NEWSLETTER - Bucerius Law School
NEWSLETTER - Bucerius Law School
NEWSLETTER - Bucerius Law School
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>NEWSLETTER</strong><br />
Nachrichten für Mitglieder und Freunde der Hochschule<br />
Januar 2009 Seite 4<br />
tionellen Brezeln und Wein ihren Abschluss fand. Die<br />
Vortragsreihe wird am 5. Februar 2009 zum Thema<br />
„Compliance im Konzern“ fortgesetzt.<br />
GESPRÄCHSKREIS WIRTSCHAFTSSTRAF-<br />
RECHT<br />
Schwarze Kassen bei Siemens?<br />
D<br />
von Dr. Karsten Gaede, wissenschaftlicher Assistent<br />
as Geschäftsgebaren des Siemens-Konzerns beschäftigt<br />
in den letzten beiden Jahren nicht nur intensiv<br />
die Presse, sondern vor allem auch die deutschen<br />
Strafgerichte. Intrikate Rechtsfragen sind besonders im<br />
Korruptionsstrafrecht und zum Straftatbestand der Untreue<br />
aufgeworfen. Im wirtschaftsstrafrechtlichen Gesprächskreis<br />
der <strong>Bucerius</strong> <strong>Law</strong> <strong>School</strong> wurde schon am 2.<br />
November das erst seit kurzem vorliegende „Siemens-<br />
Urteil“ des BGH sehr angeregt diskutiert. Diese Diskussion<br />
leiteten Rechtsanwalt Eberhard Kempf und Rechtsanwältin<br />
Dr. Hellen Schilling (beide Kanzlei Kempf & Dannenfeldt,<br />
Frankfurt am Main) mit einem Vortrag ein. Unter<br />
dem Titel „Untreue im Kaleidoskop – Siemens und<br />
schwarze Kassen“ griffen Kempf und Schilling Grundfragen<br />
und Neuerungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs<br />
zur Untreue auf. Insbesondere als Verteidiger in<br />
dem genannten „Siemens-Verfahren“ hatten beide zuvor<br />
bereits die aktuelle Diskussion wesentlich mitgeprägt.<br />
Kempf, einer der renommiertesten Verteidiger Deutschlands,<br />
kritisierte besonders Tendenzen, mit bilanzrechtlichen<br />
Überlegungen aus drängenden Problemen der Untreue<br />
„Scheinprobleme“ machen zu wollen.<br />
Vortrag und Diskussion loteten in einem voll besetzten<br />
Hörsaal kritisch aus, ob tatsächlich schon die bloße Unterhaltung<br />
einer schwarzen Kasse einen endgültigen<br />
Vermögensnachteil im Sinne der Untreue ausmacht, wie<br />
es der BGH nun entschieden hat. Überwiegend wurde die<br />
Entscheidung des Bundesgerichtshofs als eine Umdeutung<br />
der Untreue in ein Korruptionsvorfelddelikt abgelehnt.<br />
Ebenso wurde in der von Professor Dr. Frank<br />
Saliger, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht<br />
und Rechtsphilosophie, moderierten Diskussion<br />
gefragt, ob im Fall Siemens überhaupt noch von schwarzen<br />
Kassen gesprochen werden kann. Die Indizien dafür,<br />
dass sich in den heute verpönten Kassen ein früheres<br />
System des vermeintlich verletzten Konzerns selbst abbildet,<br />
sind kaum zu übersehen, sodass auch insoweit für<br />
Einschränkungen der zu Entgrenzungen neigenden Untreuestrafbarkeit<br />
plädiert wurde.<br />
INTERNETPORTALE<br />
Diskussion über Haftungsfragen<br />
A<br />
von Benedikt Landgrebe, Prokurist<br />
uf Einladung der <strong>Law</strong> Group von Hamburg@work und<br />
der <strong>Bucerius</strong> <strong>Law</strong> <strong>School</strong> diskutierten am 13. November<br />
2008 Rechtsanwälte, Vertreter von Urhebern<br />
sowie von Medienunternehmen vor über 100 interessierten<br />
Zuhörern im Auditorium über das Thema „Internetportale<br />
vor dem Aus? – Haftung für Inhalte Dritter bei eBay,<br />
Rapidshare und anderen Internetplattformen“. Das Oberlandesgericht<br />
Hamburg hat in jüngster Vergangenheit<br />
Urteile gefällt, die die Existenz einiger auf „user-generated<br />
content“ basierenden Geschäftsmodellen der Internetbranche<br />
in Frage stellen. Aus unterschiedlichen Blickwinkeln<br />
befassten sich die Redner mit diesem aktuellen<br />
Thema.<br />
Der Rechtsanwalt Dr. Hermann Lindhorst, SCHLARMANNvonGEYSO,<br />
wies darauf hin, dass die Abgrenzung eigener<br />
von fremden Inhalten sowie die konkrete Abgrenzung der<br />
Prüfpflichten, denen die Provider nachkommen müssten,<br />
von den Gerichten noch nicht ausreichend geklärt sei.<br />
Dennis Schultz, Google Deutschland, forderte eine klare<br />
gesetzgeberische Regelung hinsichtlich der Haftung von<br />
Suchmaschinenbetreibern. Jörg Wimmers, TaylorWessing,<br />
beleuchtete die grundrechtlichen Implikationen bei Haftung<br />
von Providern für die Inhalte Dritter. Rechtsanwalt<br />
Jörg Heidrich, Heise Verlag, kritisierte anhand mehrerer<br />
Beispiele aus seiner täglichen Praxis die strenge aktuelle<br />
Rechtsprechung, während Rechtsanwalt Clemens Rasch,<br />
Vertreter von Tonträgerherstellern im Kampf gegen sog.<br />
„Tauschbörsenpiraterie“, die berechtigten Interessen der<br />
Rechtsinhaber und insbesondere der Urheber in den Vordergrund<br />
stellte. Fazit: Bei Haftungsfragen rund ums Internet<br />
gibt es viele ungeklärte Fragen, die bis auf Weiteres<br />
durch die Rechtsprechung Tag für Tag neu – und bundesweit<br />
uneinheitlich – entschieden werden.