02.06.2013 Aufrufe

Landschaftspflegerischer Begleitplan zum B-Plan ... - Haltern am See

Landschaftspflegerischer Begleitplan zum B-Plan ... - Haltern am See

Landschaftspflegerischer Begleitplan zum B-Plan ... - Haltern am See

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

öKon GmbH, Münster Seite 28<br />

Fläche und Maßnahme <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />

nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB<br />

• flächige Anpflanzung eines baumheckenartigen Gehölzstreifens zwischen der Sythener Straße<br />

und dem geplanten Wohnbaugebiet<br />

• flächige Aufforstung von Grünland (Reduzierung von Verkehrsimmissionen) nördlich Melkenweg<br />

Flächen für Anpflanzung von Bäume, Sträucher u.a. sowie Bindungen für Pflanzungen und für die<br />

Erhaltung von Bäumen, Sträuchern u.a. Bepflanzungen sowie von Gewässern nach § 9 Abs. 1 Nr.<br />

25a/b BauGB Anpflanzungen<br />

• Anpflanzung einer Baumreihe (8 Bäume 1. Ordnung) <strong>am</strong> Brinkweg<br />

• gestreute Anpflanzung von Straßenbäumen im Wohnbaugebiet (Bäume 2. Ordnung)<br />

• Schutz vorhandener Bäume und Vegetationsbestände bei Bauarbeiten gem. DIN 18920<br />

• Freihaltung vorhandener und anzulegender Vegetationsflächen von Fahr- und Lagerflächen für<br />

Baustelleneinrichtungen, Inanspruchnahme nur in begründeten Ausnahmefällen.<br />

9.4 Zeitlicher Ablauf der Kompensationmaßnahmen<br />

Nach erteilter Baugenehmigung sollen direkt die erforderlichen Maßnahmen für durchzuführende<br />

Kompensationspflanzungen getroffen werden. Die Pflanzungen sollen <strong>zum</strong> frühestmöglichen Zeitpunkt,<br />

d.h. in der nächsten Pflanzperiode (November bis März) erfolgen.<br />

Als Schutz gegen Verbiss und Fegen müssen die Hecken für einen Zeitraum von mindestens 5<br />

Jahren mit Wildschutzzäunen eingezäunt werden.<br />

10 Zus<strong>am</strong>menfassung<br />

Im vorliegenden LBP <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 70 „Elterbreischlag“ wurde der durch das Vorhaben<br />

zu erwartende Eingriff in Naturhaushalt und Landschaftsbild geprüft. Es wurden die von dem Neubaugebiet<br />

ausgehenden Einflüsse auf die abiotische und biotische Umwelt untersucht. Geländeuntersuchung<br />

und Auswertung dieser Daten lieferten die Basis für die anschließenden Abwägungsprozesse,<br />

in denen Maßnahmen erarbeitet wurden, die für einen Ersatz- oder Ausgleich bei geschädigtem<br />

Natur- und Landschaftshaushalt sorgen sollen. Für die ökologische Grundlagenerhebung<br />

wurde auf die erhobenen Daten von 1995 und 2003 zurückgegriffen.<br />

Die im Untersuchungsgebiet vorhandenen Biotoptypen sind <strong>zum</strong> überwiegenden Teil deutlich<br />

anthropogen geprägt, d.h. gängige Bestandteile der Agrarlandschaft und dementsprechend weder<br />

selten noch empfindlich. Die Strukturvielfalt im Gebiet rührt von den verschiedenartigen Gehölzen<br />

(insbesondere Eichen und Winterlinden) her.<br />

Die Hauptvorbelastung des <strong>Plan</strong>bereichs hinsichtlich des Naturhaushaltes und Landschaftsbild ist<br />

in seiner Isolation durch vorhandene Verkehrwege zu sehen. Die Bedeutung des Gebiets liegt in<br />

seiner Funktion als siedlungsnaher Freiraum und lokaler Klimaausgleichs- und Naherholungsbereich.<br />

Im vorliegenden LBP wurde der durch die geplante Wohnbebauung verursachte Eingriff in Naturhaushalt<br />

bzw. Landschaftsbild bilanziert und es wurden Maßnahmen erarbeitet, die den Eingriff in<br />

geeigneter Form kompensieren können. Des weiteren wurden konfliktmindernde Maßnahmen dargestellt.<br />

Durch grünordnerische Festsetzungen sind die Kompensationsmaßnahmen in den B-<strong>Plan</strong><br />

integriert.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!