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Entsorgungsfachbetrieb Nach EfbV · Fachbetrieb ... - Stadt Gersthofen

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<strong>Stadt</strong> <strong>Gersthofen</strong> – Bürgerinformation 2006<br />

64<br />

Abfallentsorgung<br />

Nicht in den „Gelben Sack“ gehören:<br />

– Bau- und Verpackungs-Styropor<br />

– Weißblechdosen<br />

– große Folien vom Bau und Innenausbau<br />

– Säcke und Strechfolien<br />

– Plastikwannen und -schüsseln, Wäschekörbe<br />

– Kinderspielzeug<br />

– Altpapier und Kartonagen<br />

Pflanzliche Abfälle (Biomüll, Grünabfall)<br />

Seit Juli 1997 besteht auch Trennpflicht für organische Abfälle. Sollten<br />

Sie sich für die Biotonne interessieren, sind folgende Hinweise wissenswert:<br />

In die Biotonne gehört Biomüll. Dies ist organischer Abfall aus<br />

der Küche, wie z.B. Obst- und Gemüsereste, Kaffee- und Teefilter und<br />

Eierschalen.<br />

Das gehört in die Biotonne<br />

Gemüse- und Obstreste, Obstkerne, Nußschalen, Schalen von gekochten<br />

Südfrüchten, Eierschalen, Kaffeesatz und -filter, Teesatz und -filter,<br />

Küchenkrepp, Topfblumen, Schnittblumen, Blumenerde, Unkraut,<br />

Pflanzenreste, Fallobst, Sägemehl, Holzwolle (von unbehandeltem<br />

Holz), Gras- und Heckenschnitt, Laub (kleine Mengen)<br />

Das gehört nicht in die Biotonne<br />

gekochte Essensreste, Fleisch, Fisch, Fette, Knochen, Windeln, Fäkalien,<br />

Hausstreu, Milch- und Safttüten, Plastiktüten, Tapetenreste, Textilien,<br />

Illustrierte, Zeitungen, Kartonagen, Zigarettenkippen, Staubsaugerbeutel,<br />

Holz- und Kohlenasche, Grillkohlen, Straßenkehricht (z.B. Laub<br />

von Straßenbäumen)<br />

Biomüll in haushaltsüblichen Mengen kann auch bei den Wertstoffhöfen<br />

abgegeben werden.<br />

Bei den <strong>Stadt</strong>werken der <strong>Stadt</strong> <strong>Gersthofen</strong> im Rathaus, Zimmer 27,<br />

liegen Formblätter zur Anmeldung der Biotonne sowie ein Infoblatt des<br />

Landratsamtes Augsburg mit näheren Informationen aus. Pflanzliche Garten-<br />

und Grünabfälle können im Wertstoffhof in Batzenhofen, Am Wiesengrund<br />

4 abgegeben werden. Für jede Anlieferung von pflanzlichen<br />

Gartenabfällen bis zur Menge des Fassungsvermögens eines Müllsackes<br />

(110 Liter) wird eine Gebühr von 1,30 Euro erhoben. Für darüber hinaus<br />

gehende Mengen bis zum Fassungsvermögen eines PKW-Kofferrauminhaltes<br />

wird eine Gebühr von 2,60 Euro erhoben.<br />

Vor der Anlieferung müssen Berechtigungsscheine im Wert von je 1,30<br />

Euro erworben werden. Sie sind bei der Postagentur Haferland, Herdweg<br />

35 in Batzenhofen erhältlich. Diese Berechtigungsscheine müssen bei jeder<br />

Anlieferung beim Personal des Wertstoffhofes abgegeben werden.<br />

Die Berechtigungsscheine gelten nur für die entsprechend angelieferte<br />

Menge und nur für jeweils eine Anlieferung, nicht für mehrere Anlieferungen<br />

am selben Tag!<br />

Pflanzliche Abfälle können auch noch bei der Annahmestelle der Mülldeponie-Nord<br />

(Müllberg) angeliefert werden. Sie werden dort bis zur Menge des<br />

Kofferrauminhaltes eines PKW kostenlos angenommen. Anlieferungsberechtigt<br />

sind Bürgerinnen und Bürger, die in <strong>Gersthofen</strong> wohnen. Größere<br />

Mengen von pflanzlichen Abfällen, die das Fassungsvermögen eines<br />

PKW-Kofferrauminhaltes übersteigen, sind wie bisher gegen Gebühr bei<br />

der AVA Abfallverwertung GmbH in Augsburg Lechhausen, Am Mittleren<br />

Moos 60, anzuliefern.<br />

Sperrmüll<br />

Seit 01.01.2004 wird die Sperrmüllentsorgung sowohl im Bring- als auch<br />

im Holsystem angeboten. Es werden so viele Berechtigungskarten ausgegeben<br />

wie Wohnungen auf einem anschlusspflichtigen Grundstück<br />

vorhanden sind. Die zur Sperrmüllabfuhr/-abgabe erforderlichen Anforderungskarten<br />

werden bei der <strong>Stadt</strong>werkeverwaltung im Rathaus (EG<br />

Zi. 27) ausgegeben. Die Karten werden ausschließlich dem Grundstückseigentümer<br />

(Empfänger des Müllgebührenbescheides), Hausverwalter<br />

oder einer bevollmächtigten Person ausgehändigt. Mieter bzw. Wohnungseigentümer<br />

müssen sich an die Hausverwalter wenden. Die Ablieferung<br />

von Sperrmüllkleinmengen (ein Möbelstück) an den Wertstoffsammelstellen<br />

ist ohne Karte möglich. Größere Mengen (bis max. 5 m3 )<br />

können nur mit Karte und nach vorheriger Anmeldung beim örtlichen<br />

Personal angeliefert werden.<br />

Telefonische Auskunft:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Gersthofen</strong>, Sachgebiet Umwelt 0821/2491-417<br />

Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg 08232/9643-21<br />

<strong>Stadt</strong>werke <strong>Gersthofen</strong>, Müllgebührenabrechnung 0821/2491-486

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