,erhält der Gesellschafter die Auszahlung in der gleichen Währung,wie bei der unmittelbar vorangegangenen Auszahlung. Die Komple -mentärin wird zu geeigneten Zeitpunkten die von der Fondsgesell -schaft vereinnahmten Beträge in Höhe der voraussichtlich in Eurovorzunehmenden Auszahlungen umtauschen. Etwaige Wechselkurs -schwankungen gehen zu Lasten der Gesellschafter, welche eineAuszahlung in Euro verlangen.(6) Die Komplementärin ist berechtigt, Auszahlungen an Komman di tis tenmit ausstehenden Pflichteinlagen sowie darauf entstandenen Zins for -derungen und etwaigen Fehlbeträgen zu verrechnen. Dies gilt auchfür den Fall der treuhänderischen Beteiligung gemäß § 3 Abs. (3).(7) Vorbehaltlich der gesonderten Ansprüche gemäß § 9 Abs. (1),Abs. (2) und Abs. (4) erfolgen Auszahlungen an die Kommanditistengleichmäßig im Verhältnis ihrer festen Kapitalkonten.(8) Eine Nachschussverpflichtung der Gesellschafter ist ausgeschlossen.Dies gilt auch, wenn Entnahmen erfolgen, die von Gewinnen derFondsgesellschaft nicht gedeckt sind. Entnahmen führen vorbehaltlichabweichender gesetzlicher Regelungen nicht zu einem Wieder -aufleben der Einlageverpflichtung und sind vorbehaltlich abweichenderRegelungen in diesem Vertrag oder kraft Gesetzes auch im Rah -men der Liquidation der Fondsgesellschaft oder im Falle des Aus -schei dens eines Kommanditisten im Verhältnis zur Fondsgesell schaftund der Gesellschafter zueinander nicht auszugleichen. Im Falle desvorzeitigen Ausscheidens gemäß § 20 und § 21 gilt § 22 Abs. (4).§ 10 Beirat(1) Die Fondsgesellschaft wählt nach dem Ende der Platzierungsfrist einenBeirat, welcher die Interessen der Gesellschafter gegenüber der Kom -plementärin vertritt. Der Beirat entscheidet über die Zustimmung zuden ihm gemäß § 6 Abs. (4) vorzulegenden Rechtsgeschäften. DerBeirat ist gleichzeitig Beirat in von der Fondsgesellschaft gegründetenZielgesellschaften. Bei Zielgesellschaften, an denen die Fondsgesell -106 __ Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft


schaft weniger als 100 % des Kommanditkapitals hält und in denenkein Beirat besteht, der im Wesentlichen die gleichen Rechte undPflichten wie der Beirat gemäß diesem § 10 hat, wird die Fonds -gesellschaft nach besten Kräften darauf hinwirken, in der jeweiligenZielgesellschaft einen Beirat zu errichten, dessen Rechte und Pflich -ten im Wesentlichen mit den Rechten und Pflichten des Beiratsgemäß diesem § 10 vergleichbar sind.(2) Der Beirat besteht aus mindestens zwei und höchstens drei natürlichenPersonen. Zwei dieser Beiratsmitglieder werden von der Gesell -schafterversammlung aus dem Gesellschafterkreis gewählt, ein drittesBeiratsmitglied kann von der Komplementärin entsandt werden.(3) Die Mitglieder des ersten Beirates werden nach Ende der Plat zie rungs -frist in einer Gesellschafterversammlung der Fondsgesell schaft fürdrei Jahre gewählt. Er bleibt noch bis zur nächsten nach Ablauf derWahlperiode angesetzten Neuwahl im Amt. Beiratsmit glieder könnenjederzeit durch denjenigen, von dem sie gewählt bzw. entsandt wurden,abberufen werden. Personen, die in einem Konkur renzverhältniszur Fondsgesellschaft bzw. den Gesellschaftern gemäß § 3 Abs. (1)und Abs. (2) stehen, können nicht in den Beirat gewählt werden.Scheidet ein gewähltes Beiratsmitglied vorzeitig aus, ist in der nächstenGesellschafterversammlung ein Ersatzbeirats mitglied zu wählen.Die Komplementärin ist berechtigt, bis dahin ein Ersatzbei ratsmit -glied zu benennen. Scheidet das entsandte Beirats mit glied vorzeitigaus, kann die Komplementärin ein Ersatz bei ratsmitglied entsenden.Gleiches gilt, wenn ein Beiratsmitglied dauerhaft – d. h. länger alsdrei Monate – an der Ausübung seines Amtes verhindert ist.(4) Die Beiratsmitglieder wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden undeinen Stellvertreter. Der Vorsitzende – bei Verhinderung seinStellvertreter – vertritt den Beirat.(5) Der Beirat ist berechtigt, sich jederzeit über den Geschäftsverlauf derFondsgesellschaft zu unterrichten sowie die Bücher und Papiere derFondsgesellschaft einzusehen, darf aber hierdurch den ordentlichenGeschäftsbetrieb nicht maßgeblich stören. Die Komplementärin mussdem Beirat Auskunft erteilen und ihn über alle wichtigen Geschäfts -vorfälle unterrichten. Der Beirat ist ferner berechtigt, ihm nachdiesem Vertrag oder dem Gesellschaftsvertrag der Zielgesellschaftenzugewiesene Entscheidungen der Gesellschafterversammlung derFondsgesellschaft zur Entscheidung vorzulegen.(6) Beiratssitzungen sind vom Beiratsvorsitzenden mündlich oderschrift lich einzuberufen. Die Treuhänderin ist über die Einberufungrechtzeitig zu informieren. Über vertrauliche Angaben ist Still -schweigen zu bewahren.(7) Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Beiratsmit gliederanwesend sind. Der Beirat entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenenStimmen. Enthaltungen werden nicht mitgezählt. Bei Stim -men gleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden bzw. bei dessenAbwesenheit die Stimme des Stellvertreters. Beschlüsse desBeirats sind in Beiratssitzungen zu fassen und in Protokollen festzuhalten.Schriftliche (auch per e-Mail oder Telefax) und fernmündlicheBeschlussfassungen sind zulässig, wenn kein Mitglied des Beiratseiner solchen Beschlussfassung widerspricht. Auch solche Beschlüssesind jedoch schriftlich festzuhalten und allen Beiratsmitgliedern undder Komplementärin sowie der Treuhänderin zuzuleiten.(8) Die Beiratsmitglieder erhalten eine Vergütung in Höhe von jeweilsUS-Dollar 3.500 p. a. zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer.Der Beiratsvorsitzende erhält US-Dollar 5.000 p. a. zuzüglich etwaigergesetzlicher Umsatzsteuer. Die Beiratsmitglieder erhalten außerdemdie ihnen durch diese Tätigkeiten entstandenen und nachgewiesenenangemessenen Auslagen ersetzt.(9) Die Beiratsmitglieder haften für eigenes Verschulden. In Fällen vonleichter Fahrlässigkeit ist die Haftung im Hinblick auf die Fonds ge -sellschaft auf US-Dollar 25.000 beschränkt. Die Fondsgesellschaftkann für die Beiratsmitglieder Haftpflichtversicherungen im Hinblickauf die Tätigkeit als Beirat abschließen.(10) Verfügt die Fondsgesellschaft über keinen Beirat, werden dessenRechte durch die Gesellschafterversammlung wahrgenommen.§ 11 Zuständigkeit der GesellschafterversammlungDie Gesellschafterversammlung ist zuständig für:a) Entgegennahme des Berichts der Komplementärin über dasabgelaufene Geschäftsjahr;b) Feststellung des Jahresabschlusses der Fondsgesellschaft;c) Entlastung der Komplementärin und des Beirats;d) Wahl des Wirtschaftsprüfers, der den Jahresabschluss derFondsgesellschaft prüft, mit Ausnahme des Wirtschaftsprüfersfür die Geschäftsjahre 2010 und 2011, welcher von derKomplementärin ernannt wird;e) Fassung von Auszahlungsbeschlüssen;f) Liquiditätsstützende Maßnahmen zugunsten einer Zielgesell -schaft oder Erhöhung des Eigenkapitals einer Zielgesellschaftmit Rückflüssen aus anderen Zielgesellschaften, soweit diesenicht gemäß § 6 Abs. (3) lit. f) von der Komplementärin vorgenommenwerden können;g) Ausschluss von Gesellschaftern, soweit nicht § 21 Abs. (1) undAbs. (2) Anwendung finden;h) jede Änderung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere auch dieErhöhung oder Herabsetzung des Kommanditkapitals, mitAusnahme der Erhöhung gemäß § 3 Abs. (3) und derHerabsetzung gemäß § 21 Abs. (1) und Abs. (2);i) Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung oder sonstige gesellschaftsrechtlicheRestrukturierung;j) Abschluss, Änderung und Beendigung vonUnternehmensverträgen im Sinne der §§ 291 ff. AktG;k) Zustimmungsbeschlüsse gemäß § 6 Abs. (4), sofern bei derFondsgesellschaft kein Beirat gebildet ist;l) Beschlussfassung in den anderen in diesem Vertrag genanntenund gesetzlich vorgeschriebenen Fällen.§ 12 Gesellschafterversammlung(1) Die Gesellschafterversammlung entscheidet über alle Angelegen heiten,für die sie nach dem Gesetz oder diesem Gesellschaftsvertrag zuständigist. Gesellschafterversammlungen werden in der Regel im schriftlichenVerfahren durchgeführt. Eine Gesellschafterversammlung findetals Präsenzversammlung (nachfolgend “Präsenzversammlung”genannt) statt, wenn dies aus Sicht der Komplementärin erforderlichist oder der Beirat oder Gesellschafter, die zusammen mindestens 20% des Kommanditkapitals repräsentieren, dies verlangen (Gesell -schaf ter versammlung im schriftlichen Verfahren und Präsenzver samm -lung nachfolgend zusammenfassend “Gesellschafterversammlung”genannt). Lädt die Komplementärin zu einer Gesellschafterversamm -lung im schriftlichen Verfahren, kann ein entsprechendes Verlangenschriftlich unter Beifügung einer Begründung bis zum Ablauf desletzten Abstimmungstages gestellt werden.<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 107


(2) Gesellschafterversammlungen werden von der Komplementärin einberufen.Die Einberufung erfolgt an die letzte der Fondsgesellschaftbekannten Adresse des Gesellschafters bzw. eines von diesembenannten Zustellungsbevollmächtigten. Die Abstimmungsfrist einerGesellschafterversammlung im schriftlichen Verfahren und dieEinladungsfrist einer Präsenzversammlung betragen mindestens vierWochen. Die Frist kann bis auf eine Woche abgekürzt werden, wenndringende Beschlussfassungsgegenstände dies erfordern. Für dieFristberechnung gilt der Poststempel der Versendung der Abstim -mungsunterlagen bzw. der Einberufung. Eine Einladung ist auch inTextform (z. B. per Telefax oder durch vervielfältigte Einladungs -schreiben) möglich. In der Einladung ist die Tagesordnung zu übermitteln.Bei Abstimmungen im schriftlichen Verfahren sind geeigneteAbstimmungsunterlagen beizufügen und von der Komplementärindie Einzelheiten der zu einer wirksamen Abstimmung einzuhaltendenForm der Abstimmung festzulegen. Bei Präsenzversammlungen ist inder Einladung auch der Tagungsort und die Tagungszeit anzugeben.(3) Ort einer Präsenzversammlung ist Hamburg. Die Komplementärin istberechtigt, einen anderen Versammlungsort zu bestimmen.(4) Die Beschlussgegenstände einer ordentlichen Gesellschafterversamm -lung für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr sind von derKomplementärin im Folgejahr unter Einhaltung etwaiger gesetzlicherFristen zur Abstimmung zu stellen. Die Komplementärin hat derGesellschafterversammlung über das abgelaufene und das laufendeGeschäftsjahr Bericht zu erstatten. Die Berichterstattung hat sich aufden Geschäftsgang, die Lage der Fondsgesellschaft, die beabsichtigteGeschäftspolitik und sonstige grundsätzliche Fragen zu erstrecken.Führt die Fondsgesellschaft in einem Geschäftsjahr keine Präsenzver -sammlung durch, hat die Berichterstattung schriftlich zu erfolgen.(5) Außerordentliche Gesellschafterversammlungen finden auf Veran -lassung der Komplementärin statt. Sie finden ferner auf Antrag desBeirats oder von Gesellschaftern statt, die zusammen mindestens20 % des Gesellschaftskapitals repräsentieren. Der Antrag ist schriftlichund unter Beifügung einer Tagesordnung und Begründung derVerhandlungsgegenstände an die Komplementärin zu stellen, die dieEinberufung unverzüglich vorzunehmen hat. Der Beirat oder Gesell -schafter im Sinne des Satzes 2 können ferner verlangen, dass aufeiner künftigen Gesellschafterversammlung Tagesordnungspunkteund Beschlussgegenstände in eine Tagesordnung aufgenommen werden.Der Antrag ist schriftlich und mit einer Begründung versehenan die Komplementärin zu stellen.(6) Eine Präsenzversammlung wird von der Komplementärin geleitet.Diese ernennt einen Protokollführer, soweit dieser nicht von derGesellschafterversammlung bestimmt wird.(7) Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn die Voraus -setzungen des Abs. (2) und des Abs. (3) eingehalten sind.(8) Jeder Kommanditist kann sich in Gesellschafterversammlungen aufseine Kosten durch den Vertriebspartner, welcher ihm die Beteiligungvermittelt hat oder einen Gesellschafter oder einen insoweit zurBerufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten der rechts- oder steuerberatendenBerufe (Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsprüfer, vereidigterBuchprüfer oder Steuerberater) vertreten lassen. Die zurBerufsverschwiegenheit verpflichtete Person darf jedoch nicht selbstoder als Berater in Konkurrenz zur Fondsgesellschaft stehen. Natür -liche Personen können sich darüber hinaus durch ihre Ehe partner,eingetragenen Lebenspartner oder Verwandte in gerader Linie vertretenlassen. Die Vollmacht muss grundsätzlich schriftlich erteilt werden.Die Komplementärin kann eine andere Form bestimmen. DieVollmacht ist der Rücksendung der Abstimmungs unterlagen beizufügenoder der Komplementärin zu Beginn der Präsenzversammlungauszuhändigen. Die Treuhänderin bevollmächtigt die Treugeber –soweit rechtlich zulässig –, das Stimmrecht der für den Treugebertreuhänderisch gehaltenen Beteiligung selbst auszuüben oder durchBevollmächtigte ausüben zu lassen. Satz 1 bis Satz 6 gelten fürBevollmächtigte des Treugebers entsprechend.(9) Im Falle einer Gesellschafterversammlung im schriftlichen Verfahrenteilt die Komplementärin den Gesellschaftern und dem Beirat dasErgebnis der Beschlussfassung in Form eines Protokolls mit. Überden Verlauf einer Präsenzversammlung ist von der Komplementärinebenfalls ein Protokoll zu erstellen, welches sie allen Gesellschafternin Abschrift übersendet. Das Protokoll dient nur zu Beweiszweckenund ist nicht Wirksamkeitsvoraussetzung der gefassten Beschlüsse.§ 13 Gesellschafterbeschluss(1) Jedem Gesellschafter steht je volle US-Dollar 1.000 seiner Pflicht -einlage eine Stimme zu.(2) Ein Gesellschafter kann das ihm zustehende Stimmrecht nur einheitlichausüben. Soweit die Treuhänderin ihren Kommanditanteil anteiligtreuhänderisch für mehrere Treugeber oder für Mitglieder einerErbengemeinschaft hält, ist sie berechtigt, ihr Stimmrecht nachMaßgabe des Treuhand- und Verwaltungsvertrages unterschiedlichauszuüben (gespaltene Stimmabgabe). Satz 1 gilt für den gemeinsamenBevollmächtigten einer Erbengemeinschaft im Hinblick auf dieAbstimmung für die Mitglieder der Erbengemeinschaft entsprechend.Vertritt ein Bevollmächtigter mehrere Gesellschafter (einschließlichseiner selbst), kann er das Stimmrecht für jede von ihm vertretenePerson unterschiedlich ausüben.(3) Beschlüsse der Gesellschafterversammlung bedürfen der einfachenMehrheit der wirksam abgegebenen Stimmen, soweit nicht in diesemVertrag oder gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist.Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen.(4) Folgende Beschlussgegenstände bedürfen abweichend von der Rege -lung des § 13 Abs. (3) der qualifizierten Mehrheit von 75 % derwirksam abgegebenen Stimmen:a) Änderungen des Gesellschaftsvertrages;b) Auflösung der Fondsgesellschaft (§ 17 Abs. (1) bleibt unberührt);c) wesentliche Änderung des Unternehmensgegenstandes;d) <strong>Invest</strong>itionen in Zielgesellschaften, welche keine Schiffebetreiben;e) Liquiditätsstützende Maßnahmen zugunsten von Gesellschaftengemäß § 11 lit. f);f) Ausschluss eines Gesellschafters gemäß § 21 Abs. (3);g) Etwaige Zustimmungen zu Geschäftsführungsmaßnahmen inGesellschafterversammlungen der Zielgesellschaften nachMaßgabe des Gesellschaftsvertrages der Zielgesellschaften.Beschlüsse gemäß vorstehend lit. a) bis g) bedürfen zu ihrer Wirk sam -keit zusätzlich der Zustimmung der Komplementärin.(5) Ein Gesellschafterbeschluss oder eine Beiratswahl kann nur binneneiner Ausschlussfrist von drei Monaten nach dem Tag der Beschluss -fassung bzw. – im Falle der Abstimmung im schriftlichen Verfahren– dem letzten Abstimmungstag durch eine gegen die Fondsgesell schaftzu richtende Klage angefochten werden. Nach Ablauf der Frist giltein etwaiger Mangel – soweit gesetzlich zulässig – als geheilt. DieFondsgesellschaft ist berechtigt, die Wirksamkeit von Beschlüssenfeststellen zu lassen.108 __ Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft


§ 14 Geschäftsjahr und Rechnungslegung der Fondsgesellschaft(1) Das Geschäftsjahr der Fondsgesellschaft entspricht dem Kalenderjahr.(2) Die Komplementärin ist verpflichtet, für die Fondsgesellschaft gesondertBuch zu führen, die zugehörigen Belege gesondert aufzubewahrenund die Geldmittel der Fondsgesellschaft auf Konten zu verwalten,die ausschließlich auf den Namen der Fondsgesellschaft geführtwerden.(3) Die Komplementärin wird den Jahresabschluss nach den gesetzlichenVorschriften aufstellen und durch einen Wirtschaftsprüfer prüfenund testieren lassen, erstmals zum 31. Dezember 2010.(4) Jeder Gesellschafter erhält zusammen mit der Einladung zur ordentlichenGesellschafterversammlung eine Abschrift des Jahresab -schlusses.(5) Sollen etwaige Sonderbetriebsausgaben hinsichtlich der Beteiligungfür ein Geschäftsjahr von den Gesellschaftern geltend gemacht werden,können die dazu erforderlichen Belege nur bei Eingang bei derFondsgesellschaft bis zum Ende des dem betreffenden Geschäftjahrfolgenden 30. April berücksichtigt werden.(6) Kommen Gesellschaftern aus rechtlichen Gründen Steueranrech nungs -guthaben direkt zugute, werden diese wie von der Fonds gesellschaftertragswirksam vereinnahmte und als unmittelbar an die Gesell -schafter ausgeschüttete Sonderbetriebsausgaben behandelt.Anrechenbare Kapitalertragsteuer und darauf entfallender Solidari -täts zuschlag werden ab dem Wirtschaftsjahr 2009 – soweit gesetzlichzulässig und soweit sie als Entnahmen zu behandeln sind – ausschließlichdem Kapitalkonto der Komplementärin belastet. Satz 2gilt nicht, soweit Gesellschafter ihren Wohnsitz oder Sitz im Auslandhaben. Die Komplementärin ist verpflichtet, ihr Kapital konto in Höhedieser anrechenbaren Steuern wieder auszugleichen. Die Fondsge -sellschaft geht angesichts der Anwendung der Tonnage steuer für dieZielgesellschaften davon aus, dass aufgrund der steuerlichen Trans -parenz Sonderbetriebsausgaben vom zuständigen Finanzamt nichtzum steuerrechtlichen Abzug zugelassen werden.§ 15 Auskunfts- und Einsichtsrecht der Gesellschafter(1) Die Gesellschafter können von der Komplementärin und dem BeiratAuskünfte über die Angelegenheiten der Fondsgesellschaft verlangen.Sofern die Komplementärin oder der Beirat einem Auskunfts ver -langen eines Gesellschafters in angemessener Frist nicht nachkommtoder sonstige wichtige Gründe vorliegen, sind die Gesell schafterberechtigt, von der Fondsgesellschaft Einsicht in die Bücher undPapiere der Fondsgesellschaft zu verlangen. Sie können sich hierbeizur Berufsverschwiegenheit verpflichteter Personen der rechts- undsteuerberatenden Berufe (Rechtsanwalt, Notar, Wirt schaftsprüfer, vereidigterBuchprüfer oder Steuerberater) bedienen, die jedoch nichtselbst oder als Berater in Konkurrenz zur Fonds gesellschaft stehendürfen. Die Kosten hierfür haben die Gesell schafter selbst zu tragen.(2) Die Ausübung der vorgenannten Informationsrechte darf den ordentlichenBetrieb der Fondsgesellschaft nicht wesentlich beeinträchtigen.Die Komplementärin oder der Beirat dürfen die Erteilung von Aus -künften und Einsichtnahmen verweigern, wenn zu befürchten ist,dass der Gesellschafter diese Rechte zu gesellschaftsfremden Zweckenausübt oder der Fondsgesellschaft durch die Auskunfts ertei lung oderdie Einsichtnahme ein nicht unerheblicher Schaden droht.§ 16 Haftung und Verpflichtung zur Freistellung(1) Die Komplementärin und die Treuhänderin und ihre jeweiligenAngestellten, Geschäftsführer und Beauftragten haften nur bei dervorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten ausdiesem Vertrag. Sie haften ferner bei der fahrlässigen Verletzung vonKardinalpflichten. Vertragspflichten sind Kardinalpflichten, wenn essich entweder um wesentliche und konkret beschriebene Pflichtenhandelt, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet,oder wenn es um Vertragspflichten geht, deren Erfüllung dieordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichtund auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrautund vertrauen darf. Bei der fahrlässigen Verletzung von Kardinal -pflichten und bei grober Fahrlässigkeit generell ist die Haftungbeschränkt auf den typischerweise mit dem Vertrag verbundenen undvorhersehbaren Schaden. Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht,sofern aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zwingend gehaftet wird(z. B. bei der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheitoder der Freiheit).(2) Ansprüche der Gesellschafter verjähren nach Ablauf eines Jahres abKenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von dem Anspruch undden diesen begründenden Umständen. Unabhängig von einer Kennt nisoder grob fahrlässigen Unkenntnis vom Bestehen eines Anspruchsverjähren die Ansprüche spätestens nach Ablauf von fünf Jahren seitEntstehung des Anspruchs. Dies gilt nicht für Ansprüche, die aufgrob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln beruhen sowie wennfahrlässig Kardinalpflichten verletzt werden und für Ansprüche, dieauf Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder derFreiheit beruhen. Diese verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen.(3) Die Komplementärin und ihre jeweiligen Angestellten, Geschäfts -führer und Beauftragten haben gegen die Fondsgesellschaft einenAnspruch auf Freistellung von Kosten (insbesondere auch derRechtsverfolgung und -verteidigung), Haftungsansprüchen und sonstigenSchadensfällen, die dem Rahmen ihrer Tätigkeit entstammen.Dies gilt nicht für die in § 16 Abs. (1) und Abs. (2) genanntenAusnahmen.§ 17 Gesellschaftsdauer, etwaige Rückabwicklung und teilweise Rückzahlungvon Pflichteinlagen(1) Die Fondsgesellschaft endet ohne Auflösungsbeschluss zum31. Dezember 2020.(2) Die Komplementärin hat das Recht, die Gesellschaftsdauer einseitigzweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern, wenn der Stand derAbwicklung der im Vermögen der Fondsgesellschaft befindlichenAnlagen dies erforderlich macht. Eine weitere Verlängerung derLaufzeit kann von der Gesellschafterversammlung mit einfacherMehrheit beschlossen werden.(3) Die Komplementärin kann <strong>Invest</strong>itionen nach Maßgabe des Gesell -schaftszwecks tätigen, sobald nach ihrer Auffassung Kommandit -einlagen in wirtschaftlich hinreichender Höhe gezeichnet wurden.Wird bis zum Ende der Platzierungsfrist gemäß § 3 Abs. (4) nichtKom manditkapital in einer Höhe gezeichnet, die eine wirtschaftlicheGeschäftstätigkeit sicherstellt, kann die Komplementärin die Zeich -nungen für nicht wirksam erklären. Bereits auf die Zeichnungssummegeleistete Zahlungen werden sodann an die Gesellschafter zurückerstattet,soweit diese noch bei der Fondsgesellschaft vorhanden sind. EineVerzinsung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt nicht.<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 109


