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Vertrag für GGAtvmobile - bei GGA Maur

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<strong>Vertrag</strong> für <strong><strong>GGA</strong>tvmobile</strong>xAnmeldung (nur möglich mit aktivem Web, digiPhone, digitalTV/tvmotion oder Triplex-<strong>Vertrag</strong>)1. Aktivierungxper sofort2. Abonnement <strong><strong>GGA</strong>tvmobile</strong>Anmelden:CHF monatlich (inkl. MWSt)Totalx<strong><strong>GGA</strong>tvmobile</strong>4.904.903. EmailadresseFolgende Emailadresse wird mit dem <strong><strong>GGA</strong>tvmobile</strong>-Konto verknüpft werden:(Bitte in Blockschrift ausfüllen)xEmailadresse (Angabe zwingend nötig):4. Einmalige KostenCHF einmalig (inkl. MWSt)TotalxAufschaltung15.-15.-Total einmalige Kosten:15.-5. Persönliche Angaben/<strong>Vertrag</strong>spartner (bitte in Blockschrift ausfüllen)Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen zwingend ausgefüllt werden.Kundennummer*HerrName*FrauVorname*Strasse, Nr.*PLZ, Ort*6. BestätigungIch bestätige mit meiner Unterschrift die Richtigkeit der gemachten Angaben und dass ich die AllgemeinenGeschäftsbedingungen gelesen habe und diese akzeptiere. Mindestvertragsdauer 6 Monate.Ort, DatumUnterschrift<strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong>, Binzstrasse 1, 8122 Binz, Tel. 044 982 16 30, Fax 044 980 38 10, mail@gga-maur.ch, Helpline 0900 88 19 11 (die ersten 5 Minuten gratis, danach CHF 2.30/Min.)Tarif gilt für Anrufe aus dem Schweizer Festnetz.Ausgabe 05.03.2013


Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzungder Dienstleistungen der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong>1 Rechtsbeziehung1.1 Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Rechtsbeziehungzwischen der Kundin/dem Kunden undder <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> für die Nutzung der Dienstleistungender <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong>.1.2 Zur Vereinfachung der Lesbarkeit wird im Folgendenfür die Bezeichnung der Kundinnen und Kunden jeweilsdie männliche Form gewählt.1.3 Für Kunden, die durch das Kommunikationsnetz der<strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> erschlossen sind, setzt die Rechtsbeziehungdas Vorliegen eines Nutzungsvertrages der<strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> mit dem Liegenschaftseigentümer odermit dem Kunden selbst voraus (inkl. analoges RadioundTV-Angebot). Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) bilden einen integrierendenBestandteil des Nutzungsvertrages und gegebenenfallsweiterer Dienstleistungsverträge.1.4 Für Kunden, welche die Dienstleistungen der <strong>GGA</strong><strong>Maur</strong> über ein anderes Kommunikationsnetz (insbesondereOpen-access-Netze) beziehen, umfasst dieRechtsbeziehung einen oder mehrere Dienstleistungsverträgesowie die vorliegenden AllgemeinenGeschäftsbedingungen (AGB).1.5 Dienstleistungsverträge der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong>, die von denvorliegenden AGB abweichen, gehen diesen vor.1.6 Die erste Anmeldung muss schriftlich erfolgen. SpätereMutationen müssen ebenfalls schriftlich, viaemail oder über die Homepage der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> mitgeteiltwerden.1.7 Die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> entscheidet, ob alle Voraussetzungenerfüllt sind, und sie kann die Anmeldung eines Kundenwegen fehlenden Voraussetzungen ablehnen.1.8 Die <strong>Vertrag</strong>spartner verpflichten sich, <strong>bei</strong> Angebotund Nutzung der Dienstleistungen der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> diegeltenden Vorschriften des Strafgesetzbuches, desDatenschutzgesetzes, des Urheberrechtsgesetzes,des Fernmeldegesetzes und anderer einschlägigerGesetze und Verordnungen einzuhalten.1.9 Die aktuellen AGB können <strong>bei</strong> der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> angefordertoder auf der Webseite (www.gga-maur.ch)abgefragt werden.1.10 Alle Rechte an