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DRSC Quartalsbericht Q2/200

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<strong>DRSC</strong> <strong>Quartalsbericht</strong><br />

<strong>Q2</strong>/<strong>200</strong>8<br />

Andere Organisationen<br />

dann vor, wenn der Anspruch des Inhabers reduziert werden kann, falls das Unternehmen<br />

Verluste macht.<br />

Besonderes Augenmerk legt der Vorschlag auf eine rechtsformübergreifende Abgrenzung.<br />

Etwaige Kündigungsrechte der Gesellschafter sind für eine Eigenkapitalklassifizierung<br />

nicht schädlich. Jedoch muss über die Laufzeit oder bestehende<br />

Kündigungsrechte des Eigenkapitals gesondert berichtet werden.<br />

In weiteren Passagen des Diskussionspapiers werden u.a. die Anwendung des<br />

Loss Absorption-Ansatzes im Konzernkontext und der Bezug zum IFRS-Rahmenkonzept<br />

diskutiert.<br />

Stellungnahmen zu dem Diskussionspapier werden bis zum 28. Juli <strong>200</strong>8 erbeten.<br />

DCL on DP Equity – Financial Instruments with Characteristics of<br />

Equity<br />

Am 27. Juni <strong>200</strong>8 hat die EFRAG einen Entwurf seiner Stellungnahme (DCL)<br />

zum o.g. IASB-Diskussionspapier veröffentlicht. Die EFRAG nimmt zu den im<br />

Diskussionspapier erörterten Vorschlägen eine ablehnende Haltung ein: Im Einzelnen<br />

wird u.a. kritisiert, dass<br />

• keinerlei Diskussion darüber geführt wird, welchem Zweck die Abgrenzung<br />

zwischen Eigen- und Fremdkapital dient;<br />

• nicht diskutiert wird, ob die Vorschläge zu einer Abgrenzung führen, die<br />

entscheidungsnützliche Informationen vermittelt;<br />

• das Projekt mit dem Framework-Projekt nicht ausreichend verknüpft ist<br />

(bzw. die Wechselwirkungen nicht beachtet werden);<br />

• ausschließlich dichotome Abgrenzungen diskutiert werden;<br />

• die Anwendbarkeit der Vorschläge im Konzernkontext nicht belegt ist;<br />

• die Anwendbarkeit durch Unternehmen verschiedener Rechtsformen und in<br />

verschiedenen Rechtsräumen nicht belegt ist.<br />

Stellungnahmen zum EFRAG DCL werden bis zum 5. September <strong>200</strong>8 erbeten.<br />

EFRAG Endorsement Advices<br />

Im abgelaufenen Quartal hat die EFRAG<br />

gegenüber der EU-Kommission Endorsements<br />

Advices zu folgenden IFRS abgegeben:<br />

• Amendments to IFRS 2 ‘Share-based<br />

Payment: Vesting Conditions<br />

and Cancellations’ (January <strong>200</strong>8)<br />

• Amendments to IAS 1 ‘Presentation<br />

of Financial Statements: A revised<br />

Presentation’ (revised <strong>200</strong>7)<br />

• Amendments to IAS 32 and IAS 1<br />

‘Puttable Financial Instruments and<br />

Obligations Arising on Liquidation’<br />

• IFRIC 13 ‘Customer Loyalty Programmes’

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