DRK-Kreisverband Freudenstadt e.V. Sehr geehrte Damen und ...
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<strong>DRK</strong>-<strong>Kreisverband</strong> <strong>Freudenstadt</strong> e.V. | Karl-von-Hahn-Str. 122 | 72250 <strong>Freudenstadt</strong><br />
An die Delegierten der<br />
Kreisversammlung des<br />
<strong>DRK</strong>-<strong>Kreisverband</strong><br />
<strong>Freudenstadt</strong> e.V.<br />
<strong>Freudenstadt</strong>, den 18.06.2012<br />
Beschluss einer neuen <strong>Kreisverband</strong>ssatzung<br />
<strong>Sehr</strong> <strong>geehrte</strong> <strong>Damen</strong> <strong>und</strong> Herren,<br />
mit Schreiben vom 30.05.2012 haben wir Sie darüber informiert, dass im Rahmen<br />
der Kreisversammlung 2012 eine neue Satzung für den <strong>Kreisverband</strong> beschlossen<br />
werden soll.<br />
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass der Gesamtvorstand des<br />
<strong>Kreisverband</strong>es unter Beteiligung der Ortsvereinsvorsitzenden in seiner Sitzung<br />
am 14.06.2012 einen entsprechenden Entwurf erarbeitet <strong>und</strong> einstimmig<br />
beschlossen hat. Wie wir Ihnen im Schreiben vom 30.05.2012 bereits mitgeteilt<br />
haben, stellen wir Ihnen diesen Entwurf heute in der Anlage zur Verfügung.<br />
Das Verfahren der Schiedsgerichte erfolgt nach § 38 Abs. 4 der neuen Satzung<br />
nach der Schiedsordnung des Deutschen Roten Kreuzes e.V. Dementsprechend<br />
muss neben der <strong>Kreisverband</strong>ssatzung aus formalen Gründen auch die<br />
Schiedsordnung durch die Kreisversammlung beschlossen werden. Die<br />
Schiedsordnung erhalten Sie daher ebenfalls in der Anlage.<br />
Zuletzt werden durch die Mustersatzung des Landesverbandes auch neue<br />
Begrifflichkeiten in der Satzung eingeführt <strong>und</strong> vorgegeben. Aus diesem Gr<strong>und</strong> ist<br />
eine Überleitung der alten Satzung in die neue Satzung durch Beschluss der<br />
Kreisversammlung notwendig.<br />
Der Gesamtvorstand hat in seiner Sitzung am 14.06.2012 einstimmig beschlossen,<br />
den Delegierten der Kreisversammlung folgenden Beschlussvorschlag zu<br />
unterbreiten:<br />
<strong>DRK</strong>-<strong>Kreisverband</strong><br />
<strong>Freudenstadt</strong> e.V.<br />
Karl-von-Hahn-Str. 122<br />
72250 <strong>Freudenstadt</strong><br />
Tel. 07441 867-0<br />
Fax 07441 867-32<br />
info@drk-kv-fds.de<br />
www.drk-kv-fds.de<br />
Ihre Nachricht vom:<br />
Marc Steigerwald<br />
Kreisgeschäftsführer<br />
Tel. 07441 867-35<br />
Fax 07441 867-16<br />
marc.steigerwald@<br />
drk-kv-fds.de<br />
Commerzbank Stuttgart<br />
BLZ: 600 800 00<br />
Konto 0 412 207 000<br />
Steuer-Nummer<br />
42099 / 41940<br />
IK-Nummer<br />
600 800 543<br />
Vereinsregisternummer 70<br />
Amtsgericht <strong>Freudenstadt</strong><br />
<strong>Kreisverband</strong>svorsitzender<br />
Peter Schindele<br />
Kreisgeschäftsführer<br />
Marc Steigerwald<br />
Die sieben Gr<strong>und</strong>sätze<br />
der Rotkreuz- <strong>und</strong><br />
Rothalbmondbewegung<br />
• Menschlichkeit<br />
• Unparteilichkeit<br />
• Neutralität<br />
• Unabhängigkeit<br />
• Freiwilligkeit<br />
• Einheit<br />
• Universalität
1. Die Kreisversammlung des Deutschen Roten Kreuz <strong>Kreisverband</strong><br />
<strong>Freudenstadt</strong> e.V. beschließt auf der Gr<strong>und</strong>lage der vom Landesausschuss<br />
am 03.05.2011 beschlossenen „Mustersatzung für Kreisverbände mit<br />
ehrenamtlichem Vorstand“ die Satzung für den Deutschen Roten Kreuz<br />
<strong>Kreisverband</strong> <strong>Freudenstadt</strong> e.V. in der vorliegenden „Entwurfsversion zur<br />
Beschlussfassung durch die Kreisversammlung am 13.07.2012“ mit Stand<br />
vom 14.06.2012.<br />
2. Die Kreisversammlung des Deutschen Roten Kreuz <strong>Kreisverband</strong><br />
<strong>Freudenstadt</strong> e.V. beschließt die Schiedsordnung für das Deutsche Rote<br />
Kreuz, die auf der außerordentlichen <strong>DRK</strong>-B<strong>und</strong>esversammlung am<br />
20.03.2009 beschlossen <strong>und</strong> in das Vereinsregister am 12.11.2009<br />
eingetragen wurde.<br />
3. Der nach Satzung des Deutschen Roten Kreuz <strong>Kreisverband</strong> <strong>Freudenstadt</strong><br />
e.V. vom 17.11.2006 nach § 20 gewählte Kreisvorstand („Gesamt-<br />
vorstand“) bildet ab Inkrafttreten der nach Ziffer 1 beschlossenen neuen<br />
Satzung zukünftig das Präsidium nach § 22 der neuen Satzung.<br />
4. Der nach Satzung des Deutschen Roten Kreuz <strong>Kreisverband</strong> <strong>Freudenstadt</strong><br />
e.V. vom 17.11.2006 nach § 21 bestehende Vorstand („Geschäftsführende<br />
Vorstand“) bildet ab Inkrafttreten der nach Ziffer 1 beschlossenen neuen<br />
Satzung zukünftig den BGB-Vorstand nach § 24 der neuen Satzung.<br />
5. Der nach Satzung des Deutschen Roten Kreuzes <strong>Kreisverband</strong><br />
<strong>Freudenstadt</strong> e.V. vom 17.11.2006 gewählte Vorsitzende führt bis zum<br />
Ende seiner Amtszeit ab Inkrafttreten der nach Ziffer 1 beschlossenen<br />
neuen Satzung zukünftig die Bezeichnung "Präsident" <strong>und</strong> nimmt die in der<br />
neuen Satzung genannten Aufgaben des Präsidenten wahr.<br />
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />
Fre<strong>und</strong>lich grüßt Sie<br />
Marc Steigerwald<br />
Kreisgeschäftsführer<br />
<strong>DRK</strong>-KV-<strong>Freudenstadt</strong><br />
Brief an Delegierte<br />
der KV<br />
Datum 18.06.2012<br />
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