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(1,88 MB) - .PDF - Mils bei Imst - Land Tirol

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Aktuelles aus der Gemeindeentwicklung<br />

Verhältnis<br />

Gemeinde – Agrargemeinschaft<br />

Anders als in vielen anderen Gemeinden des <strong>Land</strong>es<br />

konnten wir in <strong>Mils</strong> die Diskussion über das Verhältnis<br />

der Gemeinde zur bestehenden Agrargemeinschaft<br />

einvernehmlich und ohne Rechtsstreit beenden.<br />

Nachdem schon im Jahr 2010 festgestellt wurde, dass<br />

die Agrargemeinschaft <strong>Mils</strong> aus Gemeindegut entstanden<br />

war, kam es nach mehreren Vorgesprächen seitens<br />

der Agrarbehörde zur Erlassung eines neuen Regulierungsbescheides.<br />

Dieser Bescheid regelt das Verhältnis<br />

zwischen der politischen Gemeinde und der Gemeindegutsagrargemeinschaft<br />

neu.<br />

Die Eckpunkte des neuen Verhältnisses lauten:<br />

Die Einnahmen der Agrargemeinschaft aus Substanzerträgen<br />

(z.B. Pacht- und Mieteinnahmen) werden in<br />

einem eigenen Rechnungskreis verbucht. Diese Mittel<br />

können von der Gemeinde abgerufen werden, wenn<br />

sie nicht dringend für land- und forstwirtschaftliche<br />

Zwecke benötigt werden.<br />

Hinsichtlich der Rücklagen aus den Substanzerträgen<br />

bis 01. 01. 2011 erfolgte eine Auszahlung an die<br />

Gemeinde. Dieses Geld (ca. 63.000,– Euro) liegt auf<br />

einem Sparbuch der Gemeinde – zweckgewidmet für<br />

land- und forstwirtschaftliche Vorhaben.<br />

Der Brennholzanteil der Gemeinde wurde auf 60 rm<br />

jährlich aufgestockt. Die sich daraus ergebenden Holzlose<br />

(12 Lose à 5 rm) werden unter den Gemeindebürgern<br />

verlost - wie heuer erstmals bereits geschehen.<br />

Sämtliche noch zu erwartenden Zahlungen des <strong>Tirol</strong>er<br />

Bodenfonds im Zusammenhang mit der Siedlungserweiterung<br />

in <strong>Mils</strong>-Au erfolgen an die Gemeinde.<br />

Die Holzlagerung und Holzverar<strong>bei</strong>tung <strong>bei</strong>m Agrargebäude<br />

steht allen Gemeindebürgern zu gleichen Bedingungen<br />

zur Verfügung. Das Gebäude selbst bleibt<br />

im Besitz der Agrargemeinschaft und wird weiter von<br />

ihr genutzt. Eine andere Verwendung wie bisher oder<br />

auch ein Verkauf ist ohne Zustimmung der Gemeinde<br />

nicht möglich.<br />

Im Einvernehmen werden jährlich die künftig notwendigen<br />

Projekte und Maßnahmen vorbesprochen<br />

und die Realisierung gemeinsam beschlossen.<br />

Damit wurden in <strong>Mils</strong> gute Voraussetzungen geschaffen,<br />

auch in Zukunft gemeinsam zum Wohle der Bevölkerung<br />

zusammenzuar<strong>bei</strong>ten.<br />

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