Landschaftspflegerischer Begleitplan zum B-Plan ... - Haltern am See
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum B-Plan ... - Haltern am See
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earbeitet für:<br />
Stadt <strong>Haltern</strong><br />
Amt für <strong>Plan</strong>ung und Umwelt<br />
Rochfordstr. 1<br />
45721 <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />
bearbeitet von:<br />
öKon GmbH<br />
Dorotheenstr. 26a<br />
48145 Münster<br />
Tel.: 0251 / 13 30 28 -12<br />
Fax: 0251 / 13 30 28 -19<br />
9. Januar 2006<br />
<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
<strong>zum</strong><br />
B-<strong>Plan</strong> Nr. 70 „Elterbreischlag“<br />
in <strong>Haltern</strong>-Sythen
öKon GmbH, Münster Seite 2<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Vorhaben und Zielsetzung ......................................................................................4<br />
2 Allgemeine und naturräumliche Grundlagen.........................................................4<br />
2.1 Lage des <strong>Plan</strong>gebiets, Naturräumliche Einordnung ................................................................4<br />
2.2 Klima..............................................................................................................................................5<br />
2.3 Hydrologie, Oberflächengewässer.............................................................................................5<br />
2.4 Geologie, Böden...........................................................................................................................6<br />
2.5 Potentiell Natürliche Vegetation.................................................................................................7<br />
3 <strong>Plan</strong>erische Vorgaben, Schutzausweisungen .......................................................7<br />
3.1 Gebietsentwicklungsplan / Flächennutzungsplan ...................................................................7<br />
3.2 Landschaftsplan...........................................................................................................................7<br />
3.3 NSG / LSG .....................................................................................................................................8<br />
3.4 Biotopkataster NRW ....................................................................................................................8<br />
3.5 Geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG, § 62 LG NW...........................................................8<br />
4 Ökologische Bestandsaufnahmen..........................................................................9<br />
4.1 Biotoptypen / Flächennutzung ...................................................................................................9<br />
4.2 Faunistische Ansprache (1995)................................................................................................13<br />
5 Bewertung des Ist - Zustands ...............................................................................18<br />
5.1 Abiotische Faktoren ..................................................................................................................18<br />
5.2 Landschaftsökologische Bewertung.......................................................................................20<br />
5.3 Bewertung des Landschaftsbilds ............................................................................................22<br />
5.4 Vorhandene Beeinträchtigungen / Vorbelastungen...............................................................23<br />
6 Bewertung des Eingriffs........................................................................................23<br />
6.1 Ermittlung des Kompensationsbedarfs...................................................................................23<br />
7 Konfliktminderung .................................................................................................25<br />
8 Unvermeidbare Beeinträchtigungen.....................................................................25<br />
9 Kompensationsmaßnahmen .................................................................................26<br />
9.1 Interne Kompensation ...............................................................................................................26
öKon GmbH, Münster Seite 3<br />
9.2 Externe Kompensation..............................................................................................................27<br />
9.3 Festsetzungsvorschläge ...........................................................................................................27<br />
9.4 Zeitlicher Ablauf der Kompensationmaßnahmen...................................................................28<br />
10 Zus<strong>am</strong>menfassung.................................................................................................28<br />
11 Literatur...................................................................................................................29<br />
12 Anhang: Pflanzlisten..............................................................................................31<br />
12.1 Punktuelle Anpflanzungen (Solitärbäume, Baumgruppen und –reihen) .............................33<br />
12.2 Flächige Aufforstungen.............................................................................................................34<br />
12.3 Lineare Anpflanzungen: Strauch- und Baumhecken .............................................................35<br />
12.4 Einsaat von Landschaftsrasen .................................................................................................35<br />
13 Kostenschätzung ...................................................................................................36<br />
Tabellenverzeichnis<br />
Tab. 1: Biotoptypen / Flächennutzung.........................................................................................9<br />
Tab. 2: Florenliste (1995) ..........................................................................................................12<br />
Tab. 3: Avifaunistische Nachweise (1995) ................................................................................15<br />
Tab. 4: Biotopwerte nach LUDWIG (1991) ..................................................................................22<br />
Tab. 5: Berechnung von Kompensationsfläche und Kompensationswert .................................25<br />
Tab. 6: Empfehlenswerte Gehölzarten (nach BURRICHTER ET AL. 1988) ...................................31<br />
Tab. 6: Empfehlenswerte Gehölzarten (Fortsetzung)................................................................32<br />
Anlagen<br />
1 Flächennutzung, Biotoptypen .............................................................................. (1:5.000)<br />
2 Kompensationsmaßnahmen ................................................................................ (1:1.000)
öKon GmbH, Münster Seite 4<br />
1 Vorhaben und Zielsetzung<br />
Die Stadt <strong>Haltern</strong> plant für ein Wohnbaugebiet in Ortsrandlage von <strong>Haltern</strong> - Sythen den B-<strong>Plan</strong> Nr.<br />
70 „Elterbreischlag“ aufzustellen. In der Städtebaulichen Rahmenplanung (STADT HALTERN 1995)<br />
wurden die Grundlagen für die weitere <strong>Plan</strong>ung erarbeitet. Aus 5 alternativen Bebauungsvorschlägen<br />
wurde Variante C ausgewählt, die den Schwerpunkt der Bebauung westlich der<br />
Lehmbrakener Straße, eine „grüne“ Randzone im Norden und Westen des Gebiets, die Sicherung<br />
des ökologisch wertvollen Biotopbestands sowie Erhalt und Aufwertung der Landschaft im östlichen<br />
<strong>Plan</strong>gebiet vorsieht.<br />
Das geplante Wohnbebaugebiet stellt nach § 4 – 6 LG NW einen Eingriff in Naturhaushalt und<br />
Landschaftsbild dar, der im Rahmen eines Landschaftspflegerischen <strong>Begleitplan</strong>s (LBP) zu bilanzieren<br />
und durch erforderliche Maßnahmen auszugleichen ist. Im vorliegenden Gutachten werden<br />
die von der geplanten Anlage ausgehenden Einflüsse auf die abiotische Umwelt sowie auf Natur<br />
und Landschaft untersucht. Für die Einschätzung der Auswirkungen des Eingriffs ist es erforderlich,<br />
das Naturpotenzial sowie die derzeitige Funktion des Geländes für die anthropogene Nutzung<br />
festzustellen. Ausgehend von der landschaftsökologischen und -ästhetischen Bestandsaufnahme<br />
werden Kompensationsmaßnahmen für unvermeidliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft<br />
erarbeitet.<br />
Anmerkung: Das <strong>Plan</strong>vorhaben ist relativ alt und von mehrfachen Unterbrechungen gekennzeichnet.<br />
Nach der ersten Grundlagenerhebung im Juli 1995 ruhte das Verfahren mehrere Jahre und<br />
wurde im Jahr 2003 wieder aufgenommen. Am 9.4.2003 erfolgte eine erneute Geländebegehung,<br />
die auch Grundlage des vorliegenden Gutachtens ist.<br />
Der LBP war bereits Beratungsgegenstand in der Umweltausschusssitzung <strong>am</strong> 23.09.2003 (DS-<br />
Nr.:03/176) und wurde zustimmend zur Kenntnis genommen mit der Empfehlung, diesen als Bestandteil<br />
der Begründung <strong>zum</strong> Bebauungsplan in das weitere <strong>Plan</strong>verfahren einzustellen. Bei der<br />
nun vorliegenden Fassung sind lediglich die Bilanzierungen, resultierend aus der überarbeiteten<br />
<strong>Plan</strong>ung, sowie zusätzliche Kompensationsmaßnahmen aus der Gewässerumlegung, die dem<br />
eigenständigen Genehmigungsverfahren nach Wasserhaushaltsgesetz (LBP Büro Ökoplan 2005)<br />
unterliegen, in die <strong>Plan</strong>ung eingeflossen.<br />
2 Allgemeine und naturräumliche Grundlagen<br />
2.1 Lage des <strong>Plan</strong>gebiets, Naturräumliche Einordnung<br />
Das ca. 21 ha große Untersuchungsgebiet liegt im Norden des Ortsteils <strong>Haltern</strong> - Sythen. Es wird<br />
ausschließlich durch Verkehrswege begrenzt; im Norden durch die Landstraße L 652, im Westen<br />
durch den Brinkweg, im Süden durch den Mossk<strong>am</strong>p und den Melkenweg und im Osten durch die<br />
Bahnstrecke Münster - Wanne-Eickel. Das Gelände fällt von West nach Ost leicht ab mit Höhenlinien<br />
bei ca. 55 m ü.NN <strong>am</strong> Brinkweg und 45 m ü.NN nahe der Bundesbahngleise.<br />
Naturräumlich ist das Untersuchungsgebiet den Sythen - Lavesumer - Flachwellen, einer Untereinheit<br />
der Hohen Mark und des Westmünsterlandes zuzuordnen. Westlich grenzen weitere, hügelige<br />
Einheiten der Hohen Mark an, im Süden und Südosten folgt das <strong>Haltern</strong>er Tal mit der Lippeaue,<br />
und östlich fällt das Gelände zur Hausdülmener Niederung ab.<br />
Der südlich an die Geisheide- Sch<strong>am</strong>aloer Sandwellen angrenzende flachwellige Bereich um Lavesum<br />
und Sythen weist eine alte Besiedlung und günstige ökologische Voraussetzungen für eine<br />
ackerbauliche Nutzung auf. Über den <strong>Haltern</strong>er Sanden liegen hier vielfach Geschiebelehme und
öKon GmbH, Münster Seite 5<br />
vor allem Sandlöß und Lößlehm in oft mehr als 2 m mächtiger Decke. Auf ihnen haben sich Parabraunerden<br />
und Pseudogleye mit relativ hohen Bodenwertzahlen entwickelt; in sandigeren<br />
Randteilen treten Braunerden, bei Sythen, Lehmbraken und Strünkede auch Plaggenesche auf.<br />
Die Flächen mit etwa 50 - 90 m NN liegen im Lee der westlichen vorverlagerten zentralen Höhen<br />
der Hohen Mark, was sich in einer Abnahme der Jahres - Niederschlagssummen um 30- 50 mm<br />
auf z.T. weniger als 750 mm bemerkbar macht.<br />
Von den ehemaligen, den Standortbedingungen entsprechenden buchenreichen Wäldern sind<br />
noch Reste erhalten; andere kleine Teilflächen werden von Nadelholzforsten eingenommen. Der<br />
größte Teil der Sythen- Lavesumer Flachwellen wird aber ackerbaulich genutzt. Kleine, lockere<br />
Siedlungsgruppen und die ebenfalls sehr weiträumig angelegten Kirchdörfer Lavesum und Sythen<br />
mit angefügten neuen Wohnsiedlungen verteilen sich über den Raum, sie enthalten noch Beispiele<br />
des niederdeutschen Hallenhauses, die mit den Nebengebäuden in weiträumige Hof- und Gartenflächen,<br />
Baumgruppen und lichte Eichen - Haine eingefügt sind. In die südlichen Teile greifen die<br />
städtischen Siedlungsflächen von <strong>Haltern</strong> vor; und in ihrer Nähe nutzen einige Ziegeleien den unter<br />
dem Sandlöß liegenden Geschiebelehm (VON KÜRTEN 1977).<br />
2.2 Klima<br />
Das Untersuchungsgebiet gehört <strong>zum</strong> Klimabezirk "Münsterland", der wiederum <strong>zum</strong> nordwestdeutschen<br />
Klimabereich gezählt wird (Klimaatlas Nordrhein-Westfalen, DEUTSCHER WETTERDIENST<br />
1989). Das Münsterland zeichnet sich durch ein maritim beinflusstes Großklima mit guten Austauschbedingungen<br />
und nur schwach ausgeprägten geländeklimatischen Variationen aus.<br />
Klimageographisch gesehen stellt das Münsterland ein Übergangsgebiet zwischen einem maritim<br />
und kontinental getönten Klima dar. Aufgrund der im Mittel vorherrschenden Luftdruckverhältnisse<br />
mit hohem Luftdruck über Süd- und Mitteleuropa sowie tiefem Luftdruck über dem Europäischen<br />
Nordmeer und dem Nordatlantik überwiegen Windrichtungen aus dem Sektor Südwest-West-<br />
Nordwest. Charakteristische Merkmale eines maritim getönten Klimas zeigen sowohl die durchschnittlichen<br />
Monatsmittel der Lufttemperatur (milde Winter, meist kühle Sommer) mit Werten zwischen<br />
0,5 und 1,5°C im Januar (kältester Monat) und 16,5 und 17,5°C im Juli (wärmster Monat) als<br />
auch die relativ geringen Jahresschwankungen von 15, 5-16,5 °C. Das Jahresmittel der Lufttemperatur<br />
liegt zwischen 9,0 und 9,5°C. Eine Lufttemperatur von 5°C, die in etwa die Vegetationsperiode<br />
kennzeichnet, stellt sich im Münsterland an rund 250 Tagen ein. Die mittlere Niederschlagshöhe<br />
wird im Klimaatlas NRW mit 750 bis 800 mm pro Jahr angegeben (DEUTSCHER WETTERDIENST<br />
1989). Der Hauptanteil der Niederschläge fällt im August, das Minimum liegt im April (MÜLLER-<br />
WILLE 1966).<br />
Die Gegend um <strong>Haltern</strong> wird dominiert vom Waldklima, das bioklimatisch wertvoll und wegen seiner<br />
Bedeutung für die Naherholung schützenswert ist. An der südlichen Grenze des zukünftigen<br />
Wohngebiets "Elterbreischlag" und im Bereich der Ortslage Sythen herrscht Siedlungsklima mit<br />
locker bebauten und gut durchgrünten Wohnsiedlungen vor, die schwache Wärmeinseln bewirken<br />
und ein positives Bioklima aufweisen. Die östlichen Flächen des Untersuchungsgebiets bilden den<br />
Übergang zu den Tallagen des Mühlenbachsytems, die wichtige Kaltlufts<strong>am</strong>mel- und -<br />
abflussbereiche darstellen (KVR 1992).<br />
2.3 Hydrologie, Oberflächengewässer<br />
2.3.1 Grundwasser<br />
Die Ausbildung der <strong>Haltern</strong>er Sande stellt eines der wichtigsten Grundwasser - Vorkommen Nordrhein-Westfalens<br />
dar. Das Grundwasser im Untersuchungsgebiet gehört zu den sogenannten „Untypischen<br />
Grundwässern“ mit Ionen - Konzentrationen von weniger als 250 mg/l. Die hochwertigen,<br />
ziemlich reinen Quarzsande des Untergrunds enthalten nur wenige Mineralstoffe, die vom Grundwasser<br />
gelöst werden können. Der Bicarbonatgehalt liegt auch meist unter 50 mg/l; gelegentlich
öKon GmbH, Münster Seite 6<br />
erreicht er höhere Werte, die auf Mergel-Lagen und Kalksandsteine innerhalb der <strong>Haltern</strong>er Sande<br />
zurückzuführen sind. Nach der Hydrogeologische Karten NRW (Blatt C 4306 1975) ist im ges<strong>am</strong>ten<br />
Bereich östlich des Röhrkesweges hochwertiger Quarzsand (Glassand) zu finden, während<br />
westlich des Röhrkesweges Böden mit hohem landwirtschaftlichen Ertragspotential (Parabraunerde<br />
und Braunerde) verzeichnet sind.<br />
Die GW-Flurabstände betrugen im Juli 1995 im Umfeld des Bachs zwischen 0,72 und 1,06 m unter<br />
Flur, westlich des Röhrkeswegs betrugen sie 2 bis über 3 m (BÖRDING 1995). Hierbei ist zu berücksichtigen,<br />
dass die Messungen nach einer längeren Trockenperiode erfolgten und nach größeren<br />
Regenereignissen <strong>zum</strong>indest kurzzeitig mit Grundwasserständen bis 1,50 m unter Flur zu<br />
rechnen ist.<br />
2.3.2 Oberflächengewässer<br />
Das Gebiet wird von dem Fließgewässer Nr. 149 durchzogen, das von Norden nahe dem Röhrkesweg<br />
in zwei Schwüngen nach Südosten bis zur Melkenstraße verläuft und ab dort verrohrt weitergeführt<br />
wird. Das Gewässer hat im Untersuchungsgebiet zwei Zuläufe im Bereich „Seuchengarten“<br />
sowie nach Aussage des Tiefbau<strong>am</strong>tes weitere Zuflüsse nördlich des <strong>Plan</strong>gebiets. Es mündet<br />
weiter südlich in den <strong>Haltern</strong>er Mühlenbach. Zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme im Juli 1995<br />
lagen sowohl das Gewässer 149 als auch die Zuläufe fast vollständig trocken, lediglich an einigen<br />
Stellen standen kleine Pfützen bzw. waren feuchte Restbereiche festzustellen. In den Wintermonaten<br />
führte <strong>zum</strong>indest das Gewässer 149 durchgehend Wasser.<br />
Daneben wurde im Grünlandbereich zwischen Lehmbrakener Straße und Melkenweg ungefähr auf<br />
Höhe des Gasthofes innerhalb einer Viehweide ein flaches Kleingewässer angelegt, das aber <strong>zum</strong><br />
Untersuchungszeitpunkt ebenfalls trocken war.<br />
Zum Zeitpunkt der Kontrollbegehung <strong>am</strong> 9.4.2003 wiesen alle Oberflächengewässer eine Wasserführung<br />
auf.<br />
2.4 Geologie, Böden<br />
Nach dem bodengeologischen Gutachten (BÖRDING 1995) sind im ges<strong>am</strong>ten Untersuchungsgebiet<br />
Feinsande, mittelsandige Feinsande und teilweise Fein- bis Mittelsande vorherrschend. Zwischen<br />
den Sanden wurden stark sandige Schluffschichten gefunden. Die in der Geologischen Karte NRW<br />
(Blatt C 4306 1987) im Bereich westlich des Röhrkesweges verzeichnete Grundmoräne (Mergel<br />
und Schluff, sandig - steinig), entstanden durch Eis- und Schmelzwasserablagerungen in der Saale<br />
- Kaltzeit, wurde nicht nachgewiesen. Dagegen werden die Ablagerungen als Sandlöß (Windablagerungen)<br />
aus der Weichsel - Kaltzeit angesprochen. Die Bach- und Flussablagerungen im Bereich<br />
des Gewässers 149 st<strong>am</strong>men ebenfalls aus der Weichsel - Kaltzeit.<br />
Als Bodentypen herrschen in Bachnähe Podsol - Gley und Gley mit stellenweise Anmoorgley vor.<br />
Diese semiterrestrischen Sandböden sind gekennzeichnet durch hohe Grundwasserstände, die<br />
zeitweilig die Bearbeitung erschweren, hohe Wasserdurchlässigkeit, geringe Sorptionsfähigkeit<br />
und einen geringen Ertrag. Sie werden als Grünland, z.T. auch als Acker oder Wald genutzt. Westlich<br />
des Röhrkesweges dominieren terrestrische Böden (Podsol - Braunerde und Braunerde bis<br />
Braunerde - Podsol). Sie sind jederzeit bearbeitbar, ertragarm und dürreempfindlich. Meist werden<br />
sie forstwirtschaftlich, Braunerde - Podsol auch landwirtschaftlich als Acker genutzt. Sie besitzen<br />
eine geringe Sorptionsfähigkeit für Nährstoffe und eine geringe bis sehr geringe nutzbare Wasserkapazität.<br />
Die Grundwasserstände liegen oft mehr als 2 m unter Flur, d.h. die Böden werden nicht<br />
bzw. <strong>zum</strong>indest nicht im Oberboden durch Grundwasser oder Staunässe beeinflusst (Bodenkarte<br />
NRW, Blatt L 4308, 1987).
