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geltungsbereich - Haltern am See

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3.2 STÄDTEBAULICHES KONZEPT<br />

Erschließung<br />

Der bestehende C<strong>am</strong>ping- bzw. Wochenendplatz wird derzeit über zwei Anbindungen<br />

an die Sythener Straße erschlossen. Die nördliche Anbindung<br />

dient zur Erschließung des C<strong>am</strong>pingbereiches sowie der zugehörigen Parkplätze.<br />

Die vorhandene Gaststätte, die Parkplätze in diesem Bereich sowie<br />

die Betriebswohnungen werden durch die weiter südlich gelegenere Anbindung<br />

erschlossen. Über diese sollen auch die geplanten Wochenendplätze<br />

erschlossen werden. Hierzu ist eine Erschließungsstraße an der südlichen<br />

Plangebietsgrenze geplant, die in Form einer Ringstraße die zusätzlichen<br />

Plätze erschließt. Die Grundstücke innerhalb der Ringstraße sollen durch<br />

zwei Stichwege erschlossen werden. Im Bereich des bestehenden Platzes<br />

wird die vorhandene innere Erschließung beibehalten.<br />

Im Gegensatz zu dem bereits vorhandenen C<strong>am</strong>ping- bzw. Wochenendplatz,<br />

bei dem die Stellplätze gebündelt im Bereich der Erschließungsstraße<br />

angeordnet sind, sollen die notwendigen Parkplätze für die geplanten Aufstellplätze<br />

jeweils auf den Grundstücken selbst nachgewiesen werden.<br />

Bebauung<br />

Im Bereich des bestehenden C<strong>am</strong>pingplatzes wird die überwiegende Anzahl<br />

der Standplätze bereits als Aufstellplätze für Wochenendhäuser bzw. nicht<br />

jederzeit ortsveränderlich aufgestellte Wohnwagen und Mobilheime genutzt.<br />

Aufgrund dessen wurde im städtebaulichen Entwurf eine Aufteilung für den<br />

bestehenden Platz entwickelt, die Aufstellplätze von mindestens 100 m² vorsieht,<br />

so dass künftig der Platz flexibel als C<strong>am</strong>ping- und Wochenendplatz<br />

genutzt werden kann.<br />

Hinsichtlich der stetig steigenden Nachfrage nach Wochenendhäusern sind<br />

für die vorgesehenen Erweiterungsflächen ebenfalls Aufstellplätze vorgesehen,<br />

die eine Fläche von mindestens 100 m² aufweisen. Hier können gemäß<br />

C<strong>am</strong>ping- und Wochenendplatzverordnung Häuser oder Mobilheime mit einer<br />

maximalen Grundfläche von 40 m² und einer Ges<strong>am</strong>thöhe von nicht<br />

mehr als 3,50 m errichtet werden.<br />

Um den geltenden Brandschutzbestimmungen Rechnung zu tragen, werden<br />

der bestehende Platz sowie der geplante C<strong>am</strong>ping- und Wochenendplatz<br />

durch mind. 5,0 m breite Brandschutzstreifen in Abschnitte entsprechend der<br />

C<strong>am</strong>ping- und Wochenendplatzverordnung unterteilt.<br />

Im östlichen Bereich des Plangebietes ist die Gestaltung eines zentralen Bereiches<br />

vorgesehen, in dem sich bereits heute ein eingeschossiges Gebäude<br />

befindet. In diesem sind derzeit die Sanitäranlagen sowie ein gastronomischer<br />

Betrieb mit angegliederter Kegelbahn untergebracht. Zukünftig können<br />

in diesem Gebäude auch ca. fünf Ferienwohnungen vorgesehen werden.<br />

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