geltungsbereich - Haltern am See
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Bebauungsplan „C<strong>am</strong>ping- und Wochenendplatz<br />
Drügen-K<strong>am</strong>p“,<br />
Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>,<br />
Ortsteil <strong>Haltern</strong>-Sythen<br />
Vorentwurf<br />
Erläuterungsbericht
Bearbeiter<br />
Stand<br />
Impressum<br />
Projektentwicklung Strauß<br />
Dipl.-Ing. Robert Strauß<br />
Auf der Ruhr 99 b, 50999 Köln<br />
Tel (02236) 3210250, Fax (0221) 3210251<br />
mail@pe-strauss.de<br />
Städtebauliche Planung<br />
in Arbeitsgemeinschaft mit:<br />
HJPplaner<br />
Dr.-Ing. Frank Pflüger, Dipl. Ing. Tina Pörsel<br />
Kasinostraße 76a, 52066 Aachen<br />
Tel (0241) 60 82 60 0, Fax (0241) 60 82 60 10<br />
mail@HJPplaner.de<br />
Februar 2009
INHALT<br />
1 Erfordernis der Planaufstellung und allgemeine Ziele 4<br />
1.1 Anlass und Ziel 4<br />
1.2 Geltungsbereich 5<br />
2 Planerische Rahmenbedingungen 6<br />
3 Städtebaulicher Vorentwurf 7<br />
4 Umsetzung des Bebauungsplanes 9<br />
Anhang 10<br />
Städtebaulicher Entwurf
1 ERFORDERNIS<br />
DER PLANAUFSTELLUNG UND<br />
ALLGEMEINE ZIELE<br />
1.1 ANLASS UND ZIEL<br />
Der Ortsteil Sythen liegt im nordöstlichen Bereich des Stadtgebietes von<br />
<strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong>. Der gewachsene Ortsteil mit seinen ca. 5.740 Einwohnern<br />
ist verkehrsgünstig an der L 652 gelegen.<br />
Das Plangebiet befindet sich westlich von dem eigentlichen Ortskern<br />
Sythen, unmittelbar an der L 652 in der Nähe der Kreuzung der L 652 und<br />
der L 551.<br />
Um den C<strong>am</strong>ping- bzw. Wochenendplatz auch künftig wirtschaftlich betreiben<br />
zu können und den geänderten Ansprüchen der Nutzer gerecht zu werden,<br />
ist eine Erweiterung des derzeitigen Angebotes erforderlich.<br />
Ziel des Bebauungsplanes ist einerseits die Sicherung des bestehenden<br />
C<strong>am</strong>ping- bzw. Wochenendplatzes, der vorhandenen Gaststätte mit Kegelbahn<br />
und der Betriebswohnungen sowie die Bereitstellung von zusätzlichen<br />
Wochenendplätzen.<br />
Abb. 1: Lage im Raum<br />
4
1.2 GELTUNGSBEREICH<br />
Der Geltungsbereich umfasst die Flächen des bereits vorhandenen C<strong>am</strong>ping-<br />
bzw. Wochenendplatzes inklusive Zuwegungen und Stellplätzen, das<br />
Grundstück des benachbarten Wohngebäudes sowie die Anbindungen an<br />
die Sythener Straße (L 652). Darüber hinaus befinden sich die Flurstücke<br />
Nr. 54 und 55 der Flur 48 der Gemarkung <strong>Haltern</strong>-Kirchspiel innerhalb des<br />
Geltungsbereiches. Diese, an den bestehenden Platz grenzenden Flächen,<br />
sind für die geplante C<strong>am</strong>ping- und Wochenendplatzerweiterung vorgesehen.<br />
Der räumliche Geltungsbereich hat eine Ges<strong>am</strong>tfläche von ca. 4,8 ha.<br />
Abb. 2: Geltungsbereich<br />
5
2 PLANERISCHE<br />
RAHMENBEDINGUNGEN<br />
Regionalplan<br />
Das Plangebiet wird im Regionalplan Münster (früher Gebietsentwicklungsplan<br />
- GEP), Teilabschnitt Emscher-Lippe im nordöstlichen Bereich als „Agrarbereich“<br />
und im südwestlichen Teil als „Waldbereich“ dargestellt. Der<br />
Waldbereich ist zusätzlich als „Bereich für den Schutz der Natur“ ausgewiesen.<br />
Darüber hinaus stellt der Regionalplan für das ges<strong>am</strong>te Plangebiet „Erholungsbereiche“<br />
dar.<br />
FNP<br />
Der derzeit gültige Flächennutzungsplan stellt die Flächen des bereits vorhandenen<br />
Platzes als „Grünflächen“ mit der Zweckbestimmung „ C<strong>am</strong>pingplatz“<br />
und die Flächen für die geplante Erweiterung als „Fläche für Wald“<br />
dar.<br />
