vorhabenbezogener bebauungsplan „forum ... - Stadt Gersthofen
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STADT<br />
GERSTHOFEN<br />
UMWELTBERICHT<br />
NACH § 2 ABS. 4 UND § 2A BAUGB<br />
TEIL 2 ZUR BEGRÜNDUNG<br />
Zu dem Planvorhaben:<br />
VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN<br />
„FORUM GERSTHOFEN“<br />
1. ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG<br />
DES BEBAUUNGSPLANS NR. 1B „ZWISCHEN<br />
DONAUWÖRTHER STRASSE, SCHULSTRASSE,<br />
VERLÄNGERTER BRUCKNERSTRASSE UND<br />
BAHNHOFSTRASSE“, SOWIE TEILWEISE ÄNDERUNG DER<br />
BEBAUUNGSPLÄNE NR. 1A UND NR. 21<br />
Fassung vom 18.06.2010<br />
Büro OPLA - Augsburg
VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN „FORUM GERSTHOFEN“ - UMWELTBERICHT<br />
INHALT<br />
1. Einleitung ......................................................................................................................... 3<br />
2. Kurzdarstellung - Ziele und Inhalte .................................................................................. 3<br />
Inhalte des Bebauungsplanes .......................................................................................... 3<br />
3. übergeordnete Vorgaben................................................................................................. 4<br />
4. Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umwelt ..................................... 7<br />
4.1 Methodik der Umweltprüfung ................................................................................ 7<br />
4.2 Geologie, Böden und Wasser ............................................................................... 7<br />
4.3 Klima und Luft ....................................................................................................... 8<br />
4.4 Arten und Biotope ................................................................................................. 9<br />
4.5 Orts- und Landschaftsbild ................................................................................... 10<br />
4.6 Schutzgut Mensch .............................................................................................. 10<br />
5. Entwicklung des Umweltzustandes, Beschreibung und Bewertung der<br />
Umweltauswirkungen ................................................................................................... 11<br />
5.1 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung .................................................... 11<br />
5.2 Prognose bei Durchführung der Planung ........................................................... 11<br />
6. Vermeidungs-, Minimierungsmaßnahmen ..................................................................... 13<br />
7. Planungsalternativen, Abwägung, Monitoring ............................................................... 13<br />
7.1 Standortalternativen/ Standortauswahl (FNP-Ebene) ......................................... 13<br />
7.2 Berücksichtigung der Umweltbelange in der Abwägung .................................... 14<br />
7.3 Monitoring ........................................................................................................... 14<br />
8. Zusammenfassung ........................................................................................................ 14<br />
OPLA AUGSBURG, 18.06.2010<br />
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VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN „FORUM GERSTHOFEN“ - UMWELTBERICHT<br />
1. Einleitung<br />
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen muss gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des<br />
Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB zwingend eine Umweltprüfung durchgeführt<br />
werden. Dabei sind die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln und<br />
in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Dieser Umweltbericht ist gemäß<br />
§ 2 a BauGB der Begründung zur Bauleitplanung als gesonderter Teil beizufügen.<br />
Auf Basis der im Rahmen des Vorentwurfes zum Bebauungsplan gewonnenen Erkenntnisse<br />
wurde bereits eine erste Abschätzung der Auswirkungen auf die Belange des Umweltschutzes<br />
vorgenommen. Diese erste Abschätzung wurde in den vorläufigen Umweltbericht aufgenommen.<br />
Die weitere Konkretisierung der Auswirkungen und deren Bewertung erfolgt im<br />
weiteren Verfahren.<br />
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden die Behörden und<br />
sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen<br />
Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert.<br />
Die Abschichtungsregelung gemäß § 2 Abs. 4 Satz 5 BauGB ermöglicht es, die schwerpunktmäßige<br />
Ermittlung bestimmter Umweltauswirkungen aus der in der Planungshierarchie<br />
vorausgehenden Flächennutzungsplanebene zu übernehmen. Von dieser Möglichkeit wird<br />
umfassend Gebrauch gemacht.<br />
Nachfolgend ist der vorläufige Umweltbericht aufgeführt, der nach Auswertung entsprechender<br />
Stellungnahmen und Abschluss evtl. notwendiger Untersuchungen vervollständigt wird.<br />
2. Kurzdarstellung - Ziele und Inhalte<br />
Inhalte des Bebauungsplanes<br />
Zentraler Inhalt der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 1b „Zwischen<br />
