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RitN - Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation ...

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<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung Vorschriftensammlung amtliches <strong>Vermessung</strong>swesen<br />

Rheinland-Pfalz <strong>RitN</strong><br />

Richtlinien<br />

zur<br />

Erhebung<br />

der<br />

tatsächlichen Nutzung<br />

(<strong>RitN</strong>)<br />

(Stand: Juni 2010)<br />

Ministerium des Innern <strong>und</strong> <strong>für</strong> Sport


<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />

Rheinland-Pfalz Inhaltsverzeichnis<br />

1<br />

Allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze<br />

1.1 Ziel <strong>und</strong> Zweck<br />

1.2 Definition<br />

1.3 Führung <strong>und</strong> Darstellung der tN<br />

1.4 Zuständigkeiten<br />

1.5 Aktualität<br />

1.5.1 Neue Verkehrs- bzw. Siedlungsflächen<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1.5.2 Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)<br />

1.6 Metadaten<br />

2 Erhebungsgr<strong>und</strong>sätze<br />

2.1 Umfang <strong>und</strong> Tiefengliederung<br />

2.2 Abgrenzung der Abschnitte/Objekte<br />

2.3 Erhebungseinheit<br />

2.4 Dominanzprinzip<br />

2.5 Erfassungsuntergrenze<br />

2.6 Genauigkeit<br />

2.7 Geplante Nutzungen<br />

3 Erhebungsmethoden<br />

3.1 Erhebung mittels DOP<br />

3.2 Örtliche Erhebung<br />

3.3 Messungsbegleitende Erhebung<br />

3.4 Daten anderer Stellen<br />

3.5 Mitteilungen der Eigentümerinnen oder Eigentümer<br />

3.6 Dokumentation der Erhebung<br />

Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />

Anlage 2 ZusVermAgrar<br />

06/2010 Inhaltsverzeichnis


<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />

Rheinland-Pfalz 1 Allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze<br />

Aufgr<strong>und</strong> des § 19 Abs. 3 des Landesgesetzes über das amtliche <strong>Vermessung</strong>swesen (LGVerm) vom<br />

20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. No-<br />

vember 2008 (GVBl. S. 296), des § 8 Abs. 1 Nr. 3 der Landesverordnung zur Durchführung des Landesge-<br />

setzes über das amtliche <strong>Vermessung</strong>swesen (LGVermDVO) vom 30. April 2001 (GVBl. S. 97, BS 219-1-1),<br />

zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Dezember 2007 (GVBl. S. 320) <strong>und</strong> der Nrn. 4.2.2<br />

<strong>und</strong> 4.3 der Verwaltungsvorschrift über die Führung der <strong>Geobasisinformation</strong>en des amtlichen <strong>Vermessung</strong>swesens<br />

(VV-FührungGeoBasis) vom 14. November 2008 (MinBl. S. 414) werden die folgenden Richtlinien<br />

zur Erhebung der tatsächlichen Nutzung (<strong>RitN</strong>) erlassen:<br />

1 Allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze<br />

1.1 Ziel <strong>und</strong> Zweck<br />

Diese Richtlinien regeln die Erhebung der tatsächlichen Nutzung (tN) <strong>für</strong> eine landesweit einheitliche<br />

Führung im Liegenschaftskataster.<br />

1.2 Definition<br />

Die tN beschreibt die zum Zeitpunkt der Erhebung vorgef<strong>und</strong>ene tatsächliche Bodennutzung bzw. die<br />

durch die Art der Bodenbedeckung, der vorhandenen Gebäude oder baulichen Anlagen anzunehmende<br />

tN. Kurzzeitige anderweitige Nutzungen bleiben dabei unberücksichtigt.<br />

1.3 Führung <strong>und</strong> Darstellung der tN<br />

Die tN werden in ALKIS als Objekt-, Attribut- <strong>und</strong> Wertearten geführt. Die b<strong>und</strong>esweit zu führenden tN<br />

(Inhalt des ALKIS-Gr<strong>und</strong>datenbestands) sind im Nutzungsartenverzeichnis RP (Anlage 1) durch graue<br />

Rasterung gekennzeichnet.<br />

1.4 Zuständigkeiten<br />

Für die Erhebung der tN ist gr<strong>und</strong>sätzlich das <strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasteramt (VermKA) zuständig<br />

(§ 2 Abs. 1 Nr. 1 LGVermDVO). Im Rahmen von Liegenschaftsvermessungen liegt <strong>für</strong> deren Bereich<br />

die Erhebung in der Verantwortung der jeweiligen <strong>Vermessung</strong>sstelle. Die Mitwirkung sonstiger öffentlicher<br />

<strong>Vermessung</strong>sstellen bei der flächenhaften Erhebung kann gesondert geregelt werden.<br />

1.5 Aktualität<br />

Die Überprüfung der tN innerhalb eines Turnus von drei Jahren (Gr<strong>und</strong>aktualität) ist zu gewährleisten.<br />

Bei Bedarf wird die Aktualität der tN an den Anforderungen der verwendenden Personen <strong>und</strong> Stellen<br />

ausgerichtet.<br />

1.5.1 Neue Verkehrs- bzw. Siedlungsflächen<br />

Änderungen der tN aufgr<strong>und</strong> der Fertigstellung neuer Verkehrs- bzw. Siedlungsflächen sind innerhalb<br />

der in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Frist (Spitzenaktualität) in das Liegenschaftskataster<br />

zu übernehmen.<br />

06/2010 1 Seite 1


<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />

Rheinland-Pfalz 1 Allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze<br />

Frist [Monate]<br />

3 B<strong>und</strong>esautobahn, B<strong>und</strong>es-, Landes- <strong>und</strong> Kreisstraße<br />

6 Flugplatz<br />

12<br />

Gemeindestraße, Platz, Bahngelände, Schiffsverkehr,<br />

Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche, Gewerbe- <strong>und</strong> Industriefläche<br />

Die zur Gewährleistung der Spitzenaktualität im Liegenschaftskataster notwendigen Daten sind ge-<br />

meinsam mit denen zur Aktualisierung des Basis-DLM des Digitalen Landschaftsmodells (ATKIS) nur<br />

einmal zu erheben.<br />

1.5.2 Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)<br />

Gemarkungen oder Teile von Gemarkungen, die einem Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbe-<br />

reinigungsgesetz unterliegen, sind nur bis zum Beginn des Wege- oder Gewässerausbaus in die<br />

Überprüfung der tN einzubeziehen.<br />

1.6 Metadaten<br />

Zur Ableitung von Metadaten <strong>und</strong> einer digitalen Übersicht ist <strong>für</strong> die Überprüfung der tN je Gemar-<br />

kung ein Antrag im Automatisiertem Geschäftsbuch (AGB) anzulegen.<br />

06/2010 1 Seite 2


<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />

Rheinland-Pfalz 2 Erhebungsgr<strong>und</strong>sätze<br />

2 Erhebungsgr<strong>und</strong>sätze<br />

2.1 Umfang <strong>und</strong> Tiefengliederung<br />

Die tN ist im Umfang <strong>und</strong> der Tiefengliederung des Nutzungsartenverzeichnisses zu erheben.<br />

2.2 Erhebungseinheit<br />

Für die tN sind entsprechend ihrer tatsächlichen räumlichen Ausdehnung Objekte zu bilden. Diese<br />

sind an der Gemarkungsgrenze zu begrenzen.<br />

2.3 Erfassungsuntergrenze<br />

Für Objekte der tN liegt die Erfassungsuntergrenze je Erhebungseinheit in der Regel bei 100 m 2 . Kleinere<br />

Flächen sind der umgebenden vorherrschenden Nutzung zuzuordnen.<br />

Abweichungen davon bei den tN Wohnbaufläche <strong>und</strong> Industrie- <strong>und</strong> Gewerbefläche sind im Nutzungsartenverzeichnisses<br />

RP beschrieben.<br />

2.4 Abgrenzung der Abschnitte/Objekte<br />

Die Abgrenzung der tN ist generalisierend zu bestimmen; kleine Ein- <strong>und</strong> Ausbuchtungen sind zu vernachlässigen.<br />

Fällt die Abgrenzung der tN in die Nähe einer Flurstücksgrenze (± 1 m), ist ihre Geometrie<br />

identisch mit der Flurstücksgrenze festzulegen.<br />

2.5 Dominanzprinzip<br />

Innerhalb der Erhebungseinheit ist <strong>für</strong> die Vergabe der tN die vorherrschende Nutzung anzuhalten<br />

(Dominanzprinzip). Einzelne "dienende" Nutzungen sind mit einzubeziehen. So ist z. B. eine Baumreihe<br />

auf einem Sportplatzgelände nicht als "Gehölz" oder "Laubwald" oder eine Garage an einem<br />

Wohnhaus nicht als "Parken" herauszutrennen.<br />

Die tN ist eine generalisierte Angabe; sie fasst die <strong>für</strong> eine bestimmte Nutzungsform typischen Merkmale<br />

zusammen. Einzelne Merkmale oder Bestandteile können deshalb in verschiedenen tN auftreten.<br />

So kann z. B. eine Rasenfläche Bestandteil einer Wohnbaufläche, eines Parks oder eines Sportplatzes<br />

sein.<br />

Das Dominanzprinzip ist nicht anzuwenden, wenn ein gegenseitig dienender Charakter der verschiedenen<br />

Nutzungen fehlt. So ist z. B. <strong>für</strong> eine landwirtschaftliche Nutzung im rückwärtigen Teil eines<br />

Wohngebäudes ein Nutzungsartenabschnitt zu bilden.<br />

2.6 Genauigkeit<br />

Die Lage der Grenzen der tN sind möglichst mit einer Genauigkeit von ± 1 m zu bestimmen. Ermittelte<br />

Maße sind nicht nachzuweisen.<br />

2.7 Geplante Nutzungen<br />

Nicht zur Bebauung vorgesehene Flächen (z. B. Spielplätze, Straßen, Grünanlagen) sind mit der geplanten<br />

Nutzung als tN anzugeben. Für die zur Wohnbebebauung vorgesehene Flächen ist die tN<br />

"Wohnbaufläche" zu vergeben. Diese Festlegungen sind im Rahmen der nächsten Gr<strong>und</strong>aktualisierung<br />

zu prüfen <strong>und</strong> ggf. auf die vorhandene tN zu ändern.<br />

06/2010 2 Seite 1


<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />

Rheinland-Pfalz 3 Erhebungsmethoden<br />

3 Erhebungsmethoden<br />

Die Abgrenzungen der tN sind unter Berücksichtigung der Erhebungsgr<strong>und</strong>sätze nach Nummer 2 auf<br />

wirtschaftlichste Art <strong>und</strong> Weise zu bestimmen.<br />

Für die Erhebung der tN stehen die nachfolgenden Methoden zur Verfügung. Soweit Änderungen der<br />

tN den Digitalen Orthophotos (DOP) <strong>und</strong>/oder Daten anderer Stellen entnommen werden können, soll<br />

ein Feldvergleich unterbleiben. Es liegt ansonsten im Verantwortungsbereich des VermKA, zur Einhaltung<br />

der Spitzen- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>aktualität die Verfahren zu kombinieren.<br />

3.1 Erhebung mittels DOP<br />

Die DOP werden dem VermKA in der Regel alle zwei Jahre zur Verfügung gestellt. Durch ihre farbliche<br />

Darstellung <strong>und</strong> hohe Auflösung eignen sie sich zur Überprüfung der tN.<br />

3.2 Örtliche Erhebung<br />

Veränderungen der tN können örtlich erhoben werden (Feldvergleich)<br />

a) <strong>für</strong> Objekte der tN, deren Aktualität aufgr<strong>und</strong> der Aktualität der DOP nicht gewährleistet werden<br />

kann <strong>und</strong><br />

b) <strong>für</strong> Bereiche, bei denen die tN nicht aus den DOP bestimmt werden konnte (z. B. in Teilen der<br />

Ortslage).<br />

In Siedlungsbereichen ist die Durchführung des Feldvergleichs den Eigentümerinnen, Eigentümern<br />

<strong>und</strong> Erbbauberechtigten in geeigneter Weise anzukündigen (Nr. 4 VV-ErhebungGeoBasis).<br />

3.3 Messungsbegleitende Erhebung<br />

Bei Liegenschaftsvermessungen sind von der ausführenden öffentlichen <strong>Vermessung</strong>sstelle gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

<strong>für</strong> den Bereich der zu vermessenden Fläche die tN zu überprüfen <strong>und</strong> ggf. Veränderungen zu<br />

erheben. Die Änderungen der tN sind im <strong>Vermessung</strong>sriss zu dokumentieren.<br />

3.4 Daten anderer Stellen<br />

Informationen anderer Stellen (z. B. ZusVermAgrar (Anlage 2),<br />

Weinbauverwaltung, Straßenverwaltung)<br />

sind, soweit sie geeignet sind, zur Aktualisierung der tN zu verwenden.<br />

3.5 Mitteilungen der Eigentümerinnen oder Eigentümer<br />

Änderungsmitteilungen der Eigentümerinnen oder Eigentümer zur tN sind, erforderlichenfalls nach<br />