geistigem Eigentum bezüglich derempfangenen Programme und benützten Kommunikationsdienstensowie der Dienstleistungen der <strong>GGA</strong><strong>Maur</strong> verbleiben <strong>bei</strong> den berechtigten Dritten oderder <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong>.1.11 Die Übertragung des Teilnahmevertrages auf Dritteist nicht möglich.2 Nutzung der Dienstleistungen der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong>2.1 Zugangsgeräte2.1.1 Im Hinblick auf die Nutzung der Dienstleistungen der<strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> räumt die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> dem Kunden währendder Dauer des <strong>Vertrag</strong>es und für den Gebrauchim Haushalt bzw. im Unternehmen eine einfache,nicht übertragbare Lizenz ein. Ohne spezielle Vereinbarungist die Nutzung der Dienstleistungen ausdrücklichauf die privaten oder gewerblichen Räumlichkeitendes Kunden beschränkt.2.1.2 Der Kunde anerkennt, dass die Dienstleistungen nurbezogen werden können, sofern die erforderlichentechnischen Voraussetzungen erfüllt sind.2.1.3 Der Kunde hat der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> einen Wechsel derWohnung oder des Geschäftsdomizils innerhalb desVersorgungsgebietes der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> mindestens 4Wochen im Voraus mitzuteilen. Unterlässt er dies, istdie <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> berechtigt, ihren Aufwand zu verrechnen.2.1.4 Die von der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> dem Kunden zur VerfügunggestelltenZugangsgeräte (Kabelmodem, Set-Top-Box, Telefonieadapter, Switch, Gateway, Router etc.)sind Eigentum der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong>.2.1.5 Die Benützung der Zugangsgeräte ist ausschliesslichfür die vertraglich vereinbarte Nutzung gestattet.2.1.6 Der Versand der Zugangsgeräte erfolgt auf Kostenund Gefahr des Kunden. Soweit nicht anders geregelt,ist die Installation der Zugangsgeräte Sache desKunden. Die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> liefert dazu eine Installationsanleitung.Die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> ist bereit, die Installationgegen Vergütung des Aufwandes vorzunehmenoder sie empfiehlt dem Kunden einen Supportpartner.2.1.7 Der Kunde verpflichtet sich zur sorgfältigen Behandlungder Zugangsgeräte und ist für deren vertragsgemässenGebrauch verantwortlich. Untersagt istdas Öffnen der Geräte, die Vornahme von Eingriffendurch den Kunden selbst oder durch Dritte.2.1.8 Eine Weitergabe der Zugangsgeräte an Dritte istnicht zulässig.2.2 Zugang zu den Dienstleistungen2.2.1 Der Zugang zum persönlichen <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong>-Konto erfolgtüber eine Anschlusskennung sowie ein Passwort.2.2.2 Die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> darf jeden, der sich mit der Anschlusskennungsowie dem Passwort legitimiert, alsberechtigten Teilnehmer betrachten. Das persönlichePasswort muss an einem sicheren Ort aufbewahrtund häufig gewechselt werden.2.2.3 Hat der Kunde Anlass zur Befürchtung, dass Dritteunbefugt seinen Zugang benützen oder den Zugangmissbräuchlich verwenden, muss er die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong>sofort informieren, seinen Zugang sperren lassenund ein neues Passwort verlangen.2.3 Kundenservice2.3.1 Die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> steht dem Kunden für die sorgfältigeErbringung ihrer Leistungen ein. Die unterbruchsfreieVerfügbarkeit der Leistungen sowie bestimmte Übertragungszeitenoder Übertragungskapazitäten werdenvon der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> nicht garantiert.2.3.2 Die Verpflichtung der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> zum Auffinden undBeheben von Störungen beschränkt sich auf die Geschäftszeitender <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong>. Vorbehalten bleibenspezielle Serviceverträge.2.3.3 Der Netzzugang und die Dienstleistungen könnenjederzeit aus technischen Gründen und insbesonderein folgenden Fällen eingeschränkt oder ganz eingestelltwerden:-- wenn Hindernisse auftreten, welche die <strong>GGA</strong><strong>Maur</strong> trotz Anwendung der gebotenen Sorgfaltnicht abwenden kann, ungeachtet ob sie <strong>bei</strong> der<strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong>, <strong>bei</strong>m Kunden oder <strong>bei</strong> einem Drittenentstehen.