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Landschaftspflegerischer Begleitplan zum B-Plan ... - Haltern am See

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earbeitet für:<br />

Stadt <strong>Haltern</strong><br />

Amt für <strong>Plan</strong>ung und Umwelt<br />

Rochfordstr. 1<br />

45721 <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

bearbeitet von:<br />

öKon GmbH<br />

Dorotheenstr. 26a<br />

48145 Münster<br />

Tel.: 0251 / 13 30 28 -12<br />

Fax: 0251 / 13 30 28 -19<br />

9. Januar 2006<br />

<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

<strong>zum</strong><br />

B-<strong>Plan</strong> Nr. 70 „Elterbreischlag“<br />

in <strong>Haltern</strong>-Sythen


öKon GmbH, Münster Seite 2<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1 Vorhaben und Zielsetzung ......................................................................................4<br />

2 Allgemeine und naturräumliche Grundlagen.........................................................4<br />

2.1 Lage des <strong>Plan</strong>gebiets, Naturräumliche Einordnung ................................................................4<br />

2.2 Klima..............................................................................................................................................5<br />

2.3 Hydrologie, Oberflächengewässer.............................................................................................5<br />

2.4 Geologie, Böden...........................................................................................................................6<br />

2.5 Potentiell Natürliche Vegetation.................................................................................................7<br />

3 <strong>Plan</strong>erische Vorgaben, Schutzausweisungen .......................................................7<br />

3.1 Gebietsentwicklungsplan / Flächennutzungsplan ...................................................................7<br />

3.2 Landschaftsplan...........................................................................................................................7<br />

3.3 NSG / LSG .....................................................................................................................................8<br />

3.4 Biotopkataster NRW ....................................................................................................................8<br />

3.5 Geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG, § 62 LG NW...........................................................8<br />

4 Ökologische Bestandsaufnahmen..........................................................................9<br />

4.1 Biotoptypen / Flächennutzung ...................................................................................................9<br />

4.2 Faunistische Ansprache (1995)................................................................................................13<br />

5 Bewertung des Ist - Zustands ...............................................................................18<br />

5.1 Abiotische Faktoren ..................................................................................................................18<br />

5.2 Landschaftsökologische Bewertung.......................................................................................20<br />

5.3 Bewertung des Landschaftsbilds ............................................................................................22<br />

5.4 Vorhandene Beeinträchtigungen / Vorbelastungen...............................................................23<br />

6 Bewertung des Eingriffs........................................................................................23<br />

6.1 Ermittlung des Kompensationsbedarfs...................................................................................23<br />

7 Konfliktminderung .................................................................................................25<br />

8 Unvermeidbare Beeinträchtigungen.....................................................................25<br />

9 Kompensationsmaßnahmen .................................................................................26<br />

9.1 Interne Kompensation ...............................................................................................................26


öKon GmbH, Münster Seite 3<br />

9.2 Externe Kompensation..............................................................................................................27<br />

9.3 Festsetzungsvorschläge ...........................................................................................................27<br />

9.4 Zeitlicher Ablauf der Kompensationmaßnahmen...................................................................28<br />

10 Zus<strong>am</strong>menfassung.................................................................................................28<br />

11 Literatur...................................................................................................................29<br />

12 Anhang: Pflanzlisten..............................................................................................31<br />

12.1 Punktuelle Anpflanzungen (Solitärbäume, Baumgruppen und –reihen) .............................33<br />

12.2 Flächige Aufforstungen.............................................................................................................34<br />

12.3 Lineare Anpflanzungen: Strauch- und Baumhecken .............................................................35<br />

12.4 Einsaat von Landschaftsrasen .................................................................................................35<br />

13 Kostenschätzung ...................................................................................................36<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tab. 1: Biotoptypen / Flächennutzung.........................................................................................9<br />

Tab. 2: Florenliste (1995) ..........................................................................................................12<br />

Tab. 3: Avifaunistische Nachweise (1995) ................................................................................15<br />

Tab. 4: Biotopwerte nach LUDWIG (1991) ..................................................................................22<br />

Tab. 5: Berechnung von Kompensationsfläche und Kompensationswert .................................25<br />

Tab. 6: Empfehlenswerte Gehölzarten (nach BURRICHTER ET AL. 1988) ...................................31<br />

Tab. 6: Empfehlenswerte Gehölzarten (Fortsetzung)................................................................32<br />

Anlagen<br />

1 Flächennutzung, Biotoptypen .............................................................................. (1:5.000)<br />

2 Kompensationsmaßnahmen ................................................................................ (1:1.000)


öKon GmbH, Münster Seite 4<br />

1 Vorhaben und Zielsetzung<br />

Die Stadt <strong>Haltern</strong> plant für ein Wohnbaugebiet in Ortsrandlage von <strong>Haltern</strong> - Sythen den B-<strong>Plan</strong> Nr.<br />

70 „Elterbreischlag“ aufzustellen. In der Städtebaulichen Rahmenplanung (STADT HALTERN 1995)<br />

wurden die Grundlagen für die weitere <strong>Plan</strong>ung erarbeitet. Aus 5 alternativen Bebauungsvorschlägen<br />

wurde Variante C ausgewählt, die den Schwerpunkt der Bebauung westlich der<br />

Lehmbrakener Straße, eine „grüne“ Randzone im Norden und Westen des Gebiets, die Sicherung<br />

des ökologisch wertvollen Biotopbestands sowie Erhalt und Aufwertung der Landschaft im östlichen<br />

<strong>Plan</strong>gebiet vorsieht.<br />

Das geplante Wohnbebaugebiet stellt nach § 4 – 6 LG NW einen Eingriff in Naturhaushalt und<br />

Landschaftsbild dar, der im Rahmen eines Landschaftspflegerischen <strong>Begleitplan</strong>s (LBP) zu bilanzieren<br />

und durch erforderliche Maßnahmen auszugleichen ist. Im vorliegenden Gutachten werden<br />

die von der geplanten Anlage ausgehenden Einflüsse auf die abiotische Umwelt sowie auf Natur<br />

und Landschaft untersucht. Für die Einschätzung der Auswirkungen des Eingriffs ist es erforderlich,<br />

das Naturpotenzial sowie die derzeitige Funktion des Geländes für die anthropogene Nutzung<br />

festzustellen. Ausgehend von der landschaftsökologischen und -ästhetischen Bestandsaufnahme<br />

werden Kompensationsmaßnahmen für unvermeidliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft<br />

erarbeitet.<br />

Anmerkung: Das <strong>Plan</strong>vorhaben ist relativ alt und von mehrfachen Unterbrechungen gekennzeichnet.<br />

Nach der ersten Grundlagenerhebung im Juli 1995 ruhte das Verfahren mehrere Jahre und<br />

wurde im Jahr 2003 wieder aufgenommen. Am 9.4.2003 erfolgte eine erneute Geländebegehung,<br />

die auch Grundlage des vorliegenden Gutachtens ist.<br />

Der LBP war bereits Beratungsgegenstand in der Umweltausschusssitzung <strong>am</strong> 23.09.2003 (DS-<br />

Nr.:03/176) und wurde zustimmend zur Kenntnis genommen mit der Empfehlung, diesen als Bestandteil<br />

der Begründung <strong>zum</strong> Bebauungsplan in das weitere <strong>Plan</strong>verfahren einzustellen. Bei der<br />

nun vorliegenden Fassung sind lediglich die Bilanzierungen, resultierend aus der überarbeiteten<br />

<strong>Plan</strong>ung, sowie zusätzliche Kompensationsmaßnahmen aus der Gewässerumlegung, die dem<br />

eigenständigen Genehmigungsverfahren nach Wasserhaushaltsgesetz (LBP Büro Ökoplan 2005)<br />

unterliegen, in die <strong>Plan</strong>ung eingeflossen.<br />

2 Allgemeine und naturräumliche Grundlagen<br />

2.1 Lage des <strong>Plan</strong>gebiets, Naturräumliche Einordnung<br />

Das ca. 21 ha große Untersuchungsgebiet liegt im Norden des Ortsteils <strong>Haltern</strong> - Sythen. Es wird<br />

ausschließlich durch Verkehrswege begrenzt; im Norden durch die Landstraße L 652, im Westen<br />

durch den Brinkweg, im Süden durch den Mossk<strong>am</strong>p und den Melkenweg und im Osten durch die<br />

Bahnstrecke Münster - Wanne-Eickel. Das Gelände fällt von West nach Ost leicht ab mit Höhenlinien<br />

bei ca. 55 m ü.NN <strong>am</strong> Brinkweg und 45 m ü.NN nahe der Bundesbahngleise.<br />

Naturräumlich ist das Untersuchungsgebiet den Sythen - Lavesumer - Flachwellen, einer Untereinheit<br />

der Hohen Mark und des Westmünsterlandes zuzuordnen. Westlich grenzen weitere, hügelige<br />

Einheiten der Hohen Mark an, im Süden und Südosten folgt das <strong>Haltern</strong>er Tal mit der Lippeaue,<br />

und östlich fällt das Gelände zur Hausdülmener Niederung ab.<br />

Der südlich an die Geisheide- Sch<strong>am</strong>aloer Sandwellen angrenzende flachwellige Bereich um Lavesum<br />

und Sythen weist eine alte Besiedlung und günstige ökologische Voraussetzungen für eine<br />

ackerbauliche Nutzung auf. Über den <strong>Haltern</strong>er Sanden liegen hier vielfach Geschiebelehme und


öKon GmbH, Münster Seite 5<br />

vor allem Sandlöß und Lößlehm in oft mehr als 2 m mächtiger Decke. Auf ihnen haben sich Parabraunerden<br />

und Pseudogleye mit relativ hohen Bodenwertzahlen entwickelt; in sandigeren<br />

Randteilen treten Braunerden, bei Sythen, Lehmbraken und Strünkede auch Plaggenesche auf.<br />

Die Flächen mit etwa 50 - 90 m NN liegen im Lee der westlichen vorverlagerten zentralen Höhen<br />

der Hohen Mark, was sich in einer Abnahme der Jahres - Niederschlagssummen um 30- 50 mm<br />

auf z.T. weniger als 750 mm bemerkbar macht.<br />

Von den ehemaligen, den Standortbedingungen entsprechenden buchenreichen Wäldern sind<br />

noch Reste erhalten; andere kleine Teilflächen werden von Nadelholzforsten eingenommen. Der<br />

größte Teil der Sythen- Lavesumer Flachwellen wird aber ackerbaulich genutzt. Kleine, lockere<br />

Siedlungsgruppen und die ebenfalls sehr weiträumig angelegten Kirchdörfer Lavesum und Sythen<br />

mit angefügten neuen Wohnsiedlungen verteilen sich über den Raum, sie enthalten noch Beispiele<br />

des niederdeutschen Hallenhauses, die mit den Nebengebäuden in weiträumige Hof- und Gartenflächen,<br />

Baumgruppen und lichte Eichen - Haine eingefügt sind. In die südlichen Teile greifen die<br />

städtischen Siedlungsflächen von <strong>Haltern</strong> vor; und in ihrer Nähe nutzen einige Ziegeleien den unter<br />

dem Sandlöß liegenden Geschiebelehm (VON KÜRTEN 1977).<br />

2.2 Klima<br />

Das Untersuchungsgebiet gehört <strong>zum</strong> Klimabezirk "Münsterland", der wiederum <strong>zum</strong> nordwestdeutschen<br />

Klimabereich gezählt wird (Klimaatlas Nordrhein-Westfalen, DEUTSCHER WETTERDIENST<br />

1989). Das Münsterland zeichnet sich durch ein maritim beinflusstes Großklima mit guten Austauschbedingungen<br />

und nur schwach ausgeprägten geländeklimatischen Variationen aus.<br />

Klimageographisch gesehen stellt das Münsterland ein Übergangsgebiet zwischen einem maritim<br />

und kontinental getönten Klima dar. Aufgrund der im Mittel vorherrschenden Luftdruckverhältnisse<br />

mit hohem Luftdruck über Süd- und Mitteleuropa sowie tiefem Luftdruck über dem Europäischen<br />

Nordmeer und dem Nordatlantik überwiegen Windrichtungen aus dem Sektor Südwest-West-<br />

Nordwest. Charakteristische Merkmale eines maritim getönten Klimas zeigen sowohl die durchschnittlichen<br />

Monatsmittel der Lufttemperatur (milde Winter, meist kühle Sommer) mit Werten zwischen<br />

0,5 und 1,5°C im Januar (kältester Monat) und 16,5 und 17,5°C im Juli (wärmster Monat) als<br />

auch die relativ geringen Jahresschwankungen von 15, 5-16,5 °C. Das Jahresmittel der Lufttemperatur<br />

liegt zwischen 9,0 und 9,5°C. Eine Lufttemperatur von 5°C, die in etwa die Vegetationsperiode<br />

kennzeichnet, stellt sich im Münsterland an rund 250 Tagen ein. Die mittlere Niederschlagshöhe<br />

wird im Klimaatlas NRW mit 750 bis 800 mm pro Jahr angegeben (DEUTSCHER WETTERDIENST<br />

1989). Der Hauptanteil der Niederschläge fällt im August, das Minimum liegt im April (MÜLLER-<br />

WILLE 1966).<br />

Die Gegend um <strong>Haltern</strong> wird dominiert vom Waldklima, das bioklimatisch wertvoll und wegen seiner<br />

Bedeutung für die Naherholung schützenswert ist. An der südlichen Grenze des zukünftigen<br />

Wohngebiets "Elterbreischlag" und im Bereich der Ortslage Sythen herrscht Siedlungsklima mit<br />

locker bebauten und gut durchgrünten Wohnsiedlungen vor, die schwache Wärmeinseln bewirken<br />

und ein positives Bioklima aufweisen. Die östlichen Flächen des Untersuchungsgebiets bilden den<br />

Übergang zu den Tallagen des Mühlenbachsytems, die wichtige Kaltlufts<strong>am</strong>mel- und -<br />

abflussbereiche darstellen (KVR 1992).<br />

2.3 Hydrologie, Oberflächengewässer<br />

2.3.1 Grundwasser<br />

Die Ausbildung der <strong>Haltern</strong>er Sande stellt eines der wichtigsten Grundwasser - Vorkommen Nordrhein-Westfalens<br />

dar. Das Grundwasser im Untersuchungsgebiet gehört zu den sogenannten „Untypischen<br />

Grundwässern“ mit Ionen - Konzentrationen von weniger als 250 mg/l. Die hochwertigen,<br />

ziemlich reinen Quarzsande des Untergrunds enthalten nur wenige Mineralstoffe, die vom Grundwasser<br />

gelöst werden können. Der Bicarbonatgehalt liegt auch meist unter 50 mg/l; gelegentlich


öKon GmbH, Münster Seite 6<br />

erreicht er höhere Werte, die auf Mergel-Lagen und Kalksandsteine innerhalb der <strong>Haltern</strong>er Sande<br />

zurückzuführen sind. Nach der Hydrogeologische Karten NRW (Blatt C 4306 1975) ist im ges<strong>am</strong>ten<br />

Bereich östlich des Röhrkesweges hochwertiger Quarzsand (Glassand) zu finden, während<br />

westlich des Röhrkesweges Böden mit hohem landwirtschaftlichen Ertragspotential (Parabraunerde<br />

und Braunerde) verzeichnet sind.<br />

Die GW-Flurabstände betrugen im Juli 1995 im Umfeld des Bachs zwischen 0,72 und 1,06 m unter<br />

Flur, westlich des Röhrkeswegs betrugen sie 2 bis über 3 m (BÖRDING 1995). Hierbei ist zu berücksichtigen,<br />

dass die Messungen nach einer längeren Trockenperiode erfolgten und nach größeren<br />

Regenereignissen <strong>zum</strong>indest kurzzeitig mit Grundwasserständen bis 1,50 m unter Flur zu<br />

rechnen ist.<br />

2.3.2 Oberflächengewässer<br />

Das Gebiet wird von dem Fließgewässer Nr. 149 durchzogen, das von Norden nahe dem Röhrkesweg<br />

in zwei Schwüngen nach Südosten bis zur Melkenstraße verläuft und ab dort verrohrt weitergeführt<br />

wird. Das Gewässer hat im Untersuchungsgebiet zwei Zuläufe im Bereich „Seuchengarten“<br />

sowie nach Aussage des Tiefbau<strong>am</strong>tes weitere Zuflüsse nördlich des <strong>Plan</strong>gebiets. Es mündet<br />

weiter südlich in den <strong>Haltern</strong>er Mühlenbach. Zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme im Juli 1995<br />

lagen sowohl das Gewässer 149 als auch die Zuläufe fast vollständig trocken, lediglich an einigen<br />

