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DRSC Quartalsbericht Q2/200

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<strong>DRSC</strong> <strong>Quartalsbericht</strong><br />

<strong>Q2</strong>/<strong>200</strong>8<br />

Andere Organisationen<br />

Aus der Arbeit anderer Organisationen<br />

a) EFRAG<br />

Eine ausführliche Darstellung der Aufgaben<br />

und der Struktur der European Financial<br />

Reporting Advisory Group (EFRAG)<br />

finden Sie in unserem <strong>Quartalsbericht</strong><br />

Q1/<strong>200</strong>6. Nachfolgend werden die aktuell<br />

zur Kommentierung durch die interessierte<br />

Öffentlichkeit ausstehenden Verlautbarungen<br />

der EFRAG dargestellt.<br />

Verlautbarungen mit offener Kommentierungsfrist<br />

Aktuelle Effect Studies („ES“) im Rahmen der Endorsement-Aktivitäten der EFRAG mit<br />

Kommentierungsmöglichkeit für die interessierte Öffentlichkeit:<br />

Vorschrift Thema Kommentierungsfrist<br />

ES zu IFRS 1 & IAS 27 Cost of an Investment in a<br />

Subsidiary, Jointly Controlled<br />

Entity or Associate<br />

1. Juli <strong>200</strong>8<br />

ES zu IFRS 1 & IAS 27 Cost of an Investment in a Subsidiary, Jointly<br />

Controlled Entity or Associate<br />

Die EFRAG hat am 30. Mai <strong>200</strong>8 eine erste Beurteilung der Kosten und Nutzen<br />

veröffentlicht, die mit der Anwendung der „Amendments to IFRS 1 and IAS 27<br />

Cost of an Investment in a Subsidiary, Jointly Controlled Entity or Associate“ infolge<br />

der Übernahme in europäisches Recht verbunden wären. Die EFRAG kommt<br />

darin zu dem vorläufigen Ergebnis, dass der Nutzen, der aus der Anwendung der<br />

Standardänderungen resultiert, die zusätzlichen Kosten übersteigt.<br />

Weiterhin wird von der EFRAG in der Verlautbarung die vorläufige Auffassung<br />

geäußert, dass die Änderungen die Endorsement-Kriterien der EU-Verordnung<br />

erfüllen und daher der EU-Kommission die Übernahme der Änderungen in europäisches<br />

Recht empfohlen werden sollte.<br />

Zwecks abschließender Beurteilung der Kosten und Nutzen, die mit der Übernahme<br />

der Änderungen von IFRS 1 und IAS 27 in europäisches Recht verbunden<br />

wären, sowie zu allen weiteren Aspekten der vorläufigen fachlichen Beurteilung<br />

dieser Änderungen bittet die EFRAG bis zum 1. Juli <strong>200</strong>8 um Stellungnahmen,<br />

d.h. um Beantwortung der in der Effect Study enthaltenen Fragen.<br />

Aktuelle Draft Endorsement Advices („DEA“) im Rahmen der Endorsement-Aktivitäten<br />

der EFRAG mit Kommentierungsmöglichkeit für die interessierte Öffentlichkeit:<br />

Vorschrift Thema Kommentierungsfrist<br />

In der oben dargestellten Effect Study der EFRAG zu IFRS 1 & IAS 27 Cost of<br />

an Investment in a Subsidiary, Jointly Controlled Entity or Associate ist eine erste<br />

Beurteilung hinsichtlich der Erfüllung/Nicht-Erfüllung der Endorsement-Kriterien<br />

und hinsichtlich der daraus abzuleitenden Empfehlung bezüglich der Übernah

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