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Ausgabe Nr. 14 vom 16.07.2010 - Langenzenn

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Stadt <strong>Langenzenn</strong> - Amtliche Mitteilungen <strong>Nr</strong>. <strong>14</strong> / <strong>16.07.2010</strong> - Seite 4<br />

Industrie- und Handelsgremium<br />

Industrieregion Mittelfranken (Regierung von Mittelfranken)<br />

Infra Fürth<br />

Kabel Deutschland GmbH<br />

Kath. Pfarramt <strong>Langenzenn</strong><br />

Landratsamt Neustadt/Aisch, Bad Windsheim<br />

Markt Emskirchen<br />

Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern<br />

Regierung von Mittelfranken, Gewerbeaufsichtsamt<br />

Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern<br />

Stadt <strong>Langenzenn</strong> SG 22<br />

Stadtwerke <strong>Langenzenn</strong><br />

Verkehrsverbund Großraum Nürnberg<br />

Vermessungsamt Neustadt/Aisch<br />

Gemeinde Veitsbronn in der VG Veitsbronn/Seukendorf<br />

Gemeinde Seukendorf in der VG Veitsbronn/Seukendorf<br />

Gemeinde Wilhelmsdorf in der VG Emskirchen/Wilhelmsdorf/<br />

Hagenbüchach<br />

Gemeinde Hagenbüchach in der VGT Emskirchen/Wilhelmsdorf/<br />

Hagenbüchach<br />

Zweckverband zur Wasserversorgung Dillenberggruppe<br />

Stellungnahmen ohne Einwände haben vorgebracht:<br />

Amt für Landwirtschaft und Ernährung<br />

Amt für Landwirtschaft und Forsten Fürth<br />

Bayerischer Bauernverband<br />

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und<br />

Vertraucherschutz<br />

Staatsbetrieb Sonderabfalldeponien<br />

Eisenbahn-Bundesamt<br />

e-on Netz Bayern<br />

Fernwasserversorgung Franken<br />

Gemeinde Großhabersdorf<br />

Kreisjugendring Fürth<br />

Markt Cadolzburg<br />

Markt Wilhermsdorf<br />

N-ERGIE Nürnberg<br />

Planungsverband Industrieregion Mittelfranken<br />

Staatliches Schulamt<br />

Wasserwirtschaftsamt Nürnberg<br />

Wehrbereichsverwaltung Süd<br />

Zweckverband Fränkischer Wirtschaftsraum<br />

Stellungnahmen haben vorgebracht:<br />

Regierung von Mittelfranken, Brand- und Katastrophenschutz<br />

Allgemeine Brandschutzhinweise.<br />

Beschluss:<br />

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.<br />

Beschluss: 7:0<br />

(Stadtrat Dr. Heeren war bei der Abstimmung nicht anwesend.)<br />

Regierung von Mittelfranken, Höhere Landesplanungsbehörde<br />

Hinweise zur Pflicht um Beachtung bzw. Berücksichtigung der örtlichen<br />

einschlägigen raumbedeutsamen fachlichen Ziele und Grundsätze der<br />

Raumordnung und Landesplanung, insbesondere des Landesentwicklungsprogramms<br />

