RitN - Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation ...
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<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung Vorschriftensammlung amtliches <strong>Vermessung</strong>swesen<br />
Rheinland-Pfalz <strong>RitN</strong><br />
Richtlinien<br />
zur<br />
Erhebung<br />
der<br />
tatsächlichen Nutzung<br />
(<strong>RitN</strong>)<br />
(Stand: Juni 2010)<br />
Ministerium des Innern <strong>und</strong> <strong>für</strong> Sport
<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />
Rheinland-Pfalz Inhaltsverzeichnis<br />
1<br />
Allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze<br />
1.1 Ziel <strong>und</strong> Zweck<br />
1.2 Definition<br />
1.3 Führung <strong>und</strong> Darstellung der tN<br />
1.4 Zuständigkeiten<br />
1.5 Aktualität<br />
1.5.1 Neue Verkehrs- bzw. Siedlungsflächen<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1.5.2 Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)<br />
1.6 Metadaten<br />
2 Erhebungsgr<strong>und</strong>sätze<br />
2.1 Umfang <strong>und</strong> Tiefengliederung<br />
2.2 Abgrenzung der Abschnitte/Objekte<br />
2.3 Erhebungseinheit<br />
2.4 Dominanzprinzip<br />
2.5 Erfassungsuntergrenze<br />
2.6 Genauigkeit<br />
2.7 Geplante Nutzungen<br />
3 Erhebungsmethoden<br />
3.1 Erhebung mittels DOP<br />
3.2 Örtliche Erhebung<br />
3.3 Messungsbegleitende Erhebung<br />
3.4 Daten anderer Stellen<br />
3.5 Mitteilungen der Eigentümerinnen oder Eigentümer<br />
3.6 Dokumentation der Erhebung<br />
Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />
Anlage 2 ZusVermAgrar<br />
06/2010 Inhaltsverzeichnis
<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />
Rheinland-Pfalz 1 Allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze<br />
Aufgr<strong>und</strong> des § 19 Abs. 3 des Landesgesetzes über das amtliche <strong>Vermessung</strong>swesen (LGVerm) vom<br />
20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. No-<br />
vember 2008 (GVBl. S. 296), des § 8 Abs. 1 Nr. 3 der Landesverordnung zur Durchführung des Landesge-<br />
setzes über das amtliche <strong>Vermessung</strong>swesen (LGVermDVO) vom 30. April 2001 (GVBl. S. 97, BS 219-1-1),<br />
zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Dezember 2007 (GVBl. S. 320) <strong>und</strong> der Nrn. 4.2.2<br />
<strong>und</strong> 4.3 der Verwaltungsvorschrift über die Führung der <strong>Geobasisinformation</strong>en des amtlichen <strong>Vermessung</strong>swesens<br />
(VV-FührungGeoBasis) vom 14. November 2008 (MinBl. S. 414) werden die folgenden Richtlinien<br />
zur Erhebung der tatsächlichen Nutzung (<strong>RitN</strong>) erlassen:<br />
1 Allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze<br />
1.1 Ziel <strong>und</strong> Zweck<br />
Diese Richtlinien regeln die Erhebung der tatsächlichen Nutzung (tN) <strong>für</strong> eine landesweit einheitliche<br />
Führung im Liegenschaftskataster.<br />
1.2 Definition<br />
Die tN beschreibt die zum Zeitpunkt der Erhebung vorgef<strong>und</strong>ene tatsächliche Bodennutzung bzw. die<br />
durch die Art der Bodenbedeckung, der vorhandenen Gebäude oder baulichen Anlagen anzunehmende<br />
tN. Kurzzeitige anderweitige Nutzungen bleiben dabei unberücksichtigt.<br />
1.3 Führung <strong>und</strong> Darstellung der tN<br />
Die tN werden in ALKIS als Objekt-, Attribut- <strong>und</strong> Wertearten geführt. Die b<strong>und</strong>esweit zu führenden tN<br />
(Inhalt des ALKIS-Gr<strong>und</strong>datenbestands) sind im Nutzungsartenverzeichnis RP (Anlage 1) durch graue<br />
Rasterung gekennzeichnet.<br />
1.4 Zuständigkeiten<br />
Für die Erhebung der tN ist gr<strong>und</strong>sätzlich das <strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasteramt (VermKA) zuständig<br />
(§ 2 Abs. 1 Nr. 1 LGVermDVO). Im Rahmen von Liegenschaftsvermessungen liegt <strong>für</strong> deren Bereich<br />
die Erhebung in der Verantwortung der jeweiligen <strong>Vermessung</strong>sstelle. Die Mitwirkung sonstiger öffentlicher<br />
<strong>Vermessung</strong>sstellen bei der flächenhaften Erhebung kann gesondert geregelt werden.<br />
1.5 Aktualität<br />
Die Überprüfung der tN innerhalb eines Turnus von drei Jahren (Gr<strong>und</strong>aktualität) ist zu gewährleisten.<br />
Bei Bedarf wird die Aktualität der tN an den Anforderungen der verwendenden Personen <strong>und</strong> Stellen<br />
ausgerichtet.<br />
1.5.1 Neue Verkehrs- bzw. Siedlungsflächen<br />
Änderungen der tN aufgr<strong>und</strong> der Fertigstellung neuer Verkehrs- bzw. Siedlungsflächen sind innerhalb<br />
der in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Frist (Spitzenaktualität) in das Liegenschaftskataster<br />
zu übernehmen.<br />
06/2010 1 Seite 1
<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />
Rheinland-Pfalz 1 Allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze<br />
Frist [Monate]<br />
3 B<strong>und</strong>esautobahn, B<strong>und</strong>es-, Landes- <strong>und</strong> Kreisstraße<br />
6 Flugplatz<br />
12<br />
Gemeindestraße, Platz, Bahngelände, Schiffsverkehr,<br />
Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche, Gewerbe- <strong>und</strong> Industriefläche<br />
Die zur Gewährleistung der Spitzenaktualität im Liegenschaftskataster notwendigen Daten sind ge-<br />
meinsam mit denen zur Aktualisierung des Basis-DLM des Digitalen Landschaftsmodells (ATKIS) nur<br />
einmal zu erheben.<br />
1.5.2 Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)<br />
Gemarkungen oder Teile von Gemarkungen, die einem Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbe-<br />
reinigungsgesetz unterliegen, sind nur bis zum Beginn des Wege- oder Gewässerausbaus in die<br />
Überprüfung der tN einzubeziehen.<br />
1.6 Metadaten<br />
Zur Ableitung von Metadaten <strong>und</strong> einer digitalen Übersicht ist <strong>für</strong> die Überprüfung der tN je Gemar-<br />
kung ein Antrag im Automatisiertem Geschäftsbuch (AGB) anzulegen.<br />
06/2010 1 Seite 2
<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />
Rheinland-Pfalz 2 Erhebungsgr<strong>und</strong>sätze<br />
2 Erhebungsgr<strong>und</strong>sätze<br />
2.1 Umfang <strong>und</strong> Tiefengliederung<br />
Die tN ist im Umfang <strong>und</strong> der Tiefengliederung des Nutzungsartenverzeichnisses zu erheben.<br />
2.2 Erhebungseinheit<br />
Für die tN sind entsprechend ihrer tatsächlichen räumlichen Ausdehnung Objekte zu bilden. Diese<br />
sind an der Gemarkungsgrenze zu begrenzen.<br />
2.3 Erfassungsuntergrenze<br />
Für Objekte der tN liegt die Erfassungsuntergrenze je Erhebungseinheit in der Regel bei 100 m 2 . Kleinere<br />
Flächen sind der umgebenden vorherrschenden Nutzung zuzuordnen.<br />
Abweichungen davon bei den tN Wohnbaufläche <strong>und</strong> Industrie- <strong>und</strong> Gewerbefläche sind im Nutzungsartenverzeichnisses<br />
RP beschrieben.<br />
2.4 Abgrenzung der Abschnitte/Objekte<br />
Die Abgrenzung der tN ist generalisierend zu bestimmen; kleine Ein- <strong>und</strong> Ausbuchtungen sind zu vernachlässigen.<br />
Fällt die Abgrenzung der tN in die Nähe einer Flurstücksgrenze (± 1 m), ist ihre Geometrie<br />
identisch mit der Flurstücksgrenze festzulegen.<br />
2.5 Dominanzprinzip<br />
Innerhalb der Erhebungseinheit ist <strong>für</strong> die Vergabe der tN die vorherrschende Nutzung anzuhalten<br />
(Dominanzprinzip). Einzelne "dienende" Nutzungen sind mit einzubeziehen. So ist z. B. eine Baumreihe<br />
auf einem Sportplatzgelände nicht als "Gehölz" oder "Laubwald" oder eine Garage an einem<br />
Wohnhaus nicht als "Parken" herauszutrennen.<br />
Die tN ist eine generalisierte Angabe; sie fasst die <strong>für</strong> eine bestimmte Nutzungsform typischen Merkmale<br />
zusammen. Einzelne Merkmale oder Bestandteile können deshalb in verschiedenen tN auftreten.<br />
So kann z. B. eine Rasenfläche Bestandteil einer Wohnbaufläche, eines Parks oder eines Sportplatzes<br />
sein.<br />
Das Dominanzprinzip ist nicht anzuwenden, wenn ein gegenseitig dienender Charakter der verschiedenen<br />
Nutzungen fehlt. So ist z. B. <strong>für</strong> eine landwirtschaftliche Nutzung im rückwärtigen Teil eines<br />
Wohngebäudes ein Nutzungsartenabschnitt zu bilden.<br />
2.6 Genauigkeit<br />
Die Lage der Grenzen der tN sind möglichst mit einer Genauigkeit von ± 1 m zu bestimmen. Ermittelte<br />
Maße sind nicht nachzuweisen.<br />
2.7 Geplante Nutzungen<br />
Nicht zur Bebauung vorgesehene Flächen (z. B. Spielplätze, Straßen, Grünanlagen) sind mit der geplanten<br />
Nutzung als tN anzugeben. Für die zur Wohnbebebauung vorgesehene Flächen ist die tN<br />
"Wohnbaufläche" zu vergeben. Diese Festlegungen sind im Rahmen der nächsten Gr<strong>und</strong>aktualisierung<br />
zu prüfen <strong>und</strong> ggf. auf die vorhandene tN zu ändern.<br />
06/2010 2 Seite 1
<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />
Rheinland-Pfalz 3 Erhebungsmethoden<br />
3 Erhebungsmethoden<br />
Die Abgrenzungen der tN sind unter Berücksichtigung der Erhebungsgr<strong>und</strong>sätze nach Nummer 2 auf<br />
wirtschaftlichste Art <strong>und</strong> Weise zu bestimmen.<br />
Für die Erhebung der tN stehen die nachfolgenden Methoden zur Verfügung. Soweit Änderungen der<br />
tN den Digitalen Orthophotos (DOP) <strong>und</strong>/oder Daten anderer Stellen entnommen werden können, soll<br />
ein Feldvergleich unterbleiben. Es liegt ansonsten im Verantwortungsbereich des VermKA, zur Einhaltung<br />
der Spitzen- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>aktualität die Verfahren zu kombinieren.<br />
3.1 Erhebung mittels DOP<br />
Die DOP werden dem VermKA in der Regel alle zwei Jahre zur Verfügung gestellt. Durch ihre farbliche<br />
Darstellung <strong>und</strong> hohe Auflösung eignen sie sich zur Überprüfung der tN.<br />
3.2 Örtliche Erhebung<br />
Veränderungen der tN können örtlich erhoben werden (Feldvergleich)<br />
a) <strong>für</strong> Objekte der tN, deren Aktualität aufgr<strong>und</strong> der Aktualität der DOP nicht gewährleistet werden<br />
kann <strong>und</strong><br />
b) <strong>für</strong> Bereiche, bei denen die tN nicht aus den DOP bestimmt werden konnte (z. B. in Teilen der<br />
Ortslage).<br />
In Siedlungsbereichen ist die Durchführung des Feldvergleichs den Eigentümerinnen, Eigentümern<br />
<strong>und</strong> Erbbauberechtigten in geeigneter Weise anzukündigen (Nr. 4 VV-ErhebungGeoBasis).<br />
3.3 Messungsbegleitende Erhebung<br />
Bei Liegenschaftsvermessungen sind von der ausführenden öffentlichen <strong>Vermessung</strong>sstelle gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
