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Ausgabe 1/07 Info-Journal des Zoo-Vereins - Zoo-Verein Münster

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Beantragte<br />

Satzungsänderungen<br />

für die Jahresversammlung am 24. Mai<br />

Wie bereits bei der letzten Mitgliederversammlung<br />

diskutiert, soll<br />

§6 unserer Satzung neu gefasst<br />

werden. Mit steigender Anzahl der<br />

Mitglieder wird es immer schwieriger,<br />

zu Beginn <strong>des</strong> Jahres das Abbuchungsverfahren<br />

sowie den Druck<br />

und Versand der Mitgliedsausweise<br />

zu gewährleisten. Durch die Einführung<br />

einer vergleichsweise kurzen<br />

Kündigungsfrist soll hier Abhilfe<br />

geschaffen werden.<br />

Eine zunehmende Zahl von Mitgliedern<br />

kündigt bereits nach wenigen<br />

Monaten seine Mitgliedschaft im<br />

<strong>Zoo</strong>-<strong>Verein</strong> (Im Beitragsjahr wird<br />

der Jahresbeitrag lediglich anteilig<br />

berechnet, wobei der Beitrittsmonat<br />

unberücksichtigt bleibt.).<br />

Einige Personen waren auf diese<br />

Weise in den letzten Jahren mehrmals<br />

vorübergehend Mitglied im<br />

<strong>Zoo</strong>-<strong>Verein</strong>.<br />

Diese Mitglieder verschaffen sich<br />

auf diese Weise einen finanziellen<br />

Vorteil gegenüber anderen Mitgliedern<br />

oder sonstigen <strong>Zoo</strong>besuchern.<br />

Darüberhinaus verursachen Sie einen<br />

erheblichen Verwaltungsaufwand.<br />

Es entspricht nicht dem Charakter<br />

eines Fördervereins, dem <strong>Verein</strong> nur<br />

für kurze Zeit anzugehören,um sich<br />

so einen Vorteil zu verschaffen.<br />

§6 (neu)<br />

a) Die Mitgliedschaft endet durch Tod<br />

<strong>des</strong> Mitglieds, durch Ausschluss oder<br />

Austritt.<br />

b) Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen,<br />

wenn sein Verhalten in grober<br />

Weise gegen die Interessen <strong>des</strong> <strong><strong>Verein</strong>s</strong><br />

verstößt oder das Mitglied mit der Zahlung<br />

<strong>des</strong> Mitgliedsbeitrags säumig ist<br />

und trotz schriftlicher Mahnung die<br />

Zahlung nicht innerhalb der in der Mahnung<br />

gesetzten Frist bewirkt. Im Falle<br />

seines Aussschlusses bleibt das Mitglied<br />

verpflichtet, den Jahresbeitrag für das<br />

laufende Kalenderjahr zu zahlen. Eine<br />

anteilige Rückerstattung <strong>des</strong> Mitgliedsbeitrags<br />

für den restlichen Zeitraum <strong>des</strong><br />

Kalenderjahres nach Wirksamwerden<br />

<strong>des</strong> Ausschlusses erfolgt nicht. Der Vorstand<br />

kann im Einzelfall Ausnahmen<br />

hiervon zulassen.<br />

c) Das Mitglied kann jederzeit seinen<br />

Austritt aus dem <strong>Verein</strong> durch schriftliche<br />

Anzeige an der Vorstand oder den<br />

Geschäftsführer <strong>des</strong> <strong><strong>Verein</strong>s</strong> erklären.<br />

Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf <strong>des</strong><br />

31. Dezember <strong>des</strong>jenigen Kalenderjahres<br />

in dem die Austrittserklärung dem<br />

<strong>Verein</strong> unter Beachtung nachstehender<br />

Kündigungsfristen zuging. Die Kündigungsfrist<br />

für den Austritt beträgt im<br />

ersten Jahr der <strong><strong>Verein</strong>s</strong>mitgliedschaft<br />

350 Tage und ab dem zweiten Jahr der<br />

<strong><strong>Verein</strong>s</strong>mitgliedschaft 20 Tage. Der Vorstand<br />

kann im Einzelfall Ausnahmen<br />

hiervon zulassen.

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