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geltungsbereich - Haltern am See

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Bebauungsplan „C<strong>am</strong>ping- und Wochenendplatz<br />

Drügen-K<strong>am</strong>p“,<br />

Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>,<br />

Ortsteil <strong>Haltern</strong>-Sythen<br />

Vorentwurf<br />

Erläuterungsbericht


Bearbeiter<br />

Stand<br />

Impressum<br />

Projektentwicklung Strauß<br />

Dipl.-Ing. Robert Strauß<br />

Auf der Ruhr 99 b, 50999 Köln<br />

Tel (02236) 3210250, Fax (0221) 3210251<br />

mail@pe-strauss.de<br />

Städtebauliche Planung<br />

in Arbeitsgemeinschaft mit:<br />

HJPplaner<br />

Dr.-Ing. Frank Pflüger, Dipl. Ing. Tina Pörsel<br />

Kasinostraße 76a, 52066 Aachen<br />

Tel (0241) 60 82 60 0, Fax (0241) 60 82 60 10<br />

mail@HJPplaner.de<br />

Februar 2009


INHALT<br />

1 Erfordernis der Planaufstellung und allgemeine Ziele 4<br />

1.1 Anlass und Ziel 4<br />

1.2 Geltungsbereich 5<br />

2 Planerische Rahmenbedingungen 6<br />

3 Städtebaulicher Vorentwurf 7<br />

4 Umsetzung des Bebauungsplanes 9<br />

Anhang 10<br />

Städtebaulicher Entwurf


1 ERFORDERNIS<br />

DER PLANAUFSTELLUNG UND<br />

ALLGEMEINE ZIELE<br />

1.1 ANLASS UND ZIEL<br />

Der Ortsteil Sythen liegt im nordöstlichen Bereich des Stadtgebietes von<br />

<strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>. Der gewachsene Ortsteil mit seinen ca. 5.740 Einwohnern<br />

ist verkehrsgünstig an der L 652 gelegen.<br />

Das Plangebiet befindet sich westlich von dem eigentlichen Ortskern<br />

Sythen, unmittelbar an der L 652 in der Nähe der Kreuzung der L 652 und<br />

der L 551.<br />

Um den C<strong>am</strong>ping- bzw. Wochenendplatz auch künftig wirtschaftlich betreiben<br />

zu können und den geänderten Ansprüchen der Nutzer gerecht zu werden,<br />

ist eine Erweiterung des derzeitigen Angebotes erforderlich.<br />

Ziel des Bebauungsplanes ist einerseits die Sicherung des bestehenden<br />

C<strong>am</strong>ping- bzw. Wochenendplatzes, der vorhandenen Gaststätte mit Kegelbahn<br />

und der Betriebswohnungen sowie die Bereitstellung von zusätzlichen<br />

Wochenendplätzen.<br />

Abb. 1: Lage im Raum<br />

4


1.2 GELTUNGSBEREICH<br />

Der Geltungsbereich umfasst die Flächen des bereits vorhandenen C<strong>am</strong>ping-<br />

bzw. Wochenendplatzes inklusive Zuwegungen und Stellplätzen, das<br />

Grundstück des benachbarten Wohngebäudes sowie die Anbindungen an<br />

die Sythener Straße (L 652). Darüber hinaus befinden sich die Flurstücke<br />

Nr. 54 und 55 der Flur 48 der Gemarkung <strong>Haltern</strong>-Kirchspiel innerhalb des<br />

Geltungsbereiches. Diese, an den bestehenden Platz grenzenden Flächen,<br />

sind für die geplante C<strong>am</strong>ping- und Wochenendplatzerweiterung vorgesehen.<br />

Der räumliche Geltungsbereich hat eine Ges<strong>am</strong>tfläche von ca. 4,8 ha.<br />

Abb. 2: Geltungsbereich<br />

5


2 PLANERISCHE<br />

RAHMENBEDINGUNGEN<br />

Regionalplan<br />

Das Plangebiet wird im Regionalplan Münster (früher Gebietsentwicklungsplan<br />

- GEP), Teilabschnitt Emscher-Lippe im nordöstlichen Bereich als „Agrarbereich“<br />

und im südwestlichen Teil als „Waldbereich“ dargestellt. Der<br />

Waldbereich ist zusätzlich als „Bereich für den Schutz der Natur“ ausgewiesen.<br />

Darüber hinaus stellt der Regionalplan für das ges<strong>am</strong>te Plangebiet „Erholungsbereiche“<br />

dar.<br />

FNP<br />

Der derzeit gültige Flächennutzungsplan stellt die Flächen des bereits vorhandenen<br />