Stellen standen kleine Pfützen bzw. waren feuchte Restbereiche festzustellen. In den Wintermonaten<br />

führte <strong>zum</strong>indest das Gewässer 149 durchgehend Wasser.<br />

Daneben wurde im Grünlandbereich zwischen Lehmbrakener Straße und Melkenweg ungefähr auf<br />

Höhe des Gasthofes innerhalb einer Viehweide ein flaches Kleingewässer angelegt, das aber <strong>zum</strong><br />

Untersuchungszeitpunkt ebenfalls trocken war.<br />

Zum Zeitpunkt der Kontrollbegehung <strong>am</strong> 9.4.2003 wiesen alle Oberflächengewässer eine Wasserführung<br />

auf.<br />

2.4 Geologie, Böden<br />

Nach dem bodengeologischen Gutachten (BÖRDING 1995) sind im ges<strong>am</strong>ten Untersuchungsgebiet<br />

Feinsande, mittelsandige Feinsande und teilweise Fein- bis Mittelsande vorherrschend. Zwischen<br />

den Sanden wurden stark sandige Schluffschichten gefunden. Die in der Geologischen Karte NRW<br />

(Blatt C 4306 1987) im Bereich westlich des Röhrkesweges verzeichnete Grundmoräne (Mergel<br />

und Schluff, sandig - steinig), entstanden durch Eis- und Schmelzwasserablagerungen in der Saale<br />

- Kaltzeit, wurde nicht nachgewiesen. Dagegen werden die Ablagerungen als Sandlöß (Windablagerungen)<br />

aus der Weichsel - Kaltzeit angesprochen. Die Bach- und Flussablagerungen im Bereich<br />

des Gewässers 149 st<strong>am</strong>men ebenfalls aus der Weichsel - Kaltzeit.<br />

Als Bodentypen herrschen in Bachnähe Podsol - Gley und Gley mit stellenweise Anmoorgley vor.<br />

Diese semiterrestrischen Sandböden sind gekennzeichnet durch hohe Grundwasserstände, die<br />

zeitweilig die Bearbeitung erschweren, hohe Wasserdurchlässigkeit, geringe Sorptionsfähigkeit<br />

und einen geringen Ertrag. Sie werden als Grünland, z.T. auch als Acker oder Wald genutzt. Westlich<br />

des Röhrkesweges dominieren terrestrische Böden (Podsol - Braunerde und Braunerde bis<br />

Braunerde - Podsol). Sie sind jederzeit bearbeitbar, ertragarm und dürreempfindlich. Meist werden<br />

sie forstwirtschaftlich, Braunerde - Podsol auch landwirtschaftlich als Acker genutzt. Sie besitzen<br />

eine geringe Sorptionsfähigkeit für Nährstoffe und eine geringe bis sehr geringe nutzbare Wasserkapazität.<br />

Die Grundwasserstände liegen oft mehr als 2 m unter Flur, d.h. die Böden werden nicht<br />

bzw. <strong>zum</strong>indest nicht im Oberboden durch Grundwasser oder Staunässe beeinflusst (Bodenkarte<br />

NRW, Blatt L 4308, 1987).


öKon GmbH, Münster Seite 7<br />

2.5 Potentiell Natürliche Vegetation<br />

Das Untersuchungsgebiet liegt im potentiellen Wuchsbereich der bodensauren Eichenmischwälder<br />

(BURRICHTER et al. 1988). Während auf den anlehmigen Sandböden noch Buchen wachsen können,<br />

sind auf den reinen Quarzsandböden, die häufig podsoliert sind, nur noch die anspruchsloseren<br />

Stieleichen und Birken zu finden. Innerhalb des <strong>Plan</strong>gebiets ist der größte Teil der Flächen<br />

dem Trockenen Buchen - Eichenwald (Fago-Quercetum typicum) vorbehalten, lediglich ein kleiner<br />

Bereich an der nördlichen Gebietsgrenze östlich der Lehmbrakener Straße ist ein potentieller<br />

Standort des Erlen - Birken - Eichenwalds (Betulo-Quercetum Alnetosum). Beide Waldgesellschaften<br />

haben hinsichtlich ihrer Verbreitung, Artenzus<strong>am</strong>mensetzung und Ökologie viele Gemeins<strong>am</strong>keiten.<br />

Die Mehrzahl der säuretoleranten Arten des Birken - Eichenwaldes findet sich - allerdings<br />

durch größeren Schatteneinfluss mengenmäßig eingeschränkt - auch im Buchen - Eichenwald<br />

wieder. Dagegen sind etwas anspruchsvollere Arten auf die Buchenwälder beschränkt. In der<br />

Baumschicht des Erlen - Birken - Eichenwalds dominieren Stieleiche (Quercus robur) und<br />

Schwarzerle (Alnus glutinosa), die von Moor- und Sandbirke (Betula pubescens + Betula pendula)<br />

begleitet werden. In der Strauchschicht ist der Faulbaum (Frangula alnus) vorherrschend, mit abnehmender<br />

Häufigkeit finden sich Waldgeißblatt (Lonicera periclymenum), Grau- und Öhrchenweide<br />

(Salix cinerea + Salix aurita) sowie gelegentlich Haselnuss (Corylus avellana) und Schneeball<br />

(Viburnum opulus). Die Differentialarten der Gehölze des trockenen Buchen - Eichenwalds gegenüber<br />

dem Birken - Eichenwald sind die Buche (Fagus sylvatica) und die Traubeneiche (Quercus<br />

petraea). Neben diesen Hauptholzarten sind die Stieleiche sowie untergeordnet auch die Hülse<br />

(Ilex aquifolium) und die Edelkastanie (Castanea sativa) zu finden.<br />

3 <strong>Plan</strong>erische Vorgaben, Schutzausweisungen<br />

3.1 Gebietsentwicklungsplan / Flächennutzungsplan<br />

Der Gebietsentwicklungsplan (GEP) Emscher-Lippe weist den <strong>Plan</strong>bereich als allgemeinen Siedlungsbereich<br />

(ASB) aus.<br />

Das <strong>Plan</strong>gebiet ist im Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong> als Wohnbaufläche dargestellt<br />

und soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) entwickelt werden.<br />

3.2 Landschaftsplan<br />

Im Landschaftsplan-Entwurf „<strong>Haltern</strong>er <strong>See</strong>n“ (1987) wurde der Bereich östlich des Röhrkeswegs<br />

als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Nach dem aktuellen Stand liegt jedoch das ges<strong>am</strong>te<br />

Untersuchungsgebiet außerhalb des Geltungsbereiches der Landschaftsschutzgebietsverordnung.<br />

Der Landschaftsplan weist für das Untersuchungsgebiet drei Einzelbäume als Naturdenkmäler<br />

aus. Dazu gehört eine ca. 18 m hohe Siberweide und eine als Kopfbaum beschnittene Stieleiche<br />

im Bereich Seuchengarten. Ein 1987 ausgewiesener Einzelbaum an einem Ackerrand westlich des<br />

Röhrkesweges ist nicht mehr vorhanden.<br />

Als geschützte Landschaftsbestandteile sind mehrere Baumreihen in den Landschaftsplan aufgenommen<br />

worden:<br />

• Eichenreihe <strong>am</strong> Gewässer Nr. 149 südlich der Verrohrung unter der L 652<br />

• Ufergehölze <strong>am</strong> Gewässer Nr. 149 im Bereich Eltritt<br />

• Winterlindenallee an der Lehmbrakener Straße<br />

• Birkenreihe im Grünland (Seuchengarten)<br />

• Eichenreihe im Grünland (Seuchengarten)<br />

• Baumreihe (Eichen und Birken) <strong>am</strong> Melkenweg


öKon GmbH, Münster Seite 8<br />

• Eichengruppe <strong>am</strong> Melkenweg<br />

Ein 1987 im Landschaftsplan ausgewiesener geschützter Landschaftsbestandteil an einem Ackerrand<br />

westlich des Röhrkesweges ist nicht mehr vorhanden.<br />

Das Gebiet östlich des Gewässers 149 wird im Gebietsentwicklungsplan als „Bereich <strong>zum</strong> Schutz<br />

der Gewässer“ aufgeführt. Nach der geltenden Wasserschutzgebietsverordnung wird das <strong>Plan</strong>gebiet<br />

nicht von Wasserschutzzonen berührt. Die Schutzzone III verläuft südlich des Melkenweges<br />

(Auskunft Stadt <strong>Haltern</strong>).<br />

3.3 NSG / LSG<br />

Innerhalb des Untersuchungsgebiets bestehen keinerlei Schutzausweisungen.<br />

3.4 Biotopkataster NRW<br />

Im <strong>Plan</strong>gebiet selbst sind keine schutzwürdigen Biotope im Kataster der LÖBF (Internetanfrage<br />

vom 20. November 2006: www.loebf.nrw.de) aufgeführt.<br />

3.5 Geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG, § 62 LG NW<br />

Besonders schützenswerte Biotope:<br />

Nach § 30 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) stehen folgende Biotope unter besonderem Schutz; Maßnahmen,<br />

die zur Zerstörung oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung führen können, sind unzulässig:<br />

1. Natürliche oder naturnahe Bereiche fließender oder stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der<br />

dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen<br />

Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche,<br />

2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen.<br />

3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lößwände, Zwergstrauch-, Ginster-<br />

und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer<br />

Standorte,<br />

4. Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder,<br />

5. offene Felsbildungen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche,<br />

6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen,<br />

Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, <strong>See</strong>graswiesen und sonstige Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale<br />

Sandbänke der Ostsee sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillbereiche im Meers- oder Küstenbereich.<br />

Im § 62 LG NW (Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen) findet sich folgende Entsprechung besonders schützenswerter<br />

Biotope:<br />

1. natürliche oder naturnahe unverbaute Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer<br />

und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen<br />

Verlandungsbereiche und regelmäßig überschwemmten Bereiche,<br />

2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Riede, Nass- und Feuchtgrünland, Quellbereiche,<br />

3. Binnendünen, natürliche Felsbildungen, natürliche und naturnahe Blockschutt- und Geröllhalden, Höhlen und Stollen,<br />

Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Magerwiesen und -weiden, Trocken- und Halbtrockenrasen,<br />

natürliche Schwermetallfluren, Binnensalzstellen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte,<br />

4. Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schluchtwälder, Block- und Hangschuttwälder.<br />

Im <strong>Plan</strong>gebiet findet sich im Sinne der zitierten Paragraphen kein besonders schützenswertes Biotop.


öKon GmbH, Münster Seite 9<br />

4 Ökologische Bestandsaufnahmen<br />

Um die potentielle Gefährdung vorhandener Biotopstrukturen durch die zukünftige Bebauung einschätzen<br />

zu können, muss zunächst eine Bestandsaufnahme des ökologischen Ist-Zustands erfolgen.<br />

Im Juli 1995 wurden neben der aktuellen Flächennutzung auch vegetationskundliche Aufnahmen<br />

sowie eine qualitative faunistische Untersuchung des Geländes und der vorhandenen<br />

Biotopstrukturen durchgeführt. Im April 2003 erfolgte eine Kontrollbegehung, im Jahr 2006 wurde<br />

auf eine weitere Begehung verzichtet.<br />

4.1 Biotoptypen / Flächennutzung<br />

Das untersuchte Gebiet hat eine Ges<strong>am</strong>tfläche von rd. 21 ha. Die im ges<strong>am</strong>ten Untersuchungsgebiet<br />

vorhandenen Biotoptypen sind mit ihren Flächenanteilen in der nachstehenden Tabelle aufgelistet.<br />

Tab. 1: Biotoptypen / Flächennutzung<br />

Flächennutzung Fläche in m² Anteil in %<br />

nach § 34 plangenehmigter Bereich 12.307 6<br />

Wohnbebauung, vorhandene 1.192 1<br />

Private Grünflächen 5.038 2<br />

Acker 92.838 44<br />

Landwirtschaftliche Grünflächen 85.698 41<br />

Verkehrsflächen, vorhanden 8.810 4<br />

Grasflur an Wegen und Straßen 1.664 1<br />

Gewässerparzelle, Bach 2.698 1<br />

Teich, temporär wasserführend 375 0<br />

ges<strong>am</strong>t 210.620 100<br />

Gehölzstrukturen<br />

Baumreihen und Einzelbäume sind vor allem im zentralen und im östlichen Bereich des Untersuchungsgebietes<br />

zu finden. Die Lehmbrakener Straße wird in ihrem Verlauf durch das Untersuchungsgebiet<br />

beidseitig von 6 - 10 m hohen Winterlinden (Tilia cordata) und einigen Stieleichen<br />

(Quercus robur) gesäumt. Westlich der Allee stockt in Höhe der Gaststätte eine zweite Baumreihe<br />

aus 8 - 10 m hohen Stieleichen. Weitere Baumreihen befinden sich in den Grünlandbereichen im<br />

Osten des Untersuchungsgebietes (Seuchengarten). Hier stocken ca. zehn 12 - 15 m hohe Birken<br />

(Betula pendula) und einige Stieleichen sowie eine Baumreihe bestehend aus neun ca. 18 m hohen<br />

Stieleichen. Kleinere Baumreihen sind <strong>am</strong> Melkenweg vorhanden. Die Birken und Stieleichen<br />

sind hier zwischen 8 und 12 m hoch. Die Ackerflächen des Elterbreischlages sind baumfrei. Das<br />

einzige Gehölz ist eine Baumreihe aus ca. acht 6 - 8 m hohen Winterlinden <strong>am</strong> Brinkweg.<br />

Einzelbäume sind in den Grünlandbereichen Eltritt und Seuchengarten, <strong>am</strong> Ufer des Baches<br />

(Gewässer Nr. 149) sowie z.T. straßenbegleitend <strong>am</strong> Röhrkes- und Melkenweg zu finden. Als<br />

markanter, freistehender Einzelbaum steht im Bereich Seuchengarten eine ca. 18 m hohe Silberweide<br />

(Salix alba) mit einem St<strong>am</strong>mumfang von ca. 60 cm. Die Stieleiche ist unter den Einzelbäumen<br />

im Gebiet die vorherrschende Baumart. Am Röhrkes- und Melkenweg sind auch einige bis zu<br />

15 m hohe Hybridpappeln (Populus hybrida) zu finden.


