13.07.2015 Aufrufe

Formular Ersteinschätzung Grünland - Natura 2000 – Steiermark

Formular Ersteinschätzung Grünland - Natura 2000 – Steiermark

Formular Ersteinschätzung Grünland - Natura 2000 – Steiermark

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-Ersteinschätzung Grün- und AckerlandKurzprotokoll zur <strong>Natura</strong> <strong>2000</strong>-Ersteinschätzungvon Projekten und Maßnahmen auf Landwirtschaftlichen NutzflächenAktenzahl:AntragstellerName:Straße/Nummer:PLZ/Ort:Telefon- /Mobilnummer:Betriebsnummer (wenn vorhanden, sonst SV-Nr.):Mail:Ich ersuche um Ersteinschätzung meines/unseres Projektes im Hinblick auf Auswirkungen auf ein Europaschutz-Gebiet:Europaschutz-Gebiet:Projektbezeichnung:KGNr.: Parz.-Nr.: Flächenausmaß: ca.Abhandlung: telefonisch/schriftlich OBegehung vor Ort OProjekt / Maßnahme (kurze Beschreibung):Kurzbeschreibung der Fläche (momentaner ökologischer Zustand):


O Keine erhebliche Beeinträchtigung betroffener Schutzgüter möglich.O Erhebliche Beeinträchtigung von Schutzgütern könnte möglich sein.Eine Vorprüfung wird empfohlen.O Eine erhebliche Beeinträchtigung betroffener Schutzgüter ist jedenfalls möglich.Eine Naturverträglichkeitsprüfung ist erforderlich.Begründung:Anmerkungen:Betroffene Schutzgüter (wennBeeinträchtigung):max. betroffener Fläche (ha): BeeinträchtigungÜbereinkommen zeitlich befristet bis:Beilagen: Luftbild O, Skizze O, Katasterplan O, Sonstiges O :Unterschrift Gebietsbetreuer/In:Unterschrift Antragsteller/In:Datum:


Erläuterungen zur Ersteinschätzung Grün- und AckerlandDokumentation der ErsteinschätzungErsteinschätzungen werden in Kopie der Fachabteilung 13C – Naturschutz weitergeleitet.Amt der Steiermärkischen LandesregierungFachabteilung 13C-NaturschutzKarmeliterplatz 28010 GrazHinweis:Diese Ersteinschätzung erfolgt auf Basis der am heutigen Tag zur Verfügung stehenden (vorläufigen)Projektunterlagen. Die Ersteinschätzung ersetzt kein einschlägiges Fachgutachten.Aufgaben der Ersteinschätzung:Die Ersteinschätzung umfasst die Feststellung, ob ein Projekt überhaupt auf ein EuropaschutzgebietAuswirkungen haben kann, bzw. ob das Projekt zu einer Beeinträchtigung von Schutzgütern im Zusammenhangmit <strong>Natura</strong> <strong>2000</strong> führen kann. Diese Feststellung kann nur auf Basis der zur Verfügung gestellten Unterlagenund Angaben des Projektwerbers erfolgen.Folgende Vorgangsweise hinsichtlich der Ersteinschätzung eines Projektes wird alszweckmäßig erachtet:• Anzeige bzw. Ansuchen des Projektwerbers bei dem/der Gebietsbetreuer/In oder Bezirksnaturschutzbeauftragten/In.• Sofern zumindest in Grundzügen ein Projekt bereits vorliegt, erfolgt eine Ersteinschätzung durch den/dieGebietsbetreuer/In unter eventueller Kontaktaufnahme der Bezirksnaturschutzbeauftragten/In und der FA13C.Die Ersteinschätzung durch den/die Gebietsbetreuer/In bezieht sich in der Regel auf alle nach Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und Vogelschutz-Richtlinie relevanten Schutzgüter.Ergebnis der Ersteinschätzung:• Besteht aus Sicht des/der beigezogenen Gebietsbetreuers/In kein Hinweis für eine Beeinträchtigung betroffenerSchutzgüter bzw. ist eine Beeinträchtigung nicht möglich, so wird dies in einem Kurzprotokoll begründet und derFachabteilung 13C übermittelt. Seitens der Fachabteilung ergeht folgend eine Benachrichtigung über dieKenntnisnahme der Ersteinschätzung an den Projektwerber.• Ergibt sich schon aufgrund der vorliegenden Projektunterlagen, dass erhebliche Beeinträchtigungen eines Schutzgutesmöglich sind, so ist der Projektwerber darauf hinzuweisen, dass eine Vorprüfung bzw. einNaturverträglichkeitsprüfungsverfahren durchzuführen ist. Dieses muss bei der Fachabteilung 13C des Landes<strong>Steiermark</strong> eingereicht werden.Wichtig: Das Ergebnis der Ersteinschätzung ist nur für den §13 des SteiermärkischenNaturschutzgesetzes (Projektgenehmigung im Bezug auf Europaschutzgebiete) relevant. Für dieEinholung allenfalls nötiger sonstiger Genehmigungen (Bau-, Wasserrecht, ÖPUL-Bestimmungen,etc.) ist der Projektwerber selbst verantwortlich.Die Vorprüfung bzw. Naturverträglichkeitsprüfung gemäß §13a des SteiermärkischenNaturschutzgesetzes wird auf Antrag durch die Fachabteilung 13C vorgenommen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!