Donauwörther Strasse, Schulstrasse, verlängerter Brucknerstrasse und Bahnhofstrasse“,<br />
sowie teilweise Änderung der Bebauungspläne Nr. 1a und Nr. 21 Ist die Festsetzung von<br />
ca. 1,4 ha Fläche als Kerngebiet. Entsprechend dieser Zielsetzung der Attraktivitätssteigerung<br />
der Innenstadt möchte ein Investor auf dem Gelände ein Einkaufszentrum errichten, in<br />
welchem Flächen für die Sortimente Lebensmittel, Drogerie, Textil und Schuhe entstehen<br />
sollen.<br />
Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von rund 13.970 m² (rund 1,4 ha) und liegt zwischen<br />
Schulstraße, Bahnhofstraße und Donauwörther Straße. Der räumliche Geltungsbereich<br />
erstreckt sich vollständig über die Grundstücke Fl. Nr. 16/2, 16/3, 17/2, 18, 18/1, 19,<br />
19/2, 19/3, 20, 20/3, 20/4, 20/5, 20/6, 20/7, 144/24 und 731/10 sowie teilweise über die<br />
Grundstücke Fl. Nr. 144/6, 144/19 und 1048, alle Gemarkung <strong>Gersthofen</strong>.<br />
Die überbaubare Grundstücksfläche beträgt ca. 5.710 m² in MK 1. Die beiden anderen Kerngebiete<br />
(MK 2 und MK 3) sichern den Bestand.<br />
Ausgleichsmaßnahmen sind aufgrund der bestehenden Lage im Innenbereich nicht erforderlich.<br />
OPLA AUGSBURG, 18.06.2010<br />
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VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN „FORUM GERSTHOFEN“ - UMWELTBERICHT<br />
3. übergeordnete Vorgaben<br />
Ziele und Grundsätze des LEP<br />
Zur Sicherung der Lebenschancen künftiger Generationen soll Bayern in seiner Gesamtheit<br />
und in seinen Teilräumen dauerhaft umwelt-, wirtschafts- und sozialverträglich entwickelt<br />
werden. Gleichwertige und gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen<br />
sollen geschaffen und erhalten werden. Dabei sollen auch die geschaffenen Eigentumswerte<br />
berücksichtigt werden (A I 1.1 (Z)).<br />
Es ist anzustreben, Bayern als gesunden Lebensraum und Wirtschaftsstandort, insbesondere<br />
hinsichtlich seiner Konkurrenzfähigkeit und Attraktivität im räumlichen<br />
Wettbewerb, zu sichern und weiter zu entwickeln. Dabei sind neben den klassischen Standortfaktoren<br />
die ökologische Standortqualität und die soziokulturellen Standortvorteile als<br />
ökonomische Standortfaktoren möglichst zu sichern und in Wert zu setzen (A I 1.1 (G)).<br />
Der Flächen- und Ressourcenverbrauch soll in allen Landesteilen reduziert werden.<br />
Die Entwicklung des Landes und seiner Teilräume soll so flächen- und ressourcensparend<br />
wie möglich erfolgen (A I 2.4 (Z)).<br />
Die Erhaltung und Verbesserung der Versickerungsfähigkeit von Flächen, insbesondere<br />
durch Beschränkung der Bodenversiegelung, ist anzustreben (3.2.1.2 (G)).<br />
<strong>Stadt</strong>- und Umlandbereich in Verdichtungsräumen<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Gersthofen</strong> gehört gemäß dem Landesentwicklungsprogramm Bayern -LEP- (Anlage<br />
zu § 1 der VO vom 08. August 2006, GVBl S. 521) zum <strong>Stadt</strong>- und Umlandbereich im<br />
Verdichtungsraum Augsburg.<br />
Bestehende Raumnutzungskonflikte, insbesondere die erheblichen gegenseitigen Beeinträchtigungen<br />
von Wohn-, Gewerbe-, Erholungs- und Verkehrsfunktionen, sollen abgebaut<br />
und neue verhindert werden. Eine umweltverträgliche, flächensparende Mischung von<br />
Wohn- und Arbeitsstätten sowie Versorgungseinrichtungen soll gesichert und geschaffen<br />
werden (A I 3.2.1 (Z)).<br />
Bei der siedlungsmäßigen und infrastrukturellen Entwicklung ist die enge Abstimmung zwischen<br />
den Gebietskörperschaften, insbesondere durch interkommunale Kooperationen, von<br />
besonderer Bedeutung. Eine ausgeglichene Bevölkerungs- und Altersstruktur zur Auslastung<br />
der Infrastruktureinrichtungen ist anzustreben (A I 3.2.4 (G)).<br />
Siedlungsschwerpunkte sollen zentralörtliche Versorgungsaufgaben in allen <strong>Stadt</strong>- und Umlandbereichen<br />
übernehmen und zu einer Ordnung der Siedlungsentwicklung beitragen (A II<br />
2.2.1.1 (Z)).<br />
In geeigneten Siedlungsschwerpunkten können mittelzentrale Versorgungseinrichtungen<br />
bereitgestellt werden, bei Bedarf bis hin zur vollständigen Wahrnehmung mittelzentraler Aufgaben,<br />
sofern eine Auslastung hierfür zu erwarten ist und benachbarte Zentrale Orte und<br />
Siedlungsschwerpunkte in ihrer Aufgabenwahrnehmung nicht beeinträchtigt werden (A II<br />
2.2.1.2 (G)).<br />
Zwei oder mehr Siedlungsschwerpunkte können zentralörtliche Versorgungsaufgaben gemeinsam<br />
wahrnehmen, wenn dies räumlich oder funktional erforderlich ist (A II 2.2.1.1 (G)).<br />
OPLA AUGSBURG, 18.06.2010<br />
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VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN „FORUM GERSTHOFEN“ - UMWELTBERICHT<br />
Der Intakthaltung und der Entwicklung des Wasserhaushalts für Menschen, Tiere und<br />
Pflanzen kommt besondere Bedeutung zu … . (B I 1.2.1 (G)).<br />
Verluste an Substanz und Funktionsfähigkeit des Bodens, insbesondere durch Versiegelung,<br />
Erosion, Verdichtung, Auswaschung und Schadstoffanreicherung, sollen bei allen Maßnahmen<br />
und Nutzungen minimiert werden. Soweit möglich und zumutbar soll der Boden entsiegelt<br />
und regeneriert werden (B I 1.2.2 (Z)).<br />