Überprüfung, zu übernehmen soweit diese Richtlinien einer Übernahme nicht entgegenstehen.<br />

3.6 Dokumentation der Erhebung<br />

Die Erhebung von Änderungen der tN ist entsprechend der Erhebungsmethode wie folgt zu dokumentieren:<br />

a) bei DOP keine Dokumentation,<br />

b) beim Feldvergleich in einem als <strong>Vermessung</strong>sriss ausgearbeitetem<br />

Auszug aus der Liegenschaftskarte,<br />

c) bei Liegenschaftsvermessungen im <strong>Vermessung</strong>sriss <strong>und</strong><br />

d) Daten anderer Stellen <strong>und</strong> Mitteilungen<br />

der Eigentümerinnen <strong>und</strong> Eigentümer<br />

übermittelte Unterlagen<br />

06/2010 3 Seite 1


<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />

Rheinland-Pfalz Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />

Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />

1 Allgemeines<br />

Das Nutzungsartenverzeichnis RP enthält die zulässigen tN mit ihren Definitionen wie im Objektarten-<br />

katalog ALKIS Rheinland-Pfalz (ALKIS-OK RP) sowie ergänzende Erhebungshinweise <strong>und</strong> stellt den<br />

Zusammenhang zwischen der tN <strong>und</strong> den Objekt-, Attribut- <strong>und</strong> Wertearten des ALKIS-OK RP dar.<br />

2 Gliederung der tN<br />

2.1 Nutzungsartenschlüssel<br />

Die tN sind nach dem fünfstelligen Nutzungsartenschlüssel gegliedert. Er ist kein Bestandteil der Da-<br />

tenhaltung von ALKIS <strong>und</strong> wird auch bei Auszügen aus dem Liegenschaftskataster nicht ausgegeben<br />

<strong>und</strong> fasst Objektarten, Attributart(en) <strong>und</strong> Wertearte(en) mit einer einheitlichen Bezeichnung <strong>für</strong> die<br />

Erhebung zusammen.<br />

Der Aufbau des Nutzungsartenschlüssels ist wie folgt:<br />

2.2 Nutzungsartenbereich<br />

1. Stelle Nutzungsartenbereich nach dem ALKIS-OK RP<br />

2. Stelle Nutzungsartengruppe nach dem ALKIS-OK RP<br />

3. - 5. Stelle Nutzungsart, mit<br />

4. Stelle - Untergliederung erste Stufe <strong>und</strong><br />

5. Stelle - Untergliederung zweite Stufe.<br />

Es werden vier Nutzungsartenbereiche unterschieden:<br />

1 10000 – Siedlung<br />

2 20000 – Verkehr<br />

3 30000 – Vegetation <strong>und</strong><br />

4 40000 – Gewässer<br />

Die Nutzungsartenbereiche können nicht als tN vergeben werden; sie dienen der fachlichen Zuord-<br />

nung der Nutzungsartengruppen <strong>und</strong> <strong>für</strong> Auswertungen.<br />

2.3 Nutzungsartengruppen<br />

Innerhalb der vier Nutzungsartenbereiche werden 26 Nutzungsartengruppen unterschieden. Sie entsprechen<br />

den nachfolgenden ALKIS-Objektarten:<br />

Nr<br />

Schlüssel /<br />

Objektart<br />

Bezeichnung<br />

1 11000 Wohnbaufläche<br />

2 12000 Industrie- <strong>und</strong> Gewerbefläche<br />

3 13000 Halde<br />

4 14000 Bergbaubetrieb<br />

5 15000 Tagebau, Grube, Steinbruch<br />

6 16000 Fläche gemischter Nutzung<br />

7 17000 Fläche besonderer funktionaler Prägung<br />

8 18000 Sport-, Freizeit- <strong>und</strong> Erholungsfläche<br />

06/2010 Anlage 1 Seite 1


<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />

Rheinland-Pfalz Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />

9 19000 Friedhof<br />

10 21000 Straßenverkehr<br />

11 22000 Weg<br />

12 23000 Platz<br />

13 24000 Bahnverkehr<br />

14 25000 Flugverkehr<br />

15 26000 Schiffsverkehr<br />

16 31000 Landwirtschaft<br />

17 32000 Wald<br />

18 33000 Gehölz<br />

19 34000 Heide<br />

20 35000 Moor<br />

21 36000 Sumpf<br />

22 37000 Unland, Vegetationslose Fläche<br />

23 41000 Fließgewässer<br />

24 42000 Hafenbecken<br />

25 43000 Stehendes Gewässer<br />

26 44000 Meer<br />

2.4 Nutzungsarten<br />

Eine tN ist der jeweils tiefsten Untergliederung zuzuordnen. Ist dort eine Zuordnung nicht möglich, ist<br />

die nächst höhere Untergliederung bis hin zur Nutzungsartengruppe zu vergeben.<br />

06/2010 Anlage 1 Seite 2


<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />

Rheinland-Pfalz Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />

Schl.<br />

Bezeichnung<br />

Definition<br />

Nutzungsartenbereich Siedlung<br />

OA<br />

Att1-Wa1<br />

Att2-Wa2<br />

Erhebungshinweise<br />

beinhaltet die bebauten <strong>und</strong> nicht bebauten Flächen, die durch die Ansiedlung von Menschen geprägt<br />

sind oder zur Ansiedlung beitragen.<br />

11000 Wohnbaufläche<br />

ist eine baulich geprägte Fläche einschließlich<br />

der mit ihr im Zusammenhang stehenden<br />

Freiflächen (z. B. Vorgärten, Ziergärten,<br />

Zufahrten, Stellplätze <strong>und</strong> Hofraumflächen),<br />

die ausschließlich oder vorwiegend dem<br />

Wohnen dienen.<br />

12000 Industrie- <strong>und</strong> Gewerbefläche<br />

ist eine bauliche Fläche, die vorwiegend<br />

industriellen oder gewerblichen Zwecken<br />

dient.<br />

12100 Industrie <strong>und</strong> Gewerbe<br />

bezeichnet Flächen, auf denen vorwiegend<br />

Industrie- <strong>und</strong> Gewerbebetriebe vorhanden<br />

sind. Darin sind Gebäude- <strong>und</strong> Freiflächen<br />

<strong>und</strong> die Betriebsfläche Lagerplatz enthalten.<br />

12101 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche Industrie <strong>und</strong><br />

Gewerbe<br />

41001 1) Bebaute Flächen sind bei<br />

flurstücksbezogener Betrachtung<br />

bis zur orts- bzw. gebietsüblichen<br />

Bauplatzgröße zusammen mit der<br />

unbebauten Fläche als Wohnbaufläche<br />

zu führen. Ansonsten ist die<br />

unbebaute Fläche sinnvoll abzugrenzen.<br />

2) Geringfügige Überbauungen von<br />

Gebäuden auf Nachbarflurstücke<br />

(unter fünf m 2 ) mit anderer tN sind<br />

nur dann als Wohnbaufläche zu<br />

bezeichnen, wenn die Überbauung<br />

nach Art <strong>und</strong> Größe von wirtschaftlicher<br />

Bedeutung <strong>für</strong> die<br />

Verwendung der beeinträchtigten<br />

Fläche ist.<br />

3) Gemeinsame Hofräume oder Einfahrten<br />

(dienende Gr<strong>und</strong>stücke)<br />

sind, unabhängig von der Nutzung<br />

der herrschenden Gr<strong>und</strong>stücke mit<br />

ihrer tatsächlichen Nutzung zu bezeichnen,<br />

z. B. Fahrweg.<br />

41002 1) Den bebauten Flächen sind bei<br />

flurstücksbezogener Betrachtung<br />

Freiflächen bis zum zehnfachen<br />

der bebauten Fläche zuzurechnen.<br />

2) Planungsrelevante Industrie- <strong>und</strong><br />

Gewerbeflächen (z. B. nach Bebauungsplan)<br />

sind auch dann besonders<br />

auszuweisen, wenn die<br />

Flächengröße zu Anmerkung 1 unterschritten<br />

wird.<br />

3) Hierzu gehören bei einem Betriebsgelände<br />

auch die Flächen<br />

der Wohngebäude <strong>für</strong> Betriebsinhaber,<br />

Hausmeister, Pförtner usw.,<br />

Stellplätze <strong>und</strong> Garagen, soweit<br />

sie mit den eigentlichen Betriebsanlagen<br />

räumlich zusammen liegen,<br />

sowie Werkstraßen <strong>und</strong><br />

Gleisanlagen.<br />

41002 FKT-1700<br />

41002 FKT-1701<br />

06/2010 Anlage 1 Seite 3


<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />

Rheinland-Pfalz Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />

Schl.<br />

Bezeichnung<br />

Definition<br />

OA<br />

Att1-Wa1<br />

Att2-Wa2<br />

Darin sind die Gebäude- <strong>und</strong> Freiflächen<br />

der folgenden Wertearten (121XX) enthalten<br />

ohne die Betriebsfläche Lagerplatz.<br />

12110 Produktion 41002 FKT-1710<br />

12120 Handwerk 41002 FKT-1720<br />

12130 Tankstelle 41002 FKT-1730<br />

12140 Lagerplatz<br />

bezeichnet Flächen, auf denen außerhalb<br />

von Gebäuden wirtschaftliche Güter gelagert<br />

werden.<br />

12141 Lagerplatz - Abraum 41002 FKT1740<br />

LGT-7000<br />

12142 Lagerplatz - Baustoffe 41002 FKT-1740<br />

LGT-1000<br />

12143 Lagerplatz - Erde 41002 FKT-1740<br />

LGT-4000<br />

12144 Lagerplatz - Kohle 41002 FKT-1740<br />

LGT-2000<br />

12145 Lagerplatz - Öl 41002 FKT1740<br />

LGT-3000<br />

12146 Lagerplatz - Schlacke 41002 FKT-1740<br />

LGT-6000<br />

12147 Lagerplatz - Schrott, Altmaterial 41002 FKT-1740<br />

LGT-8000<br />

12148 Lagerplatz - Schutt 41002 FKT-1740<br />

LGT-5000<br />

12150 Transport 41002 FKT-1750<br />

12160 Forschung 41002 FKT-1760<br />

12170 Gr<strong>und</strong>stoff 41002 FKT-1770<br />

12180 Betriebliche Sozialeinrichtung 41002 FKT-1780<br />

12190 Werft<br />

ist eine Betriebsfläche mit Bauwerken <strong>und</strong><br />

sonstigen Einrichtungen zum Bau oder zur<br />

Reparatur von Schiffen.<br />

41002 FKT-1790<br />

12200 Handel <strong>und</strong> Dienstleistung<br />

bezeichnet eine Fläche, auf der vorwiegend<br />

Gebäude stehen, in denen Handels<strong>und</strong>/oder<br />

Dienstleistungsbetriebe ansässig<br />

sind.<br />

41002 FKT-1400<br />

12210 Verwaltung, freie Berufe 41002 FKT-1410<br />

12220 Bank, Kredit 41002 FKT-1420<br />

12230 Versicherung 41002 FKT-1430<br />

12240 Handel<br />

bezeichnet Anlagen mit Einzelhandels- <strong>und</strong><br />

Dienstleistungsbetrieben, die durch einheitliche<br />

Verwaltung, auf das Einzugsgebiet<br />

abgestimmter Anbieter <strong>und</strong> durch große<br />

41002 FKT-1440<br />

Erhebungshinweise<br />

41002 FKT-1740 Lagerplatz ist zu vergeben <strong>für</strong> sonstiges<br />

Betriebsgelände zu Handels-,<br />

Wirtschafts-, Gewerbe- <strong>und</strong> Industriebetrieben<br />

(Zwischenlager, Maschinenstandorte,<br />

Geräteabstellplätze<br />

usw.) oder <strong>für</strong> Betriebsgelände, das<br />

der Bebauung nicht mehr untergeordnet<br />

werden kann.<br />

06/2010 Anlage 1 Seite 4


<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />

Rheinland-Pfalz Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />

Schl.<br />

Bezeichnung<br />

Definition<br />

Parkplatzflächen geprägt sind.<br />

12250 Ausstellung, Messe<br />

bezeichnet eine Fläche mit Ausstellungshallen<br />

<strong>und</strong> sonstigen Einrichtungen zur Präsentation<br />

von Warenmustern.<br />

OA<br />

Att1-Wa1<br />

Att2-Wa2<br />

41002 FKT-1450<br />

12260 Beherbergung 41002 FKT-1460<br />

12270 Restauration 41002 FKT-1470<br />

12280 Vergnügung 41002 FKT-1480<br />

12290 Gärtnerei<br />

41002 FKT-1490<br />

bezeichnet eine Fläche mit Gebäuden, Gewächshäusern<br />

<strong>und</strong> sonstigen Einrichtungen,<br />

zur Aufzucht von Blumen <strong>und</strong> Gemüsepflanzen.<br />

12300 Versorgungsanlage<br />

41002 FKT-2500<br />

bezeichnet eine Fläche, auf der vorwiegend<br />

Anlagen <strong>und</strong> Gebäude zur Versorgung der<br />

Allgemeinheit mit Elektrizität, Wärme <strong>und</strong><br />

Wasser vorhanden sind.<br />

12301 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche Versorgungs- 41002 FKT-2501<br />