öKon GmbH, Münster Seite 7<br />
2.5 Potentiell Natürliche Vegetation<br />
Das Untersuchungsgebiet liegt im potentiellen Wuchsbereich der bodensauren Eichenmischwälder<br />
(BURRICHTER et al. 1988). Während auf den anlehmigen Sandböden noch Buchen wachsen können,<br />
sind auf den reinen Quarzsandböden, die häufig podsoliert sind, nur noch die anspruchsloseren<br />
Stieleichen und Birken zu finden. Innerhalb des <strong>Plan</strong>gebiets ist der größte Teil der Flächen<br />
dem Trockenen Buchen - Eichenwald (Fago-Quercetum typicum) vorbehalten, lediglich ein kleiner<br />
Bereich an der nördlichen Gebietsgrenze östlich der Lehmbrakener Straße ist ein potentieller<br />
Standort des Erlen - Birken - Eichenwalds (Betulo-Quercetum Alnetosum). Beide Waldgesellschaften<br />
haben hinsichtlich ihrer Verbreitung, Artenzus<strong>am</strong>mensetzung und Ökologie viele Gemeins<strong>am</strong>keiten.<br />
Die Mehrzahl der säuretoleranten Arten des Birken - Eichenwaldes findet sich - allerdings<br />
durch größeren Schatteneinfluss mengenmäßig eingeschränkt - auch im Buchen - Eichenwald<br />
wieder. Dagegen sind etwas anspruchsvollere Arten auf die Buchenwälder beschränkt. In der<br />
Baumschicht des Erlen - Birken - Eichenwalds dominieren Stieleiche (Quercus robur) und<br />
Schwarzerle (Alnus glutinosa), die von Moor- und Sandbirke (Betula pubescens + Betula pendula)<br />
begleitet werden. In der Strauchschicht ist der Faulbaum (Frangula alnus) vorherrschend, mit abnehmender<br />
Häufigkeit finden sich Waldgeißblatt (Lonicera periclymenum), Grau- und Öhrchenweide<br />
(Salix cinerea + Salix aurita) sowie gelegentlich Haselnuss (Corylus avellana) und Schneeball<br />
(Viburnum opulus). Die Differentialarten der Gehölze des trockenen Buchen - Eichenwalds gegenüber<br />
dem Birken - Eichenwald sind die Buche (Fagus sylvatica) und die Traubeneiche (Quercus<br />
petraea). Neben diesen Hauptholzarten sind die Stieleiche sowie untergeordnet auch die Hülse<br />
(Ilex aquifolium) und die Edelkastanie (Castanea sativa) zu finden.<br />
3 <strong>Plan</strong>erische Vorgaben, Schutzausweisungen<br />
3.1 Gebietsentwicklungsplan / Flächennutzungsplan<br />
Der Gebietsentwicklungsplan (GEP) Emscher-Lippe weist den <strong>Plan</strong>bereich als allgemeinen Siedlungsbereich<br />
(ASB) aus.<br />
Das <strong>Plan</strong>gebiet ist im Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> als Wohnbaufläche dargestellt<br />
und soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) entwickelt werden.<br />
3.2 Landschaftsplan<br />
Im Landschaftsplan-Entwurf „<strong>Haltern</strong>er <strong>See</strong>n“ (1987) wurde der Bereich östlich des Röhrkeswegs<br />
als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Nach dem aktuellen Stand liegt jedoch das ges<strong>am</strong>te<br />
Untersuchungsgebiet außerhalb des Geltungsbereiches der Landschaftsschutzgebietsverordnung.<br />
Der Landschaftsplan weist für das Untersuchungsgebiet drei Einzelbäume als Naturdenkmäler<br />
aus. Dazu gehört eine ca. 18 m hohe Siberweide und eine als Kopfbaum beschnittene Stieleiche<br />
im Bereich Seuchengarten. Ein 1987 ausgewiesener Einzelbaum an einem Ackerrand westlich des<br />
Röhrkesweges ist nicht mehr vorhanden.<br />
Als geschützte Landschaftsbestandteile sind mehrere Baumreihen in den Landschaftsplan aufgenommen<br />
worden:<br />
• Eichenreihe <strong>am</strong> Gewässer Nr. 149 südlich der Verrohrung unter der L 652<br />
• Ufergehölze <strong>am</strong> Gewässer Nr. 149 im Bereich Eltritt<br />
• Winterlindenallee an der Lehmbrakener Straße<br />
• Birkenreihe im Grünland (Seuchengarten)<br />
• Eichenreihe im Grünland (Seuchengarten)<br />
• Baumreihe (Eichen und Birken) <strong>am</strong> Melkenweg
öKon GmbH, Münster Seite 8<br />
• Eichengruppe <strong>am</strong> Melkenweg<br />
Ein 1987 im Landschaftsplan ausgewiesener geschützter Landschaftsbestandteil an einem Ackerrand<br />
westlich des Röhrkesweges ist nicht mehr vorhanden.<br />
Das Gebiet östlich des Gewässers 149 wird im Gebietsentwicklungsplan als „Bereich <strong>zum</strong> Schutz<br />
der Gewässer“ aufgeführt. Nach der geltenden Wasserschutzgebietsverordnung wird das <strong>Plan</strong>gebiet<br />
nicht von Wasserschutzzonen berührt. Die Schutzzone III verläuft südlich des Melkenweges<br />
(Auskunft Stadt <strong>Haltern</strong>).<br />
3.3 NSG / LSG<br />
Innerhalb des Untersuchungsgebiets bestehen keinerlei Schutzausweisungen.<br />
3.4 Biotopkataster NRW<br />
Im <strong>Plan</strong>gebiet selbst sind keine schutzwürdigen Biotope im Kataster der LÖBF (Internetanfrage<br />
vom 20. November 2006: www.loebf.nrw.de) aufgeführt.<br />
3.5 Geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG, § 62 LG NW<br />
Besonders schützenswerte Biotope:<br />
Nach § 30 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) stehen folgende Biotope unter besonderem Schutz; Maßnahmen,<br />
die zur Zerstörung oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung führen können, sind unzulässig:<br />
1. Natürliche oder naturnahe Bereiche fließender oder stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der<br />
dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen<br />
Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche,<br />
2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen.<br />
3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lößwände, Zwergstrauch-, Ginster-<br />
und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer<br />
Standorte,<br />
4. Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder,<br />
5. offene Felsbildungen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche,<br />
6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen,<br />
Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, <strong>See</strong>graswiesen und sonstige Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale<br />
Sandbänke der Ostsee sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillbereiche im Meers- oder Küstenbereich.<br />
Im § 62 LG NW (Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen) findet sich folgende Entsprechung besonders schützenswerter<br />
Biotope:<br />
1. natürliche oder naturnahe unverbaute Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer<br />
und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen<br />
Verlandungsbereiche und regelmäßig überschwemmten Bereiche,<br />
2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Riede, Nass- und Feuchtgrünland, Quellbereiche,<br />
3. Binnendünen, natürliche Felsbildungen, natürliche und naturnahe Blockschutt- und Geröllhalden, Höhlen und Stollen,<br />
Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Magerwiesen und -weiden, Trocken- und Halbtrockenrasen,<br />
natürliche Schwermetallfluren, Binnensalzstellen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte,<br />
4. Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schluchtwälder, Block- und Hangschuttwälder.<br />
Im <strong>Plan</strong>gebiet findet sich im Sinne der zitierten Paragraphen kein besonders schützenswertes Biotop.
öKon GmbH, Münster Seite 9<br />
4 Ökologische Bestandsaufnahmen<br />
Um die potentielle Gefährdung vorhandener Biotopstrukturen durch die zukünftige Bebauung einschätzen<br />
zu können, muss zunächst eine Bestandsaufnahme des ökologischen Ist-Zustands erfolgen.<br />
Im Juli 1995 wurden neben der aktuellen Flächennutzung auch vegetationskundliche Aufnahmen<br />
sowie eine qualitative faunistische Untersuchung des Geländes und der vorhandenen<br />
Biotopstrukturen durchgeführt. Im April 2003 erfolgte eine Kontrollbegehung, im Jahr 2006 wurde<br />
auf eine weitere Begehung verzichtet.<br />
4.1 Biotoptypen / Flächennutzung<br />
Das untersuchte Gebiet hat eine Ges<strong>am</strong>tfläche von rd. 21 ha. Die im ges<strong>am</strong>ten Untersuchungsgebiet<br />
vorhandenen Biotoptypen sind mit ihren Flächenanteilen in der nachstehenden Tabelle aufgelistet.<br />
Tab. 1: Biotoptypen / Flächennutzung<br />
Flächennutzung Fläche in m² Anteil in %<br />
nach § 34 plangenehmigter Bereich 12.307 6<br />
Wohnbebauung, vorhandene 1.192 1<br />
Private Grünflächen 5.038 2<br />
Acker 92.838 44<br />
Landwirtschaftliche Grünflächen 85.698 41<br />
Verkehrsflächen, vorhanden 8.810 4<br />
Grasflur an Wegen und Straßen 1.664 1<br />
Gewässerparzelle, Bach 2.698 1<br />
Teich, temporär wasserführend 375 0<br />
ges<strong>am</strong>t 210.620 100<br />
Gehölzstrukturen<br />
Baumreihen und Einzelbäume sind vor allem im zentralen und im östlichen Bereich des Untersuchungsgebietes<br />
zu finden. Die Lehmbrakener Straße wird in ihrem Verlauf durch das Untersuchungsgebiet<br />
beidseitig von 6 - 10 m hohen Winterlinden (Tilia cordata) und einigen Stieleichen<br />
(Quercus robur) gesäumt. Westlich der Allee stockt in Höhe der Gaststätte eine zweite Baumreihe<br />
aus 8 - 10 m hohen Stieleichen. Weitere Baumreihen befinden sich in den Grünlandbereichen im<br />
Osten des Untersuchungsgebietes (Seuchengarten). Hier stocken ca. zehn 12 - 15 m hohe Birken<br />
(Betula pendula) und einige Stieleichen sowie eine Baumreihe bestehend aus neun ca. 18 m hohen<br />
Stieleichen. Kleinere Baumreihen sind <strong>am</strong> Melkenweg vorhanden. Die Birken und Stieleichen<br />
sind hier zwischen 8 und 12 m hoch. Die Ackerflächen des Elterbreischlages sind baumfrei. Das<br />
einzige Gehölz ist eine Baumreihe aus ca. acht 6 - 8 m hohen Winterlinden <strong>am</strong> Brinkweg.<br />
Einzelbäume sind in den Grünlandbereichen Eltritt und Seuchengarten, <strong>am</strong> Ufer des Baches<br />
(Gewässer Nr. 149) sowie z.T. straßenbegleitend <strong>am</strong> Röhrkes- und Melkenweg zu finden. Als<br />
markanter, freistehender Einzelbaum steht im Bereich Seuchengarten eine ca. 18 m hohe Silberweide<br />
(Salix alba) mit einem St<strong>am</strong>mumfang von ca. 60 cm. Die Stieleiche ist unter den Einzelbäumen<br />
im Gebiet die vorherrschende Baumart. Am Röhrkes- und Melkenweg sind auch einige bis zu<br />
15 m hohe Hybridpappeln (Populus hybrida) zu finden.
