Ausgabe Nr. 14 vom 16.07.2010 - Langenzenn
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Stadt <strong>Langenzenn</strong> - Amtliche Mitteilungen <strong>Nr</strong>. <strong>14</strong> / <strong>16.07.2010</strong> - Seite 4<br />
Industrie- und Handelsgremium<br />
Industrieregion Mittelfranken (Regierung von Mittelfranken)<br />
Infra Fürth<br />
Kabel Deutschland GmbH<br />
Kath. Pfarramt <strong>Langenzenn</strong><br />
Landratsamt Neustadt/Aisch, Bad Windsheim<br />
Markt Emskirchen<br />
Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern<br />
Regierung von Mittelfranken, Gewerbeaufsichtsamt<br />
Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern<br />
Stadt <strong>Langenzenn</strong> SG 22<br />
Stadtwerke <strong>Langenzenn</strong><br />
Verkehrsverbund Großraum Nürnberg<br />
Vermessungsamt Neustadt/Aisch<br />
Gemeinde Veitsbronn in der VG Veitsbronn/Seukendorf<br />
Gemeinde Seukendorf in der VG Veitsbronn/Seukendorf<br />
Gemeinde Wilhelmsdorf in der VG Emskirchen/Wilhelmsdorf/<br />
Hagenbüchach<br />
Gemeinde Hagenbüchach in der VGT Emskirchen/Wilhelmsdorf/<br />
Hagenbüchach<br />
Zweckverband zur Wasserversorgung Dillenberggruppe<br />
Stellungnahmen ohne Einwände haben vorgebracht:<br />
Amt für Landwirtschaft und Ernährung<br />
Amt für Landwirtschaft und Forsten Fürth<br />
Bayerischer Bauernverband<br />
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und<br />
Vertraucherschutz<br />
Staatsbetrieb Sonderabfalldeponien<br />
Eisenbahn-Bundesamt<br />
e-on Netz Bayern<br />
Fernwasserversorgung Franken<br />
Gemeinde Großhabersdorf<br />
Kreisjugendring Fürth<br />
Markt Cadolzburg<br />
Markt Wilhermsdorf<br />
N-ERGIE Nürnberg<br />
Planungsverband Industrieregion Mittelfranken<br />
Staatliches Schulamt<br />
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg<br />
Wehrbereichsverwaltung Süd<br />
Zweckverband Fränkischer Wirtschaftsraum<br />
Stellungnahmen haben vorgebracht:<br />
Regierung von Mittelfranken, Brand- und Katastrophenschutz<br />
Allgemeine Brandschutzhinweise.<br />
Beschluss:<br />
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.<br />
Beschluss: 7:0<br />
(Stadtrat Dr. Heeren war bei der Abstimmung nicht anwesend.)<br />
Regierung von Mittelfranken, Höhere Landesplanungsbehörde<br />
Hinweise zur Pflicht um Beachtung bzw. Berücksichtigung der örtlichen<br />
einschlägigen raumbedeutsamen fachlichen Ziele und Grundsätze der<br />
Raumordnung und Landesplanung, insbesondere des Landesentwicklungsprogramms<br />
Bayern - LEP- sowie des Regionalplans Industrieregion<br />
Mittelfranken RP - 7 (§ 4 Abs. 1 ROG). Zu den fachlichen Zielen und<br />
Grundsätzen (siehe Teil B der genannten Pläne) sind Äußerungen der<br />
betroffenen Fachstellen herbeizuführen.<br />
Der Überprüfung und Würdigung nach planungsrechtlichen und<br />
städtebaulichen Gesichtspunkten durch die Genehmigungsbehörde<br />
sowie der Genehmigung selbst wird durch diese Stellungnahme nicht<br />
vorgegriffen.<br />
Beschluss:<br />
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet.<br />
Beschluss: 7:0<br />
(Stadtrat Dr. Heeren war bei der Abstimmung nicht anwesend.)<br />
Staatliches Bauamt<br />
Das staatliche Bauamt stimmt zu, wenn die Auflagen des Schreibens<br />
<strong>vom</strong> 16.11.2009 berücksichtigt werden:<br />
Übersendung des Beschlusses, wenn Stellungnahme behandelt wurde.<br />
Außerdem Übersendung des rechtsgültigen Bauleitplans einschließlich<br />