(4) Die Komplementärin ist ferner berechtigt, die Kommanditeinlagen teilweisean die Kommanditisten zurückzuzahlen, wenn feststeht, dass daszur <strong>Invest</strong>ition in die Zielgesellschaften zur Verfügung stehende Kom -manditkapital nicht vollständig in diese investiert werden kann. ImFalle von Veräußerungen von Zielgesellschaften oder einer Ver -äußerung eines von einer Zielsgesellschaft gehaltenen Schiffs kann derKapitalrückfluss zur teilweisen Rückzahlung der Pflichteinlage derKommanditisten verwendet werden.§ 18 Übertragung von Beteiligungen(1) Verfügungen über eine Kommanditbeteiligung oder die Position alsTreugeber einer Kommanditbeteiligung, einen Teil der vorgenanntenRechte oder über aus einer Kommanditbeteiligung oder der Positionals Treugeber einer Kommanditbeteiligung resultierende Rechte, insbesondereAbtretungen, Verpfändungen oder sonstige Belastungen,bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Einwilligung der Komplementärin.Die Komplementärin darf ihre Zustimmung nur aus wichtigem Grundversagen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenna) die Übertragung auf einen Dritten erfolgen soll, der inKonkurrenz zur Fondsgesellschaft oder den Gesellschafterngemäß § 3 Abs. (1) und Abs. (2) steht oder stehen könnte;b) die Übertragung auf einen Dritten erfolgen soll, der durch denErwerb mit mehr als 25 % an dem Kapital der Fondsgesellschaftbeteiligt werden würde;c) die Übertragung auf einen Dritten erfolgen soll, von dem dieFondsgesellschaft nach den ihr bekannten Umständen annehmenmuss, dass er seine Verpflichtungen aus dem Gesellschafts -vertrag oder dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag nicht odernicht vollständig erfüllen wird;d) der Fondsgesellschaft gegen den die Verfügung beabsichtigendenGesellschafter fällige Ansprüche zustehen.Die Übertragung eines Kommanditanteils wird nicht wirksam, bevorder Erwerber der Komplementärin auf eigene Kosten eine unwiderruflicheund über den Tod hinaus wirksame notariell beglaubigteVollmacht erteilt hat, mit der die Komplementärin unter Befreiungvon den Beschränkungen des § 181 BGB alle die Fondsgesellschaftbetreffenden Vorgänge zum Handelsregister anmelden kann, insbesonderea) Eintritt und Ausscheiden von Kommanditisten einschließlich desVollmachtgebers;b) Eintritt und Ausscheiden von persönlich haftenden Gesell -schaftern;c) Änderung der Beteiligungsverhältnisse und des Kapitals derFondsgesellschaft;d) Änderung von Firma, Sitz und Zweck der Fondsgesellschaft;e) Alle Umwandlungsvorgänge (Verschmelzungen, Formwechsel,Spaltung, Anwachsung u.ä.);f) Liquidation der Fondsgesellschaft;g) Löschung der Fondsgesellschaft.Die Vollmacht hat bei einem Wechsel der Komplementärin für derenRechtsnachfolger zu gelten. Sofern ein Treugeber seine Beteiligunggem. § 18 Abs. 2 in eine unmittelbare Beteiligung umgewandelt hat,ist diese Verfügung nur bei gleichzeitiger Übertragung des TreuhandundVerwaltungsvertrages auf den Erwerber zulässig. Die Übertragungvon treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligungenerfolgt durch Übertragung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages.(2) Die Treuhänderin ist unter Beachtung der Regelungen des Treuhand -vertrages jederzeit berechtigt, den für den jeweiligen Treugeber treuhänderischgehaltenen Kommanditanteil auf diesen bzw. den Kom -manditanteil oder die Rechtsposition als Treugeber auf seinen Ehe -gatten, seinen eingetragenen Lebenspartner oder seine Verwandtenin gerader Linie zu übertragen. Der Treugeber trägt sämtliche Kostenund Gebühren der Übertragung. Weitere Einzel heiten regelt der Treu -hand- und Verwaltungsvertrag. Im Übrigen gilt Abs. (1) entsprechend.(3) Die Komplementärin erteilt bereits jetzt ihre Zustimmung zur Übertragungvon Kommanditbeteiligungen der Kommanditisten gemäߧ 3 Abs. (2) an mit ihnen im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundeneUnternehmen.(4) Bei jedem Übergang der Beteiligung auf einen Dritten, ob im Rah -men von Gesamt- oder Sonderrechtsnachfolge, werden alle Kontengemäß § 5 unverändert und einheitlich fortgeführt. Die Verfügungüber einzelne Rechte oder Pflichten hinsichtlich nur einzelnerGesellschafterkonten ist nicht möglich.(5) Eine Übertragung von Kommanditbeteiligungen soll zum Ende einesGeschäftsjahres erfolgen. Eine unterjährige Übertragung ist mitZustimmung der Komplementärin möglich. Die zu übertragendenAnteile, wie auch die im Falle von Teilübertragungen verbleibendenAnteile, sollen mindestens US-Dollar 25.000 betragen und ohne Restdurch 1.000 teilbar sein. Geringere Mindestbeteiligungen sind mitZustimmung der Komplementärin zulässig. Ein Anspruch auf Herab -setzung der Mindestbeteiligung besteht nicht. Im Falle einer unterjährigenVerfügung trägt der verfügende Gesellschafter etwaige derFondsgesellschaft entstehenden Kosten.(6) Die Gesellschafter sind verpflichtet, sämtliche zum Vollzug einerÜbertragung von Kommanditanteilen erforderlichen Erklärungenabzugeben, insbesondere entsprechende Handelsregisteranmeldungenzu unterzeichnen.(7) Der übertragende Gesellschafter hat die Fondsgesellschaft und dieübrigen Gesellschafter von sämtlichen Nachteilen, insbesonderesteuerlicher Art, freizustellen, die durch die teilweise oder vollständigeÜbertragung seiner Kommanditbeteiligung oder seiner Position alsTreugeber entstehen.§ 19 Ausscheiden eines Gesellschafters(1) Ein Gesellschafter scheidet aus der Fondsgesellschaft aus, wenna) er gemäß § 20 kündigt oderb) er gemäß § 21 aus der Fondsgesellschaft ausgeschlossen wird.(2) Die Komplementärin kann die Kommanditbeteiligung eines ausgeschiedenenGesellschafters im Zusammenwirken mit der Treu hän -derin binnen drei Monaten weiter übertragen. Dies erfolgt über dieAufnahme eines neuen Gesellschafters und den Abschluss einesTreuhand- und Verwaltungsvertrages. Findet keine Weiterüber tragungstatt, so wächst die Kommanditbeteiligung den Gesell schaf tern imVerhältnis ihrer festen Kapitalkonten an.(3) Der ausscheidende Gesellschafter hat die Fondsgesellschaft und dieübrigen Gesellschafter von sämtlichen Nachteilen, insbesondere steuerlicherArt, freizustellen, die durch das teilweise oder vollständigeAusscheiden aus der Fondsgesellschaft entstehen.110 __ Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft


§ 20 Kündigung(1) Die Gesellschafter können während der – ggf. gemäß §17 Abs. (2)verlängerten – vereinbarten Dauer der Fondsgesellschaft das Ver -trags verhältnis nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigunghat schrift lich an die Komplementärin der Fondsgesell schaft zuerfolgen. Die Treuhänderin ist berechtigt, ihre Beteiligung auch teilweisenach Maßgabe der von Treugebern ausgesprochenenWeisungen zu kündigen.(2) Um den Gesellschaftern die Aufnahme einer neuen Komplementärinzu ermöglichen, kann die Komplementärin nur unter Einhaltungeiner angemessenen Frist kündigen. Im Übrigen kann eine vorzeitigeKündigung gemäß Abs. 1 nur mit einer Kündigungsfrist von vierWochen erfolgen.§ 21 Ausschluss eines Gesellschafters(1) Die Komplementärin ist ermächtigt, einen Kommanditisten, der seinefällige Einlage trotz schriftlicher Fristsetzung mit Ausschluss an dro -hung ganz oder teilweise nicht rechtzeitig erbringt (nachfolgend“säumiger Kommanditist” genannt), durch schriftliche Erklärung ausder Fondsgesellschaft ganz oder teilweise in Höhe der nicht erbrachtenZeichnungssumme auszuschließen und ggf. an seiner Stelle einenoder mehrere neue Kommanditisten aufzunehmen. Eines Gesell schaf -terbeschlusses bedarf es insoweit nicht. Ansprüche der Fondsgesell -schaft auf Verzugszinsen und Schadenersatz bleiben unberührt. Einsäumiger Kommanditist hat der Fondsgesellschaft insbesondere dieanteilig auf die nicht geleistete Zeichnungssumme entfallende Eigen -kapitalvermittlungsgebühr (vgl. § 7 Abs. (3)) als Schaden zu ersetzen.Zudem hat ein säumiger Kommanditist sämtliche im Zusammenhangmit seinem vollständigen oder teilweisen Ausscheiden entstehendenKosten zu tragen. Sofern der säumige Kommanditist vollständig ausder Fondsgesellschaft ausgeschlossen wird, hat er Anspruch aufRückzahlung etwaiger auf die Kom manditeinlage geleisteter Zahlun -gen. Weitere Ansprüche hat ein ausscheidender säumiger Komman -ditist nicht. Eine Verzinsung des Rückzahlungsanspruchs erfolgtebenfalls nicht. Der vollständig ausscheidende säumige Komman -ditist hat der Fondsgesellschaft die von ihm zu tragenden Schädenund Kosten gegen Nachweis zu erstatten. Die Fondsgesellschaft istberechtigt, gegenüber etwaigen Rück zahlungsansprüchen eines vollständigausscheidenden säumigen Kommanditisten mit eigenenAnsprüchen gegen diesen aufzurechnen. Sofern der säumigeKommanditist nur in Höhe der nicht erbrachten Zeichnungssummeaus der Gesellschaft ausgeschlossen wird, werden die von ihm zutragenden Schäden und Kosten auf sein Verlustvortragskonto gemäߧ 5 Abs. (4) gebucht.(2) Die Komplementärin ist ferner ermächtigt, einen Kommanditisten,dessen Beteiligung gemäß § 3 Abs. (6) unzulässig ist, durch schriftlicheErklärung aus der Fondsgesellschaft auszuschließen und ggf. anseiner Stelle einen oder mehrere neue Kommanditisten aufzunehmen.Eines Gesellschafterbeschlusses bedarf es insoweit nicht. Der ausscheidendeKommanditist trägt die im Zusammenhang mit seinemAusscheiden entstehenden Kosten und hat diese der Fondsgesell -schaft gegen Nachweis zu erstatten. Die Fondsgesellschaft ist berechtigt,gegenüber etwaigen Rückzahlungsansprüchen eines Kommandi -tisten mit eigenen Ansprüchen gegen den Kommanditisten aufzurechnen.(3) Ein Gesellschafter kann aus wichtigem Grund im Sinne der §§ 140,133 HGB ganz oder mit einem Teil seiner Beteiligung aus derFondsgesellschaft ausgeschlossen werden. Ein wichtiger Grund liegtinsbesondere vor, wenna) ein Gesellschafter trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegendgegen die Vorschriften des Gesellschaftsvertrages oder dieBeschlüsse der Gesellschafterversammlung schuldhaft verstößt;b) ein Gesellschafter versucht, seinen Anteil unter Verstoß gegendie Bestimmungen des § 18 zu veräußern;c) ein Kommanditanteil oder ein Abfindungsguthaben einesGesellschafters gepfändet und die Vollstreckungsmaßnahmenicht innerhalb von drei Monaten aufgehoben wird;d) gegen einen Gesellschafter ein Insolvenzverfahren eröffnet wird(oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird);e) ein Gesellschafter die eidesstattliche Versicherung (§§ 899 ff.ZPO) abgegeben hat;f) ein Gesellschafter die Auflösungsklage erhebt.Der vom Ausschluss betroffene Gesellschafter hat bei der Beschluss -fassung kein Stimmrecht. Der Beschluss kann mit sofortiger Wirkungoder mit Wirkung zum Ende eines Geschäftsjahres gefasst werden.Die Komplementärin kann nur ausgeschlossen werden, wenn auf denZeitpunkt des Ausscheidens eine neue Komplementärin bestellt wird.Durch seinen Ausschluss entstehende Kosten trägt der Gesellschafter.(4) Die Treuhänderin kann mit dem anteilig für einen Treugeber gehaltenenTeil ihrer Beteiligung aus der Fondsgesellschaft ausgeschlossenwerden, wenn einer der Tatbestände dieses § 21 in der Person einesTreugebers erfüllt ist.(5) Die Komplementärin ist zur Verrechnung von Ansprüchen derFonds gesellschaft mit etwaigen Rückzahlungsansprüchen einesKommanditisten berechtigt.§ 22 Folgen des Ausscheidens(1) Scheidet ein Gesellschafter aus der Fondsgesellschaft aus, wird dieFondsgesellschaft mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt.Der rechtliche Grund des Ausscheidens ist dabei nicht relevant. Derausscheidende Gesellschafter erhält eine Abfindung, sofern er nichtgem. § 21 Abs. (1) wegen Nichtleistung der Einlage aus der Fonds -gesellschaft ausgeschlossen wurde. Die Zahlung der Abfindung istnicht Voraussetzung für das Wirksamwerden des Ausscheidens.(2) Sofern der Gesellschafter gem. § 21 Abs. (3) lit. a) oder lit. b) aus derFondsgesellschaft ausgeschlossen wurde, entspricht die Höhe derAbfindung dem Buchwert der Beteiligung des Gesellschafters imZeitpunkt des Ausscheidens, mindestens aber der Hälfte des Ver -kehrswertes der Beteiligung des Gesellschafters im Zeitpunkt desAusscheidens. In allen anderen Fällen entspricht die Höhe derAbfindung dem Verkehrswert seiner Beteiligung im Zeitpunkt desAusscheidens. Die von den Zielgesellschaften zu erwerbenden Schiffewerden bei der Ermittlung des Wertes der Zielgesellschaften mitihrem Verkehrswert abzüglich der bei einer Veräußerung üblichenProvisionen bzw. Kommissionen und unter Berücksichtigung von inGesellschaftsverträgen der Zielgesellschaften sowie der Fondsgesell -schaft (also dieses Vertrages) gewährten Gewinnvorabs angesetzt.Wird ein Schiff innerhalb von drei Monaten vor oder nach demZeitpunkt des Ausscheidens des Gesellschafters verkauft, so tritt derVeräußerungserlös des Schiffes abzüglich der bei einer Veräußerung<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 111


üblichen Provisionen bzw. Kommissionen und unter Berücksichti gungvon in Gesellschafterverträgen der Zielgesellschaften sowie der Fonds -gesellschaft (also dieses Vertrages) gewährten Gewinnvorabs an dieStelle des Verkehrswertes des Schiffes. Bei der Ermittlung des Ver -kehrs wertes bleiben ein etwaiger Firmenwert sowie Gewinne oderVerluste, die sich aus den am Tag des Ausscheidens schwebendenGeschäften ergeben, unberücksichtigt, soweit diese nicht schon in derAuseinandersetzungsbilanz zu berücksichtigen sind. Das gleiche giltfür den Gewinn und den Verlust des laufenden Geschäftsjahres, wennein Gesellschafter nicht zum Ende eines Geschäftsjahres ausscheidet.(3) Die Höhe der Abfindung wird von der Fondsgesellschaft festgelegt.Im Falle von Streitigkeiten über die Höhe der Abfindung sind sowohlder ausscheidende Gesellschafter als auch die Fondsgesellschaftberechtigt, die für die Fondsgesellschaft zuständige Handelskammerum die Benennung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers zu ersuchen.Dieser Wirtschaftsprüfer setzt die Höhe der Abfindung für dieParteien verbindlich fest. Ist die vom Wirtschaftsprüfer festgesetzteAbfindung höher als die bei Anrufung der Handelskammer von derFondsgesellschaft gegenüber dem ausscheidenden Gesellschafterschriftlich angebotene Abfindung, trägt die Fondsgesellschaft dieKosten der Inanspruchnahme des Wirtschaftsprüfers; in allen anderenFällen trägt der ausscheidende Gesellschafter die Kosten derInanspruchnahme.(4) Ergibt sich bei dem Kommanditisten ein negatives Auseinander set -zungsguthaben, kann die Fondsgesellschaft keinen Ausgleich verlangen.Hat der Kommanditist jedoch Entnahmen getätigt, sind diese andie Fondsgesellschaft unverzüglich zurückzuzahlen, soweit sie dieGewinnanteile des Kommanditisten übersteigen. Für die <strong>Ocean</strong><strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> verbleibt es auch im Falle von nicht vonGewinnen gedeckten Entnahmen bei der Regelung des § 9 Abs. (8).(5) Ändert sich ein für die Ermittlung der Abfindung maßgeblicherJahres abschluss infolge einer steuerlichen Außenprüfung der Fonds ge -sellschaft oder durch anderweitig veranlasste Änderungen der Veran -lagung, so ist die zu zahlende Abfindung entsprechend anzupassen.(6) Die Auszahlung der Abfindung erfolgt in fünf gleichen Jahresraten,beginnend am 31. Dezember nach dem Geschäftsjahr des Aus schei -dens, jedoch nur insoweit und nicht früher, als es die Liquiditätslageder Fondsgesellschaft ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Kreditesowie Veräußerung von Beteiligungen erlaubt. Die für bestimmteZwecke angelegten Liquiditätsreserven der Fondsgesell schaft dürfenvor Auflösung der Fondsgesellschaft nicht für Abfindungszahlungeneingesetzt werden. Die Fondsgesellschaft ist berechtigt, die Zahlun -gen bei mangelnder Liquidität der Fonds gesellschaft auszusetzen.(7) Ab dem Ausscheidungszeitpunkt ist das Abfindungsguthaben mit2 % p. a. zu verzinsen (ohne Zinseszins). Die Zahlung der Zinsenerfolgt mit der letzten Auszahlungsrate.(8) Die Auszahlung des Abfindungsguthabens kann ganz oder teilweisevorzeitig erfolgen. Die Fondsgesellschaft ist berechtigt, gegenüberetwaigen Abfindungsansprüchen eines Kommanditisten mit eigenenAnsprüchen gegen den Kommanditisten aufzurechnen.(9) Es besteht kein Anspruch des Gesellschafters auf Sicherheitsleistungfür ein Abfindungsguthaben oder auf Befreiung hinsichtlich derHaftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten.§ 23 Tod eines Kommanditisten(1) Bei Tod eines Kommanditisten wird die Fondsgesellschaft mit dessenErben oder den anderweitig durch Verfügung von Todes wegenBegünstigten (nachfolgend zusammenfassend “Erben” genannt) fortgesetzt.Zur Übertragung von Kommanditbeteiligungen von Erbenauf Vermächtnisnehmer bedarf es nicht der Zustimmung gemäߧ18 Abs. (1).(2) Die Erben müssen sich durch Vorlage eines Erbscheins, einer gerichtlichoder notariell beglaubigten Kopie eines Erbscheins, eines Testa -mentsvollstreckerzeugnisses oder einer beglaubigten Abschrift einerletztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) nebst Testamentser -öffnungsprotokoll legitimieren. Die Fondsgesellschaft kann die Vor -lage weiterer Unterlagen verlangen, wenn sich aus den vorgelegtenDokumenten die Erbfolge nicht hinreichend klar ergibt. Werden derFondsgesellschaft ausländische Urkunden zum Nachweis des Erb -gangs oder der Verfügungsbefugnis vorgelegt, so ist die Fonds ge -sellschaft berechtigt, auf Kosten dessen, der seine Berechti gung aufdie ausländische Urkunde stützt, diese übersetzen zu lassen und einRechtsgutachten über die Rechtswirkung der vorgelegten Urkundeneinzuholen. Die Fondsgesellschaft kann von den Erben die Zahlungeines angemessenen Vorschusses für die insoweit voraussichtlichentstehenden Kosten verlangen.(3) Sind mehrere Erben (nachfolgend “Erbengemeinschaft” genannt) vorhanden,so können sie ihre Rechte als Kommanditisten nur einheitlichdurch einen gemeinsamen Bevollmächtigten ausüben. Dergemeinsame Bevollmächtigte ist an die Weisungen der Erben gebundenund gemäß § 13 Abs. (2) Satz 3 zur gespaltenen Stimmabgabeberechtigt. Gemeinsamer Bevollmächtigter kann nur ein Miterbe, einMitvermächtnisnehmer, ein anderer Kommanditist oder Treugeberoder eine zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Person der rechtsundsteuerberatenden Berufe (Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsprüfer,vereidigter Buchprüfer oder Steuerberater) sein. Die zur Berufsver -schwiegenheit verpflichtete Person darf jedoch nicht selbst oder alsBerater in Konkurrenz zur Fondsgesellschaft stehen. Die übrigenGesellschafter können mehrheitlich den gemeinsam Bevollmächtigtenaus wichtigem Grund ablehnen. Solange ein gemeinsamer Bevoll -mächtigter nicht ernannt ist, ruhen die Stimmrechte des durchTodesfall auf die Erben übergegangenen Kommanditanteils und dürfenZustellungen der Fondsgesellschaft an jeden Erben erfolgen. DieMitglieder der Erbengemeinschaft fassen ihre Beschlüsse, insbesonderedie über die Bestellung und Abberufung eines gemeinsamenBevollmächtigten, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.Jedes Mitglied der Erbengemeinschaft kann von den anderenMitgliedern aus wichtigem Grund die Benennung eines anderengemeinsam Bevollmächtigten verlangen.(4) Der Benennung eines gemeinsam Bevollmächtigten bedarf es nur fürdie Mitglieder der Erbengemeinschaft, deren Beteiligung nicht mindestenseinen Betrag von US-Dollar 25.000 erreicht. Geringere Anteile,die einen gemeinsam Bevollmächtigten entbehrlich machen, sind mitZustimmung der Komplementärin zulässig. Ein Anspruch der Erben -gemeinschaft auf Herabsetzung der Mindestbeteiligung besteht nicht.(5) Die Wahrnehmung der Rechte durch einen Testamentsvollstreckerwird zugelassen, sofern dieser eine zur Berufsverschwiegenheit verpflichtetePerson der rechts- und steuerberatenden Berufe (Rechts -anwalt, Notar, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Steuer -berater) ist, die nicht selbst oder als Berater in Konkurrenz zurFondsgesellschaft steht.(6) Die Erben tragen die Kosten für den Übergang der Beteiligung.112 __ Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft


(7) Bei Tod eines Treugebers gelten die Bestimmungen des Treuhand undVerwaltungsvertrages.§ 24 Liquidation(1) Die Komplementärin ist alleinige Liquidatorin der Fondsgesellschaft.(2) Der nach Begleichung sämtlicher Kosten und Aufwendungen ausund im Zusammenhang mit der Liquidation, nach Befriedigung derGläubiger und nach Berücksichtigung der Gewinnvorabs gemäß § 8Abs. (2) lit. b) bis d) und Vorabverlusten gemäß § 8 Abs. (3) Satz 2verbleibende Liquidationserlös wird unter allen Gesellschaftern imVerhältnis ihrer festen Kapitalkonten verteilt.(3) Reicht der verbleibende Liquidationserlös der Fondsgesellschaft nichtaus, um positive Salden des festen und des variablen Kapitalkontossowie des Verlustvortragskontos sämtlicher Gesellschafter durchZahlung aufzulösen, sind zunächst etwaige noch nicht entnommeneAnsprüche auf Gewinnvorab gemäß § 8 Abs. (2) lit. b) bis d) zuerfüllen. Im Anschluss daran ist der verbleibende Betrag denGesellschaftern im Verhältnis der Salden der über das feste Kapital -konto aufzulösenden Gesellschafterkonten zueinander gutzubringen.§ 25 ErfüllungsortErfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitzder Fondsgesellschaft.§ 26 Kosten(4) Die Gesellschafter sind zum Stillschweigen hinsichtlich aller ihnenbekannt gewordenen Umstände der Fondsgesellschaft verpflichtet,soweit die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht gegenüber derFondsgesellschaft dies gebietet. Diese Pflicht besteht auch nachAusscheiden aus oder Beendigung der Fondsgesellschaft.(5) Kein Gesellschafter ist daran gehindert, in Wettbewerb zu derFondsgesellschaft zu treten. Dies erfasst insbesondere auch etwaigeBeteiligungs-, Beratungs- oder Kooperationsverhältnisse.(6) Für diesen Vertrag gilt das materielle und prozessuale Recht derBundesrepublik Deutschland.§ 28 TeilnichtigkeitSollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine künftig aufgenommeneBestimmung ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbarsein oder die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren odersollte sich eine Lücke herausstellen, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigenBestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen,nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung derLücke ist von den Gesellschaftern eine Regelung zu treffen, die, soweitrechtlich zulässig, dem am nächsten kommt, was die Vertragschließendengewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten,falls sie den Punkt bedacht hätten. Beruht die Unwirksamkeit,Nichtigkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung auf einem darinfestgelegten Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin), soll das derBestimmung am nächsten kommende rechtlich zulässige Maß als vereinbartgelten.Die Kosten der Gesellschaftsgründung und dieses Vertrages trägt dieFondsgesellschaft.§ 27 Schlussbestimmungen(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergän -zungen dieses Gesellschaftsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeitder Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftform -erfordernisses.(2) Jeder Kommanditist ist verpflichtet, Änderungen seiner individuellenDaten bzw. Änderungen betreffend die rechtliche Inhaberschaft derBeteiligung der Komplementärin unverzüglich auf seine Kosten mitzuteilen.Mitteilungen an die Kommanditisten ergehen per normalemBrief an die letzte der Fondsgesellschaft angegebene Anschrift undgelten drei Tage nach Absendung als zugegangen.(3) Jeder Kommanditist erklärt sich damit einverstanden, dass individuelleund beteiligungsbezogene Daten elektronisch gespeichert unddie in die Platzierung des Kommanditkapitals einbezogenen Personenoder die übrigen Gesellschafter oder die von der Treuhänderin mitder Abwicklung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages beauftragtenDritten über die Verhältnisse der Fondsgesellschaft und desGesellschafters informiert werden. Der Gesellschafter kann keineAuskunft über Daten anderer Gesellschafter verlangen. Die Fonds -gesellschaft ist nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen berechtigt,derartige Daten unter Beachtung der jeweils datenschutzrechtlichenBestimmungen an andere Gesellschafter, die Komplementärin, daszuständige Finanzamt, eventuell finanzierende Banken und soweitgesetzliche Offenbarungspflichten bestehen, weiterzugeben. Einedarüber hinausgehende Datenweitergabe ist der Fondsgesellschaftuntersagt. Im Hinblick auf von der Treuhänderin erhaltene Datengelten die Regelungen des Treuhand- und Verwaltungsvertrages.Hamburg, den 16. Dezember 2009______________________________________________________________gezeichnet durchOPS <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 Verwaltungsgesellschaft mbHals Komplementärin, diese vertreten durch ihre jeweils alleinvertretungsberechtigtenGeschäftsführer Hans-Jürgen Kaiser-Blum und AlexanderTebbeHamburg, den 16. Dezember 2009______________________________________________________________gezeichnet durchOPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KGals Kommanditistin, diese vertreten durch ihre Komplementärin OPS<strong>Shipping</strong> Verwaltungsgesellschaft mbH, diese wiederum vertreten durchihren alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer Hans-Jürgen Kaiser-BlumHamburg, den 16. Dezember 2009______________________________________________________________gezeichnet durchCaveras Treuhand GmbHals Treuhänderin, diese vertreten durch ihren alleinvertretungsberechtigtenGeschäftsführer Jost Rodewald<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 113


