GPA-Mitt. Bau 2/2003Seite 8Solche Nebenangebote sind dann wie die Hauptangebote zu werten (z.B. Überprüfung<strong>der</strong> Vollständigkeit <strong>der</strong> Angaben über Art und Umfang <strong>der</strong> Nachunternehmerleistung, ggf.Beachtung <strong>der</strong> Stammpersonalklausel).12 StammpersonalklauselWird nach den Weiteren Beson<strong>der</strong>en Vertragsbedingungen - KEVM(B)WBVB - eine sog.Stammpersonalklausel ausgeschrieben, dann sind diese Regelungen <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Angebotswertungvorrangig zu beachten. Die vorstehenden Ausführungen zu Abschn. 8 geltendann nicht.Abt. 6/60
GPA-Mitt. Bau 2/2003Seite 9Anlage 1zur GPA Mitt. Bau 2/2003Entscheidungen <strong>der</strong> Vergabekammern und -senate <strong>bei</strong> EG-Ausschreibungen1. Angebotsausschluss wegen falscher, fehlen<strong>der</strong> o<strong>der</strong> unvollständigerErklärungen, NachverhandlungsverbotLeitsätze: Werden anlässlich von Bietergesprächen nach § 24 VOB/A Angaben zu Nachunternehmernnachgeholt, können diese für die <strong>Wertung</strong> nicht mehr berücksichtigt werden,wenn die von dem betreffenden Nachunternehmer zu erbringende Leistung nicht unerheblichist. Dies folgt aus dem Gebot <strong>der</strong> Gleichbehandlung aller Bewerber nach § 8 Nr. 1VOB/A.VÜA Nie<strong>der</strong>sachsen, Beschl. v. 05.01.1998, TgbNr. 6/97, nicht veröffentlichtSachverhalt: Gefor<strong>der</strong>t war eine Nachunternehmererklärung. Bei Nichtvorlage konntegemäß den Bewerbungsbedingungen ein Angebotsausschluss erfolgen. Diese Erklärungfehlte <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Mehrzahl <strong>der</strong> im Eröffnungstermin vorliegenden Angebote. Entscheidung:Trotz Kann-Bestimmung hatte <strong>der</strong> Auftraggeber keine Ermessensentscheidung. Es verstößtgegen das vergaberechtliche Gleichbehandlungsgebot, wenn das Angebot eines Bieterszugelassen wird, obwohl die gefor<strong>der</strong>te Erklärung fehlt. Würde eine Erklärung nachgereicht,könnte <strong>der</strong> Bieter sein Angebot zuschlagsfähig o<strong>der</strong> ausschlussreif machen.VÜA Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 25.01.1999, Vergaberechts-Report 2/99, 3; ferner VK Nordbayern,Beschl. v. 16.11.2001, Vergaberechts-Report 3/2002, 1; BayObLG, Beschl. v.19.03.2002, VergabeR 2002, 252; OLG Frankfurt, Beschl. v. 16.05.2000, NZBau 2001, 102Anmerkung: Dies gilt auch <strong>bei</strong> Generalunternehmerangeboten (vgl. VK Sachsen, Beschl. v.10.01.2002, Vergaberechts-Report 3/2002, 2 = IBR 2002, 323).Sachverhalt: Ein Bieter hatte die Erklärung abgegeben, fast alle Teilleistungen an Nachunternehmervergeben zu wollen. Um sich gegen den drohenden Angebotsausschluss zuverteidigen, machte er nachträglich in einem Aufklärungsgespräch geltend, dass er je<strong>der</strong>zeitbereit sei, den Nachunternehmeranteil zu reduzieren. Entscheidung: Verhandlungenüber eine nachträgliche Verschiebung <strong>der</strong> Leistungsanteile sind nicht durch § 24 Nr. 3VOB/A gedeckt. Eine <strong>der</strong>artige Verschiebung stellt einen tiefgreifenden Eingriff in die Angebotsgestaltungdar.OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.07.2000, Vergaberechts-Report 8/2000, 1 = BauR 2000, 1623Leitsätze: Die Bauausführung im eigenen Betrieb - und damit auch <strong>der</strong> Umfang eines geplantenNachunternehmereinsatzes - stellt ein wesentliches Merkmal <strong>der</strong> Leistungsfähigkeitund Zuverlässigkeit eines Bieters i.S. des § 2 Nr. 1 Satz 1 VOB/A dar. Es stellt einen Verstoßgegen § 24 Nr. 3 VOB/A dar, wenn einem Bieter gestattet würde, den angebotenen Anteil<strong>der</strong> Eigenleistung nachträglich zu erhöhen. Die Verschiebung stellt einen tiefgreifendenEingriff in die Angebotsgestaltung dar, da die kalkulatorischen Grundlagen zugunsten desbetroffenen Bieters und zu Lasten aller übrigen Mitbieter verän<strong>der</strong>t würden.OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.05.2001, Vergaberechts-Report 6/2001, 1