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hospiz - Koordination Palliativbetreuung Steiermark

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lag; für die Pensionsversicherung<br />

1.350 Euro (2005).<br />

Wer ein versicherungspflichtiges<br />

(also über der Geringfügigkeitsgrenze<br />

– 2005: 323,46<br />

Euro), aber ein unter 1.350<br />

Euro liegendes Einkommen<br />

erzielt, für den wird in der<br />

Pensionsversicherung die Beitragsgrundlage<br />

auf 1.350 Euro<br />

bzw. auf das (niedrigere)<br />

Entgelt vor der Herabsetzung<br />

der Normalarbeitszeit angehoben.<br />

In der Krankenversicherung<br />

ist keine zusätzliche<br />

Absicherung erforderlich, da bei<br />

einem Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze<br />

im Krankheitsfall<br />

jedenfalls ein von der Höhe<br />

des Entgeltes unabhängiger<br />

Anspruch auf Sachleistungen<br />

und ein vom versicherungspflichtigen<br />

Entgelt abhängiger<br />

Anspruch auf Krankengeld<br />

gegeben sind. Fragen zur<br />

Kranken- und Pensionsversicherung<br />

beantwortet die<br />

zuständige Sektion II des<br />

Bundesministeriums für Wirtschaft<br />

und Arbeit<br />

(Tel: 01/711 00/2167).<br />

Familien<strong>hospiz</strong>karenz in<br />

Zeiten der Arbeitslosigkeit<br />

Arbeitslose, die wegen der<br />

Sterbebegleitung, bzw. der<br />

Begleitung schwerst erkrankter<br />

Kinder der Arbeitsvermittlung<br />

nicht zur Verfügung stehen und<br />

daher keinen Anspruch auf<br />

Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe<br />

haben, werden wie<br />

voll karenzierte Arbeitnehmer<br />

abgesichert. Voraussetzung<br />

dafür ist die Kontaktaufnahme<br />

mit der jeweils zuständigen<br />

regionalen Geschäftsstelle des<br />

Arbeitsmarktservice, die auch<br />

über die für die Inanspruchnahme<br />

benötigten Unterlagen<br />

(z.B. Abmeldung vom Leistungsbezug,<br />

Glaubhaftmachung<br />

des Abmeldegrundes, etc.)<br />

informiert.

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