anlage<br />

12302 Betriebliche Versorgungsanlage 41002 FKT-2502<br />

12310 Förderanlage<br />

bezeichnet eine Fläche mit Einrichtungen<br />

zur Förderung von Erdöl, Erdgas, Sole,<br />

Kohlensäure oder Erdwärme aus dem Erdinneren.<br />

12311 Förderanlage - Erdöl<br />

"Erdöl" ist ein flüssiges <strong>und</strong> brennbares<br />

Kohlenwasserstoffgemisch, das gefördert<br />

wird.<br />

12312 Förderanlage - Erdgas<br />

„Erdgas“ ist ein in der Erdkruste vorkommendes<br />

brennbares Naturgas, das gefördert<br />

wird.<br />

12313 Förderanlage - Sole, Lauge<br />

„Sole, Lauge“ ist ein kochsalzhaltiges Wasser,<br />

das gefördert wird.<br />

12314 Förderanlage - Kohlensäure<br />

„Kohlensäure“ ist eine schwache Säure, die<br />

durch Lösung von Kohlendioxid in Wasser<br />

entsteht <strong>und</strong> gefördert wird.<br />

12315 Förderanlage - Erdwärme<br />

„Erdwärme“ ist eine auf natürlichem Wege<br />

sich erneuernde Wärmeenergie, die aus<br />

einer geothermisch geringen Tiefe der Erdkruste<br />

gefördert wird.<br />

12320 Wasserwerk<br />

bezeichnet eine Fläche mit Bauwerken <strong>und</strong><br />

Erhebungshinweise<br />

41002 FKT-2510 Hierzu gehören auch größere Flächen<br />

mit ober- oder unterirdischen<br />

Versorgungsleitungen, wenn eine<br />

andere Nutzung an der Erdoberfläche<br />

nicht vorhanden ist.<br />

41002 FKT-2510<br />

FGT-1000<br />

41002 FKT-2510<br />

FGT-2000<br />

41002 FKT-2510<br />

FGT-3000<br />

41002 FKT-2510<br />

FGT-4000<br />

41002 FKT-2510<br />

FGT-1000<br />

41002 FKT-2520<br />

06/2010 Anlage 1 Seite 5


<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />

Rheinland-Pfalz Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />

Schl.<br />

Bezeichnung<br />

Definition<br />

sonstigen Einrichtungen zur Gewinnung<br />

<strong>und</strong>/ oder zur Aufbereitung von (Trink-)<br />

wasser.<br />

12321 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche Versorgungsanlage,<br />

Wasser<br />

12322 Betriebsfläche Versorgungsanlage,<br />

Wasser<br />

12330 Kraftwerk<br />

bezeichnet eine Fläche mit Bauwerken <strong>und</strong><br />

sonstigen Einrichtungen zur Erzeugung von<br />

elektrischer Energie.<br />

12331 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche Versorgungsanlage,<br />

Elektrizität<br />

12332 Betriebsfläche Versorgungsanlage,<br />

Elektrizität<br />

12340 Umspannstation<br />

bezeichnet eine Fläche mit Gebäuden <strong>und</strong><br />

sonstigen Einrichtungen, um Strom auf eine<br />

andere Spannungsebene zu transformieren.<br />

12350 Raffinerie<br />

bezeichnet eine Fläche mit Bauwerken <strong>und</strong><br />

sonstigen Einrichtungen zur Aufbereitung<br />

von Erdöl.<br />

12351 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche Versorgungsanlage,<br />

Öl<br />

OA<br />

Att1-Wa1<br />

Att2-Wa2<br />

Erhebungshinweise<br />

41002 FKT-2521 Hierzu gehören bebaute Flächen,<br />

wenn das Bauwerk als Gebäude anzusehen<br />

ist.<br />

41002 FKT-2522 Hierzu gehören auch die Flächen mit<br />

Brunnen, die eingezäunt <strong>und</strong> der Öffentlichkeit<br />

nicht zugänglich sind.<br />

41002 FKT-2530<br />

41002 FKT-2531 Hierzu gehören bebaute Flächen,<br />

wenn das Bauwerk als Gebäude anzusehen<br />

ist.<br />

41002 FKT-2532<br />

41002 FKT-2540<br />

41002 FKT-2550<br />

41002 FKT-2551 Hierzu gehören bebaute Flächen,<br />

wenn das Bauwerk als Gebäude anzusehen<br />

ist.<br />

12352 Betriebsfläche Versorgungsanlage, Öl 41002 FKT-2552<br />

12360 Gaswerk 41002 FKT-2560<br />

12361 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche Versorgungs- 41002 FKT-2561 Hierzu gehören bebaute Flächen,<br />

anlage, Gas<br />

wenn das Bauwerk als Gebäude anzusehen<br />

ist.<br />

12362 Betriebsfläche Versorgungsanlage, Gas 41002 FKT-2562<br />

12370 Heizwerk<br />

41002 FKT-2570<br />

bezeichnet eine Fläche mit Bauwerken <strong>und</strong><br />

sonstigen Einrichtungen zur Erzeugung von<br />

Wärmeenergie zu Heizzwecken.<br />

12371 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche Versorgungs- 41002 FKT-2571 Hierzu gehören bebaute Flächen,<br />

anlage, Wärme<br />

wenn das Bauwerk als Gebäude anzusehen<br />

ist.<br />

12372 Betriebsfläche Versorgungsanlage, 41002 FKT-2572<br />

Wärme<br />

12380 Funk- <strong>und</strong> Fernmeldeanlage<br />

41002 FKT-2580<br />

bezeichnet eine Fläche, auf der vorwiegend<br />

Anlagen <strong>und</strong> Gebäude zur elektronischen<br />

Informationenvermittlung stehen.<br />

12381 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche Versorgungs- 41002 FKT-2581 Hierzu gehören bebaute Flächen,<br />

anlage, Funk- <strong>und</strong> Fernmeldewesen<br />

wenn das Bauwerk als Gebäude anzusehen<br />

ist.<br />

06/2010 Anlage 1 Seite 6


<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />

Rheinland-Pfalz Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />

Schl.<br />

Bezeichnung<br />

Definition<br />

12382 Betriebsfläche Versorgungsanlage,<br />

Funk- <strong>und</strong> Fernmeldewesen<br />

12400 Entsorgung<br />

bezeichnet eine Fläche, auf der vorwiegend<br />

Anlagen <strong>und</strong> Gebäude zur Verwertung <strong>und</strong><br />

Entsorgung von Abwasser <strong>und</strong> festen Abfallstoffen<br />

vorhanden sind.<br />

12401 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche Entsorgungsanlage<br />

OA<br />

Att1-Wa1<br />

Att2-Wa2<br />

41002 FKT-2582<br />

41002 FKT-2600<br />

Erhebungshinweise<br />

41002 FKT-2601 Hierzu gehören bebaute Flächen,<br />

wenn das Bauwerk als Gebäude anzusehen<br />

ist.<br />

12402 Betriebsfläche Entsorgungsanlage 41002 FKT-2602 Hierzu gehören auch größere Flächen<br />

mit ober- <strong>und</strong> unterirdischen<br />

Entsorgungsleitungen, wenn eine<br />

andere Nutzung an der Erdoberfläche<br />

nicht möglich ist.<br />

12410 Kläranlage, Klärwerk<br />

41002 FKT-2610<br />

bezeichnet eine Fläche mit Bauwerken <strong>und</strong><br />

sonstigen Einrichtungen zur Reinigung von<br />

Abwasser.<br />

12411 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche Entsorgungsanlage,<br />

Abwasserbeseitigung<br />

12412 Betriebsfläche Entsorgungsanlage, Abwasserbeseitigung<br />

12420 Abfallbehandlungsanlage<br />

bezeichnet eine Fläche mit Bauwerken <strong>und</strong><br />

sonstigen Einrichtungen, auf der Abfälle mit<br />

chemisch/physikalischen <strong>und</strong> biologischen<br />

oder thermischen Verfahren oder Kombinationen<br />

dieser Verfahren behandelt werden.<br />

12421 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche Entsorgungsanlage,<br />