<strong>für</strong> den Bereich der zu vermessenden Fläche die tN zu überprüfen <strong>und</strong> ggf. Veränderungen zu<br />
erheben. Die Änderungen der tN sind im <strong>Vermessung</strong>sriss zu dokumentieren.<br />
3.4 Daten anderer Stellen<br />
Informationen anderer Stellen (z. B. ZusVermAgrar (Anlage 2),<br />
Weinbauverwaltung, Straßenverwaltung)<br />
sind, soweit sie geeignet sind, zur Aktualisierung der tN zu verwenden.<br />
3.5 Mitteilungen der Eigentümerinnen oder Eigentümer<br />
Änderungsmitteilungen der Eigentümerinnen oder Eigentümer zur tN sind, erforderlichenfalls nach<br />
Überprüfung, zu übernehmen soweit diese Richtlinien einer Übernahme nicht entgegenstehen.<br />
3.6 Dokumentation der Erhebung<br />
Die Erhebung von Änderungen der tN ist entsprechend der Erhebungsmethode wie folgt zu dokumentieren:<br />
a) bei DOP keine Dokumentation,<br />
b) beim Feldvergleich in einem als <strong>Vermessung</strong>sriss ausgearbeitetem<br />
Auszug aus der Liegenschaftskarte,<br />
c) bei Liegenschaftsvermessungen im <strong>Vermessung</strong>sriss <strong>und</strong><br />
d) Daten anderer Stellen <strong>und</strong> Mitteilungen<br />
der Eigentümerinnen <strong>und</strong> Eigentümer<br />
übermittelte Unterlagen<br />
06/2010 3 Seite 1
<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />
Rheinland-Pfalz Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />
Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />
1 Allgemeines<br />
Das Nutzungsartenverzeichnis RP enthält die zulässigen tN mit ihren Definitionen wie im Objektarten-<br />
katalog ALKIS Rheinland-Pfalz (ALKIS-OK RP) sowie ergänzende Erhebungshinweise <strong>und</strong> stellt den<br />
Zusammenhang zwischen der tN <strong>und</strong> den Objekt-, Attribut- <strong>und</strong> Wertearten des ALKIS-OK RP dar.<br />
2 Gliederung der tN<br />
2.1 Nutzungsartenschlüssel<br />
Die tN sind nach dem fünfstelligen Nutzungsartenschlüssel gegliedert. Er ist kein Bestandteil der Da-<br />
tenhaltung von ALKIS <strong>und</strong> wird auch bei Auszügen aus dem Liegenschaftskataster nicht ausgegeben<br />
<strong>und</strong> fasst Objektarten, Attributart(en) <strong>und</strong> Wertearte(en) mit einer einheitlichen Bezeichnung <strong>für</strong> die<br />
Erhebung zusammen.<br />
Der Aufbau des Nutzungsartenschlüssels ist wie folgt:<br />
2.2 Nutzungsartenbereich<br />
1. Stelle Nutzungsartenbereich nach dem ALKIS-OK RP<br />
2. Stelle Nutzungsartengruppe nach dem ALKIS-OK RP<br />
3. - 5. Stelle Nutzungsart, mit<br />
4. Stelle - Untergliederung erste Stufe <strong>und</strong><br />
5. Stelle - Untergliederung zweite Stufe.<br />
Es werden vier Nutzungsartenbereiche unterschieden:<br />
1 10000 – Siedlung<br />
2 20000 – Verkehr<br />
3 30000 – Vegetation <strong>und</strong><br />
4 40000 – Gewässer<br />
Die Nutzungsartenbereiche können nicht als tN vergeben werden; sie dienen der fachlichen Zuord-<br />
nung der Nutzungsartengruppen <strong>und</strong> <strong>für</strong> Auswertungen.<br />
2.3 Nutzungsartengruppen<br />
Innerhalb der vier Nutzungsartenbereiche werden 26 Nutzungsartengruppen unterschieden. Sie entsprechen<br />
den nachfolgenden ALKIS-Objektarten:<br />
Nr<br />
Schlüssel /<br />
Objektart<br />
Bezeichnung<br />
1 11000 Wohnbaufläche<br />
2 12000 Industrie- <strong>und</strong> Gewerbefläche<br />
3 13000 Halde<br />
4 14000 Bergbaubetrieb<br />
5 15000 Tagebau, Grube, Steinbruch<br />
6 16000 Fläche gemischter Nutzung<br />
7 17000 Fläche besonderer funktionaler Prägung<br />
8 18000 Sport-, Freizeit- <strong>und</strong> Erholungsfläche<br />
06/2010 Anlage 1 Seite 1
<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />
Rheinland-Pfalz Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />
9 19000 Friedhof<br />
10 21000 Straßenverkehr<br />
11 22000 Weg<br />
12 23000 Platz<br />
13 24000 Bahnverkehr<br />
14 25000 Flugverkehr<br />
15 26000 Schiffsverkehr<br />
16 31000 Landwirtschaft<br />
17 32000 Wald<br />
18 33000 Gehölz<br />
19 34000 Heide<br />
20 35000 Moor<br />
21 36000 Sumpf<br />
22 37000 Unland, Vegetationslose Fläche<br />
23 41000 Fließgewässer<br />
24 42000 Hafenbecken<br />
25 43000 Stehendes Gewässer<br />
26 44000 Meer<br />
2.4 Nutzungsarten<br />
Eine tN ist der jeweils tiefsten Untergliederung zuzuordnen. Ist dort eine Zuordnung nicht möglich, ist<br />
die nächst höhere Untergliederung bis hin zur Nutzungsartengruppe zu vergeben.<br />
06/2010 Anlage 1 Seite 2
<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />
Rheinland-Pfalz Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />
Schl.<br />
Bezeichnung<br />
Definition<br />
Nutzungsartenbereich Siedlung<br />
OA<br />
Att1-Wa1<br />
Att2-Wa2<br />
Erhebungshinweise<br />
beinhaltet die bebauten <strong>und</strong> nicht bebauten Flächen, die durch die Ansiedlung von Menschen geprägt<br />
sind oder zur Ansiedlung beitragen.<br />
11000 Wohnbaufläche<br />
ist eine baulich geprägte Fläche einschließlich<br />
der mit ihr im Zusammenhang stehenden<br />
Freiflächen (z. B. Vorgärten, Ziergärten,<br />
Zufahrten, Stellplätze <strong>und</strong> Hofraumflächen),<br />
die ausschließlich oder vorwiegend dem<br />
Wohnen dienen.<br />
12000 Industrie- <strong>und</strong> Gewerbefläche<br />
ist eine bauliche Fläche, die vorwiegend<br />
industriellen oder gewerblichen Zwecken<br />
dient.<br />
12100 Industrie <strong>und</strong> Gewerbe<br />
bezeichnet Flächen, auf denen vorwiegend<br />
Industrie- <strong>und</strong> Gewerbebetriebe vorhanden<br />
sind. Darin sind Gebäude- <strong>und</strong> Freiflächen<br />
<strong>und</strong> die Betriebsfläche Lagerplatz enthalten.<br />
12101 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche Industrie <strong>und</strong><br />
Gewerbe<br />
41001 1) Bebaute Flächen sind bei<br />
flurstücksbezogener Betrachtung<br />
bis zur orts- bzw. gebietsüblichen<br />
Bauplatzgröße zusammen mit der<br />
unbebauten Fläche als Wohnbaufläche<br />
zu führen. Ansonsten ist die<br />
unbebaute Fläche sinnvoll abzugrenzen.<br />
2) Geringfügige Überbauungen von<br />
Gebäuden auf Nachbarflurstücke<br />
(unter fünf m 2 ) mit anderer tN sind<br />
nur dann als Wohnbaufläche zu<br />
bezeichnen, wenn die Überbauung<br />
nach Art <strong>und</strong> Größe von wirtschaftlicher<br />
Bedeutung <strong>für</strong> die<br />
Verwendung der beeinträchtigten<br />
Fläche ist.<br />
3) Gemeinsame Hofräume oder Einfahrten<br />
(dienende Gr<strong>und</strong>stücke)<br />
sind, unabhängig von der Nutzung<br />
der herrschenden Gr<strong>und</strong>stücke mit<br />
ihrer tatsächlichen Nutzung zu bezeichnen,<br />
z. B. Fahrweg.<br />
41002 1) Den bebauten Flächen sind bei<br />
flurstücksbezogener Betrachtung<br />
Freiflächen bis zum zehnfachen<br />
der bebauten Fläche zuzurechnen.<br />
2) Planungsrelevante Industrie- <strong>und</strong><br />
Gewerbeflächen (z. B. nach Bebauungsplan)<br />
sind auch dann besonders<br />
auszuweisen, wenn die<br />
Flächengröße zu Anmerkung 1 unterschritten<br />
wird.<br />
3) Hierzu gehören bei einem Betriebsgelände<br />
auch die Flächen<br />
der Wohngebäude <strong>für</strong> Betriebsinhaber,<br />
Hausmeister, Pförtner usw.,<br />
Stellplätze <strong>und</strong> Garagen, soweit<br />
sie mit den eigentlichen Betriebsanlagen<br />
räumlich zusammen liegen,<br />
sowie Werkstraßen <strong>und</strong><br />
Gleisanlagen.<br />
41002 FKT-1700<br />
41002 FKT-1701<br />
06/2010 Anlage 1 Seite 3
<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />
Rheinland-Pfalz Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />
Schl.<br />
Bezeichnung<br />
Definition<br />
OA<br />
Att1-Wa1<br />
Att2-Wa2<br />
Darin sind die Gebäude- <strong>und</strong> Freiflächen<br />
der folgenden Wertearten (121XX) enthalten<br />
ohne die Betriebsfläche Lagerplatz.<br />
12110 Produktion 41002 FKT-1710<br />
12120 Handwerk 41002 FKT-1720<br />
12130 Tankstelle 41002 FKT-1730<br />
12140 Lagerplatz<br />
bezeichnet Flächen, auf denen außerhalb<br />
von Gebäuden wirtschaftliche Güter gelagert<br />
werden.<br />
12141 Lagerplatz - Abraum 41002 FKT1740<br />
LGT-7000<br />
12142 Lagerplatz - Baustoffe 41002 FKT-1740<br />
LGT-1000<br />
12143 Lagerplatz - Erde 41002 FKT-1740<br />
LGT-4000<br />
12144 Lagerplatz - Kohle 41002 FKT-1740<br />
LGT-2000<br />
12145 Lagerplatz - Öl 41002 FKT1740<br />
LGT-3000<br />
12146 Lagerplatz - Schlacke 41002 FKT-1740<br />
LGT-6000<br />
12147 Lagerplatz - Schrott, Altmaterial 41002 FKT-1740<br />
LGT-8000<br />
12148 Lagerplatz - Schutt 41002 FKT-1740<br />
LGT-5000<br />
12150 Transport 41002 FKT-1750<br />
12160 Forschung 41002 FKT-1760<br />
12170 Gr<strong>und</strong>stoff 41002 FKT-1770<br />
12180 Betriebliche Sozialeinrichtung 41002 FKT-1780<br />
12190 Werft<br />
ist eine Betriebsfläche mit Bauwerken <strong>und</strong><br />
sonstigen Einrichtungen zum Bau oder zur<br />
Reparatur von Schiffen.<br />
41002 FKT-1790<br />
12200 Handel <strong>und</strong> Dienstleistung<br />
bezeichnet eine Fläche, auf der vorwiegend<br />
Gebäude stehen, in denen Handels<strong>und</strong>/oder<br />
Dienstleistungsbetriebe ansässig<br />
sind.<br />
41002 FKT-1400<br />
12210 Verwaltung, freie Berufe 41002 FKT-1410<br />
12220 Bank, Kredit 41002 FKT-1420<br />
12230 Versicherung 41002 FKT-1430<br />
12240 Handel<br />
bezeichnet Anlagen mit Einzelhandels- <strong>und</strong><br />
Dienstleistungsbetrieben, die durch einheitliche<br />
Verwaltung, auf das Einzugsgebiet<br />
abgestimmter Anbieter <strong>und</strong> durch große<br />
41002 FKT-1440<br />
Erhebungshinweise<br />
41002 FKT-1740 Lagerplatz ist zu vergeben <strong>für</strong> sonstiges<br />
Betriebsgelände zu Handels-,<br />
Wirtschafts-, Gewerbe- <strong>und</strong> Industriebetrieben<br />
(Zwischenlager, Maschinenstandorte,<br />
Geräteabstellplätze<br />
usw.) oder <strong>für</strong> Betriebsgelände, das<br />
der Bebauung nicht mehr untergeordnet<br />
werden kann.<br />
06/2010 Anlage 1 Seite 4
<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />
Rheinland-Pfalz Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />
Schl.<br />
Bezeichnung<br />
Definition<br />
Parkplatzflächen geprägt sind.<br />
12250 Ausstellung, Messe<br />
bezeichnet eine Fläche mit Ausstellungshallen<br />
<strong>und</strong> sonstigen Einrichtungen zur Präsentation<br />
von Warenmustern.<br />
OA<br />
Att1-Wa1<br />
Att2-Wa2<br />
41002 FKT-1450<br />
12260 Beherbergung 41002 FKT-1460<br />
12270 Restauration 41002 FKT-1470<br />
12280 Vergnügung 41002 FKT-1480<br />
12290 Gärtnerei<br />
41002 FKT-1490<br />