Es ist von besonderer Bedeutung, die Schutzwirkung des Bodens für das Grundwasser zu<br />
erhalten oder wiederherzustellen (B I 3.1.1.2 (G)).<br />
Die Erhaltung und Verbesserung der Versickerungsfähigkeit von Flächen, insbesondere<br />
durch Beschränkung der Bodenversiegelung, ist anzustreben (B I 3.2.1.2 (G)).<br />
Regionalplan<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Gersthofen</strong> bildet gemeinsam mit Langweid einen Siedlungsschwerpunkt im Verdichtungsraum<br />
Augsburg.<br />
Der nachhaltigen Weiterentwicklung als Lebens- und Wirtschaftsraum kommt in allen Teilräumen<br />
der Region besondere Bedeutung zu. Dabei sind vor allem die vorhandenen regionalen<br />
Potenziale für die Entwicklung der Region zu nutzen (A I 1 (G)).<br />
Der große Verdichtungsraum Augsburg soll als überregional bedeutsamer Wirtschafts- und<br />
Versorgungsraum weiterentwickelt werden (A II 1.3 (Z)).<br />
Es ist anzustreben, bauliche Entwicklungen in Gebieten mit hohen Grundwasserständen<br />
möglichst zu vermeiden (B I 4.2.1.2 (G)).<br />
Es soll angestrebt werden, eine flächendeckende verbrauchernahe Grundversorgung der<br />
Bevölkerung mit Einzelhandelsleistungen auch im dünner besiedelten ländlichen Raum der<br />
Region sicherzustellen (B II 3.1 (Z)).<br />
Auf die Sicherung und Stärkung des Einzelhandels in der Innenstadt und in den <strong>Stadt</strong>teilzentren<br />
des Oberzentrums Augsburg sowie in den Innenstädten der Mittelzentren soll hingewirkt<br />
werden (B II 3.2 (Z)).<br />
Es ist anzustreben, Einzelhandelsgroßprojekte nach Art, Größe und Sortimentstruktur so zu<br />
verteilen, dass insbesondere im ländlichen Raum der Region eine regional ausgewogene<br />
Versorgung gesichert oder erreicht wird (B II 3.3 (G)).<br />
Es ist anzustreben, dass Ortsrandlagen im Verdichtungsraum Augsburg nur ausnahmsweise<br />
als Standorte für Einzelhandelsgroßprojekte in Betracht gezogen werden. Eine Konzentration<br />
von Einzelhandelsgroßprojekten insbesondere an dezentralen Standorten der Unter-, möglichen<br />
Mittel- und Mittelzentren des ländlichen Raumes soll vermieden werden (B II 3.4 (G)).<br />
Einzelhandelsgroßprojekte sollen vor allem im Verdichtungsraum Augsburg die Leistungsfähigkeit<br />
der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur nicht wesentlich beeinträchtigen (B II 3.5 (Z)).<br />
Es ist anzustreben, die gewachsene Siedlungsstruktur der Region zu erhalten und unter<br />
Wahrung der natürlichen Lebensgrundlagen entsprechend den Bedürfnissen von Bevölkerung<br />
und Wirtschaft weiter zu entwickeln. Die Wohnnutzung und die gewerbliche Nutzung<br />
OPLA AUGSBURG, 18.06.2010<br />
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VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN „FORUM GERSTHOFEN“ - UMWELTBERICHT<br />
sind möglichst einander so zuzuordnen, dass das Verkehrsaufkommen aus den gegenseitigen<br />
Beziehungen gering gehalten wird. Eine den Lärmschutz der Wohnbereiche mindernde<br />
Mischnutzung ist dabei möglichst zu vermeiden (B V 1.1 (G)).<br />
Für die Siedlungsentwicklung sollen in allen Teilen der Region vorrangig Siedlungsbrachen,<br />
Baulücken und mögliche Verdichtungspotenziale unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen<br />
Siedlungsstruktur genutzt werden (B V I 1.5 (Z)).<br />
Die Wohnfunktion von <strong>Stadt</strong>zentren soll in Abstimmung mit den Handels- und Dienstleistungsfunktionen<br />
erhalten und verbessert werden. Durch städtebauliche Neuordnungsmaßnahmen<br />
soll im Oberzentrum Augsburg weiterhin auf eine Verbesserung des Wohnwertes<br />
hingewirkt werden (B V 2.1 (Z)).<br />
Wesentliche Aussagen des Flächennutzungsplanes für den Umgriffsbereich<br />
� Die Flächen im Bereich des Umgriffs sind im Bebauungsplan im Süden und Osten als<br />
MK, im Westen als MI festgesetzt<br />
� Im Umfeld des Eingriffes bestehen weitgehend Mischbauflächen oder Kengebiete<br />
� Im Umgriffsbereich bestehen keinerlei kartierte Biotope<br />
Leitbild für das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Gersthofen</strong> - <strong>Gersthofen</strong> und seine <strong>Stadt</strong>teile: geprägt<br />
von hoher Wohnqualität und hohem Freizeitpotential<br />
� Konzentration der baulichen Entwicklung auf <strong>Gersthofen</strong> und Hirblingen<br />
� Erhalt des ländlichen Charakters der kleineren <strong>Stadt</strong>teile<br />
� Erhalt und Weiterentwicklung der innerörtlichen Grünzüge und Grünverbindungen zur<br />
freien Landschaft<br />
Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds<br />
Im <strong>Stadt</strong>gebiet sollen die o.g. Ziele des Bundesnaturschutzgesetzes aufgegriffen und<br />
langfristig der Anteil von Strukturen in der freien Landschaft auf 10% erhöht werden. Dies<br />
umfasst den Erhalt bzw. die Entwicklung folgender naturschutzfachlich wertvoller Flächen:<br />
Erhalt wertvoller Strukturen<br />
Folgende im Vorentwurf dargestellten Flächen bzw. Strukturen haben eine besondere<br />
Bedeutung für Ökologie und Landschaftsbild und sind daher in ihrem Bestand zu sichern:<br />
� Gehölzbestände und Einzelgehölze sind wichtig wegen deren Bedeutung als Lebensraum<br />
bzw. für das Landschaftsbild; sie sollen daher erhalten und in ihrer Funktion<br />
verbessert werden.<br />
Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds<br />
� Durchgrünung von Bauflächen und Minimierung der Oberflächenversiegelung:<br />
- Erhalt bestehender Biotop- und Gehölzstrukturen mit ausreichendem Umgriff<br />
(z. B Streuobstwiesen)<br />
- Entwicklung eines Grünverbundsystems mit Verbindung zur freien Landschaft<br />
- Effektive Verkehrserschließung, Beschränkung der Verkehrsflächen auf ein<br />
Minimum (möglichst kleinflächig)<br />
- möglichst wasserdurchlässige Befestigung von Wegen, Zufahrten, Stellplätzen<br />
u. ä.<br />
- Versickerung unverschmutzter Oberflächenwässer im Gebiet (bei geeigneten<br />
- Bodenverhältnissen) oder oberflächliche Ableitung und Rückhaltung (kein Bau<br />
zentraler technischer Rückhalteräume)<br />
OPLA AUGSBURG, 18.06.2010<br />
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VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN „FORUM GERSTHOFEN“ - UMWELTBERICHT<br />
� Eingrünung von Baugebieten, Ortsrandeingrünung<br />
- Eingrünung mit lockeren Gehölzpflanzungen (Artenauswahl siehe Punkt<br />
2.2.6), extensiv genutzten Wiesenbereichen (z. B. auch Obstwiesen) und extensiv<br />
gepflegten Säumen<br />
- ökologisch und / oder gestalterisch notwendige Begrenzung von Siedlungsflächen<br />
- Siedlungsgliederung<br />
- Erhalt und Entwicklung der innerörtlichen Freiflächen in der Kernstadt<br />
<strong>Gersthofen</strong><br />
- Sicherung der Eigenart und Schönheit gewachsener und dorftypischer Ortsbilder<br />
in den <strong>Stadt</strong>teilen, insbesondere durch Erhalt und Entwicklung dörflicher<br />
Freiflächen und Biotopstrukturen<br />
� Begrenzung der Bebauung auf geeignete Flächen:<br />
- Freihaltung der Auenbereiche von Bebauung (Sicherung als Retentionsraum<br />
bzw. zur Entwicklung als Biotopverbundachse)<br />
- Freihalten von exponierten Hanglagen oder Kuppen zur Verhinderung von<br />
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes (z. B. bei Batzenhofen und<br />
Rettenbergen)<br />
4. Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der<br />
Umwelt<br />
4.1 Methodik der Umweltprüfung<br />
Der Umweltbericht wurde methodisch folgend aufgebaut: Die Bestandsaufnahme der umweltrelevanten<br />
Schutzgüter erfolgte auf der Grundlage der Daten des Flächennutzungsplanes,<br />
der Erkenntnisse, die im Rahmen der Ausarbeitung des Bebauungsplanes entstanden<br />
sowie der Literatur der übergeordneten Planungsvorgaben, LEP, RP, etc. Zudem erfolgte eine<br />
Ortsbesichtigung.<br />
4.2 Geologie, Böden und Wasser<br />
Geologie, Böden<br />
Das Innenstadtgebiet ist den Iller-Lech-Schotterplatten (046) zuzuordnen. Es ist zudem Teil<br />
der der Langweider Hochterrasse (047-C1) zwischen Schmutter und Lech (MEYNEN U.<br />
SCHMITHÜSEN 1962, BAYSTMLU 1988).<br />
„Die geologische Entstehung im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Gersthofen</strong> verlief in den beiden Naturräumen<br />
annähernd gleich: den Sockel des <strong>Stadt</strong>gebiets bildet im Tertiär angeschwemmtes Material<br />
aus Flüssen (Sande und Mergel). Darüber wurden während des Pleistozäns Deckenschotter<br />
abgelagert. Insbesondere im Ostteil des <strong>Stadt</strong>gebiets (Naturraum: Lech-Wertachtal)<br />
befindet sich über der Schotterschicht fast flächendeckend eine bis zu 3 m mächtige Lößschicht.<br />
In den nachfolgenden Jahrtausenden hat sich die Schmutter in die Deckenschotter<br />
sowie die darunter liegenden tertiären Schotterplatten eingetieft und diese abgetragen. Oft<br />
wurden die Täler mit Hangschottern gefüllt, …“.<br />
„Das Lechtal entstand ebenfalls durch Eingrabung nach den Eiszeiten. Die Deckenschotter<br />
aus dem Pleistozän sind inzwischen zu tiefgründigen Lehmböden verwittert. Der in weiten<br />
OPLA AUGSBURG, 18.06.2010<br />
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VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN „FORUM GERSTHOFEN“ - UMWELTBERICHT<br />
Teilen - insbesondere im östlichen <strong>Stadt</strong>gebiet - darüber liegende Löß wurde mit der Zeit in<br />
Lößlehm umgewandelt.“ …<br />
„Auf der Langweider Hochterrasse (Untereinheit des Lech- Wertachtals) herrschen Braunerden<br />
aus Flugsand mit lehmigen Beimengungen vor. An den Rändern im Westen und Osten<br />
sind Parabraunerden und Braunerden aus Hochterrassenschotter und älteren Bodenresten,<br />
z. T. mit Flugsandüberdeckung, zu finden. (Zitiert aus dem Erläuterungsbericht des<br />
Landschaftssplanes).<br />
Bewertung<br />
Die überbaute Grundstücksfläche im Umgriffsbereich ist derzeit niedriger, als die zulässige<br />
überbaubare Grundstücksfläche. Die Flächen werden durch die Änderung eine nahezu vollständige<br />
Versiegelung erfahren.<br />
Grundsätzliches Ziel soll auch im innerörtlichen Bereich die Sicherung bzw. die Erhaltung der<br />
Grünstrukturen sein. Verdichtung ist an zentralen Orten der <strong>Stadt</strong> – insbesondere im Bereich<br />
von Mischbauflächen oder Kerngebieten sinnvoll.<br />
Wasser<br />
Entwässert werden das <strong>Stadt</strong>gebiet durch den im Osten von <strong>Gersthofen</strong> verlaufenden Lech<br />
und durch die Schmutter zwischen Hirblingen und Batzenhofen.<br />
Im Südteil der Kernstadt <strong>Gersthofen</strong> verläuft die Grundwasserfließrichtung grob von Südwesten<br />