öKon GmbH, Münster Seite 10<br />

Hecken und Gebüsche sind im Untersuchungsgebiet nur kleinräumig vorhanden. Das Gewässer<br />

Nr. 149 wird in wenigen Abschnitten von Ufergebüschen gesäumt (vgl. Gewässer). Nördlich des<br />

Freibades werden die Winterlinden <strong>am</strong> Brinkweg von einem Gebüschstreifen mit Hundsrose (Rosa<br />

canina), Hasel (Coryllus avellana), Feldahorn (Acer c<strong>am</strong>pestre), Vogelkirsche (Prunus avium), Birke<br />

(Betula pendula), Hainbuche (Carpinus betulus), Schneeball (Viburnum opulus) u.a. begleitet.<br />

Weitere Gebüsche und kleinere Gehölzsäume sind <strong>am</strong> Röhrkesweg zu finden. Die Straße ist stellenweise<br />

von Schlehen (Prunus spinosa), jungen Stieleichen und Brombeergebüschen (Rubus<br />

fruticosus agg.) gesäumt. Größere Gehölzpflanzungen und lineare Gebüschkomplexe befinden<br />

sich an der L 652 und <strong>am</strong> Bahnd<strong>am</strong>m außerhalb des Untersuchungsgebietes.<br />

Landwirtschaftliche Nutzflächen<br />

Die Äcker des Untersuchungsgebietes werden intensiv bewirtschaftet. Große zus<strong>am</strong>menhängende<br />

Ackerflächen befinden sich im Bereich Elterbreischlag. Hier wurde im Untersuchungszeitraum<br />

Getreide und Mais angebaut. Ackerwildkräuter sind in diesen Flächen nicht zu finden. Nördlich des<br />

Röhrkesweges ist ein Ackerschlag mit einer Gras-Einsaat versehen worden. Ein weiterer Maisacker<br />

ist im Bereich Eltritt nördlich des Baches zu finden. Im Bereich Seuchengarten sind zwei<br />

kleinere Ackerflächen vorhanden.<br />

Zus<strong>am</strong>menhängende Grünlandbereiche sind vor allem im zentralen und östlichen Teil des Untersuchungsgebietes<br />

zu finden. Im Bereich Eltritt und Seuchengarten werden sie als intensive Mähweiden<br />

genutzt und sind den Weidelgras-Weiden (Lolio-Cynosuretum) zuzuordnen. Aufgrund der<br />

intensiven Nutzung sind die trockenen bis frischen Mähweiden artenarm. Das Ausdauernde Weidelgras<br />

(Lolium perenne) dominiert, <strong>zum</strong>eist sind Reinbestände der Art zu finden. Als weitere Gräser<br />

sind stellenweise Rotes Straußgras (Agrostis tenuis), Wolliges Honiggras (Holcus lanatus),<br />

Wiesen-Lieschgras (Phleum pratense) und Wiesen-Rispengras (Poa pratensis) beigemischt. Als<br />

Wiesenkräuter kommen allgemein häufige Arten wie Gänseblümchen (Bellis perennis), Gewöhnliches<br />

Hornkraut (Cerastium holosteoides), Kleinköpfiger Pippau (Crepis capillaris), Spitz-Wegerich<br />

(<strong>Plan</strong>tago lanceolata), Kriechender Hahnenfuß (Ranunculus repens), Weiß-Klee (Trifolium repens)<br />

u.a. in den Mähweiden vor.<br />

Ein kleinflächiger Bereich mit Feuchtgrünland ist in einer Flutmulde südlich des Baches im Eltritt<br />

vorhanden. Pflanzensoziologisch ist der Bestand den Knickfuchsschwanz-Rasen (Ranunculo repentis-Alopercuretum<br />

geniculati) zuzuordnen. Neben den n<strong>am</strong>ensgebenden Arten Alopecurus geniculatus<br />

und Ranunculus repens treten u.a. mit Wasserpfeffer (Polygonum hydropiper), Behaarte<br />

Segge (Carex hirta), Gewöhnliche Sumpfbinse (Eleocharis palustris), Glieder-Binse (Juncus articularis)<br />

und Krötenbinse (Juncus bufonius agg.) weitere feuchteliebende Arten auf. Eine Besonderheit<br />

ist das Vorkommen der Hasenpfoten-Segge (Carex leporina), die als seltene Art in die Vorwarnliste<br />

zur Roten-Liste Nordrhein-Westfalens aufgenommen wurde (LÖLF 1986). In einer Grünlandparzelle<br />

im Bereich Seuchengarten befinden sich einige schmale Senken. Kleine Bestände<br />

des Knickfuchsschwanzes deuten auf eine höhere Bodenfeuchtigkeit in den Senken hin.<br />

Im Untersuchungsgebiet sind zwei kleinflächige Obstwiesen vorhanden. Der lückige alte Obstbaumbestand<br />

wurde z.T. durch Neupflanzungen ergänzt, die Wiesen werden nur extensiv genutzt.<br />

Brachen und Ruderalfluren<br />

Die Weg- und Straßenränder des Untersuchungsgebietes werden von schmalen Glatthafersäumen<br />

begleitet. Neben Glatthafer und Knäuelgras (Dactylus glomerata) treten Arten der Ackerwildkräuter<br />

wie Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense) und Ruderalarten wie Rainfarn (Tanacetum vulgare),<br />

Wilder Kerbel (Anthriscus sylvetris) und Brennessel (Urtica dioica) in z.T. dichten Beständen<br />

auf. Das Bankett der Straßen wird auf einer Breite von ca. 2 m regelmäßig gemäht.


öKon GmbH, Münster Seite 11<br />

Die Brachflächen im Gebiet haben als blütenreiche Standorte für eine Vielzahl von Insektenarten<br />

eine hohe Bedeutung. Neben den genannten Arten der Weg- und Straßenränder finden sich hier<br />

u.a. mit Weiß-Klee (Trifolium repens), Kriechendem Hahnenfuß, Spitz-Wegerich und Stumpfblättrigem<br />

Ampfer (Rumex obtusifolius) auch typische Arten des Grünlandes. Seltene oder gefährdete<br />

Pflanzenarten konnten in den Brachen nicht festgestellt werden.<br />

Gewässer<br />

Das Gewässer Nr. 149 ist das einzige Fließgewässer im Untersuchungsgebiet. Der Bach ist unter<br />

der L 652 verrohrt, durchfließt die Bereiche Eltritt und Seuchengarten und verläuft südlich des Melkenweges<br />

wiederum in einer Verrohrung. Im Bereich Seuchengarten münden zwei Ackergräben<br />

(offene Drainagen) in den Bach ein. Im Gebiet führt der Bach nur periodisch Wasser, im Juli 1995<br />

war die Gewässersohle überwiegend trocken gefallen. Aufgrund des geringen Grundwasserflurabstandes<br />

im Gebiet kann der Bach in einigen Abschnitten bei längerer Trockenheit durch Grundwasser<br />

gespeist werden. Vor allem östlich der Lehmbrakener Straße deuten Eisenockerablagerungen<br />

in der Gewässersohle auf einen Grundwasserkontakt hin.<br />

Im Bereich Seuchengarten hat der Bach morphologisch eher den Charakter eines Entwässerungsgrabens.<br />

An der Ackerfläche nördlich des Melkenweges war er 1995 nach der Ernte fast vollständig<br />

mit Strohresten bedeckt. In einigen Abschnitten konnte auch ein Gülleeintrag in das Gewässer<br />

festgestellt werden. Der Bach ist im Bereich Eltritt von nur wenigen Gehölzen gesäumt. An<br />

der Einmündung des Grabens nordöstlich des Baches stockt eine alte, als Kopfbaum beschnittene<br />

Stieleiche. Am zufließenden Graben stehen drei bis zu 12 m hohe Stieleichen und ein ca. 4 m hoher<br />

Weißdorn (Crataegus monogyna agg.). In der Gewässersohle sind im Bereich Seuchengarten<br />

kleine Bestände von Sumpf-Wasserstern (Callitriche palustris agg.), Wasser-Schwaden (Glyceria<br />

maxima), Sumpf-Vergißmeinnicht (Myosotis palustris) und Gewöhnlichem Froschlöffel (Alisma<br />

plantago-aquatica) zu finden. Die Uferböschungen werden u.a. von Glatthafer (Arrhenatherum<br />

elatius), Rotem Straußgras (Agrostis tenuis), Wolligem Honiggras (Holcus lanatus), Wiesen-<br />

Sauer<strong>am</strong>pfer (Rumex acetosa), Großer Brennessel (Urtica dioica) und Wildem Kerbel (Anthriscus<br />

sylvestris) eingenommen.<br />

Im Bereich Eltritt ist zwischen der L 652 und der Verrohrung unter der Lehmbrakener Straße eine<br />

breitere Gewässersohle vorhanden. Hier treten Callitriche palustris agg., Glyceria maxima und<br />

Myosotis palustris in der Sohle auf. An zwei unbeschatteten Bachabschnitten konnten zudem kleinere<br />

Bestände der Sumpf-Dotterblume (Caltha palustris) festgestellt werden. Die Sumpf-<br />

Dotterblume ist als Art mit rückläufigen Beständen in die Vorwarnliste zur Roten-Liste Nordrhein-<br />

Westfalens aufgenommen worden (LÖLF 1986).<br />

Auf einer Länge von ca. 120 m wird ein Bachabschnitt im Bereich Eltritt dicht von Ufergehölzen<br />

gesäumt. Das Gehölz wird von einer Reihe 8 - 10 m hohen Stieleichen dominiert, die größte Eiche<br />

ist ca. 18 m hoch und hat einen St<strong>am</strong>mumfang von ca. 60 cm. Als weitere Gehölzarten treten<br />

Schwarz-Erle (Alnus glutinosa), Birke (Betula pendula), Eingriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna<br />

agg.), Wald-Geißblatt (Lonicera periclymenum), Sal-Weide (Salix caprea), Schwarzer Holunder<br />

(S<strong>am</strong>bucus nigra) und Brombeere (Rubus fruticosus agg.) auf. Der westliche Bereich des Gehölzbestandes<br />

sowie die Gewässersohle in diesem Abschnitt waren 1995 stark durch Müll verunreinigt.<br />

Zwischen dem Wirtschaftsweg und der L 652 wird der Bach beidseitig von einigen alten<br />

Stieleichen gesäumt. Die älteste Eiche ist hier ca. 18 m hoch und hat einen St<strong>am</strong>mumfang von ca.<br />

60 cm.<br />

In besonnten Abschnitten werden die Uferböschungen u.a. von Glatthafer, Wolligem Honiggras,<br />

Brennessel, Floh-Knöterich (Polygonum persicaria), Gewöhnlichem Hohlzahn (Galeopsis tetrahit),<br />

Giersch (Aegopodium podagraria), Wildem Engelwurz (Angelica sylvestris), Acker-Kratzdistel,<br />

Großem Mädesuß (Filipendula ulmaria), Wiesen-Bärenklau (Heracleum sphondylium) und Blut-<br />

Weiderich (Lythrum salicaria) eingenommen. Nördlich des Baches ist nahe der Lehmbrakener


öKon GmbH, Münster Seite 12<br />

Straße eine flächige, bachbegleitende Hochstaudenflur zu finden. Die dominierenden Arten sind<br />

hier Glatthafer, Brennessel und Klebkraut (Galium aparine).<br />

Permanent wasserführende Stillgewässer sind im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden. In einer<br />

Weide östlich der Lehmbrakener Straße ist ein kleiner, rechteckiger Tümpel angelegt worden, der<br />

periodisch Wasser führt. Die Ufer sind durch K<strong>am</strong>erunschafe, Bergziegen und Pferde stark zertreten.<br />

Im Tümpel finden sich mit Glatthafer und einigen Hochstauden hauptsächlich Arten des Grünlandes,<br />

eine Wasservegetation konnte im Untersuchungszeitraum nicht festgestellt werden.<br />

Tab. 2: Florenliste (1995)<br />

lfd. Nummer deutsch 1 2 3 4 5 6 7<br />

Standort GWS GWB GWH GOS GOB LCW FM<br />

Artenzahl 4 17 8 4 12 12 13<br />

aquatische und <strong>am</strong>phibische Arten<br />

Alisma plantago-aquatica Gewöhnlicher Froschlöffel . . . + . . .<br />

Callitriche palustris agg. Sumpf-Wasserstern (AG) x . . x . . .<br />

Caltha palustris Sumpfdotterblume + . . . . . .<br />

Epilobium parviflorum Kleinblütiges Weidenröschen . + . . . . .<br />

Glyceria maxima Wasser-Schwaden x . . x . . .<br />

Myosotis palustris Sumpf-Vergißmeinnicht x x . x . . .<br />

Ruderalarten<br />

Galeopsis tetrahit Gewöhnlicher Hohlzahn . x . . . . .<br />

<strong>Plan</strong>tago major ssp. major Breit-Wegerich . . . . . . x<br />

Polygonum hydropiper Wasserpfeffer . . . . . . x<br />

Polygonum persicaria Floh-Knöterich . x . . . . .<br />

Arten der Flutmulden<br />

Alopecurus geniculatus Knick-Fuchsschwanzgras . . . . . . x<br />

Carex hirta Behaarte Segge . . . . . . x<br />

Carex leporina Hasen-Segge . . . . . . x<br />

Eleocharis palustris Gewöhnliche Sumpfbinse . . . . . . x<br />

Juncus articulatus Glieder-Binse . . . . . . x<br />

Juncus bufonius agg. Krötenbinse (AG) . . . . . . x<br />

Potentilla anserina Gänse-Fingerkraut . . . . . . x<br />

Ufer-Hochstauden<br />

Achillea ptarmica Sumpf-Schafgarbe . . . . + . .<br />

Aegopodium podagraria Giersch . x . . . . .<br />

Angelica sylvestris Wilde Engelwurz . x . . x . .<br />

Anthriscus sylvestris Wilder Kerbel . . . . x . .<br />

Cirsium arvense Acker-Kratzdistel . x . . . . .<br />

Filipendula ulmaria Großes Mädesüß . x . . . . .<br />

Heracleum sphondylium Wiesen-Börenklau . x . . . . .<br />

Lysimachia vulgaris Gewöhnlicher Gilbweiderich . x . . + . .<br />

Lythrum salicaria Blut-Weiderich . x . . . . .<br />

Rumex obtusifolius Stumpfblättriger Ampfer . x . . . x .<br />

Urtica dioica Große Brennessel . x . . x . .


öKon GmbH, Münster Seite 13<br />

Grünlandarten<br />

Agrostis tenuis Rotes Straußgras . . . . x x .<br />

Arrhenatherum elatius Glatthafer . x . . x . .<br />

Bellis perennis Gänseblümchen . . . . . x .<br />

Cerastium holosteoides Gewöhnliches Hornkraut . . . . . x .<br />

Crepis capillaris Kleinköpfiger Pippau . . . . . . x<br />

Cynosurus cristatus Wiesen-K<strong>am</strong>mgras . . . . . x .<br />

Geranium molle Weicher Storchschnabel . + . . . . .<br />

Holcus lanatus Wolliges Honiggras . x . . x x .<br />

Lolium perenne Ausdauerndes Weidelgras . . . . . x .<br />

Lotus corniculatus Gewöhnlicher Hornklee . . . . x . .<br />

Phleum pratense Wiesen-Lieschgras . . . . . x .<br />

<strong>Plan</strong>tago lanceolata Spitz-Wegerich . . . . . x .<br />

Poa pratensis Wiesen-Rispengras . . . . . x .<br />

Ranunculus repens Kriechender Hahnenfuß . . . . x x x<br />

Rumex acetosa Wiesen-Sauer<strong>am</strong>pfer . . . . x . .<br />

Stellaria gr<strong>am</strong>inea Gras-Sternmiere . . . . x . .<br />

Trifolium dubium Faden-Klee . . . . . . x<br />

Trifolium repens Weiß-Klee . . . . . x x<br />

Gehölzarten<br />

Alnus glutinosa Schwarz-Erle . . x . . . .<br />

Betula pendula Hänge-Birke . . x . . . .<br />

Crataegus monogyna agg. Eingriffeliger Weißdorn (AG) . . x . . . .<br />

Lonicera periclymenum Wald-Geißblatt . . x . . . .<br />

Quercus robur Stiel-Eiche . . x . . . .<br />

Rubus fruticosus agg. Echte Brombeere (AG) . x x . . . .<br />

Salix caprea Sal-Weide . . x . . . .<br />

S<strong>am</strong>bucus nigra Schwarzer Holunder . . x . . . .<br />

GWB Graben West Böschungen<br />

GWS Graben West Sohle<br />

GWH Graben West Gehölz<br />

GOB Graben Ost Böschungen<br />

GOS Graben Ost Sohle<br />

LCW Lolio-Cynosuretum-Wiese (trockener Teil)<br />

FM Flutmulde in LCW<br />

(Ost/West = östlich/westlich der Lehmbrakener Straße<br />

4.2 Faunistische Ansprache (1995)<br />

Im Rahmen der Geländebegehungen zur Aktualisierung der Biotoptypenkartierung wurden sämtliche<br />

Beobachtungen von Vögeln, Tagfaltern, Heuschrecken und Libellen protokolliert. Die Zus<strong>am</strong>menstellung<br />

der vorhandenen Zufallsbeobachtungen erhebt keinen Anspruch auf eine vollständige<br />

Erfassung der Tiergruppen, jedoch kann die Bewertung des ökologischen Potentials im Untersuchungsgebiet<br />

aufgrund der vorhandenen Artnachweise unterstützt werden.<br />

4.2.1 Vögel<br />

Im Untersuchungsgebiet wurden durch optische und akustische Nachweise insges<strong>am</strong>t<br />

28 Vogelarten festgestellt werden. Vier der nachgewiesenen Arten stehen auf der Vorwarnliste<br />

gefährdeter Vogelarten (LÖBF 1999):<br />

Dohle (Corvus monedula): Verbreitungsschwerpunkt der Dohle sind menschliche Siedlungen, insbesondere<br />

größere Städte, wo dem Höhlenbrüter als "Ersatzfelsen" ältere Häuser, K<strong>am</strong>ine sowie<br />

teilweise auch Baumhöhlen zur Verfügung stehen. Im Gegensatz zu vielen anderen Städten und<br />

Landstrichen Westfalens ist die Art im Münsterland ein häufiger Brutvogel. Im Untersuchungsgebiet<br />

ist die Art als Nahrungsgast auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen zu beobachten. Potentielle<br />

Brutplätze sind in den angrenzenden Siedlungsbereichen vorhanden.<br />

Dorngrasmücke (Sylvia communis): Der ehemals häufige Brutvogel in Hecken und Gebüschen<br />

hat seit den 60er Jahren durch Vernichtung der Lebensräume starke Bestandseinbußen erlitten.<br />

Als eine weitere Rückgangsursache der Bestände werden zudem langanhaltende Dürreperioden<br />

in der Sahelzone, dem Winterquartier der Art, vermutet (NABU 1993). Die Dorngrasmücke konnte<br />

in den an das Untersuchungsgebiet angrenzenden Saumgehölzen des Bahnd<strong>am</strong>mes festgestellt


