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Seniorenzeitung des Fritz-Rupprecht-Heimes und des Wohnstiftes ...

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Bewohnervertretung<br />

Liebe Bewohnerinnen, liebe Bewohner <strong>des</strong><br />

<strong>Fritz</strong>-<strong>Rupprecht</strong>-Heims, liebe Angehörige <strong>und</strong><br />

alle anderen geneigten Leserinnen <strong>und</strong> Leser!<br />

Die Wahlperiode der jetzigen Bewohner -<br />

vertretung geht Ende Juli 2012 zu Ende –<br />

Neuwahlen stehen also an.<br />

Zwei Jahre sind vergangen – ganz schnell<br />

wie die Mitglieder der Bewohnervertretung<br />

finden. Geht es Ihnen auch so?<br />

Je älter man wird, <strong>des</strong>to schneller vergeht<br />

die Zeit.<br />

Zum besseren Verständnis hier ein paar<br />

Erklärungen zur Wahl:<br />

Wer ist wählbar?<br />

� Bewohnerinnen <strong>und</strong> Bewohner <strong>des</strong><br />

<strong>Fritz</strong>-<strong>Rupprecht</strong>-<strong>Heimes</strong><br />

� deren Angehörigen<br />

� amtlich bestellte Betreuer/innen der<br />

Heimbewohner/innen<br />

� Personen <strong>des</strong> Vertrauens, wie etwa<br />

Mitglieder von örtlichen Senioren ver -<br />

tretungen <strong>und</strong> Behinderten organisa -<br />

tionen u. ä.<br />

Nicht wählbar sind:<br />

� Mitarbeiter der Einrichtung (<strong>des</strong><br />

<strong>Heimes</strong>) <strong>und</strong> der AWO<br />

� Funktionsträger z. B. Leiter von<br />

Kostenträgern (Bezirk, Kranken- <strong>und</strong><br />

Pflegekassen), anderer Einrichtungen,<br />

Stadträte<br />

Wahlberechtigt sind:<br />

Alle Personen, die am Wahltag in der stationären<br />

Einrichtung wohnen. Wenn eine<br />

Bewohnerin/ein Bewohner nicht mehr in der<br />

Lage ist selbst zu wählen, geht das<br />

Wahlrecht auf den gesetzlichen Betreuer<br />

über. Wenn dieser darauf verzichtet, geht es<br />

an einen Angehörigen über. Zu Deutsch:<br />

Betreuer <strong>und</strong> Angehörige können für Ihre<br />

Angehörigen, die im Heim wohnen, wählen.<br />

Das ist neu im Gesetz. Eine Übertragung<br />

<strong>des</strong> Wahlrechts auf in der Einrichtung tätige<br />

Personen in unzulässig. Selbstverständlich<br />

können Sie sich auch selbst in die<br />

Kandidaten-Vorschlagsliste eintragen, wenn<br />

Sie in der Bewohnervertretung mitarbeiten<br />

möchten.<br />

Ein Wahlausschuss wird alle notwendigen<br />

Vorbereitungen für die Wahl treffen, diese<br />

durchführen <strong>und</strong> überwachen.<br />

Eine Bewohnervertretung für Alten- <strong>und</strong><br />

Pflegeheime ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben<br />

<strong>und</strong> zwar verpflichtend. Sollte es<br />

nicht möglich sein, Bewohnervertretung zu<br />

wählen, wird ein sogenannter Heimfür -<br />

sprecher eingesetzt. Dieser wird vom<br />

Ordnungs- <strong>und</strong> Rechtsreferenten der<br />

Kommune bestimmt.<br />

Eine Kandidaten-Vorschlagsliste ist Ihnen<br />

inzwischen zugegangen. Die Wahl wird am<br />

26.07.2012 durchgeführt. Der Wahlaus -<br />

<strong>Fritz</strong>-<strong>Rupprecht</strong>-Heim 11 <strong>Fritz</strong>-<strong>Rupprecht</strong>-Heim

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