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ABE + Teilegutachten Z 756 - AUTEC GmbH & Co. KG

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Gutachten zur <strong>ABE</strong> Nr. 44729 nach § 22 StVZOPrüfbericht-Nr.: 01-0814Anlage 352. AusfertigungPrüfgegenstand: PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ: Z <strong>756</strong>Antragsteller: <strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>, An der Fohlenweide 1c, 67112 MutterstadtSeite 1Technische Daten, Kurzfassung:Raddaten:Radtyp: Z 7 5 6Radgröße nach Norm: 7 , 5 J x 1 6 H 2Einpreßtiefe in mm: 35 ± 1Zulässige Radlast in kg: 650Zul. Abrollumfang in mm: 1985Lochkreisdurchmesser in mm 120 ± 0,1Lochzahl: 5Mittenloch-Ø des Rades in mm: 72,6Zenrierart:MittenzentrierungVerwendungsbereich:Die Sonderräder können an Fahrzeugen folgender Hersteller angebaut werden:Fahrzeughersteller:- Bayerische Motorenwerke AG, MünchenBefestigungsteile: mit den mitzuliefernden Kegelbundschrauben (60°),Gewinde M12 x 1,5 Schaftlänge 32 mmAnzugsmoment der Radschrauben:100 NmSpurverbreiterung: Innerhalb 2 %Technologiezentrum Typprüfstelle – Königsberger Straße 20d – 67245 Lambsheim


Gutachten zur <strong>ABE</strong> Nr. 44729 nach § 22 StVZOPrüfbericht-Nr.: 01-0814Anlage 352. AusfertigungPrüfgegenstand: PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ: Z <strong>756</strong>Antragsteller: <strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>, An der Fohlenweide 1c, 67112 MutterstadtSeite 2Verwendungsbereich:Fz.-Typ Motorleistungin KWHandelsbezeichnung <strong>ABE</strong>- bzw.EWG-Nr.Zulässige Reifengrößenu. AuflagenAuflagen undHinweise3C 66 - 143 BMW 3er Reihe F 547 195/55R16 A2,A4 - A8,A12,3/C - Limousine e1*93/81*0015*.. (R71,R92,T87) A14,A21,F7,V5,- <strong>Co</strong>upé 205/50R16 V6,V93/CG - Cabriolet e1*93/81*0017*.. (T86,T87)- <strong>Co</strong>mpact e1*97/27*0017*.. 205/55R16- Touring e1*98/14*0017*.. (A1,K8)3/CNG e1*96/79*0084*.. 215/50R16(A1,K2,K7,K8)3B F 920 225/45R163/B e1*93/81*0016*.. (A1,K7,K8)225/50R16(A1,F8,K2,K7,K11,K28)245/45R16(A1,F4,K4,K22,K28,K56)346L 77 - 142 BMW 3er Reihe e1*97/27*0097*.. 205/55R16 A2,A4, - A8,A12,- Limousine e1*98/14*0097*.. (R92,T89,T91,T92, A14,C21,F7,V5,- Kombi / Touring T93,T94) V9346C - <strong>Co</strong>upé e1*98/14*0112*.. 225/50R16(A1,K2,K27,K28,T92,T93)245/45R16(A1,F4,K22,K28)R/C 85 - 142 BMW Z 3 e1*93/81*0029*.. 205/50R16 A2,A4, - A8,A12,- Roadster e1*98/14*0029*.. (R92) A14,C21,F7,V5,- <strong>Co</strong>upé 205/55R16 V9(R92)225/45R16(R92)225/50R16(A1,K5,K7,K8)245/45R16(A1,F4,K2,K8,K11)BMW Z 3 205/50R16- Roadster (R92)- <strong>Co</strong>upé 205/55R16(R92)Facelift ´99, mit breiter 225/45R16Karosserie an Achse 2(R92)225/50R16(A1,K5,K7)245/45R16(F4)Technologiezentrum Typprüfstelle – Königsberger Straße 20d – 67245 Lambsheim