öKon GmbH, Münster Seite 14<br />

werden. Mittlerweile haben sich die Bestände so weit wieder erholt, dass diese Art „nur“ noch auf<br />

der Vorwarnliste steht.<br />

Die häufigsten Vogelarten des Untersuchungsgebietes sind Amsel, Kohlmeise, Blaumeise, Buchfink,<br />

Ringeltaube und Star. Diese anpassungsfähigen Arten sind in nahezu allen Bereichen des<br />

Gebietes anzutreffen.<br />

Hecken und Gebüsche sind im Untersuchungsgebiet in nur geringer Dichte vorhanden. Diese für<br />

die Avifauna allgemein wertvollen Strukturen, können im Gebiet u.a. von Heckenbraunelle, Zaunkönig,<br />

Gartengrasmücke und Rotkehlchen als Bruthabitate genutzt werden. Bemerkenswert ist der<br />

Nachweis der landesweit gefährdeten Dorngrasmücke in einem Saumgehölz <strong>am</strong> Bahnd<strong>am</strong>m. Diese<br />

und andere Gehölzstrukturen im Gebiet sind potentielle Bruthabitate für die Dorngrasmücke.<br />

Die alten Einzelbäume und Baumreihen sind als Nahrungs- und Bruthabitat für Ringeltaube, Elster,<br />

Rabenkrähe, Singdrossel und Zilpzalp sowie für Höhlen- und Halbhöhlenbrüter wie Buntspecht,<br />

Kohl- und Blaumeise geeignet. Verlassene Nester von Elster und Rabenkrähe können<br />

auch von Turmfalken zur Brut genutzt werden. Im Juli 1995 konnte ein Turmfalkenpaar mit drei<br />

Jungtieren in einer Baumreihe <strong>am</strong> Bach beobachtet werden.<br />

In den Obstwiesen sind nur wenige alte Bäume erhalten. Der Steinkauz gilt als Charakterart strukturreicher<br />

Obstwiesen. Die Art konnte im Untersuchungszeitraum nicht nachgewiesen werden. Für<br />

viele Singvogelarten stellen die Obstwiesen jedoch ein geeignetes Bruthabitat dar.<br />

Die Äcker und Grünlandbereiche des Untersuchungsgebietes werden von vielen Vogelarten<br />

(Dohle, Rabenkrähe, Ringeltaube, Turmfalke, Bachstelze etc.) zur Nahrungssuche aufgesucht.<br />

Kiebitz und Rebhuhn als typische Arten der offenen Feldflur konnten im Untersuchungszeitraum<br />

nicht im Gebiet festgestellt werden. Für das Rebhuhn sind die Grünlandbereiche und Brachflächen<br />

jedoch potentielle Bruthabitate.


öKon GmbH, Münster Seite 15<br />

Tab. 3: Avifaunistische Nachweise (1995)<br />

Deutscher N<strong>am</strong>e Wissenschaftlicher N<strong>am</strong>e RL BRD RL NRW<br />

Amsel Turdus merula - -<br />

Bachstelze Motacilla alba - -<br />

Blaumeise Parus caeruleus - -<br />

Buchfink Fringilla coelebs - -<br />

Buntspecht Dendrocopus major - -<br />

Dohle Corvus monedula - V<br />

Dorngrasmücke Sylvia communis V V<br />

Elster Pica pica - -<br />

Feldsperling Passer montanus V V<br />

Gartengrasmücke Sylvia borin - -<br />

Hänfling Carduelis cannabina - -<br />

Haussperling Passer domesticus - -<br />

Heckenbraunelle Prunella modularis - -<br />

Kohlmeise Parus major - -<br />

Mauersegler Apus apus - -<br />

Mehlschwalbe Delichon urbica - V<br />

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla - -<br />

Rabenkrähe Corvus corone corone - -<br />

Ringeltaube Columba palumbus - -<br />

Rotkehlchen Erithacus rubecula - -<br />

Singdrossel Turdus philomelus - -<br />

Stadttaube Columba ivia f. domestica - -<br />

Star Sturnus vulgaris - -<br />

Stieglitz Carduelis carduelis - -<br />

Türkentaube Streptopelia decaocto - -<br />

Turmfalke Falco tinnunculus - -<br />

Zaunkönig Troglodytes troglodytes - -<br />

Zilpzalp Phylloscopus collybita - -<br />

grau unterlegte Zeilen kennzeichnen bedrohte Tierarten<br />

RL NRW: Rote Liste Nordrhein-Westfalen (LÖBF 1999, NOWAK 1994)<br />

Gefährdungskategorie: V = Vorwarnliste<br />

Der das Gebiet durchfließende Bach ist aufgrund der nur periodischen Wasserführung und der<br />

mangelhaften Gewässerstruktur in seinem jetzigen Zustand als Lebensraum für gewässergebundene<br />

Vogelarten wie Eisvogel, Teich- und Blessralle und Gebirgsstelze nicht geeignet.<br />

Die benachbarten Wohnsiedlungsbereiche bieten einer Vielzahl von Vogelarten einen Lebensraum.<br />

Mauersegler, Mehlschwalbe und Haussperling brüten an Gebäuden und konnten im Gebiet<br />

bei der Nahrungssuche beobachtet werden. Amsel, Buchfink, Hänfling, Rotkehlchen und Zaunkönig<br />

können Hecken und Ziergehölzen in den Gärten des Wohnsiedlungsbereiches zur Brut nutzen.<br />

Star, Kohl- und Blaumeise profitieren von den in vielen Gärten angebrachten Nistkästen.<br />

4.2.2 Fazit<br />

Im Untersuchungsgebiet konnten nur allgemein häufige Vogelarten festgestellt werden. Zwei der<br />

nachgewiesenen Arten (Dohle und Dorngrasmücke) sind nach der Roten Liste Nordrhein-<br />

Westfalens (LÖLF 1986) als gefährdet eingestuft. Aufgrund des Fehlens zus<strong>am</strong>menhängender<br />

Gehölzbestände sind im Untersuchungsgebiet typische Waldvogelarten unterrepräsentiert. Die im<br />

Gebiet vorhandenen Hecken, Obstwiesen, Einzelbäume und Baumreihen sind als Brut- und Nahrungshabitate<br />

für viele Vogelarten wertvoll. Die Grünlandbereiche besitzen ein hohes avifaunistisches<br />

Entwicklungspotential. Diese Flächen sind bei Extensivierung der Nutzung potentiell als<br />

Bruthabitat für Kiebitz, Rebhuhn und Schafstelze geeignet.


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4.2.3 Tagfalter<br />

Die Erfassung der Tag- und Dickkopffalter erfolgte Mitte Juli durch optische Nachweise. In Einzelfällen<br />

wurden die Falter mit einem Schmetterlingsnetz gefangen, vor Ort bestimmt und <strong>am</strong> Fangort<br />

wieder freigelassen.<br />

Im Untersuchungsgebiet wurden insges<strong>am</strong>t 12 Tag- und Dickkopffalterarten nachgewiesen. Des<br />

weiteren konnte eine Eulenfalter- sowie eine Zünslerart festgestellt werden. Aufgrund ihrer ökologischen<br />

Ansprüche können die nachgewiesenen Arten drei Falterformationen zugeordnet werden<br />

(nach BLAB & KUDRNA 1992):<br />

Ubiquisten: Als ubiquitär werden Arten bezeichnet, die verschiedenste Lebensräume in der Zivilisationslandschaft<br />

besiedeln können. Diese Arte sind geographisch weit verbreitet, sehr vagil und<br />

besitzen eine hohe Ausbreitungspotenz.<br />

• Großer Kohlweißling (Pieris brassicae)<br />

• Kleiner Kohlweißling (Pieris rapae)<br />

• Tagpfauenauge (Inachis io)<br />

• Kleiner Fuchs (Aglais urticae)<br />

• Admiral (Vanessa atalanta)<br />

Mesophile Arten des Offenlandes: Als mesophil gelten Arten, die gegenüber einem großen<br />

Spektrum von Umweltfaktoren tolerant sind und daher eine große ökologische Anpassungsbreite<br />

besitzen. Die mesophilen Arten des Offenlandes bevorzugen nicht zu stark intensivierte Wiesen,<br />

Brachen sowie Kräuter- und Staudenfluren. Blütenreiche und sonnige Standorte sind für eine Besiedlung<br />

durch die Arten besonders geeignet.<br />

• Rapsweißling (Pieris napi)<br />

• Ochsenauge (Maniola jurtina)<br />

• Kleiner Feuerfalter (Lycaena phlaeas)<br />

• Braunkolbiger Braundickkopf (Thymelicus sylvestris)<br />

• Schwarzkolbiger Braundickkopf (Thymelicus lineola)<br />

Mesophile Arten gehölzreicher Bestände<br />

• Zitronenfalter (Gonepterix rh<strong>am</strong>ni)<br />

• Landkärtchen (Araschnia levana)<br />

Diese Arten besiedeln bevorzugt die Grenzbereiche zwischen Offenland und Waldbereichen bzw.<br />

Gehölzen. Von hier aus nutzen die Falter blütenreiche Wiesen und Staudenfluren zur Nahrungsaufnahme.<br />

Als weitere Schmetterlingsarten konnte die G<strong>am</strong>maeule (Autographa g<strong>am</strong>ma, F<strong>am</strong>ilie: Eulenfalter)<br />

und der Weiße Zünsler (Cr<strong>am</strong>bus perlella, F<strong>am</strong>ilie: Zünsler, Unterf<strong>am</strong>ilie: Graszünsler) nachgewiesen<br />

werden.<br />

Alle nachgewiesenen Arten sind im Naturraum allgemein häufig. Im Gebiet werden die blütenarmen<br />

Grünlandbereiche nur von wenigen Arten (Weißlinge, Kleiner Feuerfalter, G<strong>am</strong>maeule, Weißer<br />

Zünsler) besiedelt. Die höchsten Arten- und Individuenzahlen konnten in den blütenreichen<br />

Brach- und Ruderalstandorten sowie besonnten Hochstaudensäumen an Straßenrändern festgestellt<br />

werden. Mit 11 nachgewiesenen Arten sind die Brachbereiche nordöstlich des Gasthofes und<br />

nördlich des Röhrkesweges die schmetterlingsreichsten Standorte des Untersuchungsgebietes.


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Seltene oder stark spezialisierte Falterarten wurden im Gebiet nicht nachgewiesen. Aufgrund des<br />

Fehlens seltener Biotoptypen und Pflanzengesellschaften im Gebiet ist ein Auftreten spezialisierter<br />

Tag- und Dickkopffalterarten nicht zu erwarten.<br />

Neben den genannten Arten ist das Vorkommen einiger weiterer allgemein häufiger Tagfalterarten<br />

im Gebiet sehr wahrscheinlich. Dazu gehören u.a. der Aurorafalter (Anthocaris card<strong>am</strong>ines) und<br />

der Distelfalter (Vanessa cardui).<br />

4.2.4 Heuschrecken<br />

Die Erfassung der Heuschreckenfauna erfolgte Mitte Juli durch das Verhören der arttypischen Gesänge<br />

und ergänzender Handfänge. Im Untersuchungsgebiet konnten insges<strong>am</strong>t vier Heuschreckenarten<br />

festgestellt werden:<br />

Grünes Heupferd (Tettigonia viridissima): Das Grüne Heupferd ist in besonnten Hochstaudenfluren<br />

und Gebüschen an Straßenrändern, Bahndämmen, Parks sowie Gärten häufig zu finden. Im<br />

Gebiet konnte die Art in den Brachfläche des Gebietes sowie in den Hochstaudenfluren an Straßenrändern<br />

und dem östlich angrenzenden Bahnd<strong>am</strong>m nachgewiesen werden.<br />

Roesels Beißschrecke (Metrioptera roeseli): Roesels Beißschrecke besiedelt Wiesen, Weiden,<br />

Hochstaudenfluren und Straßenränder mit höherer Vegetationsstruktur. Im Gebiet konnte die Art in<br />

langrasigen Grünlandbereichen und in den Brachflächen nordöstlich der Gastwirtschaft sowie<br />

nördlich des Röhrkesweges festgestellt werden.<br />

Nachtigall-Grashüpfer (Chorthippus biguttulus): Der Nachtigall-Grashüpfer besiedelt im Naturraum<br />

unterschiedlichste trocken-warme Lebensräume. Im Gebiet ist die Art nur in kurzrasigen<br />

Wiesenbereichen und Straßenrändern mit lückiger Vegetation zu finden. Die höchsten Populationsdichten<br />

konnten an den Straßenrändern des Brinkweges festgestellt werden.<br />

Gemeiner Grashüpfer (Chorthippus parallelus): Der Gemeine Grashüpfer ist eine der häufigsten<br />

heimischen Heuschreckenarten. Die Art besiedelt Wiesen, Weiden, Brach- und Ruderalstandorte<br />

sowie Straßenränder. Im Gebiet konnte die Art in nahezu allen Grünlandbereichen und besonnten<br />

Straßenrändern nachgewiesen werden. Die höchsten Populationsdichten konnten in den ungestörten<br />

Brach- und Ruderalstandorten sowie langrasigen Grünlandbereichen festgestellt werden.<br />

Alle nachgewiesen Arten gelten im Naturraum als allgemein häufig. Seltene oder spezialisierte<br />

Arten wurden im Untersuchungsgebiet nicht nachgewiesen. Ein Auftreten solcher Arten ist im Gebiet<br />

nicht zu erwarten, da extreme Lebensräume wie trockene Standorte oder Feucht- und Nasswiesen<br />

fehlen. Ein Vorkommen einiger weiterer allgemein häufiger Heuschreckenarten wie z.B.<br />

Gemeine Eichenschrecke (Mecon<strong>am</strong>a thalassinum), Gewöhnliche Strauchschrecke (Pholidoptera<br />

griseoaptera) oder Gemeine Dornschrecke (Tetrix undulata) im Gebiet ist denkbar.<br />

4.2.5 Libellen<br />

Die Libellenfauna wurde Mitte Juli ausschließlich anhand adulter Tiere. Im Untersuchungsgebiet<br />

konnte nur die Große Pechlibelle (Ischnura elegans) nachgewiesen werden, die eine der häufigsten<br />

und anspruchlosesten Libellenarten ist. Die Art ist an nahezu allen Gewässertypen zu finden.<br />

Im Untersuchungsgebiet konnte die Große Pechlibelle in geringen Individuenzahlen an besonnten,<br />

wasserführenden Grabenabschnitten (Gewässer Nr. 149) beobachtet werden. In den stärker beschatteten<br />

Grabenabschnitten westlich der Lehmbrakener Straße konnten keine Nachweise der<br />

Art erbracht werden.<br />

Der Graben ist aufgrund seiner Ausstattung (Regelprofil, unregelmäßige Wasserführung, kaum<br />

Wasservegetation) und der starken Verschmutzung nicht als Lebensraum für seltene und/oder<br />

gefährdete Libellenarten geeignet. Dennoch ist ein sporadisches Vorkommen von weiteren allgemein<br />

häufigen und anspruchslosen Arten wie z.B Becher-Azurjungfer (Enallagma cyathigerum),


öKon GmbH, Münster Seite 18<br />

Hufeisen-Azurjungfer (Coenagrion puella) und Blaugrüne Mosaikjungfer (Aeschna cynea) im Gebiet<br />

zu erwarten.<br />

5 Bewertung des Ist - Zustands<br />

5.1 Abiotische Faktoren<br />

5.1.1 Boden<br />

Die Böden des Untersuchungsgebietes bilden in Bezug auf ihre Eigenschaften zwei Großeinheiten:<br />

die gut durchlüfteten Braunerden westlich des Röhrkesweges und die staunässe- bzw. grundwasserbeeinflussten<br />

Podsolgleye und Gleye im östlichen Teil des Untersuchungsgebietes. Die<br />

Braunerden begünstigen durch gute bis mittlere Versickerungsraten die Grundwasserneubildung.<br />

Der Grundwasserflurabstand von mehr als 2 m (BÖRDING 1995) führt nach BASTIAN & SCHREIBER<br />

(1994) zu hohen mechanischen Filtereigenschaften des Bodentyps. Die Stauwasserböden besitzen<br />

bedingt durch geringe Perkolationsraten nur geringe Filterleistungen. Der geringe Flurabstand<br />

<strong>zum</strong> Grundwasserspiegel in den Gley-Standorten verhindert eine effektive Reinigung des versickernden<br />

