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vorhabenbezogener bebauungsplan „forum ... - Stadt Gersthofen

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STADT<br />

GERSTHOFEN<br />

UMWELTBERICHT<br />

NACH § 2 ABS. 4 UND § 2A BAUGB<br />

TEIL 2 ZUR BEGRÜNDUNG<br />

Zu dem Planvorhaben:<br />

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN<br />

„FORUM GERSTHOFEN“<br />

1. ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG<br />

DES BEBAUUNGSPLANS NR. 1B „ZWISCHEN<br />

DONAUWÖRTHER STRASSE, SCHULSTRASSE,<br />

VERLÄNGERTER BRUCKNERSTRASSE UND<br />

BAHNHOFSTRASSE“, SOWIE TEILWEISE ÄNDERUNG DER<br />

BEBAUUNGSPLÄNE NR. 1A UND NR. 21<br />

Fassung vom 18.06.2010<br />

Büro OPLA - Augsburg


VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN „FORUM GERSTHOFEN“ - UMWELTBERICHT<br />

INHALT<br />

1. Einleitung ......................................................................................................................... 3<br />

2. Kurzdarstellung - Ziele und Inhalte .................................................................................. 3<br />

Inhalte des Bebauungsplanes .......................................................................................... 3<br />

3. übergeordnete Vorgaben................................................................................................. 4<br />

4. Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umwelt ..................................... 7<br />

4.1 Methodik der Umweltprüfung ................................................................................ 7<br />

4.2 Geologie, Böden und Wasser ............................................................................... 7<br />

4.3 Klima und Luft ....................................................................................................... 8<br />

4.4 Arten und Biotope ................................................................................................. 9<br />

4.5 Orts- und Landschaftsbild ................................................................................... 10<br />

4.6 Schutzgut Mensch .............................................................................................. 10<br />

5. Entwicklung des Umweltzustandes, Beschreibung und Bewertung der<br />

Umweltauswirkungen ................................................................................................... 11<br />

5.1 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung .................................................... 11<br />

5.2 Prognose bei Durchführung der Planung ........................................................... 11<br />

6. Vermeidungs-, Minimierungsmaßnahmen ..................................................................... 13<br />

7. Planungsalternativen, Abwägung, Monitoring ............................................................... 13<br />

7.1 Standortalternativen/ Standortauswahl (FNP-Ebene) ......................................... 13<br />

7.2 Berücksichtigung der Umweltbelange in der Abwägung .................................... 14<br />

7.3 Monitoring ........................................................................................................... 14<br />

8. Zusammenfassung ........................................................................................................ 14<br />

OPLA AUGSBURG, 18.06.2010<br />

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VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN „FORUM GERSTHOFEN“ - UMWELTBERICHT<br />

1. Einleitung<br />

Bei der Aufstellung von Bauleitplänen muss gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des<br />

Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB zwingend eine Umweltprüfung durchgeführt<br />

werden. Dabei sind die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln und<br />

in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Dieser Umweltbericht ist gemäß<br />

§ 2 a BauGB der Begründung zur Bauleitplanung als gesonderter Teil beizufügen.<br />

Auf Basis der im Rahmen des Vorentwurfes zum Bebauungsplan gewonnenen Erkenntnisse<br />

wurde bereits eine erste Abschätzung der Auswirkungen auf die Belange des Umweltschutzes<br />

vorgenommen. Diese erste Abschätzung wurde in den vorläufigen Umweltbericht aufgenommen.<br />

Die weitere Konkretisierung der Auswirkungen und deren Bewertung erfolgt im<br />

weiteren Verfahren.<br />

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden die Behörden und<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen<br />

Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert.<br />

Die Abschichtungsregelung gemäß § 2 Abs. 4 Satz 5 BauGB ermöglicht es, die schwerpunktmäßige<br />

Ermittlung bestimmter Umweltauswirkungen aus der in der Planungshierarchie<br />

vorausgehenden Flächennutzungsplanebene zu übernehmen. Von dieser Möglichkeit wird<br />

umfassend Gebrauch gemacht.<br />

Nachfolgend ist der vorläufige Umweltbericht aufgeführt, der nach Auswertung entsprechender<br />

Stellungnahmen und Abschluss evtl. notwendiger Untersuchungen vervollständigt wird.<br />

2. Kurzdarstellung - Ziele und Inhalte<br />

Inhalte des Bebauungsplanes<br />

Zentraler Inhalt der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 1b „Zwischen<br />

Donauwörther Strasse, Schulstrasse, verlängerter Brucknerstrasse und Bahnhofstrasse“,<br />

sowie teilweise Änderung der Bebauungspläne Nr. 1a und Nr. 21 Ist die Festsetzung von<br />

ca. 1,4 ha Fläche als Kerngebiet. Entsprechend dieser Zielsetzung der Attraktivitätssteigerung<br />

der Innenstadt möchte ein Investor auf dem Gelände ein Einkaufszentrum errichten, in<br />

welchem Flächen für die Sortimente Lebensmittel, Drogerie, Textil und Schuhe entstehen<br />

sollen.<br />

Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von rund 13.970 m² (rund 1,4 ha) und liegt zwischen<br />

Schulstraße, Bahnhofstraße und Donauwörther Straße. Der räumliche Geltungsbereich<br />

erstreckt sich vollständig über die Grundstücke Fl. Nr. 16/2, 16/3, 17/2, 18, 18/1, 19,<br />

19/2, 19/3, 20, 20/3, 20/4, 20/5, 20/6, 20/7, 144/24 und 731/10 sowie teilweise über die<br />

Grundstücke Fl. Nr. 144/6, 144/19 und 1048, alle Gemarkung <strong>Gersthofen</strong>.<br />

Die überbaubare Grundstücksfläche beträgt ca. 5.710 m² in MK 1. Die beiden anderen Kerngebiete<br />

(MK 2 und MK 3) sichern den Bestand.<br />

Ausgleichsmaßnahmen sind aufgrund der bestehenden Lage im Innenbereich nicht erforderlich.<br />