Abfallbeseitigung<br />

12422 Betriebsfläche Entsorgungsanlage,<br />

Abfallbeseitigung<br />

12423 Betriebsfläche Entsorgungsanlage,<br />

Schlamm<br />

12430 Deponie (oberirdisch)<br />

bezeichnet eine Fläche, auf der oberirdisch<br />

Abfallstoffe gelagert werden.<br />

13000 Halde<br />

ist eine Fläche, auf der Material langfristig<br />

gelagert wird.<br />

41002 FKT-2611 Hierzu gehören bebaute Flächen,<br />

wenn das Bauwerk als Gebäude anzusehen<br />

ist.<br />

41002 FKT-2612<br />

41002 FKT-2620<br />

41002 FKT-2621 Hierzu gehören bebaute Flächen,<br />

wenn das Bauwerk als Gebäude anzusehen<br />

ist.<br />

41002 FKT-2622 1) Ist auch dann zu vergeben, wenn<br />

außer Haus- <strong>und</strong> Industriemüll<br />

auch Schutt gelagert wird.<br />

2) Ehemalige, inzwischen rekultivierte<br />

Müllkippen sind mit der vorhandenen<br />

tN nachzuweisen.<br />

41002 FKT-2623<br />

41002 FKT-2630 Ehemalige, inzwischen rekultivierte<br />

Deponien sind mit der vorhandenen<br />

tN nachzuweisen.<br />

41003<br />

13001 Halde - Baustoffe 41003 LGT-1000<br />

13002 Halde - Kohle 41003 LGT-2000<br />

13003 Halde - Erde 41003 LGT-4000<br />

13004 Halde - Schutt 41003 LGT-5000 Hierzu gehören Flächen mit künstlichen<br />

Anhäufungen von Trümmerstü-<br />

06/2010 Anlage 1 Seite 7


<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />

Rheinland-Pfalz Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />

Schl.<br />

Bezeichnung<br />

Definition<br />

OA<br />

Att1-Wa1<br />

Att2-Wa2<br />

13005 Halde - Schlacke 41003 LGT-6000<br />

Erhebungshinweise<br />

cken, die z. B. bei Baumaßnahmen<br />

anfallen.<br />

13006 Halde - Abraum 41003 LGT-7000 Hierzu gehören Flächen mit unbrauchbaren<br />

Boden- <strong>und</strong> Gesteinsmassen,<br />

die z. B. im Bergbau zur<br />

Gewinnung nutzbarer Mineralien abgeräumt<br />

werden.<br />

13007 Halde - Schrott, Altmaterial 41003 LGT-8000<br />

14000 Bergbaubetrieb<br />

41004<br />

ist eine Fläche, die <strong>für</strong> die Förderung des<br />

Abbaugutes unter Tage genutzt wird.<br />

14030 Bergbaubetrieb - Erze<br />

41004 AGT-3000<br />

„Erze“ bedeutet, dass die in der Natur vorkommenden,<br />

metallhaltigen Mineralien <strong>und</strong><br />

Mineralgemische abgebaut oder gespeichert<br />

werden.<br />

14050 Bergbaubetrieb - Treib- <strong>und</strong> Brennstoffe 41004 AGT-4000<br />

„Treib- <strong>und</strong> Brennstoffe“ bedeutet, dass die<br />

in der Natur vorkommenden brennbaren<br />

organischen <strong>und</strong> anorganischen Substanzen<br />

abgebaut oder gewonnen werden.<br />

14051 Bergbaubetrieb - Kohle<br />

41004 AGT-4020<br />

„Kohle“ ist ein Abbaugut, das durch Inkohlung<br />

(Umwandlungsprozess pflanzlicher<br />

Substanzen) entstanden ist.<br />

14060 Bergbaubetrieb - Industrieminerale, 41004 AGT-5000<br />

Salze<br />

„Industrieminerale, Salze“ bedeutet, dass<br />

die in der Natur vorkommenden Mineralien<br />

abgebaut werden.<br />

15000 Tagebau, Grube, Steinbruch<br />

ist eine Fläche, auf der oberirdisch Bodenmaterial<br />

abgebaut wird.<br />

15010 Tagebau, Grube, Steinbruch - Erden, Lockergestein<br />

„Erden, Lockergestein“ bedeutet, dass feinkörnige<br />

Gesteine abgebaut werden.<br />

15011 Tagebau, Grube, Steinbruch - Ton<br />

„Ton“ ist ein Abbaugut, das aus gelblichem<br />

bis grauem Lockergestein besteht <strong>und</strong><br />

durch Verwitterung älterer Gesteine entsteht.<br />

15014 Tagebau, Grube, Steinbruch - Lehm<br />

„Lehm“ ist ein Abbaugut, das durch Verwitterung<br />

entstanden ist <strong>und</strong> aus gelb bis<br />

41005 1) Für den Abbau vorbereitete Flächen,<br />

z. T. ausgebeutete Flächen<br />

<strong>und</strong> Sicherheitsstreifen sind mit<br />

der geplanten bzw. vorhandenen<br />

tN auszuweisen.<br />

2) Stillgelegtes Abbauland ist mit der<br />

tN „Vegetationslose Fläche“ zu<br />

bezeichnen.<br />

41005 AGT-1000<br />

41005 AGT-1001<br />

41005 AGT-1004<br />

06/2010 Anlage 1 Seite 8


<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />

Rheinland-Pfalz Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />

Schl.<br />

Bezeichnung<br />

Definition<br />

braun gefärbtem sandhaltigem Ton besteht.<br />

15016 Tagebau, Grube, Steinbruch - Mergel<br />

„Mergel“ ist ein Abbaugut das aus kalk- <strong>und</strong><br />

tonartigem Sedimentgestein besteht.<br />

15018 Tagebau, Grube, Steinbruch - Sand<br />

„Sand“ ist ein Abbaugut, das aus kleinen,<br />

losen Mineralkörnern (häufig Quarz) besteht.<br />

15019 Tagebau, Grube, Steinbruch - Kies,<br />

Kiessand<br />

„Kies, Kiessand“ ist ein Abbaugut, das aus<br />

vom Wasser r<strong>und</strong> geschliffenen Gesteinsbrocken<br />

besteht.<br />

15030 Tagebau, Grube, Steinbruch - Steine,<br />

Gestein, Festgestein<br />

„Steine, Gestein, Festgestein“ bedeutet,<br />

dass grobkörnige oder feste Gesteine abgebaut<br />

werden.<br />

15052 Tagebau, Grube, Steinbruch - Lavaschlacke<br />

„Lavaschlacke“ ist ein Abbaugut, das aus<br />

ausgestoßenem, geschmolzenem Vulkangestein<br />

besteht.<br />

15060 Tagebau, Grube, Steinbruch - Treib- <strong>und</strong><br />

Brennstoffe<br />

„Treib- <strong>und</strong> Brennstoffe“ bedeutet, dass die<br />

in der Natur vorkommenden brennbaren<br />

organischen <strong>und</strong> anorganischen Substanzen<br />

abgebaut oder gewonnen werden.<br />

15061 Tagebau, Grube, Steinbruch - Torf<br />

„Torf“ ist ein Abbaugut, das aus der unvollkommenen<br />

Zersetzung abgestorbener<br />

pflanzlicher Substanz unter Luftabschluss in<br />

Mooren entstanden ist.<br />

15070 Tagebau, Grube, Steinbruch - Industrieminerale,<br />

Salze<br />

„Industrieminerale, Salze“ bedeutet, dass<br />

die in der Natur vorkommenden Mineralien<br />

abgebaut werden.<br />

16000 Fläche gemischter Nutzung<br />

ist eine bebaute Fläche einschließlich der<br />

mit ihr im Zusammenhang stehenden Freifläche<br />

(Hofraumfläche, Hausgarten), auf der<br />

keine Art der baulichen Nutzung vorherrscht.<br />

Solche Flächen sind insbesondere<br />

ländlich-dörflich geprägte Flächen mit land<strong>und</strong><br />

forstwirtschaftlichen Betrieben, Wohngebäuden<br />

u. a. sowie städtisch geprägte<br />

Kerngebiete mit Handelsbetrieben <strong>und</strong><br />

zentralen Einrichtungen <strong>für</strong> die Wirtschaft<br />

<strong>und</strong> die Verwaltung.<br />

OA<br />

Att1-Wa1<br />

Att2-Wa2<br />

41005 AGT-1006<br />

41005 AGT-1008<br />

41005 AGT-1009<br />

41005 AGT-2000<br />

41005 AGT-2020<br />

41005 AGT-4000<br />

41005 AGT-4010<br />

41005 AGT-5000<br />

Erhebungshinweise<br />

41006 Hierzu gehören andere Mischnutzungen<br />

als die nachfolgenden tN 161XX<br />

(z. B. Erholungsanlagen, Versorgungsanlagen)<br />

zu führen, sofern deren<br />

Nutzungsanteile bedeutend sind.<br />

16100 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche, Mischnutzung 41006 FKT-2100 1) Mischnutzung "Wohnen mit NN"<br />

06/2010 Anlage 1 Seite 9


<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />

Rheinland-Pfalz Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />

Schl.<br />

mit Wohnen<br />

Bezeichnung<br />

Definition<br />

bezeichnet eine Fläche, die Wohn- <strong>und</strong> anderen<br />

Nutzungen zugleich dient, <strong>und</strong> bei<br />

der die Wohn- oder andere Nutzung von<br />

nicht ganz untergeordneter Bedeutung ist.<br />

OA<br />

Att1-Wa1<br />

Erhebungshinweise<br />

Att2-Wa2<br />

ist zu vergeben, wenn der Anteil<br />

der Wohnnutzung im Verhältnis<br />

zur anderen Nutzung größer ist.<br />

2) Mischnutzung "NN mit Wohnen"<br />

ist zu vergeben, wenn der Anteil<br />

der Wohnnutzung zur anderen<br />

Nutzung im Verhältnis kleiner ist.<br />

16110 Wohnen mit Öffentlich 41006 FKT-2110<br />

16120 Wohnen mit Handel <strong>und</strong> Dienstleistung 41006 FKT-2120<br />

16130 Wohnen mit Gewerbe <strong>und</strong> Industrie 41006 FKT-2130<br />

16140 Öffentlich mit Wohnen 41006 FKT-2140<br />

16150 Handel <strong>und</strong> Dienstleistung mit Wohnen 41006 FKT-2150<br />

16160 Gewerbe <strong>und</strong> Dienstleistung mit Wohnen 41006 FKT-2160<br />

16200 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche Land- <strong>und</strong> 41006 FKT-2700 1) Hierzu gehören auch Betriebsein-<br />

Forstwirtschaft<br />

richtungen des Gartenbaus <strong>und</strong><br />

bezeichnet eine Fläche, die vorwiegend der<br />

landwirtschaftlicher Sondernut-<br />

Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft dient, einschließzungen.lich<br />

des Wohnteils.<br />

2) Aufgegebene landwirtschaftliche<br />

Betriebe sind bei anderer Nutzung<br />

mit der tatsächlich ausgeübten<br />

Nutzung zu bezeichnen. Für Bauernhöfe,<br />

die nur noch Wohnzwecken<br />

dienen, ist die tN „Wohnbaufläche“<br />

zu vergeben, auch wenn<br />

noch ungenutzte landwirtschaftliche<br />

Betriebsgebäude vorhanden<br />

sind.<br />

16210 Wohnen <strong>und</strong> Betrieb 41006 FKT-2730<br />

16211 Wohnen 41006 FKT-2710<br />

16212 Betrieb 41006 FKT-2720<br />

16300 Landwirtschaftliche Betriebsfläche 41006 FKT-6800 Hierzu gehören auch Betriebsflächen<br />

bezeichnet eine unbebaute Fläche, die<br />

stillgelegter landwirtschaftlicher Be-<br />

vorwiegend dem landwirtschaftlichen Betriebe,<br />

die keiner neuen Nutzung zutrieb<br />

dient.<br />

geführt wurden.<br />

16400 Forstwirtschaftliche Betriebsfläche 41006 FKT-7600 Hierzu gehören auch Betriebsflächen<br />

bezeichnet eine unbebaute Fläche, die<br />

stillgelegter forstwirtschaftlicher Be-<br />

vorwiegend dem forstwirtschaftlichen Betriebe,<br />

die keiner neuen Nutzung zutrieb<br />

dient.<br />

geführt wurden.<br />

17000 Fläche besonderer funktionaler Prägung 41007 FKT-1100<br />

ist eine baulich geprägte Fläche einschließlich<br />

der mit ihr im Zusammenhang stehenden<br />

Freifläche, auf denen vorwiegend Gebäude<br />

<strong>und</strong>/oder Anlagen zur Erfüllung öffentlicher<br />

Zwecke oder historische Anlagen<br />

vorhanden sind.<br />

17100 Öffentliche Zwecke<br />

41007 FKT-1100<br />

bezeichnet eine Fläche, die vorwiegend der<br />

Erfüllung öffentlicher Aufgaben <strong>und</strong> dem<br />

Gemeinwesen dient.<br />

17110 Verwaltung<br />

41007 FKT-1110<br />

bezeichnet eine Fläche auf der vorwiegend<br />

Gebäude der öffentlichen Verwaltung, z. B.<br />

06/2010 Anlage 1 Seite 10


<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />

Rheinland-Pfalz Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />

Schl.<br />

Bezeichnung<br />

Definition<br />

OA<br />

Att1-Wa1<br />

Att2-Wa2<br />

Erhebungshinweise<br />

Rathaus, Gericht, Kreisverwaltung stehen.<br />

17120 Bildung <strong>und</strong> Forschung<br />

41007 FKT-1120<br />

bezeichnet eine Fläche, auf der vorwiegend<br />

Gebäude stehen, in denen geistige, kulturelle<br />

<strong>und</strong> soziale Fähigkeiten vermittelt werden<br />

<strong>und</strong>/oder wissenschaftliche Forschung<br />

betrieben wird (z. B. Schulen, Universitäten,<br />

Forschungsinstitute).<br />

17130 Kultur<br />

41007 FKT-1130<br />

bezeichnet eine Fläche auf der vorwiegend<br />

Anlagen <strong>und</strong> Gebäude <strong>für</strong> kulturelle Zwecke,<br />

z. B. Konzert- <strong>und</strong> Museumsgebäude,<br />

Bibliotheken, Theater, Schlösser <strong>und</strong> Burgen<br />

sowie R<strong>und</strong>funk- <strong>und</strong> Fernsehgebäude<br />

stehen.<br />

17140 Religiöse Einrichtung 41007 FKT-1140<br />

17150 Ges<strong>und</strong>heit, Kur<br />

41007 FKT-1150<br />

bezeichnet eine Fläche auf der vorwiegend<br />

Gebäude des Ges<strong>und</strong>heitswesens stehen,<br />

z. B. Krankenhäuser, Heil- <strong>und</strong> Pflegeanstalten.<br />

17160 Soziales<br />

41007 FKT-1160<br />

bezeichnet eine Fläche auf der vorwiegend<br />

Gebäude des Sozialwesens stehen, z. B.<br />

Kindergärten, Jugend- <strong>und</strong> Senioreneinrichtungen,<br />

Freizeit-, Fremden- <strong>und</strong> Obdachlosenheime.<br />

17170 Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung<br />

41007 FKT-1170<br />

„bezeichnet eine Fläche auf der vorwiegend<br />

Anlagen <strong>und</strong> Gebäude der Polizei, der<br />

B<strong>und</strong>eswehr, der Feuerwehr <strong>und</strong> der Justizvollzugsbehörden<br />

stehen.<br />

17200 Parken<br />

41007 FKT-1200 Hierzu gehören auch von den Ge-<br />

bezeichnet eine Fläche, die zum Abstellen<br />

bäude- <strong>und</strong> Freiflächen räumlich ge-<br />

von Fahrzeugen dient.<br />

trennt liegende Garagen, Sammelgaragen<br />

usw.<br />

17300 Historische Anlage<br />

41007 FKT-1300<br />

bezeichnet eine Fläche, auf der sich historische<br />

Anlagen (z. B. Turm, Stadtmauer, Ruine)<br />

befinden.<br />

18000 Sport-, Freizeit- <strong>und</strong> Erholungsfläche 41008<br />

ist eine bebaute oder unbebaute Fläche, die<br />

dem Sport, der Freizeitgestaltung oder der<br />

Erholung dient.<br />

18001 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche Sport, Freizeit<br />

<strong>und</strong> Erholung<br />

41008 FKT-4001 1) Flächen mit untergeordneten Gebäuden<br />

(z. B. Geräteschuppen,<br />

Gartenlaube, Schutzhütte bis 20<br />

m²) oder unbedeutenden Gebäuden<br />

sind unter der jeweiligen tN zu<br />

führen.<br />

2) Die Flächen größerer Gebäude,<br />

06/2010 Anlage 1 Seite 11


<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />

Rheinland-Pfalz Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />

Schl.<br />

Bezeichnung<br />

Definition<br />

18100 Sportanlage<br />

ist eine Fläche mit Bauwerken <strong>und</strong> Einrichtungen,<br />

die zur Ausübung von (Wettkampf-)<br />

Sport <strong>und</strong> <strong>für</strong> Zuschauer bestimmt ist.<br />

OA<br />

Att1-Wa1<br />

Att2-Wa2<br />

Erhebungshinweise<br />

die von der umgebenden Nutzung<br />

abweichen (z. B. Gaststätten),<br />

sind unter Beachtung der Erfassungsuntergrenzeherauszutrennen<br />

<strong>und</strong> mit der tN zu bezeichnen.<br />

41008 FKT-4100 Dazu gehören auch Skiabfahrten <strong>und</strong><br />

Schlepplifte, wenn sie ganzjährig<br />

(auch <strong>für</strong> Sommerski) genutzt werden.<br />

18101 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche Erholung, Sport 41008 FKT-4101<br />