bezeichnet eine Fläche mit Gebäuden, Gewächshäusern<br />
<strong>und</strong> sonstigen Einrichtungen,<br />
zur Aufzucht von Blumen <strong>und</strong> Gemüsepflanzen.<br />
12300 Versorgungsanlage<br />
41002 FKT-2500<br />
bezeichnet eine Fläche, auf der vorwiegend<br />
Anlagen <strong>und</strong> Gebäude zur Versorgung der<br />
Allgemeinheit mit Elektrizität, Wärme <strong>und</strong><br />
Wasser vorhanden sind.<br />
12301 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche Versorgungs- 41002 FKT-2501<br />
anlage<br />
12302 Betriebliche Versorgungsanlage 41002 FKT-2502<br />
12310 Förderanlage<br />
bezeichnet eine Fläche mit Einrichtungen<br />
zur Förderung von Erdöl, Erdgas, Sole,<br />
Kohlensäure oder Erdwärme aus dem Erdinneren.<br />
12311 Förderanlage - Erdöl<br />
"Erdöl" ist ein flüssiges <strong>und</strong> brennbares<br />
Kohlenwasserstoffgemisch, das gefördert<br />
wird.<br />
12312 Förderanlage - Erdgas<br />
„Erdgas“ ist ein in der Erdkruste vorkommendes<br />
brennbares Naturgas, das gefördert<br />
wird.<br />
12313 Förderanlage - Sole, Lauge<br />
„Sole, Lauge“ ist ein kochsalzhaltiges Wasser,<br />
das gefördert wird.<br />
12314 Förderanlage - Kohlensäure<br />
„Kohlensäure“ ist eine schwache Säure, die<br />
durch Lösung von Kohlendioxid in Wasser<br />
entsteht <strong>und</strong> gefördert wird.<br />
12315 Förderanlage - Erdwärme<br />
„Erdwärme“ ist eine auf natürlichem Wege<br />
sich erneuernde Wärmeenergie, die aus<br />
einer geothermisch geringen Tiefe der Erdkruste<br />
gefördert wird.<br />
12320 Wasserwerk<br />
bezeichnet eine Fläche mit Bauwerken <strong>und</strong><br />
Erhebungshinweise<br />
41002 FKT-2510 Hierzu gehören auch größere Flächen<br />
mit ober- oder unterirdischen<br />
Versorgungsleitungen, wenn eine<br />
andere Nutzung an der Erdoberfläche<br />
nicht vorhanden ist.<br />
41002 FKT-2510<br />
FGT-1000<br />
41002 FKT-2510<br />
FGT-2000<br />
41002 FKT-2510<br />
FGT-3000<br />
41002 FKT-2510<br />
FGT-4000<br />
41002 FKT-2510<br />
FGT-1000<br />
41002 FKT-2520<br />
06/2010 Anlage 1 Seite 5
<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />
Rheinland-Pfalz Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />
Schl.<br />
Bezeichnung<br />
Definition<br />
sonstigen Einrichtungen zur Gewinnung<br />
<strong>und</strong>/ oder zur Aufbereitung von (Trink-)<br />
wasser.<br />
12321 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche Versorgungsanlage,<br />
Wasser<br />
12322 Betriebsfläche Versorgungsanlage,<br />
Wasser<br />
12330 Kraftwerk<br />
bezeichnet eine Fläche mit Bauwerken <strong>und</strong><br />
sonstigen Einrichtungen zur Erzeugung von<br />
elektrischer Energie.<br />
12331 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche Versorgungsanlage,<br />
Elektrizität<br />
12332 Betriebsfläche Versorgungsanlage,<br />
Elektrizität<br />
12340 Umspannstation<br />
bezeichnet eine Fläche mit Gebäuden <strong>und</strong><br />
sonstigen Einrichtungen, um Strom auf eine<br />
andere Spannungsebene zu transformieren.<br />
12350 Raffinerie<br />
bezeichnet eine Fläche mit Bauwerken <strong>und</strong><br />
sonstigen Einrichtungen zur Aufbereitung<br />
von Erdöl.<br />
12351 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche Versorgungsanlage,<br />
Öl<br />
OA<br />
Att1-Wa1<br />
Att2-Wa2<br />
Erhebungshinweise<br />
41002 FKT-2521 Hierzu gehören bebaute Flächen,<br />
wenn das Bauwerk als Gebäude anzusehen<br />
ist.<br />
41002 FKT-2522 Hierzu gehören auch die Flächen mit<br />
Brunnen, die eingezäunt <strong>und</strong> der Öffentlichkeit<br />
nicht zugänglich sind.<br />
41002 FKT-2530<br />
41002 FKT-2531 Hierzu gehören bebaute Flächen,<br />
wenn das Bauwerk als Gebäude anzusehen<br />
ist.<br />
41002 FKT-2532<br />
41002 FKT-2540<br />
41002 FKT-2550<br />
41002 FKT-2551 Hierzu gehören bebaute Flächen,<br />
wenn das Bauwerk als Gebäude anzusehen<br />
ist.<br />
12352 Betriebsfläche Versorgungsanlage, Öl 41002 FKT-2552<br />
12360 Gaswerk 41002 FKT-2560<br />
12361 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche Versorgungs- 41002 FKT-2561 Hierzu gehören bebaute Flächen,<br />
anlage, Gas<br />
wenn das Bauwerk als Gebäude anzusehen<br />
ist.<br />
12362 Betriebsfläche Versorgungsanlage, Gas 41002 FKT-2562<br />
12370 Heizwerk<br />
41002 FKT-2570<br />
bezeichnet eine Fläche mit Bauwerken <strong>und</strong><br />
sonstigen Einrichtungen zur Erzeugung von<br />
Wärmeenergie zu Heizzwecken.<br />
12371 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche Versorgungs- 41002 FKT-2571 Hierzu gehören bebaute Flächen,<br />
anlage, Wärme<br />
wenn das Bauwerk als Gebäude anzusehen<br />
ist.<br />
12372 Betriebsfläche Versorgungsanlage, 41002 FKT-2572<br />
Wärme<br />
12380 Funk- <strong>und</strong> Fernmeldeanlage<br />
41002 FKT-2580<br />
bezeichnet eine Fläche, auf der vorwiegend<br />
Anlagen <strong>und</strong> Gebäude zur elektronischen<br />
Informationenvermittlung stehen.<br />
12381 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche Versorgungs- 41002 FKT-2581 Hierzu gehören bebaute Flächen,<br />
anlage, Funk- <strong>und</strong> Fernmeldewesen<br />
wenn das Bauwerk als Gebäude anzusehen<br />
ist.<br />
06/2010 Anlage 1 Seite 6
<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />
Rheinland-Pfalz Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />
Schl.<br />
Bezeichnung<br />
Definition<br />
12382 Betriebsfläche Versorgungsanlage,<br />
Funk- <strong>und</strong> Fernmeldewesen<br />
12400 Entsorgung<br />
bezeichnet eine Fläche, auf der vorwiegend<br />
Anlagen <strong>und</strong> Gebäude zur Verwertung <strong>und</strong><br />
Entsorgung von Abwasser <strong>und</strong> festen Abfallstoffen<br />
vorhanden sind.<br />
12401 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche Entsorgungsanlage<br />
OA<br />
Att1-Wa1<br />
Att2-Wa2<br />
41002 FKT-2582<br />
41002 FKT-2600<br />
Erhebungshinweise<br />
41002 FKT-2601 Hierzu gehören bebaute Flächen,<br />
wenn das Bauwerk als Gebäude anzusehen<br />
ist.<br />
12402 Betriebsfläche Entsorgungsanlage 41002 FKT-2602 Hierzu gehören auch größere Flächen<br />
mit ober- <strong>und</strong> unterirdischen<br />
Entsorgungsleitungen, wenn eine<br />
andere Nutzung an der Erdoberfläche<br />
nicht möglich ist.<br />
12410 Kläranlage, Klärwerk<br />
41002 FKT-2610<br />
bezeichnet eine Fläche mit Bauwerken <strong>und</strong><br />
sonstigen Einrichtungen zur Reinigung von<br />
Abwasser.<br />
12411 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche Entsorgungsanlage,<br />
Abwasserbeseitigung<br />
12412 Betriebsfläche Entsorgungsanlage, Abwasserbeseitigung<br />
12420 Abfallbehandlungsanlage<br />
bezeichnet eine Fläche mit Bauwerken <strong>und</strong><br />
sonstigen Einrichtungen, auf der Abfälle mit<br />
chemisch/physikalischen <strong>und</strong> biologischen<br />
oder thermischen Verfahren oder Kombinationen<br />
dieser Verfahren behandelt werden.<br />
12421 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche Entsorgungsanlage,<br />
Abfallbeseitigung<br />
12422 Betriebsfläche Entsorgungsanlage,<br />
Abfallbeseitigung<br />
12423 Betriebsfläche Entsorgungsanlage,<br />
Schlamm<br />
12430 Deponie (oberirdisch)<br />
bezeichnet eine Fläche, auf der oberirdisch<br />
Abfallstoffe gelagert werden.<br />
13000 Halde<br />
ist eine Fläche, auf der Material langfristig<br />
gelagert wird.<br />
41002 FKT-2611 Hierzu gehören bebaute Flächen,<br />
wenn das Bauwerk als Gebäude anzusehen<br />
ist.<br />
41002 FKT-2612<br />
41002 FKT-2620<br />
41002 FKT-2621 Hierzu gehören bebaute Flächen,<br />
wenn das Bauwerk als Gebäude anzusehen<br />
ist.<br />
41002 FKT-2622 1) Ist auch dann zu vergeben, wenn<br />
außer Haus- <strong>und</strong> Industriemüll<br />
auch Schutt gelagert wird.<br />
2) Ehemalige, inzwischen rekultivierte<br />
Müllkippen sind mit der vorhandenen<br />
tN nachzuweisen.<br />
41002 FKT-2623<br />
41002 FKT-2630 Ehemalige, inzwischen rekultivierte<br />
Deponien sind mit der vorhandenen<br />
tN nachzuweisen.<br />
41003<br />
13001 Halde - Baustoffe 41003 LGT-1000<br />
13002 Halde - Kohle 41003 LGT-2000<br />
13003 Halde - Erde 41003 LGT-4000<br />
13004 Halde - Schutt 41003 LGT-5000 Hierzu gehören Flächen mit künstlichen<br />
Anhäufungen von Trümmerstü-<br />
06/2010 Anlage 1 Seite 7
<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />
Rheinland-Pfalz Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />
Schl.<br />
Bezeichnung<br />
Definition<br />
OA<br />
Att1-Wa1<br />
Att2-Wa2<br />
13005 Halde - Schlacke 41003 LGT-6000<br />
Erhebungshinweise<br />
cken, die z. B. bei Baumaßnahmen<br />
anfallen.<br />
13006 Halde - Abraum 41003 LGT-7000 Hierzu gehören Flächen mit unbrauchbaren<br />
Boden- <strong>und</strong> Gesteinsmassen,<br />
die z. B. im Bergbau zur<br />
Gewinnung nutzbarer Mineralien abgeräumt<br />
werden.<br />
13007 Halde - Schrott, Altmaterial 41003 LGT-8000<br />
14000 Bergbaubetrieb<br />
41004<br />
ist eine Fläche, die <strong>für</strong> die Förderung des<br />
Abbaugutes unter Tage genutzt wird.<br />
14030 Bergbaubetrieb - Erze<br />
41004 AGT-3000<br />
„Erze“ bedeutet, dass die in der Natur vorkommenden,<br />
metallhaltigen Mineralien <strong>und</strong><br />
Mineralgemische abgebaut oder gespeichert<br />
werden.<br />
14050 Bergbaubetrieb - Treib- <strong>und</strong> Brennstoffe 41004 AGT-4000<br />
„Treib- <strong>und</strong> Brennstoffe“ bedeutet, dass die<br />
in der Natur vorkommenden brennbaren<br />
organischen <strong>und</strong> anorganischen Substanzen<br />
abgebaut oder gewonnen werden.<br />
14051 Bergbaubetrieb - Kohle<br />
41004 AGT-4020<br />
„Kohle“ ist ein Abbaugut, das durch Inkohlung<br />
(Umwandlungsprozess pflanzlicher<br />
Substanzen) entstanden ist.<br />
14060 Bergbaubetrieb - Industrieminerale, 41004 AGT-5000<br />
Salze<br />
„Industrieminerale, Salze“ bedeutet, dass<br />
die in der Natur vorkommenden Mineralien<br />
abgebaut werden.<br />
15000 Tagebau, Grube, Steinbruch<br />
ist eine Fläche, auf der oberirdisch Bodenmaterial<br />
abgebaut wird.<br />
15010 Tagebau, Grube, Steinbruch - Erden, Lockergestein<br />
„Erden, Lockergestein“ bedeutet, dass feinkörnige<br />
Gesteine abgebaut werden.<br />
15011 Tagebau, Grube, Steinbruch - Ton<br />
„Ton“ ist ein Abbaugut, das aus gelblichem<br />
bis grauem Lockergestein besteht <strong>und</strong><br />
durch Verwitterung älterer Gesteine entsteht.<br />
15014 Tagebau, Grube, Steinbruch - Lehm<br />
„Lehm“ ist ein Abbaugut, das durch Verwitterung<br />
entstanden ist <strong>und</strong> aus gelb bis<br />
