Die Präqualifizierung ist keine Hexerei
Die Präqualifizierung ist keine Hexerei
Die Präqualifizierung ist keine Hexerei
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SANI-WELT<br />
Um künftig Vertragspartner der Krankenkassen<br />
werden zu können, müssen<br />
die Le<strong>ist</strong>ungserbringer vor Vertragsschluss<br />
ihre Eignung nachweisen. Ein<br />
Weg dazu <strong>ist</strong> die <strong>Präqualifizierung</strong>. Um<br />
Transparenz zu schaffen, boten Hartmann<br />
Rechtsanwälte und MTD-Verlag<br />
im September zwei Seminare in Lünen<br />
und Ulm an. Carla Grienberger, Leiterin<br />
des Referats Hilfsmittel beim GKV-<br />
Spitzenverband, sowie die Rechtsanwälte<br />
Peter Hartmann und Jörg Hackstein<br />
erläuterten die Sachlage.<br />
<strong>Die</strong> <strong>Präqualifizierung</strong> als neue Schikane?<br />
„Wir wollen die Branche nicht<br />
zerschlagen. Deshalb haben wir die<br />
Branche am Prozess der <strong>Präqualifizierung</strong><br />
beteiligt“, nahm Carla Grienberger<br />
den <strong>Präqualifizierung</strong>skritikern gleich den<br />
Wind aus den Segeln. In der Tat suchte<br />
der GKV-Spitzenverband nach Lösungen,<br />
die auch im Sinne der Branche sind. Dazu<br />
gehört, dass sich die Bürokratie möglichst<br />
in Grenzen hält, wenngleich sich<br />
der GKV-Spitzenverband auch nicht über<br />
die gesetzlichen Regelungen hinwegsetzen<br />
kann. Völlig neu <strong>ist</strong> die <strong>Präqualifizierung</strong><br />
indes nicht, baut sie doch auf der<br />
alten Zulassung auf.<br />
6<br />
MTD 11/2010<br />
SANI-INFO<br />
<strong>Die</strong> <strong>Präqualifizierung</strong><br />
<strong>ist</strong> <strong>keine</strong> <strong>Hexerei</strong><br />
Auch bei den Anforderungskriterien<br />
wurde pragmatisch vorgegangen. Je nach<br />
Versorgungsbereich gibt es unterschiedliche<br />
<strong>Präqualifizierung</strong>skriterien. Grien-<br />
Carla Grienberger<br />
beteiligt die Verbände<br />
am <strong>Präqualifizierung</strong>sprozess.<br />
berger machte deutlich, dass man sich nur<br />
für die Bereiche präqualifizieren kann, für<br />
die man tatsächlich auch einen Vertrag<br />
mit den Kassen schließen will. Und wenn<br />
man beispielsweise nur mit einer Kasse<br />
einen Vertrag zu einem Versorgungsbereich<br />
schließen will, kann auf die <strong>Präqualifizierung</strong><br />
ganz verzichtet wer den. Dann<br />
kann der Eignungsnachweis auch individuell<br />
durch Vorlage von Unter lagen gegenüber<br />
der Kasse erbracht werden. Zusätzlich<br />
haben die Kassen die Möglichkeit,<br />
die <strong>Präqualifizierung</strong>skriterien in den<br />
Verträgen selbst zu konkretisieren – z. B.<br />
wenn es um die Frage des Notdienstes<br />
oder des Wiedereinsatzes geht. Relevant <strong>ist</strong><br />
der Eignungsnachweis im Übrigen für alle<br />
drei möglichen Vertragsarten nach § 127<br />
SGB V (Ankün digungsvertrag, Ausschreibungsvertrag<br />
und Individualvertrag).<br />
Noch <strong>ist</strong> das ganze <strong>Präqualifizierung</strong>sprozedere<br />
nicht unter Dach und Fach.<br />
Carla Grienberger, Jörg Hackstein und Peter Hartmann (von links) informierten über die Präqualifikation.