18110 Golfplatz<br />

41008 FKT-4110<br />

ist eine Fläche mit Bauwerken <strong>und</strong> Einrichtungen,<br />

die zur Ausübung des Golfsports<br />

genutzt wird.<br />

18120 Sportplatz 41008 FKT-4120<br />

18130 Rennbahn 41008 FKT-4130<br />

18140 Reitplatz 41008 FKT-4140<br />

18150 Schießanlage 41008 FKT-4150<br />

18160 Eis-, Rollschuhbahn 41008 FKT-4160<br />

18170 Tennisplatz 41008 FKT-4170<br />

18200 Freizeitanlage<br />

41008 FKT-4200<br />

ist eine Fläche mit Bauwerken <strong>und</strong> Einrichtungen,<br />

die zur Freizeitgestaltung bestimmt<br />

ist.<br />

18210 Zoo<br />

41008 FKT-4120<br />

ist ein Gelände mit Tierschauhäusern <strong>und</strong><br />

umzäunten Gehegen, auf dem Tiere gehalten<br />

<strong>und</strong> gezeigt werden.<br />

18211 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche Erholung, Zoo- 41008 FKT-4211 Hierzu gehören Flächen zu größeren<br />

logie<br />

Gebäuden (z. B. Tierhäuser u. dgl.).<br />

18220 Safaripark, Wildpark<br />

41008 FKT-4220<br />

ist ein Gelände mit umzäunten Gehegen, in<br />

denen Tiere im Freien gehalten <strong>und</strong> gezeigt<br />

werden.<br />

18230 Freizeitpark<br />

41008 FKT-4230<br />

ist ein Gelände mit Karussells, Verkaufs<strong>und</strong><br />

Schaubuden <strong>und</strong>/oder Wildgattern, das<br />

der Freizeitgestaltung dient.<br />

18270 Verkehrsübungsplatz 41008 FKT-4270<br />

18300 Erholungsfläche<br />

41008 FKT-4300<br />

bezeichnet eine Fläche, die vorwiegend der<br />

Erholung dient (z. B. Campingplatz).<br />

18301 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche Erholung 41008 FKT-4301<br />

18310 Wochenend- <strong>und</strong> Ferienhausfläche 41008 FKT-4310 Die bei flurstücksbezogener Betrach-<br />

bezeichnet eine extra da<strong>für</strong> ausgewiesene<br />

tung über die orts- bzw. gebietsübli-<br />

Fläche auf der vorwiegend Wochenend-<br />

che Bauplatzgröße hinausgehende<br />

<strong>und</strong> Ferienhäuser stehen dürfen.<br />

Fläche von Wochenendhausgr<strong>und</strong>stücken<br />

ist sinnvoll abzugrenzen <strong>und</strong><br />

mit der tN zu bezeichnen.<br />

18320 Schwimmbad, Freibad 41008 FKT-4320<br />

06/2010 Anlage 1 Seite 12


<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />

Rheinland-Pfalz Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />

Schl.<br />

Bezeichnung<br />

Definition<br />

ist eine Anlage mit Schwimmbecken oder<br />

Anlage an Ufern von Gewässern <strong>für</strong> den<br />

Badebetrieb <strong>und</strong> Schwimmsport.<br />

OA<br />

Att1-Wa1<br />

Att2-Wa2<br />

18321 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche Erholung, Bad 41008 FKT-4321<br />

18330 Campingplatz<br />

ist eine Fläche <strong>für</strong> den Aufbau einer größeren<br />

Zahl von Zelten oder zum Abstellen <strong>und</strong><br />

Benutzen von Wohnwagen mit ortsfesten<br />

Anlagen <strong>und</strong> Einrichtungen.<br />

18331 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche Erholung,<br />

Camping<br />

18400 Grünanlage<br />

ist eine Anlage mit Bäumen, Sträuchern,<br />

Rasenflächen, Blumenrabatten <strong>und</strong> Wegen,<br />

die vor allem der Erholung <strong>und</strong> Verschönerung<br />

des Stadtbilds dient.<br />

18420 Park<br />

ist eine landschaftsgärtnerisch gestaltete<br />

Grünanlage, die der Repräsentation <strong>und</strong><br />

der Erholung dient.<br />

Erhebungshinweise<br />

41008 FKT-4330 Hierzu gehören auch die Flächen<br />

untergeordneter Bauwerke.<br />

41008 FKT-4331<br />

41008 FKT-4400<br />

18430 Botanischer Garten 41008 FKT-4430<br />

18431 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche Erholung, Botanik<br />

41008 FKT-4431<br />

18440 Kleingarten<br />

(Schrebergarten) ist eine Anlage von Gartengr<strong>und</strong>stücken,<br />

die von Vereinen verwaltet<br />

<strong>und</strong> verpachtet werden.<br />

41008 FKT-4420 Hierzu gehören auch ehemalige oder<br />

entwidmete Friedhöfe, die als Park<br />

dienen sowie öffentliche Grünanlagen<br />

(Rasenflächen mit Zierbäumen <strong>und</strong> -<br />

sträuchern, Wegen, Sitzbänken ohne<br />

höhere Bäume).<br />

41008 FKT-4440 Hierzu gehören auch Laubenkolonien<br />

u. dgl.<br />

18450 Wochenendplatz 41008 FKT-4450 Für die Nutzung als Wochenendplatz<br />

sprechen folgende Merkmale:<br />

a) Einfriedungen ab etwa ein Meter<br />

Höhe, die nicht nur dem Wildschutz<br />

dienen <strong>und</strong> Heckenpflanzungen.<br />

b) Rasenflächen, Anpflanzungen mit<br />

Koniferen <strong>und</strong> Ziersträuchern,<br />

Blumenrabatten usw.<br />

c) Wege- <strong>und</strong> Platzbefestigungen (z.<br />

B. <strong>für</strong> Wohnwagen) sowie Wegeeinfassungen.<br />

d) Sitzplätze oder Sitzplatzgruppen<br />

(z. B. Grillplatz/Feuerstelle).<br />

e) Kinderspielplatz mit Sandkasten,<br />

Wippe, Schaukel usw.<br />

Diese Merkmale müssen nicht alle<br />

erfüllt sein. Entscheidend ist der Gesamtcharakter<br />

des genutzten Abschnitts.<br />

Wochenendplätze liegen in<br />

der Regel außerhalb der Ortslagen.<br />

18460 Garten 41008 FKT-4460 Hierzu gehören Grabeland im Ort/am<br />

Ortsrand u. dgl. sowie separat nachzuweisende<br />

Hausgärten, die keine<br />

06/2010 Anlage 1 Seite 13


<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />

Rheinland-Pfalz Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />

Schl.<br />

Bezeichnung<br />

Definition<br />

OA<br />

Att1-Wa1<br />

Att2-Wa2<br />

Erhebungshinweise<br />

18470 Spielplatz, Bolzplatz<br />

landwirtschaftlichen Erwerbsgartenflächen<br />

sind.<br />

41008 FKT-4470<br />

19000 Friedhof<br />

41009 Die tN „Friedhof“ ist <strong>für</strong> genutzte <strong>und</strong><br />

ist eine Fläche, auf der Tote bestattet sind.<br />

gesperrte Friedhöfe zu vergeben.<br />

19001 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche Friedhof 41009 FKT-9401<br />

19002 Friedhof (ohne Gebäude) 41009 FKT-9402<br />

19010 Friedhof (Park) 41009 FKT-9403 Die tN „Friedhof (Park)“ ist <strong>für</strong> Friedhöfe<br />

zu vergeben, die gleichzeitig als<br />

Park dienen.<br />

19020 Historischer Friedhof<br />

Nutzungsartenbereich Verkehr<br />

41009 FKT-9404 Die tN „Historischer Friedhof“ ist <strong>für</strong><br />

nicht genutzte Kirchhöfe, Ehrenfriedhöfe<br />

<strong>und</strong> dgl. zu vergeben.<br />

enthält die bebauten <strong>und</strong> nicht bebauten Flächen, die dem Verkehr dienen.<br />

21000 Straßenverkehr<br />

42001 1) Hierzu gehören in der Regel auch<br />

umfasst alle <strong>für</strong> die bauliche Anlage Straße<br />

erforderlichen sowie dem Straßenverkehr<br />

dienenden bebauten <strong>und</strong> unbebauten Flächen.<br />

die Trenn-, Seiten- <strong>und</strong> Schutzstreifen,<br />

Brücken, Gräben <strong>und</strong> Böschungen,<br />

Rad- <strong>und</strong> Fußwege,<br />

Parkstreifen <strong>und</strong> ähnliche Einrichtungen.<br />

2) Hierzu gehören alle Straßen, die<br />

mit zwei oder mehr durch bauliche<br />

Anlagen, Grünstreifen o. dgl. getrennte<br />

Fahrbahnen (z.B. Autobahnen,<br />

autobahnähnliche Straßen)<br />

ausgestattet sind.<br />

21001 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche zu Verkehrsanlagen,<br />

Straße<br />

42001 FKT-2311<br />

21002 Verkehrsbegleitfläche Straße<br />

42001 FKT-2312 1) „Verkehrsbegleitfläche Straße“<br />

bezeichnet eine bebaute oder unbebaute<br />

Fläche, die einer Straße zugeordnet wird.<br />

liegt innerhalb der Verkehrsflächen<br />

ist aber nicht Bestandteil der<br />

Fahrbahn sondern dient als Begleitfläche<br />

als z. B. Böschung,<br />

Lärmschutzanlage, Seitenbepflanzung,<br />

Fläche innerhalb von Kreuzungsbereichen<br />

<strong>und</strong> Anschlussstellen,<br />

Wasserauffangbecken, Sickerbecken.<br />

2) Verkehrsbegleitflächen von untergeordneter<br />

Bedeutung (z. B. bis zu<br />

ca. drei m Breite) sind nicht nachzuweisen.<br />

3) Hierzu gehört auch Gehölz innerhalb<br />

der Verkehrsbegleitflächen.<br />

21010 Fußgängerzone 42001 FKT-5130 „Fußgängerzonen“ sind immer als<br />

solche auszuweisen <strong>und</strong> nicht anderen<br />

tN unterzuordnen.<br />

22000 Weg<br />

42006 1) Hierzu gehören Zufahrten zu<br />

umfasst alle Flächen, die zum Befahren<br />

<strong>und</strong>/oder Begehen vorgesehen sind. Zur<br />

Sammelgaragen oder Garagenhöfen.<br />

Wegfläche gehören auch Seitenstreifen <strong>und</strong><br />

2) Hierzu gehören gr<strong>und</strong>sätzlich be-<br />

06/2010 Anlage 1 Seite 14


<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />

Rheinland-Pfalz Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />

Schl.<br />

Bezeichnung<br />

Definition<br />

OA<br />

Att1-Wa1<br />

Att2-Wa2<br />

Erhebungshinweise<br />

Gräben zur Wegentwässerung. festigte, dauerhafte Wirtschafts-,<br />

Erschließungswege sowie unbefestigte<br />

Wege mit erschließender<br />

Funktion (quasi öffentliche Nutzung).<br />

Waldwege siehe Anmerkung<br />

1 zu 32000.<br />

3) Wege, die dauerhaft anderweitig<br />

genutzt werden (z. B. als Acker)<br />

sind mit der vorhandenen tN zu<br />

führen.<br />

22010 Fahrweg 42006 FKT-5210<br />

22020 Fußweg 42006 FKT-5220<br />

22030 Gang 42006 FKT-5230<br />

22040 Radweg 42006 FKT5240<br />

22050 Rad- <strong>und</strong> Fußweg 42006 FKT-5250<br />

22060 Reitweg 42006 FKT-5260<br />

23000 Platz<br />

ist eine Verkehrsfläche in Ortschaften oder<br />

eine ebene, befestigte oder unbefestigte<br />

Fläche, die bestimmten Zwecken dient (z.<br />

B. <strong>für</strong> Verkehr, Märkte, Festveranstaltungen).<br />

23020 Parkplatz<br />

ist eine zum vorübergehenden Abstellen<br />

von Fahrzeugen bestimmte Fläche.<br />

42009 Plätze sind auch bei Nutzung als<br />

Straßenfläche u. dgl. als tatsächlichen<br />

Nutzung zu erfassen.<br />

42009 FKT-5310 Der Öffentlichkeit allgemein zugängliche<br />

Parkplätze, auf denen bis zu ca.<br />

50 Fahrzeuge abgestellt werden<br />

können, sind als tN zu erfassen.<br />

42009 FKT-5320<br />

23030 Rastplatz<br />

ist eine Anlage zum Halten, Parken oder<br />

Rasten der Verkehrsteilnehmer mit unmittelbarem<br />

Anschluss zur Straße ohne Versorgungseinrichtung,<br />

ggf. mit Toiletten.<br />

23050 Marktplatz 42009 FKT-5340<br />

24000 Bahnverkehr<br />

42010 1) Dazu gehören:<br />

umfasst alle <strong>für</strong> den Schienenverkehr erfor-<br />

a) der Bahnkörper (Unterbau <strong>für</strong><br />

derlichen Flächen <strong>und</strong> die dem Schienen-<br />

Gleise; bestehend aus Dämverkehr<br />

dienenden bebauten <strong>und</strong> unbebaumen<br />

oder Einschnitten <strong>und</strong> deten<br />

Flächen.<br />

ren kleinere Böschungen,<br />

Durchlässen, schmale Gräben<br />

zur Entwässerung, Stützmauern,<br />

Unter- <strong>und</strong> Überführung,<br />

Seiten <strong>und</strong> Schutzstreifen) mit<br />

seinen Bahnstrecken<br />

b) an den Bahnkörper angrenzende<br />

bebaute <strong>und</strong> unbebaute<br />

Flächen (z. B. größere Böschungsflächen).<br />

c) Ladestraßen, Laderampen, Lagerflächen<br />

u. dgl. sowie Flächen<br />

mit Wärterhäuschen,<br />

Blockhäuschen, Transformatoren<br />

u. dgl. auf freier Strecke.<br />

d) Schmalspurbahnen <strong>und</strong> Kleinbahnen<br />

sowie private Gleisan-<br />

06/2010 Anlage 1 Seite 15


<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />

Rheinland-Pfalz Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />

Schl.<br />

Bezeichnung<br />

Definition<br />

24001 Gebäude- <strong>und</strong> Freiflächen zu Verkehrsanlagen,<br />

Schiene<br />

24002 Verkehrsbegleitfläche Bahnverkehr<br />

bezeichnet eine bebaute oder unbebaute,<br />

an den Bahnkörper angrenzende Fläche,<br />

die dem Schienenverkehr dient.<br />

24010 Eisenbahn<br />

ist die Bezeichnung <strong>für</strong> einen schienengeb<strong>und</strong>enen<br />