OPLA AUGSBURG, 18.06.2010<br />

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VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN „FORUM GERSTHOFEN“ - UMWELTBERICHT<br />

3. übergeordnete Vorgaben<br />

Ziele und Grundsätze des LEP<br />

Zur Sicherung der Lebenschancen künftiger Generationen soll Bayern in seiner Gesamtheit<br />

und in seinen Teilräumen dauerhaft umwelt-, wirtschafts- und sozialverträglich entwickelt<br />

werden. Gleichwertige und gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen<br />

sollen geschaffen und erhalten werden. Dabei sollen auch die geschaffenen Eigentumswerte<br />

berücksichtigt werden (A I 1.1 (Z)).<br />

Es ist anzustreben, Bayern als gesunden Lebensraum und Wirtschaftsstandort, insbesondere<br />

hinsichtlich seiner Konkurrenzfähigkeit und Attraktivität im räumlichen<br />

Wettbewerb, zu sichern und weiter zu entwickeln. Dabei sind neben den klassischen Standortfaktoren<br />

die ökologische Standortqualität und die soziokulturellen Standortvorteile als<br />

ökonomische Standortfaktoren möglichst zu sichern und in Wert zu setzen (A I 1.1 (G)).<br />

Der Flächen- und Ressourcenverbrauch soll in allen Landesteilen reduziert werden.<br />

Die Entwicklung des Landes und seiner Teilräume soll so flächen- und ressourcensparend<br />

wie möglich erfolgen (A I 2.4 (Z)).<br />

Die Erhaltung und Verbesserung der Versickerungsfähigkeit von Flächen, insbesondere<br />

durch Beschränkung der Bodenversiegelung, ist anzustreben (3.2.1.2 (G)).<br />

<strong>Stadt</strong>- und Umlandbereich in Verdichtungsräumen<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Gersthofen</strong> gehört gemäß dem Landesentwicklungsprogramm Bayern -LEP- (Anlage<br />

zu § 1 der VO vom 08. August 2006, GVBl S. 521) zum <strong>Stadt</strong>- und Umlandbereich im<br />

Verdichtungsraum Augsburg.<br />

Bestehende Raumnutzungskonflikte, insbesondere die erheblichen gegenseitigen Beeinträchtigungen<br />

von Wohn-, Gewerbe-, Erholungs- und Verkehrsfunktionen, sollen abgebaut<br />

und neue verhindert werden. Eine umweltverträgliche, flächensparende Mischung von<br />

Wohn- und Arbeitsstätten sowie Versorgungseinrichtungen soll gesichert und geschaffen<br />

werden (A I 3.2.1 (Z)).<br />

Bei der siedlungsmäßigen und infrastrukturellen Entwicklung ist die enge Abstimmung zwischen<br />

den Gebietskörperschaften, insbesondere durch interkommunale Kooperationen, von<br />

besonderer Bedeutung. Eine ausgeglichene Bevölkerungs- und Altersstruktur zur Auslastung<br />

der Infrastruktureinrichtungen ist anzustreben (A I 3.2.4 (G)).<br />

Siedlungsschwerpunkte sollen zentralörtliche Versorgungsaufgaben in allen <strong>Stadt</strong>- und Umlandbereichen<br />

übernehmen und zu einer Ordnung der Siedlungsentwicklung beitragen (A II<br />

2.2.1.1 (Z)).<br />

In geeigneten Siedlungsschwerpunkten können mittelzentrale Versorgungseinrichtungen<br />

bereitgestellt werden, bei Bedarf bis hin zur vollständigen Wahrnehmung mittelzentraler Aufgaben,<br />

sofern eine Auslastung hierfür zu erwarten ist und benachbarte Zentrale Orte und<br />

Siedlungsschwerpunkte in ihrer Aufgabenwahrnehmung nicht beeinträchtigt werden (A II<br />

2.2.1.2 (G)).<br />

Zwei oder mehr Siedlungsschwerpunkte können zentralörtliche Versorgungsaufgaben gemeinsam<br />

wahrnehmen, wenn dies räumlich oder funktional erforderlich ist (A II 2.2.1.1 (G)).<br />

OPLA AUGSBURG, 18.06.2010<br />

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VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN „FORUM GERSTHOFEN“ - UMWELTBERICHT<br />

Der Intakthaltung und der Entwicklung des Wasserhaushalts für Menschen, Tiere und<br />

Pflanzen kommt besondere Bedeutung zu … . (B I 1.2.1 (G)).<br />

Verluste an Substanz und Funktionsfähigkeit des Bodens, insbesondere durch Versiegelung,<br />

Erosion, Verdichtung, Auswaschung und Schadstoffanreicherung, sollen bei allen Maßnahmen<br />

und Nutzungen minimiert werden. Soweit möglich und zumutbar soll der Boden entsiegelt<br />

und regeneriert werden (B I 1.2.2 (Z)).<br />

Es ist von besonderer Bedeutung, die Schutzwirkung des Bodens für das Grundwasser zu<br />

erhalten oder wiederherzustellen (B I 3.1.1.2 (G)).<br />

Die Erhaltung und Verbesserung der Versickerungsfähigkeit von Flächen, insbesondere<br />

durch Beschränkung der Bodenversiegelung, ist anzustreben (B I 3.2.1.2 (G)).<br />

Regionalplan<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Gersthofen</strong> bildet gemeinsam mit Langweid einen Siedlungsschwerpunkt im Verdichtungsraum<br />

Augsburg.<br />

Der nachhaltigen Weiterentwicklung als Lebens- und Wirtschaftsraum kommt in allen Teilräumen<br />

der Region besondere Bedeutung zu. Dabei sind vor allem die vorhandenen regionalen<br />

Potenziale für die Entwicklung der Region zu nutzen (A I 1 (G)).<br />

Der große Verdichtungsraum Augsburg soll als überregional bedeutsamer Wirtschafts- und<br />