Wassers.<br />

Sie sind überwiegend als stark überprägte Naturböden (wertvoll) anzusehen. Aufgrund ihres vergleichsweise<br />

geringen Ertrags werden die terrestrischen Böden westlich des Röhrkesweges nur<br />

als bedingt gute Böden für die Landwirtschaft angesehen. Bei der Nutzung als Ackerland sind Bodenprofile<br />

und Bodeneigenschaften durch kulturtechnische oder bewirtschaftungsbedingte Maßnahmen<br />

bis in den Untergrund zerstört bzw. verändert, d.h. ihr Potential als Lebensraum für Bodenorganismen<br />

ist bereits stark eingeschränkt. Die Grünlandbereiche östlich des Röhrkesweges<br />

können als schwach überprägt und d<strong>am</strong>it als besonders wertvoll eingestuft werden, wenn sie über<br />

einen längeren Zeitraum lediglich extensiv genutzt werden. Es ist allerdings unklar, wann die Nutzung<br />

extensiviert wurde, und ob nicht zwischenzeitlich Umnutzungen (als Acker) stattgefunden<br />

haben, wie es in Sommer 1995 mit zwei Grünlandparzellen im Bereich Seuchengarten der Fall<br />

war.<br />

Die versiegelten Flächen (Verkehrswege) sind als wenig bedeutend anzusehen.<br />

Durch die geplante Bebauung werden Bodenaufbau und -gefüge weiter verändert. Neben Bodenauftrag<br />

und -abtrag kommt es zu Verdichtungen und Versiegelung, was wiederum das Bodenleben<br />

und den Wasserhaushalt beeinträchtigt.<br />

5.1.2 Grundwasser<br />

In den Grünlandbereichen ist das Schutzgut Wasser/Grundwasser als besonders wertvoll einzuschätzen,<br />

da die Grundwassersituation aufgrund des geringen Stoffeintragsrisikos und der geringen<br />

Beeinflussungen des Grundwasserstandes wenig beeinträchtigt ist. In den Ackerflächen ist<br />

das Stoffeintragsrisiko erhöht durch die potentiell hohe bis sehr hohe Nitratauswaschung, wodurch<br />

die Grundwassersituation als beeinträchtigt anzusehen ist. Der Anteil an versiegelten Flächen im<br />

<strong>Plan</strong>gebiet ist so gering, dass die vorhandenen Beeinträchtigungen zu vernachlässigen sind.<br />

Beim Bau der Wohnhäuser werden durch die Beseitigung von Bodenmaterial Filter- und Speicherkapazitäten<br />

reduziert. Die Versiegelung durch die Wohnbebauung führt zur Verringerung der<br />

Grundwasserneubildung, zu einem erhöhten Abfluss des Niederschlagswassers und d<strong>am</strong>it zu Beeinträchtigungen<br />

des Grundwasserstandes. Ein teilweiser Ausgleich dieses Effekts ist durch eine<br />

möglichst weitgehende Versickerung von Niederschlagswasser im Gebiet zu erreichen


öKon GmbH, Münster Seite 19<br />

Die niedrigen Grundwasserstände und die Durchlässigkeit der Böden im westlichen Teil des <strong>Plan</strong>gebietes<br />

(kF von sandigen Schluffen bis schluffigen Feinsanden bei 10 -6 bis 10 -5 m/s) lassen sie für<br />

Versickerung geeignet erscheinen (Grenze der Versickerungsfähigkeit = 5 x 10 -6 m/s nach ATV-<br />

Arbeitsblatt A 138). Eine Gefahr liegt möglicherweise in der niedrigen Sorptionsfähigkeit des Bodens,<br />

allerdings ist in einem Wohngebiet nicht mit Verunreinigungen des Bodens in größerem<br />

Maßstab zu rechnen. In den Flächen östlich des Röhrkesweges wird die Versickerung des Niederschlagswassers<br />

nicht möglich sein<br />

5.1.3 Klima/Luft<br />

Das <strong>Plan</strong>gebiet ist wegen seiner klimatischen Ausgleichsfunktion für die benachbarten besiedelten<br />

Bereiche generell als wertvoll einzuschätzen. Der Wechsel zwischen Siedlungsschwerpunkten und<br />

größeren Freiflächen im <strong>Haltern</strong>er Raum gilt als erhaltenswert. Freilandklimate mit Frischluftschneisen<br />

in größeren zus<strong>am</strong>menhängenden Grünflächen (= potentielle Entstehungsgebiete von<br />

Kaltluft) werden als Ausgleich für städtische Wärmeinseln benötigt; das normale Windfeld bewirkt<br />

den Luftaustausch durch den Gegensatz zwischen warmer Stadt und kälterem Umland. Allerdings<br />

ist die Austauschfunktion des Gebietes durch den Brinkweg und die Landstraße L 652 eingeschränkt,<br />

die wegen ihrer (partiellen) D<strong>am</strong>mlage und ihrer Böschungen als Barriere wirken, d.h.<br />

potentiell entstehende Kaltluftströme können nicht entlang vorgegebener Leitbahnen, wie z.B. Talbereiche<br />

oder Auen von Fließgewässern abfließen.<br />

Die klimatischen Veränderungen durch den Bau des geplanten Wohngebiets werden aus der folgenden<br />

Tabelle ersichtlich. Durch Versiegelungen im Gebiet kann es vor allem bei hoher Strahlung<br />

zur Ausbildung von Wärmefeldern kommen, die jedoch nur mikroklimatisch Bedeutung haben. Lokalklimatisch<br />

ist im Gebiet weiterhin eine leichte Minderung der Luftqualität durch Kfz - Abgase und<br />

Hausbrand zu erwarten. Wegen der isolierten Lage des Gebietes wird die geplante Bebauung keine<br />

mesoklimatisch bedeuts<strong>am</strong>en Kaltluftströme beeinflussen.


öKon GmbH, Münster Seite 20<br />

Klimatop Freiland mit lockerer Begrü- Siedlungsklima,<br />

nung, Zustand vor dem Eingriff Zustand nach dem Eingriff<br />

Strukturen Acker- oder Grünlandflächen mit aufgelockerte Bebauung, geringe Dichte mit Ein- und<br />

lockerem Baumbestand<br />

Mehrf<strong>am</strong>ilienhäusern in unregelmäßiger Anordnung,<br />

gute Durchgrünung, Hausgärten, geringe Versiegelung<br />

(bis 50%)<br />

Einstrahlungs- und variierende Ein- und Ausstah- Einstrahlung kann durch atmosphärische Trübung<br />

Ausstrahlungslungsbedingungen gehindert sein, Staubfilterung an Vegetation, vielfältibedingungenger<br />

Wechsel von Beschattungs- und Besonnungszonen<br />

möglich<br />

Physikalische Eigen- wegen der Vegetation gedämpf- Oberflächen bestehen zu großen Teilen aus Vegetatischaften<br />

und Oberter Tagesgang der Oberflächenon, Absorption der Strahlung im Baumkronenniveau,<br />

flächentemperaturentemperaturen gute Gebietsverdunstung, Emission und Strahlungsreflexion<br />

von Häusern und Straßen, geringe allgemeine<br />

Aufheizung, stärkere Abkühlung<br />

Wärmestrom, latente geringe Wärmespeicherung, Eva- aktive Wärmeumsatzschicht in Dachflächen und Kro-<br />

und fühlbare Wärme potranspiration, starke nächtliche nenoberflächen der Bäume, sonst Rasen- und Stra-<br />

Auskühlung<br />

ßenflächen, Verdunstung senkt die Oberflächentemperatur,<br />

ausgeglichenes Temperaturfeld<br />

Wind, Austausch windoffen weit stehende Häuser sind kein Windhindernis, lokale<br />

Windausgleichsströmungen aufgrund der geringen<br />

Bebauungsdichte möglich, Frischluftzufuhr aus Freiraum<br />

begünstigt<br />

Temperatur, Feuchte lokal tiefe Temperaturen, gutes nur leichte Temperaturerhöhungen durch Bebauung<br />

Feuchteangebot<br />

nachweisbar, normales Feuchtefeld<br />

Luftverunreinigung keine Emissionen geringe Emissionen durch Hausbrand und Kraftfahrzeuge,<br />

reduzierte Luftbelastung durch Filterfunktion<br />

der Bäume<br />

Bewertung bioklimatisch wertvoll meist positives Bioklima, geringe eigene Emissionen,<br />

die Situation kann je nach Position der Häuser und des<br />

ges<strong>am</strong>ten Gebiets variieren<br />

(Quelle: KVR, 1992, abgewandelt)<br />

5.2 Landschaftsökologische Bewertung<br />

Die Nutzungs- und Biotoptypen werden hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz<br />

nach der „Methode zur ökologischen Bewertung der Biotopfunktion von Biotoptypen“ nach<br />

LUDWIG (1991) bewertet. Ziel ist die Überprüfung der Folgen des Eingriffs bezüglich der Biotopfunktion.<br />

Andere Funktionen (Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild, Freiraum und Erholung,<br />

Wohnumfeld) werden nicht berücksichtigt.<br />

Es werden sieben Kriterien herangezogen, die in ihrer Ges<strong>am</strong>theit eine Einstufung der Biotoptypen<br />

bezüglich ihrer Bedeutung aus Sicht des Naturschutzes ermöglichen. Die Auswahl der Kriterien<br />

orientiert sich an den Begründungen für die Schutzwürdigkeit geplanter und vorhandener Naturschutzgebiete.<br />

Sie beinhalten die Faktoren:<br />

I. Natürlichkeit<br />

II. Wiederherstellbarkeit<br />

III. Gefährdungsgrad<br />

IV. Maturität (Reife)<br />

V. Struktur- und Artenvielfalt<br />

VI. Häufigkeit<br />

VII. Vollkommenheit<br />

Jedem Einzelkriterium wird eine Bewertungsstufe zwischen 0 und 5 (künstlich bis natürlich/naturnah)<br />

zugeordnet. Die Wertzahlen aller Kriterien werden additiv verknüpft und ergeben so<br />

Wert für die Biotopfunktion.


öKon GmbH, Münster Seite 21<br />

I. Natürlichkeit<br />

II. Wiederherstellbarkeit<br />

III. Gefährdungsgrad<br />

IV. Maturität (Reifegrad)<br />

V. Struktur- und Artenvielfalt<br />

VI. Häufigkeit<br />

VII. Vollkommenheit<br />

Der Natürlichkeitsgrad ist ein wesentliches Maß, um die Dauer und die Intensität anthropogener Veränderungen<br />

bezogen auf die unberührte Natur zu ermitteln. Naturnahe Ökosysteme sind aufgrund ihrer<br />

langen Entwicklungsgeschichte gegenüber natürlichen Umwelteinflüssen relativ stabil und wenig störanfällig.<br />

Die Biotoptypen werden in die Kategorien natur- und kulturbetont eingeordnet, wobei unberührte/ natürliche,<br />

naturnahe, bedingt naturnahe Biotope zu den naturbetonten Elementen zählen und bedingt naturferne,<br />

naturferne, naturfremde sowie künstliche Biotope der kulturbetonten Kategorie zugerechnet werden.<br />

Die Wiederherstellbarkeit eines Ökosystems wird durch die zeitliche (Entwicklungsdauer) und räumliche<br />

Wiederherstellbarkeit (abiotische Standortfaktoren und Vorkommen stenöker Arten) bestimmt. Bei<br />

der Entwicklungsdauer der Biotoptypen (zeitliche Wiederherstellbarkeit) werden folgende Zeitstufen<br />

unterschieden: > 150 Jahre, 80-150 Jahre, 31-80 Jahre, 6-30 Jahre, 1-5 Jahre und aus 0-1 Jahr. Bei der<br />

Einstufung der zeitlichen Wiederherstellbarkeit wird vom heutigen Zustand ausgegangen. Biotoptypen,<br />

deren Entwicklungsdauer bei über 30 Jahren liegt, gelten als nicht ausgleichbar.<br />

Für die räumliche Wiederherstellbarkeit (Standortfaktorenpotenzial) wird die Häufigkeit zugrunde<br />

gelegt, mit der die biotoptypbestimmenden Standortfaktoren in einem Naturraum vorkommen. D.h.<br />

Biotoptypen mit speziellen Standortansprüchen sind schlechter zu ersetzen und demnach höherwertig<br />

einzustufen. Bezüglich der räumlichen Wiederherstellbarkeit werden sehr seltene, seltene, mäßig häufige,<br />

häufige, sehr häufige und technische Biotoptypen differenziert. Das Standortfaktorenpotenzial wird<br />

auch unter Berücksichtigung der Konkurrenzkraft und der Ansiedlungsmöglichkeiten charakteristischer<br />

Arten beurteilt.<br />

Der allgemeine Gefährdungsgrad eines Ökosystems wird ermittelt durch die Verknüpfung der Einstufung<br />

nach der Roten Liste NRW für die gefährdeten Biotoptypen und dem Anteil der verschollenen und<br />

gefährdeten Farn- und Blütenpflanzenarten in den verschiedenen Pflanzenformationen <strong>am</strong> jeweiligen<br />

Ges<strong>am</strong>tartenbestand.<br />

Die Maturität gibt den Reifegrad eines Ökosystems in Sukzessionsabläufen an. Biotoptypen mit hohem<br />

Maturitätsgrad sind im allgemeinen nur schlecht zu ersetzen und ihre Stabilität gegenüber natürlichen<br />

Umwelteinflüssen ist hoch. Für den Reifegrad gelten folgende Wertstufen: Klimax- und Schlussgesellschaften,<br />

Dauergesellschaften, natürliche Folgegesellschaften und langlebige Ersatzgesellschaften,<br />

natürliche Pioniergesellschaften und kurzlebige Ersatzgesellschaften, offene Böden mit Initialstadien<br />

von Pioniergesellschaften oder von kurzlebigen Ersatzgesellschaften sowie technische Biotoptypen wie<br />

urbane Stillgewässer mit verbauten Ufern, Siedlungsflächen o.ä.<br />

Eine vielfältige Lebensraumausstattung spiegelt sich in der Arten- und Strukturvielfalt eines Ökosystems<br />

wider. Bei hoher Diversität ist in vielen Fällen der Biotoptyp gegenüber Umwelteinflüssen stabil. Allerdings<br />

darf dieses Kriterium nicht allein zur ökologischen Bewertung herangezogen werden, da artenarme,<br />

aber stabile Biotoptypen nicht erfasst werden. Hier sind die Kriterien Maturität und Natürlichkeit<br />

hinzuzuziehen. Das Teilkriterium Strukturvielfalt gibt an, wie viele verschiedene Lebensräume und<br />

Lebensformen innerhalb eines Biotoptyps auftreten können; die Artenvielfalt wird als relative Größe auf<br />

die durchschnittliche Artenzahl der häufigsten Biotoptypen eines Naturraums bezogen.<br />

Die Häufigkeit eines Biotoptyps wird bezogen auf eine Naturraumgruppe bewertet. Derzeit wird sie<br />

aufgrund von Erfahrungswerten abgeschätzt, da die Auswertung der LÖBF-Biotopkartierung noch nicht<br />

vorliegt. Als Kriterium zur Beurteilung kann die Seltenheit der an den Biotoptyp gebundenen Pflanzenoder<br />

Tiergesellschaften bzw. die Seltenheit ihrer charakteristischen Arten herangezogen werden.<br />

Die Vollkommenheit wird <strong>am</strong> konkret erfassten Biotop bewertet, dessen Ausstattung mit der optimal<br />

möglichen Ausprägung verglichen wird. Streng genommen soll die Vollkommenheit nur bei gefährdeten<br />

oder naturnahen Biotoptypen zur ökologischen Bewertung herangezogen werden, da auch technisch<br />

bestimmte Biotoptypen ein hohes Maß an eigener Vollkommenheit erreichen können, diese aber nicht<br />

naturschutzrelevant ist. Dabei wird die Vollkommenheit des Artenbestandes mit dem Artenbestand der<br />

typischen Pflanzengesellschaften eines Biotoptyps verglichen oder zur Ausbildung von Strukturen,<br />

Zonationen und Komplexen in Beziehung gesetzt.<br />

Die Äcker und das intensiv bewirtschaftete Grünland, die zus<strong>am</strong>men rund 80% der Fläche des<br />

<strong>Plan</strong>gebiets umfassen und die den Hauptanteil der zukünftig bebauten Flächen ausmachen, werden<br />

bezüglich ihrer Biotopfunktion als sehr wenig bzw. wenig wertvoll eingestuft. Die wertvollsten<br />

Biotoptypen im Untersuchungsgebiet sind die extensiv genutzten Obstwiesen sowie die verschiedenen<br />

Baumreihen, Baumgruppen und Einzelgehölze (s. Tab. 4). Vereinzelt sind standortfremde<br />

Hybridpappeln zu finden, die anteilsmäßig allerdings wenig ins Gewicht fallen. Auch die übrigen<br />

Gehölzstrukturen sowie die Brachen, der kleine Feuchtgrünlandbereich und der Tümpel erreichen<br />

ähnlich hohe Biotopwerte. Insges<strong>am</strong>t gesehen liegen aber alle diese Biotoptypen mit Werten um<br />

20 bis maximal 23 im mittleren Bereich in der bis 35 reichenden Biotopwertskala nach LUDWIG<br />

(1991).