Anlage 1 zum Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft:<strong>Invest</strong>itionskriterien von <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3__ Beteiligungsform Die Schifffahrtsinvestitionen erfolgen über die Beteiligung anZielgesellschaften, die wiederum Schiffe erwerben oder halten wie folgt:__ Ankauf von Schiffen über hierfür vorgehaltene bzw.noch zu gründende Kommanditgesellschaften__ Mehrheitliche Beteiligung an Schiffsgesellschaften__ Beteiligungen an Schiffsgesellschaften als Co-<strong>Invest</strong>or,insbesondere von weiteren OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Schiffsgesellschaften__ Beteiligungen an Schiffsgesellschaften im Rahmen von Kapitalerhöhungen__ Nicht beabsichtigt ist der Erwerb von Zweitmarktanteilen__ Schifffahrtssegment Vollcontainerschiffe__ Größenklasse Stellplatzkapazität 1.000 TEU bis 3.500 TEU__ Indienststellung Ab 1. Januar 1998__ Einsatzgebiet Internationaler Seeverkehr__ Bereederungsstandort Deutschland__ Geschäftsführungsstandort Deutschland__ Seeschiffsregister Registrierung in einem deutschen Seeschiffsregister; Ausflaggung möglich__ Beschäftigung bei Übernahme Zeitcharter, Einzelreise, Poolbeschäftigung oder beschäftigungsfrei;Bareboatcharter generell ausgeschlossen__ Fremdfinanzierung Die Aufnahme von Darlehen auf Ebene der Fondsgesellschaft ist nicht vorgesehen.Auf Ebene der Zielgesellschaften ist die Finanzierung des Kaufpreises des Schiffeseinschließlich der Anschaffungsnebenkosten über Schiffshypothekendarlehengeplant. Über das gesamte Portfolio der Zielgesellschaften soll die Finanzierungsquote70 % nicht übersteigen.__ Gewinnermittlung Die Schiffe der Zielgesellschaften sollen unter Tonnagesteuer eingesetzt werden.__ Dokumentationsgrundlage für Technisches Gutachten, das unter Berücksichtigung des Baujahres des SchiffesAnkaufsentscheidung von Schiffen mindestens eine mittlere Qualität im Vergleich zum Marktdurchschnitt bescheiundBeteiligungen an Schiffen nigt, Wertgutachten oder alternativ Long-Term Asset Value Betrachtung, die einenMarktwert des Schiffes mindestens in Höhe des Kaufpreises bestätigen, ggf.Finanzierungszusage, Prognoserechnung auf Basis der Zielgesellschaften mit positivemErgebnisbeitrag zum Gesamtergebnis des gesamten Beteiligungsangebotes.__ Zustimmung des Beirates Nach Ablauf der Platzierungsfrist bedürfen die geplanten <strong>Invest</strong>itionen derZustimmung des Beirates. Mögliche Abweichungen von den o.g. Kriterienbedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Beirates.114 __ Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft


Anlage 2 zum Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft:MittelverwendungsplanMittelverwendung (Prognose)(Ebene Fondsgesellschaft)Mittelherkunft (Prognose)(Ebene Fondsgesellschaft)absolutin % desabsolutin % desUS-DollarEigenkapitalsUS-DollarEigenkapitals1. Anlageobjekte 20.800.000 83,03 %2. Fondsabhängige Kosten2.1 EigenkapitalvermittlungsundEmissionskosten 3.875.000 15,47 %2.2 Nebenkosten der Vermögensanlagea) Beratungs-, Prospekt undGründungskosten 200.000 0,80 %b) Mittelverwendungskontrolle 25.000 0,10 %4. Kommanditkapitala) Caveras Treuhand GmbH 25.000 0,10 %b) OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong>GmbH & Co, KG 25.000 0,10 %c) Eingeworbenes Eigenkapital 25.000.000 99,80 %3. Liquiditätsreserve 150.000 0,60 %Gesamtinvestition 25.050.000 100,00 %Gesamtfinanzierung 25.050.000 100,00 %<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 115


Gesellschaftsvertrag der ZielgesellschaftGesellschaftsvertrag der ZielgesellschaftOPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Ship 8 GmbH & Co. KG, Hamburg§ 1 Firma und Sitz(1) Die Firma der Gesellschaft lautet OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Ship 8 GmbH& Co. KG (nachfolgend “Zielgesellschaft” genannt).(2) Die Zielgesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg.§ 2 Gegenstand des Unternehmens(1) Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und Betrieb einesSeeschiffes (nachfolgend zusammenfassend “Schiff” genannt).(2) Die Zielgesellschaft kann Geschäfte jeder Art im In- und Auslandtätigen, die geeignet sind, dem Gegenstand des Unternehmensunmittelbar oder mittelbar zu dienen oder diesen zu fördern, soweites sich nicht um eine genehmigungspflichtige Tätigkeit handelt. DieZielgesellschaft kann andere Gesellschaften gründen, erwerben odersich an ihnen beteiligen, sofern der Unternehmensgegenstand mitdem Unternehmensgegenstand der Zielgesellschaft vergleichbar ist.§ 3 Gesellschafter, Gesellschaftskapital und Treuhandverhältnis(1) Persönlich haftende Gesellschafterin ist die OPS <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3Verwaltungsgesellschaft mbH (nachfolgend “Komplementärin”genannt). Die Komplementärin leistet keine Einlage und ist amVermögen der Zielgesellschaft nicht beteiligt.(2) Kommanditistin der Zielgesellschaft ist die OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong><strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 GmbH & Co. KG (nachfolgend “Fondsgesellschaft”genannt) mit einer Kommanditbeteiligung (Pflichteinlage) in Höhevon US-Dollar 10.000.Die Fondsgesellschaft wird mit einer Haftsumme von Euro 1.000 indas Handelsregister der Zielgesellschaft eingetragen.(3) Die Fondsgesellschaft ist berechtigt, ihre Kommanditbeteiligung umeinen aus Sicht der Komplementärin zum Erwerb eines Schiffes notwendigenBetrag zu erhöhen. Die Erhöhung erfolgt durch einseitigeErklärung der Fondsgesellschaft gegenüber der Komplementärin.(4) Die OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Shipmanagement GmbH & Co. KG (nachfolgend“OPS Shipmanagement KG”) ist berechtigt, sich in Höhe einesvon der Komplementärin festzusetzenden Betrages als weitereKommanditistin an der Zielgesellschaft zu beteiligen. Der Beitritterfolgt durch einseitige Erklärung der OPS Shipmanagement KGgegenüber der Komplementärin.(5) Soweit die OPS Shipmanagement KG zur Erfüllung ihrer Verpflich -tungen aus dem mit der Zielgesellschaft abzuschließenden Beree -derungsvertrag Dritte beauftragt oder Rechte und Pflichten aus diesemVertrag in zulässiger Weise ganz oder teilweise im Wege derVertragsübernahme auf Dritte überträgt, ist die OPS Shipmanage -ment KG berechtigt, von ihrer Kommanditeinlage einen Teilbetragauf den oder die Dritten zu übertragen. Die Übertragung darf nichtzum vollständigen Ausscheiden der OPS Shipmanagement KG ausder Zielgesellschaft führen. Alternativ kann die Komplementärin denDritten oder die Dritten auch in Höhe eines von ihr festzusetzendenBetrages direkt als weiteren Kommanditisten an der Zielgesellschaftbeteiligen.(6) Die Komplementärin ist ferner ermächtigt, ohne Zustimmung derübrigen Gesellschafter der Zielgesellschaft, weitere Kommanditistenaufzunehmen, die sich in Höhe eines von der Komplementärin festzusetzendenBetrages beteiligen, soweit dies zur Eigenkapitalaus -stattung der Zielgesellschaft bei Kauf eines Schiffes erforderlich ist.(7) Erhöht die Fondsgesellschaft ihre Kommanditbeteiligung, ist je US-Dollar 1,00 der erhöhten Kommanditbeteiligung Euro 0,10 alszusätzliche Haftsumme der Fondsgesellschaft in das Handelsregistereinzutragen. Satz 1 gilt für einen Beitritt der OPS ShipmanagementKG und etwaiger Dritter entsprechend.(8) Die Zielgesellschaft ist berechtigt, wegen rückständiger ZahlungenVerzugszinsen in Höhe von 0,5 % monatlich zu verlangen. Die Ziel -gesellschaft ist auch zur Geltendmachung eines darüber hinausgehendenSchadenersatzes berechtigt.(9) Die Beteiligung der Kommanditisten erfolgt unter der aufschiebendenBedingung ihrer Eintragung in das Handelsregister der Zielgesell -schaft als im Wege der Sonderrechtsnachfolge beigetretener Kom -manditist. In der Zeit von ihrem Beitritt bis zu ihrer Eintragung indas Handelsregister sind die Kommanditisten als atypisch stilleGesellschafter beteiligt. Die Regelungen dieses Gesellschaftsvertragesgelten für das atypisch stille Beteiligungsverhältnis entsprechend.116 __ Gesellschaftsvertrag der Zielgesellschaft


§ 4 Zwischenanlage des KommanditkapitalsDie Zielgesellschaft ist berechtigt, das Kommanditkapital, solange undsoweit dieses nicht für <strong>Invest</strong>itionen oder zur Begleichung fälligerVerbindlichkeiten der Zielgesellschaft benötigt wird, in geeignete Tages -geldanlagen, kurzläufige Termingelder, Spareinlagen, Geldmarkt instru -mente (wie in § 1 Abs. (11) Satz 3 Kreditwesengesetz definiert) oder inStaatsanleihen, deren Fälligkeit auch nach der <strong>Invest</strong>ition der Mittelgemäß <strong>Invest</strong>itionsplan liegen darf, zu investieren. Eine Geldanlage inausländischer Währung, insbesondere in US-Dollar, ist zulässig.§ 5 Gesellschafterkonten(1) Für jeden Gesellschafter wird bei der Zielgesellschaft ein festesKapitalkonto, ein variables Kapitalkonto und ein Verlustvortrags -konto geführt. Die Einrichtung weiterer Konten ist zulässig.(2) Die Pflichteinlagen der Zielgesellschafter werden auf festen Kapital -konten verbucht.(3) Auf den variablen Kapitalkonten werden ausstehende Zahlungen aufdie Pflichteinlagen, etwaige Einlagen, die keine Pflichteinlagen sind,Gewinnzuweisungen, soweit diese nicht zum vorrangigen Ausgleichvon auf Verlustvortragskonten gebuchten Verlusten verwendet werden,und Entnahmen gebucht.(4) Auf den Verlustvortragskonten werden die anteiligen Verluste undGewinne bis zum Ausgleich vorhandener Verluste sowie etwaigeVorabverluste gemäß § 8 Abs. (3) Satz 2, die ebenfalls vorab mitGewinnen auszugleichen sind, gebucht. Dies gilt auch, wenn dieVerlustanteile die Haftsummen der Kommanditisten übersteigen.(5) Sämtliche Konten sind unverzinslich zu führen.§ 6 Geschäftsführung und Vertretung(1) Zur Geschäftsführung der Zielgesellschaft ist die Komplementärinallein und ausschließlich berechtigt und verpflichtet. Sie hat dieGeschäfte der Zielgesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichenKaufmannes in Übereinstimmung mit dem Gesellschaftsvertrag undden Beschlüssen der Gesellschafter zu führen. Die Komplementärinkann zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben ganz oder teilweise Drittebeauftragen. Im Verhältnis zur Zielgesellschaft bleibt die Komple -mentärin jedoch für die ordnungsgemäße Durchführung derGeschäfts führungsaufgaben verantwortlich. Die Kommanditisten sindvon der Geschäftsführung ausgeschlossen.(2) Die Komplementärin und ihre Organe unterliegen keinem Wett -bewerbsverbot und sind von den Beschränkungen des § 181 BGBbefreit.(3) Die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis der Komple men -tärin gilt für alle Geschäfte, die nach Art und Umfang oder Risiko inden Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes derZielgesellschaft fallen (vgl. § 2).Die Komplementärin ist insbesondere berechtigt, folgende Verträgeund Rechtsgeschäfte ohne Zustimmung der Gesellschafterversamm -lung oder des Beirats der Fondsgesellschaft abzuschließen, durchzuführen,zu ändern und zu beenden:a) Darlehensverträge zum Erwerb von Schiffen (vgl. Abs. (4) lit. a)und Belastung der erworbenen Schiffe zugunsten der etwaigden Erwerb eines Schiffes finanzierenden Bank;b) Bereederungsvertrag mit der OPS Shipmanagement KG und/oderetwaigen Dritten sowie sonstige für die Bereederung desSchiffes notwendigen Verträge;c) Geschäftsbesorgungsvertrag Objekt- und Charterbeschaffung mitder Howe Robinson & Company Ltd., ZweigniederlassungHamburg;d) Wahl der Flagge und des Registers bei der Übernahme desSchiffes sowie Schaffung der zur Erfüllung der Voraussetzungenfür die Tonnagebesteuerung (§ 5 a EStG) erforderlichen Voraus -setzungen, insbesondere Umflaggung und Umregi strierung;e) Gründung bzw. Erwerb von Tochtergesellschaften in geeignetenLändern und Abschluss von Verträgen, die zur Führung derFlagge dieses Landes notwendig und geeignet sind, einschließlicheiner etwaigen treuhänderischen Übertragung des Eigen -tums an zu erwerbenden Schiffen auf diese Tochter gesellschaft;f) Antrag auf erstmalige Anwendung der Tonnagebesteuerunggemäß § 5 a EStG;g) Kurs- und Sicherungsmaßnahmen während der <strong>Invest</strong>itions phasesowie die Zwischenanlage des Kommanditkapitals gemäß § 4;h) Aufnahme eines Kontokorrentkredites zur Überbrückung kurzfristigerLiquiditätsengpässe, nicht zur <strong>Invest</strong>ition bis zur Höhevon US-Dollar 1,0 Mio.;i) sonstige im Rahmen der Mittelverwendung nach Maßgabe der<strong>Invest</strong>itionskriterien vorgesehene Verträge;j) Maklerverträge über den An- und Verkauf sowie über dieVercharterung eines Schiffes, auch mit Unternehmen, an denendie Komplementärin, die Fondsgesellschaft oder der Vertrags -reeder oder deren jeweilige Gesellschafter direkt oder indirektbeteiligt sind;k) Abschluss von Charterverträgen in Übereinstimmung mit derBefrachtungsstrategie gemäß § 6 Abs. (4) lit. m);l) Verträge im Sinne des § 6 Abs. (4) lit. a) bis zum Ablauf derPlatzierungsfrist gemäß § 3 Abs. (4) des Gesellschaftsvertragesder Fondsgesellschaft;m) sonstige Verträge, die den im Verkaufsprospekt der Fondsgesell -schaft in der jeweils gültigen Fassung dargestellten <strong>Invest</strong>itions -kriterien, welche diesem Gesellschaftsvertrag als Anlage 1 beigefügtsind (nachfolgend “<strong>Invest</strong>itionskriterien” genannt), entsprechenund der Mittelverwendungskontrolle unterliegen.(4) Für die folgenden Rechtsgeschäfte und Maßnahmen bedarf dieKomplementärin der vorherigen Zustimmung des Beirats derFondsgesellschaft:a) Verträge zum Erwerb von Vermögensgegenständen im Rahmendes Unternehmenszwecks (§ 2), insbesondere der Erwerb einesSchiffs, welches den <strong>Invest</strong>itionskriterien entspricht (vgl. jedoch§ 6 Abs. (3) lit. l));b) <strong>Invest</strong>itionen, die von den <strong>Invest</strong>itionskriterien abweichen; derBeirat ist nicht berechtigt, <strong>Invest</strong>itionen abweichend zumGegenstand des Unternehmens zuzustimmen;c) Entscheidung über die Veräußerung eines Schiffs;d) Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, Übernahme vonBürgschaften, Schuldbeitritt, Übernahme von Garantien undGewährung von Sicherheiten über einen Betrag von US-Dollar50.000 im Einzelfall hinaus;e) Erteilung und Widerruf von Prokuren und Handlungsvoll -machten;f) Abschluss von Anstellungsverträgen und Gewährung vonTantiemen (soweit nicht seemännisches Personal betroffen ist);g) Inbetriebnahme und Stilllegung von wesentlichen Betriebsteilen;h) Aufnahme und Umschuldung von Schiffshypothekendarlehen(ausgenommen Darlehen in der <strong>Invest</strong>itionsphase);<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 117


i) Abschluss von Zins- und Währungsgeschäften, auch in Kombi -nation, soweit diese über den gewöhnlichen Geschäftsbetriebhinausgehen (siehe jedoch Abs. (3) lit. g));j) Eingehung von Verbindlichkeiten jeder Art, die US-Dollar250.000 übersteigen (siehe jedoch Abs. (3) lit. a) und lit. h));k) Vercharterung eines Schiffes an Unternehmen, an denen dieKomplementärin, die Fondsgesellschaft oder der Vertragsreederoder deren jeweilige Gesellschafter direkt oder indirekt beteiligtsind;l) Abschluss, Änderung oder Beendigung von Pool- und ähnlichenVerträgen;m) Entscheidungen über die Befrachtungsstrategie des Schiffs;n) Gewährung von Darlehen von mehr als US-Dollar 50.000, ausgenommenVorschüsse an das seemännische Personal;o) alle sonstigen gesellschaftlichen Maßnahmen, die nach Art,Umfang und Risiko erkennbar über den gewöhnlichenGeschäftsbetrieb der Zielgesellschaft hinausgehen.Im Übrigen ist das Widerspruchsrecht der Kommanditisten gemäߧ 164 HGB ausgeschlossen.(5) Die Komplementärin hat das Recht und die Pflicht, Rechtsgeschäfteoder Maßnahmen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb derZielgesellschaft hinausgehen, mit der Sorgfalt eines ordentlichenKaufmanns auch ohne vorherige Zustimmung des Beirats oder derGesellschafterversammlung vorzunehmen, sofern die Einholung einerZustimmung nicht möglich ist, ohne dass der Zielgesellschaft aufgrunddes damit verbundenen zeitlichen Verzugs ein erheblicherSchaden droht. Hat die Komplementärin hiervon Gebrauch gemacht,so hat sie die Gesellschafter unverzüglich zu unterrichten.(6) Die Komplementärin ist nach ihrem Ermessen berechtigt, die Liquidi -tätsreserve der Zielgesellschaft im Rahmen des Unternehmens zwecks(§ 2) zu verringern oder aufzulösen, ohne dass es eines Gesell -schafterbeschlusses bedarf. Diese Verringerung oder Auflösung istder Gesellschafterversammlung anzuzeigen.§ 7 Vergütungen an Gesellschafter, Kosten und Gesellschafterleistungen(1) Die Komplementärin erhält für die Übernahme der persönlichenHaftung in der Zielgesellschaft ab dem Jahr 2010 eine ergebnisunabhängigeHaftungsvergütung in Höhe von US-Dollar 2.500 p.a. zzgl.etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Anspruch auf die Vergütungentsteht jeweils zum 1. Januar eines Kalenderjahres und ist sofortzur Zahlung fällig. Ferner erhält die Komplementärin sämtlicheAufwendungen ersetzt, die durch ihre gesellschaftsrechtliche Betei -ligung an der Zielgesellschaft entstehen und dem Umfang nacheinem ordentlichen Geschäftsbetrieb entsprechen. Die Kosten ihreseigenen Geschäftsbetriebes trägt die Komplementärin selbst.(2) Die OPS Shipmanagement KG erhält auf der Basis eines gesondertgeschlossenen Bereederungsvertrages eine Vergütung für dieBereederung.(3) Die Fondsgesellschaft ist verpflichtet, durch direkte Einflussnahmefür die Zielgesellschaft folgende Management-, Administrationsundsonstige Dienstleistungen zu erbringen:a) Umsetzung des aktiven Flotten- und Portfoliomanagements;b) Entscheidung über den Erwerb und die Veräußerung einesSchiffs (vgl. § 6 Abs. (4) lit. a) und lit. c);c) Entscheidung über die Befrachtungsstrategie des Schiffs (vgl. §6 Abs. (4) lit. m),d) Finanzierungsvermittlung;e) Kreditmanagement;f) Zahlungsüberwachung;g) Zins- und Währungsmanagement;h) Finanz- und Liquiditätsplanung einschließlich des laufendenLiquiditätsmanagements;i) Vorbereitung der Finanzberichterstattung;j) Führung der Bankkonten sowie die Wahrnehmung desGeschäftsverkehrs mit den Banken einschließlich der Banken,die das Schiff finanzieren;k) Einbeziehung und Koordinierung von weiteren – insbesonderejuristischen oder steuerlichen Beratern – im Rahmen der Lauf -zeit der Zielgesellschaft.(4) Die Zielgesellschaft trägt ihre eigenen Kosten, insbesondere:a) Kosten im Rahmen des Mittelverwendungsplans, welcher diesemGesellschaftsvertrag als Anlage 2 beigefügt ist;b) Kosten des Zahlungsverkehrs, Depot- und Notargebühren,Versicherungen;c) externe Kosten für laufende Rechts- und Steuerberatung derZielgesellschaft und die Erstellung von Steuererklärungen;d) externe Kosten der Buchhaltung der Zielgesellschaft und dieKosten der Erstellung und ggf. Prüfung des Jahresabschlussesder Zielgesellschaft;e) Kosten im Zusammenhang mit Gesellschafterversammlungensowie Berichten an die Gesellschafter;f) Kosten des Erwerbs, der Durchführung von Kapitalerhöhungensowie der Veräußerung des Schiffs, auch für den Fall, dass derErwerb oder die Veräußerung unterbleibt, es sei denn, dieKosten werden von Dritten getragen;g) etwaige Steuern und Abgaben jeglicher Art, vor allem Umsatzundandere Betriebsteuern, auch soweit sie auf Vergütungen anGesellschafter entfallen (soweit nicht in diesem Vertrag anderweitigvereinbart).(5) Die vorgenannten Ansprüche auf Vergütung und sonstiger Aufwen -dungsersatz und die Kosten der Fondsgesellschaft werden unbeschadetihrer steuerlichen Behandlung als Aufwand der Zielgesellschaftbehandelt und werden auch geschuldet, wenn ein Gewinn im jeweiligenGeschäftsjahr nicht erzielt wurde. Im Übrigen sind alle sonstigenin diesem Gesellschaftsvertrag genannten Vergütungen, Sonderent -gelte sowie sonstigen Zahlungen zuzüglich ggf. anfallender Umsatz -steuer vereinbart, sofern nicht ausdrücklich abweichend geregelt.(6) Soweit sich die von der Zielgesellschaft geschuldete Gewerbesteueraufgrund von Zahlungen an Gesellschafter – insbesondere nach diesem§ 7 – erhöht, ist der Erhöhungsbetrag auf dem Verlustvortrags -konto des betreffenden Gesellschafters als Vorabverlust im Sinne von§ 8 Abs. (2) lit. d) zu verbuchen. Der betreffende Gesellschafter hatden Erhöhungsbetrag auf erstes Anfordern der Zielgesellschaft durchZahlung in die Zielgesellschaft einzulegen. Die Zielgesellschaft istberechtigt, mit diesem Ausgleichsanspruch gegenüber Entnahmean -sprüchen des betreffenden Gesellschafters aufzurechnen.§ 8 Beteiligung am Ergebnis und am Vermögen der Zielgesellschaft(1) Die Komplementärin ist am Ergebnis und am Vermögen derZielgesellschaft nicht beteiligt.(2) Die Kommanditisten sind während der gesamten Laufzeit derZielgesellschaft am Gewinn der Zielgesellschaft nach Maßgabe derfolgenden Vorschriften beteiligt:a) Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen stehen Gewinne derZielgesellschaft allen Kommanditisten im Verhältnis ihrer festenKapitalkonten zu. Zugewiesene Gewinne sind zunächst mitVerlustvorträgen des betreffenden Kommanditisten zu verrechnen.118 __ Gesellschaftsvertrag der Zielgesellschaft