Satzung.<br />
Seitens des Staatlichen Bauamtes Nürnberg stimmen wir dem<br />
vorgelegten Bebauungsplan zu, wenn folgende Auflagen berücksichtigt<br />
werden:<br />
* Die Erschließung der Grundstücke des Bauleitplangebietes ist<br />
ausschließlich für das untergeordnete Straßennetz vorzusehen. (§ 1<br />
Abs. 5 <strong>Nr</strong>. 8 BauGB i.V. m. § 8 Abs. 1 und § 8a Abs. 1 FStG)<br />
* Der Baulastträger der Kreisstraße trägt keine Kosten für<br />
Schallschutzmaßnahmen an den Anlagen, die Gegenstand des<br />
Bauleitplanes sind.<br />
Beschluss:<br />
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Es wird angemerkt,<br />
dass die Haupterschließung über den Klaushofer Weg erfolgt.<br />
Beschluss: 7:0<br />
(Stadtrat Erhart war bei der Abstimmung nicht anwesend.)<br />
Landratsamt Fürth -Abfallwirtschaft-<br />
Auf die Stellungnahme <strong>vom</strong> 09.12.2009 wird verwiesen.<br />
Hinweis:<br />
Die Änderung des Bebauungsplans beinhaltet die Umwidmung<br />
einer zur Wohnbebauung bestimmten Fläche in eine Fläche für<br />
Gemeinbedarf (Schulzentrum). Weiter wird ein bisher außerhalb des<br />
Bebauungsplans gelegenes Grundstück als Park- und Stellplatzfläche<br />
in den Bebauungsplan mit aufgenommen. Soweit ersichtlich, werden<br />
Belange der Abfallwirtschaft durch diese Änderung / Ergänzung des<br />
Bebauungsplans nicht berührt.<br />
Beschluss:<br />
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.<br />
Beschluss: 7:0<br />
(Stadtrat Erhart war bei der Abstimmung nicht anwesend.)<br />
Landratsamt Fürth -Untere Naturschutzbehörde-<br />
Für die Freiflächengestaltung sollte möglichst zeitgleich mit der<br />
Bauwerksplanung ein versierter Landschaftsarchitekt beauftragt<br />
werden, damit die äußerst geringen Freiflächen zweckdienlich gestaltet<br />
werden können und ein gemeinsames Innen- und Außenraumkonzept<br />
zum Wohl der Kinder entstehen kann.<br />
Beschluss:<br />
Es liegt im Zuständigkeitsbereich des Landkreises im Rahmen der<br />
Planung der Realschule hier einen geeigneten Fachplaner einzusetzen.<br />
Die Planungsabteilung des Landkreises, wird über den eingegangenen<br />
Hinweis informiert.<br />
Beschluss: 7:0<br />
(Stadtrat Erhart war bei der Abstimmung nicht anwesend.)<br />
Satzungsbeschluss:<br />
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1<br />
BauGB in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 23.9.2004 (BGBl.<br />
I S. 24<strong>14</strong>), zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 31. Juli 2009 (BGBl. I<br />
S. 2585), die von der IBO Ingenieurgesellschaft mbH, <strong>Langenzenn</strong><br />
erstellte vorliegende 2. Änderung mit Ergänzung des räumlichen<br />
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 4 „Burggrafenhofer<br />
Straße - Obere Ringstraße - Klaushofer Weg - Brandenburger Straße<br />
in der Fassung <strong>vom</strong> 23.3.2010 bestehend aus Planzeichnung mit<br />
zeichnerischen und textlichen Festsetzungen als Satzung sowie die<br />
Begründung hierzu.<br />
Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.<br />
Der Bebauungsplan ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen.<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die Behörden und<br />
sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie die Nachbargemeinden<br />
die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Ergebnis der<br />
Abwägung mit Angabe von Gründen zu unterrichten.