Mitteilungsblatt der Gemeinde Windhaag bei Perg vom 5. November ...
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ABSETZBARKEIT VON KINDERBETREUUNGSKOSTENDie Kosten für die Betreuung von Kin<strong>der</strong>n können ab 1. Jänner 2009 bis höchsten € 2.300 proKind und Kalen<strong>der</strong>jahr als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Absetzbarsind Kin<strong>der</strong>betreuungskosten, die ab dem 1. Jänner 2009 anfallen.Begünstigt sind Kin<strong>der</strong> bis zum 10. Lebensjahr. Die Betreuungskostenmüssen tatsächlich gezahlte Kosten sein. Werden daherBetreuungskosten durch einen Zuschuss <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tgeberin o<strong>der</strong> desAr<strong>bei</strong>tgebers übernommen, sind nur die tatsächlich von <strong>der</strong> bzw. <strong>vom</strong>Steuerpflichtigen darüber hinaus getragenen Kosten abzugsfähig.Die Betreuung muss in privaten o<strong>der</strong> öffentlichen Kin<strong>der</strong>betreuungseinrichtungen(zB. Kin<strong>der</strong>garten, Hort, Halbinternat, Vollinternat) o<strong>der</strong> von einer pädagogisch qualifiziertenPerson erfolgen.Wie profitieren Sie von <strong>der</strong> Entlastung?Im Zuge Ihrer Ar<strong>bei</strong>tnehmerinnen –bzw. Ar<strong>bei</strong>tnehmerveranlagung o<strong>der</strong> IhrerEinkommensteuererklärung müssen Sie die tatsächlichen Kin<strong>der</strong>betreuungskosten unterZuordnung <strong>der</strong> Sozialversicherungsnummer Ihres Kindes angeben.Die Bestätigung für Kosten <strong>der</strong> Nachmittagsbetreuung in <strong>der</strong> Volksschule und des Kin<strong>der</strong>gartensist am <strong>Gemeinde</strong>amt erhältlich.Die Angabe <strong>der</strong> Sozialversicherungsnummer des Kindes ist dafür erfor<strong>der</strong>lich.OÖ. KINDERBETREUUNGSBONUSWer wird geför<strong>der</strong>t?Jene, die das Angebot des <strong>bei</strong>tragsfreien Kin<strong>der</strong>gartens nicht in Anspruchnehmen. Beantragt werden kann die För<strong>der</strong>ung mit dem 3. Geburtstag(37. Lebensmonat) eines Kindes bis maximal zum Beginn desverpflichtenden Kin<strong>der</strong>gartenjahres. Dieses beginnt mit dem auf den<strong>5.</strong> Geburtstag folgenden Kin<strong>der</strong>garten-Ar<strong>bei</strong>tsjahr.Wie wird geför<strong>der</strong>t?Der Oö. Kin<strong>der</strong>betreuungsbonus beträgt jährlich pro Kind 700 Euro. Die Auszahlung erfolgt in zweiTeilbeträgen. Die Eltern geben <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Antragstellung das voraussichtliche Datum des erstmaligenKin<strong>der</strong>gartenbesuches an. Bereits nach Antragstellung wird ein Teilbetrag überwiesen. Mit demNachweis des Beginns des Kin<strong>der</strong>gartenbesuches wird <strong>der</strong> zweite Teilbetrag für die Monate <strong>der</strong>Nicht-Inanspruchnahme des <strong>bei</strong>tragsfreien Kin<strong>der</strong>gartens ausbezahlt.Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?Die Nicht-Inanspruchnahme einer Kin<strong>der</strong>betreuungseinrichtung o<strong>der</strong> einer Son<strong>der</strong>form nach§ 23 Oö. Kin<strong>der</strong>betreuungsgesetz 2007 (und für die Finanzierung einer Tagesmutter). DerKin<strong>der</strong>betreuungsbonus wird ohne Einkommensgrenzen ausbezahlt und ist auf EU-Inlän<strong>der</strong>beschränkt.Abwicklung/AntragstellungDer Antrag ist mittels Formular an die Direktion Bildung und Gesellschaft – Familienreferat zurichten.- 5 -