geltungsbereich - Haltern am See
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3.2 STÄDTEBAULICHES KONZEPT<br />
Erschließung<br />
Der bestehende C<strong>am</strong>ping- bzw. Wochenendplatz wird derzeit über zwei Anbindungen<br />
an die Sythener Straße erschlossen. Die nördliche Anbindung<br />
dient zur Erschließung des C<strong>am</strong>pingbereiches sowie der zugehörigen Parkplätze.<br />
Die vorhandene Gaststätte, die Parkplätze in diesem Bereich sowie<br />
die Betriebswohnungen werden durch die weiter südlich gelegenere Anbindung<br />
erschlossen. Über diese sollen auch die geplanten Wochenendplätze<br />
erschlossen werden. Hierzu ist eine Erschließungsstraße an der südlichen<br />
Plangebietsgrenze geplant, die in Form einer Ringstraße die zusätzlichen<br />
Plätze erschließt. Die Grundstücke innerhalb der Ringstraße sollen durch<br />
zwei Stichwege erschlossen werden. Im Bereich des bestehenden Platzes<br />
wird die vorhandene innere Erschließung beibehalten.<br />
Im Gegensatz zu dem bereits vorhandenen C<strong>am</strong>ping- bzw. Wochenendplatz,<br />
bei dem die Stellplätze gebündelt im Bereich der Erschließungsstraße<br />
angeordnet sind, sollen die notwendigen Parkplätze für die geplanten Aufstellplätze<br />
jeweils auf den Grundstücken selbst nachgewiesen werden.<br />
Bebauung<br />
Im Bereich des bestehenden C<strong>am</strong>pingplatzes wird die überwiegende Anzahl<br />
der Standplätze bereits als Aufstellplätze für Wochenendhäuser bzw. nicht<br />
jederzeit ortsveränderlich aufgestellte Wohnwagen und Mobilheime genutzt.<br />
Aufgrund dessen wurde im städtebaulichen Entwurf eine Aufteilung für den<br />
bestehenden Platz entwickelt, die Aufstellplätze von mindestens 100 m² vorsieht,<br />
so dass künftig der Platz flexibel als C<strong>am</strong>ping- und Wochenendplatz<br />
genutzt werden kann.<br />
Hinsichtlich der stetig steigenden Nachfrage nach Wochenendhäusern sind<br />
für die vorgesehenen Erweiterungsflächen ebenfalls Aufstellplätze vorgesehen,<br />
die eine Fläche von mindestens 100 m² aufweisen. Hier können gemäß<br />
C<strong>am</strong>ping- und Wochenendplatzverordnung Häuser oder Mobilheime mit einer<br />
maximalen Grundfläche von 40 m² und einer Ges<strong>am</strong>thöhe von nicht<br />
mehr als 3,50 m errichtet werden.<br />
Um den geltenden Brandschutzbestimmungen Rechnung zu tragen, werden<br />
der bestehende Platz sowie der geplante C<strong>am</strong>ping- und Wochenendplatz<br />
durch mind. 5,0 m breite Brandschutzstreifen in Abschnitte entsprechend der<br />
C<strong>am</strong>ping- und Wochenendplatzverordnung unterteilt.<br />
Im östlichen Bereich des Plangebietes ist die Gestaltung eines zentralen Bereiches<br />
vorgesehen, in dem sich bereits heute ein eingeschossiges Gebäude<br />
befindet. In diesem sind derzeit die Sanitäranlagen sowie ein gastronomischer<br />
Betrieb mit angegliederter Kegelbahn untergebracht. Zukünftig können<br />
in diesem Gebäude auch ca. fünf Ferienwohnungen vorgesehen werden.<br />
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