Gutachten zur <strong>ABE</strong> Nr. 44729 nach § 22 StVZOPrüfbericht-Nr.: 01-0814Anlage 352. AusfertigungPrüfgegenstand: PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ: Z <strong>756</strong>Antragsteller: <strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>, An der Fohlenweide 1c, 67112 MutterstadtSeite 3Auflagen und Hinweise:A1. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigenoder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestelltennach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII StVZO unter Angabe vonFahrzeugherstellerFahrzeugtyp undFahrzeugidentifizierungsnummerauf den Abdruck der <strong>ABE</strong> des Sonderrades enthaltenen Bestätigung bescheinigen zu lassen.A2. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapierengenannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelleberichtigen zu lassen.Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die <strong>ABE</strong> des Sonderrades eine Freistellung von derPflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.A4. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (außer für Reifen mit M+S Profil) und Tragfähigkeitender zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nurReifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig.A5. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführtenUmrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungenist gesondert zu beurteilen.A6. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlichgefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. BeiFahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfangverwendet werden.A7. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebeneReifenfülldruck zu beachten ist.A8. Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Radschrauben bzw. Radmuttern verwendetwerden. Bei der Befestigung der Sonderräder am Fahrzeug ist eine Einschraublänge entsprechendfolgender Mindestumdrehungen (6 Umdr. bei M 12x1,5; 7 Umdr. bei M 12x1,25, M14x1,5) derBefestigungsteile einzuhalten.A12. Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden können.A14. Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb derFelgenschulter angebracht werden.A21. Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile DIN 7780-43 GS11,5 oder gerade Ventile mit Metallfußund Befestigung durch verlängerte Überwurfmutter von außen, die weitgehend der DIN 7779 entsprechen(z. B. Alligator Nr. 2024 R8 bzw. 3004 A), zulässig. Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingtenHöchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig.C21. Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile DIN 7780-43 GS11,5 oder gerade Ventile mit Metallfußund Befestigung durch verlängerte Überwurfmutter von außen, die weitgehend der DIN 7779 entsprechen(z. B. Alligator Nr. 2024 R8 bzw. 3004 A), zulässig. Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingtenHöchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig.Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischem Reifendruckkontrollsystem (Hersteller: Alligator/BERU)können auch Leichtmetallventile der Firma Alligator Teile-Nr. 590337 (Farbkennzeichnung:keine) verwendet werden. Das serienmäßige Elektronikteil ist dann mit diesem Ventil zu verschrauben.Hierzu und bei der Reifenmontage sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers unbedingt zu beachten.Technologiezentrum Typprüfstelle – Königsberger Straße 20d – 67245 Lambsheim


