Entsorgungsfachbetrieb Nach EfbV · Fachbetrieb ... - Stadt Gersthofen
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<strong>Stadt</strong> <strong>Gersthofen</strong> – Bürgerinformation 2006<br />
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Abfallentsorgung<br />
Nicht in den „Gelben Sack“ gehören:<br />
– Bau- und Verpackungs-Styropor<br />
– Weißblechdosen<br />
– große Folien vom Bau und Innenausbau<br />
– Säcke und Strechfolien<br />
– Plastikwannen und -schüsseln, Wäschekörbe<br />
– Kinderspielzeug<br />
– Altpapier und Kartonagen<br />
Pflanzliche Abfälle (Biomüll, Grünabfall)<br />
Seit Juli 1997 besteht auch Trennpflicht für organische Abfälle. Sollten<br />
Sie sich für die Biotonne interessieren, sind folgende Hinweise wissenswert:<br />
In die Biotonne gehört Biomüll. Dies ist organischer Abfall aus<br />
der Küche, wie z.B. Obst- und Gemüsereste, Kaffee- und Teefilter und<br />
Eierschalen.<br />
Das gehört in die Biotonne<br />
Gemüse- und Obstreste, Obstkerne, Nußschalen, Schalen von gekochten<br />
Südfrüchten, Eierschalen, Kaffeesatz und -filter, Teesatz und -filter,<br />
Küchenkrepp, Topfblumen, Schnittblumen, Blumenerde, Unkraut,<br />
Pflanzenreste, Fallobst, Sägemehl, Holzwolle (von unbehandeltem<br />
Holz), Gras- und Heckenschnitt, Laub (kleine Mengen)<br />
Das gehört nicht in die Biotonne<br />
gekochte Essensreste, Fleisch, Fisch, Fette, Knochen, Windeln, Fäkalien,<br />
Hausstreu, Milch- und Safttüten, Plastiktüten, Tapetenreste, Textilien,<br />
Illustrierte, Zeitungen, Kartonagen, Zigarettenkippen, Staubsaugerbeutel,<br />
Holz- und Kohlenasche, Grillkohlen, Straßenkehricht (z.B. Laub<br />
von Straßenbäumen)<br />
Biomüll in haushaltsüblichen Mengen kann auch bei den Wertstoffhöfen<br />
abgegeben werden.<br />
Bei den <strong>Stadt</strong>werken der <strong>Stadt</strong> <strong>Gersthofen</strong> im Rathaus, Zimmer 27,<br />
liegen Formblätter zur Anmeldung der Biotonne sowie ein Infoblatt des<br />
Landratsamtes Augsburg mit näheren Informationen aus. Pflanzliche Garten-<br />
und Grünabfälle können im Wertstoffhof in Batzenhofen, Am Wiesengrund<br />
4 abgegeben werden. Für jede Anlieferung von pflanzlichen<br />
Gartenabfällen bis zur Menge des Fassungsvermögens eines Müllsackes<br />
(110 Liter) wird eine Gebühr von 1,30 Euro erhoben. Für darüber hinaus<br />
gehende Mengen bis zum Fassungsvermögen eines PKW-Kofferrauminhaltes<br />
wird eine Gebühr von 2,60 Euro erhoben.<br />
Vor der Anlieferung müssen Berechtigungsscheine im Wert von je 1,30<br />
Euro erworben werden. Sie sind bei der Postagentur Haferland, Herdweg<br />
35 in Batzenhofen erhältlich. Diese Berechtigungsscheine müssen bei jeder<br />
Anlieferung beim Personal des Wertstoffhofes abgegeben werden.<br />
Die Berechtigungsscheine gelten nur für die entsprechend angelieferte<br />
Menge und nur für jeweils eine Anlieferung, nicht für mehrere Anlieferungen<br />
am selben Tag!<br />
Pflanzliche Abfälle können auch noch bei der Annahmestelle der Mülldeponie-Nord<br />
(Müllberg) angeliefert werden. Sie werden dort bis zur Menge des<br />
Kofferrauminhaltes eines PKW kostenlos angenommen. Anlieferungsberechtigt<br />
sind Bürgerinnen und Bürger, die in <strong>Gersthofen</strong> wohnen. Größere<br />
Mengen von pflanzlichen Abfällen, die das Fassungsvermögen eines<br />
PKW-Kofferrauminhaltes übersteigen, sind wie bisher gegen Gebühr bei<br />
der AVA Abfallverwertung GmbH in Augsburg Lechhausen, Am Mittleren<br />
Moos 60, anzuliefern.<br />
Sperrmüll<br />
Seit 01.01.2004 wird die Sperrmüllentsorgung sowohl im Bring- als auch<br />
im Holsystem angeboten. Es werden so viele Berechtigungskarten ausgegeben<br />
wie Wohnungen auf einem anschlusspflichtigen Grundstück<br />
vorhanden sind. Die zur Sperrmüllabfuhr/-abgabe erforderlichen Anforderungskarten<br />
werden bei der <strong>Stadt</strong>werkeverwaltung im Rathaus (EG<br />
Zi. 27) ausgegeben. Die Karten werden ausschließlich dem Grundstückseigentümer<br />
(Empfänger des Müllgebührenbescheides), Hausverwalter<br />
oder einer bevollmächtigten Person ausgehändigt. Mieter bzw. Wohnungseigentümer<br />
müssen sich an die Hausverwalter wenden. Die Ablieferung<br />
von Sperrmüllkleinmengen (ein Möbelstück) an den Wertstoffsammelstellen<br />
ist ohne Karte möglich. Größere Mengen (bis max. 5 m3 )<br />
können nur mit Karte und nach vorheriger Anmeldung beim örtlichen<br />
Personal angeliefert werden.<br />
Telefonische Auskunft:<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Gersthofen</strong>, Sachgebiet Umwelt 0821/2491-417<br />
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg 08232/9643-21<br />
<strong>Stadt</strong>werke <strong>Gersthofen</strong>, Müllgebührenabrechnung 0821/2491-486