bzw. Südosten in Richtung Lech. Weitere Angaben über die Grundwasserverhältnisse im<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet liegen nicht vor.<br />
Grundwasserferne Böden:<br />
„Sowohl bei den Böden aus Schottermaterial als auch bei denjenigen aus äolischen Deckschichten<br />
liegt der mittlere Grundwasserstand in der Regel tiefer als 20 dm unter der Geländeoberfläche.<br />
Die Sandböden auf der Langweider Hochterrasse weisen eine hohe Durchlässigkeit auf, was<br />
sich positiv auf die Neubildung von Grundwasser auswirkt. Allerdings besteht durch das mit<br />
der hohen Durchlässigkeit einhergehende geringe Filtervermögen die Gefahr von Stoffeinträgen<br />
ins Grundwasser.“<br />
Bewertung<br />
Laut Bestandsbewertung des Landschaftsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Gersthofen</strong> ist die Gefährdung<br />
des Grundwassers gegenüber Stoffeinträgen (v.a. Schad- und Nährstoffen wie beispielsweise<br />
Nitrat) abhängig vom Stoffrückhalte- und Filtervermögen der jeweiligen Bodenart. Für<br />
stichhaltige Aussagen über eintraggefährdete Böden wäre laut Landschaftsplan ein gesondertes<br />
Gutachten notwendig. Allgemein ist das Risiko eines Stoffeintrags bei grundwassernahen<br />
Böden (Talbereiche der Fließgewässer) sowie bei den stark durchlässigen Sandböden<br />
auf der Hochterrasse besonders hoch.<br />
Die Böden im Umgriffsbereich besitzen teils gute Abflussverhältnisse. Auf die Vermeidung<br />
von Stoffeinträgen ist besonders zu achten.<br />
4.3 Klima und Luft<br />
Beschreibung<br />
Die Jahresmitteltemperatur im <strong>Stadt</strong>gebiet beträgt etwa 8,4 °C. Im Januar werden im Mittel -<br />
2,0 bis -2,5°C gemessen, im Juli 16,0 bis 17,5°C. Die Niederschläge summieren sich im Jahr<br />
auf ca. 780 mm, mit den Niederschlagsmaxima in den Sommermonaten und den Niederschlagsminima<br />
im Winter.<br />
OPLA AUGSBURG, 18.06.2010<br />
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VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN „FORUM GERSTHOFEN“ - UMWELTBERICHT<br />
Lokalklima<br />
Für das kleinräumige Klima im <strong>Stadt</strong>gebiet liegen keine Messdaten vor. Das Lokalklima in<br />
der freien Landschaft wird durch die Geländeform, Stärke und Richtung der Hangneigung<br />
sowie durch die Art der Oberfläche (z. B. Acker, Wald) bestimmt. Diese Faktoren beeinflussen<br />
Durchlüftungsverhalten, Kalt- bzw. Frischluftzufuhr und lokale Luftbewegungen. Die betrachtete<br />
Fläche besitzt leichte Unebenheiten und fällt nach Südosten hin um etwa 2 m ab.<br />
Sie wird nach Osten hin derzeit teils von einer Mauer abgefangen.<br />
In der Kernstadt <strong>Gersthofen</strong> ist ein sog. <strong>Stadt</strong>klima vorherrschend. Allgemein kommen im<br />
städtischen Bereich verstärkt versiegelte Flächen vor. Diese nehmen im Gegensatz zu<br />
unversiegelten Bereichen mehr Strahlung auf. Zusätzlich wird die kühlende Verdunstung<br />
durch weniger Grünflächen deutlich vermindert. Die Temperatur liegt daher oft über der der<br />
Umgebung. Außerdem sind durch die intensive Bebauung die Windgeschwindigkeit und der<br />
Luftaustausch vermindert. Insbesondere die intensive Bebauung im Lechtal verringert den<br />
Zustrom von Kaltluft aus den umliegenden Bereichen sehr stark. Gleichzeitig spielen in der<br />
Kernstadt <strong>Gersthofen</strong> Schadstoffemissionen aus dem Straßenverkehr, der Industrie bzw. von<br />
Wohnhäusern eine große Rolle.<br />
Das Klima auf der Hochterrasse ist allgemein etwas kontinentaler geprägt als angrenzende<br />
Bereiche auf gleicher Breitenlage. Das Lechtal wird von Norden her durch das mildere Donauklima<br />
beeinflusst, weshalb die Durchschnittstemperaturen hier etwas höher liegen als in<br />
den angrenzenden Bereichen (AMT FÜR LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN AUGBURG<br />
2006 / MÜHR 2006 / MEYNENSCHMITHÜSEN 1962).<br />
Bewertung<br />
Der Eingriffsbereich ist bereits derzeit im Wesentlichen versiegelt und bebaut, bei einem Anteil<br />
an unversiegelten Flächen von ca. 1/3. Er dient im Wesentlichen nicht der Kaltluftentstehung.<br />
Die Gärten dienen jedoch dem Temperaturausgleich im städtischen Bereich. Es besteht<br />
Baurecht für eine weitere Versiegelung.<br />
4.4 Arten und Biotope<br />
Beschreibung<br />
Die für das Einkaufszentrum vorgesehenen Flächen wurden teilweise als Höfe genutzt. Darin<br />
befindet sich z. T. Kleingewerbe. Im Süden befinden sich ein Geschäftshaus und das Kulturamt<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Gersthofen</strong>. Im Osten befinden sich neben Gebäuden mit Geschäftsnutzung<br />
auch alte, teils genutzte, teils ungenutzte Hofstrukturen. Im Zentrum und im Westen des<br />
Umgriffsbereichs bestehen Gärten, teilweise mit vereinzelten Holzhütten.<br />
Die Gärten weisen ein Lebensraumpotenzial für die Avifauna auf. Zudem können in den alten<br />
Hütten Fledermauspopulationen nicht ausgeschlossen werden. Die Gärten sind teil intensiv,<br />
teils weniger intensiv genutzt. Die weiteren Flächen werden im Bereich der Gebäude<br />
intensiv genutzt und besitzen folglich nur ein sehr geringes Lebensraumpotential.<br />