Bayern - LEP- sowie des Regionalplans Industrieregion<br />

Mittelfranken RP - 7 (§ 4 Abs. 1 ROG). Zu den fachlichen Zielen und<br />

Grundsätzen (siehe Teil B der genannten Pläne) sind Äußerungen der<br />

betroffenen Fachstellen herbeizuführen.<br />

Der Überprüfung und Würdigung nach planungsrechtlichen und<br />

städtebaulichen Gesichtspunkten durch die Genehmigungsbehörde<br />

sowie der Genehmigung selbst wird durch diese Stellungnahme nicht<br />

vorgegriffen.<br />

Beschluss:<br />

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet.<br />

Beschluss: 7:0<br />

(Stadtrat Dr. Heeren war bei der Abstimmung nicht anwesend.)<br />

Staatliches Bauamt<br />

Das staatliche Bauamt stimmt zu, wenn die Auflagen des Schreibens<br />

<strong>vom</strong> 16.11.2009 berücksichtigt werden:<br />

Übersendung des Beschlusses, wenn Stellungnahme behandelt wurde.<br />

Außerdem Übersendung des rechtsgültigen Bauleitplans einschließlich<br />

Satzung.<br />

Seitens des Staatlichen Bauamtes Nürnberg stimmen wir dem<br />

vorgelegten Bebauungsplan zu, wenn folgende Auflagen berücksichtigt<br />

werden:<br />

* Die Erschließung der Grundstücke des Bauleitplangebietes ist<br />

ausschließlich für das untergeordnete Straßennetz vorzusehen. (§ 1<br />

Abs. 5 <strong>Nr</strong>. 8 BauGB i.V. m. § 8 Abs. 1 und § 8a Abs. 1 FStG)<br />

* Der Baulastträger der Kreisstraße trägt keine Kosten für<br />

Schallschutzmaßnahmen an den Anlagen, die Gegenstand des<br />

Bauleitplanes sind.<br />

Beschluss:<br />

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Es wird angemerkt,<br />

dass die Haupterschließung über den Klaushofer Weg erfolgt.<br />

Beschluss: 7:0<br />

(Stadtrat Erhart war bei der Abstimmung nicht anwesend.)<br />

Landratsamt Fürth -Abfallwirtschaft-<br />

Auf die Stellungnahme <strong>vom</strong> 09.12.2009 wird verwiesen.<br />

Hinweis:<br />

Die Änderung des Bebauungsplans beinhaltet die Umwidmung<br />

einer zur Wohnbebauung bestimmten Fläche in eine Fläche für<br />

Gemeinbedarf (Schulzentrum). Weiter wird ein bisher außerhalb des<br />

Bebauungsplans gelegenes Grundstück als Park- und Stellplatzfläche<br />

in den Bebauungsplan mit aufgenommen. Soweit ersichtlich, werden<br />

Belange der Abfallwirtschaft durch diese Änderung / Ergänzung des<br />

Bebauungsplans nicht berührt.<br />

Beschluss:<br />

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.<br />

Beschluss: 7:0<br />

(Stadtrat Erhart war bei der Abstimmung nicht anwesend.)<br />

Landratsamt Fürth -Untere Naturschutzbehörde-<br />

Für die Freiflächengestaltung sollte möglichst zeitgleich mit der<br />

Bauwerksplanung ein versierter Landschaftsarchitekt beauftragt<br />

werden, damit die äußerst geringen Freiflächen zweckdienlich gestaltet<br />

werden können und ein gemeinsames Innen- und Außenraumkonzept<br />

zum Wohl der Kinder entstehen kann.<br />

Beschluss:<br />

Es liegt im Zuständigkeitsbereich des Landkreises im Rahmen der<br />

Planung der Realschule hier einen geeigneten Fachplaner einzusetzen.<br />

Die Planungsabteilung des Landkreises, wird über den eingegangenen<br />

Hinweis informiert.<br />

Beschluss: 7:0<br />

(Stadtrat Erhart war bei der Abstimmung nicht anwesend.)<br />

Satzungsbeschluss:<br />

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1<br />

BauGB in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 23.9.2004 (BGBl.<br />

I S. 24<strong>14</strong>), zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 31. Juli 2009 (BGBl. I<br />

S. 2585), die von der IBO Ingenieurgesellschaft mbH, <strong>Langenzenn</strong><br />

erstellte vorliegende 2. Änderung mit Ergänzung des räumlichen<br />

Geltungsbereiches des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 4 „Burggrafenhofer<br />

Straße - Obere Ringstraße - Klaushofer Weg - Brandenburger Straße<br />

in der Fassung <strong>vom</strong> 23.3.2010 bestehend aus Planzeichnung mit<br />

zeichnerischen und textlichen Festsetzungen als Satzung sowie die<br />

Begründung hierzu.<br />

Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.<br />

Der Bebauungsplan ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die Behörden und<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie die Nachbargemeinden<br />

die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Ergebnis der<br />

Abwägung mit Angabe von Gründen zu unterrichten.

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