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Einwohnergemeinde - Grellingen

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<strong>Einwohnergemeinde</strong>18ihren Spieltrieb ausleben, ihre Fähigkeiten auslotenund vieles andere mehr. Die Kinder können aberauch ein soziales Netzwerk pflegen, Freundschaftenschliessen und ihr Verhalten ausserhalb der Familieschulen. Für die Kinder und ihre Betreuer ist derSpielplatz ein Ort der Begegnung.SpielplatzordnungÖffnungszeiten: von 8.00–20.00 UhrMittagsruhe: von 12.00–13.00 UhrDamit der Spielplatz seinen Zweck längerfristig erfüllenkann und er uns in der heutigen Art erhaltenbleibt sind, unbedingt ein paar Spielregeln zu beachten.Deshalb bitten wir die Kinder und Besucher:• Habt Sorge zu den Spielgerätenund beschädigt sie nicht!• Velohelme und Schlüsselbänder ausziehenà Unfallgefahr!• Haltet den Platz sauber!Auf dem Spielplatz dürfen keine Abfälledeponiert werden – sie sind aufzunehmenund in den Abfalleimern zu entsorgen.• Grillieren ist nicht gestattet!• Hunde sind vom Spielplatz fernzuhalten undausserhalb der Abgrenzung anzubinden.Wenn sich alle an diese Regeln halten, werden dieKinder und Besucher lange Freude am neuen Spielplatzhaben.Schülerabonnemente / BeiträgeFür die Schülerinnen und Schüler des 6. bis 9. Schuljahres,die auswärts eine Schule besuchen, beteiligtsich die Gemeinde mit einem Beitrag von 50% anden Kosten für das Umweltschutzabonnement. DieEltern mit schulpflichtigen Kindern im fraglichenAlter sind inzwischen von der Gemeinde schriftlichüber das Anmeldeverfahren informiert worden.Gemeindehaus/RaumangebotDie Kreissekundarschule Zwingen wird auf Ende desSchuljahres 2012/2013 eine Schulklasse im Gemeindehausaufheben, weshalb der Kanton ein Schulzimmerper Ende Juni 2013 gekündigt hat.Das Schulzimmer im 1. Obergeschoss mit einer Flächevon 64 m 2 , L 9,94 m × B 6,45 m, wird deshalbvom Gemeinderat für eine neue Nutzung ausgeschrieben.Es eignet sich insbesondere als Büro oderfür ein stilles Gewerbe.Falls Sie das Mietobjekt interessiert, bitten wir Sie,sich direkt auf der Gemeindeverwaltung zu melden.Telefon 061 741 17 17.Amtliche VermessungAm 31. August 2012 ist das Projekt Amtliche Vermessungvon der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektiongenehmigt worden. Mit dem Projekt wardas gesamte Baugebiet der Gemeinde neu vermessenund in den neuen Datenbestand, Format AV93, übernommenworden. Die Daten der Neuvermessungsind nun die Basis, auf der die Nutzniesser ihre Pla-4203 <strong>Grellingen</strong>Tel. 061 741 12 11Aus unserem Sortiment:Wintergarten-Rolladen ROLAXEine stabile elektrische Wintergartenbeschattunggesteuert mit einem Thermostat.7 JahreDank ausgezeichneter HerstellergarantieBubendorffStabilität übt ROLAXauch bei windigen Tagenseine volle Funktion aus.Spitzentechnologie mit SicherheitEggflue-Echo 2 •2013

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