Versorgungsraum weiterentwickelt werden (A II 1.3 (Z)).<br />

Es ist anzustreben, bauliche Entwicklungen in Gebieten mit hohen Grundwasserständen<br />

möglichst zu vermeiden (B I 4.2.1.2 (G)).<br />

Es soll angestrebt werden, eine flächendeckende verbrauchernahe Grundversorgung der<br />

Bevölkerung mit Einzelhandelsleistungen auch im dünner besiedelten ländlichen Raum der<br />

Region sicherzustellen (B II 3.1 (Z)).<br />

Auf die Sicherung und Stärkung des Einzelhandels in der Innenstadt und in den <strong>Stadt</strong>teilzentren<br />

des Oberzentrums Augsburg sowie in den Innenstädten der Mittelzentren soll hingewirkt<br />

werden (B II 3.2 (Z)).<br />

Es ist anzustreben, Einzelhandelsgroßprojekte nach Art, Größe und Sortimentstruktur so zu<br />

verteilen, dass insbesondere im ländlichen Raum der Region eine regional ausgewogene<br />

Versorgung gesichert oder erreicht wird (B II 3.3 (G)).<br />

Es ist anzustreben, dass Ortsrandlagen im Verdichtungsraum Augsburg nur ausnahmsweise<br />

als Standorte für Einzelhandelsgroßprojekte in Betracht gezogen werden. Eine Konzentration<br />

von Einzelhandelsgroßprojekten insbesondere an dezentralen Standorten der Unter-, möglichen<br />

Mittel- und Mittelzentren des ländlichen Raumes soll vermieden werden (B II 3.4 (G)).<br />

Einzelhandelsgroßprojekte sollen vor allem im Verdichtungsraum Augsburg die Leistungsfähigkeit<br />

der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur nicht wesentlich beeinträchtigen (B II 3.5 (Z)).<br />

Es ist anzustreben, die gewachsene Siedlungsstruktur der Region zu erhalten und unter<br />

Wahrung der natürlichen Lebensgrundlagen entsprechend den Bedürfnissen von Bevölkerung<br />

und Wirtschaft weiter zu entwickeln. Die Wohnnutzung und die gewerbliche Nutzung<br />

OPLA AUGSBURG, 18.06.2010<br />

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VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN „FORUM GERSTHOFEN“ - UMWELTBERICHT<br />

sind möglichst einander so zuzuordnen, dass das Verkehrsaufkommen aus den gegenseitigen<br />

Beziehungen gering gehalten wird. Eine den Lärmschutz der Wohnbereiche mindernde<br />

Mischnutzung ist dabei möglichst zu vermeiden (B V 1.1 (G)).<br />

Für die Siedlungsentwicklung sollen in allen Teilen der Region vorrangig Siedlungsbrachen,<br />

Baulücken und mögliche Verdichtungspotenziale unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen<br />

Siedlungsstruktur genutzt werden (B V I 1.5 (Z)).<br />

Die Wohnfunktion von <strong>Stadt</strong>zentren soll in Abstimmung mit den Handels- und Dienstleistungsfunktionen<br />

erhalten und verbessert werden. Durch städtebauliche Neuordnungsmaßnahmen<br />

soll im Oberzentrum Augsburg weiterhin auf eine Verbesserung des Wohnwertes<br />

hingewirkt werden (B V 2.1 (Z)).<br />

Wesentliche Aussagen des Flächennutzungsplanes für den Umgriffsbereich<br />

� Die Flächen im Bereich des Umgriffs sind im Bebauungsplan im Süden und Osten als<br />

MK, im Westen als MI festgesetzt<br />

� Im Umfeld des Eingriffes bestehen weitgehend Mischbauflächen oder Kengebiete<br />

� Im Umgriffsbereich bestehen keinerlei kartierte Biotope<br />

Leitbild für das <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Gersthofen</strong> - <strong>Gersthofen</strong> und seine <strong>Stadt</strong>teile: geprägt<br />

von hoher Wohnqualität und hohem Freizeitpotential<br />

� Konzentration der baulichen Entwicklung auf <strong>Gersthofen</strong> und Hirblingen<br />

� Erhalt des ländlichen Charakters der kleineren <strong>Stadt</strong>teile<br />

� Erhalt und Weiterentwicklung der innerörtlichen Grünzüge und Grünverbindungen zur<br />

freien Landschaft<br />

Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds<br />

Im <strong>Stadt</strong>gebiet sollen die o.g. Ziele des Bundesnaturschutzgesetzes aufgegriffen und<br />

langfristig der Anteil von Strukturen in der freien Landschaft auf 10% erhöht werden. Dies<br />

umfasst den Erhalt bzw. die Entwicklung folgender naturschutzfachlich wertvoller Flächen:<br />

Erhalt wertvoller Strukturen<br />

Folgende im Vorentwurf dargestellten Flächen bzw. Strukturen haben eine besondere<br />

Bedeutung für Ökologie und Landschaftsbild und sind daher in ihrem Bestand zu sichern:<br />

� Gehölzbestände und Einzelgehölze sind wichtig wegen deren Bedeutung als Lebensraum<br />

bzw. für das Landschaftsbild; sie sollen daher erhalten und in ihrer Funktion<br />

verbessert werden.<br />

Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds<br />

� Durchgrünung von Bauflächen und Minimierung der Oberflächenversiegelung:<br />

- Erhalt bestehender Biotop- und Gehölzstrukturen mit ausreichendem Umgriff<br />

(z. B Streuobstwiesen)<br />

- Entwicklung eines Grünverbundsystems mit Verbindung zur freien Landschaft<br />

- Effektive Verkehrserschließung, Beschränkung der Verkehrsflächen auf ein<br />

Minimum (möglichst kleinflächig)<br />

- möglichst wasserdurchlässige Befestigung von Wegen, Zufahrten, Stellplätzen<br />

u. ä.<br />

- Versickerung unverschmutzter Oberflächenwässer im Gebiet (bei geeigneten<br />

- Bodenverhältnissen) oder oberflächliche Ableitung und Rückhaltung (kein Bau<br />

zentraler technischer Rückhalteräume)<br />

OPLA AUGSBURG, 18.06.2010<br />

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VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN „FORUM GERSTHOFEN“ - UMWELTBERICHT<br />