-- <strong>bei</strong> betriebsbedingten Unterbrechungen wegenReparaturen, Anschluss- und Erweiterungsar<strong>bei</strong>tenund Unterhaltsar<strong>bei</strong>ten sowie zur Leistungsbewirtschaftung.Die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> nimmt da<strong>bei</strong> angemessenRücksicht auf die Bedürfnisse derKunden. Voraussehbare längere Unterbrechungenund Einschränkungen zeigt sie im Vorausan.-- <strong>bei</strong> Störungen, die insbesondere durch Netzausfälleund Stilllegung von Sendern hervorgerufenwerden.Januar 2011 1/4


-- <strong>bei</strong> Störungen bzw. Unterbrechung der Signalanlieferungan die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong>, insbesondere <strong>bei</strong>Unterbrüchen auf übergeordneten Netzen.-- <strong>bei</strong> unmittelbarer Gefahr für die Sicherheit vonPersonen und Anlagen.2.3.4 Bei Störungen der Zugangsgeräte ist die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong>zu benachrichtigen. Sie ist für den Ersatz bzw. dieReparatur besorgt. Der Kunde muss das schadhafteZugangsgerät der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> übergeben. Ein Anspruchauf Rückvergütung von Dienstleistungspreisenwegen Ausfalls eines Zugangsgerätes bestehtnicht.2.3.5 Für Zugangsgeräte, die nicht von der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> zurVerfügung gestellt wurden, wird keine Servicequalitätgarantiert.2.3.6 Der Kunde hat den Mitar<strong>bei</strong>tenden der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong>oder den von der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> autorisierten Personenjederzeit Zutritt zum Netzzugang sowie zu den Zugangsgerätenzu gewähren.3 Dienstleistungen3.1 Internet3.1.1 Der Kunde ist sich bewusst, dass seine angeschlossenenComputer, Netzwerke und sonstigen Geräteund die sich auf diesen Computern, Netzwerken undGeräten befindlichen Daten über seinen Internet-Zugang erreicht, eingesehen, manipuliert und verändertwerden können. Der Schutz der Geräte und Datendes Kunden sowie die Einhaltung geltender Vorschriftenbezüglich des Datenschutzes sind Sachedes Kunden. Der Kunde muss seinen Zugang zu denInternet-Dienstleistungen der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> gegenmissbräuchliche Verwendung durch Dritte schützen.3.1.2 Die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> legt die IP-Adressen und IP-Adressbereiche für den Kunden fest, und die <strong>GGA</strong><strong>Maur</strong> hat das Recht, diese jederzeit zu ändern (dynamischeIP-Adressen).3.1.3 Bestellt der Kunde statische IP-Adressen, werdendiese nur im Ausnahmefall geändert, und eine solcheÄnderung wird mindestens 15 Ar<strong>bei</strong>tstage im Vorausangekündigt. Bei einer <strong>Vertrag</strong>sauflösung fallen dieIP-Adressen automatisch an die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> zurück.3.1.4 Internet-Dienstleistungen sind grundsätzlich BestEffort-Übertragungsraten, für welche die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong>keine Garantie abgibt. Vorbehalten bleiben separateDienstleistungsverträge.3.1.5 Das Internet bietet eine praktisch unbeschränkteFülle an Nutzungsmöglichkeiten (z.B. Downloads),die das lokale, nationale oder internationale Netzstark beeinflussen können. Der Kunde verpflichtetetsich deshalb zum „Fair Use“, d.h. auf die übermässigeNutzung des Internets zu verzichten. Bei Verstössengegen diese Regel behält sich die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> allenotwendigen Massnahmen vor.3.1.6 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass dritte