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DRK-Kreisverband Freudenstadt e.V. Sehr geehrte Damen und ...

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<strong>DRK</strong>-<strong>Kreisverband</strong> <strong>Freudenstadt</strong> e.V. | Karl-von-Hahn-Str. 122 | 72250 <strong>Freudenstadt</strong><br />

An die Delegierten der<br />

Kreisversammlung des<br />

<strong>DRK</strong>-<strong>Kreisverband</strong><br />

<strong>Freudenstadt</strong> e.V.<br />

<strong>Freudenstadt</strong>, den 18.06.2012<br />

Beschluss einer neuen <strong>Kreisverband</strong>ssatzung<br />

<strong>Sehr</strong> <strong>geehrte</strong> <strong>Damen</strong> <strong>und</strong> Herren,<br />

mit Schreiben vom 30.05.2012 haben wir Sie darüber informiert, dass im Rahmen<br />

der Kreisversammlung 2012 eine neue Satzung für den <strong>Kreisverband</strong> beschlossen<br />

werden soll.<br />

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass der Gesamtvorstand des<br />

<strong>Kreisverband</strong>es unter Beteiligung der Ortsvereinsvorsitzenden in seiner Sitzung<br />

am 14.06.2012 einen entsprechenden Entwurf erarbeitet <strong>und</strong> einstimmig<br />

beschlossen hat. Wie wir Ihnen im Schreiben vom 30.05.2012 bereits mitgeteilt<br />

haben, stellen wir Ihnen diesen Entwurf heute in der Anlage zur Verfügung.<br />

Das Verfahren der Schiedsgerichte erfolgt nach § 38 Abs. 4 der neuen Satzung<br />

nach der Schiedsordnung des Deutschen Roten Kreuzes e.V. Dementsprechend<br />

muss neben der <strong>Kreisverband</strong>ssatzung aus formalen Gründen auch die<br />

Schiedsordnung durch die Kreisversammlung beschlossen werden. Die<br />

Schiedsordnung erhalten Sie daher ebenfalls in der Anlage.<br />

Zuletzt werden durch die Mustersatzung des Landesverbandes auch neue<br />

Begrifflichkeiten in der Satzung eingeführt <strong>und</strong> vorgegeben. Aus diesem Gr<strong>und</strong> ist<br />

eine Überleitung der alten Satzung in die neue Satzung durch Beschluss der<br />

Kreisversammlung notwendig.<br />

Der Gesamtvorstand hat in seiner Sitzung am 14.06.2012 einstimmig beschlossen,<br />

den Delegierten der Kreisversammlung folgenden Beschlussvorschlag zu<br />

unterbreiten:<br />

<strong>DRK</strong>-<strong>Kreisverband</strong><br />

<strong>Freudenstadt</strong> e.V.<br />

Karl-von-Hahn-Str. 122<br />

72250 <strong>Freudenstadt</strong><br />

Tel. 07441 867-0<br />

Fax 07441 867-32<br />

info@drk-kv-fds.de<br />

www.drk-kv-fds.de<br />

Ihre Nachricht vom:<br />

Marc Steigerwald<br />

Kreisgeschäftsführer<br />

Tel. 07441 867-35<br />

Fax 07441 867-16<br />

marc.steigerwald@<br />

drk-kv-fds.de<br />

Commerzbank Stuttgart<br />

BLZ: 600 800 00<br />

Konto 0 412 207 000<br />

Steuer-Nummer<br />

42099 / 41940<br />

IK-Nummer<br />

600 800 543<br />

Vereinsregisternummer 70<br />

Amtsgericht <strong>Freudenstadt</strong><br />

<strong>Kreisverband</strong>svorsitzender<br />

Peter Schindele<br />

Kreisgeschäftsführer<br />

Marc Steigerwald<br />

Die sieben Gr<strong>und</strong>sätze<br />

der Rotkreuz- <strong>und</strong><br />

Rothalbmondbewegung<br />

• Menschlichkeit<br />

• Unparteilichkeit<br />

• Neutralität<br />

• Unabhängigkeit<br />

• Freiwilligkeit<br />

• Einheit<br />

• Universalität


1. Die Kreisversammlung des Deutschen Roten Kreuz <strong>Kreisverband</strong><br />

<strong>Freudenstadt</strong> e.V. beschließt auf der Gr<strong>und</strong>lage der vom Landesausschuss<br />

am 03.05.2011 beschlossenen „Mustersatzung für Kreisverbände mit<br />

ehrenamtlichem Vorstand“ die Satzung für den Deutschen Roten Kreuz<br />

<strong>Kreisverband</strong> <strong>Freudenstadt</strong> e.V. in der vorliegenden „Entwurfsversion zur<br />

Beschlussfassung durch die Kreisversammlung am 13.07.2012“ mit Stand<br />

vom 14.06.2012.<br />

2. Die Kreisversammlung des Deutschen Roten Kreuz <strong>Kreisverband</strong><br />

<strong>Freudenstadt</strong> e.V. beschließt die Schiedsordnung für das Deutsche Rote<br />

Kreuz, die auf der außerordentlichen <strong>DRK</strong>-B<strong>und</strong>esversammlung am<br />

20.03.2009 beschlossen <strong>und</strong> in das Vereinsregister am 12.11.2009<br />

eingetragen wurde.<br />

3. Der nach Satzung des Deutschen Roten Kreuz <strong>Kreisverband</strong> <strong>Freudenstadt</strong><br />

e.V. vom 17.11.2006 nach § 20 gewählte Kreisvorstand („Gesamt-<br />

vorstand“) bildet ab Inkrafttreten der nach Ziffer 1 beschlossenen neuen<br />

Satzung zukünftig das Präsidium nach § 22 der neuen Satzung.<br />

4. Der nach Satzung des Deutschen Roten Kreuz <strong>Kreisverband</strong> <strong>Freudenstadt</strong><br />

e.V. vom 17.11.2006 nach § 21 bestehende Vorstand („Geschäftsführende<br />

Vorstand“) bildet ab Inkrafttreten der nach Ziffer 1 beschlossenen neuen<br />

Satzung zukünftig den BGB-Vorstand nach § 24 der neuen Satzung.<br />

5. Der nach Satzung des Deutschen Roten Kreuzes <strong>Kreisverband</strong><br />

<strong>Freudenstadt</strong> e.V. vom 17.11.2006 gewählte Vorsitzende führt bis zum<br />

Ende seiner Amtszeit ab Inkrafttreten der nach Ziffer 1 beschlossenen<br />

neuen Satzung zukünftig die Bezeichnung "Präsident" <strong>und</strong> nimmt die in der<br />

neuen Satzung genannten Aufgaben des Präsidenten wahr.<br />

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />

Fre<strong>und</strong>lich grüßt Sie<br />

Marc Steigerwald<br />

Kreisgeschäftsführer<br />

<strong>DRK</strong>-KV-<strong>Freudenstadt</strong><br />

Brief an Delegierte<br />

der KV<br />

Datum 18.06.2012<br />

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