öKon GmbH, Münster Seite 22<br />

Tab. 4: Biotopwerte nach LUDWIG (1991)<br />

Biotoptyp Code Charakterisierung Biotopwert<br />

Verkehrswege HY1 versiegelt 0<br />

Bebauung HN21 Bebauung, Einf<strong>am</strong>ilienhäuser 2<br />

Garten HJ5 Gärten ohne oder nur mit geringem Gehölz 7<br />

Garten HJ6 Gärten mit größerem Holzbestand 12<br />

Acker HA0 Äcker ohne Wildkrautfluren 7<br />

Grünland EA31 Artenarmes Intensiv-Grünland, mäßig trocken bis frisch 12<br />

Feuchtgrünland EE6 Flutrasen und Feuchtpionierrasen 20<br />

Wegraine HH7 Grasfluren an Straßen und Wegrändern 15<br />

Brachen EE5 Grünlandbrachen im Krautstadium, mäßig trocken bis frisch 20<br />

Obstwiesen HK22 Streuobstwiesen mit alten Hochstämmen 23<br />

Gehölzstreifen BB1 Gebüsche mit überwiegend standorttypischen Gehölzen 20<br />

Baumhecke BD52 überwiegend standorttypisch, mittleres Baumholz 23<br />

Baumhecke an Straßen<br />

BD72 überwiegend standorttypisch, mittleres Baumholz 20<br />

Baumhecke an Straßen<br />

BD73 überwiegend standorttypisch, starkes Baumholz 24<br />

Baumreihe, -gruppe,<br />

Einzelbaum<br />

BF31 überwiegend standorttypisch, geringes Baumholz 17<br />

Baumreihe, -gruppe,<br />

Einzelbaum<br />

BF33 überwiegend standorttypisch, mittleres Baumholz 18<br />

Baumreihe, -gruppe,<br />

Einzelbaum<br />

BF33 überwiegend standorttypisch, starkes Baumholz 21<br />

Ackergraben FN3 eutroph 16<br />

Fließgewässer FV3 temporäres Fließgewässer, eutroph 22<br />

Tümpel FD3 Kleingewässer, eutroph, zeitweise wasserführend 20<br />

Durch die geplante Bebauung sind neben Äckern und Grünland auch eine kleinere Obstwiese <strong>am</strong><br />

Röhrkesweg sowie feuchteres Grünland mit Tümpel nördliche des Melkenwegs betroffen. Nahezu<br />

alle Alleebäume an der Lehmbrakener Straße bleiben erhalten, jedoch werden einzelne Bäume an<br />

den geplanten neuen Straßeneinfahrten fallen. Im Rahmen der notwendigen Bodensanierung (Altlastenflächen)<br />

muss auf diesen Flächen die Gehölzsubstanz komplett entfallen, betroffen sind<br />

hiervon Altbäume, Baumreihen und -hecke sowie die Streuobstwiese <strong>am</strong> Röhrkesweg. Weitere<br />

Bäume <strong>am</strong> Röhrkesweg werden fallen, da sie direkt auf den Baugrenzen stocken und die Neuplanung<br />

der Straße behindern. Westlich der Lehmbrakener Straße bleiben die Gehölze weitgehend<br />

unverändert, vereinzelt fallen Bäume im geplanten Wohnbaugebiet und an dem Melkenweg. Entlang<br />

des Gewässers 149 bleiben die Gehölze im wesentlichen erhalten und werden in die geplanten<br />

Grünzonen integriert.<br />

5.3 Bewertung des Landschaftsbilds<br />

Die Landschaft um <strong>Haltern</strong> - Sythen ist gekennzeichnet durch die landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />

zwischen Kiefern- oder Kiefernmischwäldern auf sandigem Grund und die zahlreichen Stillgewässer<br />

für die Trinkwassergewinnung bzw. zur Sand- und Kiesabgrabung. Im Untersuchungsgebiet<br />

selbst dominieren Grünland- und Ackerflächen. Die Allee an der Lehmbrakener Straße und<br />

markante Einzelgehölze <strong>am</strong> Gewässer 149 bewirken eine K<strong>am</strong>merung des Geländes. Die westlichen<br />

und östlichen Flächen (im Elterbreischlag und Seuchengarten) sind ansonsten offen, während<br />

der in der Mitte liegende Bereich (Eltritt) kleinräumig gegliedert ist. Das Gebiet entspricht d<strong>am</strong>it<br />

im Kleinen der in der Westfälischen Tieflandsbucht typischen Münsterländer Parklandschaft.<br />

Der <strong>Plan</strong>bereich ist nach Westen, Norden und Osten durch die vorhandenen Verkehrswege mit<br />

ihren Böschungen von den jenseits liegenden Freiflächen optisch abgegrenzt. Charakteristisch ist<br />

die Stadtrandlage mit dem Übergang von besiedelten Flächen zu freier Landschaft. Die Wohngebiete<br />

des Ortsteils Sythen reichen bis in den südlichen und südöstlichen Grenzbereich des <strong>Plan</strong>gebietes.


öKon GmbH, Münster Seite 23<br />

Der Raum <strong>Haltern</strong> mit der Hohen Mark gehört zu den bevorzugten Erholungsgebieten der Bevölkerung<br />

des Ruhrgebiets. Der besondere Wert als Erholungsraum besteht in den größeren zus<strong>am</strong>menhängenden<br />

Waldgebieten. Das direkte Eingriffsgebiet stellt in diesem Kontext eine Verbindung<br />

zwischen den Waldbereichen im Westen und Osten von Sythen dar und erfüllt wichtige Funktionen<br />

als Freiraum zwischen den Siedlungsgebieten von Sythen und Lehmbraken. Seine Bedeutung wird<br />

allerdings durch die isolierte Lage - insbesondere aufgrund der Trassenführung der Landstraße L<br />

652 - gemindert. Unter diesem Gesichtspunkt ist die Ausdehnung der Wohnbebauung bis an die L<br />

652 heran vertretbar, solange die Verbindungsfunktion für den Erholungsbereich erhalten bleibt.<br />

5.4 Vorhandene Beeinträchtigungen / Vorbelastungen<br />

Bei der Bewertung der Auswirkungen des geplanten Eingriffs auf die Schutzfunktionen und -<br />

potentiale des Untersuchungsgebietes muss die vorhandene Grundbelastung berücksichtigt werden.<br />

Diese spiegelt sich in der Beschreibung des ökologischen Ist-Zustands wider, da die bestehende<br />

Situation eines Raumes immer auch aus den Belastungen seiner Potentiale und Ressourcen<br />

resultiert. Folgende Beeinträchtigungen und Störungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild<br />

liegen im Gebiet vor:<br />

• z.T. Intensivlandwirtschaft mit hohen Nähr- und Schadstoffeinträgen in Boden und Grundwasser<br />

• Biotopzerschneidung und Isolation von potentiell wertvollen Biotopstrukturen durch gebietsbegrenzende<br />

Verkehrswege (Straßen, Bahngleise)<br />

• Flächenversiegelung durch vorhandene Gebäude und Verkehrswege<br />

• Emissionsbelastungen durch Verkehr (Lärm, Abgase) von der Sythener Straße und der Eisenbahnstrecke<br />

Wanne-Eickel - Bremen<br />

• Schall- und Lärmeintrag von der Sportanlage östlich des Brinkwegs<br />

• Eintrag von Geruchsemissionen durch südlich des <strong>Plan</strong>gebiets liegende landwirtschaftliche<br />

Betriebe<br />

• naturferner Ausbauzustand des Gewässers Nr. 149<br />

• Bodenbelastung durch Altlasten<br />

6 Bewertung des Eingriffs<br />

6.1 Ermittlung des Kompensationsbedarfs<br />

Die Biotope bzw. ihre Funktion wurden nach der einfachen Bewertungsmethode der Naturschutzrechtlichen<br />

Eingriffsregelung des Kreises Recklinghausen (1996) beurteilt. Ziel der Naturschutzrechtlichen<br />

Eingriffsregelung ist die Überprüfung des Umfanges von Kompensationsmaßnahmen<br />

bezüglich der Biotopfunktion. Sonstige Funktionen werden als Aufschläge oder Abzüge bei den<br />

Biotopwerten indirekt berücksichtigt.<br />

Im Zuge der <strong>Plan</strong>ung wurde ersichtlich, dass das Gewässer 249 verlegt werden muss. Hierfür<br />

wurde eine wasserwirtschaftliche <strong>Plan</strong>ung und ein eigener <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

(ÖKOPLAN 2005) beigebracht, die Eingriffs-Ausgleichsbilanz „Verlegung des Gewässers 249“ erfolgte<br />

ebenfalls nach dem Recklinghäuser Biotopwertverfahren und fließt in die nachstehende Bilanz<br />

mit ein. Unberücksichtigt bleibt jedoch der Bereich östlich der Eisenbahn, da dieser nicht Bestandteil<br />

des Bebauungsplangebiets ist.<br />

Der ges<strong>am</strong>te <strong>Plan</strong>bereich „Bachlauf + RRB“ wird ansonsten im hier vorliegenden LBP nur noch<br />

nachrichtlich erwähnt; die grünordnerische Entwicklung der Bachflächen mit RRB ist dem LBP von<br />

ÖKOPLAN (2005) zu entnehmen.


öKon GmbH, Münster Seite 24<br />

Nutzungs-/Biotoptyp Wertfaktor Fläche vorher Fläche nachher<br />

(nach Biotopwertliste) (inkl. Auf- u.<br />

Abwertung)<br />

BESTAND<br />

genehmigte Flächen nach §34<br />

BauGB<br />

Größe (m 2 ) Biotopwert Größe (m 2 ) Biotopwert<br />

0 12.273 0<br />

Verkehrsfläche, versiegelt 0 8.711 0<br />

Straßenrand, Bankette 0,4 1.664 666<br />

Gebäude -0,5 1.192 -596<br />

Zier- und Nutzgarten 2 5.038 10.076<br />

Acker, intensiv 1 92.838 92.838<br />

Wirtschaftsgrünland, intensiv 2 85.698 171.396<br />

Bach, Gräben 3 2.698 8.094<br />

Teich 3 375 1.125<br />

Gehölze<br />

Summe/Übertrag 210.487<br />

Gehölzhecken 5 870 4.350<br />

132 Bäume 1. Ordnung (a 50 m2) 7 6.600 46.200<br />

28 Bäume 2. Ordnung (a 30 m2) 7 840 5.880<br />

PLANZUSTAND<br />

genehmigte Flächen nach §34<br />

BauGB<br />

0 12.273 0<br />

Verkehrsfläche, versiegelt 0 26.584 0<br />

Fußwege, geschottert 0,3 709 213<br />

Wohngebiet, versiegelt (GRZ<br />

0,4)*)<br />

-0,5 35.347 -17.674<br />

Nebenanlagen Wohngebiet 0 23.564 0<br />

Garten Wohngebiet 2 58.911 117.822<br />

Aufforstung Wald 3,5 19.515 68.303<br />

öffentl. Grün, Gartenanlage 2 13.493 26.986<br />

Wohnhäuser, vorhanden -0,5 174 -87<br />

Bilanz Ökoplan (2005)<br />

Gewässer mit Randstreifen 3,5 11.782 41.237<br />

RRB 4 4.260 17.040<br />

Aufforstung 3,5 525 1.838<br />

Hecke 3 780 2.340<br />

Grünfläche 2 1.764 3.528<br />

Schotterweg 0,3 806 242<br />

Summe/Übertrag 210.487<br />

Gehölze, vorhanden<br />

61 Bäume 1. Ordnung (a 50 m²) 7 3.050 21.350<br />

43 Bäume 2. Ordnung (a 30 m²) 7 1.290 9.030<br />

Gehölze, geplant<br />

18 Bäume 1. Ordnung (a 50 m²) 2,5 900 2.250<br />

134 Bäume 2. Ordnung (a 30 m²) 2,5 4.020 10.050<br />

Ökoplan:<br />

11 Bäume 2. Ordnung (a 30 m²) 2,5<br />

330 825<br />

Summe/Übertrag 210.487 210.487<br />

Ges<strong>am</strong>t<br />

biotopwert<br />

339.363 305.292


öKon GmbH, Münster Seite 25<br />

Biotopwertdifferenz<br />

-34.071<br />

Tab. 5: Berechnung von Kompensationsfläche und Kompensationswert<br />

*) Die GRZ 0,4 schlüsselt sich in <strong>Haltern</strong> stadteinheitlich wie folgt auf:<br />

30% Bebauung (0,3), 20% Nebenanlagen (0,2), 50% Garten (0,5)<br />

Die Bilanz ÖKOPLAN (2005) ist farblich unterlegt.<br />

Der Eingriff verursacht eine Kompensationsdefizit von -34.071 Punkten, das extern zu kompensieren<br />

ist. Über Art und Umfang der extern zur Verfügung stehenden Flächen und Maßnahmen<br />

können derzeit keine Aussagen getroffen werden.<br />

7 Konfliktminderung<br />

Aus der Konfliktanalyse lassen sich Vorschläge zur Minderung der Eingriffsfolgen ableiten. Eine<br />

direkte Konsequenz der Eingriffsintensität ist zunächst die Bereitstellung von Kompensationsflächen,<br />

um die Folgen des Vorhabens zu reduzieren. Auf diesen Flächen werden Maßnahmen <strong>zum</strong><br />

Schutz der Natur und Pflege der Landschaft durchgeführt. Darüber hinaus können innerhalb des<br />

<strong>Plan</strong>gebiets Maßnahmen realisiert werden, die zur Konfliktminderung beitragen.<br />

• Reduzierung der Flächenversiegelung auf das unbedingt notwendige Maß<br />

• maximal erreichbare Versickerung der gebietseigenen Niederschlagswässer (z.B. von Dachflächen)<br />

innerhalb des Geländes<br />

• Erhalt vorhandener Gehölzstrukturen und frühestmögliche Pflanzung neuer Bäume<br />

• Gehölzanpflanzungen zur Verbesserung des Kleinklimas und zur Sichtverschattung, Verwendung<br />

bodenständiger Arten. Bepflanzung <strong>zum</strong> frühestmöglichen Zeitpunkt<br />

• Anpflanzung von Gehölzriegeln zur Schallbegrenzung von Verkehrswegen (Sythener Straße,<br />

Eisenbahn)<br />

• Förderung von Dach und Fassadenbegrünung<br />

• Vermeidung großflächiger Werbeträger und Leuchtrekl<strong>am</strong>etafeln <strong>zum</strong> Schutz von nachtaktiven<br />

Insekten<br />

• Berücksichtigung der DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen“<br />

bei den Bauarbeiten<br />

8 Unvermeidbare Beeinträchtigungen<br />

Durch die Errichtung eines neuen Wohnbaugebiets sind trotz konfliktmindernder Maßnahmen folgende<br />

unvermeidbare Beeinträchtigungen zu erwarten:<br />

• Veränderungen der Bodenstruktur durch Verdichtung, Umlagerung bzw. Zerstörung gewachsener<br />

Bodenschichten sowie der Bodenverlust durch Abtransport während der Baumaßnahmen.<br />

Diese Auswirkungen sind nur in sehr geringem Maße zu reduzieren, z.B. durch möglichst<br />

schmale Zufahrtsstraßen während der Bauzeit.<br />

• Abnahme der Grundwasserneubildung (und ggf. Absenkung der Grundwasserstände) durch<br />

zusätzliche Flächenversiegelung. Eine weitgehende Versickerung anfallender Niederschlagswässer<br />

reduziert den Effekt.<br />

• Der wohnsiedlungseigene Verkehr bedingt eine erhöhte Schadstoff- und Staubemission.