) Die Fondsgesellschaft erhält für die von der Fondsgesellschaftnach Maßgabe von § 7 Abs. (3) geschuldeten Gesellschafter -leistungen einen gegenüber dem Gewinnvorab gemäß § 8 Abs. (2)lit. c) vorrangigen Gewinnvorab in Höhe von 0,8 % p.a., bezogenauf das von der Fondsgesellschaft in die Zielgesellschaft investierteKapital.c) Die OPS Shipmanagement KG hat im Falle ihres Beitritts zurZielgesellschaft bei Verkauf oder Totalverlust des Schiffes fürdie Abwicklung Anspruch auf einen Gewinnvorab in Höhe von3 % des Bruttoveräußerungserlöses des Schiffes bzw. eineretwaigen Versicherungsentschädigung. Dieser Gewinnvorab wirdim Rahmen der Ergebnisverteilung zugewiesen und nicht alsAufwand der Zielgesellschaft behandelt.Ein Gewinnvorab wird nur gewährt, soweit er durch einen nach denVorschriften des HGB ermittelten Jahresüberschuss gedeckt ist. Wirdkein ausreichender Jahresüberschuss bzw. ein Jahresfehlbetrag ausgewiesen,wird der nicht gewährte Gewinnvorab rechnerisch auf dieFolgejahre vorgetragen und vorrangig gewährt, sobald ein ausreichenderJahresüberschuss entstanden ist.(3) Die Kommanditisten sind während der gesamten Laufzeit der Ziel -gesellschaft am Verlust – insoweit vorbehaltlich von Vorabver lustengemäß Abs. (3) Satz 2 – und am Vermögen der Zielgesell schaft imVerhältnis ihrer festen Kapitalkonten beteiligt. Eine etwaige Aus -gleichspflicht gemäß § 7 Abs. (6) wird dem betroffenen Gesellschaf -ter als Vorabverlust zugewiesen.(4) Das Ergebnis der Geschäftsjahre 2009 bis 2011 wird unabhängig vomZeitpunkt des Beitritts auf die Kommanditisten, die zum Schluss desjeweiligen Geschäftsjahres an der Zielgesellschaft beteiligt sind, soverteilt, dass die Ergebnissonderkonten der Kommanditisten im Ver -hältnis der festen Kapitalkonten bis zum 31. Dezember 2011 – ggf. ineinem späteren Geschäftsjahr und vorbehaltlich von Gewinnvorabsoder Vorabverlusten gemäß § 8 Abs. (2) – relativ gleich stehen.§ 9 Entnahmen und Nachschüsse(1) Die Komplementärin und die OPS Shipmanagement KG haben An -spruch auf Zahlung der von der Zielgesellschaft geschuldeten Ver -gütungen und Aufwendungen. Die Fondsgesellschaft hat Anspruchauf die Auszahlung (Entnahme) des Gewinnvorabs gemäß § 8 Abs.(2) lit. b). Die Fondsgesellschaft ist berechtigt, monatlich angemesseneVorauszahlungen auf den Gewinnvorab gemäß § 8 Abs. (2) lit. b)zu verlangen. Dieses Sonderentnahmerecht ist unabhängig davon,dass ein entsprechender Gewinnvorab gewährt wird. Sofern derGewinnvorab nicht in Höhe der vorgenommenen Entnahme gewährtwird, ist die Entnahme als Vorabentnahme auf Gewinne für künftigeGeschäftsjahre anzurechnen. Die OPS Shipmanagement KG hatAnspruch auf die Auszahlung (Entnahme) des Gewinnvorabs gemäߧ 8 Abs. (2) lit. c).(2) Die nach Abschluss der <strong>Invest</strong>itionen bei der Zielgesellschaft vorhandeneLiquidität kann – unter Berücksichtigung einer angemessenenLiquiditätsreserve – an die Gesellschafter ausgezahlt werden.(3) Auszahlungen (Entnahmen) können die Kommanditisten nur zuLasten ihrer variablen Kapitalkonten gemäß § 5 Abs. (3) verlangen.Vorbehaltlich der Regelung gemäß § 9 Abs. (1) und Abs. (2) istVoraussetzung für die Auszahlung ein Gesellschafterbeschluss. DieKomplementärin kann der Fassung eines Auszahlungsbeschlusseswidersprechen, wenn die Liquiditäts- und Vermögenslage der Ziel -gesellschaft eine solche Zahlung nicht zulassen. Ein diesem Wider -spruch entgegenstehender Gesellschafterbeschluss gilt als nichtgefasst. Die Komplementärin ist ferner verpflichtet, eine nach diesemVertrag vorgesehene oder beschlossene Auszahlung auszusetzen,wenn und solange die Liquiditäts- und Vermögenslage der Ziel -gesellschaft eine beschluss- oder plangemäße Zahlung nicht zulassen.Eine etwaige Differenz zwischen den nach diesem Vertrag vorgesehenenbzw. beschlossenen Auszahlungen und der tatsächlichenEntnahme eines Kommanditisten sind durch zusätzliche Entnahmenauszugleichen, sobald die Liquiditäts- und Vermögenslage der Fonds -gesellschaft dies zulässt (nachfolgend “Aufholung” genannt). Dabeigeht ein Aufholungsanspruch der Fondsgesellschaft sonstigenAufholungsansprüchen im Rang vor.(4) Die Komplementärin ist berechtigt, Auszahlungen an Kommandi -tisten mit ausstehenden Pflichteinlagen sowie darauf entstandenenZinsforderungen und Fehlbeträgen zu verrechnen.(5) Vorbehaltlich der gesonderten Ansprüche gemäß Abs. (1) und Abs. (3)erfolgen Auszahlungen an die Kommanditisten gleichmäßig im Ver -hältnis ihrer festen Kapitalkonten.(6) Eine Nachschussverpflichtung der Gesellschafter ist ausgeschlossen.Dies gilt auch, wenn Entnahmen erfolgen, die von Gewinnen derZielgesellschaft nicht gedeckt sind. Entnahmen führen vorbehaltlichabweichender gesetzlicher Regelungen nicht zu einem Wiederauf -leben der Einlageverpflichtung und sind vorbehaltlich abweichenderRegelungen in diesem Vertrag oder kraft Gesetzes auch im Rahmender Liquidation der Zielgesellschaft oder im Falle des Ausscheidenseines Kommanditisten im Verhältnis zur Zielgesellschaft und derGesellschafter zueinander nicht auszugleichen. Im Falle des vorzeitigenAusscheidens gemäß § 20 und § 21 gilt § 22 Abs. (4).§ 10 Beirat der Zielgesellschaft(1) Gemäß § 10 Abs. (1) Satz 3 des Gesellschaftsvertrages der Fonds -gesellschaft ist der Beirat der Fondsgesellschaft gleichzeitig Beiratder Zielgesellschaft. Sofern in diesem Gesellschaftsvertrag auf den“Beirat” verwiesen wird, ist damit der Beirat der Fondsgesellschaftgemeint. § 10 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft giltentsprechend.(2) Die Beiratsmitglieder der Fondsgesellschaft erhalten keine gesonderteVergütung von der Zielgesellschaft für ihre Tätigkeit als Beirat in derZielgesellschaft; diese ist mit der Vergütung gemäß § 10 Abs. (8) desGesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft abgegolten.§ 11 Zuständigkeit der GesellschafterversammlungDie Gesellschafterversammlung ist zuständig für:a) Entgegennahme des Berichts der Komplementärin über dasabgelaufene Geschäftsjahr;b) Feststellung des Jahresabschlusses der Zielgesellschaft;c) Entlastung der Komplementärin;d) Wahl des Wirtschaftsprüfers, der den Jahresabschluss der Ziel -gesellschaft prüft, mit Ausnahme des Wirtschaftsprüfers für dieGeschäftsjahre 2010 und 2011, welcher von der Komplementärinernannt wird;e) Fassung von Auszahlungsbeschlüssen;f) Ausschluss von Gesellschaftern, soweit nicht § 21 Abs. (1)Anwendung findet;g) jede Änderung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere auch dieErhöhung oder Herabsetzung des Kommanditkapitals, mitAusnahme der Erhöhung gemäß § 3 Abs. (3) bis Abs. (6) undder Herabsetzung gemäß § 21 Abs. (1);<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 119


h) Aufhebung der Option zur Tonnagesteuer nach § 5 a EStG(wobei ein solcher Beschluss nur zulässig ist, wenn sich die fürdie Entscheidung zur Optionsausübung nach § 5 a EStG maßgeblichentatsächlichen Grundlagen oder wesentlichen Rechts -folgen dieser Gewinnermittlung künftig ändern);i) Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung oder sonstige gesellschaftsrechtlicheRestrukturierung;j) Abschluss, Änderung und Beendigung vonUnternehmensverträgen im Sinne der §§ 291 ff. AktG;k) Beschlussfassung in den anderen in diesem Vertrag genanntenund gesetzlich vorgeschriebenen Fällen.§ 12 Gesellschafterversammlung(1) Die Gesellschafterversammlung entscheidet über alle Angelegen -heiten, für die sie nach dem Gesetz oder diesem Gesellschaftsvertragzuständig ist. Gesellschafterversammlungen werden in der Regel imschriftlichen Verfahren durchgeführt. Eine Gesellschafterversamm -lung findet als Präsenzversammlung (nachfolgend “Präsenzver samm -lung” genannt) statt, wenn dies aus Sicht der Komplementärin erforderlichist oder der Beirat der Fondsgesellschaft oder Gesell schafter,die zusammen mindestens 20% des Kommanditkapitals repräsentieren,dies verlangen (Gesellschafterversammlung im schriftlichenVerfahren und Präsenzversammlung nachfolgend zusammenfassend“Gesellschafterversammlung” genannt). Lädt die Komplementärin zueiner Gesellschafterversammlung im schriftlichen Verfahren, kannein entsprechendes Verlangen schriftlich unter Beifügung einerBegründung bis zum Ablauf des letzten Abstim mungstages gestelltwerden.(2) Gesellschafterversammlungen werden von der Komplementärin einberufen.Die Einberufung erfolgt an die letzte der Zielgesellschaftbekannte Adresse des Gesellschafters bzw. eines von diesembenannten Zustellungsbevollmächtigten. Der Beirat der Fongesell -schaft ist ebenfalls zu laden. Die Abstimmungsfrist einer Gesell -schafter versammlung im schriftlichen Verfahren und die Einladungs -frist einer Präsenzversammlung betragen mindestens vier Wochen.Die Frist kann bis auf eine Woche abgekürzt werden, wenn dringendeBeschlussfassungsgegenstände dies erfordern. Für die Fristberech -nung gilt der Poststempel der Versendung der Abstimmungsunter -lagen bzw. der Einberufung. Eine Einladung ist auch in Textform (z.B. per Telefax oder durch vervielfältigte Einladungsschreiben) möglich.In der Einladung ist die Tagesordnung zu übermitteln. BeiAbstimmungen im schriftlichen Verfahren sind geeignete Abstim -mungsunterlagen beizufügen und von der Komplementärin dieEinzelheiten der zu einer wirksamen Abstimmung einzuhaltendenForm der Abstimmung festzulegen. Bei Präsenzversammlungen ist inder Einladung auch der Tagungsort und die Tagungszeit anzugeben.Gesellschafterversammlungen werden in der Regel zusammen mitGesellschafterversammlungen von Schwestergesellschaften abgehalten.In diesem Fall kann die Ladung auch durch eine der Komple -mentärinnen der Schwestergesellschaften erfolgen.(3) Ort einer Präsenzversammlung ist Hamburg. Die Komplementärin istberechtigt, einen anderen Versammlungsort zu bestimmen.(4) Die Beschlussgegenstände einer ordentlichen Gesellschafterversamm -lung für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr sind von der Komple -mentärin im Folgejahr unter Einhaltung etwaiger gesetzlicher Fristenzur Abstimmung zu stellen. Die Komplementärin hat der Gesell -schafterversammlung über das abgelaufene und das laufendeGeschäftsjahr Bericht zu erstatten. Die Berichterstattung hat sich aufden Geschäftsgang, die Lage der Zielgesellschaft, die beabsichtigteGeschäftspolitik und sonstige grundsätzliche Fragen zu erstrecken.Führt die Zielgesellschaft in einem Geschäftsjahr keine Präsenzver -sammlung durch, hat die Berichterstattung schriftlich zu erfolgen.(5) Außerordentliche Gesellschafterversammlungen finden auf Veran -lassung der Komplementärin statt. Sie finden ferner auf Antrag desBeirats der Fondsgesellschaft oder von Gesellschaftern statt, diezusammen mindestens 20 % des Gesellschaftskapitals repräsentieren.Der Antrag ist schriftlich und unter Beifügung einer Tagesordnungund Begründung der Verhandlungsgegenstände an die Komple -mentärin zu stellen, die die Einberufung unverzüglich vorzunehmenhat. Der Beirat der Fondsgesellschaft oder Gesellschafter im Sinnedes Satzes 2 können ferner verlangen, dass auf einer künftigenGesellschafterversammlung Tagesordnungspunkte und Beschluss -gegenstände in eine Tagesordnung aufgenommen werden. DerAntrag ist schriftlich und mit einer Begründung versehen an dieKomplementärin zu stellen.(6) Eine Präsenzversammlung wird von der Komplementärin geleitet, beiGesellschafterversammlungen gemeinsam mit Schwestergesell schaf -ten alternativ durch eine der Komplementärinnen der Schwester -gesellschaften. Der Versammlungsleiter ernennt einen Protokoll -führer, soweit dieser nicht von der Gesellschafterversamm lungbestimmt wird.(7) Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn dieVoraussetzungen des Abs. (2) und des Abs. (3) eingehalten sind.(8) Jeder Kommanditist kann sich in Gesellschafterversammlungen aufseine Kosten durch einen Gesellschafter oder einen insoweit zurBerufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten der rechts- oder steuerberatendenBerufe (Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsprüfer, vereidigterBuchprüfer oder Steuerberater) vertreten lassen. Die zurBerufsverschwiegenheit verpflichtete Person darf jedoch nicht selbstoder als Berater in Konkurrenz zur Zielgesellschaft stehen. DieVollmacht muss grundsätzlich schriftlich erteilt werden. Die Komple -mentärin kann eine andere Form bestimmen. Die Vollmacht ist derRücksendung der Abstimmungsunterlagen beizufügen oder derKomplementärin zu Beginn der Präsenzversammlung auszuhändigen.(9) Im Falle einer Gesellschafterversammlung im schriftlichen Verfahrenteilt die Komplementärin den Gesellschaftern und dem Beirat derFondsgesellschaft das Ergebnis der Beschlussfassung in Form einesProtokolls mit. Über den Verlauf einer Präsenzversammlung ist vonder Komplementärin ebenfalls ein Protokoll zu erstellen, welches sieallen Gesellschaftern in Abschrift übersendet. Das Protokoll dientnur zu Beweiszwecken und ist nicht Wirksamkeitsvoraussetzung dergefassten Beschlüsse.§ 13 Gesellschafterbeschluss(1) Jedem Gesellschafter steht je volle US-Dollar 1.000 seiner Pflicht -einlage eine Stimme zu.(2) Ein Gesellschafter kann das ihm zustehende Stimmrecht nur einheitlichausüben. Vertritt ein Bevollmächtigter mehrere Gesellschafter(einschließlich seiner selbst), kann er das Stimmrecht für jede vonihm vertretene Person unterschiedlich ausüben.120 __ Gesellschaftsvertrag der Zielgesellschaft


(3) Beschlüsse der Gesellschafterversammlung bedürfen der einfachenMehrheit der wirksam abgegebenen Stimmen, soweit nicht in diesemVertrag oder gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist.Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen.(4) Folgende Beschlussgegenstände bedürfen abweichend von derRegelung des § 13 Abs. (3) der qualifizierten Mehrheit von 75% derwirksam abgegebenen Stimmen:a) Änderungen des Gesellschaftsvertrages;b) Auflösung der Fondsgesellschaft (§ 17 Abs. (1) bleibt unberührt);c) wesentliche Änderung des Unternehmensgegenstandes;d) <strong>Invest</strong>itionen, die zum Gegenstand des Unternehmens abweichen;e) Ausschluss eines Gesellschafters gemäß § 21 Abs. (2).Beschlüsse gemäß vorstehend lit. a) bis e) bedürfen zu ihrer Wirk -samkeit zusätzlich der Zustimmung der Komplementärin.(5) Ein Gesellschafterbeschluss kann nur binnen einer Ausschlussfristvon drei Monaten nach dem Tag der Beschlussfassung bzw. – imFalle der Abstimmung im schriftlichen Verfahren – dem letztenAbstimmungstag durch eine gegen die Zielgesellschaft zu richtendeKlage angefochten werden. Nach Ablauf der Frist gilt ein etwaigerMangel – soweit gesetzlich zulässig – als geheilt. Die Zielgesellschaftist berechtigt, die Wirksamkeit von Beschlüssen feststellen zu lassen.§ 14 Geschäftsjahr und Rechnungslegung der Zielgesellschaft(1) Das Geschäftsjahr der Zielgesellschaft entspricht dem Kalenderjahr.(2) Die Komplementärin ist verpflichtet, für die Zielgesellschaft gesondertBuch zu führen, die zugehörigen Belege gesondert aufzubewahrenund die Geldmittel der Zielgesellschaft auf Konten zu verwalten,die ausschließlich auf den Namen der Zielgesellschaft geführt werden.(3) Die Komplementärin wird den Jahresabschluss nach den gesetzlichenVorschriften aufstellen und durch einen Wirtschaftsprüfer prüfenund testieren lassen, erstmals zum 31. Dezember 2010.(4) Jeder Gesellschafter erhält zusammen mit der Einladung zur ordentlichenGesellschafterversammlung eine Abschrift des Jahresabschlusses.(5) Sollen etwaige Sonderbetriebsausgaben hinsichtlich der Beteiligungfür ein Geschäftsjahr von den Gesellschaftern geltend gemacht werden,können die dazu erforderlichen Belege nur bei Eingang bei derZielgesellschaft bis zum Ende des dem betreffenden Geschäftjahr folgenden30. April berücksichtigt werden.(6) Kommen Gesellschaftern aus rechtlichen Gründen Steueranrech nungs -guthaben direkt zugute, werden diese wie von der Zielge sellschaftertragswirksam vereinnahmte und als unmittelbar an die Gesell -schafter ausgeschüttete Sonderbetriebsausgaben behandelt. Anre -chenbare Kapitalertragsteuer und darauf entfallender Solidari täts -zuschlag werden ab dem Wirtschaftsjahr 2009 – soweit gesetzlichzulässig und soweit sie als Entnahmen zu behandeln sind – ausschließlichdem Kapitalkonto der Komplementärin belastet. Satz 2gilt nicht, soweit Gesellschafter ihren Wohnsitz oder Sitz im Auslandhaben. Die Komplementärin ist verpflichtet, ihr Kapitalkonto in Höhedieser anrechenbaren Steuern wieder auszugleichen. Die Zielgesell -schaft geht angesichts der Anwendung der Tonnagesteuer für dieZielgesellschaften davon aus, dass aufgrund der steuerlichen Trans -parenz Sonderbetriebsausgaben vom zuständigen Finanzamt nichtzum steuerrechtlichen Abzug zugelassen werden.§ 15 Auskunfts- und Einsichtsrecht der Gesellschafter(1) Die Gesellschafter und der Beirat der Fondsgesellschaft können vonder Komplementärin und dem Beirat Auskünfte über die Angelegen -heiten der Zielgesellschaft verlangen. Sofern die Komplementärineinem Auskunftsverlangen eines Gesellschafters oder des Beirats derFondsgesellschaft in angemessener Frist nicht nachkommt oder sonstigewichtige Gründe vorliegen, sind die Gesellschafter bzw. derBeirat der Fondsgesellschaft berechtigt, von der ZielgesellschaftEinsicht in die Bücher und Papiere der Zielgesellschaft zu verlangen.Sie können sich hierbei zur Berufsverschwiegenheit verpflichteterPersonen der rechts- und steuerberatenden Berufe (Rechtsanwalt,Notar, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Steuerberater)bedienen, die jedoch nicht selbst oder als Berater in Konkurrenz zurZielgesellschaft stehen dürfen. Die Kosten hierfür haben die Gesell -schafter bzw. der Beirat der Fondsgesellschaft selbst zu tragen.(2) Die Ausübung der vorgenannten Informationsrechte darf den ordentlichenBetrieb der Zielgesellschaft nicht wesentlich beeinträchtigen.Die Komplementärin darf die Erteilung von Auskünften und Ein -sichtnahmen verweigern, wenn zu befürchten ist, dass der Gesell -schafter oder der Beirat der Fondsgesellschaft diese Rechte zu gesellschaftsfremdenZwecken ausübt oder der Zielgesellschaft durch dieAuskunftserteilung oder die Einsichtnahme ein nicht unerheblicherSchaden droht.§ 16 Haftung und Verpflichtung zur Freistellung(1) Die Komplementärin und ihre jeweiligen Angestellten, Geschäfts -führer und Beauftragten haften nur bei der vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verletzung von Pflichten aus diesem Vertrag. Sie haftenferner bei der fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten.Vertragspflichten sind Kardinalpflichten, wenn es sich entweder umwesentliche und konkret beschriebene Pflichten handelt, derenVerletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder wennes um Vertragspflichten geht, deren Erfüllung die ordnungsgemäßeDurchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf derenEinhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf.Bei der fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten und bei groberFahrlässigkeit generell ist die Haftung beschränkt auf den typischerweisemit dem Vertrag verbundenen und vorhersehbaren Schaden.Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht, sofern aufgrund gesetzlicherBestimmungen zwingend gehaftet wird (z. B. bei der Verletzung desLebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit).(2) Ansprüche der Gesellschafter verjähren nach Ablauf eines Jahres abKenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von dem Anspruch undden diesen begründenden Umständen. Unabhängig von einer Kennt nisoder grob fahrlässigen Unkenntnis vom Bestehen eines Anspruchsverjähren die Ansprüche spätestens nach Ablauf von fünf Jahren seitEntstehung des Anspruchs. Dies gilt nicht für Ansprüche, die aufgrob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln beruhen sowie wennfahrlässig Kardinalpflichten verletzt werden und für Ansprüche, dieauf Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder derFreiheit beruhen. Diese verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen.(3) Die Komplementärin und ihre jeweiligen Angestellten, Geschäfts -führer und Beauftragten haben gegen die Zielgesellschaft einen An -spruch auf Freistellung von Kosten (insbesondere auch der Rechts -verfolgung und -verteidigung), Haftungsansprüchen und sonstigenSchadensfällen, die dem Rahmen ihrer Tätigkeit entstammen. Diesgilt nicht für die in § 16 Abs. (1) und Abs. (2) genannten Ausnahmen.<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 121


§ 17 Gesellschaftsdauer und teilweise Rückzahlung von Pflichteinlagen(1) Die Zielgesellschaft endet ohne Auflösungsbeschluss zum31. Dezember 2020.(2) Die Komplementärin hat das Recht, die Gesellschaftsdauer einseitigzweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern, wenn der Stand derVeräußerung des Schiffs dies erforderlich macht. Eine weitere Ver -längerung der Laufzeit kann von der Gesellschafterversammlung miteinfacher Mehrheit beschlossen werden.(3) Im Fall der Veräußerung des Schiffs kann der Kapitalrückfluss zur teilweisenRückzahlung der Pflichteinlage der Kommanditisten verwendetwerden.§ 18 Übertragung von Beteiligungen(1) Verfügungen über eine Kommanditbeteiligung, einen Teil der vorgenanntenRechte oder über aus einer Kommanditbeteiligung resultierendeRechte, insbesondere Abtretungen, Verpfändungen oder sonstigeBelastungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Einwilligung derKomplementärin, soweit in diesem Gesellschaftsvertrag nichts anderesbestimmt ist. Die Komplementärin darf ihre Zustimmung nur auswichtigem Grund versagen. Ein wichtiger Grund liegt insbesonderevor, wenna) die Übertragung auf einen Dritten erfolgen soll, der inKonkurrenz zur Zielgesellschaft oder den Gesellschaftern gemäߧ 3 Abs. (1), Abs. (2) und Abs. (4) steht oder stehen könnte;b) die Übertragung auf einen Dritten erfolgen soll, der durch denErwerb mit mehr als 25 % an dem Kapital der Zielgesellschaftbeteiligt werden würde;c) die Übertragung auf einen Dritten erfolgen soll, von dem dieZielgesellschaft nach den ihr bekannten Umständen annehmenmuss, dass er seine Verpflichtungen aus dem Gesellschafts -vertrag nicht oder nicht vollständig erfüllen wird;d) der Zielgesellschaft gegen den die Verfügung beabsichtigendenGesellschafter fällige Ansprüche zustehen.Die Übertragung eines Kommanditanteils wird nicht wirksam, bevorder Erwerber der Komplementärin auf eigene Kosten eine unwiderruflichenotariell beglaubigte Vollmacht erteilt hat, mit der dieKomplementärin unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181BGB alle die Zielgesellschaft betreffenden Vorgänge zumHandelsregister anmelden kann, insbesonderea) Eintritt und Ausscheiden von Kommanditisten einschließlich desVollmachtgebers;b) Eintritt und Ausscheiden von persönlich haftendenGesellschaftern;c) Änderung der Beteiligungsverhältnisse und des Kapitals derZielgesellschaft;d) Änderung von Firma, Sitz und Zweck der Zielgesellschaft;e) Alle Umwandlungsvorgänge (Verschmelzungen, Formwechsel,Spaltung, Anwachsung u.ä.);f) Liquidation der Zielgesellschaft;g) Löschung der Zielgesellschaft.Die Vollmacht hat bei einem Wechsel der Komplementärin für derenRechtsnachfolger zu gelten.(2) Die Übertragung von Kommanditbeteiligungen der Kommanditistengemäß § 3 Abs. (2) und Abs. (4) an mit ihnen im Sinne von §§ 15 ff.AktG verbundene Unternehmen ist ohne die Zustimmung derKomplementärin zulässig.(3) Bei jedem Übergang der Beteiligung auf einen Dritten, ob im Rah -men von Gesamt- oder Sonderrechtsnachfolge, werden alle Kontengemäß § 5 unverändert und einheitlich fortgeführt. Die Verfügungüber einzelne Rechte oder Pflichten hinsichtlich nur einzelnerGesellschafterkonten ist nicht möglich.(4) Eine Übertragung von Kommanditbeteiligungen soll zum Ende einesGeschäftsjahres erfolgen. Eine unterjährige Übertragung ist mit Zu -stimmung der Komplementärin möglich. Im Falle einer unterjährigenVerfügung trägt der verfügende Gesellschafter etwaige der Zielgesell -schaft entstehenden Kosten.(5) Die Gesellschafter sind verpflichtet, sämtliche zum Vollzug einerÜbertragung von Kommanditanteilen erforderlichen Erklärungenabzugeben, insbesondere entsprechende Handelsregisteranmeldungenzu unterzeichnen.(6) Der übertragende Gesellschafter hat die Zielgesellschaft und die übrigenGesellschafter von sämtlichen Nachteilen, insbesondere steuerlicherArt, freizustellen, die durch die teilweise oder vollständigeÜbertragung seiner Kommanditbeteiligung entstehen.§ 19 Ausscheiden eines Gesellschafters(1) Ein Gesellschafter scheidet aus der Zielgesellschaft aus, wenna) er gemäß § 20 kündigt oderb) er gemäß § 21 aus der Zielgesellschaft ausgeschlossen wird.(2) Die Komplementärin kann die Kommanditbeteiligung eines ausgeschiedenenGesellschafters binnen drei Monaten weiter übertragen.Dies erfolgt über die Aufnahme eines neuen Gesellschafters. Findetkeine Weiterübertragung statt, so wächst die Kommanditbeteiligungden Gesellschaftern im Verhältnis ihrer festen Kapitalkonten an.(3) Der ausscheidende Gesellschafter hat die Zielgesellschaft und dieübrigen Gesellschafter von sämtlichen Nachteilen, insbesondere steuerlicherArt, freizustellen, die durch das teilweise oder vollständigeAusscheiden aus der Zielgesellschaft entstehen.§ 20 Kündigung(1) Die Gesellschafter können während der – ggf. gemäß § 17 Abs. (2)verlängerten – vereinbarten Dauer der Zielgesellschaft das Vertrags -verhältnis nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung hatschriftlich an die Komplementärin der Zielgesellschaft zu erfolgen.(2) Um den Gesellschaftern die Aufnahme einer neuen Komplementärinzu ermöglichen, kann die Komplementärin nur unter Einhaltungeiner angemessenen Frist kündigen. Im Übrigen kann eine vorzeitigeKündigung gemäß Abs. 1 nur mit einer Kündigungsfrist von vierWochen erfolgen.§ 21 Ausschluss eines Gesellschafters(1) Die Komplementärin ist ermächtigt, einen Kommanditisten, der seinefällige Einlage trotz schriftlicher Fristsetzung mitAusschlussandrohung ganz oder teilweise nicht rechtzeitig erbringt,durch schriftliche Erklärung aus der Zielgesellschaft ganz oder teilweiseauszuschließen und ggf. an seiner Stelle einen oder mehrereneue Kommanditisten aufzunehmen. Eines Gesellschafterbeschlussesbedarf es insoweit nicht. Ansprüche der Zielgesellschaft auf Verzug -szinsen und Schadenersatz bleiben unberührt. Der ausscheidendeKommanditist hat Anspruch auf Rückzahlung etwaiger auf die122 __ Gesellschaftsvertrag der Zielgesellschaft