öKon GmbH, Münster Seite 10<br />
Hecken und Gebüsche sind im Untersuchungsgebiet nur kleinräumig vorhanden. Das Gewässer<br />
Nr. 149 wird in wenigen Abschnitten von Ufergebüschen gesäumt (vgl. Gewässer). Nördlich des<br />
Freibades werden die Winterlinden <strong>am</strong> Brinkweg von einem Gebüschstreifen mit Hundsrose (Rosa<br />
canina), Hasel (Coryllus avellana), Feldahorn (Acer c<strong>am</strong>pestre), Vogelkirsche (Prunus avium), Birke<br />
(Betula pendula), Hainbuche (Carpinus betulus), Schneeball (Viburnum opulus) u.a. begleitet.<br />
Weitere Gebüsche und kleinere Gehölzsäume sind <strong>am</strong> Röhrkesweg zu finden. Die Straße ist stellenweise<br />
von Schlehen (Prunus spinosa), jungen Stieleichen und Brombeergebüschen (Rubus<br />
fruticosus agg.) gesäumt. Größere Gehölzpflanzungen und lineare Gebüschkomplexe befinden<br />
sich an der L 652 und <strong>am</strong> Bahnd<strong>am</strong>m außerhalb des Untersuchungsgebietes.<br />
Landwirtschaftliche Nutzflächen<br />
Die Äcker des Untersuchungsgebietes werden intensiv bewirtschaftet. Große zus<strong>am</strong>menhängende<br />
Ackerflächen befinden sich im Bereich Elterbreischlag. Hier wurde im Untersuchungszeitraum<br />
Getreide und Mais angebaut. Ackerwildkräuter sind in diesen Flächen nicht zu finden. Nördlich des<br />
Röhrkesweges ist ein Ackerschlag mit einer Gras-Einsaat versehen worden. Ein weiterer Maisacker<br />
ist im Bereich Eltritt nördlich des Baches zu finden. Im Bereich Seuchengarten sind zwei<br />
kleinere Ackerflächen vorhanden.<br />
Zus<strong>am</strong>menhängende Grünlandbereiche sind vor allem im zentralen und östlichen Teil des Untersuchungsgebietes<br />
zu finden. Im Bereich Eltritt und Seuchengarten werden sie als intensive Mähweiden<br />
genutzt und sind den Weidelgras-Weiden (Lolio-Cynosuretum) zuzuordnen. Aufgrund der<br />
intensiven Nutzung sind die trockenen bis frischen Mähweiden artenarm. Das Ausdauernde Weidelgras<br />
(Lolium perenne) dominiert, <strong>zum</strong>eist sind Reinbestände der Art zu finden. Als weitere Gräser<br />
sind stellenweise Rotes Straußgras (Agrostis tenuis), Wolliges Honiggras (Holcus lanatus),<br />
Wiesen-Lieschgras (Phleum pratense) und Wiesen-Rispengras (Poa pratensis) beigemischt. Als<br />
Wiesenkräuter kommen allgemein häufige Arten wie Gänseblümchen (Bellis perennis), Gewöhnliches<br />
Hornkraut (Cerastium holosteoides), Kleinköpfiger Pippau (Crepis capillaris), Spitz-Wegerich<br />
(<strong>Plan</strong>tago lanceolata), Kriechender Hahnenfuß (Ranunculus repens), Weiß-Klee (Trifolium repens)<br />
u.a. in den Mähweiden vor.<br />
Ein kleinflächiger Bereich mit Feuchtgrünland ist in einer Flutmulde südlich des Baches im Eltritt<br />
vorhanden. Pflanzensoziologisch ist der Bestand den Knickfuchsschwanz-Rasen (Ranunculo repentis-Alopercuretum<br />
geniculati) zuzuordnen. Neben den n<strong>am</strong>ensgebenden Arten Alopecurus geniculatus<br />
und Ranunculus repens treten u.a. mit Wasserpfeffer (Polygonum hydropiper), Behaarte<br />
Segge (Carex hirta), Gewöhnliche Sumpfbinse (Eleocharis palustris), Glieder-Binse (Juncus articularis)<br />
und Krötenbinse (Juncus bufonius agg.) weitere feuchteliebende Arten auf. Eine Besonderheit<br />
ist das Vorkommen der Hasenpfoten-Segge (Carex leporina), die als seltene Art in die Vorwarnliste<br />
zur Roten-Liste Nordrhein-Westfalens aufgenommen wurde (LÖLF 1986). In einer Grünlandparzelle<br />
im Bereich Seuchengarten befinden sich einige schmale Senken. Kleine Bestände<br />
des Knickfuchsschwanzes deuten auf eine höhere Bodenfeuchtigkeit in den Senken hin.<br />
Im Untersuchungsgebiet sind zwei kleinflächige Obstwiesen vorhanden. Der lückige alte Obstbaumbestand<br />
wurde z.T. durch Neupflanzungen ergänzt, die Wiesen werden nur extensiv genutzt.<br />
Brachen und Ruderalfluren<br />
Die Weg- und Straßenränder des Untersuchungsgebietes werden von schmalen Glatthafersäumen<br />
begleitet. Neben Glatthafer und Knäuelgras (Dactylus glomerata) treten Arten der Ackerwildkräuter<br />
wie Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense) und Ruderalarten wie Rainfarn (Tanacetum vulgare),<br />
Wilder Kerbel (Anthriscus sylvetris) und Brennessel (Urtica dioica) in z.T. dichten Beständen<br />
auf. Das Bankett der Straßen wird auf einer Breite von ca. 2 m regelmäßig gemäht.
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Die Brachflächen im Gebiet haben als blütenreiche Standorte für eine Vielzahl von Insektenarten<br />
eine hohe Bedeutung. Neben den genannten Arten der Weg- und Straßenränder finden sich hier<br />
u.a. mit Weiß-Klee (Trifolium repens), Kriechendem Hahnenfuß, Spitz-Wegerich und Stumpfblättrigem<br />
Ampfer (Rumex obtusifolius) auch typische Arten des Grünlandes. Seltene oder gefährdete<br />
Pflanzenarten konnten in den Brachen nicht festgestellt werden.<br />
Gewässer<br />
Das Gewässer Nr. 149 ist das einzige Fließgewässer im Untersuchungsgebiet. Der Bach ist unter<br />
der L 652 verrohrt, durchfließt die Bereiche Eltritt und Seuchengarten und verläuft südlich des Melkenweges<br />
wiederum in einer Verrohrung. Im Bereich Seuchengarten münden zwei Ackergräben<br />
(offene Drainagen) in den Bach ein. Im Gebiet führt der Bach nur periodisch Wasser, im Juli 1995<br />
war die Gewässersohle überwiegend trocken gefallen. Aufgrund des geringen Grundwasserflurabstandes<br />
im Gebiet kann der Bach in einigen Abschnitten bei längerer Trockenheit durch Grundwasser<br />
gespeist werden. Vor allem östlich der Lehmbrakener Straße deuten Eisenockerablagerungen<br />
in der Gewässersohle auf einen Grundwasserkontakt hin.<br />
Im Bereich Seuchengarten hat der Bach morphologisch eher den Charakter eines Entwässerungsgrabens.<br />
An der Ackerfläche nördlich des Melkenweges war er 1995 nach der Ernte fast vollständig<br />
mit Strohresten bedeckt. In einigen Abschnitten konnte auch ein Gülleeintrag in das Gewässer<br />
festgestellt werden. Der Bach ist im Bereich Eltritt von nur wenigen Gehölzen gesäumt. An<br />
der Einmündung des Grabens nordöstlich des Baches stockt eine alte, als Kopfbaum beschnittene<br />
Stieleiche. Am zufließenden Graben stehen drei bis zu 12 m hohe Stieleichen und ein ca. 4 m hoher<br />
Weißdorn (Crataegus monogyna agg.). In der Gewässersohle sind im Bereich Seuchengarten<br />
kleine Bestände von Sumpf-Wasserstern (Callitriche palustris agg.), Wasser-Schwaden (Glyceria<br />
maxima), Sumpf-Vergißmeinnicht (Myosotis palustris) und Gewöhnlichem Froschlöffel (Alisma<br />
plantago-aquatica) zu finden. Die Uferböschungen werden u.a. von Glatthafer (Arrhenatherum<br />
elatius), Rotem Straußgras (Agrostis tenuis), Wolligem Honiggras (Holcus lanatus), Wiesen-<br />
Sauer<strong>am</strong>pfer (Rumex acetosa), Großer Brennessel (Urtica dioica) und Wildem Kerbel (Anthriscus<br />
sylvestris) eingenommen.<br />
Im Bereich Eltritt ist zwischen der L 652 und der Verrohrung unter der Lehmbrakener Straße eine<br />
breitere Gewässersohle vorhanden. Hier treten Callitriche palustris agg., Glyceria maxima und<br />
Myosotis palustris in der Sohle auf. An zwei unbeschatteten Bachabschnitten konnten zudem kleinere<br />
Bestände der Sumpf-Dotterblume (Caltha palustris) festgestellt werden. Die Sumpf-<br />
Dotterblume ist als Art mit rückläufigen Beständen in die Vorwarnliste zur Roten-Liste Nordrhein-<br />
Westfalens aufgenommen worden (LÖLF 1986).<br />
Auf einer Länge von ca. 120 m wird ein Bachabschnitt im Bereich Eltritt dicht von Ufergehölzen<br />
gesäumt. Das Gehölz wird von einer Reihe 8 - 10 m hohen Stieleichen dominiert, die größte Eiche<br />
ist ca. 18 m hoch und hat einen St<strong>am</strong>mumfang von ca. 60 cm. Als weitere Gehölzarten treten<br />
Schwarz-Erle (Alnus glutinosa), Birke (Betula pendula), Eingriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna<br />
agg.), Wald-Geißblatt (Lonicera periclymenum), Sal-Weide (Salix caprea), Schwarzer Holunder<br />
(S<strong>am</strong>bucus nigra) und Brombeere (Rubus fruticosus agg.) auf. Der westliche Bereich des Gehölzbestandes<br />
sowie die Gewässersohle in diesem Abschnitt waren 1995 stark durch Müll verunreinigt.<br />
Zwischen dem Wirtschaftsweg und der L 652 wird der Bach beidseitig von einigen alten<br />
Stieleichen gesäumt. Die älteste Eiche ist hier ca. 18 m hoch und hat einen St<strong>am</strong>mumfang von ca.<br />
60 cm.<br />
In besonnten Abschnitten werden die Uferböschungen u.a. von Glatthafer, Wolligem Honiggras,<br />
Brennessel, Floh-Knöterich (Polygonum persicaria), Gewöhnlichem Hohlzahn (Galeopsis tetrahit),<br />
Giersch (Aegopodium podagraria), Wildem Engelwurz (Angelica sylvestris), Acker-Kratzdistel,<br />
Großem Mädesuß (Filipendula ulmaria), Wiesen-Bärenklau (Heracleum sphondylium) und Blut-<br />
Weiderich (Lythrum salicaria) eingenommen. Nördlich des Baches ist nahe der Lehmbrakener
öKon GmbH, Münster Seite 12<br />
Straße eine flächige, bachbegleitende Hochstaudenflur zu finden. Die dominierenden Arten sind<br />
hier Glatthafer, Brennessel und Klebkraut (Galium aparine).<br />
Permanent wasserführende Stillgewässer sind im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden. In einer<br />
Weide östlich der Lehmbrakener Straße ist ein kleiner, rechteckiger Tümpel angelegt worden, der<br />
periodisch Wasser führt. Die Ufer sind durch K<strong>am</strong>erunschafe, Bergziegen und Pferde stark zertreten.<br />
Im Tümpel finden sich mit Glatthafer und einigen Hochstauden hauptsächlich Arten des Grünlandes,<br />
eine Wasservegetation konnte im Untersuchungszeitraum nicht festgestellt werden.<br />
Tab. 2: Florenliste (1995)<br />
lfd. Nummer deutsch 1 2 3 4 5 6 7<br />
Standort GWS GWB GWH GOS GOB LCW FM<br />
Artenzahl 4 17 8 4 12 12 13<br />
aquatische und <strong>am</strong>phibische Arten<br />
Alisma plantago-aquatica Gewöhnlicher Froschlöffel . . . + . . .<br />
Callitriche palustris agg. Sumpf-Wasserstern (AG) x . . x . . .<br />
Caltha palustris Sumpfdotterblume + . . . . . .<br />
Epilobium parviflorum Kleinblütiges Weidenröschen . + . . . . .<br />
Glyceria maxima Wasser-Schwaden x . . x . . .<br />
Myosotis palustris Sumpf-Vergißmeinnicht x x . x . . .<br />
Ruderalarten<br />
Galeopsis tetrahit Gewöhnlicher Hohlzahn . x . . . . .<br />
<strong>Plan</strong>tago major ssp. major Breit-Wegerich . . . . . . x<br />
Polygonum hydropiper Wasserpfeffer . . . . . . x<br />
Polygonum persicaria Floh-Knöterich . x . . . . .<br />
Arten der Flutmulden<br />
Alopecurus geniculatus Knick-Fuchsschwanzgras . . . . . . x<br />
Carex hirta Behaarte Segge . . . . . . x<br />
Carex leporina Hasen-Segge . . . . . . x<br />
Eleocharis palustris Gewöhnliche Sumpfbinse . . . . . . x<br />
Juncus articulatus Glieder-Binse . . . . . . x<br />
Juncus bufonius agg. Krötenbinse (AG) . . . . . . x<br />
Potentilla anserina Gänse-Fingerkraut . . . . . . x<br />
Ufer-Hochstauden<br />
Achillea ptarmica Sumpf-Schafgarbe . . . . + . .<br />
Aegopodium podagraria Giersch . x . . . . .<br />
Angelica sylvestris Wilde Engelwurz . x . . x . .<br />
Anthriscus sylvestris Wilder Kerbel . . . . x . .<br />
Cirsium arvense Acker-Kratzdistel . x . . . . .<br />
Filipendula ulmaria Großes Mädesüß . x . . . . .<br />
Heracleum sphondylium Wiesen-Börenklau . x . . . . .<br />
Lysimachia vulgaris Gewöhnlicher Gilbweiderich . x . . + . .<br />
Lythrum salicaria Blut-Weiderich . x . . . . .<br />
Rumex obtusifolius Stumpfblättriger Ampfer . x . . . x .<br />
Urtica dioica Große Brennessel . x . . x . .
öKon GmbH, Münster Seite 13<br />
Grünlandarten<br />
Agrostis tenuis Rotes Straußgras . . . . x x .<br />
Arrhenatherum elatius Glatthafer . x . . x . .<br />
Bellis perennis Gänseblümchen . . . . . x .<br />
Cerastium holosteoides Gewöhnliches Hornkraut . . . . . x .<br />
Crepis capillaris Kleinköpfiger Pippau . . . . . . x<br />
Cynosurus cristatus Wiesen-K<strong>am</strong>mgras . . . . . x .<br />
Geranium molle Weicher Storchschnabel . + . . . . .<br />
Holcus lanatus Wolliges Honiggras . x . . x x .<br />
Lolium perenne Ausdauerndes Weidelgras . . . . . x .<br />
Lotus corniculatus Gewöhnlicher Hornklee . . . . x . .<br />
Phleum pratense Wiesen-Lieschgras . . . . . x .<br />
<strong>Plan</strong>tago lanceolata Spitz-Wegerich . . . . . x .<br />
Poa pratensis Wiesen-Rispengras . . . . . x .<br />
Ranunculus repens Kriechender Hahnenfuß . . . . x x x<br />
Rumex acetosa Wiesen-Sauer<strong>am</strong>pfer . . . . x . .<br />
Stellaria gr<strong>am</strong>inea Gras-Sternmiere . . . . x . .<br />
Trifolium dubium Faden-Klee . . . . . . x<br />
Trifolium repens Weiß-Klee . . . . . x x<br />
Gehölzarten<br />
Alnus glutinosa Schwarz-Erle . . x . . . .<br />
Betula pendula Hänge-Birke . . x . . . .<br />
Crataegus monogyna agg. Eingriffeliger Weißdorn (AG) . . x . . . .<br />
Lonicera periclymenum Wald-Geißblatt . . x . . . .<br />
Quercus robur Stiel-Eiche . . x . . . .<br />
Rubus fruticosus agg. Echte Brombeere (AG) . x x . . . .<br />
Salix caprea Sal-Weide . . x . . . .<br />
S<strong>am</strong>bucus nigra Schwarzer Holunder . . x . . . .<br />
GWB Graben West Böschungen<br />
GWS Graben West Sohle<br />
GWH Graben West Gehölz<br />
GOB Graben Ost Böschungen<br />
GOS Graben Ost Sohle<br />
LCW Lolio-Cynosuretum-Wiese (trockener Teil)<br />
FM Flutmulde in LCW<br />
(Ost/West = östlich/westlich der Lehmbrakener Straße<br />
4.2 Faunistische Ansprache (1995)<br />
Im Rahmen der Geländebegehungen zur Aktualisierung der Biotoptypenkartierung wurden sämtliche<br />
Beobachtungen von Vögeln, Tagfaltern, Heuschrecken und Libellen protokolliert. Die Zus<strong>am</strong>menstellung<br />
der vorhandenen Zufallsbeobachtungen erhebt keinen Anspruch auf eine vollständige<br />
Erfassung der Tiergruppen, jedoch kann die Bewertung des ökologischen Potentials im Untersuchungsgebiet<br />
aufgrund der vorhandenen Artnachweise unterstützt werden.<br />
4.2.1 Vögel<br />
Im Untersuchungsgebiet wurden durch optische und akustische Nachweise insges<strong>am</strong>t<br />
28 Vogelarten festgestellt werden. Vier der nachgewiesenen Arten stehen auf der Vorwarnliste<br />
gefährdeter Vogelarten (LÖBF 1999):<br />
Dohle (Corvus monedula): Verbreitungsschwerpunkt der Dohle sind menschliche Siedlungen, insbesondere<br />
größere Städte, wo dem Höhlenbrüter als "Ersatzfelsen" ältere Häuser, K<strong>am</strong>ine sowie<br />
teilweise auch Baumhöhlen zur Verfügung stehen. Im Gegensatz zu vielen anderen Städten und<br />
Landstrichen Westfalens ist die Art im Münsterland ein häufiger Brutvogel. Im Untersuchungsgebiet<br />
ist die Art als Nahrungsgast auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen zu beobachten. Potentielle<br />
Brutplätze sind in den angrenzenden Siedlungsbereichen vorhanden.<br />
Dorngrasmücke (Sylvia communis): Der ehemals häufige Brutvogel in Hecken und Gebüschen<br />
hat seit den 60er Jahren durch Vernichtung der Lebensräume starke Bestandseinbußen erlitten.<br />
Als eine weitere Rückgangsursache der Bestände werden zudem langanhaltende Dürreperioden<br />
in der Sahelzone, dem Winterquartier der Art, vermutet (NABU 1993). Die Dorngrasmücke konnte<br />
in den an das Untersuchungsgebiet angrenzenden Saumgehölzen des Bahnd<strong>am</strong>mes festgestellt
öKon GmbH, Münster Seite 14<br />
werden. Mittlerweile haben sich die Bestände so weit wieder erholt, dass diese Art „nur“ noch auf<br />
der Vorwarnliste steht.<br />
Die häufigsten Vogelarten des Untersuchungsgebietes sind Amsel, Kohlmeise, Blaumeise, Buchfink,<br />
Ringeltaube und Star. Diese anpassungsfähigen Arten sind in nahezu allen Bereichen des<br />
Gebietes anzutreffen.<br />
Hecken und Gebüsche sind im Untersuchungsgebiet in nur geringer Dichte vorhanden. Diese für<br />
die Avifauna allgemein wertvollen Strukturen, können im Gebiet u.a. von Heckenbraunelle, Zaunkönig,<br />
Gartengrasmücke und Rotkehlchen als Bruthabitate genutzt werden. Bemerkenswert ist der<br />
Nachweis der landesweit gefährdeten Dorngrasmücke in einem Saumgehölz <strong>am</strong> Bahnd<strong>am</strong>m. Diese<br />
und andere Gehölzstrukturen im Gebiet sind potentielle Bruthabitate für die Dorngrasmücke.<br />
Die alten Einzelbäume und Baumreihen sind als Nahrungs- und Bruthabitat für Ringeltaube, Elster,<br />
Rabenkrähe, Singdrossel und Zilpzalp sowie für Höhlen- und Halbhöhlenbrüter wie Buntspecht,<br />
Kohl- und Blaumeise geeignet. Verlassene Nester von Elster und Rabenkrähe können<br />
auch von Turmfalken zur Brut genutzt werden. Im Juli 1995 konnte ein Turmfalkenpaar mit drei<br />
Jungtieren in einer Baumreihe <strong>am</strong> Bach beobachtet werden.<br />
In den Obstwiesen sind nur wenige alte Bäume erhalten. Der Steinkauz gilt als Charakterart strukturreicher<br />
Obstwiesen. Die Art konnte im Untersuchungszeitraum nicht nachgewiesen werden. Für<br />
viele Singvogelarten stellen die Obstwiesen jedoch ein geeignetes Bruthabitat dar.<br />
Die Äcker und Grünlandbereiche des Untersuchungsgebietes werden von vielen Vogelarten<br />
(Dohle, Rabenkrähe, Ringeltaube, Turmfalke, Bachstelze etc.) zur Nahrungssuche aufgesucht.<br />
Kiebitz und Rebhuhn als typische Arten der offenen Feldflur konnten im Untersuchungszeitraum<br />
nicht im Gebiet festgestellt werden. Für das Rebhuhn sind die Grünlandbereiche und Brachflächen<br />
jedoch potentielle Bruthabitate.