Platzes als „Grünflächen“ mit der Zweckbestimmung „ C<strong>am</strong>pingplatz“<br />

und die Flächen für die geplante Erweiterung als „Fläche für Wald“<br />

dar.<br />

Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

beschlossen werden.<br />

Ziel der Änderung ist es, den bestehenden Platz sowie die vorgesehenen<br />

Erweiterungsflächen als C<strong>am</strong>ping- und Wochenendplatz auszuweisen.<br />

Landschaftsplan<br />

Die Flächen im Geltungsbereich befinden sich im Landschaftsschutzgebiet<br />

Nr. 7 „Sythener und Uphuser Mark“. Im Jahre 2008 wurde eine Überarbeitung<br />

der Landschaftsschutzverordnung eingeleitet, in der die Herausnahme<br />

der Flächen des bestehenden C<strong>am</strong>pingplatzes aus dem Schutzstatus erfolgte.<br />

Da der Bebauungsplan jedoch auch Flächen für eine Erweiterung des<br />

Platzes vorsieht, sollte der Landschaftsplan dahingehend angepasst werden.<br />

Biotopkataster<br />

Im südwestlichen Bereich außerhalb des Geltungsbereiches befindet sich in<br />

der Nachbarschaft ein nach § 62 LG NW geschütztes Biotop 4209-426. Darüber<br />

hinaus wird durch einen geringfügigen Teil des Plangebietes im Südwesten<br />

ein schutzwürdiger Biotopbereich 4209-043 in Anspruch genommen.<br />

6


3 STÄDTEBAULICHER<br />

VORENTWURF<br />

3.1 VORHANDENE SITUATION<br />

Der Bereich nördlich der Sythener Straße wird landwirtschaftlich genutzt.<br />

Gegenüber der nördlichen Einfahrt zum Plangebiet befindet sich ein Wohngebäude.<br />

Nordwestlich an den Geltungsbereich grenzen ebenfalls landwirtschaftlich<br />

genutzte Flächen sowie ein weiteres Wohngebäude. Im Südwesten<br />

stellen weiträumige Waldflächen die Grenze zum Planbereich dar. Zwischen<br />

dem bestehenden C<strong>am</strong>ping- bzw. Wochenendplatz und der Münsterstraße<br />

(L 551) liegen einige Wohn- und Nebengebäude sowie eine Gaststätte<br />

mit zugehörigem Parkplatz.<br />

Das Planungsgebiet selbst ist relativ eben und grenzt unmittelbar an die<br />

Sythener Straße (L 652). Durch einen bepflanzten Wall ist das Plangebiet<br />

jedoch von der Straße abgeschirmt.<br />

Ein großer Teil der Flächen wird bereits zur Zeit als C<strong>am</strong>ping- bzw. Wochenendplatz<br />

genutzt. Hierzu gehören u.a. auch die Parkplätze, die Gaststätte<br />

sowie Betriebswohnungen.<br />

Ein gegenüber der Gaststätte gelegenes Wohngebäude liegt außerhalb des<br />

Geltungsbereiches. Die für die geplante Erweiterung vorgesehenen Flächen<br />

südwestlich der Gaststätte sind derzeit Waldbereiche.<br />

Abb. 3: Luftbild<br />

7


3.2 STÄDTEBAULICHES KONZEPT<br />

Erschließung<br />

Der bestehende C<strong>am</strong>ping- bzw. Wochenendplatz wird derzeit über zwei Anbindungen<br />

an die Sythener Straße erschlossen. Die nördliche Anbindung<br />

dient zur Erschließung des C<strong>am</strong>pingbereiches sowie der zugehörigen Parkplätze.<br />

Die vorhandene Gaststätte, die Parkplätze in diesem Bereich sowie<br />

die Betriebswohnungen werden durch die weiter südlich gelegenere Anbindung<br />

erschlossen. Über diese sollen auch die geplanten Wochenendplätze<br />

erschlossen werden. Hierzu ist eine Erschließungsstraße an der südlichen<br />

Plangebietsgrenze geplant, die in Form einer Ringstraße die zusätzlichen<br />

Plätze erschließt. Die Grundstücke innerhalb der Ringstraße sollen durch<br />

zwei Stichwege erschlossen werden. Im Bereich des bestehenden Platzes<br />

wird die vorhandene innere Erschließung beibehalten.<br />

Im Gegensatz zu dem bereits vorhandenen C<strong>am</strong>ping- bzw. Wochenendplatz,<br />

