Landschaftspflegerischer Begleitplan zum B-Plan ... - Haltern am See
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öKon GmbH, Münster Seite 4<br />
1 Vorhaben und Zielsetzung<br />
Die Stadt <strong>Haltern</strong> plant für ein Wohnbaugebiet in Ortsrandlage von <strong>Haltern</strong> - Sythen den B-<strong>Plan</strong> Nr.<br />
70 „Elterbreischlag“ aufzustellen. In der Städtebaulichen Rahmenplanung (STADT HALTERN 1995)<br />
wurden die Grundlagen für die weitere <strong>Plan</strong>ung erarbeitet. Aus 5 alternativen Bebauungsvorschlägen<br />
wurde Variante C ausgewählt, die den Schwerpunkt der Bebauung westlich der<br />
Lehmbrakener Straße, eine „grüne“ Randzone im Norden und Westen des Gebiets, die Sicherung<br />
des ökologisch wertvollen Biotopbestands sowie Erhalt und Aufwertung der Landschaft im östlichen<br />
<strong>Plan</strong>gebiet vorsieht.<br />
Das geplante Wohnbebaugebiet stellt nach § 4 – 6 LG NW einen Eingriff in Naturhaushalt und<br />
Landschaftsbild dar, der im Rahmen eines Landschaftspflegerischen <strong>Begleitplan</strong>s (LBP) zu bilanzieren<br />
und durch erforderliche Maßnahmen auszugleichen ist. Im vorliegenden Gutachten werden<br />
die von der geplanten Anlage ausgehenden Einflüsse auf die abiotische Umwelt sowie auf Natur<br />
und Landschaft untersucht. Für die Einschätzung der Auswirkungen des Eingriffs ist es erforderlich,<br />
das Naturpotenzial sowie die derzeitige Funktion des Geländes für die anthropogene Nutzung<br />
festzustellen. Ausgehend von der landschaftsökologischen und -ästhetischen Bestandsaufnahme<br />
werden Kompensationsmaßnahmen für unvermeidliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft<br />
erarbeitet.<br />
Anmerkung: Das <strong>Plan</strong>vorhaben ist relativ alt und von mehrfachen Unterbrechungen gekennzeichnet.<br />
Nach der ersten Grundlagenerhebung im Juli 1995 ruhte das Verfahren mehrere Jahre und<br />
wurde im Jahr 2003 wieder aufgenommen. Am 9.4.2003 erfolgte eine erneute Geländebegehung,<br />
die auch Grundlage des vorliegenden Gutachtens ist.<br />
Der LBP war bereits Beratungsgegenstand in der Umweltausschusssitzung <strong>am</strong> 23.09.2003 (DS-<br />
Nr.:03/176) und wurde zustimmend zur Kenntnis genommen mit der Empfehlung, diesen als Bestandteil<br />
der Begründung <strong>zum</strong> Bebauungsplan in das weitere <strong>Plan</strong>verfahren einzustellen. Bei der<br />
nun vorliegenden Fassung sind lediglich die Bilanzierungen, resultierend aus der überarbeiteten<br />
<strong>Plan</strong>ung, sowie zusätzliche Kompensationsmaßnahmen aus der Gewässerumlegung, die dem<br />
eigenständigen Genehmigungsverfahren nach Wasserhaushaltsgesetz (LBP Büro Ökoplan 2005)<br />
unterliegen, in die <strong>Plan</strong>ung eingeflossen.<br />
2 Allgemeine und naturräumliche Grundlagen<br />
2.1 Lage des <strong>Plan</strong>gebiets, Naturräumliche Einordnung<br />
Das ca. 21 ha große Untersuchungsgebiet liegt im Norden des Ortsteils <strong>Haltern</strong> - Sythen. Es wird<br />
ausschließlich durch Verkehrswege begrenzt; im Norden durch die Landstraße L 652, im Westen<br />
durch den Brinkweg, im Süden durch den Mossk<strong>am</strong>p und den Melkenweg und im Osten durch die<br />
Bahnstrecke Münster - Wanne-Eickel. Das Gelände fällt von West nach Ost leicht ab mit Höhenlinien<br />
bei ca. 55 m ü.NN <strong>am</strong> Brinkweg und 45 m ü.NN nahe der Bundesbahngleise.<br />
Naturräumlich ist das Untersuchungsgebiet den Sythen - Lavesumer - Flachwellen, einer Untereinheit<br />
der Hohen Mark und des Westmünsterlandes zuzuordnen. Westlich grenzen weitere, hügelige<br />
Einheiten der Hohen Mark an, im Süden und Südosten folgt das <strong>Haltern</strong>er Tal mit der Lippeaue,<br />
und östlich fällt das Gelände zur Hausdülmener Niederung ab.<br />
Der südlich an die Geisheide- Sch<strong>am</strong>aloer Sandwellen angrenzende flachwellige Bereich um Lavesum<br />
und Sythen weist eine alte Besiedlung und günstige ökologische Voraussetzungen für eine<br />
ackerbauliche Nutzung auf. Über den <strong>Haltern</strong>er Sanden liegen hier vielfach Geschiebelehme und