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Teilegutachten K 857 - AUTEC GmbH & Co. KG

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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZONummer04-0528-A29-VTGA01Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx17EH2 Typ K <strong>857</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 1 von 6Auftraggeber<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Ziegeleistraße 2567105 SchifferstadtQM-Nr.: QA 05 113 9096PrüfgegenstandPKW-SonderradModell -Typ K <strong>857</strong>Radgröße8,5Jx17EH2ZentrierartMittenzentrierungAusführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/Lochkreis- (mm)/Mittenloch-ø(mm)- K <strong>857</strong> LK108/Ø70-Ø60,1LM-Nr. 20Einpresstiefe(mm)Radlast(kg)5/108/60,1 38 740 1990Abrollumfang(mm)KennzeichnungenHerstellerzeichenRadtyp und AusführungRadgrößeEinpresstiefeGiessereikennzeichenHerkunftsmerkmalHerstelldatum<strong>AUTEC</strong>K <strong>857</strong> (s.o.)8,5Jx17EH2ET (s.o.)LF oder LL (Firmenlogo)MICMonat und JahrBefestigungsmittelNr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 110 30S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 28.5PrüfungenDie Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 040528) durchgeführt.Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.VerwendungsbereichHerstellerRenaultSpurverbreiterung innerhalb 2%Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZONummer04-0528-A29-VTGA01Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx17EH2 Typ K <strong>857</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>HandelsbezeichnungFahrzeug-TypABE/EWG-Nr.kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweiseSeite 2 von 6Auflagen undHinweiseRenault Espace 85-177 225/55R17 143 K42 K49 K50 R70 A02 A04 A05K 85-177 235/50R17 K42 K49 K50 T00 T96 A06 A08 A09e2*98/14*0265*.. 85-177 245/50R17 K42 K49 K50 A12 A14 A7485-177 255/45R17 K42 K49 K50 T98 A83 B03 RDKV17 S01Renault Laguna 66-152 215/45R17 K49 K50 M57 R37 T87 T88 T91 A02 A04 A05Ge2*98/14*0206*..Renault VelSatisJe2*98/14*0263*..66-152 225/45R17 K42 K46 K49 K50 T90 A06 A08 A09A12 A14 A74A83 Car LimRDK S0283-177 225/55R17 K49 K50 R70 A02 A04 A05A06 A08 A09A12 A14 A74A83 B03 RDKSrv S01Auflagen und Hinweise143 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zueiner zul. Achslast von 1430 kg.A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkanntenSachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigenoder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweisentsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zuverwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. BeiVerwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweiligeFahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechendenAuflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßignicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nichtlänger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendetwerden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.gleichem Abrollumfang verwendet werden.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZONummer04-0528-A29-VTGA01Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx17EH2 Typ K <strong>857</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 3 von 6A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenherstellervorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichteunterhalb der Felgenschulter angebracht werden.A74 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)können auch die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mitElektronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-,Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!A83 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigungvon außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11, die weitgehend den Normen DIN,E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig. Bei Fahrzeugausführungen mit einerbauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. DasVentil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.B03 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oderbreiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der AufbauartKombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K49 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilenoder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.K50 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilenoder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.LimDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZONummer04-0528-A29-VTGA01Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx17EH2 Typ K <strong>857</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 4 von 6M57Folgende Reifen wurden geprüft:Hersteller Sommerprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat. Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.<strong>Co</strong>ntinental CSC, CSC2 TS790Dunlop SP 9000 --Goodyear Eagle GSD, F1 Eagle Ultra Grip GW3Pirelli P Zero Asim., P Zero Dir.,P Zero Nero W210 Asim.P5000, P6000, P7000 --Semperit M 800, Direction-Sport --Uniroyal RTT2, RainSport1 --Es können auch andere Reifen der Reifengröße 215/45R17 verwendet werden, die gemäßBestätigung des Reifenherstellers auf 8,5 J x 17 H2 montierbar sind.R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßigausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.R70 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung desReifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichendeTragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, dasserienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mitden Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händlerzu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01verwendet werden.S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02verwendet werden.Srv Zur Befestigung der Sonderräder an Fahrzeugen bis MJ 2002 dürfen nur die mitgeliefertenBefestigungsschrauben M12x1,5; ab MJ 2003 dürfen nur die mitgelieferten BefestigungsschraubenM14x1,5; (siehe Tabelle Befestigungsmittel Seite 1) verwendet werden.T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZONummer04-0528-A29-VTGA01Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx17EH2 Typ K <strong>857</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 5 von 6T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgendeReifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:VorderachseHinterachseNr. 