<strong>Die</strong> Präqualifikation interessierte in Ulm …<br />
Noch nicht geregelt <strong>ist</strong> die Frage der<br />
Fortbildungen. Auch hier suche der<br />
GKV-Spitzenverband den Schulterschluss<br />
zu den Le<strong>ist</strong>ungserbringer-Organisationen.<br />
Dass letztlich aber der GKV-Spitzenverband<br />
das letzte Wort hat, daran<br />
SANI-INFO<br />
… und in Lünen.<br />
ließ Grienberger <strong>keine</strong>n Zweifel. Neben<br />
der <strong>Präqualifizierung</strong> müssen zudem die<br />
Produkt- und <strong>Die</strong>nstle<strong>ist</strong>ungsanforderungen<br />
des Hilfsmittelverzeichnisses neu<br />
gestaltet werden. <strong>Die</strong>s wird Thema des<br />
Jahres 2011 sein.<br />
SANI-WELT<br />
Gegenüber dem Individual-Nachweis<br />
hat die <strong>Präqualifizierung</strong> den Vorteil, dass<br />
sie von allen Kassen anerkannt werden<br />
muss. Neutrale Prüffirmen sollen für objektive<br />
und für alle Le<strong>ist</strong>ungserbringer<br />
gleiche Prozesse sorgen. Im Gegensatz<br />
MTD 11/2010<br />
7
SANI-WELT<br />
zu den alten Empfehlungen durch die ehe -<br />
ma ligen Spitzenverbände sind diese <strong>Präqualifizierung</strong>sstellen<br />
privatwirtschaf t -<br />
liche Firmen mit Gewinnabsichten. Deshalb<br />
werden sie Gebühren erheben. Wie<br />
teuer es wird, darüber konnte Grienberger<br />
im September noch <strong>keine</strong> Angaben<br />
8<br />
Peter Hartmann<br />
mahnte angesichts<br />
des Machtzuwachses<br />
der Kassen<br />
mehr Branchensolidarität<br />
beim Vertragsgeschehen<br />
an.<br />
machen. Sie betonte aber, dass die <strong>Präqualifizierung</strong>sstellen<br />
ihre Preise zur<br />
Transparenz veröffentlichen müssen.<br />
Offensichtlich wittern aber einige Firmen<br />
doch ein lohnendes Geschäft. Immerhin<br />
lagen dem GKV-Spitzenverband rund 40<br />
Anträge auf Benennung als <strong>Präqualifizierung</strong>sstelle<br />
vor. Konkrete Benennungen<br />
von <strong>Präqualifizierung</strong>sstellen mit<br />
ihren Prüfbereichen durch den GKV-<br />
Spitzenverband sind wohl ab November<br />
2010 zu erwarten, nachdem der entscheidende<br />
Beirat, bestehend aus Vertretern<br />
von Kassen und Le<strong>ist</strong>ungserbrin-<br />
MTD 11/2010<br />
SANI-INFO<br />
Beitritt zu Verträgen und Kassenmacht<br />
Neben der <strong>Präqualifizierung</strong> wurden<br />
weitere Themen behandelt. Jörg Hackstein<br />
beschäftigte sich mit dem Beitrittsrecht<br />
zu Verträgen. Dabei wies er darauf<br />
hin, dass die Kassen zur umfassenden<br />
Information (Vertragsvorlage) verpflichtet<br />
sind und jedem Le<strong>ist</strong>ungserbringer<br />
einen Beitritt zu geschlossenen Verträgen<br />
ermöglichen müssen, sofern er die<br />
Voraussetzungen erfüllt. Aus unterschiedlichen<br />
Gründen seien viele Kassen dieser<br />
Pflicht zur Vertragsvorlage nicht oder<br />
nur unter erschwerten Bedingungen<br />
nachgekommen. Nach Urteilen des LSG<br />
Celle (Az.: L 4 KR 254/09 ER), des SG<br />
Osnabrück (Az.: S 3 KR 115/09), des SG<br />
Hamburg (Az.: S 34 KR 164/09) und des<br />
SG Berlin (Az.: S 86 KR 162/09) müssen<br />
die Kassen aber vollkommene Vertragstransparenz<br />
gewähren. <strong>Die</strong>ses Informationsrecht<br />
darf nicht einmal von einer<br />
Versorgungsberechtigung abhängig ge-<br />
gern, am 15. Oktober tagte. <strong>Die</strong>ser Beirat<br />