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Tab. 3: Avifaunistische Nachweise (1995)<br />
Deutscher N<strong>am</strong>e Wissenschaftlicher N<strong>am</strong>e RL BRD RL NRW<br />
Amsel Turdus merula - -<br />
Bachstelze Motacilla alba - -<br />
Blaumeise Parus caeruleus - -<br />
Buchfink Fringilla coelebs - -<br />
Buntspecht Dendrocopus major - -<br />
Dohle Corvus monedula - V<br />
Dorngrasmücke Sylvia communis V V<br />
Elster Pica pica - -<br />
Feldsperling Passer montanus V V<br />
Gartengrasmücke Sylvia borin - -<br />
Hänfling Carduelis cannabina - -<br />
Haussperling Passer domesticus - -<br />
Heckenbraunelle Prunella modularis - -<br />
Kohlmeise Parus major - -<br />
Mauersegler Apus apus - -<br />
Mehlschwalbe Delichon urbica - V<br />
Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla - -<br />
Rabenkrähe Corvus corone corone - -<br />
Ringeltaube Columba palumbus - -<br />
Rotkehlchen Erithacus rubecula - -<br />
Singdrossel Turdus philomelus - -<br />
Stadttaube Columba ivia f. domestica - -<br />
Star Sturnus vulgaris - -<br />
Stieglitz Carduelis carduelis - -<br />
Türkentaube Streptopelia decaocto - -<br />
Turmfalke Falco tinnunculus - -<br />
Zaunkönig Troglodytes troglodytes - -<br />
Zilpzalp Phylloscopus collybita - -<br />
grau unterlegte Zeilen kennzeichnen bedrohte Tierarten<br />
RL NRW: Rote Liste Nordrhein-Westfalen (LÖBF 1999, NOWAK 1994)<br />
Gefährdungskategorie: V = Vorwarnliste<br />
Der das Gebiet durchfließende Bach ist aufgrund der nur periodischen Wasserführung und der<br />
mangelhaften Gewässerstruktur in seinem jetzigen Zustand als Lebensraum für gewässergebundene<br />
Vogelarten wie Eisvogel, Teich- und Blessralle und Gebirgsstelze nicht geeignet.<br />
Die benachbarten Wohnsiedlungsbereiche bieten einer Vielzahl von Vogelarten einen Lebensraum.<br />
Mauersegler, Mehlschwalbe und Haussperling brüten an Gebäuden und konnten im Gebiet<br />
bei der Nahrungssuche beobachtet werden. Amsel, Buchfink, Hänfling, Rotkehlchen und Zaunkönig<br />
können Hecken und Ziergehölzen in den Gärten des Wohnsiedlungsbereiches zur Brut nutzen.<br />
Star, Kohl- und Blaumeise profitieren von den in vielen Gärten angebrachten Nistkästen.<br />
4.2.2 Fazit<br />
Im Untersuchungsgebiet konnten nur allgemein häufige Vogelarten festgestellt werden. Zwei der<br />
nachgewiesenen Arten (Dohle und Dorngrasmücke) sind nach der Roten Liste Nordrhein-<br />
Westfalens (LÖLF 1986) als gefährdet eingestuft. Aufgrund des Fehlens zus<strong>am</strong>menhängender<br />
Gehölzbestände sind im Untersuchungsgebiet typische Waldvogelarten unterrepräsentiert. Die im<br />
Gebiet vorhandenen Hecken, Obstwiesen, Einzelbäume und Baumreihen sind als Brut- und Nahrungshabitate<br />
für viele Vogelarten wertvoll. Die Grünlandbereiche besitzen ein hohes avifaunistisches<br />
Entwicklungspotential. Diese Flächen sind bei Extensivierung der Nutzung potentiell als<br />
Bruthabitat für Kiebitz, Rebhuhn und Schafstelze geeignet.
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4.2.3 Tagfalter<br />
Die Erfassung der Tag- und Dickkopffalter erfolgte Mitte Juli durch optische Nachweise. In Einzelfällen<br />
wurden die Falter mit einem Schmetterlingsnetz gefangen, vor Ort bestimmt und <strong>am</strong> Fangort<br />
wieder freigelassen.<br />
Im Untersuchungsgebiet wurden insges<strong>am</strong>t 12 Tag- und Dickkopffalterarten nachgewiesen. Des<br />
weiteren konnte eine Eulenfalter- sowie eine Zünslerart festgestellt werden. Aufgrund ihrer ökologischen<br />
Ansprüche können die nachgewiesenen Arten drei Falterformationen zugeordnet werden<br />
(nach BLAB & KUDRNA 1992):<br />
Ubiquisten: Als ubiquitär werden Arten bezeichnet, die verschiedenste Lebensräume in der Zivilisationslandschaft<br />
besiedeln können. Diese Arte sind geographisch weit verbreitet, sehr vagil und<br />
besitzen eine hohe Ausbreitungspotenz.<br />
• Großer Kohlweißling (Pieris brassicae)<br />
• Kleiner Kohlweißling (Pieris rapae)<br />
• Tagpfauenauge (Inachis io)<br />
• Kleiner Fuchs (Aglais urticae)<br />
• Admiral (Vanessa atalanta)<br />
Mesophile Arten des Offenlandes: Als mesophil gelten Arten, die gegenüber einem großen<br />
Spektrum von Umweltfaktoren tolerant sind und daher eine große ökologische Anpassungsbreite<br />
besitzen. Die mesophilen Arten des Offenlandes bevorzugen nicht zu stark intensivierte Wiesen,<br />
Brachen sowie Kräuter- und Staudenfluren. Blütenreiche und sonnige Standorte sind für eine Besiedlung<br />
durch die Arten besonders geeignet.<br />
• Rapsweißling (Pieris napi)<br />
• Ochsenauge (Maniola jurtina)<br />
• Kleiner Feuerfalter (Lycaena phlaeas)<br />
• Braunkolbiger Braundickkopf (Thymelicus sylvestris)<br />
• Schwarzkolbiger Braundickkopf (Thymelicus lineola)<br />
Mesophile Arten gehölzreicher Bestände<br />
• Zitronenfalter (Gonepterix rh<strong>am</strong>ni)<br />
• Landkärtchen (Araschnia levana)<br />
Diese Arten besiedeln bevorzugt die Grenzbereiche zwischen Offenland und Waldbereichen bzw.<br />
Gehölzen. Von hier aus nutzen die Falter blütenreiche Wiesen und Staudenfluren zur Nahrungsaufnahme.<br />
Als weitere Schmetterlingsarten konnte die G<strong>am</strong>maeule (Autographa g<strong>am</strong>ma, F<strong>am</strong>ilie: Eulenfalter)<br />
und der Weiße Zünsler (Cr<strong>am</strong>bus perlella, F<strong>am</strong>ilie: Zünsler, Unterf<strong>am</strong>ilie: Graszünsler) nachgewiesen<br />
werden.<br />
Alle nachgewiesenen Arten sind im Naturraum allgemein häufig. Im Gebiet werden die blütenarmen<br />
Grünlandbereiche nur von wenigen Arten (Weißlinge, Kleiner Feuerfalter, G<strong>am</strong>maeule, Weißer<br />
Zünsler) besiedelt. Die höchsten Arten- und Individuenzahlen konnten in den blütenreichen<br />
Brach- und Ruderalstandorten sowie besonnten Hochstaudensäumen an Straßenrändern festgestellt<br />
werden. Mit 11 nachgewiesenen Arten sind die Brachbereiche nordöstlich des Gasthofes und<br />
nördlich des Röhrkesweges die schmetterlingsreichsten Standorte des Untersuchungsgebietes.
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Seltene oder stark spezialisierte Falterarten wurden im Gebiet nicht nachgewiesen. Aufgrund des<br />
Fehlens seltener Biotoptypen und Pflanzengesellschaften im Gebiet ist ein Auftreten spezialisierter<br />
Tag- und Dickkopffalterarten nicht zu erwarten.<br />
Neben den genannten Arten ist das Vorkommen einiger weiterer allgemein häufiger Tagfalterarten<br />
im Gebiet sehr wahrscheinlich. Dazu gehören u.a. der Aurorafalter (Anthocaris card<strong>am</strong>ines) und<br />
der Distelfalter (Vanessa cardui).<br />
4.2.4 Heuschrecken<br />
Die Erfassung der Heuschreckenfauna erfolgte Mitte Juli durch das Verhören der arttypischen Gesänge<br />
und ergänzender Handfänge. Im Untersuchungsgebiet konnten insges<strong>am</strong>t vier Heuschreckenarten<br />
festgestellt werden:<br />
Grünes Heupferd (Tettigonia viridissima): Das Grüne Heupferd ist in besonnten Hochstaudenfluren<br />
und Gebüschen an Straßenrändern, Bahndämmen, Parks sowie Gärten häufig zu finden. Im<br />
Gebiet konnte die Art in den Brachfläche des Gebietes sowie in den Hochstaudenfluren an Straßenrändern<br />
und dem östlich angrenzenden Bahnd<strong>am</strong>m nachgewiesen werden.<br />
Roesels Beißschrecke (Metrioptera roeseli): Roesels Beißschrecke besiedelt Wiesen, Weiden,<br />
Hochstaudenfluren und Straßenränder mit höherer Vegetationsstruktur. Im Gebiet konnte die Art in<br />
langrasigen Grünlandbereichen und in den Brachflächen nordöstlich der Gastwirtschaft sowie<br />
nördlich des Röhrkesweges festgestellt werden.<br />
Nachtigall-Grashüpfer (Chorthippus biguttulus): Der Nachtigall-Grashüpfer besiedelt im Naturraum<br />
unterschiedlichste trocken-warme Lebensräume. Im Gebiet ist die Art nur in kurzrasigen<br />
Wiesenbereichen und Straßenrändern mit lückiger Vegetation zu finden. Die höchsten Populationsdichten<br />
konnten an den Straßenrändern des Brinkweges festgestellt werden.<br />
Gemeiner Grashüpfer (Chorthippus parallelus): Der Gemeine Grashüpfer ist eine der häufigsten<br />
heimischen Heuschreckenarten. Die Art besiedelt Wiesen, Weiden, Brach- und Ruderalstandorte<br />
sowie Straßenränder. Im Gebiet konnte die Art in nahezu allen Grünlandbereichen und besonnten<br />
Straßenrändern nachgewiesen werden. Die höchsten Populationsdichten konnten in den ungestörten<br />
Brach- und Ruderalstandorten sowie langrasigen Grünlandbereichen festgestellt werden.<br />
Alle nachgewiesen Arten gelten im Naturraum als allgemein häufig. Seltene oder spezialisierte<br />
Arten wurden im Untersuchungsgebiet nicht nachgewiesen. Ein Auftreten solcher Arten ist im Gebiet<br />
nicht zu erwarten, da extreme Lebensräume wie trockene Standorte oder Feucht- und Nasswiesen<br />
fehlen. Ein Vorkommen einiger weiterer allgemein häufiger Heuschreckenarten wie z.B.<br />
Gemeine Eichenschrecke (Mecon<strong>am</strong>a thalassinum), Gewöhnliche Strauchschrecke (Pholidoptera<br />
griseoaptera) oder Gemeine Dornschrecke (Tetrix undulata) im Gebiet ist denkbar.<br />
4.2.5 Libellen<br />
Die Libellenfauna wurde Mitte Juli ausschließlich anhand adulter Tiere. Im Untersuchungsgebiet<br />
konnte nur die Große Pechlibelle (Ischnura elegans) nachgewiesen werden, die eine der häufigsten<br />
und anspruchlosesten Libellenarten ist. Die Art ist an nahezu allen Gewässertypen zu finden.<br />
Im Untersuchungsgebiet konnte die Große Pechlibelle in geringen Individuenzahlen an besonnten,<br />
wasserführenden Grabenabschnitten (Gewässer Nr. 149) beobachtet werden. In den stärker beschatteten<br />
Grabenabschnitten westlich der Lehmbrakener Straße konnten keine Nachweise der<br />
Art erbracht werden.<br />
Der Graben ist aufgrund seiner Ausstattung (Regelprofil, unregelmäßige Wasserführung, kaum<br />
Wasservegetation) und der starken Verschmutzung nicht als Lebensraum für seltene und/oder<br />
gefährdete Libellenarten geeignet. Dennoch ist ein sporadisches Vorkommen von weiteren allgemein<br />
häufigen und anspruchslosen Arten wie z.B Becher-Azurjungfer (Enallagma cyathigerum),
öKon GmbH, Münster Seite 18<br />
Hufeisen-Azurjungfer (Coenagrion puella) und Blaugrüne Mosaikjungfer (Aeschna cynea) im Gebiet<br />
zu erwarten.<br />
5 Bewertung des Ist - Zustands<br />
5.1 Abiotische Faktoren<br />
5.1.1 Boden<br />
Die Böden des Untersuchungsgebietes bilden in Bezug auf ihre Eigenschaften zwei Großeinheiten:<br />
die gut durchlüfteten Braunerden westlich des Röhrkesweges und die staunässe- bzw. grundwasserbeeinflussten<br />
Podsolgleye und Gleye im östlichen Teil des Untersuchungsgebietes. Die<br />
Braunerden begünstigen durch gute bis mittlere Versickerungsraten die Grundwasserneubildung.<br />
Der Grundwasserflurabstand von mehr als 2 m (BÖRDING 1995) führt nach BASTIAN & SCHREIBER<br />
(1994) zu hohen mechanischen Filtereigenschaften des Bodentyps. Die Stauwasserböden besitzen<br />
bedingt durch geringe Perkolationsraten nur geringe Filterleistungen. Der geringe Flurabstand<br />
<strong>zum</strong> Grundwasserspiegel in den Gley-Standorten verhindert eine effektive Reinigung des versickernden<br />
Wassers.<br />
Sie sind überwiegend als stark überprägte Naturböden (wertvoll) anzusehen. Aufgrund ihres vergleichsweise<br />
geringen Ertrags werden die terrestrischen Böden westlich des Röhrkesweges nur<br />
als bedingt gute Böden für die Landwirtschaft angesehen. Bei der Nutzung als Ackerland sind Bodenprofile<br />
und Bodeneigenschaften durch kulturtechnische oder bewirtschaftungsbedingte Maßnahmen<br />
bis in den Untergrund zerstört bzw. verändert, d.h. ihr Potential als Lebensraum für Bodenorganismen<br />
ist bereits stark eingeschränkt. Die Grünlandbereiche östlich des Röhrkesweges<br />
können als schwach überprägt und d<strong>am</strong>it als besonders wertvoll eingestuft werden, wenn sie über<br />
einen längeren Zeitraum lediglich extensiv genutzt werden. Es ist allerdings unklar, wann die Nutzung<br />
extensiviert wurde, und ob nicht zwischenzeitlich Umnutzungen (als Acker) stattgefunden<br />
haben, wie es in Sommer 1995 mit zwei Grünlandparzellen im Bereich Seuchengarten der Fall<br />
war.<br />
Die versiegelten Flächen (Verkehrswege) sind als wenig bedeutend anzusehen.<br />
Durch die geplante Bebauung werden Bodenaufbau und -gefüge weiter verändert. Neben Bodenauftrag<br />
und -abtrag kommt es zu Verdichtungen und Versiegelung, was wiederum das Bodenleben<br />
und den Wasserhaushalt beeinträchtigt.<br />
5.1.2 Grundwasser<br />
In den Grünlandbereichen ist das Schutzgut Wasser/Grundwasser als besonders wertvoll einzuschätzen,<br />
da die Grundwassersituation aufgrund des geringen Stoffeintragsrisikos und der geringen<br />