� Eingrünung von Baugebieten, Ortsrandeingrünung<br />

- Eingrünung mit lockeren Gehölzpflanzungen (Artenauswahl siehe Punkt<br />

2.2.6), extensiv genutzten Wiesenbereichen (z. B. auch Obstwiesen) und extensiv<br />

gepflegten Säumen<br />

- ökologisch und / oder gestalterisch notwendige Begrenzung von Siedlungsflächen<br />

- Siedlungsgliederung<br />

- Erhalt und Entwicklung der innerörtlichen Freiflächen in der Kernstadt<br />

<strong>Gersthofen</strong><br />

- Sicherung der Eigenart und Schönheit gewachsener und dorftypischer Ortsbilder<br />

in den <strong>Stadt</strong>teilen, insbesondere durch Erhalt und Entwicklung dörflicher<br />

Freiflächen und Biotopstrukturen<br />

� Begrenzung der Bebauung auf geeignete Flächen:<br />

- Freihaltung der Auenbereiche von Bebauung (Sicherung als Retentionsraum<br />

bzw. zur Entwicklung als Biotopverbundachse)<br />

- Freihalten von exponierten Hanglagen oder Kuppen zur Verhinderung von<br />

Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes (z. B. bei Batzenhofen und<br />

Rettenbergen)<br />

4. Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der<br />

Umwelt<br />

4.1 Methodik der Umweltprüfung<br />

Der Umweltbericht wurde methodisch folgend aufgebaut: Die Bestandsaufnahme der umweltrelevanten<br />

Schutzgüter erfolgte auf der Grundlage der Daten des Flächennutzungsplanes,<br />

der Erkenntnisse, die im Rahmen der Ausarbeitung des Bebauungsplanes entstanden<br />

sowie der Literatur der übergeordneten Planungsvorgaben, LEP, RP, etc. Zudem erfolgte eine<br />

Ortsbesichtigung.<br />

4.2 Geologie, Böden und Wasser<br />

Geologie, Böden<br />

Das Innenstadtgebiet ist den Iller-Lech-Schotterplatten (046) zuzuordnen. Es ist zudem Teil<br />

der der Langweider Hochterrasse (047-C1) zwischen Schmutter und Lech (MEYNEN U.<br />

SCHMITHÜSEN 1962, BAYSTMLU 1988).<br />

„Die geologische Entstehung im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Gersthofen</strong> verlief in den beiden Naturräumen<br />

annähernd gleich: den Sockel des <strong>Stadt</strong>gebiets bildet im Tertiär angeschwemmtes Material<br />

aus Flüssen (Sande und Mergel). Darüber wurden während des Pleistozäns Deckenschotter<br />

abgelagert. Insbesondere im Ostteil des <strong>Stadt</strong>gebiets (Naturraum: Lech-Wertachtal)<br />

befindet sich über der Schotterschicht fast flächendeckend eine bis zu 3 m mächtige Lößschicht.<br />

In den nachfolgenden Jahrtausenden hat sich die Schmutter in die Deckenschotter<br />

sowie die darunter liegenden tertiären Schotterplatten eingetieft und diese abgetragen. Oft<br />

wurden die Täler mit Hangschottern gefüllt, …“.<br />

„Das Lechtal entstand ebenfalls durch Eingrabung nach den Eiszeiten. Die Deckenschotter<br />

aus dem Pleistozän sind inzwischen zu tiefgründigen Lehmböden verwittert. Der in weiten<br />

OPLA AUGSBURG, 18.06.2010<br />

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VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN „FORUM GERSTHOFEN“ - UMWELTBERICHT<br />

Teilen - insbesondere im östlichen <strong>Stadt</strong>gebiet - darüber liegende Löß wurde mit der Zeit in<br />

Lößlehm umgewandelt.“ …<br />

„Auf der Langweider Hochterrasse (Untereinheit des Lech- Wertachtals) herrschen Braunerden<br />

aus Flugsand mit lehmigen Beimengungen vor. An den Rändern im Westen und Osten<br />

sind Parabraunerden und Braunerden aus Hochterrassenschotter und älteren Bodenresten,<br />

z. T. mit Flugsandüberdeckung, zu finden. (Zitiert aus dem Erläuterungsbericht des<br />

Landschaftssplanes).<br />

Bewertung<br />

Die überbaute Grundstücksfläche im Umgriffsbereich ist derzeit niedriger, als die zulässige<br />

überbaubare Grundstücksfläche. Die Flächen werden durch die Änderung eine nahezu vollständige<br />

Versiegelung erfahren.<br />

Grundsätzliches Ziel soll auch im innerörtlichen Bereich die Sicherung bzw. die Erhaltung der<br />

Grünstrukturen sein. Verdichtung ist an zentralen Orten der <strong>Stadt</strong> – insbesondere im Bereich<br />

von Mischbauflächen oder Kerngebieten sinnvoll.<br />

Wasser<br />

Entwässert werden das <strong>Stadt</strong>gebiet durch den im Osten von <strong>Gersthofen</strong> verlaufenden Lech<br />

und durch die Schmutter zwischen Hirblingen und Batzenhofen.<br />

Im Südteil der Kernstadt <strong>Gersthofen</strong> verläuft die Grundwasserfließrichtung grob von Südwesten<br />

bzw. Südosten in Richtung Lech. Weitere Angaben über die Grundwasserverhältnisse im<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet liegen nicht vor.<br />

Grundwasserferne Böden:<br />

„Sowohl bei den Böden aus Schottermaterial als auch bei denjenigen aus äolischen Deckschichten<br />

liegt der mittlere Grundwasserstand in der Regel tiefer als 20 dm unter der Geländeoberfläche.<br />