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
beschlossen werden.<br />
Ziel der Änderung ist es, den bestehenden Platz sowie die vorgesehenen<br />
Erweiterungsflächen als C<strong>am</strong>ping- und Wochenendplatz auszuweisen.<br />
Landschaftsplan<br />
Die Flächen im Geltungsbereich befinden sich im Landschaftsschutzgebiet<br />
Nr. 7 „Sythener und Uphuser Mark“. Im Jahre 2008 wurde eine Überarbeitung<br />
der Landschaftsschutzverordnung eingeleitet, in der die Herausnahme<br />
der Flächen des bestehenden C<strong>am</strong>pingplatzes aus dem Schutzstatus erfolgte.<br />
Da der Bebauungsplan jedoch auch Flächen für eine Erweiterung des<br />
Platzes vorsieht, sollte der Landschaftsplan dahingehend angepasst werden.<br />
Biotopkataster<br />
Im südwestlichen Bereich außerhalb des Geltungsbereiches befindet sich in<br />
der Nachbarschaft ein nach § 62 LG NW geschütztes Biotop 4209-426. Darüber<br />
hinaus wird durch einen geringfügigen Teil des Plangebietes im Südwesten<br />
ein schutzwürdiger Biotopbereich 4209-043 in Anspruch genommen.<br />
6
3 STÄDTEBAULICHER<br />
VORENTWURF<br />
3.1 VORHANDENE SITUATION<br />
Der Bereich nördlich der Sythener Straße wird landwirtschaftlich genutzt.<br />
Gegenüber der nördlichen Einfahrt zum Plangebiet befindet sich ein Wohngebäude.<br />
Nordwestlich an den Geltungsbereich grenzen ebenfalls landwirtschaftlich<br />
genutzte Flächen sowie ein weiteres Wohngebäude. Im Südwesten<br />
stellen weiträumige Waldflächen die Grenze zum Planbereich dar. Zwischen<br />
dem bestehenden C<strong>am</strong>ping- bzw. Wochenendplatz und der Münsterstraße<br />
(L 551) liegen einige Wohn- und Nebengebäude sowie eine Gaststätte<br />
mit zugehörigem Parkplatz.<br />
Das Planungsgebiet selbst ist relativ eben und grenzt unmittelbar an die<br />
Sythener Straße (L 652). Durch einen bepflanzten Wall ist das Plangebiet<br />
jedoch von der Straße abgeschirmt.<br />
Ein großer Teil der Flächen wird bereits zur Zeit als C<strong>am</strong>ping- bzw. Wochenendplatz<br />
genutzt. Hierzu gehören u.a. auch die Parkplätze, die Gaststätte<br />
sowie Betriebswohnungen.<br />
Ein gegenüber der Gaststätte gelegenes Wohngebäude liegt außerhalb des<br />
Geltungsbereiches. Die für die geplante Erweiterung vorgesehenen Flächen<br />
südwestlich der Gaststätte sind derzeit Waldbereiche.<br />
Abb. 3: Luftbild<br />
7
3.2 STÄDTEBAULICHES KONZEPT<br />
Erschließung<br />
Der bestehende C<strong>am</strong>ping- bzw. Wochenendplatz wird derzeit über zwei Anbindungen<br />
an die Sythener Straße erschlossen. Die nördliche Anbindung<br />
dient zur Erschließung des C<strong>am</strong>pingbereiches sowie der zugehörigen Parkplätze.<br />
Die vorhandene Gaststätte, die Parkplätze in diesem Bereich sowie<br />
die Betriebswohnungen werden durch die weiter südlich gelegenere Anbindung<br />
erschlossen. Über diese sollen auch die geplanten Wochenendplätze<br />
erschlossen werden. Hierzu ist eine Erschließungsstraße an der südlichen<br />
Plangebietsgrenze geplant, die in Form einer Ringstraße die zusätzlichen<br />
Plätze erschließt. Die Grundstücke innerhalb der Ringstraße sollen durch<br />
zwei Stichwege erschlossen werden. Im Bereich des bestehenden Platzes<br />
wird die vorhandene innere Erschließung beibehalten.<br />
Im Gegensatz zu dem bereits vorhandenen C<strong>am</strong>ping- bzw. Wochenendplatz,<br />
bei dem die Stellplätze gebündelt im Bereich der Erschließungsstraße<br />
angeordnet sind, sollen die notwendigen Parkplätze für die geplanten Aufstellplätze<br />
jeweils auf den Grundstücken selbst nachgewiesen werden.<br />
Bebauung<br />
Im Bereich des bestehenden C<strong>am</strong>pingplatzes wird die überwiegende Anzahl<br />