41005 1) Für den Abbau vorbereitete Flächen,<br />
z. T. ausgebeutete Flächen<br />
<strong>und</strong> Sicherheitsstreifen sind mit<br />
der geplanten bzw. vorhandenen<br />
tN auszuweisen.<br />
2) Stillgelegtes Abbauland ist mit der<br />
tN „Vegetationslose Fläche“ zu<br />
bezeichnen.<br />
41005 AGT-1000<br />
41005 AGT-1001<br />
41005 AGT-1004<br />
06/2010 Anlage 1 Seite 8
<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />
Rheinland-Pfalz Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />
Schl.<br />
Bezeichnung<br />
Definition<br />
braun gefärbtem sandhaltigem Ton besteht.<br />
15016 Tagebau, Grube, Steinbruch - Mergel<br />
„Mergel“ ist ein Abbaugut das aus kalk- <strong>und</strong><br />
tonartigem Sedimentgestein besteht.<br />
15018 Tagebau, Grube, Steinbruch - Sand<br />
„Sand“ ist ein Abbaugut, das aus kleinen,<br />
losen Mineralkörnern (häufig Quarz) besteht.<br />
15019 Tagebau, Grube, Steinbruch - Kies,<br />
Kiessand<br />
„Kies, Kiessand“ ist ein Abbaugut, das aus<br />
vom Wasser r<strong>und</strong> geschliffenen Gesteinsbrocken<br />
besteht.<br />
15030 Tagebau, Grube, Steinbruch - Steine,<br />
Gestein, Festgestein<br />
„Steine, Gestein, Festgestein“ bedeutet,<br />
dass grobkörnige oder feste Gesteine abgebaut<br />
werden.<br />
15052 Tagebau, Grube, Steinbruch - Lavaschlacke<br />
„Lavaschlacke“ ist ein Abbaugut, das aus<br />
ausgestoßenem, geschmolzenem Vulkangestein<br />
besteht.<br />
15060 Tagebau, Grube, Steinbruch - Treib- <strong>und</strong><br />
Brennstoffe<br />
„Treib- <strong>und</strong> Brennstoffe“ bedeutet, dass die<br />
in der Natur vorkommenden brennbaren<br />
organischen <strong>und</strong> anorganischen Substanzen<br />
abgebaut oder gewonnen werden.<br />
15061 Tagebau, Grube, Steinbruch - Torf<br />
„Torf“ ist ein Abbaugut, das aus der unvollkommenen<br />
Zersetzung abgestorbener<br />
pflanzlicher Substanz unter Luftabschluss in<br />
Mooren entstanden ist.<br />
15070 Tagebau, Grube, Steinbruch - Industrieminerale,<br />
Salze<br />
„Industrieminerale, Salze“ bedeutet, dass<br />
die in der Natur vorkommenden Mineralien<br />
abgebaut werden.<br />
16000 Fläche gemischter Nutzung<br />
ist eine bebaute Fläche einschließlich der<br />
mit ihr im Zusammenhang stehenden Freifläche<br />
(Hofraumfläche, Hausgarten), auf der<br />
keine Art der baulichen Nutzung vorherrscht.<br />
Solche Flächen sind insbesondere<br />
ländlich-dörflich geprägte Flächen mit land<strong>und</strong><br />
forstwirtschaftlichen Betrieben, Wohngebäuden<br />
u. a. sowie städtisch geprägte<br />
Kerngebiete mit Handelsbetrieben <strong>und</strong><br />
zentralen Einrichtungen <strong>für</strong> die Wirtschaft<br />
<strong>und</strong> die Verwaltung.<br />
OA<br />
Att1-Wa1<br />
Att2-Wa2<br />
41005 AGT-1006<br />
41005 AGT-1008<br />
41005 AGT-1009<br />
41005 AGT-2000<br />
41005 AGT-2020<br />
41005 AGT-4000<br />
41005 AGT-4010<br />
41005 AGT-5000<br />
Erhebungshinweise<br />
41006 Hierzu gehören andere Mischnutzungen<br />
als die nachfolgenden tN 161XX<br />
(z. B. Erholungsanlagen, Versorgungsanlagen)<br />
zu führen, sofern deren<br />
Nutzungsanteile bedeutend sind.<br />
16100 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche, Mischnutzung 41006 FKT-2100 1) Mischnutzung "Wohnen mit NN"<br />
06/2010 Anlage 1 Seite 9
<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />
Rheinland-Pfalz Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />
Schl.<br />
mit Wohnen<br />
Bezeichnung<br />
Definition<br />
bezeichnet eine Fläche, die Wohn- <strong>und</strong> anderen<br />
Nutzungen zugleich dient, <strong>und</strong> bei<br />
der die Wohn- oder andere Nutzung von<br />
nicht ganz untergeordneter Bedeutung ist.<br />
OA<br />
Att1-Wa1<br />
Erhebungshinweise<br />
Att2-Wa2<br />
ist zu vergeben, wenn der Anteil<br />
der Wohnnutzung im Verhältnis<br />
zur anderen Nutzung größer ist.<br />
2) Mischnutzung "NN mit Wohnen"<br />
ist zu vergeben, wenn der Anteil<br />
der Wohnnutzung zur anderen<br />
Nutzung im Verhältnis kleiner ist.<br />
16110 Wohnen mit Öffentlich 41006 FKT-2110<br />
16120 Wohnen mit Handel <strong>und</strong> Dienstleistung 41006 FKT-2120<br />
16130 Wohnen mit Gewerbe <strong>und</strong> Industrie 41006 FKT-2130<br />
16140 Öffentlich mit Wohnen 41006 FKT-2140<br />
16150 Handel <strong>und</strong> Dienstleistung mit Wohnen 41006 FKT-2150<br />
16160 Gewerbe <strong>und</strong> Dienstleistung mit Wohnen 41006 FKT-2160<br />
16200 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche Land- <strong>und</strong> 41006 FKT-2700 1) Hierzu gehören auch Betriebsein-<br />
Forstwirtschaft<br />
richtungen des Gartenbaus <strong>und</strong><br />
bezeichnet eine Fläche, die vorwiegend der<br />
landwirtschaftlicher Sondernut-<br />
Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft dient, einschließzungen.lich<br />
des Wohnteils.<br />
2) Aufgegebene landwirtschaftliche<br />
Betriebe sind bei anderer Nutzung<br />
mit der tatsächlich ausgeübten<br />
Nutzung zu bezeichnen. Für Bauernhöfe,<br />
die nur noch Wohnzwecken<br />
dienen, ist die tN „Wohnbaufläche“<br />
zu vergeben, auch wenn<br />
noch ungenutzte landwirtschaftliche<br />
Betriebsgebäude vorhanden<br />
sind.<br />
16210 Wohnen <strong>und</strong> Betrieb 41006 FKT-2730<br />
16211 Wohnen 41006 FKT-2710<br />
16212 Betrieb 41006 FKT-2720<br />
16300 Landwirtschaftliche Betriebsfläche 41006 FKT-6800 Hierzu gehören auch Betriebsflächen<br />
bezeichnet eine unbebaute Fläche, die<br />
stillgelegter landwirtschaftlicher Be-<br />
vorwiegend dem landwirtschaftlichen Betriebe,<br />
die keiner neuen Nutzung zutrieb<br />
dient.<br />
geführt wurden.<br />
16400 Forstwirtschaftliche Betriebsfläche 41006 FKT-7600 Hierzu gehören auch Betriebsflächen<br />
bezeichnet eine unbebaute Fläche, die<br />
stillgelegter forstwirtschaftlicher Be-<br />
vorwiegend dem forstwirtschaftlichen Betriebe,<br />
die keiner neuen Nutzung zutrieb<br />
dient.<br />
geführt wurden.<br />
17000 Fläche besonderer funktionaler Prägung 41007 FKT-1100<br />
ist eine baulich geprägte Fläche einschließlich<br />
der mit ihr im Zusammenhang stehenden<br />
Freifläche, auf denen vorwiegend Gebäude<br />
<strong>und</strong>/oder Anlagen zur Erfüllung öffentlicher<br />
Zwecke oder historische Anlagen<br />
vorhanden sind.<br />
17100 Öffentliche Zwecke<br />
41007 FKT-1100<br />
bezeichnet eine Fläche, die vorwiegend der<br />
Erfüllung öffentlicher Aufgaben <strong>und</strong> dem<br />
Gemeinwesen dient.<br />
17110 Verwaltung<br />
41007 FKT-1110<br />
bezeichnet eine Fläche auf der vorwiegend<br />
Gebäude der öffentlichen Verwaltung, z. B.<br />
06/2010 Anlage 1 Seite 10
<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />
Rheinland-Pfalz Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />
Schl.<br />
Bezeichnung<br />
Definition<br />
OA<br />
Att1-Wa1<br />
Att2-Wa2<br />
Erhebungshinweise<br />
Rathaus, Gericht, Kreisverwaltung stehen.<br />
17120 Bildung <strong>und</strong> Forschung<br />
41007 FKT-1120<br />
bezeichnet eine Fläche, auf der vorwiegend<br />
Gebäude stehen, in denen geistige, kulturelle<br />
<strong>und</strong> soziale Fähigkeiten vermittelt werden<br />
<strong>und</strong>/oder wissenschaftliche Forschung<br />
betrieben wird (z. B. Schulen, Universitäten,<br />
Forschungsinstitute).<br />
17130 Kultur<br />
41007 FKT-1130<br />
bezeichnet eine Fläche auf der vorwiegend<br />
Anlagen <strong>und</strong> Gebäude <strong>für</strong> kulturelle Zwecke,<br />
z. B. Konzert- <strong>und</strong> Museumsgebäude,<br />
Bibliotheken, Theater, Schlösser <strong>und</strong> Burgen<br />
sowie R<strong>und</strong>funk- <strong>und</strong> Fernsehgebäude<br />
stehen.<br />
17140 Religiöse Einrichtung 41007 FKT-1140<br />
17150 Ges<strong>und</strong>heit, Kur<br />
41007 FKT-1150<br />
bezeichnet eine Fläche auf der vorwiegend<br />
Gebäude des Ges<strong>und</strong>heitswesens stehen,<br />
z. B. Krankenhäuser, Heil- <strong>und</strong> Pflegeanstalten.<br />
17160 Soziales<br />
41007 FKT-1160<br />
bezeichnet eine Fläche auf der vorwiegend<br />
Gebäude des Sozialwesens stehen, z. B.<br />
Kindergärten, Jugend- <strong>und</strong> Senioreneinrichtungen,<br />
Freizeit-, Fremden- <strong>und</strong> Obdachlosenheime.<br />
17170 Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung<br />
41007 FKT-1170<br />
„bezeichnet eine Fläche auf der vorwiegend<br />
Anlagen <strong>und</strong> Gebäude der Polizei, der<br />
B<strong>und</strong>eswehr, der Feuerwehr <strong>und</strong> der Justizvollzugsbehörden<br />
stehen.<br />
17200 Parken<br />
41007 FKT-1200 Hierzu gehören auch von den Ge-<br />
bezeichnet eine Fläche, die zum Abstellen<br />
bäude- <strong>und</strong> Freiflächen räumlich ge-<br />
von Fahrzeugen dient.<br />
trennt liegende Garagen, Sammelgaragen<br />
usw.<br />
17300 Historische Anlage<br />
41007 FKT-1300<br />
bezeichnet eine Fläche, auf der sich historische<br />
Anlagen (z. B. Turm, Stadtmauer, Ruine)<br />
befinden.<br />
18000 Sport-, Freizeit- <strong>und</strong> Erholungsfläche 41008<br />
ist eine bebaute oder unbebaute Fläche, die<br />
dem Sport, der Freizeitgestaltung oder der<br />
Erholung dient.<br />
18001 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche Sport, Freizeit<br />
<strong>und</strong> Erholung<br />
41008 FKT-4001 1) Flächen mit untergeordneten Gebäuden<br />
(z. B. Geräteschuppen,<br />
Gartenlaube, Schutzhütte bis 20<br />
m²) oder unbedeutenden Gebäuden<br />
sind unter der jeweiligen tN zu<br />
führen.<br />
2) Die Flächen größerer Gebäude,<br />
06/2010 Anlage 1 Seite 11
<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />
Rheinland-Pfalz Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />
Schl.<br />
Bezeichnung<br />
Definition<br />
18100 Sportanlage<br />
ist eine Fläche mit Bauwerken <strong>und</strong> Einrichtungen,<br />
die zur Ausübung von (Wettkampf-)<br />
Sport <strong>und</strong> <strong>für</strong> Zuschauer bestimmt ist.<br />
OA<br />
Att1-Wa1<br />
Att2-Wa2<br />
Erhebungshinweise<br />
die von der umgebenden Nutzung<br />
abweichen (z. B. Gaststätten),<br />
sind unter Beachtung der Erfassungsuntergrenzeherauszutrennen<br />
<strong>und</strong> mit der tN zu bezeichnen.<br />
41008 FKT-4100 Dazu gehören auch Skiabfahrten <strong>und</strong><br />
Schlepplifte, wenn sie ganzjährig<br />
(auch <strong>für</strong> Sommerski) genutzt werden.<br />
18101 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche Erholung, Sport 41008 FKT-4101<br />
18110 Golfplatz<br />
41008 FKT-4110<br />
