03.12.2012 Aufrufe

Rechtsprechung Restwert - Zak

Rechtsprechung Restwert - Zak

Rechtsprechung Restwert - Zak

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Die gesetzliche Regelung<br />

§ 249 I BGB<br />

„Wer Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den<br />

Zustand wiederherzustellen, der bestehen würde, w rde,<br />

wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht<br />

eingetreten wäre. w re.“<br />

Die <strong>Restwert</strong>ermittlung im Spiegel der Judika

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!