Kommanditeinlage geleisteter Zahlungen. Weitere Ansprüche hat derausscheidende Kommanditist nicht. Eine Verzinsung des Rück zah -lungsanspruchs erfolgt ebenfalls nicht. Der ausscheidende Komman -ditist trägt die im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden entstehendennachgewiesenen Kosten.(2) Ein Gesellschafter kann aus wichtigem Grund im Sinne der §§ 140,133 HGB ganz oder mit einem Teil seiner Beteiligung aus der Ziel -gesellschaft ausgeschlossen werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesonderevor, wenna) ein Gesellschafter trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegendgegen die Vorschriften des Gesellschaftsvertrages oder dieBeschlüsse der Gesellschafterversammlung schuldhaft verstößt;b) ein Gesellschafter versucht, seinen Anteil unter Verstoß gegendie Bestimmungen des § 18 zu veräußern;c) ein Kommanditanteil oder ein Abfindungsguthaben einesGesellschafters gepfändet und die Vollstreckungsmaßnahmenicht innerhalb von drei Monaten aufgehoben wird;d) gegen einen Gesellschafter ein Insolvenzverfahren eröffnet wird(oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird)e) ein Gesellschafter die eidesstattliche Versicherung (§§ 899 ff.ZPO) abgegeben hat;f) ein Gesellschafter die Auflösungsklage erhebt.Der vom Ausschluss betroffene Gesellschafter hat bei der Beschluss -fassung kein Stimmrecht. Der Beschluss kann mit sofortiger Wirkungoder mit Wirkung zum Ende eines Geschäftsjahres gefasst werden.Die Komplementärin kann nur ausgeschlossen werden, wenn auf denZeitpunkt des Ausscheidens eine neue Komplementärin bestellt wird.Durch seinen Ausschluss entstehende Kosten trägt der Gesellschafter.(3) Die Komplementärin ist zur Verrechnung von Ansprüchen der Ziel -gesellschaft mit etwaigen Rückzahlungsansprüchen einesKommanditisten berechtigt.§ 22 Folgen des Ausscheidens(1) Scheidet ein Gesellschafter aus der Zielgesellschaft aus, wird dieZielgesellschaft mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt.Der rechtliche Grund des Ausscheidens ist dabei nicht relevant. Derausscheidende Gesellschafter erhält eine Abfindung, sofern er nichtgem. § 21 Abs. (1) wegen Nichtleistung der Einlage aus der Ziel -gesellschaft ausgeschlossen wurde. Die Zahlung der Abfindung istnicht Voraussetzung für das Wirksamwerden des Ausscheidens.(2) Sofern der Gesellschafter gem. § 21 Abs. (2) lit. a) oder lit. b) aus derZielgesellschaft ausgeschlossen wurde, entspricht die Höhe derAbfindung dem Buchwert der Beteiligung des Gesellschafters imZeitpunkt des Ausscheidens, mindestens aber der Hälfte desVerkehrswertes der Beteiligung des Gesellschafters im Zeitpunkt desAusscheidens. In allen anderen Fällen entspricht die Höhe derAbfindung dem Verkehrswert seiner Beteiligung im Zeitpunkt desAusscheidens. Das Schiff wird bei der Ermittlung des Wertes derZielgesellschaft mit ihrem Verkehrswert abzüglich der bei einerVeräußerung üblichen Provisionen bzw. Kommissionen und unterBerücksichtigung von Gewinnvorabs gemäß § 8 Abs. (2) lit. b) undlit. c) angesetzt. Wird das Schiff innerhalb von drei Monaten voroder nach dem Zeitpunkt des Ausscheidens des Gesellschafters verkauft,so tritt der Veräußerungserlös des Schiffes abzüglich der beieiner Veräußerung üblichen Provision bzw. Kommissionen und unterBerücksichtigung von Gewinnvorabs gemäß § 8 Abs. (2) lit. b) undlit. c) an die Stelle des Verkehrswertes des Schiffes. Bei der Ermitt -lung des Verkehrswertes bleiben ein etwaiger Firmenwert sowieGewinne oder Verluste, die sich aus den am Tag des Ausscheidensschwebenden Geschäften ergeben, unberücksichtigt, soweit diesenicht schon in der Auseinandersetzungsbilanz zu berücksichtigensind. Das gleiche gilt für den Gewinn und den Verlust des laufendenGeschäftsjahres, wenn ein Gesellschafter nicht zum Ende einesGeschäftsjahres ausscheidet.(3) Die Höhe der Abfindung wird von der Zielgesellschaft festgelegt. ImFalle von Streitigkeiten über die Höhe der Abfindung sind sowohlder ausscheidende Gesellschafter als auch die Zielgesellschaftberechtigt, die für die Zielgesellschaft zuständige Handelskammerum die Benennung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers zu ersuchen.Dieser Wirtschaftsprüfer setzt die Höhe der Abfindung für dieParteien verbindlich fest. Ist die vom Wirtschaftsprüfer festgesetzteAbfindung höher als die bei Anrufung der Handelskammer von derZielgesellschaft gegenüber dem ausscheidenden Gesellschafterschriftlich angebotene Abfindung, trägt die Zielgesellschaft dieKosten der Inanspruchnahme des Wirtschaftsprüfers; in allen anderenFällen trägt der ausscheidende Gesellschafter die Kosten derInanspruchnahme.(4) Ergibt sich bei dem Kommanditisten ein negatives Auseinander -setzungsguthaben, kann die Zielgesellschaft keinen Ausgleich verlangen.Hat der Kommanditist jedoch Entnahmen getätigt, sind diesean die Zielgesellschaft unverzüglich zurückzuzahlen, soweit sie dieGewinnanteile des Kommanditisten übersteigen. Für die Fonds -gesellschaft verbleibt es auch im Falle von nicht von Gewinnengedeckten Entnahmen bei der Regelung des § 9 Abs. (6).(5) Ändert sich ein für die Ermittlung der Abfindung maßgeblicherJahresabschluss infolge einer steuerlichen Außenprüfung der Ziel ge -sellschaft oder durch anderweitig veranlasste Änderungen der Veran -lagung, so ist die zu zahlende Abfindung entsprechend anzupassen.(6) Die Auszahlung der Abfindung erfolgt in fünf gleichen Jahresraten,beginnend am 31. Dezember nach dem Geschäftsjahr desAusscheidens, jedoch nur insoweit und nicht früher, als es dieLiquiditätslage der Zielgesellschaft ohne Inanspruchnahme zusätzlicherKredite oder der Veräußerung von Vermögensgegenständenerlaubt. Die für bestimmte Zwecke angelegten Liquiditätsreserven derZielgesellschaft dürfen vor Auflösung der Zielgesellschaft nicht fürAbfindungszahlungen eingesetzt werden. Die Zielgesellschaft istberechtigt, die Zahlungen bei mangelnder Liquidität derZielgesellschaft auszusetzen.(7) Ab dem Ausscheidungszeitpunkt ist das Abfindungsguthaben mit2 % p. a. zu verzinsen (ohne Zinseszins). Die Zahlung der Zinsenerfolgt mit der letzten Auszahlungsrate.(8) Die Auszahlung des Abfindungsguthabens kann ganz oder teilweisevorzeitig erfolgen. Die Zielgesellschaft ist berechtigt, gegenüberetwaigen Abfindungsansprüchen eines Kommanditisten mit eigenenAnsprüchen gegen den Kommanditisten aufzurechnen.(9) Es besteht kein Anspruch des Gesellschafters auf Sicherheitsleistungfür ein Abfindungsguthaben oder auf Befreiung hinsichtlich derHaftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten.<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 123


§ 23 Liquidation(1) Die Komplementärin ist alleinige Liquidatorin der Zielgesellschaft.(2) Der nach Begleichung sämtlicher Kosten und Aufwendungen ausund im Zusammenhang mit der Liquidation, nach Befriedigung derGläubiger und nach Berücksichtigung der Gewinnvorabs gemäß § 8Abs. (2) lit. b) und lit. c) und Vorabverlusten gemäß § 8 Abs. (2) lit.d) verbleibende Liquidationserlös wird unter allen Gesellschaftern imVerhältnis ihrer festen Kapitalkonten verteilt. Reicht der verbleibendeLiquidationserlös der Zielgesellschaft nicht aus, um positive Saldendes festen und des variablen Kapitalkontos sowie des Verlustvor -tragskontos sämtlicher Gesellschafter durch Zahlung aufzulösen, sindzunächst etwaige noch nicht entnommene Ansprüche auf Gewinn -vorab gemäß § 8 Abs. (2) lit. b) und lit. c) zu erfüllen. Im Anschlussdaran ist der verbleibende Betrag den Gesellschaftern im Verhältnisder Salden der über das feste Kapitalkonto aufzulösendenGesellschafterkonten zueinander gutzubringen.§ 24 ErfüllungsortErfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitzder Zielgesellschaft.§ 25 KostenDie Kosten der Gesellschaftsgründung und dieses Vertrages trägt dieZielgesellschaft.§ 26 Schlussbestimmungen(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergän -zungen dieses Gesellschaftsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeitder Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftform -erfordernisses.(2) Jeder Kommanditist ist verpflichtet, Änderungen seiner individuellenDaten bzw. Änderungen betreffend die rechtliche Inhaberschaft derBeteiligung der Komplementärin unverzüglich auf seine Kosten mitzuteilen.Mitteilungen an die Kommanditisten ergehen per normalemBrief an die letzte der Zielgesellschaft angegebene Anschrift und geltendrei Tage nach Absendung als zugegangen.(3) Jeder Kommanditist erklärt sich damit einverstanden, dass individuelleund beteiligungsbezogene Daten elektronisch gespeichert unddie in die Platzierung des Kommanditkapitals einbezogenen Personenoder die übrigen Gesellschafter oder die von der Treuhänderin mitder Abwicklung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages beauftragtenDritten über die Verhältnisse der Zielgesellschaft und des Gesell -schafters informiert werden. Der Gesellschafter kann keine Auskunftüber Daten anderer Gesellschafter verlangen. Die Zielgesellschaft istnach eigenem pflichtgemäßen Ermessen berechtigt, derartige Datenunter Beachtung der jeweils datenschutzrechtlichen Bestimmungenan andere Gesellschafter, die Komplementärin, das zuständigeFinanzamt, eventuell finanzierende Banken und soweit gesetzlicheOffenbarungspflichten bestehen, weiterzugeben. Eine darüber hinausgehendeDatenweitergabe ist der Zielgesellschaft untersagt. ImHinblick auf von der Treuhänderin erhaltene Daten gelten dieRegelungen des Treuhand- und Verwaltungsvertrages.(4) Die Gesellschafter sind zum Stillschweigen hinsichtlich aller ihnenbekannt gewordenen Umstände der Zielgesellschaft verpflichtet,soweit die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht gegenüber derZielgesellschaft dies gebietet. Diese Pflicht besteht auch nachAusscheiden aus oder Beendigung der Zielgesellschaft.(5) Kein Gesellschafter ist daran gehindert, in Wettbewerb zu derZielgesellschaft zu treten. Dies erfasst insbesondere auch etwaigeBeteiligungs-, Beratungs- oder Kooperationsverhältnisse.(6) Für diesen Vertrag gilt das materielle und prozessuale Recht derBundesrepublik Deutschland.§ 27 TeilnichtigkeitSollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine künftig aufgenommeneBestimmung ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbarsein oder die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren odersollte sich eine Lücke herausstellen, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigenBestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen,nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung derLücke ist von den Gesellschaftern eine Regelung zu treffen, die, soweitrechtlich zulässig, dem am nächsten kommt, was die Vertragschließendengewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten,falls sie den Punkt bedacht hätten. Beruht die Unwirksamkeit,Nichtigkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung auf einem darinfestgelegten Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin), soll das derBestimmung am nächsten kommende rechtlich zulässige Maß als vereinbartgelten.Hamburg, den 16. Dezember 2009______________________________________________________________gezeichnet durchOPS <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 Verwaltungsgesellschaft mbHals Komplementärin, diese vertreten durch ihre jeweils alleinvertretungsberechtigtenGeschäftsführer Hans-Jürgen Kaiser-Blum und AlexanderTebbeHamburg, den 16. Dezember 2009______________________________________________________________gezeichnet durchOPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 GmbH & Co. KGals Kommanditistin, diese vertreten durch ihre Komplementärin OPS<strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 Verwaltungsgesellschaft mbH, diese wiederum vertretendurch ihre jeweils alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer Hans-Jürgen Kaiser-Blum und Alexander Tebbe124 __ Gesellschaftsvertrag der Zielgesellschaft


Anlage 1 zum Gesellschaftsvertrag der Zielgesellschaft:<strong>Invest</strong>itionskriterien von <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3__ Beteiligungsform Die Schifffahrtsinvestitionen erfolgen über die Beteiligung anZielgesellschaften, die wiederum Schiffe erwerben oder halten wie folgt:__ Ankauf von Schiffen über hierfür vorgehaltene bzw.noch zu gründende Kommanditgesellschaften__ Mehrheitliche Beteiligung an Schiffsgesellschaften__ Beteiligungen an Schiffsgesellschaften als Co-<strong>Invest</strong>or,insbesondere von weiteren OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Schiffsgesellschaften__ Beteiligungen an Schiffsgesellschaften im Rahmen von Kapitalerhöhungen__ Nicht beabsichtigt ist der Erwerb von Zweitmarktanteilen__ Schifffahrtssegment Vollcontainerschiffe__ Größenklasse Stellplatzkapazität 1.000 TEU bis 3.500 TEU__ Indienststellung Ab 1. Januar 1998__ Einsatzgebiet Internationaler Seeverkehr__ Bereederungsstandort Deutschland__ Geschäftsführungsstandort Deutschland__ Seeschiffsregister Registrierung in einem deutschen Seeschiffsregister; Ausflaggung möglich__ Beschäftigung bei Übernahme Zeitcharter, Einzelreise, Poolbeschäftigung oder beschäftigungsfrei;Bareboatcharter generell ausgeschlossen__ Fremdfinanzierung Die Aufnahme von Darlehen auf Ebene der Fondsgesellschaft ist nicht vorgesehen.Auf Ebene der Zielgesellschaften ist die Finanzierung des Kaufpreises des Schiffeseinschließlich der Anschaffungsnebenkosten über Schiffshypothekendarlehengeplant. Über das gesamte Portfolio der Zielgesellschaften soll die Finanzierungsquote70 % nicht übersteigen.__ Gewinnermittlung Die Schiffe der Zielgesellschaften sollen unter Tonnagesteuer eingesetzt werden.__ Dokumentationsgrundlage für Technisches Gutachten, das unter Berücksichtigung des Baujahres des SchiffesAnkaufsentscheidung von Schiffen mindestens eine mittlere Qualität im Vergleich zum Marktdurchschnitt bescheiundBeteiligungen an Schiffen nigt, Wertgutachten oder alternativ Long-Term Asset Value Betrachtung, die einenMarktwert des Schiffes mindestens in Höhe des Kaufpreises bestätigen, ggf.Finanzierungszusage, Prognoserechnung auf Basis der Zielgesellschaften mit positivemErgebnisbeitrag zum Gesamtergebnis des gesamten Beteiligungsangebotes.__ Zustimmung des Beirates Nach Ablauf der Platzierungsfrist bedürfen die geplanten <strong>Invest</strong>itionen derZustimmung des Beirates. Mögliche Abweichungen von den o.g. Kriterienbedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Beirates.<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 125


Anlage 2 zum Gesellschaftsvertrag der Zielgesellschaft:MittelverwendungsplanMittelverwendung (Prognose)(Ebene Fondsgesellschaft und Zielgesellschaften kumuliert)Mittelherkunft (Prognose)(Ebene Fondsgesellschaft und Zielgesellschaften kumuliert)absolut in % derUS-Dollar Gesamtinvestitionabsolut in % derUS-Dollar Gesamtinvestition1. Anschaffungskosten Seeschiffeeinschließlich Nebenkosten 45.780.000 91,38 %2. Fondsabhängige Kosten2.1 EigenkapitalvermittlungsundEmissionskosten 3.875.000 7,73 %2.2 Nebenkosten der Vermögensanlagea) Beratungs-, Prospekt undGründungskosten 270.000 0,54 %b) Mittelverwendungskontrolle 25.000 0,05 %4. Kommanditkapitala) Caveras Treuhand GmbH 25.000 0,05 %b) OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong>GmbH & Co, KG 25.000 0,05 %c) Eingeworbenes Eigenkapital 25.000.000 49,90 %5. Schiffshypothekendarlehen 25.050.000 50,00 %3. Liquiditätsreserve 150.000 0,30 %Gesamtinvestition 50.100.000 100,00 %Gesamtfinanzierung 50.100.000 100,00 %126 __ Gesellschaftsvertrag der Zielgesellschaft


Treuhand- und VerwaltungsvertragTreuhand- und VerwaltungsvertragzwischenOPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 GmbH & Co. KG, Hamburgund– nachfolgend “Fondsgesellschaft” genannt –Caveras Treuhand GmbH, HamburgPräambel– nachfolgend “Treuhänderin” genannt –Die Treuhänderin kann ihre Kommanditbeteiligung nach Maßgabe des § 3Abs. (3) des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft (nachfolgend“Gesellschaftsvertrag” genannt) durch Erklärung gegenüber derenKomplementärin, der OPS <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 Verwaltungsgesellschaft mbH(nachfolgend “Komplementärin” genannt), als Treuhänderin für Dritte umeinen Betrag von bis zu US-Dollar 25,0 Mio. (nachfolgend “Beteiligungs -kapital” genannt) erhöhen. Eine weitere Erhöhung des Beteiligungs -kapitals auf bis zu US-Dollar 50,0 Mio. steht im Ermessen der Komple -mentärin. Diese kann die Treuhänderin ermächtigen, ihre Kommandit -beteiligung treuhänderisch für Dritte entsprechend zu erhöhen.§ 1 VertragsverhältnisDer Treugeber tritt diesem Treuhand- und Verwaltungsvertrag (nachfolgend“Treuhandvertrag” genannt) wirksam bei, sobald die von dem Treugeberunterzeichnete Beitrittserklärung durch die Anbieterin des Beteiligungs -angebotes, die OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG namensund in Vollmacht der Treuhänderin angenommen wird. Der Treugeberverzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung. Der Treugeber wirdvon der Treuhänderin über die Annahme informiert. Die Fondsgesell -schaft stimmt dem Beitritt hiermit zu.§ 2 Rechte und Pflichten der Treuhänderin(1) Mit dem wirksamen Beitritt des Treugebers zu diesem Treuhandver -trag ist die Treuhänderin verpflichtet, ihre Kommanditbeteiligung ander Fondsgesellschaft um den in der Beitrittserklärung vereinbartenBetrag für den Treugeber zu erhöhen (nachfolgend “Treuhandbetei -ligung” genannt). Der Treugeber wird dabei wirtschaftlich so gestellt,als ob er unmittelbar Kommanditist der Fondsgesellschaft gewordenwäre. Dies gilt insbesondere für die Beteiligung am Gesellschafts -vermögen, an den laufenden Ergebnissen und Auszahlungen derFondsgesellschaft, für die Teilnahme an Gesellschafterversamm -lungen und die Stimmrechtsausübung bei Abstimmungen sowie dieAusübung von Informations- und Kontrollrechten.(2) Die Treuhänderin wird die Treuhandbeteiligung im eigenen Namentreuhänderisch für Rechnung und im Interesse des Treugebersgetrennt von ihrem sonstigen Vermögen nach Maßgabe diesesVertrages und des Gesellschaftsvertrages halten und verwalten. Dergetrennten Verwaltung ist genüge getan, wenn sich der Kapitalstandsämtlicher Treuhandbeteiligungen aus dem Mittelverwendungs -kontrollkonto ergibt.(3) Die Treuhänderin wird sämtliche Rechte, die ihr aus der Treuhand -beteiligung gegenüber der Fondsgesellschaft und deren Gesell -schaftern sowie Dritten zustehen, nach Maßgabe der Weisungen desTreugebers ausüben. Dies betrifft insbesondere die Ausübung desStimmrechts (vgl. § 3) sowie der Auskunfts- und Einsichtsrechte.Weisungen, die einen Verstoß gegen vertragliche oder gesetzlichePflichten darstellen, sind für die Treuhänderin nicht bindend. DieTreuhänderin ist vorbehaltlich abweichender Regelungen in diesemVertrag verpflichtet, Weisungen des Treugebers einzuholen, bevor sieHandlungen vornimmt, die für die Treuhandbeteiligung oder denTreugeber von wesentlicher Bedeutung sind.(4) Die Treuhänderin ist verpflichtet, sämtliche auf die Treuhand betei li gungentfallenden Zahlungen, insbesondere Auszahlungen, den Liqui da -tions erlös und eine etwaige Abfindung unverzüglich an den Treu geberweiterzuleiten. Die Treuhänderin ist berechtigt, gegenüber sämt lichenAnsprüchen des Treugebers mit eigenen Ansprüchen aufzurechnen.(5) Die Treuhänderin wird den Treugeber über die wesentlichenVerhältnisse der Fondsgesellschaft und die Treuhandbeteiligungunterrichtet halten und dem Treugeber die hierzu notwendigenInformationen unverzüglich weiterleiten, sofern dem nicht gesetzlicheoder vertragliche Pflichten gegenüber der Fondsgesellschaft oderanderen Gesellschaftern entgegenstehen.(6) Die Treuhänderin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.(7) Die Treuhänderin ist berechtigt, auch mit anderen Treugebern Treu -handverträge abzuschließen und sich treuhänderisch für diese an derFondsgesellschaft oder anderen Gesellschaften zu beteiligen. Durchden Abschluss gleichlautender Verträge mit anderen Treugebern wirdkein Gesellschaftsverhältnis der Treugeber untereinander begründet.(8) Die Treuhänderin ist berechtigt, mit der Abwicklung ihrer Rechteund Pflichten aus dem Treuhandvertrag Dritte zu beauftragen unddiese entsprechend zu bevollmächtigen.<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 127


