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NEWSLETTER - Bucerius Law School

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<strong>NEWSLETTER</strong><br />

Nachrichten für Mitglieder und Freunde der Hochschule<br />

Januar 2009 Seite 4<br />

tionellen Brezeln und Wein ihren Abschluss fand. Die<br />

Vortragsreihe wird am 5. Februar 2009 zum Thema<br />

„Compliance im Konzern“ fortgesetzt.<br />

GESPRÄCHSKREIS WIRTSCHAFTSSTRAF-<br />

RECHT<br />

Schwarze Kassen bei Siemens?<br />

D<br />

von Dr. Karsten Gaede, wissenschaftlicher Assistent<br />

as Geschäftsgebaren des Siemens-Konzerns beschäftigt<br />

in den letzten beiden Jahren nicht nur intensiv<br />

die Presse, sondern vor allem auch die deutschen<br />

Strafgerichte. Intrikate Rechtsfragen sind besonders im<br />

Korruptionsstrafrecht und zum Straftatbestand der Untreue<br />

aufgeworfen. Im wirtschaftsstrafrechtlichen Gesprächskreis<br />

der <strong>Bucerius</strong> <strong>Law</strong> <strong>School</strong> wurde schon am 2.<br />

November das erst seit kurzem vorliegende „Siemens-<br />

Urteil“ des BGH sehr angeregt diskutiert. Diese Diskussion<br />

leiteten Rechtsanwalt Eberhard Kempf und Rechtsanwältin<br />

Dr. Hellen Schilling (beide Kanzlei Kempf & Dannenfeldt,<br />

Frankfurt am Main) mit einem Vortrag ein. Unter<br />

dem Titel „Untreue im Kaleidoskop – Siemens und<br />

schwarze Kassen“ griffen Kempf und Schilling Grundfragen<br />

und Neuerungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs<br />

zur Untreue auf. Insbesondere als Verteidiger in<br />

dem genannten „Siemens-Verfahren“ hatten beide zuvor<br />

bereits die aktuelle Diskussion wesentlich mitgeprägt.<br />

Kempf, einer der renommiertesten Verteidiger Deutschlands,<br />

kritisierte besonders Tendenzen, mit bilanzrechtlichen<br />

Überlegungen aus drängenden Problemen der Untreue<br />

„Scheinprobleme“ machen zu wollen.<br />

Vortrag und Diskussion loteten in einem voll besetzten<br />

Hörsaal kritisch aus, ob tatsächlich schon die bloße Unterhaltung<br />

einer schwarzen Kasse einen endgültigen<br />

Vermögensnachteil im Sinne der Untreue ausmacht, wie<br />

es der BGH nun entschieden hat. Überwiegend wurde die<br />

Entscheidung des Bundesgerichtshofs als eine Umdeutung<br />

der Untreue in ein Korruptionsvorfelddelikt abgelehnt.<br />

Ebenso wurde in der von Professor Dr. Frank<br />

Saliger, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht<br />

und Rechtsphilosophie, moderierten Diskussion<br />

gefragt, ob im Fall Siemens überhaupt noch von schwarzen<br />

Kassen gesprochen werden kann. Die Indizien dafür,<br />

dass sich in den heute verpönten Kassen ein früheres<br />

System des vermeintlich verletzten Konzerns selbst abbildet,<br />

sind kaum zu übersehen, sodass auch insoweit für<br />

Einschränkungen der zu Entgrenzungen neigenden Untreuestrafbarkeit<br />

plädiert wurde.<br />

INTERNETPORTALE<br />

Diskussion über Haftungsfragen<br />

A<br />

von Benedikt Landgrebe, Prokurist<br />

uf Einladung der <strong>Law</strong> Group von Hamburg@work und<br />

der <strong>Bucerius</strong> <strong>Law</strong> <strong>School</strong> diskutierten am 13. November<br />

2008 Rechtsanwälte, Vertreter von Urhebern<br />

sowie von Medienunternehmen vor über 100 interessierten<br />

Zuhörern im Auditorium über das Thema „Internetportale<br />

vor dem Aus? – Haftung für Inhalte Dritter bei eBay,<br />

Rapidshare und anderen Internetplattformen“. Das Oberlandesgericht<br />

Hamburg hat in jüngster Vergangenheit<br />

Urteile gefällt, die die Existenz einiger auf „user-generated<br />

content“ basierenden Geschäftsmodellen der Internetbranche<br />

in Frage stellen. Aus unterschiedlichen Blickwinkeln<br />

befassten sich die Redner mit diesem aktuellen<br />

Thema.<br />

Der Rechtsanwalt Dr. Hermann Lindhorst, SCHLARMANNvonGEYSO,<br />

wies darauf hin, dass die Abgrenzung eigener<br />

von fremden Inhalten sowie die konkrete Abgrenzung der<br />

Prüfpflichten, denen die Provider nachkommen müssten,<br />

von den Gerichten noch nicht ausreichend geklärt sei.<br />

Dennis Schultz, Google Deutschland, forderte eine klare<br />

gesetzgeberische Regelung hinsichtlich der Haftung von<br />

Suchmaschinenbetreibern. Jörg Wimmers, TaylorWessing,<br />

beleuchtete die grundrechtlichen Implikationen bei Haftung<br />

von Providern für die Inhalte Dritter. Rechtsanwalt<br />

Jörg Heidrich, Heise Verlag, kritisierte anhand mehrerer<br />

Beispiele aus seiner täglichen Praxis die strenge aktuelle<br />

Rechtsprechung, während Rechtsanwalt Clemens Rasch,<br />

Vertreter von Tonträgerherstellern im Kampf gegen sog.<br />

„Tauschbörsenpiraterie“, die berechtigten Interessen der<br />

Rechtsinhaber und insbesondere der Urheber in den Vordergrund<br />

stellte. Fazit: Bei Haftungsfragen rund ums Internet<br />

gibt es viele ungeklärte Fragen, die bis auf Weiteres<br />

durch die Rechtsprechung Tag für Tag neu – und bundesweit<br />

uneinheitlich – entschieden werden.

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