wird künftig auch eine Rolle spielen,<br />
wenn bei der praktischen Umsetzung der<br />
<strong>Präqualifizierung</strong>s bestimmungen Korrekturbedarf<br />
ersichtlich werden sollte.<br />
Und davon <strong>ist</strong> auszugehen. Grienberger:<br />
„<strong>Die</strong> Materie <strong>ist</strong> unheimlich komplex.“<br />
Grundsätzlich kann ein Le<strong>ist</strong>ungserbringer<br />
jede benannte <strong>Präqualifizierung</strong>s -<br />
stelle in Anspruch nehmen. Dabei haben<br />
Hauptbetrieb und alle Filialen oder Tochtergesellschaften<br />
das Prozedere zu durchlaufen.<br />
Bei positivem Ausgang des Prüfungsverfahrens<br />
erhält der Le<strong>ist</strong>ungs -<br />
erbringer seine <strong>Präqualifizierung</strong>s bestä -<br />
tigung mit einer Gültigkeit von fünf<br />
Jahren. Grienberger betonte explizit,<br />
dass eine folgende Re-<strong>Präqualifizierung</strong><br />
für den Le<strong>ist</strong>ungserbringer <strong>keine</strong> große<br />
Hürde darstellen werde, sofern sich <strong>keine</strong><br />
gravierenden betrieblichen Änderungen<br />
ergeben haben. Rechtsanwalt Peter<br />
Hartmann ermahnte die Le<strong>ist</strong>ungserbringer<br />
aber dringend, ihrer jeweiligen<br />
<strong>Präqualifizierung</strong>sstelle betriebliche Änderungen<br />
unbedingt mitzuteilen, da es<br />
im Extremfall sogar zu Vertragskündigungen<br />
der Kassen kommen könne. Da<br />
die präqualifizierten Betriebe zentral in<br />
einer Datenbank erfasst werden, kann<br />
die Aberkennung einer <strong>Präqualifizierung</strong><br />
natürlich fatale Folgen haben. Mitzuteilende<br />
Veränderungen sind beispielsweise<br />
macht werden. Der Zugang zu Informationen<br />
und zur Versorgung darf nicht<br />
behindert werden. Hinsichtlich der Informationspflicht<br />
darf es <strong>keine</strong> Vertragsgeheimnisse<br />
geben. Falls eine Kasse gegen<br />
das Informations- und das Beitrittsrecht<br />
verstößt, empfahl Hackstein anstelle des<br />
gewöhnlichen Rechtsweges mit langer<br />
Verfahrensdauer ein Verfahren über den<br />
sog. einstweiligen Rechtsschutz.<br />
Beitreten kann ein Le<strong>ist</strong>ungserbringer<br />
zu gleichen Bedingungen nicht nur sog.<br />
Verträgen nach § 127 Abs. 2, sondern<br />
auch noch bestehenden Altverträgen,<br />
solange diese tatsächlich noch wirksam<br />
sind. Sofern abtrennbare Versorgungsbereiche<br />
vertraglich geregelt sind, kann<br />
auch nur einem Versorgungsteil beigetreten<br />
werden. Beitreten kann ein Leis -<br />
tungserbringer sowohl Einzelverträgen,<br />
Verbandsverträgen und auch Apothekenverträgen.<br />
Apotheken dürfen von<br />
Wechsel des Inhabers oder fachlichen<br />
Leiters, Standortwechsel, maßgebliche<br />
räumliche Änderungen, Erweiterung des<br />
Hilfsmittel spektrums, Auflösung des Unternehmens,<br />
Insolvenz. Je nach Veränderung<br />
kann eine <strong>Präqualifizierung</strong> eingeschränkt,<br />
ausgesetzt oder zurückgezogen<br />
werden.<br />
Vom Sanitätshaus über Apotheken,<br />
Orthopädieschuhtechniker, Homecare-<br />
Unternehmen bis hin zu exotischen<br />
Hilfsmitteln wie Blindenhunden gibt es<br />
rund 50.000 Le<strong>ist</strong>ungserbringer, die von<br />
der <strong>Präqualifizierung</strong> betroffen sind.<br />
Deshalb sind die ursprünglich vorgegebenen<br />