öKon GmbH, Münster Seite 26<br />

• Das Landschaftsbild der Standrandlage vom Ortsteil Sythen wird durch die geplante Bebauung<br />

stark verändert. Durch Erhalt und Neuanlage belebender und landschaftsgliedernder Elemente<br />

kann dieser Effekt nur gemindert werden.<br />

8.1.1 Bodenaushub<br />

Der anfallende Boden wird <strong>zum</strong> Ausgleich von Geländeunebenheiten bzw. für Geländeauffüllungen<br />

verwandt.<br />

9 Kompensationsmaßnahmen<br />

Rechtlich liegt nach dem Landschaftsgesetz NW ein Eingriff vor, wenn sowohl die Gestalt oder Nutzung von<br />

Grundflächen verändert wird als auch die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild<br />

erheblich beeinträchtigt werden kann.<br />

Ein Eingriff gilt dann als ausgeglichen, wenn nach Beendigung des Eingriffs keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes zurückbleiben. Kompensationsmaßnahmen sollen<br />

Beeinträchtigungen von konkret vorhandenen Funktionen oder Werten des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes<br />

wesentlich abmildern bzw. vollständig aufheben. Im juristischen Sinn ist der erforderliche Ausgleich<br />

erreicht, wenn alle erheblichen Beeinträchtigungen auf ein unerhebliches Maß gesenkt werden können.<br />

Im ökologischen Sinn ist ein Ausgleich praktisch nicht zu erzielen, denn der größte Teil der Eingriffsfolgen<br />

ist irreversibel. Realisierbar ist immer nur eine annähernde Kompensation der Eingriffsfolgen, wobei der<br />

Ausgleich nur bezüglich ausgewählter Funktionen oder Werte erfolgt und in der Konsequenz andere Funktionen<br />

oder Werte ohne Kompensation bleiben. Hinsichtlich des Landschaftsbildes ist neben der Wiederherstellung<br />

als Ausgleich auch die landschaftsgerechte, d.h. für den Naturraum typische Neugestaltung zugelassen.<br />

Die Kompensation soll möglichst im vom Eingriff betroffenen Raum erfolgen und im unmittelbaren Zus<strong>am</strong>menhang<br />

mit dem Eingriff stehen.<br />

9.1 Interne Kompensation<br />

Als interne Kompensationsmaßnahmen sind vorgesehen:<br />

• Umsetzung der Gestaltungsmaßnahmen <strong>am</strong> Gewässer 249 und RRB gemäß dem LBP von<br />

ÖKOPLAN (2005)<br />

• flächige Anpflanzung eines baumheckenartigen Gehölzstreifens zwischen de Sythener Straße<br />

und dem geplanten Wohnbaugebiet<br />

• flächige Anlage eines begehbaren Grünstreifens im westlichen <strong>Plan</strong>bereich, Einsaat mit RSM,<br />

gestreuten Anpflanzung von Bäumen (2. Ordnung)<br />

• Entwicklung des aufzugebenden Gewässerverlaufs 249 im östlichen <strong>Plan</strong>bereich, Anpflanzung<br />

von Solitärbäumen und Baumgruppen (Bäume 1. und 2. Ordnung), Einsaat von RSM<br />

• Anpflanzung einer Baumreihe (8 Bäume 1. Ordnung) <strong>am</strong> Brinkweg<br />

• gestreute Anpflanzung von Straßenbäumen im Wohnbaugebiet (Bäume 2. Ordnung)<br />

• flächige Aufforstung von Grünland<br />

9.1.1 Anpflanzung von Gehölzen<br />

Feldgehölze, Ufergehölze, Gebüsche und (Baum-) Hecken zeichnen sich durch vielfältige ökologische<br />

Funktionen aus. Sie dienen als Ansitz- (Sing-) warte, bieten Tieren Deckung und Schutz vor<br />

Witterung und Fressfeinden, dienen verschiedenen Tieren als Ganz- oder Teillebensraum oder<br />

auch als Nahrungsbiotop und erhöhen insges<strong>am</strong>t die Vernetzungs- und Ausbreitungsmöglich-


öKon GmbH, Münster Seite 27<br />

keiten sowohl von Tieren als auch von Pflanzen. Sie schützen vor Wind und tragen zur Verbesserung<br />

des Klimas bei, indem sie Luftschadstoffe filtern, die Luftfeuchtigkeit erhöhen und sommerliche<br />

Temperaturen durch Beschattung und Transpirationskühlung herabsetzen.<br />

Hecken und Gebüsche beherbergen nahezu das ges<strong>am</strong>te Spektrum an heimischen Strauch- und<br />

Baumarten der jeweiligen Landschaft. Sie sind um so artenreicher und vielgestaltiger, je älter sie<br />

sind. Alte Hecken leisten d<strong>am</strong>it auch einen wichtigen Beitrag zur Ausbreitung und <strong>zum</strong> Fortbestand<br />

von Wildarten und -formen. Daneben dienen diese vom wirtschaftenden Menschen weniger beeinflussten<br />

Flächen in der intensiv genutzten, an Wildpflanzen und -tieren stark verarmten Agrarlandschaft<br />

etlichen Arten als Refugialräume, in die sie sich zurückziehen und von denen aus sie sich<br />

wieder ausbreiten können (BOHN & KRAUSE 1989). Im Hinblick auf den Biotopverbund ist eine netzförmige<br />

Verknüpfung mit bestehenden linienförmigen Strukturen anzustreben (BLAB 1986; BOHN &<br />

KRAUSE 1989).<br />

Bei der Anlage der Hecken sind einige grundsätzliche Vorgaben zu beachten. Die Auswahl der<br />

Gehölze sollte bodenständige Arten umfassen (s. Pflanzliste, Anhang), da derartige Bäume und<br />

Sträucher die Nahrungsansprüche hier beheimateter Tiere erfüllen und die Entwicklung naturnaher<br />

Pflanzengesellschaften ermöglichen. Darüber hinaus versprechen sie guten Erfolg bei der Anpflanzung,<br />

weil sie den Standortbedingungen gewachsen sind. Innerhalb der Hecke/ des Feldgehölzes<br />

ist auf eine möglichst große Strukturvielfalt zu achten. Dazu tragen verschieden alte<br />

Entwicklungsstadien der Bäume oder Sträucher, eine bunte floristische Zus<strong>am</strong>mensetzung und ein<br />

stufiger Aufbau mit unterschiedlich hohen Überhältern in unregelmäßigen Abständen bei. Auf der<br />

zu Ackerflächen gelegenen Heckenseite sind 1-1,5 m Platz für einen krautigen Saum zu belassen.<br />

Hecken und Gehölzstreifen bedürfen jahrelang kaum einer Pflege. Sie sollten lediglich alle 10 - 25<br />

Jahre auf den Stock gesetzt werden. Diese Maßnahme muss abschnittsweise erfolgen, da sie einen<br />

erheblichen Eingriff in die Lebensgemeinschaft darstellt. In einer Heckenzeile wird in einem<br />

Jahr nur ca. ein Drittel des Bestandes auf diese Weise verjüngt, punktuell bleiben Überhälter stehen.<br />

Derartige Maßnahmen sind - entsprechend den Naturschutzregelungen - nur im Winter vorzunehmen<br />

(BLAB et al. 1989).<br />

Als Schutz gegen Verbiss und Fegen müssen die Hecken für einen Zeitraum von mindestens 5<br />

Jahren eingezäunt werden.<br />

9.2 Externe Kompensation<br />

Insges<strong>am</strong>t ist ein Kompensationsdefizit von -34.071 Punkten extern auszugleichen. Externe Kompensationsflächen<br />

und -maßnahmen sind derzeit nicht bekannt.<br />

9.3 Festsetzungsvorschläge<br />

Öffentliche und private Grünflächen, wie Parkanlage, Dauerkleingärten, Sport-, Spiel, Zelt- und<br />

Badeplätze, Friedhöfe nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB<br />

• flächige Anlage eines begehbaren Grünstreifens, Einsaat mit RSM, gestreute Anpflanzung von<br />

Bäumen (2. Ordnung)<br />

• Entwicklung des aufzugebenden Gewässerverlaufs 249 im östlichen <strong>Plan</strong>bereich, Anpflanzung<br />

von Solitärbäumen und Baumgruppen (Bäume 1. und 2. Ordnung), Einsaat von RSM<br />

• Spielplatz im Wohnbaugebiet, Anpflanzung von Bäumen (2. Ordnung)<br />

Wasserflächen sowie Flächen für die Wasserwirtschaft, für Hochwasserschutzanlagen und für die<br />

Regelung des Wasserabflusses nach § 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB<br />

• Umsetzung der Gestaltungsmaßnahmen <strong>am</strong> Gewässer 249 und RRB gemäß dem LBP von<br />

ÖKOPLAN (2005)


öKon GmbH, Münster Seite 28<br />

Fläche und Maßnahme <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />

nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB<br />

• flächige Anpflanzung eines baumheckenartigen Gehölzstreifens zwischen der Sythener Straße<br />

und dem geplanten Wohnbaugebiet<br />

• flächige Aufforstung von Grünland (Reduzierung von Verkehrsimmissionen) nördlich Melkenweg<br />

Flächen für Anpflanzung von Bäume, Sträucher u.a. sowie Bindungen für Pflanzungen und für die<br />

Erhaltung von Bäumen, Sträuchern u.a. Bepflanzungen sowie von Gewässern nach § 9 Abs. 1 Nr.<br />

25a/b BauGB Anpflanzungen<br />

• Anpflanzung einer Baumreihe (8 Bäume 1. Ordnung) <strong>am</strong> Brinkweg<br />

• gestreute Anpflanzung von Straßenbäumen im Wohnbaugebiet (Bäume 2. Ordnung)<br />

• Schutz vorhandener Bäume und Vegetationsbestände bei Bauarbeiten gem. DIN 18920<br />

• Freihaltung vorhandener und anzulegender Vegetationsflächen von Fahr- und Lagerflächen für<br />

Baustelleneinrichtungen, Inanspruchnahme nur in begründeten Ausnahmefällen.<br />

9.4 Zeitlicher Ablauf der Kompensationmaßnahmen<br />

Nach erteilter Baugenehmigung sollen direkt die erforderlichen Maßnahmen für durchzuführende<br />

Kompensationspflanzungen getroffen werden. Die Pflanzungen sollen <strong>zum</strong> frühestmöglichen Zeitpunkt,<br />

d.h. in der nächsten Pflanzperiode (November bis März) erfolgen.<br />

Als Schutz gegen Verbiss und Fegen müssen die Hecken für einen Zeitraum von mindestens 5<br />

Jahren mit Wildschutzzäunen eingezäunt werden.<br />

10 Zus<strong>am</strong>menfassung<br />

Im vorliegenden LBP <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 70 „Elterbreischlag“ wurde der durch das Vorhaben<br />

zu erwartende Eingriff in Naturhaushalt und Landschaftsbild geprüft. Es wurden die von dem Neubaugebiet<br />

ausgehenden Einflüsse auf die abiotische und biotische Umwelt untersucht. Geländeuntersuchung<br />

und Auswertung dieser Daten lieferten die Basis für die anschließenden Abwägungsprozesse,<br />

in denen Maßnahmen erarbeitet wurden, die für einen Ersatz- oder Ausgleich bei geschädigtem<br />

Natur- und Landschaftshaushalt sorgen sollen. Für die ökologische Grundlagenerhebung<br />

wurde auf die erhobenen Daten von 1995 und 2003 zurückgegriffen.<br />

Die im Untersuchungsgebiet vorhandenen Biotoptypen sind <strong>zum</strong> überwiegenden Teil deutlich<br />

anthropogen geprägt, d.h. gängige Bestandteile der Agrarlandschaft und dementsprechend weder<br />

selten noch empfindlich. Die Strukturvielfalt im Gebiet rührt von den verschiedenartigen Gehölzen<br />

(insbesondere Eichen und Winterlinden) her.<br />

Die Hauptvorbelastung des <strong>Plan</strong>bereichs hinsichtlich des Naturhaushaltes und Landschaftsbild ist<br />

in seiner Isolation durch vorhandene Verkehrwege zu sehen. Die Bedeutung des Gebiets liegt in<br />

seiner Funktion als siedlungsnaher Freiraum und lokaler Klimaausgleichs- und Naherholungsbereich.<br />

Im vorliegenden LBP wurde der durch die geplante Wohnbebauung verursachte Eingriff in Naturhaushalt<br />

bzw. Landschaftsbild bilanziert und es wurden Maßnahmen erarbeitet, die den Eingriff in<br />

geeigneter Form kompensieren können. Des weiteren wurden konfliktmindernde Maßnahmen dargestellt.<br />

Durch grünordnerische Festsetzungen sind die Kompensationsmaßnahmen in den B-<strong>Plan</strong><br />

integriert.


öKon GmbH, Münster Seite 29<br />

Von der Baumaßnahme sind überwiegend landwirtschaftliche Nutzflächen direkt betroffen, die hinsichtlich<br />

ihrer Biotopfunktion als geringwertig anzusehen sind. Der Eingriff in das Landschaftsbild<br />

besteht in der Erweiterung geschlossenen Siedlungsbereiche in ländlichen Freiraum, wobei dieser<br />

im Gebiet Elterbreischlag per se durch die Sythener Straße begrenzt ist. Durch die vorgesehenen<br />

Pflanzmaßnahmen wird der Eingriff in das Landschaftsbild gemindert.<br />

Als interne Kompensationsmaßnahmen sind verschiedene Anpflanzungen (Feldgehölz, Baumgruppen,<br />

Einzelbäume), die Entwicklung des verlegten Gewässerlaufs 249 sowie die Anlage von<br />

begehbaren Grünstreifen bzw. -flächen im <strong>Plan</strong>gebiet vorgesehen.<br />

Trotz interne Pflanzmaßnahmen verbleibt ein Kompensationsdefizit von -34.071 Wertpunkten,<br />

das extern auszugleichen ist. Über Art und Umfang der extern zur Verfügung stehenden Flächen<br />

und Maßnahmen können derzeit keine Aussagen getroffen werden.<br />

11 Literatur<br />

BEZIRKSREGIERUNG MÜNSTER (2004): Gebietsentwicklungsplan. Teilabschnitt „Emscher-Lippe“.<br />

BLAB, J. & Kudrna, O. (1992): Hilfsprogr<strong>am</strong>m für Schmetterlinge: Ökologie und Schutz von Tagfaltern<br />

und Widderchen. Kilda-Verlag. Greven.<br />

BLAB, J. (1989): Grundlagen des Biotopschutzes für Tiere. Hrsg: Bundesforschungsanstalt für Naturschutz<br />

und Landschaftsökologie Bad Godesberg. Schriftenreihe f. Landschaftspflege und<br />

Naturschutz H.24.<br />

BOHN, U. & Krause, A. (1989): Gehölze in der Landschaft. - AID Heft 1039.<br />

BÖRDING, L. (1995): Grundlagenuntersuchung im Zus<strong>am</strong>menhang mit der Erstellung des B-<strong>Plan</strong>es<br />

für den Bereich „Elterbreischlag“: Prüfung der Versickerungsfähigkeit der anstehenden Böden<br />

entsprechend ATV-Arbeitsblatt A 138.<br />

BURRICHTER, E.; Pott, R.; Furch, H. (1988): Potentiell Natürliche Vegetation. Geographischlandeskundlicher<br />

Atlas von Westfalen, Themenbereich Landesnatur, Münster.<br />

DEUTSCHER WETTERDIENST (HRG.) (1989): Klimaatlas Nordrhein Westfalen, Offenbach.<br />

KREIS RECKLINGHAUSEN (1996): Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung. Bewertungsmethode.<br />

KVR (Hrg.) (1992): Synthetische Klimafunktionskarte Ruhrgebiet. Kommunalverband Ruhrgebiet,<br />

Essen.<br />

LÖBF (1999): Rote Liste der gefährdeten Pflanzen und Tiere in Nordrhein-Westfalen. 3. Fassung.<br />

Schriftenreihe der Landesanstalt für Ökologie, Landschaftsentwicklung und Forstplanung Nordrhein-Westfalen.<br />

Band 17. Recklinghausen.<br />

LÖLF (1986) (Hrg.): Rote Liste der in Nordrhein-Westfalen gefährdeten Pflanzen und Tiere. Schriftenreihe<br />

der Landesanstalt für Ökologie, Landschaftsentwicklung und Forstplanung Nordrhein-<br />

Westfalen, Recklinghausen.<br />

LUDWIG, D. (1991): Methode zur ökologischen Bewertung der Biotopfunktion von Biotoptypen. Bochum.<br />

MÜLLER-WILLE, W. (1966): Bodenplastik und Naturräume Westfalens. Spieker Bd. 14, Landeskundliche<br />

Beiträge u. Berichte, Münster.<br />

NABU (1993): Vogelleben zwischen Ems und Emmerbach, Die Vögel der Stadt Münster. Naturschutzbund<br />

Deutschland, Stadtverband Münster (Hrg.). Verlag Regensberg, Münster.<br />

NOWAK, E.; Blab, J.; Bless, R. (1994): Rote Liste der gefährdeten Wirbeltiere in Deutschland. Kilda<br />

Verlag, Greven.<br />

ÖKOPLAN (2005) Verlegung und naturnahe Umgestaltung des Gewässers 249 des Wasser- und<br />

Bodenverbands Unterer Heubach im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Elterbreischlag.<br />

<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong>. Rees.<br />

STADT HALTERN (2006): 39. Änderung des Flächennutzungsplanes „Elterbreischlag“.<br />

STADT HALTERN (1977): Flächennutzungsplan.