Gutachten zur <strong>ABE</strong> Nr. 44729 nach § 22 StVZOPrüfbericht-Nr.: 01-0814Anlage 352. AusfertigungPrüfgegenstand: PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ: Z <strong>756</strong>Antragsteller: <strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>, An der Fohlenweide 1c, 67112 MutterstadtSeite 4Auflagen und Hinweise: (Fortsetzung)F4. Diese Rad-/Reifenkombination ist nur an der Hinterachse zulässig.F7. Nur zulässig für Fahrzeuge, die mit 15-Zoll Bereifung ausgerüstet sind bzw. bei denen 15-Zoll-Bereifunglaut Fahrzeugpapieren wahlweise verwendet werden kann.F8. Gegebenenfalls ist durch Begrenzung des Lenkeinschlags oder andere geeignete Maßnahmen eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-/Reifenkombination sicherzustellen.F20. Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größerenund/oder breiteren Rad- bzw. Reifengrößen ausgerüstet werden dürfen.K2. Gegebenenfalls ist durch Umbördeln bzw. Nacharbeiten der Radausschnittkanten an Achse 2 eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-/Reifenkombination sicherzustellen.K4. Gegebenenfalls ist durch Aufweiten der Kotflügel an Achse 2 eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/Reifenkombination sicherzustellen.K5. Gegebenenfalls ist an Achse 1 durch Nacharbeit, Anpassen oder Entfernen der Radhaus-Innenkotflügel,Kunststoffeinsätze bzw. Kunststoffinnenkotflügel bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeitder Rad-/Reifenkombination sicherzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugwegdes Luftfilters (Motors) muß erhalten bleiben.K7. Gegebenenfalls ist an Achse 1 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder sonstigergeeigneter Maßnahmen sicherzustellen.K8. Gegebenenfalls ist an Achse 2 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder sonstigergeeigneter Maßnahmen sicherzustellen.K11. Gegebenenfalls ist an Achse 2 eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination durch Abschleifen,Ausschneiden oder Ausstellen der Heckschürze sowie Anpassen der Radhausinnenverkleidungam Übergang zum Radausschnitt herzustellen.K22. Durch Umbördeln bzw. Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten an Achse 2 ist eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-/Reifenkombination sicherzustellen.K27. Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstigergeeigneter Maßnahmen herzustellen.K28. Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstigergeeigneter Maßnahmen herzustellen.K56. Ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination an Achse 2 ist durch Abschleifen, Ausschneidenoder Ausstellen der Heckschürze sowie Anpassen der Radhausinnenverkleidung am Übergang zum Radausschnittherzustellen.R71. Für die Verwendbarkeit dieser Reifengröße in Verbindung mit der im Gutachten genannten Radgröße istin Bezug auf die Montierbarkeit, Tragfähigkeit, Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit des jeweiligenFahrzeugs eine Bestätigung des Reifenherstellers vorzulegen.R92. Diese Reifengröße ist nicht zulässig für Fahrzeugausführungen die serienmäßig nur mit breiterer Bereifungausgerüstet sind.T86. Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).T87. Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).T89. Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).T91. Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).T92. Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).Technologiezentrum Typprüfstelle – Königsberger Straße 20d – 67245 Lambsheim


Gutachten zur <strong>ABE</strong> Nr. 44729 nach § 22 StVZOPrüfbericht-Nr.: 01-0814Anlage 352. AusfertigungPrüfgegenstand: PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ: Z <strong>756</strong>Antragsteller: <strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>, An der Fohlenweide 1c, 67112 MutterstadtSeite 5Auflagen und Hinweise: (Fortsetzung)T93. Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).T94. Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).V5. Folgende Rad-/Reifenkombination ist auch zulässig: Vorderachse 205/55R16 und Hinterachse225/50R16. Kombination ist nicht zulässig für Fahrzeuge mit Allradantrieb. Vom Reifenhersteller ist eineBestätigung für die Eignung der Kombination auf VA und HA für ABS/ABV-Fahrzeuge vorzulegen.V6. Folgende Rad-/Reifenkombination ist auch zulässig: Vorderachse 205/50R16 und Hinterachse225/45R16. Kombination ist nicht zulässig für Fahrzeuge mit Allradantrieb. Vom Reifenhersteller ist eineBestätigung für die Eignung der Kombination auf VA und HA für ABS/ABV-Fahrzeuge vorzulegen.V9. Folgende Rad-/Reifenkombination ist auch zulässig: Vorderachse 225/50R16 und Hinterachse245/45R16. Kombination ist nicht zulässig für Fahrzeuge mit Allradantrieb. Vom Reifenhersteller ist eineBestätigung für die Eignung der Kombination auf VA und HA für ABS/ABV-Fahrzeuge vorzulegen.Die Anlage 35 mit den Blättern 1 bis 5 (2. Ausfertigung) hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten unddem Hinweisblatt für die Sonderräder Typ Z <strong>756</strong> (ab Herstelldatum 12/99) des <strong>ABE</strong>-Inhabers <strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> &<strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>, An der Fohlenweide 1c, 67112 Mutterstadt.Technologiezentrum Typprüfstelle – Königsberger Straße 20d – 67245 Lambsheim