Anbieterden Zugang zu ihren Internet-Angeboten selber regeln.Der Kunde verpflichtet sich aber auch gegenüberder <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong>, die Angebote anderer Anbieternur bestimmungsgemäss zu gebrauchen.3.1.7 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass über die Dienstleistungenauch Inhalte übertragen werden können,die für Kinder und Jugendliche nicht geeignet sind.Der Kunde ist verpflichtet, zu verhindern, dass imHaushalt bzw. der Unternehmung solche Inhalte undInformationen durch Kinder und Jugendliche genutztwerden.3.1.8 Der Kunde darf das Internet weder zur Begehungnoch zur Unterstützung strafbarer Handlungen nutzen.Er wird in seinem Verantwortungsbereich die erforderlichenMassnahmen treffen, um zu vermeiden,dass eine strafbare Nutzung durch dem Kunden zugehörigeoder andere Benutzer erfolgt.3.1.9 Der Versuch oder die Durchführung von nicht autorisiertemEindringen in fremde Computeranlagen oderDatenbestände gilt als Missbrauch und kann rechtlichgeahndet werden.3.1.10 Kann der Kunde wegen einer Lücke in der Datensicherheitunabsichtlich Zugang zu fremden Computeranlagenoder nicht für ihn bestimmten Daten erlangen,so muss er dies protokollieren und der <strong>GGA</strong><strong>Maur</strong> unverzüglich melden.3.2 Telefonie3.2.1 Die Telefonie-Dienstleistungen der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> beziehensich nur und ausschliesslich auf die angemeldeteWohnung bzw. Liegenschaft und dürfen nicht aufweitere Wohnungen oder Liegenschaften übertragenwerden. Die Nutzung der Telefonie-Dienstleistungender <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> für Dauerverbindungen, für Videotelefonie,für Call Center Dienstleistungen, für permanenteÜberwachungsdienste etc. ist nicht erlaubt.3.2.2 Die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> muss zur Sicherstellung der Notrufdienstedie Standortidentifikation (sog. Heimadresse)bekanntgeben. Unter nomadischer Nutzung des Anschlusseswird der Gebrauch des Telefons von einemanderen als dem in der Anmeldung genanntenStandort bezeichnet. In einer solchen Situation kannim Falle eines Notrufes von den Notrufdiensten nichtmehr erkannt werden, woher der Notruf erfolgte.3.2.3 Sollte der Kunde das Telefon dennoch an einemanderen Standort als an der Heimadresse betreiben,so wird dem Kunden dringend geraten, im Falle einesNotrufes ab einem anderen Standort ein geeigneteresKommunikationsmittel zu verwenden.3.2.4 Der Kunde hat die Möglichkeit, alle abgehendenVerbindungen zu kostenpflichtigen Mehrwertdiensten(090x-Nummern), insbesondere auch zu kostenpflichtigenMehrwertdiensten mit erotischen oderpornografischen Inhalten (0906-Nummern), unentgeltlichzu sperren. Eine solche Sperrung wie auchdie Deaktivierung kann jederzeit <strong>bei</strong> der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong>beantragt werden.3.2.5 Bei Unterbrüchen der Stromversorgung ist die Nutzungder Telefonie-Dienstleistungen nicht möglich.Deshalb wird vom Einsatz der Telefonie-Dienstleistungen für sicherheitskritische Anwendungenabgeraten. Insbesondere TeleAlarm ® und automatisierteMobilisierungsaufgebote (SMT) werdenvom Telefonie-Service der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> nicht unterstützt.Die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> schliesst jegliche Verantwortungoder Haftung infolge von Störungen und Ausfällenaus.3.3 Radio und Fernsehen3.3.1 Eine Anpassung der Radio- und Fernsehprogrammpalettekann aus verschiedenen Gründen (Einstellungdes Betriebes durch den Inhaltsanbieter, Änderungenbezüglich Urheberrechte, Änderungen derTechnik etc.) notwendig werden. Die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> istbestrebt, die entfallenden Programme mit ähnlichenAngeboten zu ersetzen. Die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> hat in diesenFällen das Recht, ein bestehendes, vom Kunden bestelltesProgramm durch ein anderes Programm zuersetzen. Sie informiert den Kunden sofort über dieerfolgte Änderung. Ist der Kunde mit diesem Wechselnicht einverstanden, hat er dies innerhalb von einemMonat zu melden, andernfalls gilt der Wechseldes Programms als stillschweigend genehmigt.3.3.2 Die Verwendung in öffentlichen Räumen sowie einekommerzielle Nutzung oder die Weiterverrechnungdes angebotenen Radio- und Fernsehangebotes istnur mit schriftlichem Einverständnis der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong>gestattet.Januar 2011 2/4