Im Umfeld der Anlage bestehen insbesondere im Süden viele Flächen mit starker Versiegelung<br />
und geringem Lebensraumpotenzial. Im Nordwesten befinden sich auch innerstädtische<br />
Grünflächen (Park), im nördlichen Bereich befinden sich vermehrt Hausgärten mit zusammenhängenden<br />
Grünstrukturen.<br />
Bewertung<br />
Die Flächen weisen im Wesentlichen keine bedeutenden Funktionen für den Arten- und Biotopschutz<br />
auf.<br />
OPLA AUGSBURG, 18.06.2010<br />
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VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN „FORUM GERSTHOFEN“ - UMWELTBERICHT<br />
4.5 Orts- und Landschaftsbild<br />
Beschreibung<br />
Das Ortsbild wird im Bereich der Donauwörther Straße durch die giebelständigen Gebäude<br />
geprägt, die jedoch großteils in keinem besonders guten Zustand sind. Derzeit ist das Gelände<br />
mit ehemaligen landwirtschaftlichen Hofstellen bebaut, die z.T. Wohnen und Geschäftsnutzung<br />
beherbergen und z.T. leer stehen. Entlang der Bahnhofstraße prägen das<br />
Gebäude des Kulturamtes und ein Platz im Bereich der Bushaltestelle am südwestlichen<br />
Rand den Raum. Im Südwesten besteht zudem ein traufständiges viergeschossiges Wohn-<br />
und Geschäftshaus. Der westliche und zentrale Teil der Flächen wird von zusammenhängenden<br />
Gärten mit Laub- und Nadelbaumbestand geprägt. Die umgebenden Flächen sind<br />
durch öffentliche Nutzungen und ein Einkaufszentrum im Süden.<br />
Das Plangebiet fällt von Nordwesten nach Südosten hin ab. Zwischen der Schulstraße und<br />
der Donauwörther Straße besteht ein Höhenunterschied von 2 m im Bereich der Bahnhofstraße<br />
bis zu 5 m im nördlichen Teil des Geltungsbereiches.<br />
Die Fläche liegt zentral in der <strong>Gersthofen</strong>er Innenstadt. Dieser Bereich ist strukturell Teil des<br />
alten Dorfkerns. Die Gebäudeformen sind zumindest entlang der Donauwörther Straße typisch<br />
als giebelständige Strukturen ausgeprägt, wie sie sich meist auch entlang anderer<br />
Straßenzüge im Kernbereich auch heute noch erkennen lassen. Strukturell ist das Planvorhaben<br />
in bestehende Siedlungen eingebunden.<br />
Bewertung<br />
In einem Siedlungsschwerpunkt wie <strong>Gersthofen</strong> können Formen wie die bestehenden ggf.<br />
nicht überall aufrecht erhalten werden, auch wenn sie noch als typisch aus der Ortsstruktur<br />
herauszulesen sind. Durch das bestehende Baurecht des rechtskräftigen Bebauungsplanes<br />
sind diese Formen auch bereits bauplanerisch verändert. Zudem können sie auch im direkten<br />
Umfeld nicht mehr wahrgenommen werden.<br />
Insgesamt unterliegt das Schutzgut an den Änderungsbereichen dadurch also bereits Vorbelastungen.<br />
4.6 Schutzgut Mensch<br />
Beschreibung<br />
Die Plangebietsfläche liegt zentral im Hauptort <strong>Gersthofen</strong> nordwestlich von Rathaus und<br />
Verwaltung.<br />
Derzeit ist das Gelände mit ehemaligen landwirtschaftlichen Hofstellen bebaut, die z.T.<br />
Wohnen und Geschäftsnutzung beherbergen und z.T. leer stehen. Die langgestreckten,<br />
zweigeschossigen Gebäude stehen giebelständig zur Donauwörther Straße. Im Westen<br />
grenzen unbebaute Grünflächen an, die locker mit Bäumen und Sträuchern bewachsen sind.<br />
An der Bahnhofstraße befindet sich ein dreigeschossiges Geschäfts- und Wohngebäude,<br />
welches traufständig zur Straße steht. Östlich davon liegt – etwas abgerückt von der Straße<br />
– das Kulturamt der <strong>Stadt</strong> <strong>Gersthofen</strong>, welches in einem zweigeschossigen Gebäude mit<br />
Walmdach untergebracht ist.<br />
Das Plangebiet fällt von Nordwesten nach Südosten hin ab. Zwischen der Schulstraße und<br />
der Donauwörther Straße besteht ein Höhenunterschied von 2 m im Bereich der Bahnhofstraße<br />
bis zu 5 m im nördlichen Teil des Geltungsbereiches. Naturnahe Strukturen sind im<br />
Eingriffsbereich vorhanden.<br />
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Die Flächen werden von drei Straßen umgeben, von der die Bahnhofstraße im Süden die am<br />
stärksten befahrene vor der Donauwörther Straße darstellt. Die Schulstraße ist durch den<br />
Verkehr geringer belastet.<br />
Von den derzeitigen Nutzungen gehen weniger störende Emissionen aus, als durch den bestehenden<br />
Bebauungsplan 1B zugelassen sind.<br />
Die Anbindung an den Nahverkehr durch die im Süden befindliche Haltestelle für die Busse<br />
ist von einiger Bedeutung.<br />
Bewertung<br />
Das Plangebiet selbst weist keine besondere Funktion bzgl. der Naherholung für die Bewohner<br />
auf. Das nähere Umfeld des Planvorhabens ist kein bedeutsamer Erholungs- oder Freizeitraum,<br />
sondern ein durch gemischte Bauflächen und durch Gemeinbedarfsflächen geprägter<br />
Bereich. Erst im weiterem Umfeld befinden sich der <strong>Stadt</strong>park im Südwesten und der<br />
Nogentpark im Nordosten des Eingriffes.<br />
Die derzeitige Nutzung Wohnen, kleinteilige, nicht mehr den heutigen Anforderungen genügenden<br />
landwirtschaftlichen Hofstrukturen und Kleingewerbe sowie die teils vorhandenen<br />
Leerstände zeigen, dass ein Bedarf besteht, andere Nutzungen in diesen Bereichen zu entwickeln.<br />
Nachhaltige Beeinträchtigungen sind für das Schutzgut durch die Zunahme des Verkehrs<br />