§ 3 Gesellschafterversammlungen der Fondsgesellschaft undBevollmächtigung des Treugebers(1) Die Treuhänderin hat den Treugeber von der Durchführung einerGesellschafterversammlung zu unterrichten und Weisungen desTreugebers hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts einzuholen.Die Treuhänderin kann Abstimmungsempfehlungen abgeben.Weisungen an die Treuhänderin sind schriftlich oder in einer anderenvon der Treuhänderin zu bestimmenden Form zu erteilen. DieTreuhänderin ist verpflichtet, nach Maßgabe der Weisungen desTreugebers abzustimmen. Geht der Treuhänderin keine ausdrücklicheWeisung zu, ist die Treuhänderin verpflichtet, sich bei derBeschlussfassung mit den Stimmen des Treugebers zu enthalten.(2) Soweit Weisungen des Treugebers ausnahmsweise nicht rechtzeitigeingeholt werden können, weil nicht aufschiebbare Beschlüsse zurBeschlussfassung anstehen, ist die Treuhänderin berechtigt, nachpflichtgemäßem Ermessen abzustimmen. Im Anschluss an eine solcheAbstimmung hat die Treuhänderin den Treugeber über ihreEntscheidung und ihr Handeln unverzüglich zu unterrichten.(3) Eine Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß Absatz (2)ist bei folgenden Beschlussgegenständen ausgeschlossen:a) Änderung des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft;b) Auflösung der Fondsgesellschaft;c) Aufgabe des Geschäftsbetriebes der Fondsgesellschaft oder dessenwesentliche Änderung;d) Austausch der Komplementärin der Fondsgesellschaft.(4) Die Treuhänderin erteilt hiermit dem Treugeber Vollmacht, an Gesell -schafterversammlungen der Fondsgesellschaft teilzunehmen und dasStimmrecht aus der Treuhandbeteiligung auszuüben. Soweit derTreugeber von der Vollmacht Gebrauch macht, ist die Treu händerinvon der Stimmabgabe ausgeschlossen. Die Vollmacht kann nur inVerbindung mit der Beendigung dieses Vertrages widerrufen werden.Der Treugeber ist nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages (vgl. § 12Abs. (8) des Gesellschaftsvertrages) berechtigt, seinerseits Dritte zubevollmächtigen.§ 4 Verpflichtungen des TreugebersDer Treugeber ist verpflichtet, die Zeichnungssumme zu den in der Bei -trittserklärung genannten Zeitpunkten auf das dort genannte Konto einzuzahlen.Kosten und Gebühren, die dem Treugeber von seiner eigenenBank in Rechnung gestellt werden, hat dieser selbst zu tragen. Die Treu -händerin ist berechtigt, ihren Zahlungsanspruch gegen den Treugeber andie Fondsgesellschaft mit befreiender Wirkung an Erfüllungs statt abzutreten,um ihre für die Treuhandbeteiligung gegenüber der Fonds gesell -schaft bestehende Einlageverpflichtung zu erfüllen. Kommt der Treugebermit Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, kann die Treu händerinVerzugszinsen in Höhe von 0,5 % monatlich verlangen. Die Treuhänderinist auch zur Geltendmachung eines darüber hinausgehendenSchadenersatzes berechtigt.§ 5 Übertragung der Treuhandbeteiligung(1) Der Treugeber kann die Rechte und Pflichten aus diesemTreuhandvertrag mit Zustimmung der Komplementärin ganz oderteilweise auf einen Dritten übertragen (Vertragsübernahme). Satz (1)gilt entsprechend für sonstige Verfügungen über aus derRechtsposition als Treugeber resultierende Rechte, insbesondereAbtretungen, Verpfändungen oder sonstige Belastungen.(2) Die Treuhänderin bevollmächtigt den Treugeber, die Treuhand betei -ligung durch Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten aus diesemTreuhandvertrag im Wege der Vertragsübernahme zu übertragenund alle insoweit erforderlichen Erklärungen im Namen der Treu -händerin abzugeben. Die Regelungen des § 18 des Gesellschafts -vertrages sind zu beachten.§ 6 Umwandlung des Treuhandverhältnisses(1) Der Treugeber kann von der Treuhänderin jederzeit die Übertragungeiner der Treuhandbeteiligung entsprechenden Kommanditbeteili -gung auf sich, seinen Ehegatten, seinen eingetragenen Lebenspartneroder seine Verwandten in gerader Linie verlangen. In einem solchenFall wird der Treugeber bzw. der Ehegatte, eingetragene Lebens -partner oder Verwandte in gerader Linie mit einer Haftsumme inHöhe von Euro 0,10 je US-Dollar 1,00 seiner Treuhandbeteiligung indas Handelsregister der Fondsgesellschaft als im Wege der Sonder -rechtsnachfolge beigetretener Kommanditist eingetragen. Etwaige imZusammenhang mit der Übertragung entstehenden Kosten undGebühren trägt der Treugeber. Zudem hat der umwandelnde Treu -geber die Fondsgesellschaft und die übrigen Gesellschafter von sämtlichenNachteilen, insbesondere steuerlicher Art, freizustellen, diedurch die teilweise oder vollständige Übertragung seiner Treuhand -beteiligung entstehen.(2) Im Anschluss an eine Übertragung der der Treuhandbeteiligung entsprechendenKommanditbeteiligung auf den Treugeber nimmt dieTreuhänderin die Rechte des Treugebers als Verwaltungstreuhänderinfür den Treugeber wahr. Soweit sich aus der unmittelbaren Beteili -gung des Treugebers an der Fondsgesellschaft nicht zwingend etwasanderes ergibt, gelten die Rechte und Pflichten dieses Treuhand -vertrages zwischen der Treuhänderin und dem Treugeber fort.(3) Der Treugeber bevollmächtigt die Treuhänderin hiermit unterBefreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, ihn in Gesell -schafterversammlungen und bei Gesellschafterbeschlüssen derFondsgesellschaft in entsprechender Anwendung von § 3 diesesVertrages zu vertreten.(4) Nach der Umwandlung des Treuhandverhältnisses in eine Verwal -tungstreuhand ist die Übertragung der Beteiligung an der Fonds -gesellschaft nach Maßgabe des § 18 des Gesellschaftsvertrages nurzulässig, wenn der Erwerber zugleich auch in die Rechte undPflichten des Treugebers aus diesem Treuhandvertrag eintritt.§ 7 Tod des Treugebers(1) Bei Tod des Treugebers wird die Treuhandschaft mit dessen Erbenoder den anderweitig durch Verfügung von Todes wegen Begünstig -ten (nachfolgend zusammenfassend “Erben” genannt) fortgesetzt.(2) Sind mehrere Erben (nachfolgend “Erbengemeinschaft” genannt) vorhanden,so können sie ihre Rechte als Treugeber bis zur Ausein an -dersetzung der Erbengemeinschaft nur einheitlich durch einengemeinsamen Bevollmächtigten ausüben. Gleiches gilt im Anschlussan eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft für Treuhand -beteiligungen von Mitgliedern der Erbengemeinschaft, deren Betei -ligung nicht mindestens einen Betrag von US-Dollar 25.000 erreicht.Geringere Anteile, die einen gemeinsamen Bevollmächtigtenentbehr lich machen, sind mit Zustimmung der Komplementärinzulässig. Ein Anspruch der Mitglieder der Erbengemeinschaft aufHerabsetzung der Mindestbeteiligung besteht nicht.128 __ Treuhand- und Verwaltungsvertrag


(3) Gemeinsamer Bevollmächtigter kann nur ein Miterbe, ein Mitver -mächtnisnehmer, ein anderer Treugeber oder eine zur Berufsvers -chwiegenheit verpflichtete Person der rechts- und steuerberatendenBerufe (Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buch -prüfer oder Steuerberater) sein. Die zur Berufsverschwiegenheit verpflichtetePerson darf jedoch nicht selbst oder als Berater inKonkurrenz zur Fondsgesellschaft stehen. Die Treuhänderin kann dengemeinsamen Bevollmächtigten aus wichtigem Grund ablehnen. Biszur Benennung des gemeinsamen Bevollmächtigten durch alle Erbenin schriftlicher Form gegenüber der Treuhänderin ruhen dieWeisungs-, Informations-, Stimm- und Mitwirkungsrechte aus diesemVertrag. Im Übrigen gilt § 23 des Gesellschaftsvertrages entsprechend.§ 8 VergütungDie Treuhänderin erhält von der Fondsgesellschaft für die Erbringung derVerwaltungsleistung ab dem Ende der tatsächlichen Platzierungsfristgemäß § 3 Abs. (4) des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft biszum Zeitpunkt der Vollbeendigung der Fondsgesellschaft eine laufendeVergütung in Höhe von 0,5 % p. a. zzgl. etwaiger gesetzlicher Umsatz -steuer. Berechnungsgrundlage ist das zum Ende der Platzierungsfristgezeichnete Kommanditkapital der Fondsgesellschaft. Im jeweils erstenund letzten Jahr des Bestehens eines Anspruchs ist die Vergütung gegebenenfallszeitanteilig geschuldet. Bei vorzeitiger Veräußerung mehrheitlicherBeteiligungen der Fondsgesellschaft und einer daraus resultiertenverzögerten Vollbeendigung der Fondsgesellschaft durch das Halten einzelnerBeteiligungen kann die Vergütung zum Ende der Fondslaufzeitentsprechend angepasst werden. Der Anspruch auf die Vergütung entstehtanteilig jeweils zum Ende eines Kalenderquartals für das jeweils abgelaufeneKalenderquartal und ist sofort zur Zahlung fällig.§ 9 Haftung der Treuhänderin(1) Das dem Treuhandverhältnis zugrunde liegende Angebot zur Beteili -gung an der Fondsgesellschaft (nachfolgend “Beteiligungs angebot”genannt) wurde von der Treuhänderin nicht geprüft. Die Parteiensind sich darüber einig, dass eine entsprechende Prüfung undBeratung des Treugebers von der Treuhänderin nicht geschuldet istund diese keine Haftung für die inhaltliche, insbesondere ökonomische,rechtliche und steuerliche Richtigkeit sowie für den wirtschaftlichenErfolg des Beteiligungsangebotes übernimmt.(2) Die Treuhänderin handelt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kauf -manns. Führt die Treuhänderin vom Treugeber erteilte Weisungenordnungsgemäß aus, ist ihre Haftung ausgeschlossen.(3) Im Übrigen haften die Treuhänderin, ihre jeweiligen Angestellten,Geschäftsführer und Beauftragten nur bei der vorsätzlichen odergrob fahrlässigen Verletzung von Pflichten aus diesem Vertrag. Siehaften ferner bei der fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten.Vertragspflichten sind Kardinalpflichten, wenn es sich entweder umwesentliche und konkret beschriebene Pflichten handelt, derenVerletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder wennes um Vertragspflichten geht, deren Erfüllung die ordnungsgemäßeDurchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf derenEinhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf.Bei der fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten und bei groberFahrlässigkeit generell ist die Haftung beschränkt auf den typischerweisemit dem Vertrag verbundenen und vorhersehbaren Schaden.Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht, sofern aufgrund gesetzlicherBestimmungen zwingend gehaftet wird (z.B. bei der Verletzung desLebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit).(4) Ansprüche des Treugebers verjähren nach Ablauf eines Jahres abKenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Treugebers von demAnspruch und den diesen begründenden Umständen. Unabhängigvon einer Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis des Anspruchsverjähren die Ansprüche spätestens nach Ablauf von fünf Jahren seitEntstehung des Anspruchs. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht fürAnsprüche, die auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handelnberuhen, sowie wenn fahrlässig Kardinalpflichten verletzt werdenund für Ansprüche, die auf Verletzung des Lebens, des Körpers, derGesundheit oder der Freiheit des Treugebers beruhen. Diese verjähreninnerhalb der gesetzlichen Fristen.(5) Die Treuhänderin und ihre Angestellten, Geschäftsführer und Beauf -tragten haben gegen den Treugeber einen Anspruch auf Freistellungvon Kosten (insbesondere auch der Rechtsverfolgung und -verteidigung),Haftungsansprüchen und sonstigen Schadens fällen, die demRahmen ihrer Tätigkeit entstammen. Dies gilt nicht für die in § 9Abs. (3) und (4) genannten Ausnahmen.§ 10 Dauer des Vertrages(1) Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird für die Dauer desBestehens der Fondsgesellschaft bis zu deren Vollbeendigung festgeschlossen.(2) Eine Kündigung ist nur zulässig, wenna) die Kündigung der Fondsgesellschaft nach den Bestimmungendes Gesellschaftsvertrages oder des Gesetzes möglich ist;b) die Treuhänderin mit dem für den Treugeber gehaltenen Teilihrer Beteiligung aus der Fondsgesellschaft gem. § 21 desGesellschaftsvertrages ausscheidet (im Falle eines teilweisenAusscheidens ist eine entsprechende Teilkündigung zulässig);c) der unmittelbar als Kommanditist an der Fondsgesellschaftbeteiligte Treugeber aus dieser gem. § 21 desGesellschaftsvertrages ausscheidet (im Falle eines teilweisenAusscheidens ist eine entsprechende Teilkündigung zulässig);d) ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere wenn der Treugeberseine Zahlungspflichten gemäß § 4 Abs. 1 nicht erfüllt.(3) Die Kündigung erfolgt durch eingeschriebenen Brief unter Einhal -tung einer Kündigungsfrist von vier Wochen.(4) Im Falle einer wirksamen Kündigung des Treugebers ist die Treu -händerin verpflichtet, die Treuhandbeteiligung – soweit notwendig –gegenüber der Fondsgesellschaft unverzüglich in entsprechendemUmfang zu kündigen.(5) Dieser Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn indie der Treuhandbeteiligung entsprechende Kommanditbeteiligungbei der Treuhänderin vollstreckt wird oder ein Insolvenzverfahrenüber das Vermögen der Treuhänderin eröffnet wird (oder die Eröff -nung mangels Masse abgelehnt wird). Unter der aufschiebendenBedingung des Satzes 1 und der Eintragung des Treugebers in dasHandelsregister der Fondsgesellschaft tritt die Treuhänderin bereitshiermit die der Treuhandbeteiligung entsprechende Kommandit -beteiligung an den Treugeber ab, der die Abtretung annimmt.(6) Bei Beendigung dieses Vertrages gelten dessen Regelungen – soweitgesetzlich zulässig – im Verhältnis zwischen der Treuhänderin unddem Treugeber fort, bis das Treuhandverhältnis bzw. dieVerwaltungstreuhand vollständig abgewickelt ist.<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 129


§ 11 Verzeichnis der Treugeber, Datenschutz(1) Die Treuhänderin führt ein Verzeichnis, in welchem der Treugebermit seinen individuellen und beteiligungsbezogenen Daten aufgeführtist. Der Treugeber ist verpflichtet, der Treuhänderin Änderungen seinerindividuellen Daten und der rechtlichen Inhaberschaft seinerBeteiligung unverzüglich auf seine Kosten mitzuteilen. Mitteilungenan die Treugeber sind von der Treuhänderin an die letzte der Treu -händerin angegebene Anschrift zu senden und gelten drei Tage nachAbsendung als zugegangen.(2) Der Treugeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine individuellenund beteiligungsbezogenen Daten elektronisch gespeichert unddie in die Platzierung des Beteiligungskapitals einbezogenenPersonen oder die übrigen Treugeber oder die von der Treuhänderinmit der Abwicklung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages beauftragtenDritten über die Verhältnisse der Fondsgesellschaft und desTreugebers informiert werden. Der Treugeber kann von der Treu -händerin keine Auskunft über Daten anderer Treugeber verlangen.Die Treuhänderin ist nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen berechtigt,derartige Daten unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichenBestimmungen an andere Treugeber, die geschäftsführendeKommanditistin, das zuständige Finanzamt, eventuell dieFondsgesellschaft finanzierende Banken und soweit gesetzlicheOffenbarungsverpflichtungen bestehen, weiterzugeben. Eine darüberhinausgehende Datenweitergabe ist der Treuhänderin untersagt.§ 12 Schlussbestimmungen(1) Für diesen Vertrag gilt das materielle und prozessuale Recht derBundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand fürsämtliche Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg.(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergän -zungen dieses Vertrages können – anders als der Vertrags schlussselbst – nur schriftlich vereinbart werden. Das gilt auch für eineAufhebung des Schriftformerfordernisses.(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine künftig aufgenommeneBestimmung ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oderundurchführbar sein oder die Wirksamkeit oder Durchführbarkeitspäter verlieren oder sollte sich eine Lücke herausstellen, soll hierdurchdie Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbarenBestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke ist von den Gesell -schaftern eine Regelung zu treffen, die, soweit rechtlich zulässig,dem am nächsten kommt, was die Vertragschließenden gewollthaben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten,falls sie den Punkt bedacht hätten. Beruht die Unwirksamkeit,Nichtigkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung auf einemdarin festgelegten Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin),soll das der Bestimmung am nächsten kommende rechtlich zulässigeMaß als vereinbart gelten.Hamburg, 16. Dezember 2009gezeichnet______________________________________________________________durchCaveras Treuhand GmbHals Treuhänderin, diese vertreten durch ihren alleinvertretungsberechtigtenGeschäftsführer Jost Rodewaldgezeichnet______________________________________________________________durchOPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 GmbH & Co. KGals Fondsgesellschaft, diese vertreten durch ihre Komplementärin OPS<strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 Verwaltungsgesellschaft mbH, diese wiederum vertretendurch ihre alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer Hans-JürgenKaiser-Blum und Alexander TebbeDer Treugeber tritt diesem Vertrag durch die Unterzeichnung derBeitrittserklärung und Annahme durch die Treuhänderin bei.130 __ Treuhand- und Verwaltungsvertrag


Chancen erkennen,Chancen wahrnehmenZweiundzwanzig Marktzyklen hat die britische Schiff -fahrtszeitschrift Lloyds List in den vergangenen 276Jahren registriert. Nach jeder Marktabschwächungfolgte wieder eine Phase der Stärke und des Wachs -tums. Auch wenn die Dauer einer Krise schwer einzuschätzenist – am Ende kann es immerGewinner geben.<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 131


kommt anderes Foto aus 2. Petzold-LieferungVerbraucherinformationen für den FernabsatzNach den §§ 312 c BGB i.V.m. § 1 BGB InfoV in der Fassung des Gesetzes zur Änderung derVorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen sind den Anlegern folgendeInformationen zur Verfügung zu stellenÜbersicht__ Allgemeine Informationen zur Anbieterin und anderen gegenüber den Anlegern auftretenden Personen__ Informationen zu den Vertragsverhältnissen__ Informationen über die Besonderheiten des FernabsatzesAllgemeine Informationen zur Anbieterin und anderengegenüber den Anlegern auftretenden PersonenFondsgesellschaftOPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 GmbH & Co. KGFerdinandstraße 25-27, 20095 HamburgTelefon: 040 – 411 1137-0Telefax: 040 – 411 1137-229Internet: www.op-shipping.come-Mail: info@op-shipping.comHANDELSREGISTERAmtsgericht Hamburg, HRA 110915GESCHÄFTSFÜHRUNGZur Geschäftsführung der Fondsgesellschaft ist ausschließlichdie Komplementärin (vgl. dazu unten “Persönlich haftendeGesellschafterin”) berechtigt und verpflichtet.HAUPTGESCHÄFTSTÄTIGKEITGegenstand des Unternehmens ist der direkte oder indirekteErwerb, das aktive Halten und das Verwalten von Anteilen anPersonengesellschaften in einer die Haftung der Gesell schaf -ter begrenzenden Rechtsform (nachfolgend zusammenfassend“Zielgesellschaften” genannt) zum Zwecke des Auf baus einesPortfolios von Schifffahrtsgesellschaften sowie die Erbrin -gung von Management-, Administrations- und sonstigenDienstleistungen durch direkte Einflussnahme gegenüber denZielgesellschaften.PERSÖNLICH HAFTENDE GESELLSCHAFTERINOPS <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 Verwaltungsgesellschaft mbHFerdinandstraße 25-27, 20095 HamburgTelefon: 040 – 411 1137-0Telefax: 040 – 411 1137-229Internet: www.op-shipping.come-Mail: info@op-shipping.comHANDELSREGISTERAmtsgericht Hamburg, HRB 111267GESCHÄFTSFÜHRUNGHans-Jürgen Kaiser-Blum,Alexander Tebbe,beide Ferdinandstraße 25–27, 20095 Hamburg132 __ Verbraucherinformation für den Fernabsatz


HAUPTGESCHÄFTSTÄTIGKEITDie OPS <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 Verwaltungsgesellschaft mbHübernimmt im Rahmen des Beteiligungsangebotes dieGeschäftsführung, die Vertretung sowie die Stellung als persönlichhaftende Gesellschafterin in der FondsgesellschaftOPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 GmbH & Co. KG, derOPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Ship 8 GmbH & Co. KG und der OPS<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Ship 9 GmbH & Co. KG sowie in etwaig neuzu gründenden Zielgesellschaften, an welchen sich dieFondsgesellschaft mehrheitlich beteiligt.TreuhänderinCaveras Treuhand GmbHFerdinandstraße 25-27, 20095 HamburgTelefon: 040/411 619 -100Telefax: 040/411 619 -129Internet: www.aquila-capital.deE-Mail: info@caveras-treuhand.deHANDELSREGISTERAmtsgericht Hamburg, HRB 90133USt-ID: DE236239027GESCHÄFTSFÜHRUNGJost RodewaldFerdinandstraße 25-27, 20095 HamburgHAUPTGESCHÄFTSTÄTIGKEITHauptgeschäftstätigkeit der Treuhänderin ist die treuhänderischeVerwaltung von Kommanditanteilen für Treugeber imRahmen von geschlossenen Fonds. Die Treuhänderin kann indiesem Rahmen auch eigene Kommanditeinlagen halten.Anbieterin des BeteiligungsangebotesOPS <strong>Ocean</strong> Partner <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KGFerdinandstraße 25-27, 20095 HamburgTelefon: 040/411 1137 - 0Telefax: 040/411 1137 -229Internet: www.op-shipping.comE-Mail: info@op-shipping.comHANDELSREGISTERAmtsgericht Hamburg, HRA 108204USt-ID: DE261423787GESCHÄFTSFÜHRUNGZur Geschäftsführung der Anbieterin ist ausschließlich dieOPS <strong>Shipping</strong> Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz inHamburg, eingetragen im Handelsregister des AmtsgerichtsHamburg unter HRB 102753 berechtigt und verpflichtet.Die Geschäftsanschrift der OPS <strong>Shipping</strong>Verwaltungsgesellschaft mbH lautet:Ferdinandstraße 25-27, 20095 HamburgTelefon: 040/411 1137 – 0,Telefax: 040/411 1137 -229Internet: www.op-shipping.comE-Mail: info@op-shipping.com.Geschäftsführer der OPS <strong>Shipping</strong> VerwaltungsgesellschaftmbH sind Herr Hans-Jürgen Kaiser-Blum und Frau CristinaBülow.HAUPTGESCHÄFTSTÄTIGKEITHauptgeschäftstätigkeit der Anbieterin ist der Betrieb einesEmissionshauses, insbesondere die Beschaffung, Konzeptionund der Vertrieb von Vermögensanlage-Produkten in Formvon geschlossenen Fonds sowie die langfristige Verwaltung,Beratung und Unterstützung von Projektgesellschaften, insbesondereauch die Betätigung als Manager von geschlossenenFonds in der Schifffahrt. Ausgenommen ist die RechtsundSteuerberatung sowie Tätigkeiten, die unter das Gesetzüber Kapitalanlagegesellschaften fallen oder Bank undVersicherungsgeschäfte darstellen sowie sonstige erlaubnispflichtigeTätigkeiten, es sei denn, dass für diese Tätigkeiteneine Erlaubnis vorliegt.AufsichtsbehördeNach derzeitiger Rechtslage ist für die vorgenannten Gesell -schaften die Zulassung oder Überwachung durch eine Auf -sichts behörde nicht vorgesehen.<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 133


