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Landschaftspflegerischer Begleitplan zum B-Plan ... - Haltern am See

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öKon GmbH, Münster Seite 4<br />

1 Vorhaben und Zielsetzung<br />

Die Stadt <strong>Haltern</strong> plant für ein Wohnbaugebiet in Ortsrandlage von <strong>Haltern</strong> - Sythen den B-<strong>Plan</strong> Nr.<br />

70 „Elterbreischlag“ aufzustellen. In der Städtebaulichen Rahmenplanung (STADT HALTERN 1995)<br />

wurden die Grundlagen für die weitere <strong>Plan</strong>ung erarbeitet. Aus 5 alternativen Bebauungsvorschlägen<br />

wurde Variante C ausgewählt, die den Schwerpunkt der Bebauung westlich der<br />

Lehmbrakener Straße, eine „grüne“ Randzone im Norden und Westen des Gebiets, die Sicherung<br />

des ökologisch wertvollen Biotopbestands sowie Erhalt und Aufwertung der Landschaft im östlichen<br />

<strong>Plan</strong>gebiet vorsieht.<br />

Das geplante Wohnbebaugebiet stellt nach § 4 – 6 LG NW einen Eingriff in Naturhaushalt und<br />

Landschaftsbild dar, der im Rahmen eines Landschaftspflegerischen <strong>Begleitplan</strong>s (LBP) zu bilanzieren<br />

und durch erforderliche Maßnahmen auszugleichen ist. Im vorliegenden Gutachten werden<br />

die von der geplanten Anlage ausgehenden Einflüsse auf die abiotische Umwelt sowie auf Natur<br />

und Landschaft untersucht. Für die Einschätzung der Auswirkungen des Eingriffs ist es erforderlich,<br />

das Naturpotenzial sowie die derzeitige Funktion des Geländes für die anthropogene Nutzung<br />

festzustellen. Ausgehend von der landschaftsökologischen und -ästhetischen Bestandsaufnahme<br />

werden Kompensationsmaßnahmen für unvermeidliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft<br />

erarbeitet.<br />

Anmerkung: Das <strong>Plan</strong>vorhaben ist relativ alt und von mehrfachen Unterbrechungen gekennzeichnet.<br />

Nach der ersten Grundlagenerhebung im Juli 1995 ruhte das Verfahren mehrere Jahre und<br />

wurde im Jahr 2003 wieder aufgenommen. Am 9.4.2003 erfolgte eine erneute Geländebegehung,<br />

die auch Grundlage des vorliegenden Gutachtens ist.<br />

Der LBP war bereits Beratungsgegenstand in der Umweltausschusssitzung <strong>am</strong> 23.09.2003 (DS-<br />

Nr.:03/176) und wurde zustimmend zur Kenntnis genommen mit der Empfehlung, diesen als Bestandteil<br />

der Begründung <strong>zum</strong> Bebauungsplan in das weitere <strong>Plan</strong>verfahren einzustellen. Bei der<br />

nun vorliegenden Fassung sind lediglich die Bilanzierungen, resultierend aus der überarbeiteten<br />

<strong>Plan</strong>ung, sowie zusätzliche Kompensationsmaßnahmen aus der Gewässerumlegung, die dem<br />

eigenständigen Genehmigungsverfahren nach Wasserhaushaltsgesetz (LBP Büro Ökoplan 2005)<br />

unterliegen, in die <strong>Plan</strong>ung eingeflossen.<br />

2 Allgemeine und naturräumliche Grundlagen<br />

2.1 Lage des <strong>Plan</strong>gebiets, Naturräumliche Einordnung<br />

Das ca. 21 ha große Untersuchungsgebiet liegt im Norden des Ortsteils <strong>Haltern</strong> - Sythen. Es wird<br />

ausschließlich durch Verkehrswege begrenzt; im Norden durch die Landstraße L 652, im Westen<br />

durch den Brinkweg, im Süden durch den Mossk<strong>am</strong>p und den Melkenweg und im Osten durch die<br />

Bahnstrecke Münster - Wanne-Eickel. Das Gelände fällt von West nach Ost leicht ab mit Höhenlinien<br />

bei ca. 55 m ü.NN <strong>am</strong> Brinkweg und 45 m ü.NN nahe der Bundesbahngleise.<br />

Naturräumlich ist das Untersuchungsgebiet den Sythen - Lavesumer - Flachwellen, einer Untereinheit<br />

der Hohen Mark und des Westmünsterlandes zuzuordnen. Westlich grenzen weitere, hügelige<br />

Einheiten der Hohen Mark an, im Süden und Südosten folgt das <strong>Haltern</strong>er Tal mit der Lippeaue,<br />

und östlich fällt das Gelände zur Hausdülmener Niederung ab.<br />

Der südlich an die Geisheide- Sch<strong>am</strong>aloer Sandwellen angrenzende flachwellige Bereich um Lavesum<br />

und Sythen weist eine alte Besiedlung und günstige ökologische Voraussetzungen für eine<br />

ackerbauliche Nutzung auf. Über den <strong>Haltern</strong>er Sanden liegen hier vielfach Geschiebelehme und

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