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Gutachten zur ABE A 706 - AUTEC GmbH & Co. KG

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GUTACHTEN <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> Nr. 45310 nach §22 StVZOAnlage 61 zum <strong>Gutachten</strong> Nr. 030315 (2. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ A <strong>706</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 7 von 8V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeugausführungenmit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen,sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:VorderachseHinterachseNr. 1 185/50R16 205/45R16Nr. 2 195/40R16 215/35R16Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16Nr. 4 195/50R16 205/45R16Nr. 5 205/45R16 225/40R16Nr. 6 205/50R16 225/45R16Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16Nr. 8 205/60R16 225/55R16Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16Nr. 10 215/50R16 245/45R16Nr. 11 215/55R16 235/50R16Nr. 12 225/40R16 245/35R16, 255/35R16Nr. 13 225/50R16 245/45R16Nr. 14 225/55R16 245/50R16Nr. 15 225/60R16 245/55R16Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oderFahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise geltenachsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.Z70 Die Befestigungsschrauben bzw. Befestigungslaschen der Kunststoffradabdeckung an Achse2 sind zu versetzen oder zu entfernen (ggf. durch Verkleben erneut befestigen).Prüfort und PrüfdatumDie Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim bei der TÜV Pfalz Verkehrswesen<strong>GmbH</strong> im April 2002 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 11.08.2009 in Lambsheim statt.Hinweise zum SonderradentfälltPrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unterBeachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem <strong>Gutachten</strong> aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der StVZO. Das <strong>Gutachten</strong> verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechendeBauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die dieBegutachtungspunkte beeinflussen.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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