Beeinflussungen des Grundwasserstandes wenig beeinträchtigt ist. In den Ackerflächen ist<br />
das Stoffeintragsrisiko erhöht durch die potentiell hohe bis sehr hohe Nitratauswaschung, wodurch<br />
die Grundwassersituation als beeinträchtigt anzusehen ist. Der Anteil an versiegelten Flächen im<br />
<strong>Plan</strong>gebiet ist so gering, dass die vorhandenen Beeinträchtigungen zu vernachlässigen sind.<br />
Beim Bau der Wohnhäuser werden durch die Beseitigung von Bodenmaterial Filter- und Speicherkapazitäten<br />
reduziert. Die Versiegelung durch die Wohnbebauung führt zur Verringerung der<br />
Grundwasserneubildung, zu einem erhöhten Abfluss des Niederschlagswassers und d<strong>am</strong>it zu Beeinträchtigungen<br />
des Grundwasserstandes. Ein teilweiser Ausgleich dieses Effekts ist durch eine<br />
möglichst weitgehende Versickerung von Niederschlagswasser im Gebiet zu erreichen
öKon GmbH, Münster Seite 19<br />
Die niedrigen Grundwasserstände und die Durchlässigkeit der Böden im westlichen Teil des <strong>Plan</strong>gebietes<br />
(kF von sandigen Schluffen bis schluffigen Feinsanden bei 10 -6 bis 10 -5 m/s) lassen sie für<br />
Versickerung geeignet erscheinen (Grenze der Versickerungsfähigkeit = 5 x 10 -6 m/s nach ATV-<br />
Arbeitsblatt A 138). Eine Gefahr liegt möglicherweise in der niedrigen Sorptionsfähigkeit des Bodens,<br />
allerdings ist in einem Wohngebiet nicht mit Verunreinigungen des Bodens in größerem<br />
Maßstab zu rechnen. In den Flächen östlich des Röhrkesweges wird die Versickerung des Niederschlagswassers<br />
nicht möglich sein<br />
5.1.3 Klima/Luft<br />
Das <strong>Plan</strong>gebiet ist wegen seiner klimatischen Ausgleichsfunktion für die benachbarten besiedelten<br />
Bereiche generell als wertvoll einzuschätzen. Der Wechsel zwischen Siedlungsschwerpunkten und<br />
größeren Freiflächen im <strong>Haltern</strong>er Raum gilt als erhaltenswert. Freilandklimate mit Frischluftschneisen<br />
in größeren zus<strong>am</strong>menhängenden Grünflächen (= potentielle Entstehungsgebiete von<br />
Kaltluft) werden als Ausgleich für städtische Wärmeinseln benötigt; das normale Windfeld bewirkt<br />
den Luftaustausch durch den Gegensatz zwischen warmer Stadt und kälterem Umland. Allerdings<br />
ist die Austauschfunktion des Gebietes durch den Brinkweg und die Landstraße L 652 eingeschränkt,<br />
die wegen ihrer (partiellen) D<strong>am</strong>mlage und ihrer Böschungen als Barriere wirken, d.h.<br />
potentiell entstehende Kaltluftströme können nicht entlang vorgegebener Leitbahnen, wie z.B. Talbereiche<br />
oder Auen von Fließgewässern abfließen.<br />
Die klimatischen Veränderungen durch den Bau des geplanten Wohngebiets werden aus der folgenden<br />
Tabelle ersichtlich. Durch Versiegelungen im Gebiet kann es vor allem bei hoher Strahlung<br />
zur Ausbildung von Wärmefeldern kommen, die jedoch nur mikroklimatisch Bedeutung haben. Lokalklimatisch<br />
ist im Gebiet weiterhin eine leichte Minderung der Luftqualität durch Kfz - Abgase und<br />
Hausbrand zu erwarten. Wegen der isolierten Lage des Gebietes wird die geplante Bebauung keine<br />
mesoklimatisch bedeuts<strong>am</strong>en Kaltluftströme beeinflussen.
öKon GmbH, Münster Seite 20<br />
Klimatop Freiland mit lockerer Begrü- Siedlungsklima,<br />
nung, Zustand vor dem Eingriff Zustand nach dem Eingriff<br />
Strukturen Acker- oder Grünlandflächen mit aufgelockerte Bebauung, geringe Dichte mit Ein- und<br />
lockerem Baumbestand<br />
Mehrf<strong>am</strong>ilienhäusern in unregelmäßiger Anordnung,<br />
gute Durchgrünung, Hausgärten, geringe Versiegelung<br />
(bis 50%)<br />
Einstrahlungs- und variierende Ein- und Ausstah- Einstrahlung kann durch atmosphärische Trübung<br />
Ausstrahlungslungsbedingungen gehindert sein, Staubfilterung an Vegetation, vielfältibedingungenger<br />
Wechsel von Beschattungs- und Besonnungszonen<br />
möglich<br />
Physikalische Eigen- wegen der Vegetation gedämpf- Oberflächen bestehen zu großen Teilen aus Vegetatischaften<br />
und Oberter Tagesgang der Oberflächenon, Absorption der Strahlung im Baumkronenniveau,<br />
flächentemperaturentemperaturen gute Gebietsverdunstung, Emission und Strahlungsreflexion<br />
von Häusern und Straßen, geringe allgemeine<br />
Aufheizung, stärkere Abkühlung<br />
Wärmestrom, latente geringe Wärmespeicherung, Eva- aktive Wärmeumsatzschicht in Dachflächen und Kro-<br />
und fühlbare Wärme potranspiration, starke nächtliche nenoberflächen der Bäume, sonst Rasen- und Stra-<br />
Auskühlung<br />
ßenflächen, Verdunstung senkt die Oberflächentemperatur,<br />
ausgeglichenes Temperaturfeld<br />
Wind, Austausch windoffen weit stehende Häuser sind kein Windhindernis, lokale<br />
Windausgleichsströmungen aufgrund der geringen<br />
Bebauungsdichte möglich, Frischluftzufuhr aus Freiraum<br />
begünstigt<br />
Temperatur, Feuchte lokal tiefe Temperaturen, gutes nur leichte Temperaturerhöhungen durch Bebauung<br />
Feuchteangebot<br />
nachweisbar, normales Feuchtefeld<br />
Luftverunreinigung keine Emissionen geringe Emissionen durch Hausbrand und Kraftfahrzeuge,<br />
reduzierte Luftbelastung durch Filterfunktion<br />
der Bäume<br />
Bewertung bioklimatisch wertvoll meist positives Bioklima, geringe eigene Emissionen,<br />
die Situation kann je nach Position der Häuser und des<br />
ges<strong>am</strong>ten Gebiets variieren<br />
(Quelle: KVR, 1992, abgewandelt)<br />
5.2 Landschaftsökologische Bewertung<br />
Die Nutzungs- und Biotoptypen werden hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz<br />
nach der „Methode zur ökologischen Bewertung der Biotopfunktion von Biotoptypen“ nach<br />
LUDWIG (1991) bewertet. Ziel ist die Überprüfung der Folgen des Eingriffs bezüglich der Biotopfunktion.<br />
Andere Funktionen (Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild, Freiraum und Erholung,<br />
Wohnumfeld) werden nicht berücksichtigt.<br />
Es werden sieben Kriterien herangezogen, die in ihrer Ges<strong>am</strong>theit eine Einstufung der Biotoptypen<br />
bezüglich ihrer Bedeutung aus Sicht des Naturschutzes ermöglichen. Die Auswahl der Kriterien<br />
orientiert sich an den Begründungen für die Schutzwürdigkeit geplanter und vorhandener Naturschutzgebiete.<br />
Sie beinhalten die Faktoren:<br />
I. Natürlichkeit<br />
II. Wiederherstellbarkeit<br />
III. Gefährdungsgrad<br />
IV. Maturität (Reife)<br />
V. Struktur- und Artenvielfalt<br />
VI. Häufigkeit<br />
VII. Vollkommenheit<br />
Jedem Einzelkriterium wird eine Bewertungsstufe zwischen 0 und 5 (künstlich bis natürlich/naturnah)<br />
zugeordnet. Die Wertzahlen aller Kriterien werden additiv verknüpft und ergeben so<br />
Wert für die Biotopfunktion.
öKon GmbH, Münster Seite 21<br />
I. Natürlichkeit<br />
II. Wiederherstellbarkeit<br />
III. Gefährdungsgrad<br />
IV. Maturität (Reifegrad)<br />
V. Struktur- und Artenvielfalt<br />
VI. Häufigkeit<br />
VII. Vollkommenheit<br />
Der Natürlichkeitsgrad ist ein wesentliches Maß, um die Dauer und die Intensität anthropogener Veränderungen<br />
bezogen auf die unberührte Natur zu ermitteln. Naturnahe Ökosysteme sind aufgrund ihrer<br />
langen Entwicklungsgeschichte gegenüber natürlichen Umwelteinflüssen relativ stabil und wenig störanfällig.<br />
Die Biotoptypen werden in die Kategorien natur- und kulturbetont eingeordnet, wobei unberührte/ natürliche,<br />
naturnahe, bedingt naturnahe Biotope zu den naturbetonten Elementen zählen und bedingt naturferne,<br />
naturferne, naturfremde sowie künstliche Biotope der kulturbetonten Kategorie zugerechnet werden.<br />
Die Wiederherstellbarkeit eines Ökosystems wird durch die zeitliche (Entwicklungsdauer) und räumliche<br />
Wiederherstellbarkeit (abiotische Standortfaktoren und Vorkommen stenöker Arten) bestimmt. Bei<br />
der Entwicklungsdauer der Biotoptypen (zeitliche Wiederherstellbarkeit) werden folgende Zeitstufen<br />
unterschieden: > 150 Jahre, 80-150 Jahre, 31-80 Jahre, 6-30 Jahre, 1-5 Jahre und aus 0-1 Jahr. Bei der<br />
Einstufung der zeitlichen Wiederherstellbarkeit wird vom heutigen Zustand ausgegangen. Biotoptypen,<br />
deren Entwicklungsdauer bei über 30 Jahren liegt, gelten als nicht ausgleichbar.<br />
Für die räumliche Wiederherstellbarkeit (Standortfaktorenpotenzial) wird die Häufigkeit zugrunde<br />
gelegt, mit der die biotoptypbestimmenden Standortfaktoren in einem Naturraum vorkommen. D.h.<br />
Biotoptypen mit speziellen Standortansprüchen sind schlechter zu ersetzen und demnach höherwertig<br />
einzustufen. Bezüglich der räumlichen Wiederherstellbarkeit werden sehr seltene, seltene, mäßig häufige,<br />
häufige, sehr häufige und technische Biotoptypen differenziert. Das Standortfaktorenpotenzial wird<br />
auch unter Berücksichtigung der Konkurrenzkraft und der Ansiedlungsmöglichkeiten charakteristischer<br />
Arten beurteilt.<br />
Der allgemeine Gefährdungsgrad eines Ökosystems wird ermittelt durch die Verknüpfung der Einstufung<br />
nach der Roten Liste NRW für die gefährdeten Biotoptypen und dem Anteil der verschollenen und<br />
gefährdeten Farn- und Blütenpflanzenarten in den verschiedenen Pflanzenformationen <strong>am</strong> jeweiligen<br />
Ges<strong>am</strong>tartenbestand.<br />
Die Maturität gibt den Reifegrad eines Ökosystems in Sukzessionsabläufen an. Biotoptypen mit hohem<br />
Maturitätsgrad sind im allgemeinen nur schlecht zu ersetzen und ihre Stabilität gegenüber natürlichen<br />
Umwelteinflüssen ist hoch. Für den Reifegrad gelten folgende Wertstufen: Klimax- und Schlussgesellschaften,<br />
Dauergesellschaften, natürliche Folgegesellschaften und langlebige Ersatzgesellschaften,<br />
natürliche Pioniergesellschaften und kurzlebige Ersatzgesellschaften, offene Böden mit Initialstadien<br />
von Pioniergesellschaften oder von kurzlebigen Ersatzgesellschaften sowie technische Biotoptypen wie<br />
urbane Stillgewässer mit verbauten Ufern, Siedlungsflächen o.ä.<br />
Eine vielfältige Lebensraumausstattung spiegelt sich in der Arten- und Strukturvielfalt eines Ökosystems<br />
wider. Bei hoher Diversität ist in vielen Fällen der Biotoptyp gegenüber Umwelteinflüssen stabil. Allerdings<br />
darf dieses Kriterium nicht allein zur ökologischen Bewertung herangezogen werden, da artenarme,<br />
aber stabile Biotoptypen nicht erfasst werden. Hier sind die Kriterien Maturität und Natürlichkeit<br />
hinzuzuziehen. Das Teilkriterium Strukturvielfalt gibt an, wie viele verschiedene Lebensräume und<br />
Lebensformen innerhalb eines Biotoptyps auftreten können; die Artenvielfalt wird als relative Größe auf<br />
die durchschnittliche Artenzahl der häufigsten Biotoptypen eines Naturraums bezogen.<br />
Die Häufigkeit eines Biotoptyps wird bezogen auf eine Naturraumgruppe bewertet. Derzeit wird sie<br />
aufgrund von Erfahrungswerten abgeschätzt, da die Auswertung der LÖBF-Biotopkartierung noch nicht<br />
vorliegt. Als Kriterium zur Beurteilung kann die Seltenheit der an den Biotoptyp gebundenen Pflanzenoder<br />
Tiergesellschaften bzw. die Seltenheit ihrer charakteristischen Arten herangezogen werden.<br />
Die Vollkommenheit wird <strong>am</strong> konkret erfassten Biotop bewertet, dessen Ausstattung mit der optimal<br />
möglichen Ausprägung verglichen wird. Streng genommen soll die Vollkommenheit nur bei gefährdeten<br />
oder naturnahen Biotoptypen zur ökologischen Bewertung herangezogen werden, da auch technisch<br />
bestimmte Biotoptypen ein hohes Maß an eigener Vollkommenheit erreichen können, diese aber nicht<br />
naturschutzrelevant ist. Dabei wird die Vollkommenheit des Artenbestandes mit dem Artenbestand der<br />
typischen Pflanzengesellschaften eines Biotoptyps verglichen oder zur Ausbildung von Strukturen,<br />
Zonationen und Komplexen in Beziehung gesetzt.<br />
Die Äcker und das intensiv bewirtschaftete Grünland, die zus<strong>am</strong>men rund 80% der Fläche des<br />
<strong>Plan</strong>gebiets umfassen und die den Hauptanteil der zukünftig bebauten Flächen ausmachen, werden<br />
bezüglich ihrer Biotopfunktion als sehr wenig bzw. wenig wertvoll eingestuft. Die wertvollsten<br />
Biotoptypen im Untersuchungsgebiet sind die extensiv genutzten Obstwiesen sowie die verschiedenen<br />
Baumreihen, Baumgruppen und Einzelgehölze (s. Tab. 4). Vereinzelt sind standortfremde<br />
Hybridpappeln zu finden, die anteilsmäßig allerdings wenig ins Gewicht fallen. Auch die übrigen<br />
Gehölzstrukturen sowie die Brachen, der kleine Feuchtgrünlandbereich und der Tümpel erreichen<br />
ähnlich hohe Biotopwerte. Insges<strong>am</strong>t gesehen liegen aber alle diese Biotoptypen mit Werten um<br />
20 bis maximal 23 im mittleren Bereich in der bis 35 reichenden Biotopwertskala nach LUDWIG<br />
(1991).