1 205/40R17 225/35R17Nr. 2 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17Nr. 3 215/40R17 245/35R17Nr. 4 215/45R17 225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17Nr. 5 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17Nr. 6 225/45R17 245/40R17, 255/40R17, 265/40R17Nr. 7 225/50R17 245/45R17, 255/45R17Nr. 8 225/55R17 245/50R17, 255/50R17Nr. 9 235/40R17 265/35R17, 275/35R17Nr. 10 235/45R17 255/40R17, 265/40R17Nr. 11 235/50R17 255/45R17Nr. 12 235/55R17 255/50R17Nr. 13 245/40R17 255/40R17, 275/35R17Nr .14 245/45R17 265/40R17, 275/40R17Nr. 15 255/45R17 285/40R17Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oderFahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise geltenachsweise.Hinweise zum SonderradentfälltPrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unterBeachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sichentsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,die die Begutachtungspunkte beeinflussen.Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2004.Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZONummer04-0528-A29-VTGA01Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx17EH2 Typ K <strong>857</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 6 von 6Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong> akkreditiertvon der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter derDAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95Lambsheim, 14.April 2005Haasis00077972.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZONummer04-0528-A30-VTGA01Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx17EH2 Typ K <strong>857</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 1 von 7Auftraggeber<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Ziegeleistraße 2567105 SchifferstadtQM-Nr.: QA 05 113 9096PrüfgegenstandPKW-SonderradModell -Typ K <strong>857</strong>Radgröße8,5Jx17EH2ZentrierartMittenzentrierungAusführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/Lochkreis- (mm)/Mittenloch-ø(mm)- K <strong>857</strong> LK108/Ø70-Ø63,4LM-Nr. 12Einpresstiefe(mm)Radlast(kg)5/108/63,4 38 740 1990Abrollumfang(mm)KennzeichnungenHerstellerzeichenRadtyp und AusführungRadgrößeEinpresstiefeGiessereikennzeichenHerkunftsmerkmalHerstelldatum<strong>AUTEC</strong>K <strong>857</strong> (s.o.)8,5Jx17EH2ET (s.o.)LF oder LL (Firmenlogo)MICMonat und JahrBefestigungsmittelNr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 125 -PrüfungenDie Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 040528) durchgeführt.Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.VerwendungsbereichHerstellerFordJaguarVolvoSpurverbreiterung innerhalb 2%Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZONummer04-0528-A30-VTGA01Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx17EH2 Typ K <strong>857</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>HandelsbezeichnungFahrzeug-TypABE/EWG-Nr.kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweiseSeite 2 von 7Auflagen undHinweiseFord Focus 59-107 215/45R17 K44 K46 K56 M57 T87 A02 A04 A05DA3 59-107 225/45R17 K41 K44 K46 K49 K50 K56 A06 A08 A09e13*2001/116*0144*. 59-107 235/40R17 K41 K44 K46 K49 K50 K56 A12 A14 A83B02 Car FlhV17 S01Ford Focus C-Max 74-107 215/45R17 K42 K46 K49 K50 K56 M57 A02 A04 A05DM2e13*2001/116*0109*.74-107 225/45R17 K29 K41 K44 K45 K46 K49 K50K56A06 A08 A09A12 A14 A8374-107 235/40R17 K29 K44 K46 K50 K56 R03 B02 V17 S01Ford Mondeo 66-150 215/45R17 K44 K56 M57 T87 T88 T91 A02 A04 A05B4Y, B5Y 66-150 225/45R17 K44 K56 A06 A08 A09e1*98/14* 66-150 235/40R17 K44 K56 A12 A14 A580154,0155*.. 66-150 235/45R17 K44 K56 A83 B02 B03Flh K49 K50Sth V17 S01Ford Mondeo Kombi 66-150 215/45R17 K46 K49 K50 M57 T87 T88 T91 A02 A04 A05BWY 66-150 225/45R17 K46 K49 K50 T90 T91 A06 A08 A09e1*98/14*0156*.. 66-150 235/40R17 K46 K49 K50 T90 T94 A12 A14 A5866-150 235/45R17 K46 K49 K50 A83 B02 B0366-150 245/40R17 K46 K49 K50 Car V17 S01Jaguar X-Type 96-170 215/45R17 M57 T87 T88 T91 A02 A04 A05CF1 96-170 225/45R17 A06 A08 A09e11*98/14*0176*.. 96-170 245/40R17 K43 K44 L02 A12 A14 A8396-170 255/40R17 K44 R03 B02 K41 K42K45 K46 K49K50 K56 LimV17 S01Jaguar XJ 175-219 235/55R17 K41 R35 A02 A04 A05N*3 175-219 245/50R17 K41 A06 A08 A09e11*2001/116*0217*..175-219 255/50R17 K41 K42 K43 K49 A12 A14 A83B02 B03 V17S02Volvo S40, V50M74-162 215/45R17 K42 K45 K46 K49 K50 M57 T87T88A02 A04 A05A06 A08 A09e4*2001/116*0076*.. 