ist eine Fläche mit Bauwerken <strong>und</strong> Einrichtungen,<br />
die zur Ausübung des Golfsports<br />
genutzt wird.<br />
18120 Sportplatz 41008 FKT-4120<br />
18130 Rennbahn 41008 FKT-4130<br />
18140 Reitplatz 41008 FKT-4140<br />
18150 Schießanlage 41008 FKT-4150<br />
18160 Eis-, Rollschuhbahn 41008 FKT-4160<br />
18170 Tennisplatz 41008 FKT-4170<br />
18200 Freizeitanlage<br />
41008 FKT-4200<br />
ist eine Fläche mit Bauwerken <strong>und</strong> Einrichtungen,<br />
die zur Freizeitgestaltung bestimmt<br />
ist.<br />
18210 Zoo<br />
41008 FKT-4120<br />
ist ein Gelände mit Tierschauhäusern <strong>und</strong><br />
umzäunten Gehegen, auf dem Tiere gehalten<br />
<strong>und</strong> gezeigt werden.<br />
18211 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche Erholung, Zoo- 41008 FKT-4211 Hierzu gehören Flächen zu größeren<br />
logie<br />
Gebäuden (z. B. Tierhäuser u. dgl.).<br />
18220 Safaripark, Wildpark<br />
41008 FKT-4220<br />
ist ein Gelände mit umzäunten Gehegen, in<br />
denen Tiere im Freien gehalten <strong>und</strong> gezeigt<br />
werden.<br />
18230 Freizeitpark<br />
41008 FKT-4230<br />
ist ein Gelände mit Karussells, Verkaufs<strong>und</strong><br />
Schaubuden <strong>und</strong>/oder Wildgattern, das<br />
der Freizeitgestaltung dient.<br />
18270 Verkehrsübungsplatz 41008 FKT-4270<br />
18300 Erholungsfläche<br />
41008 FKT-4300<br />
bezeichnet eine Fläche, die vorwiegend der<br />
Erholung dient (z. B. Campingplatz).<br />
18301 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche Erholung 41008 FKT-4301<br />
18310 Wochenend- <strong>und</strong> Ferienhausfläche 41008 FKT-4310 Die bei flurstücksbezogener Betrach-<br />
bezeichnet eine extra da<strong>für</strong> ausgewiesene<br />
tung über die orts- bzw. gebietsübli-<br />
Fläche auf der vorwiegend Wochenend-<br />
che Bauplatzgröße hinausgehende<br />
<strong>und</strong> Ferienhäuser stehen dürfen.<br />
Fläche von Wochenendhausgr<strong>und</strong>stücken<br />
ist sinnvoll abzugrenzen <strong>und</strong><br />
mit der tN zu bezeichnen.<br />
18320 Schwimmbad, Freibad 41008 FKT-4320<br />
06/2010 Anlage 1 Seite 12
<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />
Rheinland-Pfalz Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />
Schl.<br />
Bezeichnung<br />
Definition<br />
ist eine Anlage mit Schwimmbecken oder<br />
Anlage an Ufern von Gewässern <strong>für</strong> den<br />
Badebetrieb <strong>und</strong> Schwimmsport.<br />
OA<br />
Att1-Wa1<br />
Att2-Wa2<br />
18321 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche Erholung, Bad 41008 FKT-4321<br />
18330 Campingplatz<br />
ist eine Fläche <strong>für</strong> den Aufbau einer größeren<br />
Zahl von Zelten oder zum Abstellen <strong>und</strong><br />
Benutzen von Wohnwagen mit ortsfesten<br />
Anlagen <strong>und</strong> Einrichtungen.<br />
18331 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche Erholung,<br />
Camping<br />
18400 Grünanlage<br />
ist eine Anlage mit Bäumen, Sträuchern,<br />
Rasenflächen, Blumenrabatten <strong>und</strong> Wegen,<br />
die vor allem der Erholung <strong>und</strong> Verschönerung<br />
des Stadtbilds dient.<br />
18420 Park<br />
ist eine landschaftsgärtnerisch gestaltete<br />
Grünanlage, die der Repräsentation <strong>und</strong><br />
der Erholung dient.<br />
Erhebungshinweise<br />
41008 FKT-4330 Hierzu gehören auch die Flächen<br />
untergeordneter Bauwerke.<br />
41008 FKT-4331<br />
41008 FKT-4400<br />
18430 Botanischer Garten 41008 FKT-4430<br />
18431 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche Erholung, Botanik<br />
41008 FKT-4431<br />
18440 Kleingarten<br />
(Schrebergarten) ist eine Anlage von Gartengr<strong>und</strong>stücken,<br />
die von Vereinen verwaltet<br />
<strong>und</strong> verpachtet werden.<br />
41008 FKT-4420 Hierzu gehören auch ehemalige oder<br />
entwidmete Friedhöfe, die als Park<br />
dienen sowie öffentliche Grünanlagen<br />
(Rasenflächen mit Zierbäumen <strong>und</strong> -<br />
sträuchern, Wegen, Sitzbänken ohne<br />
höhere Bäume).<br />
41008 FKT-4440 Hierzu gehören auch Laubenkolonien<br />
u. dgl.<br />
18450 Wochenendplatz 41008 FKT-4450 Für die Nutzung als Wochenendplatz<br />
sprechen folgende Merkmale:<br />
a) Einfriedungen ab etwa ein Meter<br />
Höhe, die nicht nur dem Wildschutz<br />
dienen <strong>und</strong> Heckenpflanzungen.<br />
b) Rasenflächen, Anpflanzungen mit<br />
Koniferen <strong>und</strong> Ziersträuchern,<br />
Blumenrabatten usw.<br />
c) Wege- <strong>und</strong> Platzbefestigungen (z.<br />
B. <strong>für</strong> Wohnwagen) sowie Wegeeinfassungen.<br />
d) Sitzplätze oder Sitzplatzgruppen<br />
(z. B. Grillplatz/Feuerstelle).<br />
e) Kinderspielplatz mit Sandkasten,<br />
Wippe, Schaukel usw.<br />
Diese Merkmale müssen nicht alle<br />
erfüllt sein. Entscheidend ist der Gesamtcharakter<br />
des genutzten Abschnitts.<br />
Wochenendplätze liegen in<br />
der Regel außerhalb der Ortslagen.<br />
18460 Garten 41008 FKT-4460 Hierzu gehören Grabeland im Ort/am<br />
Ortsrand u. dgl. sowie separat nachzuweisende<br />
Hausgärten, die keine<br />
06/2010 Anlage 1 Seite 13
<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />
Rheinland-Pfalz Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />
Schl.<br />
Bezeichnung<br />
Definition<br />
OA<br />
Att1-Wa1<br />
Att2-Wa2<br />
Erhebungshinweise<br />
18470 Spielplatz, Bolzplatz<br />
landwirtschaftlichen Erwerbsgartenflächen<br />
sind.<br />
41008 FKT-4470<br />
19000 Friedhof<br />
41009 Die tN „Friedhof“ ist <strong>für</strong> genutzte <strong>und</strong><br />
ist eine Fläche, auf der Tote bestattet sind.<br />
gesperrte Friedhöfe zu vergeben.<br />
19001 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche Friedhof 41009 FKT-9401<br />
19002 Friedhof (ohne Gebäude) 41009 FKT-9402<br />
19010 Friedhof (Park) 41009 FKT-9403 Die tN „Friedhof (Park)“ ist <strong>für</strong> Friedhöfe<br />
zu vergeben, die gleichzeitig als<br />
Park dienen.<br />
19020 Historischer Friedhof<br />
Nutzungsartenbereich Verkehr<br />
41009 FKT-9404 Die tN „Historischer Friedhof“ ist <strong>für</strong><br />
nicht genutzte Kirchhöfe, Ehrenfriedhöfe<br />
<strong>und</strong> dgl. zu vergeben.<br />
enthält die bebauten <strong>und</strong> nicht bebauten Flächen, die dem Verkehr dienen.<br />
21000 Straßenverkehr<br />
42001 1) Hierzu gehören in der Regel auch<br />
umfasst alle <strong>für</strong> die bauliche Anlage Straße<br />
erforderlichen sowie dem Straßenverkehr<br />
dienenden bebauten <strong>und</strong> unbebauten Flächen.<br />
die Trenn-, Seiten- <strong>und</strong> Schutzstreifen,<br />
Brücken, Gräben <strong>und</strong> Böschungen,<br />
Rad- <strong>und</strong> Fußwege,<br />
Parkstreifen <strong>und</strong> ähnliche Einrichtungen.<br />
2) Hierzu gehören alle Straßen, die<br />
mit zwei oder mehr durch bauliche<br />
Anlagen, Grünstreifen o. dgl. getrennte<br />
Fahrbahnen (z.B. Autobahnen,<br />
autobahnähnliche Straßen)<br />
ausgestattet sind.<br />
21001 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche zu Verkehrsanlagen,<br />
Straße<br />
42001 FKT-2311<br />
21002 Verkehrsbegleitfläche Straße<br />
42001 FKT-2312 1) „Verkehrsbegleitfläche Straße“<br />
bezeichnet eine bebaute oder unbebaute<br />
Fläche, die einer Straße zugeordnet wird.<br />
liegt innerhalb der Verkehrsflächen<br />
ist aber nicht Bestandteil der<br />
Fahrbahn sondern dient als Begleitfläche<br />
als z. B. Böschung,<br />
Lärmschutzanlage, Seitenbepflanzung,<br />
Fläche innerhalb von Kreuzungsbereichen<br />
<strong>und</strong> Anschlussstellen,<br />
Wasserauffangbecken, Sickerbecken.<br />
2) Verkehrsbegleitflächen von untergeordneter<br />
Bedeutung (z. B. bis zu<br />
ca. drei m Breite) sind nicht nachzuweisen.<br />
3) Hierzu gehört auch Gehölz innerhalb<br />
der Verkehrsbegleitflächen.<br />
21010 Fußgängerzone 42001 FKT-5130 „Fußgängerzonen“ sind immer als<br />
solche auszuweisen <strong>und</strong> nicht anderen<br />
tN unterzuordnen.<br />
22000 Weg<br />
42006 1) Hierzu gehören Zufahrten zu<br />
umfasst alle Flächen, die zum Befahren<br />
<strong>und</strong>/oder Begehen vorgesehen sind. Zur<br />
Sammelgaragen oder Garagenhöfen.<br />
Wegfläche gehören auch Seitenstreifen <strong>und</strong><br />
2) Hierzu gehören gr<strong>und</strong>sätzlich be-<br />
06/2010 Anlage 1 Seite 14
<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />
Rheinland-Pfalz Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />
Schl.<br />
Bezeichnung<br />
Definition<br />
OA<br />
Att1-Wa1<br />
Att2-Wa2<br />
Erhebungshinweise<br />
Gräben zur Wegentwässerung. festigte, dauerhafte Wirtschafts-,<br />
Erschließungswege sowie unbefestigte<br />
Wege mit erschließender<br />
Funktion (quasi öffentliche Nutzung).<br />
Waldwege siehe Anmerkung<br />
1 zu 32000.<br />
3) Wege, die dauerhaft anderweitig<br />
genutzt werden (z. B. als Acker)<br />
sind mit der vorhandenen tN zu<br />
führen.<br />
22010 Fahrweg 42006 FKT-5210<br />
22020 Fußweg 42006 FKT-5220<br />
22030 Gang 42006 FKT-5230<br />
22040 Radweg 42006 FKT5240<br />
22050 Rad- <strong>und</strong> Fußweg 42006 FKT-5250<br />
22060 Reitweg 42006 FKT-5260<br />
23000 Platz<br />
ist eine Verkehrsfläche in Ortschaften oder<br />
eine ebene, befestigte oder unbefestigte<br />
Fläche, die bestimmten Zwecken dient (z.<br />
B. <strong>für</strong> Verkehr, Märkte, Festveranstaltungen).<br />
23020 Parkplatz<br />
ist eine zum vorübergehenden Abstellen<br />
von Fahrzeugen bestimmte Fläche.<br />
42009 Plätze sind auch bei Nutzung als<br />
Straßenfläche u. dgl. als tatsächlichen<br />
Nutzung zu erfassen.<br />
42009 FKT-5310 Der Öffentlichkeit allgemein zugängliche<br />
Parkplätze, auf denen bis zu ca.<br />
50 Fahrzeuge abgestellt werden<br />
können, sind als tN zu erfassen.<br />
42009 FKT-5320<br />
23030 Rastplatz<br />
ist eine Anlage zum Halten, Parken oder<br />
Rasten der Verkehrsteilnehmer mit unmittelbarem<br />
Anschluss zur Straße ohne Versorgungseinrichtung,<br />
ggf. mit Toiletten.<br />
23050 Marktplatz 42009 FKT-5340<br />
24000 Bahnverkehr<br />
42010 1) Dazu gehören:<br />
umfasst alle <strong>für</strong> den Schienenverkehr erfor-<br />
a) der Bahnkörper (Unterbau <strong>für</strong><br />
derlichen Flächen <strong>und</strong> die dem Schienen-<br />
Gleise; bestehend aus Dämverkehr<br />
dienenden bebauten <strong>und</strong> unbebaumen<br />
oder Einschnitten <strong>und</strong> deten<br />
Flächen.<br />
ren kleinere Böschungen,<br />
Durchlässen, schmale Gräben<br />
zur Entwässerung, Stützmauern,<br />
Unter- <strong>und</strong> Überführung,<br />