öKon GmbH, Münster Seite 22<br />
Tab. 4: Biotopwerte nach LUDWIG (1991)<br />
Biotoptyp Code Charakterisierung Biotopwert<br />
Verkehrswege HY1 versiegelt 0<br />
Bebauung HN21 Bebauung, Einf<strong>am</strong>ilienhäuser 2<br />
Garten HJ5 Gärten ohne oder nur mit geringem Gehölz 7<br />
Garten HJ6 Gärten mit größerem Holzbestand 12<br />
Acker HA0 Äcker ohne Wildkrautfluren 7<br />
Grünland EA31 Artenarmes Intensiv-Grünland, mäßig trocken bis frisch 12<br />
Feuchtgrünland EE6 Flutrasen und Feuchtpionierrasen 20<br />
Wegraine HH7 Grasfluren an Straßen und Wegrändern 15<br />
Brachen EE5 Grünlandbrachen im Krautstadium, mäßig trocken bis frisch 20<br />
Obstwiesen HK22 Streuobstwiesen mit alten Hochstämmen 23<br />
Gehölzstreifen BB1 Gebüsche mit überwiegend standorttypischen Gehölzen 20<br />
Baumhecke BD52 überwiegend standorttypisch, mittleres Baumholz 23<br />
Baumhecke an Straßen<br />
BD72 überwiegend standorttypisch, mittleres Baumholz 20<br />
Baumhecke an Straßen<br />
BD73 überwiegend standorttypisch, starkes Baumholz 24<br />
Baumreihe, -gruppe,<br />
Einzelbaum<br />
BF31 überwiegend standorttypisch, geringes Baumholz 17<br />
Baumreihe, -gruppe,<br />
Einzelbaum<br />
BF33 überwiegend standorttypisch, mittleres Baumholz 18<br />
Baumreihe, -gruppe,<br />
Einzelbaum<br />
BF33 überwiegend standorttypisch, starkes Baumholz 21<br />
Ackergraben FN3 eutroph 16<br />
Fließgewässer FV3 temporäres Fließgewässer, eutroph 22<br />
Tümpel FD3 Kleingewässer, eutroph, zeitweise wasserführend 20<br />
Durch die geplante Bebauung sind neben Äckern und Grünland auch eine kleinere Obstwiese <strong>am</strong><br />
Röhrkesweg sowie feuchteres Grünland mit Tümpel nördliche des Melkenwegs betroffen. Nahezu<br />
alle Alleebäume an der Lehmbrakener Straße bleiben erhalten, jedoch werden einzelne Bäume an<br />
den geplanten neuen Straßeneinfahrten fallen. Im Rahmen der notwendigen Bodensanierung (Altlastenflächen)<br />
muss auf diesen Flächen die Gehölzsubstanz komplett entfallen, betroffen sind<br />
hiervon Altbäume, Baumreihen und -hecke sowie die Streuobstwiese <strong>am</strong> Röhrkesweg. Weitere<br />
Bäume <strong>am</strong> Röhrkesweg werden fallen, da sie direkt auf den Baugrenzen stocken und die Neuplanung<br />
der Straße behindern. Westlich der Lehmbrakener Straße bleiben die Gehölze weitgehend<br />
unverändert, vereinzelt fallen Bäume im geplanten Wohnbaugebiet und an dem Melkenweg. Entlang<br />
des Gewässers 149 bleiben die Gehölze im wesentlichen erhalten und werden in die geplanten<br />
Grünzonen integriert.<br />
5.3 Bewertung des Landschaftsbilds<br />
Die Landschaft um <strong>Haltern</strong> - Sythen ist gekennzeichnet durch die landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />
zwischen Kiefern- oder Kiefernmischwäldern auf sandigem Grund und die zahlreichen Stillgewässer<br />
für die Trinkwassergewinnung bzw. zur Sand- und Kiesabgrabung. Im Untersuchungsgebiet<br />
selbst dominieren Grünland- und Ackerflächen. Die Allee an der Lehmbrakener Straße und<br />
markante Einzelgehölze <strong>am</strong> Gewässer 149 bewirken eine K<strong>am</strong>merung des Geländes. Die westlichen<br />
und östlichen Flächen (im Elterbreischlag und Seuchengarten) sind ansonsten offen, während<br />
der in der Mitte liegende Bereich (Eltritt) kleinräumig gegliedert ist. Das Gebiet entspricht d<strong>am</strong>it<br />
im Kleinen der in der Westfälischen Tieflandsbucht typischen Münsterländer Parklandschaft.<br />
Der <strong>Plan</strong>bereich ist nach Westen, Norden und Osten durch die vorhandenen Verkehrswege mit<br />
ihren Böschungen von den jenseits liegenden Freiflächen optisch abgegrenzt. Charakteristisch ist<br />
die Stadtrandlage mit dem Übergang von besiedelten Flächen zu freier Landschaft. Die Wohngebiete<br />
des Ortsteils Sythen reichen bis in den südlichen und südöstlichen Grenzbereich des <strong>Plan</strong>gebietes.
öKon GmbH, Münster Seite 23<br />
Der Raum <strong>Haltern</strong> mit der Hohen Mark gehört zu den bevorzugten Erholungsgebieten der Bevölkerung<br />
des Ruhrgebiets. Der besondere Wert als Erholungsraum besteht in den größeren zus<strong>am</strong>menhängenden<br />
Waldgebieten. Das direkte Eingriffsgebiet stellt in diesem Kontext eine Verbindung<br />
zwischen den Waldbereichen im Westen und Osten von Sythen dar und erfüllt wichtige Funktionen<br />
als Freiraum zwischen den Siedlungsgebieten von Sythen und Lehmbraken. Seine Bedeutung wird<br />
allerdings durch die isolierte Lage - insbesondere aufgrund der Trassenführung der Landstraße L<br />
652 - gemindert. Unter diesem Gesichtspunkt ist die Ausdehnung der Wohnbebauung bis an die L<br />
652 heran vertretbar, solange die Verbindungsfunktion für den Erholungsbereich erhalten bleibt.<br />
5.4 Vorhandene Beeinträchtigungen / Vorbelastungen<br />
Bei der Bewertung der Auswirkungen des geplanten Eingriffs auf die Schutzfunktionen und -<br />
potentiale des Untersuchungsgebietes muss die vorhandene Grundbelastung berücksichtigt werden.<br />
Diese spiegelt sich in der Beschreibung des ökologischen Ist-Zustands wider, da die bestehende<br />
Situation eines Raumes immer auch aus den Belastungen seiner Potentiale und Ressourcen<br />
resultiert. Folgende Beeinträchtigungen und Störungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild<br />
liegen im Gebiet vor:<br />
• z.T. Intensivlandwirtschaft mit hohen Nähr- und Schadstoffeinträgen in Boden und Grundwasser<br />
• Biotopzerschneidung und Isolation von potentiell wertvollen Biotopstrukturen durch gebietsbegrenzende<br />
Verkehrswege (Straßen, Bahngleise)<br />
• Flächenversiegelung durch vorhandene Gebäude und Verkehrswege<br />
• Emissionsbelastungen durch Verkehr (Lärm, Abgase) von der Sythener Straße und der Eisenbahnstrecke<br />
Wanne-Eickel - Bremen<br />
• Schall- und Lärmeintrag von der Sportanlage östlich des Brinkwegs<br />
• Eintrag von Geruchsemissionen durch südlich des <strong>Plan</strong>gebiets liegende landwirtschaftliche<br />
Betriebe<br />
• naturferner Ausbauzustand des Gewässers Nr. 149<br />
• Bodenbelastung durch Altlasten<br />
6 Bewertung des Eingriffs<br />
6.1 Ermittlung des Kompensationsbedarfs<br />
Die Biotope bzw. ihre Funktion wurden nach der einfachen Bewertungsmethode der Naturschutzrechtlichen<br />
Eingriffsregelung des Kreises Recklinghausen (1996) beurteilt. Ziel der Naturschutzrechtlichen<br />
Eingriffsregelung ist die Überprüfung des Umfanges von Kompensationsmaßnahmen<br />
bezüglich der Biotopfunktion. Sonstige Funktionen werden als Aufschläge oder Abzüge bei den<br />
Biotopwerten indirekt berücksichtigt.<br />
Im Zuge der <strong>Plan</strong>ung wurde ersichtlich, dass das Gewässer 249 verlegt werden muss. Hierfür<br />
wurde eine wasserwirtschaftliche <strong>Plan</strong>ung und ein eigener <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />
(ÖKOPLAN 2005) beigebracht, die Eingriffs-Ausgleichsbilanz „Verlegung des Gewässers 249“ erfolgte<br />
ebenfalls nach dem Recklinghäuser Biotopwertverfahren und fließt in die nachstehende Bilanz<br />
mit ein. Unberücksichtigt bleibt jedoch der Bereich östlich der Eisenbahn, da dieser nicht Bestandteil<br />
des Bebauungsplangebiets ist.<br />
Der ges<strong>am</strong>te <strong>Plan</strong>bereich „Bachlauf + RRB“ wird ansonsten im hier vorliegenden LBP nur noch<br />
nachrichtlich erwähnt; die grünordnerische Entwicklung der Bachflächen mit RRB ist dem LBP von<br />
ÖKOPLAN (2005) zu entnehmen.
öKon GmbH, Münster Seite 24<br />
Nutzungs-/Biotoptyp Wertfaktor Fläche vorher Fläche nachher<br />
(nach Biotopwertliste) (inkl. Auf- u.<br />
Abwertung)<br />
BESTAND<br />
genehmigte Flächen nach §34<br />
BauGB<br />
Größe (m 2 ) Biotopwert Größe (m 2 ) Biotopwert<br />
0 12.273 0<br />
Verkehrsfläche, versiegelt 0 8.711 0<br />
Straßenrand, Bankette 0,4 1.664 666<br />
Gebäude -0,5 1.192 -596<br />
Zier- und Nutzgarten 2 5.038 10.076<br />
Acker, intensiv 1 92.838 92.838<br />
Wirtschaftsgrünland, intensiv 2 85.698 171.396<br />
Bach, Gräben 3 2.698 8.094<br />
Teich 3 375 1.125<br />
Gehölze<br />
Summe/Übertrag 210.487<br />
Gehölzhecken 5 870 4.350<br />
132 Bäume 1. Ordnung (a 50 m2) 7 6.600 46.200<br />
28 Bäume 2. Ordnung (a 30 m2) 7 840 5.880<br />
PLANZUSTAND<br />
genehmigte Flächen nach §34<br />
BauGB<br />
0 12.273 0<br />
Verkehrsfläche, versiegelt 0 26.584 0<br />
Fußwege, geschottert 0,3 709 213<br />
Wohngebiet, versiegelt (GRZ<br />
0,4)*)<br />
-0,5 35.347 -17.674<br />
Nebenanlagen Wohngebiet 0 23.564 0<br />
Garten Wohngebiet 2 58.911 117.822<br />
Aufforstung Wald 3,5 19.515 68.303<br />
öffentl. Grün, Gartenanlage 2 13.493 26.986<br />
Wohnhäuser, vorhanden -0,5 174 -87<br />
Bilanz Ökoplan (2005)<br />
Gewässer mit Randstreifen 3,5 11.782 41.237<br />
RRB 4 4.260 17.040<br />
Aufforstung 3,5 525 1.838<br />
Hecke 3 780 2.340<br />
Grünfläche 2 1.764 3.528<br />
Schotterweg 0,3 806 242<br />
Summe/Übertrag 210.487<br />
Gehölze, vorhanden<br />
61 Bäume 1. Ordnung (a 50 m²) 7 3.050 21.350<br />
43 Bäume 2. Ordnung (a 30 m²) 7 1.290 9.030<br />
Gehölze, geplant<br />
18 Bäume 1. Ordnung (a 50 m²) 2,5 900 2.250<br />
134 Bäume 2. Ordnung (a 30 m²) 2,5 4.020 10.050<br />
Ökoplan:<br />
11 Bäume 2. Ordnung (a 30 m²) 2,5<br />
330 825<br />
Summe/Übertrag 210.487 210.487<br />
Ges<strong>am</strong>t<br />
biotopwert<br />
339.363 305.292
öKon GmbH, Münster Seite 25<br />
Biotopwertdifferenz<br />
-34.071<br />
Tab. 5: Berechnung von Kompensationsfläche und Kompensationswert<br />
*) Die GRZ 0,4 schlüsselt sich in <strong>Haltern</strong> stadteinheitlich wie folgt auf:<br />
30% Bebauung (0,3), 20% Nebenanlagen (0,2), 50% Garten (0,5)<br />
Die Bilanz ÖKOPLAN (2005) ist farblich unterlegt.<br />
Der Eingriff verursacht eine Kompensationsdefizit von -34.071 Punkten, das extern zu kompensieren<br />
ist. Über Art und Umfang der extern zur Verfügung stehenden Flächen und Maßnahmen<br />
können derzeit keine Aussagen getroffen werden.<br />
7 Konfliktminderung<br />
Aus der Konfliktanalyse lassen sich Vorschläge zur Minderung der Eingriffsfolgen ableiten. Eine<br />
direkte Konsequenz der Eingriffsintensität ist zunächst die Bereitstellung von Kompensationsflächen,<br />
um die Folgen des Vorhabens zu reduzieren. Auf diesen Flächen werden Maßnahmen <strong>zum</strong><br />
Schutz der Natur und Pflege der Landschaft durchgeführt. Darüber hinaus können innerhalb des<br />
<strong>Plan</strong>gebiets Maßnahmen realisiert werden, die zur Konfliktminderung beitragen.<br />
• Reduzierung der Flächenversiegelung auf das unbedingt notwendige Maß<br />
• maximal erreichbare Versickerung der gebietseigenen Niederschlagswässer (z.B. von Dachflächen)<br />
innerhalb des Geländes<br />
• Erhalt vorhandener Gehölzstrukturen und frühestmögliche Pflanzung neuer Bäume<br />
• Gehölzanpflanzungen zur Verbesserung des Kleinklimas und zur Sichtverschattung, Verwendung<br />
bodenständiger Arten. Bepflanzung <strong>zum</strong> frühestmöglichen Zeitpunkt<br />
• Anpflanzung von Gehölzriegeln zur Schallbegrenzung von Verkehrswegen (Sythener Straße,<br />
Eisenbahn)<br />
• Förderung von Dach und Fassadenbegrünung<br />
• Vermeidung großflächiger Werbeträger und Leuchtrekl<strong>am</strong>etafeln <strong>zum</strong> Schutz von nachtaktiven<br />
Insekten<br />
• Berücksichtigung der DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen“<br />
bei den Bauarbeiten<br />
8 Unvermeidbare Beeinträchtigungen<br />
Durch die Errichtung eines neuen Wohnbaugebiets sind trotz konfliktmindernder Maßnahmen folgende<br />
unvermeidbare Beeinträchtigungen zu erwarten:<br />
• Veränderungen der Bodenstruktur durch Verdichtung, Umlagerung bzw. Zerstörung gewachsener<br />
Bodenschichten sowie der Bodenverlust durch Abtransport während der Baumaßnahmen.<br />
Diese Auswirkungen sind nur in sehr geringem Maße zu reduzieren, z.B. durch möglichst<br />
schmale Zufahrtsstraßen während der Bauzeit.<br />
• Abnahme der Grundwasserneubildung (und ggf. Absenkung der Grundwasserstände) durch<br />
zusätzliche Flächenversiegelung. Eine weitgehende Versickerung anfallender Niederschlagswässer<br />
reduziert den Effekt.<br />
• Der wohnsiedlungseigene Verkehr bedingt eine erhöhte Schadstoff- und Staubemission.