Verkehrsweg, auf dem im Nah<strong>und</strong><br />

Fernverkehr Personen befördert <strong>und</strong><br />

Güter transportiert werden.<br />

24012 S-Bahn<br />

ist die Bezeichnung <strong>für</strong> einen schienengeb<strong>und</strong>enen<br />

Verkehrsweg, der zur schnellen<br />

Personenbeförderung in Ballungsräumen<br />

dient <strong>und</strong> meist auf eigenen Gleisen verläuft.<br />

24013 Museumsbahn<br />

ist die Bezeichnung <strong>für</strong> einen schienengeb<strong>und</strong>enen<br />

Verkehrsweg, auf dem ausschließlich<br />

Touristen in alten, meist restaurierten<br />

Zügen befördert werden.<br />

24020 Stadtbahn<br />

ist die Bezeichnung <strong>für</strong> einen schienengeb<strong>und</strong>enen<br />

Verkehrsweg, auf dem eine<br />

elektrisch betriebene Schienenbahn zur<br />

Personenbeförderung im öffentlichen Nahverkehr<br />

fährt. Sie kann sowohl ober- als<br />

auch unterirdisch verlaufen.<br />

24021 Straßenbahn<br />

ist die Bezeichnung <strong>für</strong> einen schienengeb<strong>und</strong>enen<br />

Verkehrsweg, auf dem eine<br />

elektrisch betriebene Schienenbahn zur<br />

Personenbeförderung fährt. Sie verläuft i. d.<br />

R. oberirdisch.<br />

24022 U-Bahn<br />

ist die Bezeichnung <strong>für</strong> einen schienengeb<strong>und</strong>enen<br />

Verkehrsweg, auf dem eine<br />

elektrisch betriebene Schienenbahn zur<br />

Personenbeförderung in Großstädten fährt.<br />

OA<br />

Att1-Wa1<br />

Att2-Wa2<br />

Erhebungshinweise<br />

schlüsse, sofern sie nicht einer<br />

anderen vorherrschenden Nutzung<br />

zuzuordnen sind.<br />

2) Für Flächen, die von verschiedenen<br />

Bahnen genutzt werden, ist<br />

die Zuordnung zu entsprechend<br />

der von der Bedeutung her<br />

höchstrangigen Bahn vorzunehmen<br />

(Rangfolge in der Regel DB,<br />

S-Bahn, U-Bahn, sonstige Bahn).<br />

42010 FKT-2321 Hierzu gehören u. a. Bahnhofsgebäude<br />

oder andere bedeutende Gebäude<br />

innerhalb der Bahnanlagen.<br />

42010 FKT-2322 1) Hierzu gehören auch Wasserauffangbecken,<br />

Sickerbecken u. dgl.<br />

2) Verkehrsbegleitflächen von untergeordneter<br />

Bedeutung (z. B. bis zu<br />

ca. drei m Breite) sind nicht nachzuweisen.<br />

42010 BKT-1100<br />

42010 BKT-1104<br />

42010 BKT-1400<br />

42010 BKT-1200<br />

42010 BKT-1201 Flächen der Straßenbahnen innerhalb<br />

von Straßen- <strong>und</strong> Plätzen sind<br />

nicht als tN herauszutrennen.<br />

42010 BKT-1202<br />

06/2010 Anlage 1 Seite 16


<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />

Rheinland-Pfalz Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />

Schl.<br />

Bezeichnung<br />

Definition<br />

Sie verläuft i. d. R. unterirdisch.<br />

24030 Seilbahn, Bergbahn<br />

ist die Bezeichnung <strong>für</strong> einen schienengeb<strong>und</strong>enen<br />

Verkehrsweg, auf dem eine<br />

Schienenbahn große Höhenunterschiede<br />

überwindet.<br />

25000 Flugverkehr<br />

umfasst die baulich geprägte Fläche <strong>und</strong><br />

die mit ihr in Zusammenhang stehende<br />

Freifläche, die ausschließlich oder vorwiegend<br />

dem Flugverkehr dient.<br />

25001 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche zu Verkehrsanlagen,<br />

Luftfahrt<br />

25010 Flughafen<br />

ist eine Anlage mit Gebäuden, Bauwerken,<br />

Start- <strong>und</strong> Landebahnen sowie sonstigen<br />

flugtechnischen Einrichtungen zur Abwicklung<br />

des Flugverkehrs.<br />

25040 Landeplatz, Sonderlandeplatz<br />

ist eine Fläche, die in der Luftfahrtkarte<br />

1 : 500 000 (ICAO) als Landeplatz, Sonderlandeplatz<br />

ausgewiesen ist.<br />

25050 Segelfluggelände<br />

ist eine Fläche, die in der ICAO als Segelfluggelände<br />

ausgewiesen ist.<br />

26000 Schiffsverkehr<br />

umfasst die baulich geprägte Fläche <strong>und</strong><br />

die mit ihr in Zusammenhang stehende<br />

Freifläche, die ausschließlich oder vorwiegend<br />

dem Schiffsverkehr dient.<br />

26001 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche zu Verkehrsanlagen,<br />

Schifffahrt<br />

OA<br />

Att1-Wa1<br />

Att2-Wa2<br />

42010 BKT-1300<br />

Erhebungshinweise<br />

42015 Sofern vorherrschend eine andere<br />

Nutzung ausgeübt wird, ist diese<br />

nachzuweisen (z. B. bei Segelfluggelände<br />

– „Grünland“).<br />

42015 FKT-5501<br />

42015 ART-5510<br />

42015 ART-5540<br />

42015 ART-5550<br />

42016 Hierzu gehören Böschungen, Uferbefestigungen,<br />

Ufervorland, Uferschutzstreifen,<br />

Betriebswege u. dgl.<br />

42016 FKT-2341<br />

26010 Hafenanlage (Landfläche)<br />

42016 FKT-5610<br />

bezeichnet die Fläche innerhalb von „Hafen“,<br />

die nicht von Wasser bedeckt ist <strong>und</strong><br />

die ausschließlich zum Betrieb des Hafens<br />

dient.<br />

26030 Anlegestelle 42016 FKT-5630<br />

26040 Fähranlage 42016 FKT-5640<br />

Nutzungsartenbereich Vegetation<br />

umfasst alle Flächen außerhalb der Ansiedlungen, die durch land- oder forstwirtschaftliche Nutzung, durch<br />