74-162 225/45R17 K41 K42 K45 K46 K49 K50 A12 A14 A8374-162 235/40R17 K42 K46 K50 R03 B02 Car Lim74-162 245/40R17 K42 K44 K46 K50 R03 V00 V17 S01Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZONummer04-0528-A30-VTGA01Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx17EH2 Typ K <strong>857</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 3 von 7Auflagen und HinweiseA02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkanntenSachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigenoder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweisentsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zuverwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. BeiVerwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweiligeFahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechendenAuflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßignicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nichtlänger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendetwerden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.gleichem Abrollumfang verwendet werden.A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenherstellervorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichteunterhalb der Felgenschulter angebracht werden.A58Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.A83 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigungvon außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11, die weitgehend den Normen DIN,E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig. Bei Fahrzeugausführungen mit einerbauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. DasVentil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte,Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.B03 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oderbreiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZONummer04-0528-A30-VTGA01Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx17EH2 Typ K <strong>857</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der AufbauartKombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).Seite 4 von 7Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck(3- türig und 5- türig).K29 Die äußeren Kunststoffmuttern und Befestigungsschrauben der Filz- bzw. Kunststoffeinsätze inden hinteren Radhäusern sind zu entfernen und die Filz- bzw. Kunststoffeinsätze durch geeigneteMaßnahmen neu zu befestigen.K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K43 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K49 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilenoder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.K50 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilenoder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eineausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eineausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.LimDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZONummer04-0528-A30-VTGA01Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx17EH2 Typ K <strong>857</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 5 von 7M57Folgende Reifen wurden geprüft:Hersteller Sommerprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat. Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.<strong>Co</strong>ntinental CSC, CSC2 TS790Dunlop SP 9000 --Goodyear Eagle GSD, F1 Eagle Ultra Grip GW3Pirelli P Zero Asim., P Zero Dir.,P Zero Nero W210 Asim.P5000, P6000, P7000 --Semperit M 800, Direction-Sport --Uniroyal RTT2, RainSport1 --Es können auch andere Reifen der Reifengröße 215/45R17 verwendet werden, die gemäßBestätigung des Reifenherstellers auf 8,5 J x 17 H2 montierbar sind.R03Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.R35 Sofern bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, sollten die vomFahrzeughersteller empfohlenen Reifen verwendet werden.S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01verwendet werden.S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02verwendet werden.SthDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig fürFahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZONummer04-0528-A30-VTGA01Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx17EH2 Typ K <strong>857</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 6 von 7V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgendeReifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:VorderachseHinterachseNr. 1 205/40R17 225/35R17Nr. 2 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17Nr. 3 215/40R17 245/35R17Nr. 4 215/45R17 225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17Nr. 5 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17Nr. 6 225/45R17 245/40R17, 255/40R17, 265/40R17Nr. 7 225/50R17 245/45R17, 255/45R17Nr. 8 225/55R17 245/50R17, 255/50R17Nr. 9 235/40R17 265/35R17, 275/35R17Nr. 10 235/45R17 255/40R17, 265/40R17Nr. 11 235/50R17 255/45R17Nr. 12 235/55R17 255/50R17Nr. 13 245/40R17 255/40R17, 275/35R17Nr .14 245/45R17 265/40R17, 275/40R17Nr. 15 255/45R17 285/40R17Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oderFahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise geltenachsweise.Hinweise zum SonderradentfälltPrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unterBeachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sichentsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,die die Begutachtungspunkte beeinflussen.Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2004.Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZONummer04-0528-A30-VTGA01Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx17EH2 Typ K <strong>857</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 7 von 7Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong> akkreditiertvon der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter derDAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95Lambsheim, 14.April 2005Haasis00077975.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZONummer04-0528-A31-VTGA01Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx17EH2 Typ K <strong>857</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 1 von 6Auftraggeber<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Ziegeleistraße 2567105 SchifferstadtQM-Nr.: QA 05 113 9096PrüfgegenstandPKW-SonderradModell -Typ K <strong>857</strong>Radgröße8,5Jx17EH2ZentrierartMittenzentrierungAusführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/Lochkreis- (mm)/Mittenloch-ø(mm)- K <strong>857</strong> LK108/Ø70-Ø65,1LM-Nr. 3Einpresstiefe(mm)Radlast(kg)5/108/65,1 38 740 1990Abrollumfang(mm)KennzeichnungenHerstellerzeichenRadtyp und AusführungRadgrößeEinpresstiefeGiessereikennzeichenHerkunftsmerkmalHerstelldatum<strong>AUTEC</strong>K <strong>857</strong> (s.o.)8,5Jx17EH2ET (s.o.)LF oder LL (Firmenlogo)MICMonat und JahrBefestigungsmittelNr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 33PrüfungenDie Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 040528) durchgeführt.Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.VerwendungsbereichHerstellerVolvoSpurverbreiterung innerhalb 2%Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZONummer04-0528-A31-VTGA01Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx17EH2 Typ K <strong>857</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>HandelsbezeichnungFahrzeug-TypABE/EWG-Nr.kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweiseSeite 2 von 6Auflagen undHinweiseVolvo S60, -/BiFuel 85-191 215/45R17 K46 K49 K50 M57 T87 T88 A02 A04 A05R, H 85-191 225/45R17 K41 K42 K46 K49 K50 A06 A08 A09e9*98/14, 2001/116* 85-191 235/40R17 K42 K46 K49 K50 K56 A12 A14 A830036,0044*.. 85-191 235/45R17 G52 K41 K42 K45 K46 K49 K50 B02 V00 V17S01Volvo S80, -/BiFuel 96-200 225/50R17 K41 K42 K46 K56 R70 A02 A04 A05T, K 96-200 235/45R17 K42 K46 K49 K50 K56 A06 A08 A09e9*96/79,98/14,2001/116*0028,0043*..96-200 245/45R17 K41 K42 K46 K49 K50 K56 A12 A14 A83B02 NBF V00V17 S01Volvo V70, -/BiFuel 85-191 215/45R17 K46 K49 K50 M57 R37 T88 T91 A02 A04 A05S, J 85-191 225/45R17 K41 K42 K46 K49 K50 A06 A08 A09e4*98/14,2001/116* 85-191 235/40R17 K42 K46 K49 K50 K56 A12 A14 A830040,0061*.. 85-191 235/45R17 G52 K41 K42 K45 K46 K49 K50 B02 V00 V17X7V S01Auflagen und HinweiseA02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkanntenSachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigenoder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweisentsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zuverwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. BeiVerwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweiligeFahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechendenAuflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßignicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nichtlänger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendetwerden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.gleichem Abrollumfang verwendet werden.A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenherstellervorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZONummer04-0528-A31-VTGA01Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx17EH2 Typ K <strong>857</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 3 von 6A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichteunterhalb der Felgenschulter angebracht werden.A83 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigungvon außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11, die weitgehend den Normen DIN,E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig. Bei Fahrzeugausführungen mit einerbauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. DasVentil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte,Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.G52 Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 215/55R16;235/45R17, 225/50R17 ww. 235/40R18 ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß dieAnzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubtenToleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß. kann diese Rad-/Reifenkombination nicht als wahlweise Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K49 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilenoder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.K50 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilenoder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eineausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZONummer04-0528-A31-VTGA01Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx17EH2 Typ K <strong>857</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 4 von 6M57Folgende Reifen wurden geprüft:Hersteller Sommerprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat. Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.<strong>Co</strong>ntinental CSC, CSC2 TS790Dunlop SP 9000 --Goodyear Eagle GSD, F1 Eagle Ultra Grip GW3Pirelli P Zero Asim., P Zero Dir.,P Zero Nero W210 Asim.P5000, P6000, P7000 --Semperit M 800, Direction-Sport --Uniroyal RTT2, RainSport1 --Es können auch andere Reifen der Reifengröße 215/45R17 verwendet werden, die gemäßBestätigung des Reifenherstellers auf 8,5 J x 17 H2 montierbar sind.NBFDas Sonderrad ist nicht zulässig für beschußgeschützte Fahrzeugausführungen.R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßigausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.R70 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung desReifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichendeTragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01verwendet werden.T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig fürFahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZONummer04-0528-A31-VTGA01Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx17EH2 Typ K <strong>857</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 5 von 6V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgendeReifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:VorderachseHinterachseNr. 