Seiten <strong>und</strong> Schutzstreifen) mit<br />
seinen Bahnstrecken<br />
b) an den Bahnkörper angrenzende<br />
bebaute <strong>und</strong> unbebaute<br />
Flächen (z. B. größere Böschungsflächen).<br />
c) Ladestraßen, Laderampen, Lagerflächen<br />
u. dgl. sowie Flächen<br />
mit Wärterhäuschen,<br />
Blockhäuschen, Transformatoren<br />
u. dgl. auf freier Strecke.<br />
d) Schmalspurbahnen <strong>und</strong> Kleinbahnen<br />
sowie private Gleisan-<br />
06/2010 Anlage 1 Seite 15
<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />
Rheinland-Pfalz Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />
Schl.<br />
Bezeichnung<br />
Definition<br />
24001 Gebäude- <strong>und</strong> Freiflächen zu Verkehrsanlagen,<br />
Schiene<br />
24002 Verkehrsbegleitfläche Bahnverkehr<br />
bezeichnet eine bebaute oder unbebaute,<br />
an den Bahnkörper angrenzende Fläche,<br />
die dem Schienenverkehr dient.<br />
24010 Eisenbahn<br />
ist die Bezeichnung <strong>für</strong> einen schienengeb<strong>und</strong>enen<br />
Verkehrsweg, auf dem im Nah<strong>und</strong><br />
Fernverkehr Personen befördert <strong>und</strong><br />
Güter transportiert werden.<br />
24012 S-Bahn<br />
ist die Bezeichnung <strong>für</strong> einen schienengeb<strong>und</strong>enen<br />
Verkehrsweg, der zur schnellen<br />
Personenbeförderung in Ballungsräumen<br />
dient <strong>und</strong> meist auf eigenen Gleisen verläuft.<br />
24013 Museumsbahn<br />
ist die Bezeichnung <strong>für</strong> einen schienengeb<strong>und</strong>enen<br />
Verkehrsweg, auf dem ausschließlich<br />
Touristen in alten, meist restaurierten<br />
Zügen befördert werden.<br />
24020 Stadtbahn<br />
ist die Bezeichnung <strong>für</strong> einen schienengeb<strong>und</strong>enen<br />
Verkehrsweg, auf dem eine<br />
elektrisch betriebene Schienenbahn zur<br />
Personenbeförderung im öffentlichen Nahverkehr<br />
fährt. Sie kann sowohl ober- als<br />
auch unterirdisch verlaufen.<br />
24021 Straßenbahn<br />
ist die Bezeichnung <strong>für</strong> einen schienengeb<strong>und</strong>enen<br />
Verkehrsweg, auf dem eine<br />
elektrisch betriebene Schienenbahn zur<br />
Personenbeförderung fährt. Sie verläuft i. d.<br />
R. oberirdisch.<br />
24022 U-Bahn<br />
ist die Bezeichnung <strong>für</strong> einen schienengeb<strong>und</strong>enen<br />
Verkehrsweg, auf dem eine<br />
elektrisch betriebene Schienenbahn zur<br />
Personenbeförderung in Großstädten fährt.<br />
OA<br />
Att1-Wa1<br />
Att2-Wa2<br />
Erhebungshinweise<br />
schlüsse, sofern sie nicht einer<br />
anderen vorherrschenden Nutzung<br />
zuzuordnen sind.<br />
2) Für Flächen, die von verschiedenen<br />
Bahnen genutzt werden, ist<br />
die Zuordnung zu entsprechend<br />
der von der Bedeutung her<br />
höchstrangigen Bahn vorzunehmen<br />
(Rangfolge in der Regel DB,<br />
S-Bahn, U-Bahn, sonstige Bahn).<br />
42010 FKT-2321 Hierzu gehören u. a. Bahnhofsgebäude<br />
oder andere bedeutende Gebäude<br />
innerhalb der Bahnanlagen.<br />
42010 FKT-2322 1) Hierzu gehören auch Wasserauffangbecken,<br />
Sickerbecken u. dgl.<br />
2) Verkehrsbegleitflächen von untergeordneter<br />
Bedeutung (z. B. bis zu<br />
ca. drei m Breite) sind nicht nachzuweisen.<br />
42010 BKT-1100<br />
42010 BKT-1104<br />
42010 BKT-1400<br />
42010 BKT-1200<br />
42010 BKT-1201 Flächen der Straßenbahnen innerhalb<br />
von Straßen- <strong>und</strong> Plätzen sind<br />
nicht als tN herauszutrennen.<br />
42010 BKT-1202<br />
06/2010 Anlage 1 Seite 16
<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />
Rheinland-Pfalz Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />
Schl.<br />
Bezeichnung<br />
Definition<br />
Sie verläuft i. d. R. unterirdisch.<br />
24030 Seilbahn, Bergbahn<br />
ist die Bezeichnung <strong>für</strong> einen schienengeb<strong>und</strong>enen<br />
Verkehrsweg, auf dem eine<br />
Schienenbahn große Höhenunterschiede<br />
überwindet.<br />
25000 Flugverkehr<br />
umfasst die baulich geprägte Fläche <strong>und</strong><br />
die mit ihr in Zusammenhang stehende<br />
Freifläche, die ausschließlich oder vorwiegend<br />
dem Flugverkehr dient.<br />
25001 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche zu Verkehrsanlagen,<br />
Luftfahrt<br />
25010 Flughafen<br />
ist eine Anlage mit Gebäuden, Bauwerken,<br />
Start- <strong>und</strong> Landebahnen sowie sonstigen<br />
flugtechnischen Einrichtungen zur Abwicklung<br />
des Flugverkehrs.<br />
25040 Landeplatz, Sonderlandeplatz<br />
ist eine Fläche, die in der Luftfahrtkarte<br />
1 : 500 000 (ICAO) als Landeplatz, Sonderlandeplatz<br />
ausgewiesen ist.<br />
25050 Segelfluggelände<br />
ist eine Fläche, die in der ICAO als Segelfluggelände<br />
ausgewiesen ist.<br />
26000 Schiffsverkehr<br />
umfasst die baulich geprägte Fläche <strong>und</strong><br />
die mit ihr in Zusammenhang stehende<br />
Freifläche, die ausschließlich oder vorwiegend<br />
dem Schiffsverkehr dient.<br />
26001 Gebäude- <strong>und</strong> Freifläche zu Verkehrsanlagen,<br />
Schifffahrt<br />
OA<br />
Att1-Wa1<br />
Att2-Wa2<br />
42010 BKT-1300<br />
Erhebungshinweise<br />
42015 Sofern vorherrschend eine andere<br />
Nutzung ausgeübt wird, ist diese<br />
nachzuweisen (z. B. bei Segelfluggelände<br />
– „Grünland“).<br />
42015 FKT-5501<br />
42015 ART-5510<br />
42015 ART-5540<br />
42015 ART-5550<br />
42016 Hierzu gehören Böschungen, Uferbefestigungen,<br />
Ufervorland, Uferschutzstreifen,<br />
Betriebswege u. dgl.<br />
42016 FKT-2341<br />
26010 Hafenanlage (Landfläche)<br />
42016 FKT-5610<br />
bezeichnet die Fläche innerhalb von „Hafen“,<br />
die nicht von Wasser bedeckt ist <strong>und</strong><br />
die ausschließlich zum Betrieb des Hafens<br />
dient.<br />
26030 Anlegestelle 42016 FKT-5630<br />
26040 Fähranlage 42016 FKT-5640<br />
Nutzungsartenbereich Vegetation<br />
umfasst alle Flächen außerhalb der Ansiedlungen, die durch land- oder forstwirtschaftliche Nutzung, durch<br />
natürlichen Bewuchs oder dessen Fehlen geprägt sind.<br />
31000 Landwirtschaft<br />
43001<br />
ist eine Fläche <strong>für</strong> den Anbau von Feldfrüchten<br />
sowie eine Fläche, die beweidet<br />
<strong>und</strong> gemäht werden kann, einschließlich<br />
der mit besonderen Pflanzen angebauten<br />
Fläche.<br />
31100 Ackerland<br />
43001 VEG-1010<br />
ist eine Fläche <strong>für</strong> den Anbau von Feldfrüchten<br />
(z. B. Getreide, Hülsenfrüchte,<br />
06/2010 Anlage 1 Seite 17
<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />
Rheinland-Pfalz Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />
Schl.<br />
Bezeichnung<br />
Definition<br />
Hackfrüchte) <strong>und</strong> Beerenfrüchten (z. B.<br />
Erdbeeren).<br />
31110 Streuobstacker<br />
beschreibt den Bewuchs einer Ackerfläche<br />
mit Obstbäumen.<br />
OA<br />
Att1-Wa1<br />
Att2-Wa2<br />
Erhebungshinweise<br />
43001 VEG-1011 Ist zu vergeben werden, wenn eine<br />
<strong>für</strong> Streuobstacker typische Bestandsdichte<br />
von rd. 30 Bäume/ha<br />
gleichmäßig verteilt vorliegt. In aller<br />
Regel handelt es sich um starkwüchsige,<br />
breitkronige Hochstamm-<br />
Obstbäume. Eine regelmäßige Pflege<br />
ist nicht entscheidend.<br />
43001 VEG-1012<br />
31120 Hopfen<br />
ist eine mit speziellen Vorrichtungen ausgestattete<br />
Agrarfläche <strong>für</strong> den Anbau von<br />
Hopfen.<br />
31130 Spargel 43001 VEG-1013<br />
31200 Grünland<br />
43001 VEG-1020<br />
ist eine Grasfläche, die gemäht oder beweidet<br />
wird.<br />
31210 Streuobstwiese<br />
43001 VEG-1021 Ist zu vergeben werden, wenn eine<br />
beschreibt den Bewuchs einer Grünlandflä-<br />
<strong>für</strong> Streuobstwiese typische Beche<br />
mit Obstbäumen.<br />
standsdichte (rd. 30 Bäume/ha)<br />
gleichmäßig verteilt vorliegt. In aller<br />
Regel handelt es sich um starkwüchsige,<br />
breitkronige Hochstamm-<br />
Obstbäume. Eine regelmäßige Pflege<br />
ist nicht entscheidend.<br />
31300 Gartenland<br />
43001 VEG-1030 Hierzu gehören landwirtschaftliche<br />
ist eine Fläche <strong>für</strong> den Anbau von Gemüse,<br />
Erwerbsgartenflächen.<br />
Obst <strong>und</strong> Blumen sowie <strong>für</strong> die Aufzucht<br />
von Kulturpflanzen.<br />
31310 Baumschule<br />
43001 VEG-1031 Hierzu gehören auch Saat- <strong>und</strong><br />
ist eine Fläche, auf der Holzgewächse aus<br />
Pflanzschulen sowie dauerhafte<br />
Samen, Ablegern oder Stecklingen unter<br />
Rebschulen <strong>und</strong> Rebmuttergärten.<br />
mehrmaligem Umpflanzen (Verschulen)<br />
gezogen werden.<br />
31400 Weingarten<br />
43001 VEG-1040 1) Hierzu zählen auch Neuanpflan-<br />
ist eine mit speziellen Vorrichtungen ausgezungen<br />
(Jungfelder), gerodete<br />
stattete Agrarfläche auf der Weinstöcke<br />
oder zur Neuanlegung vorbereitete<br />
angepflanzt sind.<br />
Flächen, bei denen keine andere<br />
Nutzung erkennbar ist.<br />
2) Vorgewendeflächen, Mauern <strong>und</strong><br />
Kleinstböschungen bei<br />
Quertrassierungen sind stets dem<br />
Weinbau als dienende Fläche zuzuschlagen.<br />
31500 Obstplantage<br />
43001 VEG-1050<br />
ist eine landwirtschaftliche Fläche, die mit<br />
Obstbäumen <strong>und</strong> Obststräuchern bepflanzt<br />
ist.<br />
31510 Obstbaumplantage<br />
43001 VEG-1051<br />
„Obstbaumplantage“ ist eine landwirtschaftliche<br />
Fläche, die ausschließlich mit Obstbäumen<br />
bepflanzt ist.<br />
06/2010 Anlage 1 Seite 18
<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />
Rheinland-Pfalz Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />
Schl.<br />
Bezeichnung<br />
Definition<br />
OA<br />
Att1-Wa1<br />
Att2-Wa2<br />
31520 Obststrauchplantage 43001 VEG-1052<br />
31600 Brachland<br />
ist eine Fläche der Landwirtschaft, die seit<br />
längerem nicht mehr zu Produktionszwecken<br />
genutzt wird.<br />
32000 Wald<br />
ist eine Fläche, die mit Forstpflanzen<br />
(Waldbäume <strong>und</strong> Waldsträucher) bestockt<br />
ist.<br />
32100 Laubholz<br />
beschreibt den Bewuchs einer Vegetationsfläche<br />
mit Laubbäumen.<br />
32200 Nadelholz<br />
beschreibt den Bewuchs einer Vegetationsfläche<br />
mit Nadelbäumen.<br />
Erhebungshinweise<br />
43001 VEG-1200 Hierzu gehören auch Weinbauflächen,<br />
die längere Zeit nicht mehr gepflegt<br />
<strong>und</strong> bearbeitet werden<br />
(Drieschen).<br />
43002 1) Hierzu gehören auch Waldblößen,<br />
Pflanzschulen, Wildäsungsflächen<br />
u. dgl. bis zu ca. 0,1 ha sowie in<br />
der Regel auch Waldwege sofern<br />
sie nicht als Flurstück ausgewiesen<br />
sind.<br />
2) Bei der Abgrenzung der Waldfläche<br />