öKon GmbH, Münster Seite 26<br />
• Das Landschaftsbild der Standrandlage vom Ortsteil Sythen wird durch die geplante Bebauung<br />
stark verändert. Durch Erhalt und Neuanlage belebender und landschaftsgliedernder Elemente<br />
kann dieser Effekt nur gemindert werden.<br />
8.1.1 Bodenaushub<br />
Der anfallende Boden wird <strong>zum</strong> Ausgleich von Geländeunebenheiten bzw. für Geländeauffüllungen<br />
verwandt.<br />
9 Kompensationsmaßnahmen<br />
Rechtlich liegt nach dem Landschaftsgesetz NW ein Eingriff vor, wenn sowohl die Gestalt oder Nutzung von<br />
Grundflächen verändert wird als auch die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild<br />
erheblich beeinträchtigt werden kann.<br />
Ein Eingriff gilt dann als ausgeglichen, wenn nach Beendigung des Eingriffs keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes zurückbleiben. Kompensationsmaßnahmen sollen<br />
Beeinträchtigungen von konkret vorhandenen Funktionen oder Werten des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes<br />
wesentlich abmildern bzw. vollständig aufheben. Im juristischen Sinn ist der erforderliche Ausgleich<br />
erreicht, wenn alle erheblichen Beeinträchtigungen auf ein unerhebliches Maß gesenkt werden können.<br />
Im ökologischen Sinn ist ein Ausgleich praktisch nicht zu erzielen, denn der größte Teil der Eingriffsfolgen<br />
ist irreversibel. Realisierbar ist immer nur eine annähernde Kompensation der Eingriffsfolgen, wobei der<br />
Ausgleich nur bezüglich ausgewählter Funktionen oder Werte erfolgt und in der Konsequenz andere Funktionen<br />
oder Werte ohne Kompensation bleiben. Hinsichtlich des Landschaftsbildes ist neben der Wiederherstellung<br />
als Ausgleich auch die landschaftsgerechte, d.h. für den Naturraum typische Neugestaltung zugelassen.<br />
Die Kompensation soll möglichst im vom Eingriff betroffenen Raum erfolgen und im unmittelbaren Zus<strong>am</strong>menhang<br />
mit dem Eingriff stehen.<br />
9.1 Interne Kompensation<br />
Als interne Kompensationsmaßnahmen sind vorgesehen:<br />
• Umsetzung der Gestaltungsmaßnahmen <strong>am</strong> Gewässer 249 und RRB gemäß dem LBP von<br />
ÖKOPLAN (2005)<br />
• flächige Anpflanzung eines baumheckenartigen Gehölzstreifens zwischen de Sythener Straße<br />
und dem geplanten Wohnbaugebiet<br />
• flächige Anlage eines begehbaren Grünstreifens im westlichen <strong>Plan</strong>bereich, Einsaat mit RSM,<br />
gestreuten Anpflanzung von Bäumen (2. Ordnung)<br />
• Entwicklung des aufzugebenden Gewässerverlaufs 249 im östlichen <strong>Plan</strong>bereich, Anpflanzung<br />
von Solitärbäumen und Baumgruppen (Bäume 1. und 2. Ordnung), Einsaat von RSM<br />
• Anpflanzung einer Baumreihe (8 Bäume 1. Ordnung) <strong>am</strong> Brinkweg<br />
• gestreute Anpflanzung von Straßenbäumen im Wohnbaugebiet (Bäume 2. Ordnung)<br />
• flächige Aufforstung von Grünland<br />
9.1.1 Anpflanzung von Gehölzen<br />
Feldgehölze, Ufergehölze, Gebüsche und (Baum-) Hecken zeichnen sich durch vielfältige ökologische<br />
Funktionen aus. Sie dienen als Ansitz- (Sing-) warte, bieten Tieren Deckung und Schutz vor<br />
Witterung und Fressfeinden, dienen verschiedenen Tieren als Ganz- oder Teillebensraum oder<br />
auch als Nahrungsbiotop und erhöhen insges<strong>am</strong>t die Vernetzungs- und Ausbreitungsmöglich-
öKon GmbH, Münster Seite 27<br />
keiten sowohl von Tieren als auch von Pflanzen. Sie schützen vor Wind und tragen zur Verbesserung<br />
des Klimas bei, indem sie Luftschadstoffe filtern, die Luftfeuchtigkeit erhöhen und sommerliche<br />
Temperaturen durch Beschattung und Transpirationskühlung herabsetzen.<br />
Hecken und Gebüsche beherbergen nahezu das ges<strong>am</strong>te Spektrum an heimischen Strauch- und<br />
Baumarten der jeweiligen Landschaft. Sie sind um so artenreicher und vielgestaltiger, je älter sie<br />
sind. Alte Hecken leisten d<strong>am</strong>it auch einen wichtigen Beitrag zur Ausbreitung und <strong>zum</strong> Fortbestand<br />
von Wildarten und -formen. Daneben dienen diese vom wirtschaftenden Menschen weniger beeinflussten<br />
Flächen in der intensiv genutzten, an Wildpflanzen und -tieren stark verarmten Agrarlandschaft<br />
etlichen Arten als Refugialräume, in die sie sich zurückziehen und von denen aus sie sich<br />
wieder ausbreiten können (BOHN & KRAUSE 1989). Im Hinblick auf den Biotopverbund ist eine netzförmige<br />
Verknüpfung mit bestehenden linienförmigen Strukturen anzustreben (BLAB 1986; BOHN &<br />
KRAUSE 1989).<br />
Bei der Anlage der Hecken sind einige grundsätzliche Vorgaben zu beachten. Die Auswahl der<br />
Gehölze sollte bodenständige Arten umfassen (s. Pflanzliste, Anhang), da derartige Bäume und<br />
Sträucher die Nahrungsansprüche hier beheimateter Tiere erfüllen und die Entwicklung naturnaher<br />
Pflanzengesellschaften ermöglichen. Darüber hinaus versprechen sie guten Erfolg bei der Anpflanzung,<br />
weil sie den Standortbedingungen gewachsen sind. Innerhalb der Hecke/ des Feldgehölzes<br />
ist auf eine möglichst große Strukturvielfalt zu achten. Dazu tragen verschieden alte<br />
Entwicklungsstadien der Bäume oder Sträucher, eine bunte floristische Zus<strong>am</strong>mensetzung und ein<br />
stufiger Aufbau mit unterschiedlich hohen Überhältern in unregelmäßigen Abständen bei. Auf der<br />
zu Ackerflächen gelegenen Heckenseite sind 1-1,5 m Platz für einen krautigen Saum zu belassen.<br />
Hecken und Gehölzstreifen bedürfen jahrelang kaum einer Pflege. Sie sollten lediglich alle 10 - 25<br />
Jahre auf den Stock gesetzt werden. Diese Maßnahme muss abschnittsweise erfolgen, da sie einen<br />
erheblichen Eingriff in die Lebensgemeinschaft darstellt. In einer Heckenzeile wird in einem<br />
Jahr nur ca. ein Drittel des Bestandes auf diese Weise verjüngt, punktuell bleiben Überhälter stehen.<br />
Derartige Maßnahmen sind - entsprechend den Naturschutzregelungen - nur im Winter vorzunehmen<br />
(BLAB et al. 1989).<br />
Als Schutz gegen Verbiss und Fegen müssen die Hecken für einen Zeitraum von mindestens 5<br />
Jahren eingezäunt werden.<br />
9.2 Externe Kompensation<br />
Insges<strong>am</strong>t ist ein Kompensationsdefizit von -34.071 Punkten extern auszugleichen. Externe Kompensationsflächen<br />
und -maßnahmen sind derzeit nicht bekannt.<br />
9.3 Festsetzungsvorschläge<br />
Öffentliche und private Grünflächen, wie Parkanlage, Dauerkleingärten, Sport-, Spiel, Zelt- und<br />
Badeplätze, Friedhöfe nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB<br />
• flächige Anlage eines begehbaren Grünstreifens, Einsaat mit RSM, gestreute Anpflanzung von<br />
Bäumen (2. Ordnung)<br />
• Entwicklung des aufzugebenden Gewässerverlaufs 249 im östlichen <strong>Plan</strong>bereich, Anpflanzung<br />
von Solitärbäumen und Baumgruppen (Bäume 1. und 2. Ordnung), Einsaat von RSM<br />
• Spielplatz im Wohnbaugebiet, Anpflanzung von Bäumen (2. Ordnung)<br />
Wasserflächen sowie Flächen für die Wasserwirtschaft, für Hochwasserschutzanlagen und für die<br />
Regelung des Wasserabflusses nach § 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB<br />
• Umsetzung der Gestaltungsmaßnahmen <strong>am</strong> Gewässer 249 und RRB gemäß dem LBP von<br />
ÖKOPLAN (2005)
öKon GmbH, Münster Seite 28<br />
Fläche und Maßnahme <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />
nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB<br />
• flächige Anpflanzung eines baumheckenartigen Gehölzstreifens zwischen der Sythener Straße<br />
und dem geplanten Wohnbaugebiet<br />
• flächige Aufforstung von Grünland (Reduzierung von Verkehrsimmissionen) nördlich Melkenweg<br />
Flächen für Anpflanzung von Bäume, Sträucher u.a. sowie Bindungen für Pflanzungen und für die<br />
Erhaltung von Bäumen, Sträuchern u.a. Bepflanzungen sowie von Gewässern nach § 9 Abs. 1 Nr.<br />
25a/b BauGB Anpflanzungen<br />
• Anpflanzung einer Baumreihe (8 Bäume 1. Ordnung) <strong>am</strong> Brinkweg<br />
• gestreute Anpflanzung von Straßenbäumen im Wohnbaugebiet (Bäume 2. Ordnung)<br />
• Schutz vorhandener Bäume und Vegetationsbestände bei Bauarbeiten gem. DIN 18920<br />
• Freihaltung vorhandener und anzulegender Vegetationsflächen von Fahr- und Lagerflächen für<br />
Baustelleneinrichtungen, Inanspruchnahme nur in begründeten Ausnahmefällen.<br />
9.4 Zeitlicher Ablauf der Kompensationmaßnahmen<br />
Nach erteilter Baugenehmigung sollen direkt die erforderlichen Maßnahmen für durchzuführende<br />
Kompensationspflanzungen getroffen werden. Die Pflanzungen sollen <strong>zum</strong> frühestmöglichen Zeitpunkt,<br />
d.h. in der nächsten Pflanzperiode (November bis März) erfolgen.<br />
Als Schutz gegen Verbiss und Fegen müssen die Hecken für einen Zeitraum von mindestens 5<br />
Jahren mit Wildschutzzäunen eingezäunt werden.<br />
10 Zus<strong>am</strong>menfassung<br />
Im vorliegenden LBP <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 70 „Elterbreischlag“ wurde der durch das Vorhaben<br />
zu erwartende Eingriff in Naturhaushalt und Landschaftsbild geprüft. Es wurden die von dem Neubaugebiet<br />
ausgehenden Einflüsse auf die abiotische und biotische Umwelt untersucht. Geländeuntersuchung<br />
und Auswertung dieser Daten lieferten die Basis für die anschließenden Abwägungsprozesse,<br />
in denen Maßnahmen erarbeitet wurden, die für einen Ersatz- oder Ausgleich bei geschädigtem<br />
Natur- und Landschaftshaushalt sorgen sollen. Für die ökologische Grundlagenerhebung<br />
wurde auf die erhobenen Daten von 1995 und 2003 zurückgegriffen.<br />
Die im Untersuchungsgebiet vorhandenen Biotoptypen sind <strong>zum</strong> überwiegenden Teil deutlich<br />
anthropogen geprägt, d.h. gängige Bestandteile der Agrarlandschaft und dementsprechend weder<br />
selten noch empfindlich. Die Strukturvielfalt im Gebiet rührt von den verschiedenartigen Gehölzen<br />
(insbesondere Eichen und Winterlinden) her.<br />
Die Hauptvorbelastung des <strong>Plan</strong>bereichs hinsichtlich des Naturhaushaltes und Landschaftsbild ist<br />
in seiner Isolation durch vorhandene Verkehrwege zu sehen. Die Bedeutung des Gebiets liegt in<br />
seiner Funktion als siedlungsnaher Freiraum und lokaler Klimaausgleichs- und Naherholungsbereich.<br />
Im vorliegenden LBP wurde der durch die geplante Wohnbebauung verursachte Eingriff in Naturhaushalt<br />
bzw. Landschaftsbild bilanziert und es wurden Maßnahmen erarbeitet, die den Eingriff in<br />
geeigneter Form kompensieren können. Des weiteren wurden konfliktmindernde Maßnahmen dargestellt.<br />
Durch grünordnerische Festsetzungen sind die Kompensationsmaßnahmen in den B-<strong>Plan</strong><br />
integriert.
öKon GmbH, Münster Seite 29<br />
Von der Baumaßnahme sind überwiegend landwirtschaftliche Nutzflächen direkt betroffen, die hinsichtlich<br />
ihrer Biotopfunktion als geringwertig anzusehen sind. Der Eingriff in das Landschaftsbild<br />
besteht in der Erweiterung geschlossenen Siedlungsbereiche in ländlichen Freiraum, wobei dieser<br />
im Gebiet Elterbreischlag per se durch die Sythener Straße begrenzt ist. Durch die vorgesehenen<br />
Pflanzmaßnahmen wird der Eingriff in das Landschaftsbild gemindert.<br />
Als interne Kompensationsmaßnahmen sind verschiedene Anpflanzungen (Feldgehölz, Baumgruppen,<br />
Einzelbäume), die Entwicklung des verlegten Gewässerlaufs 249 sowie die Anlage von<br />
begehbaren Grünstreifen bzw. -flächen im <strong>Plan</strong>gebiet vorgesehen.<br />
Trotz interne Pflanzmaßnahmen verbleibt ein Kompensationsdefizit von -34.071 Wertpunkten,<br />
das extern auszugleichen ist. Über Art und Umfang der extern zur Verfügung stehenden Flächen<br />
und Maßnahmen können derzeit keine Aussagen getroffen werden.<br />
11 Literatur<br />
BEZIRKSREGIERUNG MÜNSTER (2004): Gebietsentwicklungsplan. Teilabschnitt „Emscher-Lippe“.<br />
BLAB, J. & Kudrna, O. (1992): Hilfsprogr<strong>am</strong>m für Schmetterlinge: Ökologie und Schutz von Tagfaltern<br />
und Widderchen. Kilda-Verlag. Greven.<br />
BLAB, J. (1989): Grundlagen des Biotopschutzes für Tiere. Hrsg: Bundesforschungsanstalt für Naturschutz<br />
und Landschaftsökologie Bad Godesberg. Schriftenreihe f. Landschaftspflege und<br />
Naturschutz H.24.<br />
BOHN, U. & Krause, A. (1989): Gehölze in der Landschaft. - AID Heft 1039.<br />
BÖRDING, L. (1995): Grundlagenuntersuchung im Zus<strong>am</strong>menhang mit der Erstellung des B-<strong>Plan</strong>es<br />
für den Bereich „Elterbreischlag“: Prüfung der Versickerungsfähigkeit der anstehenden Böden<br />
entsprechend ATV-Arbeitsblatt A 138.<br />
BURRICHTER, E.; Pott, R.; Furch, H. (1988): Potentiell Natürliche Vegetation. Geographischlandeskundlicher<br />
Atlas von Westfalen, Themenbereich Landesnatur, Münster.<br />
DEUTSCHER WETTERDIENST (HRG.) (1989): Klimaatlas Nordrhein Westfalen, Offenbach.<br />
KREIS RECKLINGHAUSEN (1996): Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung. Bewertungsmethode.<br />
KVR (Hrg.) (1992): Synthetische Klimafunktionskarte Ruhrgebiet. Kommunalverband Ruhrgebiet,<br />
Essen.<br />
LÖBF (1999): Rote Liste der gefährdeten Pflanzen und Tiere in Nordrhein-Westfalen. 3. Fassung.<br />
Schriftenreihe der Landesanstalt für Ökologie, Landschaftsentwicklung und Forstplanung Nordrhein-Westfalen.<br />
Band 17. Recklinghausen.<br />
LÖLF (1986) (Hrg.): Rote Liste der in Nordrhein-Westfalen gefährdeten Pflanzen und Tiere. Schriftenreihe<br />
der Landesanstalt für Ökologie, Landschaftsentwicklung und Forstplanung Nordrhein-<br />
Westfalen, Recklinghausen.<br />
LUDWIG, D. (1991): Methode zur ökologischen Bewertung der Biotopfunktion von Biotoptypen. Bochum.<br />
MÜLLER-WILLE, W. (1966): Bodenplastik und Naturräume Westfalens. Spieker Bd. 14, Landeskundliche<br />
Beiträge u. Berichte, Münster.<br />
NABU (1993): Vogelleben zwischen Ems und Emmerbach, Die Vögel der Stadt Münster. Naturschutzbund<br />
Deutschland, Stadtverband Münster (Hrg.). Verlag Regensberg, Münster.<br />
NOWAK, E.; Blab, J.; Bless, R. (1994): Rote Liste der gefährdeten Wirbeltiere in Deutschland. Kilda<br />
Verlag, Greven.<br />
ÖKOPLAN (2005) Verlegung und naturnahe Umgestaltung des Gewässers 249 des Wasser- und<br />
Bodenverbands Unterer Heubach im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Elterbreischlag.<br />
<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong>. Rees.<br />
STADT HALTERN (2006): 39. Änderung des Flächennutzungsplanes „Elterbreischlag“.<br />
STADT HALTERN (1977): Flächennutzungsplan.