und der daraus resultierenden Emissionen zu erwarten.<br />
5. Entwicklung des Umweltzustandes, Beschreibung und<br />
Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
5.1 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung<br />
Bei Nichtdurchführung der Planung ist davon auszugehen, dass auf dieser Fläche weiterhin<br />
die bestehenden Nutzungen betrieben werden. Das könnte auf mittlere Sicht aber ein weiteres<br />
Ausbluten der derzeitigen Nutzzungen bedeuten.<br />
Dadurch sind wertvolle innerstädtische Flächen unzureichend verwertet. Die Wahrscheinlichkeit,<br />
weitere Entwicklungen des derzeitigen Bebauungsplanes 1b umzusetzen, sind aufgrund<br />
der zu geringen baulichen Möglichkeiten nicht wahrscheinlich. Eine weitere Versiegelung<br />
würde mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht entstehen. Die Gärten würden bestehen bleiben.<br />
5.2 Prognose bei Durchführung der Planung<br />
Des Bebauungsplanes 1. Änderung und Erweiterung<br />
des Bebauungsplans Nr. 1b „zwischen Donauwörther Strasse, Schulstrasse, verlängerter<br />
Brucknerstrasse und Bahnhofstrasse“, sowie teilweise Änderung der Bebauungspläne<br />
Nr. 1a und Nr. 21<br />
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Schutzgüter Boden und Wasser<br />
Bei der Umsetzung des Konzeptes kann davon ausgegangen werden, dass sich eine Verschlechterung<br />
der Situation der Schutzgüter Boden und Wasser einstellt. Die Flächen werden<br />
im Vergleich zu Bestand bzw. zu den derzeit rechtskräftigen Bebauungsplänen im<br />
Umfgriffsbereich nahezu komplett versiegelt. Die Böden und die geomorphologische Beschaffenheit<br />
werden durch das Planvorhaben beeinträchtigt.<br />
Zudem kann Niederschlagswasser nicht mehr direkt versickern und vor Ort zur Grundwasserneubildung<br />
beitragen. Aufgrund der Mischentwässerung wird dieses Wasser in die Kanalisation<br />
geleitet werden und steht somit nicht mehr vor Ort zur Verfügung.<br />
Das Schutzgut Wasser wird durch das Planvorhaben beeinträchtigt<br />
da, bedingt durch die Versiegelung von einer Verschlechterung der Grundwasserneubildungsrate<br />
auszugehen ist.<br />
Kulturgüter und Bodendenkmäler sind im Umgriff des Planvorhabens nicht bekannt.<br />
Stößt man auf Bodendenkmäler, muss der betroffene Personenkreis (Eigentümer oder Besitzer<br />
der Grundstücke sowie Unternehmer und Leiter der Arbeiten) nach Art. 8 des Denkmalschutzgesetzes<br />
alle Beobachtungen und Funde (u. a. auffällige Bodenverfärbungen,<br />
Holzreste, Mauern, Metallgegenstände, Steingeräte, Scherben und Knochen) unverzüglich,<br />
d.h. ohne schuldhaftes Zögern, der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Bayerischen<br />
Landesamt für Denkmalpflege (Klosterberg 8, 86672 Thierhaupten, Tel. 08271/81570, Fax<br />
08271/815750) mitteilen. Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf<br />
einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde<br />
die Gegenstände freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. Eigentümer,<br />
dinglich Verfügungsberechtigte und unmittelbare Besitzer eines Grundstückes, auf<br />
dem Bodendenkmäler gefunden werden, können verpflichtet werden, die notwendigen Maßnahmen<br />
zur sachgemäßen Bergung des Fundgegenstandes sowie zur Klärung der Fundumstände<br />
und zur Sicherung weiterer auf dem Grundstück vorhandener Bodendenkmäler zu<br />
dulden.<br />
Schutzgut Klima und Luft<br />
Als wesentlich die Luftqualität im Untersuchungsgebiet beeinflussende Strukturen/Nutzungen<br />
im Umfeld des Planungsgebietes sind die Straßen zu nennen.<br />
Die Bebauung durch das Einkaufszentrum und der Verlust an Gärten hat eine Erhöhung von<br />
Wärme aufnehmenden Flächen zur Folge und damit negative Auswirkungen auf das Klima.<br />
Auch eine Zunahme an Luftschadstoffbelastungen ist durch die verstärkten Ziel- und Quellverkehr<br />
gegeben.<br />
In kleinem Rahmen wird auch der Luftaustausch beeinträchtigt werden.<br />
Schutzgut Arten und Biotope<br />
Für das Schutzgut Arten und Biotope ist von einer Verschlechterung auszugehen. Die vorherrschende<br />
Nutzung ermöglicht wenige Lebensräume. Mögliche Bruthabitate für in Gärten<br />
von Städten vorkommende Vogelarten sind bedroht, ggf. auch Lebensräume für Schwalben<br />
und Fledermäuse im Bereich alter leer stehender Schuppen.<br />
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Schutzgut Ortsbild<br />
Das Schutzgut Ortsbild wird im Bereich des Eingriffes beeinträchtigt. Die Siedlungsstruktur<br />
wird durch die große Kubatur verändert. Zudem verschwindet die Erkennbarkeit der Gefällesituation<br />
auf dem Gelände.<br />
Schutzgut Mensch<br />
Beurteilungsgegenstand für das Schutzgut Mensch sind die Wohn- und Wohnumfeldfunktion,<br />
die Erholungs-/Freizeitfunktion eines Gebietes, sowie die Schaffung neuer Arbeitsplätze.<br />
Im Planungsgebiet finden sich derzeit neben der Wohnfunktion auch gewerbliche Einheiten<br />
sowie mehrere ältere Holzschuppen bzw. Hütten. Zudem befinden sich im Westen Gärten<br />
mit Baumbestand aus Nadel- und Laubbäumen. Diese Bereiche fallen durch die Bebauung<br />
ersatzlos weg. Die Fläche stellt für die Bewohner eine Erholungsfunktion dar, für die Öffentlichkeit<br />
sin ddie Bereiche aber nicht zugänglich. Das Wohnumfeld ist zumindest von der östlich<br />