ist großzügig vorzugehen.<br />
Flächen mit Anflug, die erkennbar<br />
nicht offen gehalten werden können<br />
<strong>und</strong> im Anschluss an die<br />
Waldfläche liegen, sind mit den<br />
tatsächlichen Nutzungen auszuweisen,<br />
auch wenn die Stämme<br />
noch nicht armdick sind. Der<br />
Waldfläche zuzurechnen sind<br />
auch die zur Wiederaufforstung<br />
bestimmten Flächen, Schneisen<br />
usw.<br />
3) Wildäcker <strong>und</strong> Wildwiesen über<br />
ca. 0,1 ha innerhalb der geschlossenen<br />
Waldfläche sind mit den<br />
tatsächlichen Nutzungen „Ackerland“<br />
bzw. "Grünland“ nachzuweisen.<br />
4) Eine Aufteilung des Holzbestands<br />
nach den Schlüsseln tatsächlichen<br />
Nutzungen „Laubholz“, „Nadelholz“<br />
<strong>und</strong> „Laub- <strong>und</strong> Nadelholz“<br />
<strong>für</strong> Abschnitte mit einer Fläche unter<br />
0,1 ha hat in der Regel zu unterbleiben.<br />
Mehrere Holzarten in<br />
getrennten, anteiligen Flächen<br />
oder in Mischung sind mit der tatsächlichen<br />
Nutzung „Laub- <strong>und</strong><br />
Nadelholz“ zu bezeichnen.<br />
5) Bei den Festlegungen zu den<br />
Waldflächen sind die Aufforstungspläne<br />
des Landesbetriebs<br />
Landesforsten Rheinland-Pfalz<br />
auszuwerten. Voraussetzung <strong>für</strong><br />
die Berücksichtigung ist die Anpflanzung<br />
innerhalb der nächsten<br />
zwei Jahre.<br />
43002 VEG-1100<br />
43002 VEG1200<br />
06/2010 Anlage 1 Seite 19
<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />
Rheinland-Pfalz Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />
Schl.<br />
Bezeichnung<br />
Definition<br />
32300 Laub- <strong>und</strong> Nadelholz<br />
beschreibt den Bewuchs einer Vegetationsfläche<br />
mit Laub- <strong>und</strong> Nadelbäumen.<br />
33000 Gehölz<br />
ist eine Fläche, die mit einzelnen Bäumen,<br />
Baumgruppen, Büschen, Hecken <strong>und</strong><br />
Sträuchern bestockt ist.<br />
OA<br />
Att1-Wa1<br />
Att2-Wa2<br />
43002 VEG-1300<br />
Erhebungshinweise<br />
43003 1) Hierzu gehören auch mit Bäumen<br />
<strong>und</strong> Sträuchern bewachsene<br />
Windschutzstreifen, Vogelschutzgehölze<br />
u. dgl.<br />
2) Mit verwilderten Reben, Hecken,<br />
Büschen <strong>und</strong> Bäumen bestandene<br />
Brachflächen sind nur dann der<br />
tatsächlichen Nutzung zuzuordnen,<br />
wenn eine landwirtschaftliche<br />
Nutzung dauerhaft ausgeschlossen<br />
ist.<br />
43004 Ein geringwertiger Baumbestand<br />
(Gehölz) ändert nicht den Charakter<br />
„Heide“.<br />
34000 Heide<br />
ist eine meist sandige Fläche mit typischen<br />
Sträuchern, Gräsern <strong>und</strong> geringwertigem<br />
Baumbestand.<br />
35000 Moor<br />
43005 Ein geringwertiger Baumbestand<br />
ist eine unkultivierte Fläche, deren obere<br />
Schicht aus vertorften oder zersetzten<br />
Pflanzenresten besteht.<br />
(Gehölz) ändert nicht den Charakter<br />
„Moor“.<br />
36000 Sumpf<br />
43006 Nach Regenfällen kurzzeitig nasse<br />
ist ein wassergesättigtes, zeitweise unter<br />
Wasser stehendes Gelände.<br />
Stellen im Boden sind nicht als<br />
„Sumpf“ zu erfassen.<br />
37000 Unland, Vegetationslose Fläche<br />
43007 Hierzu gehören auch Aufschüttun-<br />
ist eine Fläche, die dauerhaft landwirtschaftlich<br />
nicht genutzt wird, wie z. B. nicht<br />
aus dem Geländerelief herausragende<br />
Felspartien, Sand- oder Eisflächen, Uferstreifen<br />
längs von Gewässern <strong>und</strong> Sukzessionsflächen.gen,<br />
die eine Nutzung als Landwirtschaftsfläche<br />
nicht mehr zulassen<br />
<strong>und</strong> auch nicht der tatsächlichen Nutzung<br />
„Halde“ zuzuordnen sind.<br />
37010 Vegetationslose Fläche<br />
43007 FKT-1000 Hierzu gehört auch stillgelegtes Ab-<br />
ist eine Fläche ohne nennenswerten Bewuchs<br />
aufgr<strong>und</strong> besonderer Bodenbeschaffenheit.bauland.<br />
37001 Vegetationslose Fläche, Fels<br />
43007 FKT-1000<br />
bedeutet, dass die Erdoberfläche aus einer<br />
festen Gesteinsmasse besteht.<br />
OFM-1010<br />
37004 Vegetationslose Fläche, Sand<br />
43007 FKT-1000<br />
bedeutet, dass die Erdoberfläche mit kleinen,<br />
losen Gesteinskörnern bedeckt ist.<br />
OFM-1040<br />
37020 Gewässerbegleitfläche<br />
43007 FKT-1100 Hierzu gehören Flächen (z. B. Bö-<br />
bezeichnet eine bebaute oder unbebaute<br />
Fläche, die einem Fließgewässer zugeordnet<br />
wird. Sie ist nicht Bestandteil der Gewässerfläche.schungen,<br />
Uferbefestigungen u. dgl.)<br />
über ca. drei m Breite.<br />
37021 Bebaute Gewässerbegleitfläche 43007 FKT-1110<br />
37022 Unbebaute Gewässerbegleitfläche<br />
Nutzungsartenbereich Gewässer<br />
umfasst die mit Wasser bedeckten Flächen.<br />
43007 FKT-1120<br />
06/2010 Anlage 1 Seite 20
<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />
Rheinland-Pfalz Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />
Schl.<br />
41000 Fließgewässer<br />
ist<br />
Bezeichnung<br />
Definition<br />
a) ein geometrisch begrenztes, oberirdisches,<br />
auf dem Festland fließendes<br />
Gewässer, das die Wassermengen<br />
sammelt, die als Niederschläge auf die<br />
Erdoberfläche fallen oder in Quellen<br />
austreten, <strong>und</strong> in ein anderes Gewässer,<br />
ein Meer oder in einen See transportiert<br />
oder<br />
b) in einem System von natürlichen oder<br />
künstlichen Bodenvertiefungen verlaufendes<br />
Wasser, das zur Be- <strong>und</strong> Entwässerung<br />
an- oder abgeleitet wird<br />
oder<br />
c) ein geometrisch begrenzter, <strong>für</strong> die<br />
Schifffahrt angelegter künstlicher Wasserlauf,<br />
der in einem oder in mehreren<br />
Abschnitten die jeweils gleiche Höhe<br />
des Wasserspiegels besitzt.<br />
41100 Fluss<br />
bezeichnet ein natürliches fließendes Gewässer,<br />
ggf. auch mit begradigten, kanalisierten<br />
Teilstücken.<br />
41110 Altwasser<br />
bezeichnet eine vollständig vom Flusslauf<br />
abgeschnittenen früheren Teil des Flusslaufs.<br />
41120 Altarm<br />
bezeichnet an einem Ende abgeschnittene<br />
Strecken eines Flusses.<br />
41200 Kanal<br />
ist ein <strong>für</strong> die Schifffahrt angelegter, künstlicher<br />
Wasserlauf.<br />
41300 Graben<br />
bezeichnet ein ständig oder zeitweise fließendes,<br />
künstlich angelegtes oder natürliches<br />
Gewässer, das wegen seiner Größe<br />
<strong>und</strong> Bedeutung nicht den Schlüsseln<br />
41100, 41200 oder 41400 zuzuordnen ist.<br />
OA<br />
44001<br />
41400 Bach<br />
ist ein natürliches fließendes Gewässer, das<br />
auf Gr<strong>und</strong> seiner Größe <strong>und</strong> Bedeutung<br />
nicht den Schlüsseln 41100, 41200 oder<br />
41400 zuzuordnen ist.<br />
42000 Hafenbecken 44005<br />
Att1-Wa1<br />
Att2-Wa2<br />
Erhebungshinweise<br />
Hierzu gehören auch Böschungen,<br />
Uferbefestigungen u. dgl bis ca. drei<br />
m Breite.<br />
44001 FKT-8200 Die Bezeichnung ist <strong>für</strong> den gesamten<br />
Verlauf zu vergeben.<br />
44001 FKT-8210 .<br />
44001 FKT-8220 .<br />
44001 FKT-8300<br />
44001 FKT-8400 1) Hierzu gehören auch Wasserauffangbecken,<br />
Sickerbecken, Sandfänge<br />
<strong>und</strong> dgl., die einer geordneten<br />
Wasserführung dienen.<br />
2) In der Liegenschaftskarte noch<br />
nicht dargestellte Gräben, die offen<br />
gehalten werden <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong><br />
ihrer Breite <strong>und</strong> Tiefe von Bedeutung<br />
sind, sind als tN nachzuweisen.<br />
44001 FKT-8500<br />
06/2010 Anlage 1 Seite 21
<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />
Rheinland-Pfalz Anlage 1 Nutzungsartenverzeichnis RP<br />
Schl.<br />
Bezeichnung<br />
Definition<br />
OA<br />
Att1-Wa1<br />
Att2-Wa2<br />
Erhebungshinweise<br />
ist ein natürlicher oder künstlich angelegter<br />
oder abgetrennter Teil eines Gewässers, in<br />
dem Schiffe be- <strong>und</strong> entladen werden.<br />
42010 Sportboothafenbecken 44005 FKT-8810<br />
43000 Stehendes Gewässer<br />
44006<br />
ist eine natürliche oder künstliche mit Wasser<br />
gefüllte, allseitig umschlossene Hohlform<br />
der Landoberfläche ohne unmittelbaren<br />
Zusammenhang mit „Meer“.<br />
43100 See<br />
44006 FKT-8610 Hierzu gehören Wasserflächen von<br />
bezeichnet die Fläche eines natürlichen<br />
mehr als einem ha Größe.<br />
oder künstlich angelegten stehenden Gewässers<br />
(z. B. Stausee, Speicherbecken),<br />
die während des Jahres längere Zeit mit<br />
Wasser bedeckt ist.<br />
43110 Stausee 44006 FKT-8630 Hierzu gehören auch die Stauanlagen<br />
(Mauern, Dämme u. dgl.).<br />
43111 Speicherbecken<br />
44006 FKT-8631<br />
ist zu vergeben <strong>für</strong> künstliche Anlagen, die<br />
eine Bevorratung von Wasser ermöglichen.<br />
Zum „Speicherbecken“ gehören auch die<br />
Stauanlagen (Mauern, Dämme u. dgl.).<br />
43120 Baggersee<br />
44006 FKT-8640<br />
ist ein künstlich geschaffenes Gewässer,<br />
aus dem Bodenmaterial gefördert wird.<br />
43200 Teich<br />
44006 FKT-8620 1) Hierzu gehören Wasserflächen<br />
bezeichnet ein stehendes Gewässer, das<br />
von weniger als einem ha Größe.<br />
auf Gr<strong>und</strong> seiner Größe <strong>und</strong> Bedeutung<br />
2) Teichflächen unter drei Ar sind<br />
nicht dem Schlüssel 43100 zuzuordnen ist.<br />
nicht zu erfassen.<br />
44000 Meer<br />
44007<br />
ist die das Festland umgebende Wasserfläche.<br />
06/2010 Anlage 1 Seite 22
<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />
Rheinland-Pfalz Anlage 2<br />
Anlage 2 ZusVermAgrar<br />
Inhaltsverzeichnis:<br />
Zusammenarbeit<br />
der <strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterämter<br />
<strong>und</strong><br />
der Kreisverwaltungen<br />
im Bereich der Agrarförderung<br />
(ZusVermAgrar)<br />
Gemeinsames R<strong>und</strong>schreiben<br />
des Ministeriums des Innern <strong>und</strong> <strong>für</strong> Sport<br />
<strong>und</strong><br />
des Ministeriums <strong>für</strong> Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft <strong>und</strong> Weinbau<br />
1 Referenzsystem Liegenschaftskataster<br />
1.1 EU-rechtliche Anforderungen<br />
vom 14. Oktober 2009<br />
Az.: 26 344-1 / 8603-15_115<br />
1.2 Zusammenarbeit bei der Aktualisierung des Referenzsystems<br />
2 Aufgaben der Kreisverwaltung zur Aktualisierung des Referenzsystems<br />
2.1 beim Antragsverfahren<br />
2.2 im Zusammenhang mit der Vor-Ort-Kontrolle<br />
3 Aufgaben des <strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasteramts zur Aktualisierung des Liegenschaftskatasters<br />
3.1 beim Antragsverfahren<br />
3.2 im Zusammenhang mit der Vor-Ort-Kontrolle<br />
3.3 Information<br />