GeneralvermittlerOPS <strong>Ocean</strong> Partner <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KGFerdinandstraße 25-27, 20095 HamburgTelefon: 040/411 1137 - 0Telefax: 040/411 1137 -229Internet: www.op-shipping.comE-Mail: info@op-shipping.comHANDELSREGISTERAmtsgericht Hamburg, HRA 108204USt-ID: DE261423787Vertragsspracheeingerichtete Schlichtungsstelle anrufen. Die Beschwerde istschriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhalts undunter Beiführung der zum Verständnis der Beschwerde erforderlichenUnterlagen zu erheben. Der Anleger (Beschwerde-führer) hat zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch keinGericht, keine Streitschlichtungsstelle, keine Gütestelle, dieStreitbeilegung betreibt, angerufen hat und auch keinenaußergerichtlichen Vergleich mit dem Beschwerdegegnerabgeschlossen hat. Im Übrigen gilt die Schlichtungsstellen -verfahrensverordnung. Diese ist unter der vorgenanntenAdresse der Deutschen Bundesbank erhältlich. Der Anlegerkann jedoch unabhängig davon Klage vor den zuständigenGerichten erheben.Maßgebliche Sprache für das Vertragsverhältnis und dieKommunikation mit dem Anleger ist deutsch.Rechtsordnung / GerichtsstandEinlagensicherungEs besteht kein Garantiefonds oder eine vergleichbareSicherung der Einlagen der Anleger.Für sämtliche Verträge und sonstige Schuldverhältnisse, diefür die Beteiligung des Anlegers maßgeblich sind, gilt dasRecht der Bundesrepublik Deutschland.Sofern der Anleger Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist,gelten hinsichtlich des Gerichtsstandes diese gesetzlichenVorgaben. Ansonsten ist als Erfüllungsort für den Gesell -schaftsvertrag sowie für den Treuhand- und Verwaltungs -vertrag Hamburg vereinbart.Informationen zu den VertragsverhältnissenDie Vertragsverhältnisse zwischen dem Anleger, der Fonds -gesellschaft und der Treuhänderin sind jeweils ausführlich imBeteiligungsangebot OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3GmbH & Co. KG vom 29. Dezember 2009 (nachfolgend"Verkaufs prospekt“ genannt) sowie in der Beitrittserklärungbeschrieben. Wegen näherer Einzelheiten zu den Vertrags -verhältnissen wird auf diese Dokumente verwiesen.Außergerichtliche StreitschlichtungWesentliche LeistungsmerkmaleDie Möglichkeit zum Anrufen einer außergerichtlichen Streit -schlichtungsstelle ist vertraglich nicht vorgesehen. Soweit derAnleger die Beteiligung im Wege des Fernabsatzes im Sinnevon § 312 b BGB erworben hat, kann er bei Streitigkeiten ausder Anwendung von Vorschriften des BGB betreffend Fern -absatzverträge über Finanzdienstleistungen die bei derDeutsche Bundesbank,– Schlichtungsstelle –Wilhelm-Epstein-Straße 1460431 Frankfurt am MainTelefon: 069 – 2388 - 1907 / 1906 / 1908Telefax: 069 – 2388 - 1919e-Mail: schlichtung@bundesbank.deInternet: www.bundesbank.deDer Anleger beteiligt sich auf Grundlage des Gesellschafts -vertrages der Fondsgesellschaft und des Treuhand- und Ver -waltungsvertrages entweder mittelbar als Treugeber über dieCaveras Treuhand GmbH oder unmittelbar als im Han dels -register eingetragener Kommanditist an der Fonds gesellschaft.Die Fondsgesellschaft beabsichtigt, mittelbar über ihre beiden100%igen Tochtergesellschaften OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Ship 8GmbH & Co. KG und/oder OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> Ship 9GmbH & Co. KG oder eine andere Gesellschaft in der Rechts -form einer GmbH & Co. KG ein oder mehrere Seeschiffe zuer werben, zu betreiben und am Ende der Fondslaufzeit zu134 __ Verbraucherinformation für den Fernabsatz


veräußern. Die von der Fondsgesellschaft mittelbar zu erwerbendenSeeschiffe sollen bestimmte <strong>Invest</strong>itionskriterien, dieauf Seite 34 des Verkaufsprospektes im Einzelnen dargestelltsind, erfüllen. Die aus dem Betrieb der Schiffe erzieltenErträge sollen der Tonnagebesteuerung gemäß § 5a EStGunterliegen.Anlegern, die vor dem Ende der geplanten Platzierungsfristzum 30. Juni 2010 mindestens 50 % ihrer Zeichnungssummeeingezahlt haben, steht ein Frühzeichnerbonus in Höhe von5 % p.a. bezogen auf ihre jeweilige Zeichnungssumme zu.Der Frühzeichnerbonus bezieht sich auf die Höhe der tatsächlichvom Anleger eingezahlten Zeichnungssumme undberechnet sich ab dem Zeitpunkt der Einzahlung von mindestens50 % der Zeichnungssumme bis zum Zeitpunkt des tatsächlichenAblaufs der Platzierungsfrist bzw. der Schließungder Fondsgesellschaft. Die Komplementärin der Fondsgesell -schaft ist in freiem Ermessen berechtigt, den Bonuszeitraumentsprechend zu verlängern. Sofern von der Komplementärinvor Ablauf der Platzierungsfrist bzw. der Schließung derFondsgesellschaft die Einzahlung weiterer 50 % der Zeich -nungssumme angefordert werden, gilt der Frühzeichnerbonusnach Maßgabe der vorstehenden Regelungen auch für dieweiteren 50 % der Zeichnungssumme.Weitere vom Anleger zu zahlende Steuern und Kosten (LieferundVersandkosten, sonstige Kosten), zusätzliche Kommuni -kationskostenLiefer- und Versandkosten oder gesondert berechnete Kom -munikationskosten fallen nicht an. Der Anleger ist verpflichtet,die Treuhänderin von allen Kosten – mit Ausnahme derKosten des Geschäftsbetriebs der Treuhänderin – freizuhalten,die der Treuhänderin im Zusammenhang mit der Beteiligungan der Fondsgesellschaft und deren Verwaltung entstehen.Als weitere Kosten fallen Gebühren und Auslagen für dienotarielle Beglaubigung der Handelsregistervollmacht und fürNotar- und Gerichtskosten für die Handelsregistereintragungan. Im Falle der Übertragung der Beteiligung oder des Aus -scheidens des Anlegers können ebenfalls Kosten anfallen(z.B. Gutachterkosten, Transaktionskosten).Kosten und Gebühren, die im Zusammenhang mit der Ein -zahlung der Zeichnungssumme bei der das Einzahlungs kontoführenden Bank anfallen, werden von der Fondsgesell schaftgetragen. Kosten und Gebühren, die dem Treugeber von seinereigenen Bank in Rechnung gestellt werden oder die fürdie Umwechslung von Euro in US-Dollar anfallen, hat derAnleger selbst zu tragen.Im Übrigen partizipieren die Anleger grundsätzlich im Ver -hältnis der von ihnen gezeichneten und eingezahlten Zeich -nungssummen durch Gewinnzuweisungen und Entnahme -rechte mittelbar an den wirtschaftlichen Ergebnissen der vonder Fondsgesellschaft mittelbar betriebenen Seeschiffe.Detaillierte Informationen zu den vom Anleger im Zusam -menhang seiner Beteiligung an der Fondsgesellschaft anfallendenKosten sind ausführlich im Abschnitt “Kosten beiErwerb, Verwaltung und Veräußerung der Beteiligung” aufSeite 78 f beschrieben.Die weiteren Einzelheiten zu den wesentlichen Leistungs -merkmalen der Beteiligung an der Fondsgesellschaft sinddem Verkaufsprospekt zu entnehmen.PreiseDer Anleger hat die von ihm übernommene Zeichnungs -summe in Höhe von 50 % innerhalb von zehn Kalendertagennach Annahme der Beitrittserklärung zu zahlen. Die verbleibenden50 % der Zeichnungssumme werden, möglicherweiseauch noch während der Platzierungsphase, innerhalb vonzehn Kalendertagen nach Aufforderung durch die Komple -mentärin, spätestens aber innerhalb von zehn Kalendertagennach Ende der Platzierungsphase fällig.Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porti usw. hat derAnleger selbst zu tragen.Die steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung sind imKapitel “Steuerliche Grundlagen” auf den Seiten 90 bis 96ausführlich dargestellt.<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 135


Zahlung und Erfüllung der Verträge, weitereZahlungsbedingungenDie Zeichnungssumme ist in Höhe von 50 % innerhalb vonzehn Kalendertagen nach Annahme der Beitrittserklärung, inHöhe der verbleibenden 50 % - während der Platzierungs -phase - innerhalb von zehn Kalendertagen nach Auffor de -rung durch die Komplementärin, spätestens aber innerhalbvon zehn Kalendertagen nach Ende der Platzierungsphaseauf das Mittelverwendungskonto (USD /w Einwerbung) derFondsgesellschaft OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3GmbH & Co. KG, Konto-Nr. USD 05-57564-002bei der Berenberg Bank (BLZ 201 200 00),IBAN: DE80201200000557564002, BIC bzw. SWIFT-CodeBEGODEHH (nachfolgend “Einzahlungskonto”) unter Angabedes Namens des Anlegers mit dem Vermerk “OPS <strong>Ocean</strong><strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3” sowie der Treugeberregister -nummer, falls bereits bekannt, einzuzahlen.Sofern der Anleger seine fällige Zeichnungssumme in Euroeinzahlt, wird die das Einzahlungskonto führende Bank dievom Anleger erhaltenen Beträge auf dessen Kosten mit demjeweils am Tag des Umtauschs geltenden Tageskurses inUS-Dollar umtauschen. Sofern aufgrund des Umtauschs vonEuro in US-Dollar keine vollständige Einzahlung auf die fälligeZeichnungssumme erfol gt ist, werden etwaige Einzah -lungs differenzen, sofern diese nicht von der Komplementärinnach gefordert werden, mit künftigen Auszahlungen derFonds gesellschaft an den Anleger verrechnet. Etwaige Überzahlungenwerden, vorbehaltlich ausreichender Liquidität beider Fondsgesellschaft, im Rahmen der ersten Auszahlung anden Anleger ausgezahlt.Bei nicht fristgerechter Einzahlung ist die Treuhänderin nachMaßgabe des Treuhand- und Verwaltungsvertrages berechtigt,ab Fälligkeit Verzugszinsen sowie Schadensersatz wegenNichterfüllung zu verlangen und den Anleger vollständigoder teilweise aus der Fondsgesellschaft auszuschließen.LeistungsvorbehalteNach Annahme des Angebotes auf Abschluss eines TreuhandundVerwaltungsvertrages durch die Anbieterin bestehen– vorbehaltlich einer etwaigen ganz oder teilweisen Rück -abwicklung der Fondsgesellschaft nach Maßgabe des § 17Abs. (3) und Abs. (4) des Gesellschaftsvertrages – keineLeistungsvorbehalte der Fondsgesellschaft.Die Mittelverwendungskontrolleurin wird einer Freigabe undWeiterleitung des Beteiligungskapitals indes erst zustimmen,wenn die Voraussetzungen des Mittelverwendungskontroll -vertrages erfüllt sind.Spezielle Risiken der BeteiligungDie Beteiligung unterliegt den üblichen Risiken, die mit einer<strong>Invest</strong>ition in geschlossene Fonds verbunden sind. Eine ausführlicheDarstellung der mit der Beteiligung verbundenenRisiken, inklusive der strukturellen Risiken, befindet sich imKapitel “Risikohinweise” des Verkaufsprospekts.Informationen über die Besonderheitender FernabsatzverträgeInformation zum Zustandekommen der Verträge im FernabsatzDer Anleger bietet durch Unterzeichnung und Übersendungder Beitrittserklärung den Abschluss des Treuhand- undVerwaltungsvertrages an. Die Fondsgesellschaft hat demAbschluss des Treuhandvertrages im Rahmen des TreuhandundVerwaltungsvertrages bereits zugestimmt. Mit der An -nahme der Beitrittserklärung durch die Treuhänderin – vertretendurch die Anbieterin – kommt der Treuhand- undVerwaltungsvertrag zwischen der Caveras Treuhand GmbH,der Fondsgesellschaft und dem Anleger zustande undbegrün det das Treuhandverhältnis zwischen der CaverasTreuhand GmbH und dem Anleger.Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Beitrittserklärungsowie dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft unddem Treuhand- und Verwaltungsvertrag, welche jeweils aufden Seiten 102 bis 115 und 127 bis 130 des Verkaufs pros -pekts abgedruckt sind.Jeder Anleger ist berechtigt, unter Übernahme aller damitverbundenen Kosten und Gebühren, von der Treuhänderindie Übertragung der bisher für ihn gehaltenen Beteiligungund seine Eintragung in das Handelsregister der Fonds ge -selschaft zu verlangen. Weitere Einzelheiten ergeben sich ausdem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft und demTreuhand- und Verwaltungsvertrag.136 __ Verbraucherinformation für den Fernabsatz


WiderrufsrechteDem Anleger steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach§ 355 BGB zu. Die Widerrufsbelehrung ist in der Beitritts -erklärung abgedruckt und vom Anleger gegenzuzeichnen.__ der unmittelbar als Kommanditist an der Fondsgesellschaftbeteiligte Anleger aus dieser gemäß § 21 desGesell schaftsvertrages ausscheidet und eine von derFondsgesellschaft geschuldete Abfindung an den Anlegergezahlt ist.Mindestlaufzeit der Verträge, vertraglicheKündigungsregelungen und VertragsstrafenDie Fondsgesellschaft endet, ohne dass es eines Auflösungs -beschlusses bedarf, zum 31. Dezember 2020. Die Komple -mentärin hat das Recht, die Dauer der Gesellschaft einseitigzweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern, wenn derStand der Abwicklung der im Vermögen der Fonds gesell -schaft befindlichen Anlagen dies erforderlich macht. Eineweitere Verlängerung der Laufzeit kann von der Gesellschaf -terversammlung der Fondsgesellschaft mit einfacher Mehrheitbeschlossen werden.Vor Beendigung der – gegebenenfalls verlängerten – Laufzeitkönnen die Anleger ihre Beteiligung nur aus wichtigemGrund kündigen. Die Kündigung hat schriftlich an dieKomplementärin der Fondsgesellschaft zu erfolgen. Ist derAnleger nicht selbst im Handelsregister eingetragen, kann erdie Treuhänderin schriftlich anweisen, die treuhänderischgehaltene Kommanditbeteiligung zu kündigen.Im Falle einer Kündigung steht dem Anleger eine gemäß § 22des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft zu ermittelndeAbfindung zu.Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird für die Dauerdes Bestehens der Fondsgesellschaft bis zu deren Vollbe endi -gung fest geschlossen. Er kann vom Anleger und von derTreuhänderin nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wennDie Rechtsfolgen einer Beendigung des Vertragsverhältnissesbestimmen sich nach § 10 des Treuhand- und Verwaltungs -vertrages und nach § 22 des Gesellschaftsvertrages.Eine Übertragung der Treugeber- bzw. Kommanditisten stel -lung ist nach Maßgabe des § 5 des Treuhand- und Verwal -tungsvertrages und des § 18 des Gesellschaftsvertrages derFondsgesellschaft möglich.Vertragsstrafen sind nicht vorgesehen. Bei Ausschluss einesAnlegers wegen Nichtleistung der Einlage erhält dieser keineAbfindung. Im Falle eines Ausschlusses aus der Fondsgesell -schaft aus wichtigem Grund ist das Abfindungsguthabengegenüber den Abfindungsguthaben, welche ein Anleger beieinem sonstigen Ausscheiden aus der Gesellschaft erhält,reduziert.Sprach- und Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestelltenInformationenDie hier zur Verfügung gestellten Informationen beruhen aufdem Stand zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung. Sie sindwährend der Dauer des öffentlichen Angebots wirksam undwerden während dieses Zeitraums ebenfalls durch einenNachtrag vom Verkaufsprospekt aktualisiert. Sämtliche In -formationen stehen ausschließlich in deutscher Sprache zurVerfügung.__ die Treuhänderin ganz oder teilweise mit dem für den Anleger gehaltenen Teil ihrer Beteiligung aus der Fondsgesellschaft ausscheidet und eine von der Fondsgesell schaftgeschuldete Abfindung an den Treugeber gezahlt istoder<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 137


GlossarAusflaggungEine Reederei lässt ein Schiff in das Schiffsregister einesanderen Staates eintragen, um Schiffsbetriebskosten wie Per -so nalkosten, Sozialbeiträge und Lohnsteuern zu redu zierenund nicht den deutschen Bemannungsvorschriften unterworfenzu sein.AuszahlungEntnahmen von Liquiditätsüberschüssen, die anteilig auf dieAnleger verteilt werden.Bareboat CharterDie Bareboat Charter ist eine Charterform, bei der das reineSchiff ohne Ausrüstungsgegenstände, Besatzung, Proviant,Treibstoff etc. verchartert wird. Der Charterer muss dieAufwendungen für Reparatur, Wartung, Instandhaltung undBesatzung des Schiffes selbst tragen.BefrachterVerlader, Versender, Absender, häufig auch Spediteur oderCharterer.BefrachtungskommissionDie Provision für die Vermittlung eines Chartervertrages. DieBefrachtungskommission wird beim Abschluss eines Charter -vertrages durch fremde Dritte (Makler) fällig.BeiratGremium, das die Interessen der Anleger vertritt und mehrheitlichvon ihnen gewählt wird. Unterstützt und berät dieFondsgeschäftsführung.BereederungTechnisches und kaufmännisches Management eines Schiffes.Bereederungskommission/BereederungsvergütungDie Vergütung des Vertragsreeders für das technische undkommerzielle Management eines Schiffes. Dazu gehören u. a.die Vercharterung des Schiffes, die Versorgung mit den notwendigenAusrüstungsgegenständen, die Auswahl der Besat -zung, die Instandhaltung sowie das Finanzmanagement. DerUmfang der Dienstleistung wird im Bereederungsvertrag vereinbart.BetriebsergebnisGewinn oder Verlust als Differenz zwischen einzahlungswirksamenErträgen (Zugang liquider Mittel) und auszahlungswirksamenAufwendungen (Abgang liquider Mittel) desGeschäftsjahres. Im Falle der Schifffahrtgesellschaften ergibtsich das Betriebsergebnis aus den Nettochartererlösen abzüglichSchiffsbetriebskosten, Zinsaufwendungen und Gesell -schaftskosten.Blind PoolFondsgesellschaft, bei der die Prospektaufstellung und dieEinwerbung des Eigenkapitals vor der geplanten <strong>Invest</strong>itions -tätigkeit erfolgen.138 __ Glossar


BunkerkostenTreibstoffkosten für ein Schiff. Die Bunkerkosten sind vomjeweiligen Charterer gemäß Chartervertrag zu tragen.ChartererDer “Mieter” eines Schiffes (Befrachter), in der Regel Linien -reederei bzw. Liniendienst, dem ein Schiff für eine festgelegteZeitspanne zu einem festgelegten Preis zur Nutzung überlassenwird.CharterrateDer Mietpreis für die Überlassung eines Schiffes, den der Eig -ner vom Charterer erhält. Er ist u. a. abhängig vom Schiffs -typ, der Schiffsgröße und der Ausstattung des Schiffes.Weitere Einflussfaktoren sind das Fahrtgebiet, das vorhandeneAngebot an Chartertonnage, die Marktsituation sowie dieDauer der Charter.ChartervertragVertrag zwischen dem Charterer und dem Eigentümer desSchiffes für die Zeit der Beschäftigung.ContainerInternational standardisierte und registrierte Metallbox zumTransport von verschiedenen Waren. Siehe auch: TEU undFEUContainerfeederContainerschiffe in einer Größenordung bis ca. 2.000 TEU.Sie transportieren Container zwischen den kleinen und dengroßen Haupthäfen. Siehe auch: Feeder ServiceContainerschiffEin Seeschiff, das in erster Linie für den Transport vonContainern konstruiert und gebaut wird.DockungEin Schiff muss regelmäßig für die vorgeschriebenen War -tungsarbeiten in ein Dock einfahren. Hierbei werden z. B. dietechnischen Anlagen gewartet und Arbeiten vorgenommen,bei denen das Schiff nicht im Wasser sein kann, z. B. Erneu -erung des Schutzanstriches der Außenhaut.DWT (Dead Weight Tons)Maß für die Tragfähigkeit eines Schiffes.EinschiffsgesellschaftGesellschaft, üblicherweise in der Rechtsform der KG, die eineinzelnes Schiff erwirbt und betreibt.Feeder ServiceFür den rationellen Containertransport notwendiger Zu -bringer- und Verteilerdienst mit kleinen Containerschiffen(Feedern), die die von den größeren Schiffen nicht direktangelaufene Häfen bedienen. (Engl.: feed = füttern)Siehe auch: ContainerfeederFestcharterEin Vertrag zwischen Schiffseigner und Chartergesellschaftüber einen bestimmten Zeitraum mit einer festen Charterrate.FEUFourty foot equivalent unit (foot = engl. Längenmaß)Standardcontainer mit einer Länge von 40 Fuß (12,19m),Breite: 8 Fuß (2,44 m), Höhe: 8 Fuß, 6 Zoll (2,59 m).Siehe auch: TEUGearDas eigene Ladegeschirr eines Schiffes.Geared/GearlessAusstattung mit oder ohne eigene Bordkrane zur Be-/Entla -dung des Schiffes.Germanischer LloydInternational renommierte Klassifikationsgesellschaft – “TÜV”für Schiffssicherheit, -konstruktion, -technik und Meeres -technik. Zertifizierung nach international standardisiertenManagement- und Qualitätssystemen.Geschlossener FondsBeteiligungsgesellschaft für eine <strong>Invest</strong>ition in feststehenderHöhe. Ein geschlossener Fonds wird regelmäßig in der Rechts -form einer Personengesellschaft (z. B. Kommanditgesellschaft)geführt. Ist das erforderliche Kapital eingeworben, wird derFonds geschlossen, der Kreis der Kapitalanleger ist alsobegrenzt.<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 139


GmbH & Co. KGBesondere Ausprägung der im Handelsgesetzbuch (HGB)geregelten Kommanditgesellschaft (KG). Der unbegrenzt haftendeGesellschafter (Vollhafter, Komplementär, persönlichhaftender Gesellschafter (phG)) ist im Gegensatz zur reinenKG keine natürliche Person, sondern eine juristische Person(GmbH). Übliche Rechtsform bei geschlossenen Fonds.Siehe auch: KommanditgesellschaftHandelsregister (HR)Öffentliches Verzeichnis beim jeweiligen Amtsgericht.Registriert werden Vollkaufleute, die ein im Handelsgesetz -buch (HGB) genanntes Handelsgewerbe betreiben. Im Han -delsregister Abteilung A (HRA) werden Personengesell -schaften (z. B. Kommanditgesellschaft / KG oder GmbH & Co.KG, offene Handelsgesellschaft / oHG) eingetragen, in HRBKapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG).IMOInternational Maritime Organisation: 1958 gegründete Unter -organisation der UNO mit Sitz in London. Sie ist eine beratende,zwischenstaatliche Schifffahrtsorganisation mit derzeit124 Mitgliedsländern. Ihre Hauptaufgaben sind: Ver besserungder Schiffssicherheit und Verhütung von Meeresverschmut -zung durch Schiffe.ISLIInstitut für Seeverkehrswirtschaft und Logistik in Bremen.Erstellt und veröffentlicht Analysen zur Entwicklung derSchifffahrtsmärkte.ISM-CodeInternationaler Sicherheitsmanagement Code. Ziel ist dieSchaffung von Normen für Maßnahmen zur sicherenBetriebsführung von Schiffen und zur Vermeidung vonUmweltkatastrophen.KlasseEine Art “TÜV”/Eingruppierung und Beschreibung für einSchiff, abgenommen und durchgeführt durch die zuständigeKlassifikationsgesellschaft. Diese verlangen in einem meist5-jährigen Intervall Dockungen des Schiffes, um das Schiffzu begutachten. Siehe auch: DockungKnotenMaßeinheit für die Geschwindigkeit eines Schiffes1 kn (Knoten) = 1,852 km/Stunde.Kommanditgesellschaft (KG)Personenhandelsgesellschaft, bei der bei einem oder mehrerenGesellschaftern die Haftung gegenüber den Gläubigern derGesellschaft auf den Betrag der von ihnen übernommenenVermögenseinlage beschränkt ist (Kommanditisten). Bei dempersönlich haftenden Gesellschafter findet eine Beschränkungder Haftung dagegen nicht statt. Vorschriften über die Kom -manditgesellschaft sind in den §§ 161 bis 177a HGB geregelt.KommanditistGesellschafter einer Kommanditgesellschaft, bei dem dieHaftung gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft auf denBetrag der von ihm übernommenen Vermögenseinlagebeschränkt ist.KommanditkapitalKapital, das die Kommanditisten insgesamt aufbringen.Entspricht – ausgenommen Einlagen der Gründungskomman -ditisten – dem einzuwerbenden Eigenkapital. Neben dem ggf.in Anspruch genommenen Fremdkapital (Bankdarlehen)wesentlicher Teil des Gesamtkapitals einer Kommanditgesell -schaft / Beteiligungsgesellschaft.KomplementärPersönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditge -sellschaft.LadefähigkeitMaximales Ladegewicht, das ein Schiff aufnehmen kann.(Engl.: Tons Deadweight Cargo Carrying Capacity (TDCCC))LadegeschirrBordeigene Krane, die vor allem auf kleinen und mittlerenContainerschiffen vorkommen. Siehe auch Gear undGeared/Gearless140 __ Glossar


LängeBei den Hauptabmessungen des Schiffes wird die Länge entwederüber die gesamte Länge (“Länge über alles”) oder überdie kürzere Wasserlinie (“In der Wasserlinie”) oder - nochkürzer - zwischen Ruderschaft und vorderem Ende der Was -serlinie (“Zwischen den Loten”) angegeben.LinienreedereiLogistikunternehmen, das Haus-zu-Haus-Transporte fürIndustrie- und Handelskunden organisiert. Bietet regelmäßigeLinienverkehre mit festen Fahrplänen an.LinienschifffahrtIm Gegensatz zur Trampschifffahrt stehen den Verladern dieSchiffe mit festem Fahrplan, Anlaufhäfen, Tarifen und fixiertenTransportbedingungen zur Verfügung. Die Häfen werdenunabhängig vom Ladungsaufkommen bedient.Lloyd's RegisterEine der großen Klassifikationsgesellschaften (“Schiffs-TÜV”)der Welt mit Sitz in London.Loss of Hire-VersicherungVersicherung, die die Schifffahrtsgesellschaft gegen Charter -ausfall aufgrund technischer Ausfallzeiten schützt.Main PortHaupthafen: Hafen mit tiefer Fahrrinne, der in einem Linien -dienst regelmäßig und direkt bedient wird.Marpol (Marine Pollution)Internationales Übereinkommen gegen die Meeresverschmut -zung durch Schiffe.MittelverwendungskontrolleKontrolle der Verwendung der von Kapitalanlegern einge -zahl ten Gelder, z. B. durch eine unabhängige Wirtschafts -prüfungsgesellschaft.NettocharterrateNettomiete für ein Schiff, nach Abzug von Kommissionenund Bereederungsgebühren.Nettoraumzahl (NRZ)(Engl.: net tonnage) Maßeinheit nach IMO-Vermessung fürdie Summe der Volumen der Laderäume bzw. für Fahrgästenutzbare Räume eines Schiffs multipliziert mit einem von derSchiffsgröße abhängigen Faktor. Die Nettoraumzahl istBezugsbasis für die Tonnagesteuerermittlung.Offenes SchiffsregisterSchiffsregister, das auch Schiffe aus anderen Staaten aufnimmtund dadurch das Ausflaggen von Schiffen ermöglicht.Die Nationalität der Eigentümer und die des Schiffes unterscheidensich. Die größten offenen Schiffsregister unterhaltenLiberia, Panama, Malta und Singapur.Panamax-ContainerschiffContainerschiff, das gerade noch den Panama-Kanal passierenkann. Maximale Abmessungen: 294,13 m Länge; 32,20 mBreite; 12,04 m Tiefgang. Engpass sind die Schleusen.Siehe auch: Post-Panamax-ContainerschiffPoolZusammenschluss mehrerer Schiffe zu einem Erlöspool (evtl.verschiedener Ree dereien), z. B. für ein bestimmtes Fahrt -gebiet. Je nach Aus gestaltung des Poolvertrages werden dieErlöse der beteiligten Schiffe auf die beteiligten Schifffahrts -gesellschaften nach einem Punktesystem verteilt.Post-Panamax-ContainerschiffContainerschiff, das die für den Panamakanal höchstzulässigenAbmessungen, 32,20 m Breite, überschreitet. Siehe auch:Panamax-ContainerschiffProspektprüfungBeurteilung eines Beteiligungs- oder Emissionsprospekts,unterlegt durch ein Prospektgutachten.ReedereiUnternehmen, das Schiffe betreibt bzw. Liniendiensteunterhält.<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 141