öKon GmbH, Münster Seite 30<br />

STADT HALTERN (1995): Städtebauliche Rahmenplanung <strong>Haltern</strong> - Sythen, Bereich „Elterbreischlag“.<br />

VON KÜRTEN, W. (1977): Die naturräumliche Gliederung Deutschlands. Blatt 95/96 Kleve/Wesel.<br />

Selbstverlag der Bundesanstalt für Landeskunde und Raumforschung, Bad Godesberg.<br />

Dieser Landschaftspflegerische <strong>Begleitplan</strong> wurde von dem Unterzeichner nach bestem Wissen<br />

und Gewissen unter Verwendung der im Text angegebenen Unterlagen erstellt.<br />

Miosga<br />

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger<br />

der Landwirtschaftsk<strong>am</strong>mer Nordrhein-Westfalen für<br />

Naturschutz, Landschaftspflege und Gewässerschutz


öKon GmbH, Münster Seite 31<br />

12 Anhang: Pflanzlisten<br />

Tab. 6: Empfehlenswerte Gehölzarten (nach BURRICHTER ET AL. 1988)<br />

deutscher N<strong>am</strong>e wiss. N<strong>am</strong>e Krone Höhe Bemerkungen<br />

Bäume 1.Ordn. (>25m)<br />

Bergahorn Acer pseudoplatanus 12-15 m 20-40 m empfindlich gegen Bodentrockenheit<br />

Esche Fraxinus excelsior 10-20 m 20-40 m stadtklimaverträglich, mäßig<br />

salztolerant<br />

Esskastanie Castanea sativa 10-15 m 10-35 m stadtklimaverträglich,<br />

Heimat: Mitteleuropa<br />

Rotbuche Fagus sylvatica 10-15m 30-40 m empfindlich gegen Abgase,<br />

Salz und Bodenverunreinigungen<br />

Stieleiche Quercus robur 10-15 m 20-40 m stadtklimafest, immissionsresistent,<br />

mäßig salzverträglich<br />

Traubeneiche Quercus petreae 15-20 m 20-40 m stadtklimaresistent<br />

Bäume 2.Ordn. (


öKon GmbH, Münster Seite 32<br />

Tab. 6: Empfehlenswerte Gehölzarten (Fortsetzung)<br />

Mittelhohe und hohe Sträucher<br />

Atlantische Hülse Ilex aquifolium -4 m 2-10 m leidet unter Hitze und Trockenheit<br />

Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna 2-5 m 2-10 m stadtklimaverträglich, salz-<br />

agg.<br />

empfindlich<br />

Faulbaum Frangula alnus 2-4 m 2-7 m stadtklimaverträglich<br />

Hartriegel Cornus sanguinea 2-4 m 1-8 m stadtklimafest, anspruchslos<br />

Haselnuß Corylus avellana 4-6 m 4-9 m stadtklimaverträglich, auch<br />

als Straßenbepflanzung,<br />

salzempfindlich<br />

Pfaffenhütchen Euonymus europaeus 2-4 m 1,5-6 m unverträglich gegen Hitze +<br />

Trockenheit<br />

Sanddorn Hippophae rh<strong>am</strong>noides 2-3 m 1-10 m stadtklimaresistent, salzverträglich,<br />

nicht in der Nähe<br />

von Geh- u. Radwegen<br />

(hebt Belag)<br />

Zweigriffliger Weißdorn Crataegus laevigata<br />

agg.<br />

Niedrigwüchsige Straucharten<br />

3-6 m 3-8 m salz- und windempfindlich<br />

Besenginster Saroth<strong>am</strong>nus scoparius 1-2 m 0,5-2 m nicht windfest<br />

Brombeere Rubus fructicosus - - -<br />

Heckenkirsche Lonicera xylosteum 1-3 m 1-3 m stadtklimaresistent, mäßig<br />

salzverträglich<br />

Hundsrose Rosa canina 1-3 m 1-3 m stadtklimafest<br />

Kratzbeere Rubus caesius - - -<br />

Rote Johannisbeere Ribes rubrum/silvestre - - -<br />

Schlehe Prunus spinosa 1-4 m 1-4 m stadtklimaverträglich<br />

Schneeball Viburnum opulus 2-4 m 2-4 m -<br />

Waldgeißblatt Lonicera periclymenum - -6 m stadtklimafest


öKon GmbH, Münster Seite 33<br />

12.1 Punktuelle Anpflanzungen (Solitärbäume, Baumgruppen und –reihen)<br />

12.1.1 Grünflächen, Spielplatz<br />

Als Pflanzen können vorgesehen werden:<br />

Abk. deutscher N<strong>am</strong>e wiss. N<strong>am</strong>e Anzahl<br />

Bäume 1. Ordnung<br />

Ei Stieleiche Quercus robur 3<br />

Bäume 2. Ordnung<br />

Ee Eberesche Sorbus aucuparia 8<br />

Fa Feldahorn Acer c<strong>am</strong>pestre 8<br />

Hb Hainbuche Carpinus betulus 9<br />

Tk Traubenkirsche Prunus padus 8<br />

Vk Vogelkirsche Prunus avium 8<br />

Summe 44<br />

Pflanzgrößen: • Stieleiche, 2x verpflanzt<br />

ansonsten Heister mit Ballen, 2 x verpflanzt, 125/150 cm und<br />

Hochst<strong>am</strong>m 3 x v., 16-18<br />

12.1.2 Bäume <strong>am</strong> Parkplatz Brinkweg<br />

Als Pflanzen sind vorzusehen:<br />

Abk. deutscher N<strong>am</strong>e wiss. N<strong>am</strong>e Anzahl<br />

Bäume 1. Ordnung<br />

Ei Stieleiche Quercus robur 8<br />

Summe 8<br />

Pflanzgröße: Hochst<strong>am</strong>m 3 x v. 18-20<br />

12.1.3 Straßenbäume im Wohnbaugebiet<br />

Als Pflanzen sind vorzusehen:<br />

Abk. deutscher N<strong>am</strong>e wiss. N<strong>am</strong>e Anzahl<br />

Bäume 2. Ordnung<br />

Fa Feldahorn Acer c<strong>am</strong>pestre 16<br />

Sa Spitzahorn Acer platanoides 16<br />

Hb Hainbuche Carpinus betulus 16<br />

Bh Baum-Hasel Corylus colurna 15<br />

Wb Wildbirne Pyrus calleryana ‚Chanticleer’ 15<br />

Summe 78<br />

Pflanzgröße: Hochst<strong>am</strong>m 3 x v., 18-20


öKon GmbH, Münster Seite 34<br />

12.1.4 Bachauengehölze / Bäume <strong>am</strong> Regenrückhaltebecken (RRB)<br />

Als Pflanzen sind vorzusehen:<br />

Abk. deutscher N<strong>am</strong>e wiss. N<strong>am</strong>e Anzahl<br />

Bäume 1. Ordnung<br />

Ei Stieleiche Quercus robur 3<br />

Sw Silberweide Salix alba 2<br />

Es Esche Fraxinus exelsus 2<br />

Bäume 2. Ordnung<br />

Zp Zitterpappel, Espe Populus tremula 5<br />

Bw Bruchweide Salix fragilis 5<br />

Kw Korbweide Salix vivimalis 5<br />

Saw Sal-Weide Salix caprea 4<br />

Ee Eberesche Sorbus aucuparia 4<br />

Tk Traubenkirsche Prunus padus 4<br />

Summe 34<br />

Pflanzgröße: Heister mit Ballen, 2 x verpflanzt, 125/150 cm<br />

12.2 Flächige Aufforstungen<br />

12.2.1 Baumheckenartige Aufforstung im Winkel Brinkweg / Sythener Straße<br />

Auf den Pflanzflächen an der Sythener Straße soll u.a. aus Immissionsschutzgründen eine<br />

baumheckenartige Aufforstung durchgeführt werden. Die Aufforstung erfolgt im Reihen- &<br />

Quadratverband (1 Pflanze pro m 2 ). Die Anordnung der Pflanzen ist freigestellt und muss den<br />

örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.<br />

Pflanzenart<br />

Pflanzenart<br />

für<br />

Abk. deutscher N<strong>am</strong>e<br />

wissenschaftl. N<strong>am</strong>e 200 m 2<br />

für<br />

10.236 m 2<br />

SL Schlehe Prunus spinosa 24 1.228<br />

WD Weißdorn Crataegus monogyna 30 1.535<br />

HU Hundsrose Rosa canina 20 1.024<br />

HA Hasel Corylus avellana 30 1.535<br />

HR Roter Hartriegel Cornus sanguinea 16 819<br />

SH Schwarzer Holunder S<strong>am</strong>bucus nigra 16 819<br />

PF Pfaffenhütchen Euonymus europaeus 12 614<br />

STEI Stieleiche Quercus robur 8 409<br />

FA Feldahorn Acer c<strong>am</strong>pestre 14 717<br />

HB Hainbuche Carpinus betulus 16 819<br />

ES Esche Fraxinus excelsior 8 409<br />

KD Kreuzdorn Rh<strong>am</strong>nus cathartica 6 308<br />

Summe 200 10.236<br />

Pflanzgrößen: • Stieleiche, 2x verpflanzt<br />

Hainbuche, 2x verpflanzt<br />

Heister mit Ballen, 125/150 cm<br />

• alle anderen Gehölze 2x verpflanzt<br />

ohne Ballen, 60/100 cm


öKon GmbH, Münster Seite 35<br />

12.2.2 Baumheckenartige Aufforstung im Winkel Lehmbrakener Straße / Sythener Straße<br />

Auf den Pflanzflächen an der Sythener Straße soll u.a. aus Immissionsschutzgründen eine<br />

baumheckenartige Aufforstung durchgeführt werden. Die Aufforstung erfolgt im Reihen- &<br />

Quadratverband (1 Pflanze pro m 2 ). Die Anordnung der Pflanzen ist freigestellt und muss den<br />

örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.<br />

Pflanzenart<br />

Pflanzenart<br />

für<br />

Abk. deutscher N<strong>am</strong>e<br />

wissenschaftl. N<strong>am</strong>e 200 m 2<br />

für<br />

3.803 m 2<br />

SL Schlehe Prunus spinosa 24 456<br />

WD Weißdorn Crataegus monogyna 30 570<br />

HU Hundsrose Rosa canina 20 380<br />

HA Hasel Corylus avellana 30 570<br />

HR Roter Hartriegel Cornus sanguinea 16 304<br />

SH Schwarzer Holunder S<strong>am</strong>bucus nigra 16 304<br />

PF Pfaffenhütchen Euonymus europaeus 12 228<br />

STEI Stieleiche Quercus robur 8 153<br />

FA Feldahorn Acer c<strong>am</strong>pestre 14 266<br />

HB Hainbuche Carpinus betulus 16 304<br />

ES Esche Fraxinus excelsior 8 153<br />

KD Kreuzdorn Rh<strong>am</strong>nus cathartica 6 115<br />

Summe 200 3.803<br />

Pflanzgrößen: • Stieleiche, 2x verpflanzt<br />

Hainbuche, 2x verpflanzt<br />

Heister mit Ballen, 125/150 cm<br />

• alle anderen Gehölze 2x verpflanzt<br />

ohne Ballen, 60/100 cm<br />

12.2.3 Eichen-Feldgehölz zwischen nördlich Melkenweg Sythener Straße<br />

Auf der Pflanzfläche ist u.a. aus Immissionsschutzgründen eine flächige Entwicklung eines<br />

Feldgehölzes vorgesehen. Die Aufforstung soll im Reihen- & Quadratverband flächendeckend<br />

mit Eichen bepflanzt werden (1 Pflanze pro 2 m 2 ). Als Hauptbaum ist die Stieleiche (Quercus<br />

robur) mit einer 30 %-igen Beimischung von Hainbuchen (Carpinus betulus) vorgesehen.<br />

Pflanzenart<br />

Pflanzenart<br />

für<br />

Abk. deutscher N<strong>am</strong>e<br />

wissenschaftl. N<strong>am</strong>e<br />

200 m 2<br />

für<br />

5.283 m 2<br />

STEI Stieleiche Quercus robur 70 3.698<br />

HB Hainbuche Carpinus betulus 30 1.585<br />

Summe 100 5.283<br />

Pflanzgrößen: • Stieleiche, 2x verpflanzt<br />

Hainbuche, 2x verpflanzt<br />

Heister mit Ballen, 125/150 cm<br />

12.3 Lineare Anpflanzungen: Strauch- und Baumhecken<br />

12.4 Einsaat von Landschaftsrasen<br />

Nach Herstellung des RRB ist dessen Einsaat mit Landschaftsrasen vorgesehen. Hierdurch<br />

wird eine Pioniervegetation und vor allem der Aufwuchs von schnellwüchsigen Erlentrieben unterbunden,<br />

die in Folge kostenaufwendig und manuell entfernt werden müssten. Die gewählte<br />

Regelsaatmischung mit Wildkräutern wird den Bodenaufschluss schnell eingrünen, aber dauerhaft<br />

den Standorten angepassten Arten Platz machen. Nach relativ kurzer Zeit werden sich z.B.


öKon GmbH, Münster Seite 36<br />

an den dauerfeuchten Standorten Schilf- und Röhrichtpflanzen durchsetzen. Entsprechendes<br />

gilt für die Trockenstandorte.<br />

Der Rohbodenaufschluss ist in voller Flächengröße mit Landschaftsrasen einzusäen, hierfür ist<br />

die Regelsaatmischung – Standart mit Kräutern (RSM 7.1.2) – zu verwenden.<br />

Maßnahme Flächengröße<br />

(m²)<br />

• Einsaat öffentl. Grün - westlicher Bereich<br />

5.590<br />

• Einsaat öffentl. Grün - östlicher Bereich<br />

2.783<br />

Summe 8.324<br />

13 Kostenschätzung<br />

• Die Kostenschätzung für landschaftspflegerische Maßnahmen beinhaltet die Herstellung,<br />

Bepflanzung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege vorgesehener Grünflächen (Randgrün,<br />

Gehölzstreifen, Feldgehölze etc.), nicht enthalten sind Nebenkosten wie z.B. die Mehrwertsteuer.<br />

Als empirischer Mittelwert für die verschiedenen Pflanzmaßnahmen können pauschal<br />

12,50 €/m 2 veranschlagt werden.<br />

• Die Anpflanzung von Straßenbäume (Hochstämme 3 x v., 18-20) wird pauschal mit einem<br />

Stückpreis von 750,00 €/Baum veranschlagt.<br />

• Als empirischer Mittelwert für konventionelle Einsaaten mit handelsüblichen Saatmischungen<br />

(Hesa, RSM) ist mit rd. 0,50 €/m 2 zu veranschlagen.<br />

Nr. Interne Kompensationsmaßnahmen<br />

1<br />

2<br />

3<br />

Punktuelle Anpflanzungen: Solitärbäume,<br />

Baumgruppen und -reihen<br />

Flächengröße (m 2 ) Preis / m 2 Kosten<br />

oder<br />

Anzahl der Bäume<br />

(€) (€)<br />

• Grünflächen 44 750,00 € 33.000,00 €<br />

• Parkplatz <strong>am</strong> Brinkweg 8 750,00 € 6.000,00 €<br />

• Straßenbäume 78 750,00 € 58.500,00 €<br />

• Bäume <strong>am</strong> Gewässer / RRB 34 750,00 € 25.500,00 €<br />

Flächige Aufforstungen<br />

• Aufforstung im Winkel Brinkweg / Sythener<br />

Straße<br />

• Aufforstung im Winkel Lehmbrakener<br />

Straße / Sythener Straße<br />

• Eichenfeldgehölz zwischen Melkenweg<br />

und Sythener Straße<br />

Einsaaten<br />

10.236 12,50 € 127.950,00 €<br />

3.803 12,50 € 47.537,50 €<br />

5.283 12,50 € 66.037,50 €<br />

• flächige Einsaat Grünzug - West 5.590 0,50 € 2.795,00 €<br />

• flächige Einsaat Grünzug - Ost 2.783 0,50 € 1.391,50 €<br />

Summe 368.711,50 €

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