1 205/40R17 225/35R17Nr. 2 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17Nr. 3 215/40R17 245/35R17Nr. 4 215/45R17 225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17Nr. 5 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17Nr. 6 225/45R17 245/40R17, 255/40R17, 265/40R17Nr. 7 225/50R17 245/45R17, 255/45R17Nr. 8 225/55R17 245/50R17, 255/50R17Nr. 9 235/40R17 265/35R17, 275/35R17Nr. 10 235/45R17 255/40R17, 265/40R17Nr. 11 235/50R17 255/45R17Nr. 12 235/55R17 255/50R17Nr. 13 245/40R17 255/40R17, 275/35R17Nr .14 245/45R17 265/40R17, 275/40R17Nr. 15 255/45R17 285/40R17Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oderFahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise geltenachsweise.X7V Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross <strong>Co</strong>untryww. Volvo XC70 (Typ S).Hinweise zum SonderradentfälltPrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unterBeachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sichentsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,die die Begutachtungspunkte beeinflussen.Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2004.Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZONummer04-0528-A31-VTGA01Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx17EH2 Typ K <strong>857</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 6 von 6Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong> akkreditiertvon der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter derDAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95Lambsheim, 14.April 2005Haasis00077977.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZONummer04-0528-A46-VTGA01Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx17EH2 Typ K <strong>857</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 1 von 4Auftraggeber<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Ziegeleistraße 2567105 SchifferstadtQM-Nr.: QA 05 113 9096PrüfgegenstandPKW-SonderradModell -Typ K <strong>857</strong>Radgröße8,5Jx17EH2ZentrierartMittenzentrierungAusführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/Lochkreis- (mm)/Mittenloch-ø(mm)- K <strong>857</strong> LK108/Ø70-Ø67,1LM-Nr. 1Einpresstiefe(mm)Radlast(kg)5/108/67,1 38 740 1990Abrollumfang(mm)KennzeichnungenHerstellerzeichenRadtyp und AusführungRadgrößeEinpresstiefeGiessereikennzeichenHerkunftsmerkmalHerstelldatum<strong>AUTEC</strong>K <strong>857</strong> (s.o.)8,5Jx17EH2ET (s.o.)LF oder LL (Firmenlogo)MICMonat und JahrBefestigungsmittelNr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 140 28PrüfungenDie Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 040528) durchgeführt.Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.VerwendungsbereichHerstellerVolvoSpurverbreiterung innerhalb 2%Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZONummer04-0528-A46-VTGA01Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx17EH2 Typ K <strong>857</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 2 von 4HandelsbezeichnungFahrzeug-TypABE/EWG-Nr.Volvo XC90Ce9*2001/116*0046*..kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen undHinweiseAuflagen undHinweise120-232 255/55R17 137 K46 K49 K50 A02 A04 A05A06 A08 A09A12 A14 A83B02 B03 S01Auflagen und Hinweise137 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zueiner zul. Achslast von 1370 kg.A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkanntenSachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigenoder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweisentsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zuverwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. BeiVerwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweiligeFahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechendenAuflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßignicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nichtlänger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendetwerden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.gleichem Abrollumfang verwendet werden.A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenherstellervorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichteunterhalb der Felgenschulter angebracht werden.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZONummer04-0528-A46-VTGA01Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx17EH2 Typ K <strong>857</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 3 von 4A83 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigungvon außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11, die weitgehend den Normen DIN,E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig. Bei Fahrzeugausführungen mit einerbauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. DasVentil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte,Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.B03 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oderbreiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K49 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilenoder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.K50 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilenoder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01verwendet werden.Hinweise zum SonderradentfälltPrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unterBeachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sichentsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,die die Begutachtungspunkte beeinflussen.Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2004.Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZONummer04-0528-A46-VTGA01Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx17EH2 Typ K <strong>857</strong>Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 4 von 4Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong> akkreditiertvon der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter derDAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95Lambsheim, 14.April 2005Haasis00078017.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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