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Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) Vom . Juni ...

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(3) In die Fachschule — Hauswirtschaft — kann auch aufgenommenwerden, wer anstelle der in Absatz 1 Nr. 2 genanntenVoraussetzungen1. eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur Hauswirtschafterinoder zum Hauswirtschafter oder eine gleichwertigefür die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildungoder2. anstelle der Voraussetzungen nach Nummer 1a) die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung„Staatlich geprüfte Sozialassistentin“ oder „Staatlich geprüfterSozialassistent“ jeweils mit dem SchwerpunktFamilienpflege undb) eine mindestens einjährige Berufstätigkeit in einer Einrichtungder hauswirtschaftlichen Versorgungaufweist.(4) 1 In die Fachschule — Sozialpädagogik — kann nur aufgenommenwerden, wer anstelle der in Absatz 1 Nrn. 2 und 3genannten Voraussetzungen1. die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlichgeprüfte Sozialassistentin“ oder „Staatlich geprüfterSozialassistent“ jeweils mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogikbesitzt und im Abschlusszeugnis, das diese Berechtigungverleiht, mindestens befriedigende Leistungen imFach Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich — Theorieund im berufsbezogenen Lernbereich — Praxis erreicht hat,2. eine gleichwertige, für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildungaufweist oder3. nach dem Erwerb der Berechtigung zum Führen einerBerufsbezeichnung nach Nummer 1 eine mindestens einjährigefür die Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeitausgeübt oder die Klasse 12 der Fachoberschule — Gesundheitund Soziales — in dem Schwerpunkt Sozialpädagogikerfolgreich besucht hat, wenn die aufnehmendeFachschule feststellt, dass der erreichte Bildungsstand eineerfolgreiche Mitarbeit erwarten lässt.2 Die Aufnahme hängt auflösend bedingt davon ab, dass dieSchülerin oder der Schüler bis zum Beginn der praktischenAusbildung die Zusage einer von der Schule als geeignet anerkanntenEinrichtung über die Durchführung der praktischenAusbildung sowie ihre oder seine persönliche Zuverlässigkeitund gesundheitliche Eignung nachweisen. 3 Die persönlicheZuverlässigkeit kann durch die Vorlage eines Führungszeugnissesder Belegart N nachgewiesen werden. 4 Die gesundheitlicheEignung setzt voraus, dass für die Schülerin oder denSchüler durch einen erhöhten Immunschutz üblicherweiseeine Gefahr einer berufstypischen Infektion nicht besteht undauch von der Schülerin oder dem Schüler eine Gefahr nichtausgeht.(5) In die Fachschule — Heilerziehungspflege — kann nuraufgenommen werden, wer1. als schulische und berufliche Voraussetzunga) den Sekundarabschluss I — Realschulabschluss odereinen gleichwertigen Abschluss undaa) den erfolgreichen Besuch der Berufsfachschule— Hauswirtschaft und Pflege — mit dem SchwerpunktSozial- und Familienpflege oderbb) eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährigeBerufsausbildung und den Berufsschulabschlussoder einen gleichwertigen Bildungsstandaufweist oderb) eine Hochschulzugangsberechtigung besitzt und ein fürdie Fachrichtung einschlägiges Praktikum im Umfangvon 400 Zeitstunden abgeleistet hatund2. seine persönliche Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignungnachweist; Absatz 4 Sätze 2 bis 4 gilt entsprechend.(6) In die Fachschule — Heilpädagogik — kann nur aufgenommenwerden, wer1. die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung„Staatlich anerkannte Erzieherin“ oder „Staatlich anerkannterErzieher“ oder eine andere gleichwertige staatlich anerkannteberufliche Qualifikation erworben hat und2. eine danach ausgeübte einjährige hauptberufliche praktischeeinschlägige Tätigkeit in einer sozial- oder sonderpädagogischenEinrichtung aufweist.(7) In die einjährige Fachschule — Agrarwirtschaft — kannauch aufgenommen werden, wer1. den Sekundarabschluss I — Realschulabschluss oder einengleichwertigen Bildungsstand besitzt,2. eine erfolgreich abgeschlossene, für die Fachrichtung einschlägigeBerufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauervon drei Jahren aufweist und3. den Berufsschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstandbesitzt.(8) 1 Wird die Fachschule mit Teilzeitunterricht geführt, sokann eine als Aufnahmevoraussetzung geforderte Berufstätigkeitdurch eine während der Teilzeitausbildung ausgeübte entsprechendeBerufstätigkeit ersetzt werden. 2 Satz 1 gilt nicht fürdie Fachschule — Heilerziehungspflege —.(9) 1 In die Klasse 2 der zweijährigen Fachschule kann aufgenommenwerden, wer die zweijährige Fachschule einer verwandtenFachrichtung erfolgreich besucht hat. 2 In das zweiteSchulhalbjahr der Klasse 2 der zweijährigen Fachschule kannaufgenommen werden, wer die zweijährige Fachschule derselbenFachrichtung, jedoch mit einem anderen Schwerpunkt,erfolgreich besucht hat.(10) In die Klasse 2 der zweijährigen Fachschulen — Agrartechnik— und — Agrarwirtschaft — kann nur aufgenommenwerden, wer1. die Voraussetzungen nach Absatz 7 erfüllt,2. die einjährige Fachschule — Agrarwirtschaft — erfolgreichbesucht hat und3. eine einjährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit aufweist.(11) In die Klasse 2 der zweijährigen Fachschule — Bohr-,Förder- und Rohrleitungstechnik — kann nur aufgenommenwerden, wer die einjährige Fachschule — Bohr-, Förder- undRohrleitungstechnik — erfolgreich besucht hat.(12) Ein dem Berufsschulabschluss gleichwertiger Bildungsstandkann auch durch eine entsprechende Feststellung dernotwendigen Kenntnisse durch die aufnehmende Schule ersetztwerden.(13) Mit Zustimmung der Schulbehörde können auch Bewerberinnenoder Bewerber aufgenommen werden, derenbisheriger beruflicher und schulischer Bildungsweg eine erfolgreicheMitarbeit in der Fachschule erwarten lässt.(14) In die Fachschule kann mit Zustimmung der Schulbehördezu einem anderen Zeitpunkt als zum Beginn des Bildungsgangesaufgenommen werden, wer neben den Aufnahmevoraussetzungen1. Kenntnisse und Fertigkeiten besitzt, die den bis zu dem Aufnahmezeitpunktvermittelten Bildungsinhalten entsprechen,und2. aufgrund eines protokollierten Beratungsgespräches einenerfolgreichen Abschluss des Bildungsganges erwarten lässt.§ 4Schriftliche Prüfung(1) 1 Die schriftliche Abschlussprüfung besteht aus vier Klausurarbeiten,in der Fachschule — Sozialpädagogik — aus drei,in der Fachschule — Heilpädagogik —, der einjährigen Fach-

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