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Mai 2012 - Kirchgemeinde Wünnewil Flamatt Überstorf

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Pressemitteilung der kant. Kirche<br />

20<br />

Medienmitteilung<br />

Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Freiburg<br />

Eglise évangélique réformée du canton de Fribourg<br />

Ausserordentliche Synode vom 31. März <strong>2012</strong> der Evangelisch – Reformierten<br />

Kirche des Kantons Freiburg im Zentrum Löwenberg Murten<br />

Klare Regeln für Sigristin und Hauswart<br />

Künftig wird in den reformierten <strong>Kirchgemeinde</strong>n zwischen den Aufgaben einer<br />

Sigristin und denen eines Hauswarts unterschieden. Neu geregelt werden die<br />

Zusammenkünfte der Synode: Das Kirchenparlament soll in Zukunft fünf Mal<br />

im Jahr tagen. Die Synoden sollen aber kürzer werden.<br />

Die reformierte Kirchenordnung von 1997 bezeichnet Sigristinnen und Sigristen als<br />

kirchliche Mitarbeitende, die für die Pflege der Kirchen und Anlagen zuständig sind<br />

und den Gottesdienstbesuchenden helfen. Zurzeit wird diese Ordnung revidiert.<br />

Danach wird unterschieden zwischen den �geistlichen“ Aufgaben des Sigristen im<br />

Zusammenhang mit dem Gottesdienst und den �praktischen“ der Hauswartin in der<br />

Pflege der Anlagen. Beide sollen freundliche Ansprechpersonen sein. Für beide<br />

Bereiche werden Ausbildung, Pflichten und Rechte gemäss den Richtlinien des<br />

Schweizerischen Sigristenverbandes klar geregelt. Eine Person kann auch weiterhin<br />

beide Funktionen übernehmen. Als Sigrist oder Sigristin muss sie der evangelischreformierten<br />

Kirche angehören.<br />

Die Bestimmungen über die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker, über die<br />

Sekretärin und den Kassier der <strong>Kirchgemeinde</strong> sowie die Artikel zum Haushalt und<br />

zur Verwaltung der <strong>Kirchgemeinde</strong> werden den heutigen Praktiken angepasst und<br />

redaktionell überarbeitet. In den Archiven sollen die Unterlagen zu den<br />

Liegenschaften (Kauf, Renovation) unbefristet aufbewahrt werden. Mit diesen<br />

Artikeln haben die Delegierten am Samstag die Teilrevision des Kapitels über die<br />

Gemeinden abgeschlossen und das Thema �Kantonalkirche“ in Angriff genommen.<br />

Synoden: Fünf Mal vier Stunden<br />

Das gesetzgebende und leitende Organ der Kirche im Kanton ist die Synode. Sie tritt<br />

gegenwärtig einen ganzen Tag im Juni und im November zusammen; dazu können<br />

ausserordentliche Treffen - wie bei der nun laufenden Teilrevision der Regelwerke -<br />

stattfinden. Ihr Auftrag, die Amtsdauer und die Aufgaben bleiben nach der Revision<br />

etwa die gleichen wie bisher.<br />

Doch neben den Themen rund um die Administration und ums �Geld“ soll an den<br />

Synoden mehr Zeit für den �Geist“, für die kirchlichen Fragen und für Begegnungen<br />

bleiben. Nach ausführlicher Diskussion haben die Delegierten beschlossen, künftig in<br />

der Regel fünf Mal jährlich, am Ende eines Nachmittags oder am Samstagvormittag<br />

für die Dauer von vier Stunden zu tagen.<br />

Am 12. <strong>Mai</strong> wird die Revision fortgesetzt. Der Zeitplan sieht vor, alle Lesungen im<br />

Laufe des Jahrs <strong>2012</strong> abzuschliessen. Dazu sollten allfällige Anträge zur Vorlage vor<br />

dem Sommer eingereicht werden, mahnte Synodepräsident Frédéric Noyer.

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