Rechtsprechung Restwert - Zak
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Die gesetzliche Regelung<br />
§ 249 I BGB<br />
„Wer Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den<br />
Zustand wiederherzustellen, der bestehen würde, w rde,<br />
wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht<br />
eingetreten wäre. w re.“<br />
Die <strong>Restwert</strong>ermittlung im Spiegel der Judika