3.3.3 Aufgrund fehlender Übertragungsrechte des Programmanbietersfür das Sendegebiet der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong>ist es möglich, dass einzelne Sendungen der Programmanbietervon der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> nicht übertragenwerden können.4 Preise und Zahlungsbedingungen4.1 Einmalige Kosten sind <strong>bei</strong> <strong>Vertrag</strong>sabschluss respektivezum Zeitpunkt der Mutation fällig. Mit der Bezahlungder Rechnung erklärt sich der Kunde mit derMutation einverstanden. Nebenkosten gehen zu Lastendes Kunden.4.2 Die Rechnungstellung für den Nutzungsvertrag erfolgtjährlich, diejenige für Dienstleistungen zweimonatlich.Vorbehalten bleiben abweichende Regelungenin den Dienstleistungsverträgen.4.3 Der Kunde hat die Rechnungen für die erbrachtenDienstleistungen bis zu dem in der Rechnung genanntenFälligkeitsdatum oder innert der angegebenenZahlungsfrist zu zahlen. Bei fehlender Angabeeiner Fälligkeit gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagenab Datum der Rechnung. Sofern bis zum Fälligkeitsterminkeine schriftlichen und begründeten Einwändeerhoben werden, gilt die Rechnung als genehmigt.Wird nur gegen einen Teilbetrag der Rechnung Einwanderhoben, ist der unbeanstandete Teil derRechnung dennoch geschuldet.4.4 Mit Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kundeautomatisch im Verzug, und die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> ist berechtigt,für den ausstehenden Betrag einen Verzugszinsvon 5% sowie Mahngebühren zu verlangen.4.5 Wiederkehrende Kosten (z.B. für Urheberrechte oderKonzessionsabgaben), welche die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> zu bezahlenhat, werden dem Kunden ohne Zuschlag weiterverrechnet.4.6 Der Kunde hat die Rechnungen der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> auchzu bezahlen, wenn er Ansprüche, namentlich Schadenersatz,gegen die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> geltend macht. DieEinrede der Verrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen.4.7 Hat die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> Zweifel hinsichtlich der vertragsgemässenEinhaltung der Zahlungsbedingungen,insbesondere Zweifel an der allgemeinen Zahlungsfähigkeitdes Kunden, kann sie Vorauszahlung odereine andere Sicherheitsleistung verlangen.4.8 Will der Kunde das <strong>Vertrag</strong>sverhältnis beenden, undmeldet er sich <strong>bei</strong> der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> nicht korrekt ab, sobleibt er für die Bezahlung gemäss der Preislisteverpflichtet, auch wenn er selbst nachweislich keineDienstleistungen mehr bezogen hat.5 Sperrung der Dienstleistungen5.1 Die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> ist berechtigt, <strong>bei</strong> <strong>Vertrag</strong>sverletzungendurch den Kunden die Dienstleistungen ohnevorherige Ankündigung zu sperren, bis der vertragsundrechtmässige Zustand wieder hergestellt ist. DieSperrung kann durch Trennung des Anschlusses,Plombierung der Anschlussdosen oder durch Einstellungder Dienstleistungen erfolgen.5.2 Die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> sperrt die Dienste, wenn:-- der Kunde die Pflichten aus dem Nutzungsvertrag,namentlich der vorliegenden AGB, verletzt-- der Kunde die Abonnementsgebühren und/oderNutzungs- und Dienstleistungspreise der <strong>GGA</strong><strong>Maur</strong> nicht fristgerecht bezahlt-- der Kunde die Dienstleistungen der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong>missbräuchlich benützt, benützt hat oder die