Anlage EU-rechtliche Anforderungen an das Referenzsystem <strong>und</strong> deren Umsetzung in B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong><br />
Landesrecht<br />
08/2010 Anlage 2 Seite 1
<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />
Rheinland-Pfalz Anlage 2<br />
1 Referenzsystem Liegenschaftskataster<br />
1.1 EU-rechtliche Anforderungen<br />
Die EU-rechtlichen Anforderungen an das Referenzsystem <strong>und</strong> deren Umsetzung in B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong><br />
Landesrecht sind in der Anlage zu diesem R<strong>und</strong>schreiben beschrieben.<br />
1.2 Zusammenarbeit bei der Aktualisierung des Referenzsystems<br />
Die Aktualität der Flurstücksnummer <strong>und</strong> die tatsächliche Nutzung des Flurstücks ist <strong>für</strong> die Verwal-<br />
tungs- <strong>und</strong> Vor-Ort-Kontrolle bei flächenbezogenen landwirtschaftlichen Fördermaßnahmen von hoher<br />
Bedeutung, da aus EU-rechtlicher Sicht immer ein Abgleich mit den Referenzflurstücken durchzufüh-<br />
ren ist. Hieraus können sich nicht nur Hinweise auf eine fehlerhafte Flächenbeantragung durch Beihil-<br />
feempfänger ergeben, sondern auch zusätzliche Informationen <strong>für</strong> eine Überprüfung <strong>und</strong> ggf. Aktuali-<br />
sierung der tatsächlichen Nutzung. Somit ist die Zusammenarbeit zwischen den Kreisverwaltungen<br />
<strong>und</strong> den <strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterämtern in gegenseitigem Interesse zu intensivieren. Hierzu wird<br />
folgendes vereinbart:<br />
2 Aufgaben der Kreisverwaltung zur Aktualisierung des Referenzsystems<br />
2.1 beim Antragsverfahren<br />
Die Anträge der landwirtschaftlichen Betriebe sind von der Kreisverwaltung u. a. auch hinsichtlich ihres<br />
Flächenbezugs zur sog. landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF, vgl. hierzu Anlage) zu prüfen. Erkannte<br />
Ungereimtheiten werden durch die Kreisverwaltung mit den in den Fachsystemen der LBD integrierten<br />
<strong>Geobasisinformation</strong>en (Automatisiertes Liegenschaftsbuch (ALB), Automatisierte Liegenschaftskarte<br />
(ALK), Digitales Orthophoto) geklärt. Erkennt sie an Hand der vorliegenden Daten notwendige<br />
Änderungen der LF, übermittelt sie einen Farbausdruck des Orthophotos mit entsprechender<br />
Markierung bzw. Beschreibung der ggf. abweichenden Nutzung an das zuständige <strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong><br />
Katasteramt <strong>und</strong> bittet um Prüfung <strong>und</strong> ggf. Aktualisierung der tatsächlichen Nutzung im Liegenschaftskataster.<br />
Dabei sind nur dauerhafte Veränderungen (z. B. neu errichtete Gebäude - Maschinenhalle<br />
-, Verlagerungen der Waldgrenze) von Belang. Geringfügige Abweichungen (bei Gebäuden<br />
bis 10 m² Gebäudefläche <strong>und</strong> ansonsten bis 100 m²) liegen innerhalb der zulässigen Toleranzen <strong>und</strong><br />
können vernachlässigt werden.<br />
2.2 im Zusammenhang mit der Vor-Ort-Kontrolle<br />
Ergeben sich im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle Feststellungen, die Auswirkungen auf die LF <strong>und</strong><br />
damit auf die tatsächlichen Nutzung des Referenzsystems Liegenschaftskataster haben, übermittelt<br />
die Kreisverwaltung eine Kopie der Protokolle der Vor-Ort-Kontrolle mit einem Ausdruck des<br />
Orthophotos <strong>und</strong> ggf. zusätzlichen Erläuterungen an das <strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasteramt <strong>und</strong> bittet<br />
um Prüfung <strong>und</strong> ggf. Aktualisierung der tatsächlichen Nutzung im Liegenschaftskataster.<br />
08/2010 Anlage 2 Seite 2
<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />
Rheinland-Pfalz Anlage 2<br />
3 Aufgaben des <strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasteramts zur Aktualisierung des Liegenschaftskatasters<br />
3.1 beim Antragsverfahren<br />
Das <strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasteramt bearbeitet umgehend das Ersuchen der Kreisverwaltung. Ist <strong>für</strong><br />
die Überprüfung der tatsächlichen Nutzung ein Feldvergleich erforderlich, ist dieser ebenfalls umgehend<br />
durchzuführen.<br />
3.2 im Zusammenhang mit der Vor-Ort-Kontrolle<br />
Das <strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasteramt prüft die Auswirkungen der Ergebnisse der Vor-Ort-Kontrolle <strong>und</strong><br />
aktualisiert ggf. die tatsächliche Nutzung im Liegenschaftskataster.<br />
3.3 Information<br />
Die Ergebnisse werden vom <strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasteramt über den regelmäßigen Änderungsdienst<br />
zur Übernahme in die LBD übermittelt. Zusätzlich sind der Kreisverwaltung nach Aktualisierung des<br />
Liegenschaftskatasters ein Flurstücksnachweis <strong>und</strong> ein Auszug aus der Liegenschaftskarte zu übermitteln.<br />
Mainz, den 14. Oktober 2009 Mainz, den 9. Oktober 2009<br />
Für das Ministerium des Innern Für das Ministerium <strong>für</strong> Wirtschaft,<br />
<strong>und</strong> <strong>für</strong> Sport Verkehr, Landwirtschaft <strong>und</strong> Weinbau<br />
Im Auftrag Im Auftrag<br />
gez. Peter Grüßner gez. Ralf Hornberger<br />
Peter Grüßner Ralf Hornberger<br />
08/2010 Anlage 2 Seite 3
<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />
Rheinland-Pfalz Anlage 2<br />
EU-rechtliche Anforderungen an das Referenzsystem <strong>und</strong> deren Umsetzung in B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong><br />
Landesrecht<br />
1.1 Hintergr<strong>und</strong><br />
In Rheinland-Pfalz werden bereits seit vielen Jahren Ausgleichszahlungen als Betriebsprämien, Ei-<br />
weiß-, Energiepflanzen- <strong>und</strong> Schalenfruchtbeihilfen, <strong>für</strong> landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete <strong>und</strong><br />
vielfältige Agrarumweltmaßnahmen gezahlt. Diese sind in der Regel flächenbezogen <strong>und</strong> werden -<br />
stark vereinfacht ausgedrückt - als Produkt von bewirtschafteter Fläche (ha) <strong>und</strong> jeweiligem, von der<br />
Fördermaßnahme abhängigem Beihilfesatz (€ pro ha) berechnet. Alle Maßnahmen werden von der<br />
EU vollständig oder teilweise finanziert. So flossen bspw. in 2008 in Rheinland-Pfalz EU-Mittel in<br />
Höhe von rd. 240 Mio. €<br />
1.2 Integriertes Verwaltungs- <strong>und</strong> Kontrollsystem<br />
Zur Kontrolle <strong>und</strong> Absicherung dieser Finanzströme mussten die Mitgliedstaaten aufgr<strong>und</strong> EUrechtlicher<br />
Vorgaben ab 1993 ein sog. Integriertes Verwaltungs- <strong>und</strong> Kontrollsystem (InVeKoS) aufbauen.<br />
Es umfasst u.a. die folgenden Bestandteile:<br />
a) System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Schläge,<br />
b) Beihilfeanträge <strong>und</strong><br />
c) Integriertes Kontrollsystem.<br />
a) System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Schläge (Referenzsystem)<br />
Die von den Landwirten beantragten Flächen müssen gegen das sog. Referenzsystem abgeglichen<br />
werden, um Doppel- <strong>und</strong> Überbeantragungen von Flächen zu verhindern. Rheinland-Pfalz hat als Referenz<br />
das Flurstück bestimmt. Die Referenzfläche ist die amtliche Flurstücksfläche des Liegenschaftskatasters<br />
aus der Liegenschaftsbeschreibung (ALB).<br />
b) Beihilfeanträge<br />
Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Beihilfeanträge sind vorgedruckte Formulare mit den im vorangegangenen Kalenderjahr<br />
ermittelten Flächen sowie kartografische Darstellungen der Flächen. Darin muss auch die<br />
beihilfefähige Höchstfläche je Referenzflurstück enthalten sein. In den Karten sind die Grenzen der<br />
Referenzflurstücke <strong>und</strong> deren individuelle Identifizierung einzutragen.<br />
Der Antrag ist als Sammelantrag bis spätestens 15. Mai eines Jahres vom Landwirt einzureichen. Die<br />
beantragte Fläche ist die Fläche, die mit einer bestimmten Kulturart (bspw. Winterweizen, Wiese,<br />
Rebfläche) bebaut ist <strong>und</strong> bezuschusst werden soll. Eingetretene Änderungen (bspw. bei der Kulturart)<br />
oder in dem Vordruck nicht (mehr) zutreffende Angaben (bspw. bei Zu- oder Verpachtung von<br />
Flächen) sind vom Landwirt im vorgedruckten Formular zu berichtigen. Betrifft die Berichtigung die<br />
Flächen der Referenzflurstücke oder die beihilfefähige Höchstfläche, muss der Betriebsinhaber die<br />
aktualisierte Fläche jedes betroffenen landwirtschaftlichen Flurstücks <strong>und</strong> erforderlichenfalls die neuen<br />
Grenzen angeben. Auf B<strong>und</strong>esebene ist durch Artikel 7 der nationalen InVeKoS-Verordnung vom<br />
03.12.2004 geregelt, dass Änderungen an der Referenz auf der Gr<strong>und</strong>lage des Liegenschaftskatasters<br />
oder anderen geeigneten Unterlagen nachzuweisen ist.<br />
08/2010 Anlage 2 Seite 4
<strong>Vermessung</strong>s- <strong>und</strong> Katasterverwaltung <strong>RitN</strong><br />
Rheinland-Pfalz Anlage 2<br />
Die beihilfefähige Höchstfläche (BF) wird als Verschneidung aus der landwirtschaftlich genutzte Flä-<br />
che (LF) <strong>und</strong> den Landschaftselementen (LE) ermittelt. Die LF wird aus den folgenden tatsächlichen<br />
Nutzungsarten abgeleitet:<br />
a) Ackerland (21-61X),<br />
b) Grünland (21-62X),<br />
c) Gartenland (21-63X),<br />
d) Weingarten (21-640),<br />
e) Obstanbaufläche (21-67X),<br />
f) Landwirtschaftliche Betriebsfläche (21-680) <strong>und</strong><br />
g) Brachland (21-69X).<br />
c) Integriertes Kontrollsystem<br />
Alle Beihilfeanträge sind einer Verwaltungskontrolle (als 100 %-Prüfung) zu unterziehen. Die Verwaltungskontrolle<br />
wird durch ein System der Vor-Ort-Kontrolle (mindestens 5 % aller Antragsteller) ergänzt,<br />
wobei die Vor-Ort-Kontrolle auch durch Fernerk<strong>und</strong>ung vorgenommen werden kann. Die Ergebnisse<br />
der Vor-Ort-Kontrolle (Kontrollberichte) werden vom zentralen Prüfdienst den jeweils zuständigen<br />
Kreisverwaltungen übermittelt.<br />
1.3 Landschaftselemente (LE)<br />
Landwirtschaftliche Flächen sollen in einem guten landwirtschaftlichen <strong>und</strong> ökologischen Zustand erhalten<br />
bleiben. Daher dürfen Landschaftselemente einschließlich Hecken, Teiche, Gräben, Bäumen<br />
(in Reihen, Gruppen oder einzelstehend) <strong>und</strong> Feldränder nicht beseitigt werden. Um diese Forderung<br />
zu unterstützen, sind Landschaftselemente Teil der Gesamtfläche des landwirtschaftlichen Schlages<br />
<strong>und</strong> werden gefördert. Die Behandlung der Landschaftselemente wird gesondert vereinbart.<br />
08/2010 Anlage 2 Seite 5