Die Sandböden auf der Langweider Hochterrasse weisen eine hohe Durchlässigkeit auf, was<br />

sich positiv auf die Neubildung von Grundwasser auswirkt. Allerdings besteht durch das mit<br />

der hohen Durchlässigkeit einhergehende geringe Filtervermögen die Gefahr von Stoffeinträgen<br />

ins Grundwasser.“<br />

Bewertung<br />

Laut Bestandsbewertung des Landschaftsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Gersthofen</strong> ist die Gefährdung<br />

des Grundwassers gegenüber Stoffeinträgen (v.a. Schad- und Nährstoffen wie beispielsweise<br />

Nitrat) abhängig vom Stoffrückhalte- und Filtervermögen der jeweiligen Bodenart. Für<br />

stichhaltige Aussagen über eintraggefährdete Böden wäre laut Landschaftsplan ein gesondertes<br />

Gutachten notwendig. Allgemein ist das Risiko eines Stoffeintrags bei grundwassernahen<br />

Böden (Talbereiche der Fließgewässer) sowie bei den stark durchlässigen Sandböden<br />

auf der Hochterrasse besonders hoch.<br />

Die Böden im Umgriffsbereich besitzen teils gute Abflussverhältnisse. Auf die Vermeidung<br />

von Stoffeinträgen ist besonders zu achten.<br />

4.3 Klima und Luft<br />

Beschreibung<br />

Die Jahresmitteltemperatur im <strong>Stadt</strong>gebiet beträgt etwa 8,4 °C. Im Januar werden im Mittel -<br />

2,0 bis -2,5°C gemessen, im Juli 16,0 bis 17,5°C. Die Niederschläge summieren sich im Jahr<br />

auf ca. 780 mm, mit den Niederschlagsmaxima in den Sommermonaten und den Niederschlagsminima<br />

im Winter.<br />

OPLA AUGSBURG, 18.06.2010<br />

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VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN „FORUM GERSTHOFEN“ - UMWELTBERICHT<br />

Lokalklima<br />

Für das kleinräumige Klima im <strong>Stadt</strong>gebiet liegen keine Messdaten vor. Das Lokalklima in<br />

der freien Landschaft wird durch die Geländeform, Stärke und Richtung der Hangneigung<br />

sowie durch die Art der Oberfläche (z. B. Acker, Wald) bestimmt. Diese Faktoren beeinflussen<br />

Durchlüftungsverhalten, Kalt- bzw. Frischluftzufuhr und lokale Luftbewegungen. Die betrachtete<br />

Fläche besitzt leichte Unebenheiten und fällt nach Südosten hin um etwa 2 m ab.<br />

Sie wird nach Osten hin derzeit teils von einer Mauer abgefangen.<br />

In der Kernstadt <strong>Gersthofen</strong> ist ein sog. <strong>Stadt</strong>klima vorherrschend. Allgemein kommen im<br />

städtischen Bereich verstärkt versiegelte Flächen vor. Diese nehmen im Gegensatz zu<br />

unversiegelten Bereichen mehr Strahlung auf. Zusätzlich wird die kühlende Verdunstung<br />

durch weniger Grünflächen deutlich vermindert. Die Temperatur liegt daher oft über der der<br />

Umgebung. Außerdem sind durch die intensive Bebauung die Windgeschwindigkeit und der<br />

Luftaustausch vermindert. Insbesondere die intensive Bebauung im Lechtal verringert den<br />

Zustrom von Kaltluft aus den umliegenden Bereichen sehr stark. Gleichzeitig spielen in der<br />

Kernstadt <strong>Gersthofen</strong> Schadstoffemissionen aus dem Straßenverkehr, der Industrie bzw. von<br />

Wohnhäusern eine große Rolle.<br />

Das Klima auf der Hochterrasse ist allgemein etwas kontinentaler geprägt als angrenzende<br />

Bereiche auf gleicher Breitenlage. Das Lechtal wird von Norden her durch das mildere Donauklima<br />

beeinflusst, weshalb die Durchschnittstemperaturen hier etwas höher liegen als in<br />

den angrenzenden Bereichen (AMT FÜR LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN AUGBURG<br />

2006 / MÜHR 2006 / MEYNENSCHMITHÜSEN 1962).<br />

Bewertung<br />

Der Eingriffsbereich ist bereits derzeit im Wesentlichen versiegelt und bebaut, bei einem Anteil<br />

an unversiegelten Flächen von ca. 1/3. Er dient im Wesentlichen nicht der Kaltluftentstehung.<br />

Die Gärten dienen jedoch dem Temperaturausgleich im städtischen Bereich. Es besteht<br />

Baurecht für eine weitere Versiegelung.<br />

4.4 Arten und Biotope<br />

Beschreibung<br />

Die für das Einkaufszentrum vorgesehenen Flächen wurden teilweise als Höfe genutzt. Darin<br />

befindet sich z. T. Kleingewerbe. Im Süden befinden sich ein Geschäftshaus und das Kulturamt<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Gersthofen</strong>. Im Osten befinden sich neben Gebäuden mit Geschäftsnutzung<br />

auch alte, teils genutzte, teils ungenutzte Hofstrukturen. Im Zentrum und im Westen des<br />

Umgriffsbereichs bestehen Gärten, teilweise mit vereinzelten Holzhütten.<br />

Die Gärten weisen ein Lebensraumpotenzial für die Avifauna auf. Zudem können in den alten<br />

Hütten Fledermauspopulationen nicht ausgeschlossen werden. Die Gärten sind teil intensiv,<br />

teils weniger intensiv genutzt. Die weiteren Flächen werden im Bereich der Gebäude<br />

intensiv genutzt und besitzen folglich nur ein sehr geringes Lebensraumpotential.<br />

Im Umfeld der Anlage bestehen insbesondere im Süden viele Flächen mit starker Versiegelung<br />

und geringem Lebensraumpotenzial. Im Nordwesten befinden sich auch innerstädtische<br />

Grünflächen (Park), im nördlichen Bereich befinden sich vermehrt Hausgärten mit zusammenhängenden<br />