Gefahrbesteht, dass er die Dienstleistungen missbräuchlichbenützen wird.Für die Wiederaufschaltung in den oben genanntenFällen ist eine Bear<strong>bei</strong>tungsgebühr zu entrichten.5.3 Der Kunde schuldet der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> auch <strong>bei</strong> erfolgterSperrung die vollen Gebühren, Mietzinsen und Entgelte.6 Haftung6.1 Eine Haftung der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> im Zusammenhang mitder Gegenstandslosigkeit einer Anmeldung ist in jedemFall ausgeschlossen.6.2 Für unsachgemässe Installation von Zugangsgerätenübernimmt die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> keine Haftung.6.3 Bei Funktionsstörungen und Unterbrüchen kannweder ein Schadenersatz noch eine Minderung derDienstleistungspreise geltend gemacht werden. Die<strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> haftet insbesondere nicht für die Folgenvon Störungen und Unterbrüchen ihrer Dienstleistungen.Ausdrücklich ist die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> nicht haftbarfür zusätzliche Aufwendungen, erlittenen Verlust o-der entgangenen Gewinn <strong>bei</strong>m Kunden.6.4 Die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> haftet ausschliesslich für nachgewieseneSchäden, die dem Kunden durch absichtlicheoder grobfahrlässige <strong>Vertrag</strong>sverletzung durch die<strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> entstehen. Jede weitere Haftung der<strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> für direkte oder indirekte Schäden irgendwelcherArt ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.6.5 Die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> kann nur den technischen Zugang zuden Angeboten dritter Anbieter vermitteln. Für denInhalt, die Richtigkeit und die Verfügbarkeit dieserAngebote kann die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> keine Haftung übernehmen.6.6 Die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> haftet nicht für das Verhalten vonKunden, für andere Anbieter, deren Kunden und anderenInternet-Benutzern.6.7 Kann die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> aufgrund höherer Gewalt, wiez.B. Naturereignisse von besonderer Intensität,Krieg, Aufruhr, Ar<strong>bei</strong>tskonflikte, Unfällen, Leistungsstörungen<strong>bei</strong> Drittlieferanten, unvorhergesehenebehördliche Auflagen etc. ihren vertraglichen Verpflichtungennicht nachkommen, wird die <strong>Vertrag</strong>serfüllungsolange aufgeschoben, als das Ereignis derhöheren Gewalt andauert. Eine Haftung der <strong>GGA</strong><strong>Maur</strong> ist in diesen Fällen ausgeschlossen.6.8 Die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> schliesst jede Haftung aus für Schäden,die aus der Benützung der Dienstleistungen o-der anderer Produkte und Dienstleistungen der <strong>GGA</strong><strong>Maur</strong> entstehen.6.9 Der Kunde haftet für alle Schäden, die der <strong>GGA</strong><strong>Maur</strong> oder Dritten durch die Beschädigung der Zugangsgeräteoder durch widerrechtliche Benützungder Dienstleistungen der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> entstehen.6.10 Die Versicherung der Zugangsgeräte ist Sache desKunden, der für Verlust oder Beschädigung (Diebstahl,Wasser, Feuer, Blitzschlag etc.) haftet. Kommtein oder kommen alle Zugangsgeräte durch Diebstahlabhanden, so hat der Kunde die Pflicht, denDiebstahl unverzüglich der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> zu meldensowie einen entsprechenden Polizeirapport <strong>bei</strong>zubringen.6.11 Im Falle der Kündigung des Teilnahmevertragesdurch den Grundeigentümer als Vermieter wird allfälligenMietern in der angeschlossenen Liegenschaftder Zugang zum Kommunikationsnetz der <strong>GGA</strong><strong>Maur</strong> unterbunden. Der Grundeigentümer haftet fürdie daraus entstehenden Forderungen auf Grunddes Wegfalles der verschiedenen Dienstleistungender <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> zugunsten der Mieter. Die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong>behält sich das Recht vor, Regress auf den Grundeigentümerzu nehmen.Januar 2011 3/4