der Standplätze bereits als Aufstellplätze für Wochenendhäuser bzw. nicht<br />
jederzeit ortsveränderlich aufgestellte Wohnwagen und Mobilheime genutzt.<br />
Aufgrund dessen wurde im städtebaulichen Entwurf eine Aufteilung für den<br />
bestehenden Platz entwickelt, die Aufstellplätze von mindestens 100 m² vorsieht,<br />
so dass künftig der Platz flexibel als C<strong>am</strong>ping- und Wochenendplatz<br />
genutzt werden kann.<br />
Hinsichtlich der stetig steigenden Nachfrage nach Wochenendhäusern sind<br />
für die vorgesehenen Erweiterungsflächen ebenfalls Aufstellplätze vorgesehen,<br />
die eine Fläche von mindestens 100 m² aufweisen. Hier können gemäß<br />
C<strong>am</strong>ping- und Wochenendplatzverordnung Häuser oder Mobilheime mit einer<br />
maximalen Grundfläche von 40 m² und einer Ges<strong>am</strong>thöhe von nicht<br />
mehr als 3,50 m errichtet werden.<br />
Um den geltenden Brandschutzbestimmungen Rechnung zu tragen, werden<br />
der bestehende Platz sowie der geplante C<strong>am</strong>ping- und Wochenendplatz<br />
durch mind. 5,0 m breite Brandschutzstreifen in Abschnitte entsprechend der<br />
C<strong>am</strong>ping- und Wochenendplatzverordnung unterteilt.<br />
Im östlichen Bereich des Plangebietes ist die Gestaltung eines zentralen Bereiches<br />
vorgesehen, in dem sich bereits heute ein eingeschossiges Gebäude<br />
befindet. In diesem sind derzeit die Sanitäranlagen sowie ein gastronomischer<br />
Betrieb mit angegliederter Kegelbahn untergebracht. Zukünftig können<br />
in diesem Gebäude auch ca. fünf Ferienwohnungen vorgesehen werden.<br />
8
4 UMSETZUNG<br />
DES BEBAUUNGSPLANS<br />
Weiterer Untersuchungsbedarf<br />
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist ein Entwässerungsentwurf für<br />
den bestehenden und den geplanten Bereich sowie die Prüfung des bestehenden<br />
Kanalnetzes bezüglich der Kapazitäten erforderlich. Die Böden im<br />
Plangebiet sind zudem auf Versickerungsfähigkeit zu untersuchen.<br />
Die Wasser- und Stromversorgung für den Planbereich ist sicher zu stellen.<br />
Überdies ist ein Immissionsgutachten hinsichtlich der angrenzenden L 652,<br />
der L 551 sowie des in der Nähe befindlichen Biker-Treffpunktes zu erstellen.<br />
Bezüglich der bestehenden Anbindungen an die Sythener Straße ist ein Einvernehmen<br />
mit dem Straßenbaulastträger herzustellen.<br />
Ferner sind Abstimmungen mit den entsprechenden Fachbehörden hinsichtlich<br />
der Waldumwandlung, des Brandschutzes sowie der vorhandenen Biotope<br />
erforderlich. Darüber hinaus hat im weiteren Verfahren eine Berechnung<br />
und Bewertung des Eingriffs und der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen<br />
im Rahmen eines Landschaftspflegerischen Fachbeitrages zu erfolgen.<br />
Bodenordnende Maßnahmen<br />
Sofern zur Realisierung dieses Bebauungsplanes bodenordnende Maßnahmen<br />
erforderlich werden, werden diese bis zur Offenlage des Bebauungsplanes<br />
durch entsprechende Verträge zwischen der Stadt <strong>Haltern</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />
und den Eigentümern der Grundstücke gesichert.<br />
Kosten<br />
Sämtliche entstehenden Kosten werden nach den gesetzlichen Bestimmungen<br />
von den Grundstückseigentümern im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />
getragen.<br />
Dies sind die Kosten zur Durchführung der Festsetzungen des Bebauungsplanes,<br />
insbesondere für die erforderlichen Fachgutachten sowie für die<br />
Städtebauliche Planung selbst und die Kosten für die Vorbereitung und Herstellung<br />
der erforderlichen Erschließungsanlagen.<br />
9
Anhang<br />
10