Wertung der Nachunternehmereinsätze bei Bauvergaben
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GPA-Mitt. Bau 2/2003Seite 68 Nachunternehmereinsätze für überwiegende Teile <strong>der</strong> ausgeschriebenenLeistungEin Bieter, <strong>der</strong> sein Angebot ordnungsgemäß ausfüllt, d.h. u.a. auch das ergänzende Angebotsschreiben- KEVM(B)ErgAngNach - , <strong>der</strong> aber nicht in <strong>der</strong> Lage ist, von den ausgeschriebenenLeistungen einen Großteil im eigenen Betrieb zu erbringen (z.B. wenigstens50 v.H. <strong>der</strong> Auftragssumme) 1 , kann nicht mit einer Zuschlagserteilung rechnen. Bieter, diedie ausgeschriebenen Leistungen nicht überwiegend im eigenen Betrieb erbringen können,gelten im konkreten Auftragsfall als nicht fachkundig und leistungsfähig (Ausschlussgrundnach § 8 Nr. 2 Abs. 1 und § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A).Beispiel:Beim Bau eines RÜB beträgt <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Rohbauar<strong>bei</strong>ten (Beton-, Stahlbetonar<strong>bei</strong>ten) rd. 80 v.H.<strong>der</strong> ausgeschriebenen Leistung, <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Erd- und Verbauar<strong>bei</strong>ten nur 20 v.H. Am Wettbewerbbeteiligt sich u.a. auch eine Erdbaufirma, die die Beton-/Stahlbetonar<strong>bei</strong>ten nicht selbst erbringenkann. Die Erdbaufirma ist vom Wettbewerb vorweg auszuschließen.Die Faustregel gilt nur dann nicht, wenn eine Vergabestelle mehrere verschiedene Fachlosezusammengefasst ausschreibt und damit zwangsläufig Nachunternehmereinsätze anfor<strong>der</strong>t.Auch <strong>bei</strong> Generalunternehmerausschreibungen sind weitergehende Ausnahmenzu machen. 2Bestehen weitergehende Son<strong>der</strong>regelungen in den Vergaberegelungen, wird z.B. einesog. Stammpersonalklausel vereinbart, ist diese vorrangig zu beachten (vgl. dazu die Hinweisein Abschn. 11).9 Nachunternehmereinsätze für unerhebliche Teile von LeistungenNach Nr. 7.3 <strong>der</strong> Bewerbungsbedingungen - KEVM(B)BB - sind die Bieter nicht verpflichtet,unerhebliche Leistungsteile, die sie an Nachunternehmer vergeben wollen o<strong>der</strong> müssen, zubenennen. Entsprechend den Vorgaben in den Bewerbungsbedingungen sind untergeordneteLeistungsteile <strong>bei</strong>spielsweise solche in einzelnen LV-Positionen (z.B. Fuhrleistungeno<strong>der</strong> Teile <strong>der</strong> Bewehrungsar<strong>bei</strong>ten). Die Leistungen ganzer LV-Titel (z.B. Erdar<strong>bei</strong>ten, Wasserhaltung)dürften dagegen grundsätzlich nicht mehr von untergeordneter Bedeutung1 Faustregel für die Praxis.2 Bei Generalunternehmerausschreibungen wird z.B. mindestens 25 bis 30 v.H. Eigenanteil gefor<strong>der</strong>t.