natürlichen Bewuchs oder dessen Fehlen geprägt sind.<br />

31000 Landwirtschaft<br />

43001<br />

ist eine Fläche <strong>für</strong> den Anbau von Feldfrüchten<br />

sowie eine Fläche, die beweidet<br />

<strong>und</strong> gemäht werden kann, einschließlich<br />

der mit besonderen Pflanzen angebauten<br />

Fläche.<br />

31100 Ackerland<br />

43001 VEG-1010<br />

ist eine Fläche <strong>für</strong> den Anbau von Feldfrüchten<br />

(z. B. Getreide, Hülsenfrüchte,<br />

06/2010 Anlage 1 Seite 17


<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />

Rheinland-Pfalz Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />

Schl.<br />

Bezeichnung<br />

Definition<br />

Hackfrüchte) <strong>und</strong> Beerenfrüchten (z. B.<br />

Erdbeeren).<br />

31110 Streuobstacker<br />

beschreibt den Bewuchs einer Ackerfläche<br />

mit Obstbäumen.<br />

OA<br />

Att1-Wa1<br />

Att2-Wa2<br />

Erhebungshinweise<br />

43001 VEG-1011 Ist zu vergeben werden, wenn eine<br />

<strong>für</strong> Streuobstacker typische Bestandsdichte<br />

von rd. 30 Bäume/ha<br />

gleichmäßig verteilt vorliegt. In aller<br />

Regel handelt es sich um starkwüchsige,<br />

breitkronige Hochstamm-<br />

Obstbäume. Eine regelmäßige Pflege<br />

ist nicht entscheidend.<br />

43001 VEG-1012<br />

31120 Hopfen<br />

ist eine mit speziellen Vorrichtungen ausgestattete<br />

Agrarfläche <strong>für</strong> den Anbau von<br />

Hopfen.<br />

31130 Spargel 43001 VEG-1013<br />

31200 Grünland<br />

43001 VEG-1020<br />

ist eine Grasfläche, die gemäht oder beweidet<br />

wird.<br />

31210 Streuobstwiese<br />

43001 VEG-1021 Ist zu vergeben werden, wenn eine<br />

beschreibt den Bewuchs einer Grünlandflä-<br />

<strong>für</strong> Streuobstwiese typische Beche<br />

mit Obstbäumen.<br />

standsdichte (rd. 30 Bäume/ha)<br />

gleichmäßig verteilt vorliegt. In aller<br />

Regel handelt es sich um starkwüchsige,<br />

breitkronige Hochstamm-<br />

Obstbäume. Eine regelmäßige Pflege<br />

ist nicht entscheidend.<br />

31300 Gartenland<br />

43001 VEG-1030 Hierzu gehören landwirtschaftliche<br />

ist eine Fläche <strong>für</strong> den Anbau von Gemüse,<br />

Erwerbsgartenflächen.<br />

Obst <strong>und</strong> Blumen sowie <strong>für</strong> die Aufzucht<br />

von Kulturpflanzen.<br />

31310 Baumschule<br />

43001 VEG-1031 Hierzu gehören auch Saat- <strong>und</strong><br />

ist eine Fläche, auf der Holzgewächse aus<br />

Pflanzschulen sowie dauerhafte<br />

Samen, Ablegern oder Stecklingen unter<br />

Rebschulen <strong>und</strong> Rebmuttergärten.<br />

mehrmaligem Umpflanzen (Verschulen)<br />

gezogen werden.<br />

31400 Weingarten<br />

43001 VEG-1040 1) Hierzu zählen auch Neuanpflan-<br />

ist eine mit speziellen Vorrichtungen ausgezungen<br />

(Jungfelder), gerodete<br />

stattete Agrarfläche auf der Weinstöcke<br />

oder zur Neuanlegung vorbereitete<br />

angepflanzt sind.<br />

Flächen, bei denen keine andere<br />

Nutzung erkennbar ist.<br />

2) Vorgewendeflächen, Mauern <strong>und</strong><br />

Kleinstböschungen bei<br />

Quertrassierungen sind stets dem<br />

Weinbau als dienende Fläche zuzuschlagen.<br />

31500 Obstplantage<br />

43001 VEG-1050<br />

ist eine landwirtschaftliche Fläche, die mit<br />

Obstbäumen <strong>und</strong> Obststräuchern bepflanzt<br />

ist.<br />

31510 Obstbaumplantage<br />

43001 VEG-1051<br />

„Obstbaumplantage“ ist eine landwirtschaftliche<br />

Fläche, die ausschließlich mit Obstbäumen<br />

bepflanzt ist.<br />

06/2010 Anlage 1 Seite 18


<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />

Rheinland-Pfalz Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />

Schl.<br />

Bezeichnung<br />

Definition<br />

OA<br />

Att1-Wa1<br />

Att2-Wa2<br />

31520 Obststrauchplantage 43001 VEG-1052<br />

31600 Brachland<br />

ist eine Fläche der Landwirtschaft, die seit<br />

längerem nicht mehr zu Produktionszwecken<br />

genutzt wird.<br />

32000 Wald<br />

ist eine Fläche, die mit Forstpflanzen<br />

(Waldbäume <strong>und</strong> Waldsträucher) bestockt<br />

ist.<br />

32100 Laubholz<br />

beschreibt den Bewuchs einer Vegetationsfläche<br />

mit Laubbäumen.<br />

32200 Nadelholz<br />

beschreibt den Bewuchs einer Vegetationsfläche<br />

mit Nadelbäumen.<br />

Erhebungshinweise<br />

43001 VEG-1200 Hierzu gehören auch Weinbauflächen,<br />

die längere Zeit nicht mehr gepflegt<br />

<strong>und</strong> bearbeitet werden<br />

(Drieschen).<br />

43002 1) Hierzu gehören auch Waldblößen,<br />

Pflanzschulen, Wildäsungsflächen<br />

u. dgl. bis zu ca. 0,1 ha sowie in<br />

der Regel auch Waldwege sofern<br />

sie nicht als Flurstück ausgewiesen<br />

sind.<br />

2) Bei der Abgrenzung der Waldfläche<br />

ist großzügig vorzugehen.<br />

Flächen mit Anflug, die erkennbar<br />

nicht offen gehalten werden können<br />

<strong>und</strong> im Anschluss an die<br />

Waldfläche liegen, sind mit den<br />

tatsächlichen Nutzungen auszuweisen,<br />

auch wenn die Stämme<br />

noch nicht armdick sind. Der<br />

Waldfläche zuzurechnen sind<br />

auch die zur Wiederaufforstung<br />

bestimmten Flächen, Schneisen<br />

usw.<br />

3) Wildäcker <strong>und</strong> Wildwiesen über<br />

ca. 0,1 ha innerhalb der geschlossenen<br />

Waldfläche sind mit den<br />

tatsächlichen Nutzungen „Ackerland“<br />

bzw. "Grünland“ nachzuweisen.<br />

4) Eine Aufteilung des Holzbestands<br />

nach den Schlüsseln tatsächlichen<br />

Nutzungen „Laubholz“, „Nadelholz“<br />

<strong>und</strong> „Laub- <strong>und</strong> Nadelholz“<br />

<strong>für</strong> Abschnitte mit einer Fläche unter<br />

0,1 ha hat in der Regel zu unterbleiben.<br />

Mehrere Holzarten in<br />

getrennten, anteiligen Flächen<br />

oder in Mischung sind mit der tatsächlichen<br />

Nutzung „Laub- <strong>und</strong><br />

Nadelholz“ zu bezeichnen.<br />

5) Bei den Festlegungen zu den<br />

Waldflächen sind die Aufforstungspläne<br />

des Landesbetriebs<br />

Landesforsten Rheinland-Pfalz<br />

auszuwerten. Voraussetzung <strong>für</strong><br />

die Berücksichtigung ist die Anpflanzung<br />

innerhalb der nächsten<br />

zwei Jahre.<br />

43002 VEG-1100<br />

43002 VEG1200<br />

06/2010 Anlage 1 Seite 19


<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />

Rheinland-Pfalz Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />

Schl.<br />

Bezeichnung<br />

Definition<br />

32300 Laub- <strong>und</strong> Nadelholz<br />

beschreibt den Bewuchs einer Vegetationsfläche<br />

mit Laub- <strong>und</strong> Nadelbäumen.<br />

33000 Gehölz<br />

ist eine Fläche, die mit einzelnen Bäumen,<br />

Baumgruppen, Büschen, Hecken <strong>und</strong><br />

Sträuchern bestockt ist.<br />

OA<br />

Att1-Wa1<br />

Att2-Wa2<br />

43002 VEG-1300<br />

Erhebungshinweise<br />

43003 1) Hierzu gehören auch mit Bäumen<br />

<strong>und</strong> Sträuchern bewachsene<br />

Windschutzstreifen, Vogelschutzgehölze<br />

u. dgl.<br />

2) Mit verwilderten Reben, Hecken,<br />

Büschen <strong>und</strong> Bäumen bestandene<br />

Brachflächen sind nur dann der<br />

tatsächlichen Nutzung zuzuordnen,<br />

wenn eine landwirtschaftliche<br />

Nutzung dauerhaft ausgeschlossen<br />

ist.<br />

43004 Ein geringwertiger Baumbestand<br />

(Gehölz) ändert nicht den Charakter<br />

„Heide“.<br />

34000 Heide<br />

ist eine meist sandige Fläche mit typischen<br />

Sträuchern, Gräsern <strong>und</strong> geringwertigem<br />

Baumbestand.<br />

35000 Moor<br />

43005 Ein geringwertiger Baumbestand<br />

ist eine unkultivierte Fläche, deren obere<br />

Schicht aus vertorften oder zersetzten<br />

Pflanzenresten besteht.<br />

(Gehölz) ändert nicht den Charakter<br />

„Moor“.<br />

36000 Sumpf<br />

43006 Nach Regenfällen kurzzeitig nasse<br />

ist ein wassergesättigtes, zeitweise unter<br />

Wasser stehendes Gelände.<br />

Stellen im Boden sind nicht als<br />

„Sumpf“ zu erfassen.<br />

37000 Unland, Vegetationslose Fläche<br />

43007 Hierzu gehören auch Aufschüttun-<br />

ist eine Fläche, die dauerhaft landwirtschaftlich<br />

nicht genutzt wird, wie z. B. nicht<br />

aus dem Geländerelief herausragende<br />

Felspartien, Sand- oder Eisflächen, Uferstreifen<br />

längs von Gewässern <strong>und</strong> Sukzessionsflächen.gen,<br />

die eine Nutzung als Landwirtschaftsfläche<br />

nicht mehr zulassen<br />

<strong>und</strong> auch nicht der tatsächlichen Nutzung<br />

„Halde“ zuzuordnen sind.<br />

37010 Vegetationslose Fläche<br />

43007 FKT-1000 Hierzu gehört auch stillgelegtes Ab-<br />

ist eine Fläche ohne nennenswerten Bewuchs<br />

aufgr<strong>und</strong> besonderer Bodenbeschaffenheit.bauland.<br />

37001 Vegetationslose Fläche, Fels<br />

43007 FKT-1000<br />

bedeutet, dass die Erdoberfläche aus einer<br />

festen Gesteinsmasse besteht.<br />

OFM-1010<br />

37004 Vegetationslose Fläche, Sand<br />

43007 FKT-1000<br />

bedeutet, dass die Erdoberfläche mit kleinen,<br />

losen Gesteinskörnern bedeckt ist.<br />

OFM-1040<br />

37020 Gewässerbegleitfläche<br />

43007 FKT-1100 Hierzu gehören Flächen (z. B. Bö-<br />

bezeichnet eine bebaute oder unbebaute<br />

Fläche, die einem Fließgewässer zugeordnet<br />

wird. Sie ist nicht Bestandteil der Gewässerfläche.schungen,<br />

Uferbefestigungen u. dgl.)<br />

über ca. drei m Breite.<br />

37021 Bebaute Gewässerbegleitfläche 43007 FKT-1110<br />

37022 Unbebaute Gewässerbegleitfläche<br />

Nutzungsartenbereich Gewässer<br />

umfasst die mit Wasser bedeckten Flächen.<br />

43007 FKT-1120<br />

06/2010 Anlage 1 Seite 20


<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />

Rheinland-Pfalz Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />

Schl.<br />

41000 Fließgewässer<br />

ist<br />

Bezeichnung<br />

Definition<br />

a) ein geometrisch begrenztes, oberirdisches,<br />

auf dem Festland fließendes<br />

Gewässer, das die Wassermengen<br />

sammelt, die als Niederschläge auf die<br />

Erdoberfläche fallen oder in Quellen<br />

austreten, <strong>und</strong> in ein anderes Gewässer,<br />

ein Meer oder in einen See transportiert<br />

oder<br />

b) in einem System von natürlichen oder<br />

künstlichen Bodenvertiefungen verlaufendes<br />

Wasser, das zur Be- <strong>und</strong> Entwässerung<br />

an- oder abgeleitet wird<br />

oder<br />

c) ein geometrisch begrenzter, <strong>für</strong> die<br />

Schifffahrt angelegter künstlicher Wasserlauf,<br />

der in einem oder in mehreren<br />

Abschnitten die jeweils gleiche Höhe<br />

des Wasserspiegels besitzt.<br />

41100 Fluss<br />

bezeichnet ein natürliches fließendes Gewässer,<br />

ggf. auch mit begradigten, kanalisierten<br />

Teilstücken.<br />

41110 Altwasser<br />

bezeichnet eine vollständig vom Flusslauf<br />

abgeschnittenen früheren Teil des Flusslaufs.<br />

41120 Altarm<br />

bezeichnet an einem Ende abgeschnittene<br />

Strecken eines Flusses.<br />

41200 Kanal<br />

ist ein <strong>für</strong> die Schifffahrt angelegter, künstlicher<br />

Wasserlauf.<br />

41300 Graben<br />

bezeichnet ein ständig oder zeitweise fließendes,<br />

künstlich angelegtes oder natürliches<br />

Gewässer, das wegen seiner Größe<br />

<strong>und</strong> Bedeutung nicht den Schlüsseln<br />

41100, 41200 oder 41400 zuzuordnen ist.<br />

OA<br />

44001<br />

41400 Bach<br />

ist ein natürliches fließendes Gewässer, das<br />

auf Gr<strong>und</strong> seiner Größe <strong>und</strong> Bedeutung<br />

nicht den Schlüsseln 41100, 41200 oder<br />

41400 zuzuordnen ist.<br />

42000 Hafenbecken 44005<br />

Att1-Wa1<br />

Att2-Wa2<br />

Erhebungshinweise<br />

Hierzu gehören auch Böschungen,<br />

Uferbefestigungen u. dgl bis ca. drei<br />

m Breite.<br />

44001 FKT-8200 Die Bezeichnung ist <strong>für</strong> den gesamten<br />

Verlauf zu vergeben.<br />

44001 FKT-8210 .<br />

44001 FKT-8220 .<br />

44001 FKT-8300<br />

44001 FKT-8400 1) Hierzu gehören auch Wasserauffangbecken,<br />

Sickerbecken, Sandfänge<br />

<strong>und</strong> dgl., die einer geordneten<br />

Wasserführung dienen.<br />

2) In der Liegenschaftskarte noch<br />

nicht dargestellte Gräben, die offen<br />

gehalten werden <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong><br />

ihrer Breite <strong>und</strong> Tiefe von Bedeutung<br />

sind, sind als tN nachzuweisen.<br />

44001 FKT-8500<br />

06/2010 Anlage 1 Seite 21


<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />

Rheinland-Pfalz Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />

Schl.<br />

Bezeichnung<br />

Definition<br />

OA<br />

Att1-Wa1<br />

Att2-Wa2<br />

Erhebungshinweise<br />

ist ein natürlicher oder künstlich angelegter<br />

oder abgetrennter Teil eines Gewässers, in<br />

dem Schiffe be- <strong>und</strong> entladen werden.<br />

42010 Sportboothafenbecken 44005 FKT-8810<br />

43000 Stehendes Gewässer<br />

44006<br />

ist eine natürliche oder künstliche mit Wasser<br />

gefüllte, allseitig umschlossene Hohlform<br />

der Landoberfläche ohne unmittelbaren<br />

Zusammenhang mit „Meer“.<br />

43100 See<br />

44006 FKT-8610 Hierzu gehören Wasserflächen von<br />

bezeichnet die Fläche eines natürlichen<br />

mehr als einem ha Größe.<br />

oder künstlich angelegten stehenden Gewässers<br />

(z. B. Stausee, Speicherbecken),<br />

die während des Jahres längere Zeit mit<br />

Wasser bedeckt ist.<br />

43110 Stausee 44006 FKT-8630 Hierzu gehören auch die Stauanlagen<br />

(Mauern, Dämme u. dgl.).<br />

43111 Speicherbecken<br />

44006 FKT-8631<br />

ist zu vergeben <strong>für</strong> künstliche Anlagen, die<br />

eine Bevorratung von Wasser ermöglichen.<br />

Zum „Speicherbecken“ gehören auch die<br />

Stauanlagen (Mauern, Dämme u. dgl.).<br />

43120 Baggersee<br />

44006 FKT-8640<br />

ist ein künstlich geschaffenes Gewässer,<br />

aus dem Bodenmaterial gefördert wird.<br />

43200 Teich<br />

44006 FKT-8620 1) Hierzu gehören Wasserflächen<br />

bezeichnet ein stehendes Gewässer, das<br />

von weniger als einem ha Größe.<br />

auf Gr<strong>und</strong> seiner Größe <strong>und</strong> Bedeutung<br />

2) Teichflächen unter drei Ar sind<br />

nicht dem Schlüssel 43100 zuzuordnen ist.<br />

nicht zu erfassen.<br />

44000 Meer<br />

44007<br />

ist die das Festland umgebende Wasserfläche.<br />

06/2010 Anlage 1 Seite 22


<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />

Rheinland-Pfalz Anlage 2<br />

Anlage 2 ZusVermAgrar<br />

Inhaltsverzeichnis:<br />

Zusammenarbeit<br />

der <strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterämter<br />

<strong>und</strong><br />

der Kreisverwaltungen<br />

im Bereich der Agrarförderung<br />

(ZusVermAgrar)<br />

Gemeinsames R<strong>und</strong>schreiben<br />

des Ministeriums des Innern <strong>und</strong> <strong>für</strong> Sport<br />

