Ausgabe 1/07 Info-Journal des Zoo-Vereins - Zoo-Verein Münster
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Beantragte<br />
Satzungsänderungen<br />
für die Jahresversammlung am 24. Mai<br />
Wie bereits bei der letzten Mitgliederversammlung<br />
diskutiert, soll<br />
§6 unserer Satzung neu gefasst<br />
werden. Mit steigender Anzahl der<br />
Mitglieder wird es immer schwieriger,<br />
zu Beginn <strong>des</strong> Jahres das Abbuchungsverfahren<br />
sowie den Druck<br />
und Versand der Mitgliedsausweise<br />
zu gewährleisten. Durch die Einführung<br />
einer vergleichsweise kurzen<br />
Kündigungsfrist soll hier Abhilfe<br />
geschaffen werden.<br />
Eine zunehmende Zahl von Mitgliedern<br />
kündigt bereits nach wenigen<br />
Monaten seine Mitgliedschaft im<br />
<strong>Zoo</strong>-<strong>Verein</strong> (Im Beitragsjahr wird<br />
der Jahresbeitrag lediglich anteilig<br />
berechnet, wobei der Beitrittsmonat<br />
unberücksichtigt bleibt.).<br />
Einige Personen waren auf diese<br />
Weise in den letzten Jahren mehrmals<br />
vorübergehend Mitglied im<br />
<strong>Zoo</strong>-<strong>Verein</strong>.<br />
Diese Mitglieder verschaffen sich<br />
auf diese Weise einen finanziellen<br />
Vorteil gegenüber anderen Mitgliedern<br />
oder sonstigen <strong>Zoo</strong>besuchern.<br />
Darüberhinaus verursachen Sie einen<br />
erheblichen Verwaltungsaufwand.<br />
Es entspricht nicht dem Charakter<br />
eines Fördervereins, dem <strong>Verein</strong> nur<br />
für kurze Zeit anzugehören,um sich<br />
so einen Vorteil zu verschaffen.<br />
§6 (neu)<br />
a) Die Mitgliedschaft endet durch Tod<br />
<strong>des</strong> Mitglieds, durch Ausschluss oder<br />
Austritt.<br />
b) Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen,<br />
wenn sein Verhalten in grober<br />
Weise gegen die Interessen <strong>des</strong> <strong><strong>Verein</strong>s</strong><br />
verstößt oder das Mitglied mit der Zahlung<br />
<strong>des</strong> Mitgliedsbeitrags säumig ist<br />
und trotz schriftlicher Mahnung die<br />
Zahlung nicht innerhalb der in der Mahnung<br />
gesetzten Frist bewirkt. Im Falle<br />
seines Aussschlusses bleibt das Mitglied<br />
verpflichtet, den Jahresbeitrag für das<br />
laufende Kalenderjahr zu zahlen. Eine<br />
anteilige Rückerstattung <strong>des</strong> Mitgliedsbeitrags<br />
für den restlichen Zeitraum <strong>des</strong><br />
Kalenderjahres nach Wirksamwerden<br />
<strong>des</strong> Ausschlusses erfolgt nicht. Der Vorstand<br />
kann im Einzelfall Ausnahmen<br />
hiervon zulassen.<br />
c) Das Mitglied kann jederzeit seinen<br />
Austritt aus dem <strong>Verein</strong> durch schriftliche<br />
Anzeige an der Vorstand oder den<br />
Geschäftsführer <strong>des</strong> <strong><strong>Verein</strong>s</strong> erklären.<br />
Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf <strong>des</strong><br />
31. Dezember <strong>des</strong>jenigen Kalenderjahres<br />
in dem die Austrittserklärung dem<br />
<strong>Verein</strong> unter Beachtung nachstehender<br />
Kündigungsfristen zuging. Die Kündigungsfrist<br />
für den Austritt beträgt im<br />
ersten Jahr der <strong><strong>Verein</strong>s</strong>mitgliedschaft<br />
350 Tage und ab dem zweiten Jahr der<br />
<strong><strong>Verein</strong>s</strong>mitgliedschaft 20 Tage. Der Vorstand<br />
kann im Einzelfall Ausnahmen<br />
hiervon zulassen.