Mai 2012 - Kirchgemeinde Wünnewil Flamatt Überstorf
Mai 2012 - Kirchgemeinde Wünnewil Flamatt Überstorf
Mai 2012 - Kirchgemeinde Wünnewil Flamatt Überstorf
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Pressemitteilung der kant. Kirche<br />
20<br />
Medienmitteilung<br />
Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Freiburg<br />
Eglise évangélique réformée du canton de Fribourg<br />
Ausserordentliche Synode vom 31. März <strong>2012</strong> der Evangelisch – Reformierten<br />
Kirche des Kantons Freiburg im Zentrum Löwenberg Murten<br />
Klare Regeln für Sigristin und Hauswart<br />
Künftig wird in den reformierten <strong>Kirchgemeinde</strong>n zwischen den Aufgaben einer<br />
Sigristin und denen eines Hauswarts unterschieden. Neu geregelt werden die<br />
Zusammenkünfte der Synode: Das Kirchenparlament soll in Zukunft fünf Mal<br />
im Jahr tagen. Die Synoden sollen aber kürzer werden.<br />
Die reformierte Kirchenordnung von 1997 bezeichnet Sigristinnen und Sigristen als<br />
kirchliche Mitarbeitende, die für die Pflege der Kirchen und Anlagen zuständig sind<br />
und den Gottesdienstbesuchenden helfen. Zurzeit wird diese Ordnung revidiert.<br />
Danach wird unterschieden zwischen den �geistlichen“ Aufgaben des Sigristen im<br />
Zusammenhang mit dem Gottesdienst und den �praktischen“ der Hauswartin in der<br />
Pflege der Anlagen. Beide sollen freundliche Ansprechpersonen sein. Für beide<br />
Bereiche werden Ausbildung, Pflichten und Rechte gemäss den Richtlinien des<br />
Schweizerischen Sigristenverbandes klar geregelt. Eine Person kann auch weiterhin<br />
beide Funktionen übernehmen. Als Sigrist oder Sigristin muss sie der evangelischreformierten<br />
Kirche angehören.<br />
Die Bestimmungen über die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker, über die<br />
Sekretärin und den Kassier der <strong>Kirchgemeinde</strong> sowie die Artikel zum Haushalt und<br />
zur Verwaltung der <strong>Kirchgemeinde</strong> werden den heutigen Praktiken angepasst und<br />
redaktionell überarbeitet. In den Archiven sollen die Unterlagen zu den<br />
Liegenschaften (Kauf, Renovation) unbefristet aufbewahrt werden. Mit diesen<br />
Artikeln haben die Delegierten am Samstag die Teilrevision des Kapitels über die<br />
Gemeinden abgeschlossen und das Thema �Kantonalkirche“ in Angriff genommen.<br />
Synoden: Fünf Mal vier Stunden<br />
Das gesetzgebende und leitende Organ der Kirche im Kanton ist die Synode. Sie tritt<br />
gegenwärtig einen ganzen Tag im Juni und im November zusammen; dazu können<br />
ausserordentliche Treffen - wie bei der nun laufenden Teilrevision der Regelwerke -<br />
stattfinden. Ihr Auftrag, die Amtsdauer und die Aufgaben bleiben nach der Revision<br />
etwa die gleichen wie bisher.<br />
Doch neben den Themen rund um die Administration und ums �Geld“ soll an den<br />
Synoden mehr Zeit für den �Geist“, für die kirchlichen Fragen und für Begegnungen<br />
bleiben. Nach ausführlicher Diskussion haben die Delegierten beschlossen, künftig in<br />
der Regel fünf Mal jährlich, am Ende eines Nachmittags oder am Samstagvormittag<br />
für die Dauer von vier Stunden zu tagen.<br />
Am 12. <strong>Mai</strong> wird die Revision fortgesetzt. Der Zeitplan sieht vor, alle Lesungen im<br />
Laufe des Jahrs <strong>2012</strong> abzuschliessen. Dazu sollten allfällige Anträge zur Vorlage vor<br />
dem Sommer eingereicht werden, mahnte Synodepräsident Frédéric Noyer.