<strong>und</strong><br />

des Ministeriums <strong>für</strong> Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft <strong>und</strong> Weinbau<br />

1 Referenzsystem Liegenschaftskataster<br />

1.1 EU-rechtliche Anforderungen<br />

vom 14. Oktober 2009<br />

Az.: 26 344-1 / 8603-15_115<br />

1.2 Zusammenarbeit bei der Aktualisierung des Referenzsystems<br />

2 Aufgaben der Kreisverwaltung zur Aktualisierung des Referenzsystems<br />

2.1 beim Antragsverfahren<br />

2.2 im Zusammenhang mit der Vor-Ort-Kontrolle<br />

3 Aufgaben des <strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasteramts zur Aktualisierung des Liegenschaftskatasters<br />

3.1 beim Antragsverfahren<br />

3.2 im Zusammenhang mit der Vor-Ort-Kontrolle<br />

3.3 Information<br />

Anlage EU-rechtliche Anforderungen an das Referenzsystem <strong>und</strong> deren Umsetzung in B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong><br />

Landesrecht<br />

08/2010 Anlage 2 Seite 1


<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />

Rheinland-Pfalz Anlage 2<br />

1 Referenzsystem Liegenschaftskataster<br />

1.1 EU-rechtliche Anforderungen<br />

Die EU-rechtlichen Anforderungen an das Referenzsystem <strong>und</strong> deren Umsetzung in B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong><br />

Landesrecht sind in der Anlage zu diesem R<strong>und</strong>schreiben beschrieben.<br />

1.2 Zusammenarbeit bei der Aktualisierung des Referenzsystems<br />

Die Aktualität der Flurstücksnummer <strong>und</strong> die tatsächliche Nutzung des Flurstücks ist <strong>für</strong> die Verwal-<br />

tungs- <strong>und</strong> Vor-Ort-Kontrolle bei flächenbezogenen landwirtschaftlichen Fördermaßnahmen von hoher<br />

Bedeutung, da aus EU-rechtlicher Sicht immer ein Abgleich mit den Referenzflurstücken durchzufüh-<br />

ren ist. Hieraus können sich nicht nur Hinweise auf eine fehlerhafte Flächenbeantragung durch Beihil-<br />

feempfänger ergeben, sondern auch zusätzliche Informationen <strong>für</strong> eine Überprüfung <strong>und</strong> ggf. Aktuali-<br />

sierung der tatsächlichen Nutzung. Somit ist die Zusammenarbeit zwischen den Kreisverwaltungen<br />

<strong>und</strong> den <strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterämtern in gegenseitigem Interesse zu intensivieren. Hierzu wird<br />

folgendes vereinbart:<br />

2 Aufgaben der Kreisverwaltung zur Aktualisierung des Referenzsystems<br />

2.1 beim Antragsverfahren<br />

Die Anträge der landwirtschaftlichen Betriebe sind von der Kreisverwaltung u. a. auch hinsichtlich ihres<br />

Flächenbezugs zur sog. landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF, vgl. hierzu Anlage) zu prüfen. Erkannte<br />

Ungereimtheiten werden durch die Kreisverwaltung mit den in den Fachsystemen der LBD integrierten<br />

<strong>Geobasisinformation</strong>en (Automatisiertes Liegenschaftsbuch (ALB), Automatisierte Liegenschaftskarte<br />

(ALK), Digitales Orthophoto) geklärt. Erkennt sie an Hand der vorliegenden Daten notwendige<br />

Änderungen der LF, übermittelt sie einen Farbausdruck des Orthophotos mit entsprechender<br />

Markierung bzw. Beschreibung der ggf. abweichenden Nutzung an das zuständige <strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong><br />

Katasteramt <strong>und</strong> bittet um Prüfung <strong>und</strong> ggf. Aktualisierung der tatsächlichen Nutzung im Liegenschaftskataster.<br />

Dabei sind nur dauerhafte Veränderungen (z. B. neu errichtete Gebäude - Maschinenhalle<br />

-, Verlagerungen der Waldgrenze) von Belang. Geringfügige Abweichungen (bei Gebäuden<br />

bis 10 m² Gebäudefläche <strong>und</strong> ansonsten bis 100 m²) liegen innerhalb der zulässigen Toleranzen <strong>und</strong><br />

können vernachlässigt werden.<br />

2.2 im Zusammenhang mit der Vor-Ort-Kontrolle<br />

Ergeben sich im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle Feststellungen, die Auswirkungen auf die LF <strong>und</strong><br />

damit auf die tatsächlichen Nutzung des Referenzsystems Liegenschaftskataster haben, übermittelt<br />

die Kreisverwaltung eine Kopie der Protokolle der Vor-Ort-Kontrolle mit einem Ausdruck des<br />

Orthophotos <strong>und</strong> ggf. zusätzlichen Erläuterungen an das <strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasteramt <strong>und</strong> bittet<br />

um Prüfung <strong>und</strong> ggf. Aktualisierung der tatsächlichen Nutzung im Liegenschaftskataster.<br />

08/2010 Anlage 2 Seite 2


<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />

Rheinland-Pfalz Anlage 2<br />

3 Aufgaben des <strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasteramts zur Aktualisierung des Liegenschaftskatasters<br />

3.1 beim Antragsverfahren<br />

Das <strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasteramt bearbeitet umgehend das Ersuchen der Kreisverwaltung. Ist <strong>für</strong><br />

die Überprüfung der tatsächlichen Nutzung ein Feldvergleich erforderlich, ist dieser ebenfalls umgehend<br />

durchzuführen.<br />

3.2 im Zusammenhang mit der Vor-Ort-Kontrolle<br />

Das <strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasteramt prüft die Auswirkungen der Ergebnisse der Vor-Ort-Kontrolle <strong>und</strong><br />

aktualisiert ggf. die tatsächliche Nutzung im Liegenschaftskataster.<br />

3.3 Information<br />

Die Ergebnisse werden vom <strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasteramt über den regelmäßigen Änderungsdienst<br />

zur Übernahme in die LBD übermittelt. Zusätzlich sind der Kreisverwaltung nach Aktualisierung des<br />

Liegenschaftskatasters ein Flurstücksnachweis <strong>und</strong> ein Auszug aus der Liegenschaftskarte zu übermitteln.<br />

Mainz, den 14. Oktober 2009 Mainz, den 9. Oktober 2009<br />

Für das Ministerium des Innern Für das Ministerium <strong>für</strong> Wirtschaft,<br />

<strong>und</strong> <strong>für</strong> Sport Verkehr, Landwirtschaft <strong>und</strong> Weinbau<br />

Im Auftrag Im Auftrag<br />

gez. Peter Grüßner gez. Ralf Hornberger<br />

Peter Grüßner Ralf Hornberger<br />

08/2010 Anlage 2 Seite 3


<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />

Rheinland-Pfalz Anlage 2<br />

EU-rechtliche Anforderungen an das Referenzsystem <strong>und</strong> deren Umsetzung in B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong><br />

Landesrecht<br />

1.1 Hintergr<strong>und</strong><br />

In Rheinland-Pfalz werden bereits seit vielen Jahren Ausgleichszahlungen als Betriebsprämien, Ei-<br />

weiß-, Energiepflanzen- <strong>und</strong> Schalenfruchtbeihilfen, <strong>für</strong> landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete <strong>und</strong><br />

vielfältige Agrarumweltmaßnahmen gezahlt. Diese sind in der Regel flächenbezogen <strong>und</strong> werden -<br />

stark vereinfacht ausgedrückt - als Produkt von bewirtschafteter Fläche (ha) <strong>und</strong> jeweiligem, von der<br />

Fördermaßnahme abhängigem Beihilfesatz (€ pro ha) berechnet. Alle Maßnahmen werden von der<br />

EU vollständig oder teilweise finanziert. So flossen bspw. in 2008 in Rheinland-Pfalz EU-Mittel in<br />

Höhe von rd. 240 Mio. €<br />

1.2 Integriertes Verwaltungs- <strong>und</strong> Kontrollsystem<br />

Zur Kontrolle <strong>und</strong> Absicherung dieser Finanzströme mussten die Mitgliedstaaten aufgr<strong>und</strong> EUrechtlicher<br />

Vorgaben ab 1993 ein sog. Integriertes Verwaltungs- <strong>und</strong> Kontrollsystem (InVeKoS) aufbauen.<br />

Es umfasst u.a. die folgenden Bestandteile:<br />

a) System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Schläge,<br />

b) Beihilfeanträge <strong>und</strong><br />

c) Integriertes Kontrollsystem.<br />

a) System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Schläge (Referenzsystem)<br />

Die von den Landwirten beantragten Flächen müssen gegen das sog. Referenzsystem abgeglichen<br />

werden, um Doppel- <strong>und</strong> Überbeantragungen von Flächen zu verhindern. Rheinland-Pfalz hat als Referenz<br />

das Flurstück bestimmt. Die Referenzfläche ist die amtliche Flurstücksfläche des Liegenschaftskatasters<br />

aus der Liegenschaftsbeschreibung (ALB).<br />

b) Beihilfeanträge<br />

Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Beihilfeanträge sind vorgedruckte Formulare mit den im vorangegangenen Kalenderjahr<br />

ermittelten Flächen sowie kartografische Darstellungen der Flächen. Darin muss auch die<br />

beihilfefähige Höchstfläche je Referenzflurstück enthalten sein. In den Karten sind die Grenzen der<br />

Referenzflurstücke <strong>und</strong> deren individuelle Identifizierung einzutragen.<br />

Der Antrag ist als Sammelantrag bis spätestens 15. Mai eines Jahres vom Landwirt einzureichen. Die<br />

beantragte Fläche ist die Fläche, die mit einer bestimmten Kulturart (bspw. Winterweizen, Wiese,<br />

Rebfläche) bebaut ist <strong>und</strong> bezuschusst werden soll. Eingetretene Änderungen (bspw. bei der Kulturart)<br />

oder in dem Vordruck nicht (mehr) zutreffende Angaben (bspw. bei Zu- oder Verpachtung von<br />

Flächen) sind vom Landwirt im vorgedruckten Formular zu berichtigen. Betrifft die Berichtigung die<br />

Flächen der Referenzflurstücke oder die beihilfefähige Höchstfläche, muss der Betriebsinhaber die<br />

aktualisierte Fläche jedes betroffenen landwirtschaftlichen Flurstücks <strong>und</strong> erforderlichenfalls die neuen<br />

Grenzen angeben. Auf B<strong>und</strong>esebene ist durch Artikel 7 der nationalen InVeKoS-Verordnung vom<br />

03.12.2004 geregelt, dass Änderungen an der Referenz auf der Gr<strong>und</strong>lage des Liegenschaftskatasters<br />

oder anderen geeigneten Unterlagen nachzuweisen ist.<br />

08/2010 Anlage 2 Seite 4


<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />

Rheinland-Pfalz Anlage 2<br />

Die beihilfefähige Höchstfläche (BF) wird als Verschneidung aus der landwirtschaftlich genutzte Flä-<br />

che (LF) <strong>und</strong> den Landschaftselementen (LE) ermittelt. Die LF wird aus den folgenden tatsächlichen<br />

Nutzungsarten abgeleitet:<br />

a) Ackerland (21-61X),<br />

b) Grünland (21-62X),<br />

c) Gartenland (21-63X),<br />

d) Weingarten (21-640),<br />

e) Obstanbaufläche (21-67X),<br />

f) Landwirtschaftliche Betriebsfläche (21-680) <strong>und</strong><br />

g) Brachland (21-69X).<br />

c) Integriertes Kontrollsystem<br />

Alle Beihilfeanträge sind einer Verwaltungskontrolle (als 100 %-Prüfung) zu unterziehen. Die Verwaltungskontrolle<br />

wird durch ein System der Vor-Ort-Kontrolle (mindestens 5 % aller Antragsteller) ergänzt,<br />

wobei die Vor-Ort-Kontrolle auch durch Fernerk<strong>und</strong>ung vorgenommen werden kann. Die Ergebnisse<br />

der Vor-Ort-Kontrolle (Kontrollberichte) werden vom zentralen Prüfdienst den jeweils zuständigen<br />

Kreisverwaltungen übermittelt.<br />

1.3 Landschaftselemente (LE)<br />

Landwirtschaftliche Flächen sollen in einem guten landwirtschaftlichen <strong>und</strong> ökologischen Zustand erhalten<br />

bleiben. Daher dürfen Landschaftselemente einschließlich Hecken, Teiche, Gräben, Bäumen<br />

(in Reihen, Gruppen oder einzelstehend) <strong>und</strong> Feldränder nicht beseitigt werden. Um diese Forderung<br />

zu unterstützen, sind Landschaftselemente Teil der Gesamtfläche des landwirtschaftlichen Schlages<br />

<strong>und</strong> werden gefördert. Die Behandlung der Landschaftselemente wird gesondert vereinbart.<br />

08/2010 Anlage 2 Seite 5

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