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8 Wirtschaftliche Analyse Arbeitsgebiet Rheingraben-Nord

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- 96 -In den meisten Betrieben werden zuschussfinanzierte Anlagenteile abgeschrieben. Dadiese Anlagenteile nicht gesondert geführt werden, kann die Höhe dieser Abschreibungennicht gesondert ausgewiesen werden.7 der 8 Betriebe nehmen eine Verzinsung des Eigen- bzw. Stammkapitals vor. Die für dasJahr 2000 dafür verwendeten Zinssätze liegen zwischen 5,5 und 7,5 Prozent.In den 5 in dieser Hinsicht auswertbaren Datensätzen betrug der Anteil der kalkulatorischenKosten an den Einnahmen zwischen 41 und 55 Prozent.Auftretende Überdeckungen werden in 2 Fällen dem Gebührenzahler nach 3 Jahrengutgeschrieben, Unterdeckungen werden intern ausgeglichen. In den anderen Fällenwerden Über- und Unterdeckungen vorgetragen.Alle Betriebe stellen die Entwässerung öffentlicher Flächen in Rechnung.8.5.3.3 Überlegungen zu SubventionenSubventionen sind in Gänze der Statistik nicht zu entnehmen, da die Frage nach denSubventionen buchhalterisch nicht relevant ist. Ein Teil der Subventionen ist in der Rubrik„Zuweisungen/Zuschüsse für Investitionen“ enthalten. Diese können bei der Berechnungder Kostendeckung extrahiert werden. Ein anderer Teil der Subventionen ist aber derStatistik nicht zu entnehmen, da sie entweder im Vermögenshaushalt verbucht werden (beiBetrieben mit kameralem Rechnungswesen) oder die Zuwendungen eine entsprechendeReduzierung der Investitionen bedingen (Passivierung).Im Einzelnen ist folgendes zu bedenken:Zuschüsse und Zuwendungen der öffentlichen Hand können in diesem Zusammenhangals Subventionen angesehen werden. Sie sind im letzten Jahrzehnt deutlich reduziertworden, stellen aber immer noch ein Instrument zur Gebührenbeeinflussung (z.B. Investitions-Pauschaleund Ertragszuschüsse des Landes, durch den Bergbau) oder der Lenkung(Abwasserabgabe, Zuschüsse aus der Initiative ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft)dar. Da sie gebührenneutral verbucht werden, ist ihre Höhe der Statistik nicht zuentnehmen.Verbilligte Kredite werden in Form von Kommunal-Darlehen oder über die KfW sowie imZuge der „Initiative ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft“ in NRW als Plafond-Darlehen in Anspruch genommen. Sie treten buchhalterisch nicht in Erscheinung. In diesemKontext ist nicht entscheidend, welche Kosten der öffentlichen Hand durch die Verbilligungder Kredite entstehen, sondern welche Ausgaben der Kreditnehmer einspart. Mankönnte also von „kalkulatorischen Subventionen“ sprechen. Die Quantifizierung dieserkalkulatorischen Subventionen bedarf einigen Aufwands, da es sich häufig um mehrereKredite mit unterschiedlichen Laufzeiten und Zinssätzen handelt, die in jedem Jahr mitdem aktuellen Zinsniveau des Kapitalmarktes verglichen werden müssen.Beiträge und Sonderzahlungen der Anschlussnehmer können als Leistungen der Nutzerangesehen werden, auch wenn sie nicht als Entgelt für die erbrachte Wasserdienstleistunggezahlt werden. Eine Differenzierung des Anlagenkapitals nach Investitionsmitteln (Zuschuss,Beitrag, Gebühr) kann in vielen Betrieben nicht mehr vorgenommen werden.Die Vorleistungen Dritter beziehen sich i.d.R. auf die Erschließung von Neubaugebietenund sonstigen Kanalbau. Diese Leistungen werden nicht bezahlt, sondern mit den Erschließungsbeiträgenverrechnet. Welcher Seite die vermuteten Synergieeffekte zugutekommen, ist vermutlich eine Frage des Verhandlungsgeschicks. Die Quantifizierung der

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