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Wissenschaftspreis der DGMKG - Deutsche Gesellschaft für Mund ...

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<strong>Wissenschaftspreis</strong> <strong>der</strong> <strong>DGMKG</strong>PräambelDie <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong> <strong>für</strong> <strong>Mund</strong>-, Kiefer- und Gesichtschirurgie(Kranio-Maxillo-Faziale Chirurgie),Gesamtverband <strong>der</strong> <strong>Deutsche</strong>n Fachärzte <strong>für</strong> <strong>Mund</strong>-, Kiefer- undGesichtschirurgie e.V.vergibt jährlich einen nach <strong>Wissenschaftspreis</strong> in Höhe von Euro 5.000,--.Für die Zuerkennung des <strong>Wissenschaftspreis</strong>es gelten folgende Statuten:1. Der <strong>Wissenschaftspreis</strong> wird <strong>für</strong> eine hervorragende, bisher noch nichtveröffentlichte und noch nicht mit einem Preis ausgezeichnete Arbeit aus demGebiet <strong>der</strong> <strong>Mund</strong>-, Kiefer- und Gesichtschirurgie verliehen. Die Arbeit darf zurgleichen Zeit nicht <strong>für</strong> einen an<strong>der</strong>en Preis eingereicht worden sein.2. Die Bewertung einer Arbeit erfolgt durch ein Gremium, das aus fünf gewähltenMitglie<strong>der</strong>n des Verbandes besteht, die als Preisrichter tätig werden. Sie wählenaus den eingereichten Arbeiten diejenigen aus, die sie <strong>für</strong> preiswürdig erachten.Liegt nur eine Arbeit vor, müssen sie darüber befinden, ob sie preiswürdig isto<strong>der</strong> nicht.3. Um den Preis können sich alle Mitglie<strong>der</strong> des Gesamtverbandes bewerben.


Stand 11/2011- 2 -4. Die Arbeit ist in drei Exemplaren, grundsätzlich in deutscher Sprache,ausnahmsweise in englischer Sprache, gebunden und druckfertig bis spätestens31. Oktober jeden Jahres beim Präsidenten des Gesamtverbandes über dieGeschäftsstelle einzureichen.5. Die eingereichte Arbeit darf den Verfasser nicht erkennen lassen und ist miteinem Kennwort zu versehen. Der Arbeit ist ein verschlossener Umschlag, <strong>der</strong>das Kennwort trägt und den Namen, die Anschrift des Verfassers sowie den Titel<strong>der</strong> Arbeit enthält, beizufügen.6. Die Entscheidung des Preisrichterkollegiums ist endgültig. Sie wird demPräsidenten des Gesamtverbandes schriftlich mitgeteilt. Gleichzeitig werden ihmdie eingereichten Arbeiten vorgelegt. Die Verleihung des Preises erfolgtanlässlich <strong>der</strong> Jahrestagung des Gesamtverbandes. Der Preis kann inAusnahmefällen auch geteilt werden.7. In Zweifelsfällen fungiert <strong>der</strong> jeweils dienstälteste Preisrichter als Sprecherdes Preisrichterkollegiums. Er gibt in solchen Fällen dem Präsident das letztlicheVotum des Preisrichter-Kollegiums bekannt.8. Ein Exemplar <strong>der</strong> preisgekrönten Arbeit verbleibt bei <strong>der</strong> Geschäftsstelle desGesamtverbandes zu Dokumentationszwecken. Die übrigen eingereichtenArbeiten werden den Absen<strong>der</strong>n per Einschreiben zurückgegeben.9. Verstößt ein Bewerber bei <strong>der</strong> Einreichung seiner Arbeit gegen die Statuten, soscheidet diese Arbeit aus <strong>der</strong> Bewerbung aus.

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