verlaufenden Donauwörther Straße – aber auch durch die im Süden befindliche Bahnhofstraße<br />
- durch Verkehrslärm belastet.<br />
Die Verkehrsströme werden durch die Baumaßnahme im Umgriffsbereich vergrößert. Der<br />
Lärmzuwachs ist aber aufgrund der bereits bestehenden hohen Fallzahlen nicht groß, aber<br />
vorhanden.<br />
6. Vermeidungs-, Minimierungsmaßnahmen<br />
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen:<br />
- Beschränkung der Versiegelung durch Sicherung von Pflanzflächen<br />
Die Vorauswahl der Fläche erfolgte unter anderem nach dem Kriterium der Landschaftsverträglichkeit:<br />
- eine „Zersiedelung“ der Landschaft liegt nicht vor, da die Fläche örtlich zentral liegt<br />
- hochwertige Standorte in Sinne des Naturschutzes werden nicht verfolgt<br />
Ausgleichsmaßnahmen:<br />
Aufgrund der Lage im Innenbereich fallen keine Ausgleichsmaßnahmen an,<br />
7. Planungsalternativen, Abwägung, Monitoring<br />
7.1 Standortalternativen/ Standortauswahl (FNP-Ebene)<br />
Bei der Standortauswahl wurden verschieden Kriterien zu Grunde gelegt:<br />
Ortsbild:<br />
Das gewachsene Ortsbild darf nicht nachhaltig und erheblich nachteilig beeinträchtigt werden.<br />
Der Standort ist stadtbildprägend.<br />
Zersiedelung:<br />
Eine Zersiedelung der freien Landschaft ist zu vermeiden.<br />
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Klimatische Funktion:<br />
Klimatisch hochwertige Flächen (bspw. wichtige Kaltluftbahnen) sollen nicht betroffen sein.<br />
Landschaftseinheit:<br />
Wertvolle/ hochwertige Landschaftseinheiten sollen nicht beeinträchtigt werden.<br />
Schutzflächen:<br />
Schutzflächen sollen weder direkt noch indirekt nachteilig betroffen sein.<br />
Der gewählte Standort genügt den aufgestellten Kriterien (wie im Rahmen des Umweltberichts<br />
bereits ausführlich dargelegt) und kann somit auf der nächsten Planungsebene weiter<br />
verfolgt werden.<br />
Wechselwirkungen<br />
Die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern wurden, soweit beurteilungsrelevant, bei<br />
den jeweiligen Schutzgütern mit erfasst. Nach derzeitigem Planungsstand sind keine Wechselwirkungen<br />
ersichtlich, die im Zusammenspiel eine erhöhte Umweltbetroffenheit befürchten<br />
lassen.<br />
7.2 Berücksichtigung der Umweltbelange in der Abwägung<br />
Durch die Prüfung oben genannter Kriterien wurden sensible Bereiche (ungeeignete Flächen)<br />
als Standort von vorne herein ausgeschlossen.<br />
Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter des Naturhaushalts und den Menschen<br />
können also durch die Standortauswahl bereits frühzeitig vermieden werden.<br />
Die Fortschreibung des Umweltberichtes erfolgt im Rahmen des weiteren Verfahrens.<br />
7.3 Monitoring<br />
Negative Auswirkungen können sich für alle Schutzgüter ergeben. In der Gesamtschau sind<br />
diese in ihrer Wirkung jedoch keineswegs erheblich nachteilige Umweltauswirkungen.<br />
8. Zusammenfassung<br />
Die vorgesehene 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 1b „Zwischen Donauwörther<br />
Strasse, Schulstrasse, verlängerter Brucknerstrasse und Bahnhofstrasse“, sowie<br />
teilweise Änderung der Bebauungspläne Nr. 1a und Nr. 21“ weist ca. 1,4 ha Fläche als<br />
Kerngebiet mit der Zielsetzung der Attraktivitätssteigerung der Innenstadt aus.<br />
In einem Siedlungsschwerpunkt wie <strong>Gersthofen</strong> können Gebäudestrukturen bzw. - Formen<br />
wie die bestehenden ggf. nicht überall aufrecht erhalten werden, auch wenn sie noch als typisch<br />
aus der Ortsstruktur herauszulesen sind. Durch das bestehende Baurecht des rechtskräftigen<br />
Bebauungsplanes sind diese auch bereits bauplanerisch verändert. Zudem können<br />
sie auch im direkten Umfeld nicht mehr wahrgenommen werden.<br />
Die derzeitige kleinteilige Mischnutzung (OG Wohnen, EG Handel / Dienstleistung) wird den<br />
heutigen Anforderungen an ein <strong>Stadt</strong>zentrum nicht gerecht.<br />
Die zu Teilen noch ablesbaren ehemaligen landwirtschaftlichen Hofstrukturen sowie die teils<br />
vorhandenen Leerstände zeigen, dass ein urbaner Entwicklungsbedarf besteht.<br />
Bezüglich des Standortes ist darauf hinzuweisen, dass der gewählte Standort aufgrund der<br />
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zentralörtlichen Lage und aufgrund der kerngebietsspezifischen Funktionen mit allen<br />
Schutzgütern geringfügig im Vergleich zu anderen Standorten im Gemeindegebiet berührt<br />
ist.<br />
Als Ergebnis ist festzustellen, dass aufgrund der nahezu vollständigen Versiegelung nachteilige,<br />
jedoch im Vergleich zum Status-quo nicht erhebliche Umweltauswirkungen für alle<br />
Schutzgüter zu erwarten sind.<br />
Die Entwicklung dient sowohl der Stärkung der Funktion, als auch der Struktur des<br />
Gersthofer <strong>Stadt</strong>zentrums und erhöht die Aufenthaltsqualität deutlich. Die zentrale Entwicklung<br />
verhindert unnötige Eingriffe in Schutzgüter in anderen, weniger zentralen bzw. vorbelasteten<br />
Bereichen.<br />
STADT GERSTHOFEN, den ……………………..<br />
……………………………. Siegel<br />
Jürgen Schantin<br />
Erster Bürgermeister<br />
OPLA AUGSBURG, 18.06.2010<br />
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