DRSC Quartalsbericht Q2/200
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<strong>DRSC</strong> <strong>Quartalsbericht</strong><br />
<strong>Q2</strong>/<strong>200</strong>8<br />
Andere Organisationen<br />
Aus der Arbeit anderer Organisationen<br />
a) EFRAG<br />
Eine ausführliche Darstellung der Aufgaben<br />
und der Struktur der European Financial<br />
Reporting Advisory Group (EFRAG)<br />
finden Sie in unserem <strong>Quartalsbericht</strong><br />
Q1/<strong>200</strong>6. Nachfolgend werden die aktuell<br />
zur Kommentierung durch die interessierte<br />
Öffentlichkeit ausstehenden Verlautbarungen<br />
der EFRAG dargestellt.<br />
Verlautbarungen mit offener Kommentierungsfrist<br />
Aktuelle Effect Studies („ES“) im Rahmen der Endorsement-Aktivitäten der EFRAG mit<br />
Kommentierungsmöglichkeit für die interessierte Öffentlichkeit:<br />
Vorschrift Thema Kommentierungsfrist<br />
ES zu IFRS 1 & IAS 27 Cost of an Investment in a<br />
Subsidiary, Jointly Controlled<br />
Entity or Associate<br />
1. Juli <strong>200</strong>8<br />
ES zu IFRS 1 & IAS 27 Cost of an Investment in a Subsidiary, Jointly<br />
Controlled Entity or Associate<br />
Die EFRAG hat am 30. Mai <strong>200</strong>8 eine erste Beurteilung der Kosten und Nutzen<br />
veröffentlicht, die mit der Anwendung der „Amendments to IFRS 1 and IAS 27<br />
Cost of an Investment in a Subsidiary, Jointly Controlled Entity or Associate“ infolge<br />
der Übernahme in europäisches Recht verbunden wären. Die EFRAG kommt<br />
darin zu dem vorläufigen Ergebnis, dass der Nutzen, der aus der Anwendung der<br />
Standardänderungen resultiert, die zusätzlichen Kosten übersteigt.<br />
Weiterhin wird von der EFRAG in der Verlautbarung die vorläufige Auffassung<br />
geäußert, dass die Änderungen die Endorsement-Kriterien der EU-Verordnung<br />
erfüllen und daher der EU-Kommission die Übernahme der Änderungen in europäisches<br />
Recht empfohlen werden sollte.<br />
Zwecks abschließender Beurteilung der Kosten und Nutzen, die mit der Übernahme<br />
der Änderungen von IFRS 1 und IAS 27 in europäisches Recht verbunden<br />
wären, sowie zu allen weiteren Aspekten der vorläufigen fachlichen Beurteilung<br />
dieser Änderungen bittet die EFRAG bis zum 1. Juli <strong>200</strong>8 um Stellungnahmen,<br />
d.h. um Beantwortung der in der Effect Study enthaltenen Fragen.<br />
Aktuelle Draft Endorsement Advices („DEA“) im Rahmen der Endorsement-Aktivitäten<br />
der EFRAG mit Kommentierungsmöglichkeit für die interessierte Öffentlichkeit:<br />
Vorschrift Thema Kommentierungsfrist<br />
In der oben dargestellten Effect Study der EFRAG zu IFRS 1 & IAS 27 Cost of<br />
an Investment in a Subsidiary, Jointly Controlled Entity or Associate ist eine erste<br />
Beurteilung hinsichtlich der Erfüllung/Nicht-Erfüllung der Endorsement-Kriterien<br />
und hinsichtlich der daraus abzuleitenden Empfehlung bezüglich der Übernah