öKon GmbH, Münster Seite 30<br />
STADT HALTERN (1995): Städtebauliche Rahmenplanung <strong>Haltern</strong> - Sythen, Bereich „Elterbreischlag“.<br />
VON KÜRTEN, W. (1977): Die naturräumliche Gliederung Deutschlands. Blatt 95/96 Kleve/Wesel.<br />
Selbstverlag der Bundesanstalt für Landeskunde und Raumforschung, Bad Godesberg.<br />
Dieser Landschaftspflegerische <strong>Begleitplan</strong> wurde von dem Unterzeichner nach bestem Wissen<br />
und Gewissen unter Verwendung der im Text angegebenen Unterlagen erstellt.<br />
Miosga<br />
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger<br />
der Landwirtschaftsk<strong>am</strong>mer Nordrhein-Westfalen für<br />
Naturschutz, Landschaftspflege und Gewässerschutz
öKon GmbH, Münster Seite 31<br />
12 Anhang: Pflanzlisten<br />
Tab. 6: Empfehlenswerte Gehölzarten (nach BURRICHTER ET AL. 1988)<br />
deutscher N<strong>am</strong>e wiss. N<strong>am</strong>e Krone Höhe Bemerkungen<br />
Bäume 1.Ordn. (>25m)<br />
Bergahorn Acer pseudoplatanus 12-15 m 20-40 m empfindlich gegen Bodentrockenheit<br />
Esche Fraxinus excelsior 10-20 m 20-40 m stadtklimaverträglich, mäßig<br />
salztolerant<br />
Esskastanie Castanea sativa 10-15 m 10-35 m stadtklimaverträglich,<br />
Heimat: Mitteleuropa<br />
Rotbuche Fagus sylvatica 10-15m 30-40 m empfindlich gegen Abgase,<br />
Salz und Bodenverunreinigungen<br />
Stieleiche Quercus robur 10-15 m 20-40 m stadtklimafest, immissionsresistent,<br />
mäßig salzverträglich<br />
Traubeneiche Quercus petreae 15-20 m 20-40 m stadtklimaresistent<br />
Bäume 2.Ordn. (
öKon GmbH, Münster Seite 32<br />
Tab. 6: Empfehlenswerte Gehölzarten (Fortsetzung)<br />
Mittelhohe und hohe Sträucher<br />
Atlantische Hülse Ilex aquifolium -4 m 2-10 m leidet unter Hitze und Trockenheit<br />
Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna 2-5 m 2-10 m stadtklimaverträglich, salz-<br />
agg.<br />
empfindlich<br />
Faulbaum Frangula alnus 2-4 m 2-7 m stadtklimaverträglich<br />
Hartriegel Cornus sanguinea 2-4 m 1-8 m stadtklimafest, anspruchslos<br />
Haselnuß Corylus avellana 4-6 m 4-9 m stadtklimaverträglich, auch<br />
als Straßenbepflanzung,<br />
salzempfindlich<br />
Pfaffenhütchen Euonymus europaeus 2-4 m 1,5-6 m unverträglich gegen Hitze +<br />
Trockenheit<br />
Sanddorn Hippophae rh<strong>am</strong>noides 2-3 m 1-10 m stadtklimaresistent, salzverträglich,<br />
nicht in der Nähe<br />
von Geh- u. Radwegen<br />
(hebt Belag)<br />
Zweigriffliger Weißdorn Crataegus laevigata<br />
agg.<br />
Niedrigwüchsige Straucharten<br />
3-6 m 3-8 m salz- und windempfindlich<br />
Besenginster Saroth<strong>am</strong>nus scoparius 1-2 m 0,5-2 m nicht windfest<br />
Brombeere Rubus fructicosus - - -<br />
Heckenkirsche Lonicera xylosteum 1-3 m 1-3 m stadtklimaresistent, mäßig<br />
salzverträglich<br />
Hundsrose Rosa canina 1-3 m 1-3 m stadtklimafest<br />
Kratzbeere Rubus caesius - - -<br />
Rote Johannisbeere Ribes rubrum/silvestre - - -<br />
Schlehe Prunus spinosa 1-4 m 1-4 m stadtklimaverträglich<br />
Schneeball Viburnum opulus 2-4 m 2-4 m -<br />
Waldgeißblatt Lonicera periclymenum - -6 m stadtklimafest
öKon GmbH, Münster Seite 33<br />
12.1 Punktuelle Anpflanzungen (Solitärbäume, Baumgruppen und –reihen)<br />
12.1.1 Grünflächen, Spielplatz<br />
Als Pflanzen können vorgesehen werden:<br />
Abk. deutscher N<strong>am</strong>e wiss. N<strong>am</strong>e Anzahl<br />
Bäume 1. Ordnung<br />
Ei Stieleiche Quercus robur 3<br />
Bäume 2. Ordnung<br />
Ee Eberesche Sorbus aucuparia 8<br />
Fa Feldahorn Acer c<strong>am</strong>pestre 8<br />
Hb Hainbuche Carpinus betulus 9<br />
Tk Traubenkirsche Prunus padus 8<br />
Vk Vogelkirsche Prunus avium 8<br />
Summe 44<br />
Pflanzgrößen: • Stieleiche, 2x verpflanzt<br />
ansonsten Heister mit Ballen, 2 x verpflanzt, 125/150 cm und<br />
Hochst<strong>am</strong>m 3 x v., 16-18<br />
12.1.2 Bäume <strong>am</strong> Parkplatz Brinkweg<br />
Als Pflanzen sind vorzusehen:<br />
Abk. deutscher N<strong>am</strong>e wiss. N<strong>am</strong>e Anzahl<br />
Bäume 1. Ordnung<br />
Ei Stieleiche Quercus robur 8<br />
Summe 8<br />
Pflanzgröße: Hochst<strong>am</strong>m 3 x v. 18-20<br />
12.1.3 Straßenbäume im Wohnbaugebiet<br />
Als Pflanzen sind vorzusehen:<br />
Abk. deutscher N<strong>am</strong>e wiss. N<strong>am</strong>e Anzahl<br />
Bäume 2. Ordnung<br />
Fa Feldahorn Acer c<strong>am</strong>pestre 16<br />
Sa Spitzahorn Acer platanoides 16<br />
Hb Hainbuche Carpinus betulus 16<br />
Bh Baum-Hasel Corylus colurna 15<br />
Wb Wildbirne Pyrus calleryana ‚Chanticleer’ 15<br />
Summe 78<br />
Pflanzgröße: Hochst<strong>am</strong>m 3 x v., 18-20
öKon GmbH, Münster Seite 34<br />
12.1.4 Bachauengehölze / Bäume <strong>am</strong> Regenrückhaltebecken (RRB)<br />
Als Pflanzen sind vorzusehen:<br />
Abk. deutscher N<strong>am</strong>e wiss. N<strong>am</strong>e Anzahl<br />
Bäume 1. Ordnung<br />
Ei Stieleiche Quercus robur 3<br />
Sw Silberweide Salix alba 2<br />
Es Esche Fraxinus exelsus 2<br />
Bäume 2. Ordnung<br />
Zp Zitterpappel, Espe Populus tremula 5<br />
Bw Bruchweide Salix fragilis 5<br />
Kw Korbweide Salix vivimalis 5<br />
Saw Sal-Weide Salix caprea 4<br />
Ee Eberesche Sorbus aucuparia 4<br />
Tk Traubenkirsche Prunus padus 4<br />
Summe 34<br />
Pflanzgröße: Heister mit Ballen, 2 x verpflanzt, 125/150 cm<br />
12.2 Flächige Aufforstungen<br />
12.2.1 Baumheckenartige Aufforstung im Winkel Brinkweg / Sythener Straße<br />
Auf den Pflanzflächen an der Sythener Straße soll u.a. aus Immissionsschutzgründen eine<br />
baumheckenartige Aufforstung durchgeführt werden. Die Aufforstung erfolgt im Reihen- &<br />
Quadratverband (1 Pflanze pro m 2 ). Die Anordnung der Pflanzen ist freigestellt und muss den<br />
örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.<br />
Pflanzenart<br />
Pflanzenart<br />
für<br />
Abk. deutscher N<strong>am</strong>e<br />
wissenschaftl. N<strong>am</strong>e 200 m 2<br />
für<br />
10.236 m 2<br />
SL Schlehe Prunus spinosa 24 1.228<br />
WD Weißdorn Crataegus monogyna 30 1.535<br />
HU Hundsrose Rosa canina 20 1.024<br />
HA Hasel Corylus avellana 30 1.535<br />
HR Roter Hartriegel Cornus sanguinea 16 819<br />
SH Schwarzer Holunder S<strong>am</strong>bucus nigra 16 819<br />
PF Pfaffenhütchen Euonymus europaeus 12 614<br />
STEI Stieleiche Quercus robur 8 409<br />
FA Feldahorn Acer c<strong>am</strong>pestre 14 717<br />
HB Hainbuche Carpinus betulus 16 819<br />
ES Esche Fraxinus excelsior 8 409<br />
KD Kreuzdorn Rh<strong>am</strong>nus cathartica 6 308<br />
Summe 200 10.236<br />
Pflanzgrößen: • Stieleiche, 2x verpflanzt<br />
Hainbuche, 2x verpflanzt<br />
Heister mit Ballen, 125/150 cm<br />
• alle anderen Gehölze 2x verpflanzt<br />
ohne Ballen, 60/100 cm
öKon GmbH, Münster Seite 35<br />
12.2.2 Baumheckenartige Aufforstung im Winkel Lehmbrakener Straße / Sythener Straße<br />
Auf den Pflanzflächen an der Sythener Straße soll u.a. aus Immissionsschutzgründen eine<br />
baumheckenartige Aufforstung durchgeführt werden. Die Aufforstung erfolgt im Reihen- &<br />
Quadratverband (1 Pflanze pro m 2 ). Die Anordnung der Pflanzen ist freigestellt und muss den<br />
örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.<br />
Pflanzenart<br />
Pflanzenart<br />
für<br />
Abk. deutscher N<strong>am</strong>e<br />
wissenschaftl. N<strong>am</strong>e 200 m 2<br />
für<br />
3.803 m 2<br />
SL Schlehe Prunus spinosa 24 456<br />
WD Weißdorn Crataegus monogyna 30 570<br />
HU Hundsrose Rosa canina 20 380<br />
HA Hasel Corylus avellana 30 570<br />
HR Roter Hartriegel Cornus sanguinea 16 304<br />
SH Schwarzer Holunder S<strong>am</strong>bucus nigra 16 304<br />
PF Pfaffenhütchen Euonymus europaeus 12 228<br />
STEI Stieleiche Quercus robur 8 153<br />
FA Feldahorn Acer c<strong>am</strong>pestre 14 266<br />
HB Hainbuche Carpinus betulus 16 304<br />
ES Esche Fraxinus excelsior 8 153<br />
KD Kreuzdorn Rh<strong>am</strong>nus cathartica 6 115<br />
Summe 200 3.803<br />
Pflanzgrößen: • Stieleiche, 2x verpflanzt<br />
Hainbuche, 2x verpflanzt<br />
Heister mit Ballen, 125/150 cm<br />
• alle anderen Gehölze 2x verpflanzt<br />
ohne Ballen, 60/100 cm<br />
12.2.3 Eichen-Feldgehölz zwischen nördlich Melkenweg Sythener Straße<br />
Auf der Pflanzfläche ist u.a. aus Immissionsschutzgründen eine flächige Entwicklung eines<br />
Feldgehölzes vorgesehen. Die Aufforstung soll im Reihen- & Quadratverband flächendeckend<br />
mit Eichen bepflanzt werden (1 Pflanze pro 2 m 2 ). Als Hauptbaum ist die Stieleiche (Quercus<br />
robur) mit einer 30 %-igen Beimischung von Hainbuchen (Carpinus betulus) vorgesehen.<br />
Pflanzenart<br />
Pflanzenart<br />
für<br />
Abk. deutscher N<strong>am</strong>e<br />
wissenschaftl. N<strong>am</strong>e<br />
200 m 2<br />
für<br />
5.283 m 2<br />
STEI Stieleiche Quercus robur 70 3.698<br />
HB Hainbuche Carpinus betulus 30 1.585<br />
Summe 100 5.283<br />
Pflanzgrößen: • Stieleiche, 2x verpflanzt<br />
Hainbuche, 2x verpflanzt<br />
Heister mit Ballen, 125/150 cm<br />
12.3 Lineare Anpflanzungen: Strauch- und Baumhecken<br />
12.4 Einsaat von Landschaftsrasen<br />
Nach Herstellung des RRB ist dessen Einsaat mit Landschaftsrasen vorgesehen. Hierdurch<br />
wird eine Pioniervegetation und vor allem der Aufwuchs von schnellwüchsigen Erlentrieben unterbunden,<br />
die in Folge kostenaufwendig und manuell entfernt werden müssten. Die gewählte<br />
Regelsaatmischung mit Wildkräutern wird den Bodenaufschluss schnell eingrünen, aber dauerhaft<br />
den Standorten angepassten Arten Platz machen. Nach relativ kurzer Zeit werden sich z.B.
öKon GmbH, Münster Seite 36<br />
an den dauerfeuchten Standorten Schilf- und Röhrichtpflanzen durchsetzen. Entsprechendes<br />
gilt für die Trockenstandorte.<br />
Der Rohbodenaufschluss ist in voller Flächengröße mit Landschaftsrasen einzusäen, hierfür ist<br />
die Regelsaatmischung – Standart mit Kräutern (RSM 7.1.2) – zu verwenden.<br />
Maßnahme Flächengröße<br />
(m²)<br />
• Einsaat öffentl. Grün - westlicher Bereich<br />
5.590<br />
• Einsaat öffentl. Grün - östlicher Bereich<br />
2.783<br />
Summe 8.324<br />
13 Kostenschätzung<br />
• Die Kostenschätzung für landschaftspflegerische Maßnahmen beinhaltet die Herstellung,<br />
Bepflanzung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege vorgesehener Grünflächen (Randgrün,<br />
Gehölzstreifen, Feldgehölze etc.), nicht enthalten sind Nebenkosten wie z.B. die Mehrwertsteuer.<br />
Als empirischer Mittelwert für die verschiedenen Pflanzmaßnahmen können pauschal<br />
12,50 €/m 2 veranschlagt werden.<br />
• Die Anpflanzung von Straßenbäume (Hochstämme 3 x v., 18-20) wird pauschal mit einem<br />
Stückpreis von 750,00 €/Baum veranschlagt.<br />
• Als empirischer Mittelwert für konventionelle Einsaaten mit handelsüblichen Saatmischungen<br />
(Hesa, RSM) ist mit rd. 0,50 €/m 2 zu veranschlagen.<br />
Nr. Interne Kompensationsmaßnahmen<br />
1<br />
2<br />
3<br />
Punktuelle Anpflanzungen: Solitärbäume,<br />
Baumgruppen und -reihen<br />
Flächengröße (m 2 ) Preis / m 2 Kosten<br />
oder<br />
Anzahl der Bäume<br />
(€) (€)<br />
• Grünflächen 44 750,00 € 33.000,00 €<br />
• Parkplatz <strong>am</strong> Brinkweg 8 750,00 € 6.000,00 €<br />
• Straßenbäume 78 750,00 € 58.500,00 €<br />
• Bäume <strong>am</strong> Gewässer / RRB 34 750,00 € 25.500,00 €<br />
Flächige Aufforstungen<br />
• Aufforstung im Winkel Brinkweg / Sythener<br />
Straße<br />
• Aufforstung im Winkel Lehmbrakener<br />
Straße / Sythener Straße<br />
• Eichenfeldgehölz zwischen Melkenweg<br />
und Sythener Straße<br />
Einsaaten<br />
10.236 12,50 € 127.950,00 €<br />
3.803 12,50 € 47.537,50 €<br />
5.283 12,50 € 66.037,50 €<br />
• flächige Einsaat Grünzug - West 5.590 0,50 € 2.795,00 €<br />
• flächige Einsaat Grünzug - Ost 2.783 0,50 € 1.391,50 €<br />
Summe 368.711,50 €