10 <strong>Vertrag</strong>sdauer7 Teilnichtigkeit7.1 Sollte sich ergeben, dass eine <strong>Vertrag</strong>sbestimmungwegen Unvereinbarkeit mit einer zwingendenRechtsvorschrift ungültig ist, so wird dadurch derRest der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Dieentfallene Bestimmung soll durch eine andere Bestimmungersetzt gelten, die den ursprünglich angestrebtenZweck in gesetzeskonformer Weise möglichstumfassend verwirklicht.8 Vertraulichkeit8.1 Die <strong>Vertrag</strong>spartner verpflichten sich, sämtliche imZusammenhang mit diesem <strong>Vertrag</strong> ausgetauschtenInformationen vertraulich zu behandeln. Diese Pflichtüberdauert die Beendigung des <strong>Vertrag</strong>es.8.2 Auf Anordnung einer Behörde <strong>bei</strong> begründetemVerdacht auf eine strafrechtliche Handlung im Zusammenhangmit der Nutzung der Dienstleistungender <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> ist die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> berechtigt, der Behördevollumfänglich Auskunft zu geben.9 <strong>Vertrag</strong>sänderungen9.1 Die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> hat jederzeit das Recht, die Preise,ihre Dienstleistungen, Geschäftsbedingungen undjedes andere <strong>Vertrag</strong>sdokument zu ändern. Übermateriell wesentliche Änderungen der AGB wird derKunde in geeigneter Form informiert.9.2 Im Falle von Änderungen eines <strong>Vertrag</strong>sbestandteileszum Nachteil des Kunden ist der Kunde berechtigt,den Teilnahmevertrag ausserordentlich auf dasDatum des Wirksamwerdens der neuen <strong>Vertrag</strong>sbedingungenschriftlich zu kündigen. Ohne Kündigunggelten die neuen Bedingungen ohne weiteres als akzeptiert.Nicht zum Nachteil des Kunden gilt eine<strong>Vertrag</strong>sänderung, die aufgrund neuer gesetzlicherBestimmungen oder behördlicher oder gerichtlicherAnordnungen durch die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> vorgenommenwerden muss. Diese tritt sofort in Kraft.10.1 Der <strong>Vertrag</strong> tritt in Kraft, sobald die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> dieAnmeldung des Kunden akzeptiert hat, in jedem Fallaber mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungendurch den Kunden.10.2 Die Mindestvertragsdauer beträgt vorbehältlichanders lautender Vereinbarung 6 Monate. Nach Ablaufder Mindestvertragsdauer ist eine schriftlicheKündigung jeweils per Ende des Folgemonats möglich.10.3 Kündigt der Kunde vor Ablauf der Mindestvertragsdauer,so muss er das bis zum Ende der Mindestlaufzeitgeschuldete Entgelt bezahlen, selbst wenn erdie Dienstleistungen nicht mehr nutzt.10.4 Bei missbräuchlicher Benützung der Dienstleistungenoder Missachtung der vertraglichen Bestimmungendurch den Kunden kann die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> denTeilnahmevertrag fristlos kündigen und dem Kundenallfällige Aufwendungen belasten.10.5 Nach Ablauf des <strong>Vertrag</strong>es ist der Kunde verantwortlich,dass die Zugangsgeräte in ordnungsgemässemZustand der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> innerhalb von 14 Tagen zurückgebrachtwerden. Ist dies nicht der Fall, hat die<strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> das Recht, die Kosten der Zugangsgeräteund Umtriebe in Rechnung zu stellen.11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand11.1 Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kundenund der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> unterstehen schweizerischemRecht.11.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrenist der Sitz der <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> in <strong>Maur</strong>. Die <strong>GGA</strong> <strong>Maur</strong> istaber berechtigt, ihre Ansprüche auch am Wohnsitzoder Geschäftssitz des Kunden geltend zu machen.Januar 2011 4/4

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