Grünstrukturen.<br />

Bewertung<br />

Die Flächen weisen im Wesentlichen keine bedeutenden Funktionen für den Arten- und Biotopschutz<br />

auf.<br />

OPLA AUGSBURG, 18.06.2010<br />

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VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN „FORUM GERSTHOFEN“ - UMWELTBERICHT<br />

4.5 Orts- und Landschaftsbild<br />

Beschreibung<br />

Das Ortsbild wird im Bereich der Donauwörther Straße durch die giebelständigen Gebäude<br />

geprägt, die jedoch großteils in keinem besonders guten Zustand sind. Derzeit ist das Gelände<br />

mit ehemaligen landwirtschaftlichen Hofstellen bebaut, die z.T. Wohnen und Geschäftsnutzung<br />

beherbergen und z.T. leer stehen. Entlang der Bahnhofstraße prägen das<br />

Gebäude des Kulturamtes und ein Platz im Bereich der Bushaltestelle am südwestlichen<br />

Rand den Raum. Im Südwesten besteht zudem ein traufständiges viergeschossiges Wohn-<br />

und Geschäftshaus. Der westliche und zentrale Teil der Flächen wird von zusammenhängenden<br />

Gärten mit Laub- und Nadelbaumbestand geprägt. Die umgebenden Flächen sind<br />

durch öffentliche Nutzungen und ein Einkaufszentrum im Süden.<br />

Das Plangebiet fällt von Nordwesten nach Südosten hin ab. Zwischen der Schulstraße und<br />

der Donauwörther Straße besteht ein Höhenunterschied von 2 m im Bereich der Bahnhofstraße<br />

bis zu 5 m im nördlichen Teil des Geltungsbereiches.<br />

Die Fläche liegt zentral in der <strong>Gersthofen</strong>er Innenstadt. Dieser Bereich ist strukturell Teil des<br />

alten Dorfkerns. Die Gebäudeformen sind zumindest entlang der Donauwörther Straße typisch<br />

als giebelständige Strukturen ausgeprägt, wie sie sich meist auch entlang anderer<br />

Straßenzüge im Kernbereich auch heute noch erkennen lassen. Strukturell ist das Planvorhaben<br />

in bestehende Siedlungen eingebunden.<br />

Bewertung<br />

In einem Siedlungsschwerpunkt wie <strong>Gersthofen</strong> können Formen wie die bestehenden ggf.<br />

nicht überall aufrecht erhalten werden, auch wenn sie noch als typisch aus der Ortsstruktur<br />

herauszulesen sind. Durch das bestehende Baurecht des rechtskräftigen Bebauungsplanes<br />

sind diese Formen auch bereits bauplanerisch verändert. Zudem können sie auch im direkten<br />

Umfeld nicht mehr wahrgenommen werden.<br />

Insgesamt unterliegt das Schutzgut an den Änderungsbereichen dadurch also bereits Vorbelastungen.<br />

4.6 Schutzgut Mensch<br />

Beschreibung<br />

Die Plangebietsfläche liegt zentral im Hauptort <strong>Gersthofen</strong> nordwestlich von Rathaus und<br />

Verwaltung.<br />

Derzeit ist das Gelände mit ehemaligen landwirtschaftlichen Hofstellen bebaut, die z.T.<br />

Wohnen und Geschäftsnutzung beherbergen und z.T. leer stehen. Die langgestreckten,<br />

zweigeschossigen Gebäude stehen giebelständig zur Donauwörther Straße. Im Westen<br />

grenzen unbebaute Grünflächen an, die locker mit Bäumen und Sträuchern bewachsen sind.<br />

An der Bahnhofstraße befindet sich ein dreigeschossiges Geschäfts- und Wohngebäude,<br />

welches traufständig zur Straße steht. Östlich davon liegt – etwas abgerückt von der Straße<br />

– das Kulturamt der <strong>Stadt</strong> <strong>Gersthofen</strong>, welches in einem zweigeschossigen Gebäude mit<br />

Walmdach untergebracht ist.<br />

Das Plangebiet fällt von Nordwesten nach Südosten hin ab. Zwischen der Schulstraße und<br />

der Donauwörther Straße besteht ein Höhenunterschied von 2 m im Bereich der Bahnhofstraße<br />

bis zu 5 m im nördlichen Teil des Geltungsbereiches. Naturnahe Strukturen sind im<br />

Eingriffsbereich vorhanden.<br />

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Die Flächen werden von drei Straßen umgeben, von der die Bahnhofstraße im Süden die am<br />

stärksten befahrene vor der Donauwörther Straße darstellt. Die Schulstraße ist durch den<br />

Verkehr geringer belastet.<br />

Von den derzeitigen Nutzungen gehen weniger störende Emissionen aus, als durch den bestehenden<br />

Bebauungsplan 1B zugelassen sind.<br />

Die Anbindung an den Nahverkehr durch die im Süden befindliche Haltestelle für die Busse<br />

ist von einiger Bedeutung.<br />

Bewertung<br />

Das Plangebiet selbst weist keine besondere Funktion bzgl. der Naherholung für die Bewohner<br />

auf. Das nähere Umfeld des Planvorhabens ist kein bedeutsamer Erholungs- oder Freizeitraum,<br />

sondern ein durch gemischte Bauflächen und durch Gemeinbedarfsflächen geprägter<br />

Bereich. Erst im weiterem Umfeld befinden sich der <strong>Stadt</strong>park im Südwesten und der<br />

Nogentpark im Nordosten des Eingriffes.<br />

Die derzeitige Nutzung Wohnen, kleinteilige, nicht mehr den heutigen Anforderungen genügenden<br />

landwirtschaftlichen Hofstrukturen und Kleingewerbe sowie die teils vorhandenen<br />

Leerstände zeigen, dass ein Bedarf besteht, andere Nutzungen in diesen Bereichen zu entwickeln.<br />

Nachhaltige Beeinträchtigungen sind für das Schutzgut durch die Zunahme des Verkehrs<br />

und der daraus resultierenden Emissionen zu erwarten.<br />

5. Entwicklung des Umweltzustandes, Beschreibung und<br />

Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

5.1 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung ist davon auszugehen, dass auf dieser Fläche weiterhin<br />

die bestehenden Nutzungen betrieben werden. Das könnte auf mittlere Sicht aber ein weiteres<br />