bei dem die Stellplätze gebündelt im Bereich der Erschließungsstraße<br />

angeordnet sind, sollen die notwendigen Parkplätze für die geplanten Aufstellplätze<br />

jeweils auf den Grundstücken selbst nachgewiesen werden.<br />

Bebauung<br />

Im Bereich des bestehenden C<strong>am</strong>pingplatzes wird die überwiegende Anzahl<br />

der Standplätze bereits als Aufstellplätze für Wochenendhäuser bzw. nicht<br />

jederzeit ortsveränderlich aufgestellte Wohnwagen und Mobilheime genutzt.<br />

Aufgrund dessen wurde im städtebaulichen Entwurf eine Aufteilung für den<br />

bestehenden Platz entwickelt, die Aufstellplätze von mindestens 100 m² vorsieht,<br />

so dass künftig der Platz flexibel als C<strong>am</strong>ping- und Wochenendplatz<br />

genutzt werden kann.<br />

Hinsichtlich der stetig steigenden Nachfrage nach Wochenendhäusern sind<br />

für die vorgesehenen Erweiterungsflächen ebenfalls Aufstellplätze vorgesehen,<br />

die eine Fläche von mindestens 100 m² aufweisen. Hier können gemäß<br />

C<strong>am</strong>ping- und Wochenendplatzverordnung Häuser oder Mobilheime mit einer<br />

maximalen Grundfläche von 40 m² und einer Ges<strong>am</strong>thöhe von nicht<br />

mehr als 3,50 m errichtet werden.<br />

Um den geltenden Brandschutzbestimmungen Rechnung zu tragen, werden<br />

der bestehende Platz sowie der geplante C<strong>am</strong>ping- und Wochenendplatz<br />

durch mind. 5,0 m breite Brandschutzstreifen in Abschnitte entsprechend der<br />

C<strong>am</strong>ping- und Wochenendplatzverordnung unterteilt.<br />

Im östlichen Bereich des Plangebietes ist die Gestaltung eines zentralen Bereiches<br />

vorgesehen, in dem sich bereits heute ein eingeschossiges Gebäude<br />

befindet. In diesem sind derzeit die Sanitäranlagen sowie ein gastronomischer<br />

Betrieb mit angegliederter Kegelbahn untergebracht. Zukünftig können<br />

in diesem Gebäude auch ca. fünf Ferienwohnungen vorgesehen werden.<br />

8


4 UMSETZUNG<br />

DES BEBAUUNGSPLANS<br />

Weiterer Untersuchungsbedarf<br />

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist ein Entwässerungsentwurf für<br />

den bestehenden und den geplanten Bereich sowie die Prüfung des bestehenden<br />

Kanalnetzes bezüglich der Kapazitäten erforderlich. Die Böden im<br />

Plangebiet sind zudem auf Versickerungsfähigkeit zu untersuchen.<br />

Die Wasser- und Stromversorgung für den Planbereich ist sicher zu stellen.<br />

Überdies ist ein Immissionsgutachten hinsichtlich der angrenzenden L 652,<br />

der L 551 sowie des in der Nähe befindlichen Biker-Treffpunktes zu erstellen.<br />

Bezüglich der bestehenden Anbindungen an die Sythener Straße ist ein Einvernehmen<br />

mit dem Straßenbaulastträger herzustellen.<br />

Ferner sind Abstimmungen mit den entsprechenden Fachbehörden hinsichtlich<br />

der Waldumwandlung, des Brandschutzes sowie der vorhandenen Biotope<br />

erforderlich. Darüber hinaus hat im weiteren Verfahren eine Berechnung<br />

und Bewertung des Eingriffs und der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen<br />

im Rahmen eines Landschaftspflegerischen Fachbeitrages zu erfolgen.<br />

Bodenordnende Maßnahmen<br />

Sofern zur Realisierung dieses Bebauungsplanes bodenordnende Maßnahmen<br />

erforderlich werden, werden diese bis zur Offenlage des Bebauungsplanes<br />

durch entsprechende Verträge zwischen der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

und den Eigentümern der Grundstücke gesichert.<br />

Kosten<br />

Sämtliche entstehenden Kosten werden nach den gesetzlichen Bestimmungen<br />

von den Grundstückseigentümern im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

getragen.<br />

Dies sind die Kosten zur Durchführung der Festsetzungen des Bebauungsplanes,<br />

insbesondere für die erforderlichen Fachgutachten sowie für die<br />

Städtebauliche Planung selbst und die Kosten für die Vorbereitung und Herstellung<br />

der erforderlichen Erschließungsanlagen.<br />

9


Anhang<br />

10

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