Reefer-Container (Kühlcontainer)Isolierter Container, der mit Kühl-Aggregaten ausgestattet ist,um verderbliche Ladung zu transportieren.Reefer-Plug (Kühlcontaineranschluss)Stromanschluss für Reefer-Container im Containerschiff oderam Terminal.RegisterSiehe: Seeschiffsregister.S & P IndexDer Sales & Purchase Index stellt die historische Preis ent -wicklung für gebrauchte Containerschiffe dar.SchiffsbetriebskostenAlle reiseunabhängigen Kosten, die durch den Betrieb einesSeeschiffes hervorgerufen werden. Dazu zählen z. B. Aus -rüstungs-, Personal- und Versicherungskosten sowie Kostenfür Ersatzteile, Wartung, Farben oder Schmieröle.Second-Hand-TonnageIn Fahrt befindliche Schiffe, die verkauft werden.Seeschiffsregister (SSR)Verzeichnis aller Schiffe unter der Flagge eines Staates beiVorlage des Schiffsmessbriefes. In Deutschland wird es vomjeweils zuständigen Amtsgericht geführt. Das Schiffsregisterist in die drei Abteilungen der Identitätsangaben des Schiffes(z. B. Größe), Eigentumsverhältnisse und Rechte Dritter (z. B.Hypotheken) aufgeteilt. Als Nachweis der Eintragung erhältder Eigner das Schiffszertifikat. Generell wird zwischen offenenund geschlossenen Registern unterschieden. Letztere sindnur Reedern zugänglich, die ihren Hauptsitz in dem jeweiligenStaat haben.Selfsustained Container VesselContainerschiff, das mit eigenem Geschirr laden und löschenkann.SOLAS (Safety of Life at Sea-Convention)Internationale Konvention zum Schutz menschlichen Lebensauf See seit 1974. Die Vorschriften beinhalten sicherheitsförderndebauliche Maßnahmen und schreiben bestimmte Aus -rüstungsgegenstände vor, um die ausreichende Stabilität imLeckfall des Schiffes zu gewährleisten und allgemein dieSchiffssicherheit zu verbessern.SpotmarktChartermarkt, auf dem Schiffe kurzfristig für eine fest definierteReise oder für einen kurzen Zeitraum Beschäftigungfinden.Time Charter (TC)Zeitcharter, zeitlich begrenzter Mietvertrag für ein Schiff.Siehe auch: Zeitchartertdw (tons deadweight)Maßeinheit für die gesamte Tragfähigkeit eines Schiffes -DWT (dead weight ton).TEUTwenty foot equivalent unitISO-Standardcontainer mit einer Länge von 20 Fuß (6,06 m),Breite 8 Fuß (2,44 m), Höhe 8 Fuß, 6 Zoll ( 2,59 m).Siehe auch: FEUTEU und “14 t homogen”Statistische Recheneinheit, die im Containerverkehr benutztwird. “14 t homogen” ist ein Standardmaß, um Gewicht zumessen. Es wird unterstellt, dass jeder Standardcontainer mit14 Tonnen beladen ist. Beide Angaben zusammen ermöglichenerst eine Einschätzung der Belastbarkeit des Schiffes.TiefgangDer Abstand zwischen dem absolut tiefsten Punkt des Schif -fes (Unterkante Kiel) und der tatsächlichen Wasserlinie.SlotContainerstellplatz auf einem Schiff.142 __ Glossar


TonnageMaßeinheit für Schiffsraum. Seit dem 19. Jahrhundert wirdder Rauminhalt (Volumen, nicht Gewicht) des Schiffes inRaum- oder Registertonnen gemessen. Eine Bruttoregister -tonne (BRT, engl.: gross registered tonnage / GRT) entsprichtdabei 100 Kubikfuß oder rd. 2,83 Kubikmetern. Nettotonnage(NRT) bezeichnet dagegen nur den Rauminhalt des Fracht -raums. Seit 1982 wird nach Brutto- und Nettoraumzahl(BRZ, NRZ) vermessen. Von Tonnage spricht man auch, wennLadung, Ladungskapazitäten oder Frachtraum gemeint sind.TonnagesteuerPauschale Gewinnermittlung bei Betrieb eines Handelsschiffesim internationalen Verkehr. Seit 1999 in § 5a EStG geregeltesWahlrecht. Die Besteuerung ist nicht ertragsabhängig, sondernam Frachtraum (Tonnage) zu bemessen. Dient der An -passung der steuerlichen Bedingungen in der Seeschifffahrtan den internationalen Standard.TrampschifffahrtBedarfsfahrt: Sie dient vornehmlich der Beförderung vonMassengütern. Die Trampschifffahrt hat keinen festen Fahr -plan und nimmt Ladung dort auf, wo sie angeboten wird.Die Frachtraten richten sich nach Angebot und Nachfrage.Typische Schiffe der Trampschifffahrt sind Tanker, Schwer -gut- und Massengutfrachter.TreuhandgesellschaftUnternehmen, das treuhänderisch und uneigennützig imAuftrag und für Rechnung eines oder mehrerer Treugeber(Anleger) tätig ist.VerkaufsprospektAngebotsunterlagen mit wesentlichen Eckdaten und Verträ -gen des Beteiligungsangebotes.VollcontainerschiffEin Seeschiff, das in erster Linie für den Transport vonContainern konstruiert und gebaut wird.ZeitcharterZeitlich begrenzter Mietvertrag für ein Schiff. Im Regelfallwird eine Zeitcharter vereinbart, bei der der Schiffseigen -tümer dem Charterer das Schiff mit Schiffsführung undBesatzung zur Verfügung stellt. Der Schiffseigner ist zudemfür die Wartung und die Reparatur zuständig und trägt dasRisiko des technischen Ausfalls.TreugeberEine Person, die Eigentum an Sachen und / oder Rechten aufeinen Treuhänder überträgt, so dass diesem die volle Rechts -stellung eines Eigentümers verliehen wird. WirtschaftlicherEigentümer bleibt der Treugeber.TreuhänderEine natürliche oder juristische Person, die fremdes Eigentumin eigenem Namen, aber für fremde Interessen verwaltet.<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 143


Dem Vorreiter bei opportunistischenSchiffsbeteiligungen vertrauenMit über US-Dollar 29 Mio. Eigenkapital wurde2009 der erste Publikumsfonds von <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong><strong>Shipping</strong> geschlossen. Die hervorragende Resonanzbestätigt die Strategie der Fonds der Serie <strong>Shipping</strong><strong>Invest</strong>, jetzt die historisch niedrigen Schiffspreise zunutzen, um einen maximalen Wertzuwachs für privateAnleger zu erwirtschaften. Mit dem vorliegendenBeteiligungsangebot <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3wird die bisherige Erfolgsgeschichte fortgesetzt.144 __ <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3


<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> __ 145


146 __ Anlage


2010: Zeichen erkennen,Zeichen setzen –Zeichnen!<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3


<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong>OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong>GmbH & Co. KGFerdinandstraße 25 - 27D-20095 HamburgTelefon +49 (40) 411 11 37 - 0Telefax +49 (40) 411 11 37 - 229info@op-shipping.comwww.op-shipping.comWIR FREUEN UNS AUF IHRE BETEILIGUNG.


Beitrittserklärung, Empfangsquittung, Widerrufsbelehrung<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3Zeichen erkennen,Zeichen setzen –Zeichnen!


Leitfaden zur Zeichnung von<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 GmbH & Co. KG (nachstehend “Fondsgesellschaft” genannt)Zeichnungsunterlagen1. Was ist bei den Zeichnungsunterlagen zu beachten?Für eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist dieZusendung der Beitrittsunterlagen im Original erforderlich:__ Die Zeichnungsunterlagen bestehend aus Beitrittserklärung,Empfangsquittung und Widerrufsbelehrungzuvor vollständig analog abgedrucktem Musterausfüllen.__ Alle drei Dokumente sind jeweils an der vorgesehenen,hellblau markierten Stelle mit Ort und Zeichnungsdatumzu versehen und vom Zeichner zuunterschreiben.__ Bitte keine Streichungen auf den Unterlagen vornehmen,da sonst die Annahme nicht bzw. nichtreibungslos erfolgen kann.__ Eine Kopie des gültigen Personalausweises des Zeichners(Vorder- und Rückseite) oder des gültigen Reisepasses(Lichtbildseite) ist der Beitrittserklärungbeizufügen.__ Jeweils eine Kopie der Zeichnungsunterlagen ist fürden Zeichner bzw. für den Vermittler bestimmt.2. Warum ist eine Legitimationsprüfung erforderlich?Mit dem Inkrafttreten des geltenden Geldwäschegesetzes(“GWG”) am 20.08.2008 unterliegt der Markt der geschlossenenFonds diversen neuen Pflichten. Die Treuhänderinder Fondsgesellschaft, die Caveras TreuhandGmbH, ist verpflichtet eine Identifizierung Ihrer Vertragspartnerdurchzuführen und nachzuhalten.3. Wer führt die Legitimation durch?Die Legitimationsprüfung wird in der Regel durch denVermittler in Anwesenheit des Zeichners durchgeführt.Dies wird durch die Unterschrift des Vermittlers auf derEmpfangsquittung bestätigt. Darüber hinaus wird vondem legitimierenden Vermittler eine Kopie des gültigenPersonalausweises des Zeichners (Vorder- und Rückseite)oder des gültigen Reisepasses (Lichtbildseite) erstellt.Diese Kopie ist zusammen mit den Beitrittsunterlageneinzusenden.4. Postident - zusätzliche Möglichkeit der LegitimationAlternativ zu der unter Punkt 3 dargestellten Legitimationsprüfungkann die Identitätsprüfung des Zeichnerskostenfrei über das Postident-Verfahren der DeutschenPost AG durchgeführt werden. Die Postident Unterlagenstehen auf der Internetseite www.op-shipping.com zurVerfügung oder können bei dem Vertriebspartner oder beiOPS <strong>Ocean</strong> Partner <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG angefordertwerden.5. Wer ist der <strong>Invest</strong>orenkreis?Das Beteiligungsangebot <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3GmbH & Co. KG ist nur für die Platzierung und für denVertrieb innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestimmtund richtet sich an in der Bundesrepublik Deutschlandansässige Anleger. Personen, die zum Zeitpunkt desBeitritts zum Treuhand- und Verwaltungsvertrag über dieUS-amerikanische oder kanadische Staatsbürgerschaftverfügen oder einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltin den USA oder Kanada haben, oder Inhaber einerUS-amerikanischen oder kanadischen Green Card sind,können sich nicht an der Fondsgesellschaft beteiligen.6. Wer ist Empfänger der Zeichnungsunterlagen?OPS <strong>Ocean</strong> Partner <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KGFerdinandstraße 25-27, 20095 HamburgTelefon: +49 (40) 411 1137 - 0Telefax: +49 (40) 411 1137 -229Internet: www.op-shipping.comE-Mail: info@op-shipping.comWerden die Beitrittsunterlagen vorab per Telefax übermittelt,wird gebeten, die Originaldokumente über denPostweg nachzureichen.7. Wann wird die Beitrittserklärung angenommen?Als Voraussetzung für die Annahme müssen die Beitrittsunterlagender Treuhänderin Caveras Treuhand GmbHvollständig ausgefüllt und im Original unterschriebeninnerhalb der Platzierungsfrist vorliegen und der Beitrittvon der Komplementärin der Fondsgesellschaft zurAnnahme freigegeben sein. Mit der Annahme der Beitrittserklärungdurch die Treuhänderin wird der Treuhand-und Verwaltungsvertrag wirksam.


8. Was passiert nach Annahme der Beitrittserklärung?Im Zuge der Annahme wird die Beitrittserklärung vonder Treuhänderin erfasst und gegengezeichnet. Der Zeichnererhält von der Treuhänderin ein entsprechendesBestätigungsschreiben mit einer von der Treuhänderingegengezeichneten Kopie der Beitrittserklärung.9. Was ist bei der Einzahlung zu berücksichtigen?Die Zeichnungssumme ist in Höhe von 50 % innerhalbvon zehn Kalendertagen nach Annahme der Beitrittserklärungund in Höhe der verbleibenden 50 % innerhalbvon zehn Kalendertagen nach Aufforderung durch dieKomplementärin, spätestens aber innerhalb von zehnKalendertagen nach Ende der Platzierungfrist auf das vonder Treuhänderin für die Fondsgesellschaft geführte Konto,Konto-Nr. USD 05-57564-002 bei derBerenberg Bank (BLZ 201 200 00),IBAN: DE80201200000557564002,BIC bzw. SWIFT-Code BEGODEHH(nachfolgend “Einzahlungskonto”)unter Angabe des Namens des Anlegers mit dem Vermerk“OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3” sowie der Treugeberregisternummer,falls bereits bekannt, einzuzahlen.Sofern der Anleger seine fällige Zeichnungssumme inEuro einzahlt, wird die das Einzahlungskonto führendeBank die vom Anleger erhaltenen Beträge auf dessenKosten mit dem jeweils am Tag des Umtauschs geltendenTageskurs in US-Dollar umtauschen. Sofern aufgrund desUmtauschs von Euro in US-Dollar Einzahlungsdifferenzenentstehen, können etwaige Unterzahlungen nachgefordertbzw. mit künftigen Auszahlungen der Fondsgesellschaftan den Anleger verrechnet werden. EtwaigeÜberzahlungen werden im Rahmen der ersten Auszahlungan den Anleger ausgezahlt.11. Was ist der Finanzverwaltung anzugeben?Das Betriebsstättenfinanzamt der Fondsgesellschaft stelltdas steuerliche Ergebnis des Besteuerungszeitraums sowohleinheitlich für die Fondsgesellschaft als auch gesondertfür deren Gesellschafter (Anleger) fest. Der entsprechendeFeststellungsbescheid ist Grundlagenbescheid fürdie Einkommensteuerbescheide der Anleger. Die Übermittlungder gesondert festgestellten Besteuerungsgrundlagender Anleger an deren Wohnsitzfinanzämter erfolgtvon Amts wegen. Gleiches gilt für geänderte Beteiligungsergebnisseaufgrund von Betriebsprüfungen.12. VollständigkeitscheckDie beigefügten Formularsätze der Zeichnungsunterlagensind jeweils mit einer Musterseite versehen worden, aufder die erforderlichen Angaben beispielhaft ausgefülltsind. Diese Vorseite dient der Orientierung und lässt sichvor dem Ausfüllen vom Formularsatz abtrennen.Bitte nicht vergessen:Ort, Datum und Unterschrift auf__ Beitrittserklärung – 1. Unterschrift des Zeichners__ Empfangsquittung – 2. Unterschrift des Zeichners__ Widerrufsbelehrung – 3. Unterschrift des ZeichnersLegitimationsprüfung mit__ Ort, Datum und Unterschrift des Vermittlers__ Kopie des gültigen Personalausweises(Vorder- und Rückseite) oder des gültigen Reisepasses(Lichtbildseite)10. Welche Mindestzeichnungssummen sind zu beachten?Die Mindestzeichnungssumme je Anleger sollUS-Dollar 25.000 betragen. Höhere Beträge sollen durchUS-Dollar 1.000 teilbar sein.


OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong>GmbH & Co. KGFerdinandstraße 25 - 27D-20095 HamburgTelefon +49 (40) 4111137 - 0Telefax +49 (40) 4111137 - 229info@op-shipping.comwww.op-shipping.com<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3


VermittlerstempelName, Vorname der für den Vermittler konkret handelnden Person(bitte in Blockschrift mit Kugelschreiber ausfüllen)Beitrittserklärung<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3Stand: 29. Dezember 2009Ich, der/die Unterzeichnende (in Blockschrift ausfüllen):Herr FrauName Vorname GeburtsdatumGeburtsort Staatsangehörigkeit BerufStraße PLZ OrtTelefonE-Mail-AdresseWohnsitzfinanzamt Steuer-Nr. Steuer-Id.-Nr.Bankverbindung Bankleitzahl KontonummerWährung, in der das Konto geführt wirdEuroUS-Dollarbeauftrage mit meiner unten stehenden Unterschrift die Caveras Treuhand GmbH (nachfolgend die “Treuhänderin” genannt),eine Kommanditbeteiligung an der OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 GmbH & Co. KG (nachfolgend die “Fondsgesellschaft”genannt) in Höhe vonUS-Dollar(Zeichnungssumme)in Worten:Die Mindestzeichnungssumme beträgt US-Dollar 25.000; höhere Zeichnungssummen müssen ohne Rest durch 1.000 teilbar sein)zu den Bestimmungen des Treuhand- und Verwaltungsvertrages und des Gesellschaftsvertrages für mich zu erwerben, zuhalten und zu verwalten.Die Zeichnungssumme werde ich auf das von der Treuhänderin für die Fondsgesellschaft geführte Konto,Konto-Nr. 05-57564-002 bei der Berenberg Bank Hamburg, BLZ 201 200 00, IBAN DE80201200000557564002, BIC bzw.S.W.I.F.T.-Code BEGODEHH, unter Angabe des Namens des Zeichners, soweit bekannt auch der Treugeberregisternummer,mit dem Vermerk “<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3” wie folgt in zwei Tranchen einzahlen:__ 50 % der Zeichnungssumme innerhalb von zehn Kalendertagen nach Annahme der Beitrittserklärung durch dieTreuhänderin.__ 50 % der Zeichnungssumme innerhalb von zehn Kalendertagen nach Zahlungsaufforderung durch die OPS <strong>Shipping</strong><strong>Invest</strong> 3 Verwaltungsgesellschaft, spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen nach Ende der Platzierungsfrist.Einzelheiten zur Einzahlung können den Bestimmungen des § 3 Abs. 9 und Abs. 10 des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaftsowie des § 4 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages entnommen werden. Mir ist bekannt, dass im Falle desEinzahlungsverzuges die Caveras Treuhand GmbH berechtigt ist, u. a. Verzugszinsen in Höhe von 0,5 % pro Monat inRechnung zu stellen. Die Einzahlung beabsichtige ich in Euro US-Dollar vorzunehmen.Ort, Datumx1.Unterschrift des Zeichners


Empfangsquittung<strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3Stand: 29. Dezember 2009EmpfangsquittungIch bestätige hiermit, den Verkaufsprospekt (Stand: 29. Dezembert 2009) einschließlich des darin abgedruckten Treuhand- und Verwaltungsvertragessowie des Gesellschaftsvertrages der OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 GmbH & Co. KG vor Unterzeichnung dieser Beitrittserklärung erhalten zuhaben.Ich hatte vor der Unterzeichnung der Beitrittserklärung hinreichend Zeit, den Verkaufsprospekt, die vorgenannten Verträge, die Beitrittserklärung undinsbesondere die Risikohinweise zu lesen, zu verstehen und zu prüfen. Die vorgenannten Unterlagen – einschließlich des Gesellschaftsvertrages derFondsgesellschaft – werden von mir als verbindlich anerkannt.Über mein Recht zum Widerruf dieser Beitrittserklärung wurde ich vor Unterzeichnung dieser Beitrittserklärung hingewiesen;die nachfolgend aufgeführten Hinweise zum Widerrufsrecht habe ich ebenfalls vor Unterzeichnung dieser Beitrittserklärung gelesen.Ort, Datumx 2. Unterschrift des ZeichnersVermittler:Legitimationsprüfung durchgeführt / Personalausweis- oder Reisepasskopie beigefügt.Ort, DatumxUnterschrift des VermittlersNeben dem Vermittler kann die Identitätsprüfung des Zeichners auch durch jede Poststelleder Deutschen Post AG im Rahmen des PostIdent-Verfahrens vorgenommen werden.Zur Annahme freigegeben:Ort, DatumOPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG als GeneralvermittlerinAngenommen:Ort, DatumCaveras Treuhand GmbH


Widerrufsbelehrung <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3Stand: 11. Juni 2010WiderrufsbelehrungSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen eine Bestätigung des Vertragsabschlusses zur Verfügung gestellt worden ist.Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.Der Widerruf ist zu richten an:Caveras Treuhand GmbH, Ferdinandstraße 25-27, 20095 Hamburg , Fax + 49 (0) 40 411 619 - 109, E-Mail-Adresse: info@caveras-treuhand.deWiderrufsfolgen:Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie unsdie empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zurErstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.Besondere Hinweise für Fernabsatzverträge 1)Wird der Vertrag im Wege des Fernabsatzes geschlossen, gilt ergänzend folgendes: Die Frist zur Ausübung eines Widerrufsrechtes beginnt nach Erhalt dieser Belehrung inText form, jedoch nicht, bevor Ihnen eine Bestätigung des Vertragsabschlusses zur Verfügung gestellt worden ist und nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllungunserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. 2)Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sieuns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazuführen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.1)Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucherunter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Brief, Telefon. Telefax, E-Mail) abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für denFernabsatz organisierten Vertriebs- und Dienstleistungssystems erfolgt. Ein Fernabsatzvertrag liegt hingegen nicht vor, wenn Im Zeitraum zwischen Vertragsanbahnung und Unterzeichnung dieser Beitrittserklärungdurch Sie die Caveras Treuhand GmbH oder ein von dieser mit dem Vertrieb beauftragter Dritter dadurch direkt mit Ihnen in Kontakt getreten ist, dass bei gleichzeitiger Anwesenheit am gleichenOrt mit Ihnen über die Unterzeichnung dieser Beitrittserklärung gesprochen wurde. Ende der Widerrufsbelehrung.2)Diese sind mit den auf Seite 132 des Verkaufsprospekts dargestellten Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2, und 4 BGB InfoVO identisch.Bestätigung des Erhalts der Widerrufsbelehrung:Ich bestätige, dass ich die vorstehende Widerrufsbelehrung vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung erhalten und zur Kenntnis genommen habe.Sonstige Bestätigungen:Ich bestätige,1. dass mein Beitritt bedingungslos und auf Basis der vorgenannten Unterlagen erfolgt und keine davon abweichenden oder darüber hinausgehenden Erklärungen oderZusicherungen abgegeben worden sind;2. dass mir die allgemeinen Anlagekriterien offengelegt wurden und ich diese verstehen und nachvollziehen kann;3. aufgrund meiner wirtschaftlichen und finanziellen Erfahrung bzw. auf Grundlage der entsprechenden Erfahrung meines professionellen Beraters in der Lage zu sein, dieChancen und Risiken einer Beteiligung abzuwägen;4. dass mir bewusst ist, dass die Anteile an der OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 GmbH & Co. KG nicht an einem öffentlichen Handelsplatz gehandelt werden und ihreFungibilität begrenzt sind;5. dass mir bekannt ist, dass die Caveras Treuhand GmbH meine Beitrittserklärung nur annehmen kann, wenn ich mich ordnungsgemäß identifiziert habe. Meine ordnungsgemäße Identifizierung kann in jeder Geschäftsstelle der Deutsche Post AG über das PostIdent-Verfahren erfolgen. Für eine ordnungsgemäße Identifizierung habe ichmeinen gültigen Personalausweis oder Reisepass oder ein gültiges ausländisches Ausweispapier mit Lichtbild, aus welchem mein Name, mein Geburtsort, meine Staatsangehörigkeit und meine Anschrift hervorgehen, vorzulegen;6. dass ich alleiniger wirtschaftlicher Berechtigter der zu tätigenden <strong>Invest</strong>ition bin und nicht die Absicht habe, diese zu übertragen;7. dass ich keine sogenannte politisch exponierte Person im Sinne des Geldwäschegesetzes (GwG) bin und auch nicht innerhalb der letzten zwölf Monate eine solche war;8. dass mir bewusst ist, dass die vorliegende <strong>Invest</strong>itionsmöglichkeit keine mündelsichere Kapitalanlage darstellt, sondern eine Beteiligung, die ein unternehmerisches Risikobeinhaltet und im Extremfall damit ein Kapitalverlust, bis hin zum Totalausfall der gesamten Zeichnungssumme, eintreten kann. Im Rahmen der Anlageentscheidungwurden die im Beteiligungsangebot abgedruckten Risikohinweise zur Kenntnis genommen;9. dass ich damit einverstanden bin, dass meine persönlichen Daten über eine EDV-Anlage durch die OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 GmbH & Co. KG, dieGeneral vermittlerin OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG. und die Caveras Treuhand GmbH erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wobei ich davonausgehe, dass diese ausschließlich zur Verwaltung meiner Beteiligung bzw. zu meiner Betreuung verwendet werden. Mit der Nutzung meiner Daten zu Werbe -zwecken, insbesondere mit der Zusendung von E-mails, bin ich einverstanden: Ja NeinMeine Zutimmung zur Nutzung meiner Daten zu Werbezwecken kann ich jederzeit widerrufen;10. dass ich damit einverstanden bin, dass die Caveras Treuhand GmbH vor Ende der Widerrufsfrist von zwei Wochen mit der Ausführung ihrer Dienstleistungen beginnt;11. dass ich nicht über die US-amerikanische oder kanadische Staatsbürgerschaft verfüge, keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in den USA oder Kanada(einschließlich der jeweiligen Territorien) habe und keine US-amerikanische oder kanadische Green Card besitze.Ort, Datumx3. Unterschrift des ZeichnersDatenschutzrecht Die auf der Beitrittserklärung enthaltenen Angaben zu Ihrer Person werden mittels Datenverarbeitungsanlagen gemäß dem geltenden Datenschutzrecht verarbeitet und genutzt.Die Einzelheiten regelt § 27 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages bzw. §11 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages. Verantwortliche Stellen im Sinne des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)sind die OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> <strong>Invest</strong> 3 GmbH & Co. KG, Ferdinandstr. 25-27, 20095 Hamburg, die OPS <strong>Ocean</strong> <strong>Partners</strong> <strong>Shipping</strong> GmbH & Co. KG, Ferdinandstr. 25-27, 20095 Hamburg,und die Caveras Treuhand GmbH, Ferdinandstr. 25-27, 20095 Hamburg.

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