Ausbluten der derzeitigen Nutzzungen bedeuten.<br />

Dadurch sind wertvolle innerstädtische Flächen unzureichend verwertet. Die Wahrscheinlichkeit,<br />

weitere Entwicklungen des derzeitigen Bebauungsplanes 1b umzusetzen, sind aufgrund<br />

der zu geringen baulichen Möglichkeiten nicht wahrscheinlich. Eine weitere Versiegelung<br />

würde mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht entstehen. Die Gärten würden bestehen bleiben.<br />

5.2 Prognose bei Durchführung der Planung<br />

Des Bebauungsplanes 1. Änderung und Erweiterung<br />

des Bebauungsplans Nr. 1b „zwischen Donauwörther Strasse, Schulstrasse, verlängerter<br />

Brucknerstrasse und Bahnhofstrasse“, sowie teilweise Änderung der Bebauungspläne<br />

Nr. 1a und Nr. 21<br />

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Schutzgüter Boden und Wasser<br />

Bei der Umsetzung des Konzeptes kann davon ausgegangen werden, dass sich eine Verschlechterung<br />

der Situation der Schutzgüter Boden und Wasser einstellt. Die Flächen werden<br />

im Vergleich zu Bestand bzw. zu den derzeit rechtskräftigen Bebauungsplänen im<br />

Umfgriffsbereich nahezu komplett versiegelt. Die Böden und die geomorphologische Beschaffenheit<br />

werden durch das Planvorhaben beeinträchtigt.<br />

Zudem kann Niederschlagswasser nicht mehr direkt versickern und vor Ort zur Grundwasserneubildung<br />

beitragen. Aufgrund der Mischentwässerung wird dieses Wasser in die Kanalisation<br />

geleitet werden und steht somit nicht mehr vor Ort zur Verfügung.<br />

Das Schutzgut Wasser wird durch das Planvorhaben beeinträchtigt<br />

da, bedingt durch die Versiegelung von einer Verschlechterung der Grundwasserneubildungsrate<br />

auszugehen ist.<br />

Kulturgüter und Bodendenkmäler sind im Umgriff des Planvorhabens nicht bekannt.<br />

Stößt man auf Bodendenkmäler, muss der betroffene Personenkreis (Eigentümer oder Besitzer<br />

der Grundstücke sowie Unternehmer und Leiter der Arbeiten) nach Art. 8 des Denkmalschutzgesetzes<br />

alle Beobachtungen und Funde (u. a. auffällige Bodenverfärbungen,<br />

Holzreste, Mauern, Metallgegenstände, Steingeräte, Scherben und Knochen) unverzüglich,<br />

d.h. ohne schuldhaftes Zögern, der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Bayerischen<br />

Landesamt für Denkmalpflege (Klosterberg 8, 86672 Thierhaupten, Tel. 08271/81570, Fax<br />

08271/815750) mitteilen. Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf<br />

einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde<br />

die Gegenstände freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. Eigentümer,<br />

dinglich Verfügungsberechtigte und unmittelbare Besitzer eines Grundstückes, auf<br />

dem Bodendenkmäler gefunden werden, können verpflichtet werden, die notwendigen Maßnahmen<br />

zur sachgemäßen Bergung des Fundgegenstandes sowie zur Klärung der Fundumstände<br />

und zur Sicherung weiterer auf dem Grundstück vorhandener Bodendenkmäler zu<br />

dulden.<br />

Schutzgut Klima und Luft<br />

Als wesentlich die Luftqualität im Untersuchungsgebiet beeinflussende Strukturen/Nutzungen<br />

im Umfeld des Planungsgebietes sind die Straßen zu nennen.<br />

Die Bebauung durch das Einkaufszentrum und der Verlust an Gärten hat eine Erhöhung von<br />

Wärme aufnehmenden Flächen zur Folge und damit negative Auswirkungen auf das Klima.<br />

Auch eine Zunahme an Luftschadstoffbelastungen ist durch die verstärkten Ziel- und Quellverkehr<br />

gegeben.<br />

In kleinem Rahmen wird auch der Luftaustausch beeinträchtigt werden.<br />

Schutzgut Arten und Biotope<br />

Für das Schutzgut Arten und Biotope ist von einer Verschlechterung auszugehen. Die vorherrschende<br />

Nutzung ermöglicht wenige Lebensräume. Mögliche Bruthabitate für in Gärten<br />

von Städten vorkommende Vogelarten sind bedroht, ggf. auch Lebensräume für Schwalben<br />

und Fledermäuse im Bereich alter leer stehender Schuppen.<br />

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Schutzgut Ortsbild<br />

Das Schutzgut Ortsbild wird im Bereich des Eingriffes beeinträchtigt. Die Siedlungsstruktur<br />

wird durch die große Kubatur verändert. Zudem verschwindet die Erkennbarkeit der Gefällesituation<br />

auf dem Gelände.<br />

Schutzgut Mensch<br />

Beurteilungsgegenstand für das Schutzgut Mensch sind die Wohn- und Wohnumfeldfunktion,<br />

die Erholungs-/Freizeitfunktion eines Gebietes, sowie die Schaffung neuer Arbeitsplätze.<br />

Im Planungsgebiet finden sich derzeit neben der Wohnfunktion auch gewerbliche Einheiten<br />

sowie mehrere ältere Holzschuppen bzw. Hütten. Zudem befinden sich im Westen Gärten<br />

mit Baumbestand aus Nadel- und Laubbäumen. Diese Bereiche fallen durch die Bebauung<br />

ersatzlos weg. Die Fläche stellt für die Bewohner eine Erholungsfunktion dar, für die Öffentlichkeit<br />

sin ddie Bereiche aber nicht zugänglich. Das Wohnumfeld ist zumindest von der östlich<br />

verlaufenden Donauwörther Straße – aber auch durch die im Süden befindliche Bahnhofstraße<br />

