Landschaftspflegerischer Begleitplan zum B-Plan ... - Haltern am See
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öKon GmbH, Münster Seite 28<br />
Fläche und Maßnahme <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />
nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB<br />
• flächige Anpflanzung eines baumheckenartigen Gehölzstreifens zwischen der Sythener Straße<br />
und dem geplanten Wohnbaugebiet<br />
• flächige Aufforstung von Grünland (Reduzierung von Verkehrsimmissionen) nördlich Melkenweg<br />
Flächen für Anpflanzung von Bäume, Sträucher u.a. sowie Bindungen für Pflanzungen und für die<br />
Erhaltung von Bäumen, Sträuchern u.a. Bepflanzungen sowie von Gewässern nach § 9 Abs. 1 Nr.<br />
25a/b BauGB Anpflanzungen<br />
• Anpflanzung einer Baumreihe (8 Bäume 1. Ordnung) <strong>am</strong> Brinkweg<br />
• gestreute Anpflanzung von Straßenbäumen im Wohnbaugebiet (Bäume 2. Ordnung)<br />
• Schutz vorhandener Bäume und Vegetationsbestände bei Bauarbeiten gem. DIN 18920<br />
• Freihaltung vorhandener und anzulegender Vegetationsflächen von Fahr- und Lagerflächen für<br />
Baustelleneinrichtungen, Inanspruchnahme nur in begründeten Ausnahmefällen.<br />
9.4 Zeitlicher Ablauf der Kompensationmaßnahmen<br />
Nach erteilter Baugenehmigung sollen direkt die erforderlichen Maßnahmen für durchzuführende<br />
Kompensationspflanzungen getroffen werden. Die Pflanzungen sollen <strong>zum</strong> frühestmöglichen Zeitpunkt,<br />
d.h. in der nächsten Pflanzperiode (November bis März) erfolgen.<br />
Als Schutz gegen Verbiss und Fegen müssen die Hecken für einen Zeitraum von mindestens 5<br />
Jahren mit Wildschutzzäunen eingezäunt werden.<br />
10 Zus<strong>am</strong>menfassung<br />
Im vorliegenden LBP <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 70 „Elterbreischlag“ wurde der durch das Vorhaben<br />
zu erwartende Eingriff in Naturhaushalt und Landschaftsbild geprüft. Es wurden die von dem Neubaugebiet<br />
ausgehenden Einflüsse auf die abiotische und biotische Umwelt untersucht. Geländeuntersuchung<br />
und Auswertung dieser Daten lieferten die Basis für die anschließenden Abwägungsprozesse,<br />
in denen Maßnahmen erarbeitet wurden, die für einen Ersatz- oder Ausgleich bei geschädigtem<br />
Natur- und Landschaftshaushalt sorgen sollen. Für die ökologische Grundlagenerhebung<br />
wurde auf die erhobenen Daten von 1995 und 2003 zurückgegriffen.<br />
Die im Untersuchungsgebiet vorhandenen Biotoptypen sind <strong>zum</strong> überwiegenden Teil deutlich<br />
anthropogen geprägt, d.h. gängige Bestandteile der Agrarlandschaft und dementsprechend weder<br />
selten noch empfindlich. Die Strukturvielfalt im Gebiet rührt von den verschiedenartigen Gehölzen<br />
(insbesondere Eichen und Winterlinden) her.<br />
Die Hauptvorbelastung des <strong>Plan</strong>bereichs hinsichtlich des Naturhaushaltes und Landschaftsbild ist<br />
in seiner Isolation durch vorhandene Verkehrwege zu sehen. Die Bedeutung des Gebiets liegt in<br />
seiner Funktion als siedlungsnaher Freiraum und lokaler Klimaausgleichs- und Naherholungsbereich.<br />
Im vorliegenden LBP wurde der durch die geplante Wohnbebauung verursachte Eingriff in Naturhaushalt<br />
bzw. Landschaftsbild bilanziert und es wurden Maßnahmen erarbeitet, die den Eingriff in<br />
geeigneter Form kompensieren können. Des weiteren wurden konfliktmindernde Maßnahmen dargestellt.<br />
Durch grünordnerische Festsetzungen sind die Kompensationsmaßnahmen in den B-<strong>Plan</strong><br />
integriert.