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Wer ist jetzt für mich da? - AWO Pflege Schleswig-Holstein gGmbH

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Was muss an Formalitäten vor dem Einzug geklärt sein?<br />

Brigitte Siedschlag im Gespräch mit Lore Mayer vom <strong>AWO</strong> Kreisverband Neumünster<br />

Das Einfache, <strong>da</strong>s manchmal schwer zu machen <strong>ist</strong><br />

Lore Mayer: Frau Siedschlag, ich berate beim <strong>AWO</strong> Kreisverband Neumünster Menschen in<br />

sozialen Fragen. Hin und wieder werde ich auch gefragt, wie <strong>da</strong>s alles mit den Behörden und<br />

Kosten im Heim <strong>ist</strong>.<br />

Brigitte Siedschlag: Ja, <strong>da</strong> gibt es einiges zu beachten und Anträge zu erledigen. Die<br />

Heimkosten werden ja nur zum Teil von der <strong>Pflege</strong>kasse übernommen. Wenn die Rente oder<br />

<strong>da</strong>s Ersparte der Bewohner nicht - mehr - ausreicht, um die weiteren Kosten zu bezahlen, stellen<br />

die Bewohner, deren Angehörige oder Betreuer einen Antrag auf Kostenübernahme beim<br />

Sozialamt. Dabei wird auch geklärt, ob die Angehörigen <strong>für</strong> Kosten aufkommen müssen. Für alle<br />

Kosten wird eine Rechnung erstellt, und der Bewohner kann entweder überweisen oder seine<br />

Rentenkasse anweisen, die Rente direkt an uns zu überweisen.<br />

Lore Mayer: Die Kosten in einem Heim sind ja doch beträchtlich. Wie <strong>ist</strong> es, wenn die Rente und<br />

<strong>da</strong>s Ersparte aufgebraucht sind? Ich höre immer wieder, <strong>da</strong>ss es Taschengeld gibt.<br />

Brigitte Siedschlag: Wenn <strong>da</strong>s Sozialamt die Kosten ganz oder teilweise trägt, gibt es <strong>da</strong>s<br />

sogenannte Taschengeld. Die Stadt setzt den Betrag fest und überwe<strong>ist</strong> <strong>da</strong>s Geld monatlich.<br />

Lore Mayer: Gibt es <strong>für</strong> den Heimaufenthalt auch Wohngeld?<br />

Brigitte Siedschlag: Ja, es gibt - abhängig von der Höhe des Einkommens - <strong>Pflege</strong>wohngeld,<br />

<strong>da</strong>s muss beim Sozialamt beantragt werden.<br />

Lore Mayer: Kann eigentlich jeder ins Haus an der Stör einziehen?<br />

Brigitte Siedschlag: Ja, bei uns können auch Menschen einziehen, die keine <strong>Pflege</strong>stufe<br />

haben. Dann <strong>ist</strong> es allerdings so, <strong>da</strong>ss <strong>da</strong>s Sozialamt die Kosten nur übernimmt, wenn der<br />

Amtsarzt die Heimbedürftigkeit festgestellt hat. Das passiert aber nicht sehr oft. Vor einigen<br />

Jahren <strong>ist</strong> hier allerdings eine Dame eingezogen, die sehr ungünstige häusliche Verhältnisse<br />

hatte und die noch nicht soviel <strong>Pflege</strong> brauchte, <strong>da</strong>ss sie eine <strong>Pflege</strong>stufe hatte. Da hat sich<br />

<strong>da</strong>nn die Betreuerin um alles gekümmert und die Dame konnte einziehen.<br />

Lore Mayer: Wie <strong>ist</strong> <strong>da</strong>s, wenn man eine Betreuung braucht?<br />

Brigitte Siedschlag: Manchmal sind Bewohnerinnen und<br />

Bewohner wegen ihrer körperlichen, ge<strong>ist</strong>igen oder seelischen<br />

Erkrankung nicht mehr in der Lage, ihre Angelegenheiten ganz<br />

oder teilweise selbst zu regeln. Oft sind Angehörige bereit, sich um<br />

alles zu sorgen. Wenn <strong>da</strong>s nicht geht, kümmern wir uns um den<br />

Antrag beim Amtsgericht. Die Richterin oder der Richter kommen<br />

immer zum Bewohner, um alles zu besprechen.<br />

Einrichtungsleiterin Brigitte<br />

Lore Mayer: Schließlich interessiert <strong>mich</strong> noch, wie man überhaupt<br />

Siedschlag und Lore Mayer eine <strong>Pflege</strong>stufe bekommt.<br />

vom <strong>AWO</strong> Kreisverband Brigitte Siedschlag: Das <strong>ist</strong> <strong>da</strong>s Einfache, <strong>da</strong>s manchmal schwer<br />

zu machen <strong>ist</strong>: bei den <strong>Pflege</strong>kassen kann der <strong>Pflege</strong>bedürftige<br />

oder Angehörige anrufen und einen Antrag auf <strong>Pflege</strong>einstufung stellen. Wir raten, bereits im<br />

Vorfeld ein <strong>Pflege</strong>tagebuch zu führen, in <strong>da</strong>s alle an der <strong>Pflege</strong> Beteiligten eintragen, wann sie<br />

was übernommen haben. Das hilft bei der Begutachtung.<br />

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