- durch Verkehrslärm belastet.<br />

Die Verkehrsströme werden durch die Baumaßnahme im Umgriffsbereich vergrößert. Der<br />

Lärmzuwachs ist aber aufgrund der bereits bestehenden hohen Fallzahlen nicht groß, aber<br />

vorhanden.<br />

6. Vermeidungs-, Minimierungsmaßnahmen<br />

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen:<br />

- Beschränkung der Versiegelung durch Sicherung von Pflanzflächen<br />

Die Vorauswahl der Fläche erfolgte unter anderem nach dem Kriterium der Landschaftsverträglichkeit:<br />

- eine „Zersiedelung“ der Landschaft liegt nicht vor, da die Fläche örtlich zentral liegt<br />

- hochwertige Standorte in Sinne des Naturschutzes werden nicht verfolgt<br />

Ausgleichsmaßnahmen:<br />

Aufgrund der Lage im Innenbereich fallen keine Ausgleichsmaßnahmen an,<br />

7. Planungsalternativen, Abwägung, Monitoring<br />

7.1 Standortalternativen/ Standortauswahl (FNP-Ebene)<br />

Bei der Standortauswahl wurden verschieden Kriterien zu Grunde gelegt:<br />

Ortsbild:<br />

Das gewachsene Ortsbild darf nicht nachhaltig und erheblich nachteilig beeinträchtigt werden.<br />

Der Standort ist stadtbildprägend.<br />

Zersiedelung:<br />

Eine Zersiedelung der freien Landschaft ist zu vermeiden.<br />

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Klimatische Funktion:<br />

Klimatisch hochwertige Flächen (bspw. wichtige Kaltluftbahnen) sollen nicht betroffen sein.<br />

Landschaftseinheit:<br />

Wertvolle/ hochwertige Landschaftseinheiten sollen nicht beeinträchtigt werden.<br />

Schutzflächen:<br />

Schutzflächen sollen weder direkt noch indirekt nachteilig betroffen sein.<br />

Der gewählte Standort genügt den aufgestellten Kriterien (wie im Rahmen des Umweltberichts<br />

bereits ausführlich dargelegt) und kann somit auf der nächsten Planungsebene weiter<br />

verfolgt werden.<br />

Wechselwirkungen<br />

Die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern wurden, soweit beurteilungsrelevant, bei<br />

den jeweiligen Schutzgütern mit erfasst. Nach derzeitigem Planungsstand sind keine Wechselwirkungen<br />

ersichtlich, die im Zusammenspiel eine erhöhte Umweltbetroffenheit befürchten<br />

lassen.<br />

7.2 Berücksichtigung der Umweltbelange in der Abwägung<br />

Durch die Prüfung oben genannter Kriterien wurden sensible Bereiche (ungeeignete Flächen)<br />

als Standort von vorne herein ausgeschlossen.<br />

Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter des Naturhaushalts und den Menschen<br />

können also durch die Standortauswahl bereits frühzeitig vermieden werden.<br />

Die Fortschreibung des Umweltberichtes erfolgt im Rahmen des weiteren Verfahrens.<br />

7.3 Monitoring<br />

Negative Auswirkungen können sich für alle Schutzgüter ergeben. In der Gesamtschau sind<br />

diese in ihrer Wirkung jedoch keineswegs erheblich nachteilige Umweltauswirkungen.<br />

8. Zusammenfassung<br />

Die vorgesehene 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 1b „Zwischen Donauwörther<br />

Strasse, Schulstrasse, verlängerter Brucknerstrasse und Bahnhofstrasse“, sowie<br />

teilweise Änderung der Bebauungspläne Nr. 1a und Nr. 21“ weist ca. 1,4 ha Fläche als<br />

Kerngebiet mit der Zielsetzung der Attraktivitätssteigerung der Innenstadt aus.<br />

In einem Siedlungsschwerpunkt wie <strong>Gersthofen</strong> können Gebäudestrukturen bzw. - Formen<br />

wie die bestehenden ggf. nicht überall aufrecht erhalten werden, auch wenn sie noch als typisch<br />

aus der Ortsstruktur herauszulesen sind. Durch das bestehende Baurecht des rechtskräftigen<br />

Bebauungsplanes sind diese auch bereits bauplanerisch verändert. Zudem können<br />

sie auch im direkten Umfeld nicht mehr wahrgenommen werden.<br />

Die derzeitige kleinteilige Mischnutzung (OG Wohnen, EG Handel / Dienstleistung) wird den<br />

heutigen Anforderungen an ein <strong>Stadt</strong>zentrum nicht gerecht.<br />

Die zu Teilen noch ablesbaren ehemaligen landwirtschaftlichen Hofstrukturen sowie die teils<br />

vorhandenen Leerstände zeigen, dass ein urbaner Entwicklungsbedarf besteht.<br />

Bezüglich des Standortes ist darauf hinzuweisen, dass der gewählte Standort aufgrund der<br />

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zentralörtlichen Lage und aufgrund der kerngebietsspezifischen Funktionen mit allen<br />

Schutzgütern geringfügig im Vergleich zu anderen Standorten im Gemeindegebiet berührt<br />

ist.<br />

Als Ergebnis ist festzustellen, dass aufgrund der nahezu vollständigen Versiegelung nachteilige,<br />

jedoch im Vergleich zum Status-quo nicht erhebliche Umweltauswirkungen für alle<br />

Schutzgüter zu erwarten sind.<br />

Die Entwicklung dient sowohl der Stärkung der Funktion, als auch der Struktur des<br />

Gersthofer <strong>Stadt</strong>zentrums und erhöht die Aufenthaltsqualität deutlich. Die zentrale Entwicklung<br />

verhindert unnötige Eingriffe in Schutzgüter in anderen, weniger zentralen bzw. vorbelasteten<br />

Bereichen.<br />

STADT GERSTHOFEN, den ……………………..<br />

……………………………. Siegel<br />

Jürgen Schantin<br />

Erster Bürgermeister<br />

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