Gutachten über SonderräderNummer: 02-1221-A01-V01Prüfgegenstand: PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2Antragsteller: <strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> Typ: Z <strong>756</strong> 5/120, ET 35Seite 2I.4VerwendungsbereichFahrzeughersteller:- BMWFz.-Typ Motorleistungin KWHandelsbezeichnung <strong>ABE</strong>- bzw.EWG-Nr.Zulässige Reifengrößenu. AuflagenAuflagen undHinweise346L 77 - 142 BMW 3er Reihe e1*97/27*0097*.. 205/55R16 A3 - A8,A12,- Limousine e1*98/14*0097*.. (R92,T89,T91,T92) A14,C21,F7,V5,346C - Kombi / Touring e1*98/14*0112*.. 225/50R16 V9- <strong>Co</strong>upé (K2,K27,K28)346R - Cabrio e1*98/14*0146*.. 245/45R16- <strong>Co</strong>mpact (F4,K22,K28)346Ke1*98/14*0167*..Auflagen und Hinweise:A3. Vom Fahrzeughalter ist unter Vorlage des Gutachtens oder der Bestätigung eines amtlich anerkanntenSachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr, eines Kraftfahrzeugsachverständigen oderAngestellten einer anerkannten Überwachungsorganisation nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII StVZOüber den vorschriftsmäßigen Zustand des Fahrzeugs eine erneute Betriebserlaubnis bzw. eine Berichtigungder Fahrzeugpapiere nach § 27 StVZO für das Fahrzeug bei der Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle)zu beantragen (§ 19,(3) Nr. 4 StVZO).A4. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (außer für Reifen mit M+S Profil) und Tragfähigkeitender zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nurReifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig.A5. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der hier eventuell aufgeführten erforderlichenUmrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen istanhand eines Prüfberichts bzw. durch erneute Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsversuche nachzuweisen.A6. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll bei mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlichgefahren werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengrößebzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.A7. Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zubeachten ist.A8. Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Radschrauben bzw. Radmuttern verwendetwerden. Bei der Befestigung der Sonderräder am Fahrzeug ist eine Einschraublänge entsprechendfolgender Mindestumdrehungen (6 Umdr. bei Gewinde M12 x 1,5; 7 Umdr. bei Gewinde M12 x1,25, M14 x 1,5 und 1/2" UNF) der Befestigungsteile einzuhaltenA12. Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden können.A14. Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb derFelgenschulter angebracht werden.Technologiezentrum Typprüfstelle – Königsberger Straße 20d – 67245 Lambsheim


Gutachten über SonderräderNummer: 02-1221-A01-V01Prüfgegenstand: PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2Antragsteller: <strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> Typ: Z <strong>756</strong> 5/120, ET 35Seite 4II. DauerfestigkeitsprüfungGutachten der Räderprüfstelle des TÜV Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong> liegt vor.III.Durchgeführte Prüfungen / PrüfergebnisseDie o. g. Sonderräder wurden gemäß den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagenund für Krafträder“ vom 27.07.1982 geprüft.An den aufgeführten Fahrzeugen wurden Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen entsprechend denKriterien des VdTÜV Merkblattes 751 vom Februar 1990 Anhang I durchgeführt.IV. SchlußbescheinigungAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o. g. Sonderräder unter Beachtungder Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigenVorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriftender StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 4 und ist nur als Einheit gültig.Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu § 19 StVZO liegt vor.Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim des TÜV Pfalz Verkehrswesen <strong>GmbH</strong> akkreditiertvon der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95.Lambsheim, den 06.06.2002Dipl.-Ing. Peter Lüdckeamtlich anerkannter SachverständigerTechnologiezentrum Typprüfstelle – Königsberger Straße 20d – 67245 Lambsheim

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