Fr<strong>ist</strong>en für die verbindliche <strong>Präqualifizierung</strong><br />
nicht einzuhalten (Anm.<br />
d. Red.: Einzelheiten zu Bestandsschutz,<br />
Erfüllung der Anforderungen, Vertriebswegen,<br />
Versorgungsbereichen und Betriebs<br />
begehungen finden Sie im anschließenden<br />
Artikel „Empfehlungen zur <strong>Präqualifizierung</strong>“.)<br />
Rechtsanwalt Jörg Hackstein schilderte<br />
den Weg zur <strong>Präqualifizierung</strong>. Differenziert<br />
werden müsse zwischen den Antragsstellungen<br />
wie Anträge auf Erwerb/<br />
Neuanfang, Aufrechterhaltung/Ver län -<br />
gerung, Änderung oder Erweiterung. Je<br />
nach Antragsstellung wird es unterschiedliche<br />
Formulare geben. Eindringlich<br />
ermahnte Hackstein die Le<strong>ist</strong>ungserbringer,<br />
alle vorgegebenen Fr<strong>ist</strong>en<br />
den Kassen nicht anders behandelt werden<br />
als andere Le<strong>ist</strong>ungserbringer. Und<br />
wenn ein Le<strong>ist</strong>ungserbringer seinen Beitritt<br />
erklärt, darf eine Kasse <strong>keine</strong> zusätzlichen<br />
Bedingungen stellen.<br />
Durch den Wegfall der Zulassung und<br />
die Vertragsverpflichtung prognostizierte<br />
Peter Hartmann eine weitere Stärkung<br />
der Macht der Krankenkassen. Kritisch<br />
sah er auch Vertragsorganisationen wie<br />
GWQ und Spectrum K mit privatrechtlichem<br />
Charakter und der daraus entstehenden<br />
Nachfrage- bzw. Einkaufsmacht.<br />
Unabhängig von der rechtlichen Beurteilung<br />
empfahl er den Le<strong>ist</strong>ungserbringern,<br />
der Kassenmacht etwas entgegenzustellen.<br />
Dazu müsste bei den Beteiligten<br />
die Bereitschaft bestehen, über alte<br />
Gräben zu springen und mit einer Stimme<br />
mit den Kassen zu verhandeln.
zwingend zu beachten, sonst drohe die<br />
Zurückweisung des Antrags. <strong>Die</strong> <strong>Präqualifizierung</strong>sstelle<br />
muss den Antrag binnen<br />
zehn Arbeitstagen auf Vollständigkeit<br />
überprüfen und fehlende Unterla-<br />
Jörg Hackstein:<br />
Kassen verstoßen<br />
beim Beitrittsrecht<br />
gegen geltendes<br />
Recht.<br />
gen in einer angemessenen Fr<strong>ist</strong> einfordern.<br />
Auf Antrag kann die Fr<strong>ist</strong> einmalig<br />
verlängert werden. Eventuell nötige Betriebsbegehungen<br />
müssen innerhalb<br />
von vier Wochen durch die <strong>Präqualifizierung</strong>s<br />
stelle erfolgen. Spätestens acht<br />
Wochen nach Vorliegen sämtlicher Unterlagen<br />
muss eine <strong>Präqualifizierung</strong>sstelle<br />
entscheiden und die Entscheidung<br />
mit den erforderlichen Daten dem GKV-<br />
Spitzenverband mitteilen.<br />
Will eine <strong>Präqualifizierung</strong>sstelle die<br />
<strong>Präqualifizierung</strong> eines Le<strong>ist</strong>ungserbringers<br />
ablehnen, so muss der Le<strong>ist</strong>ungserbringer<br />
vor dem förmlichen Beschluss<br />
informiert werden, um Stellung nehmen<br />
zu können. Entsprechend verlängert<br />
sich die Fr<strong>ist</strong> von acht Wochen. Beschwerden<br />
gegen eine Ablehnung sind<br />
in der Beschwerdeordnung festgelegt.<br />
Nach Hartmanns Darstellung liegt das<br />
Ziel dieses geregelten Beschwerdeverfahrens<br />
darin, nach Möglichkeit gerichtliche<br />
Verfahren zu vermeiden. Im Mittelpunkt<br />
dazu steht eine neutrale, unparteiische<br />
Beschwerdestelle, die von jeder<br />
<strong>Präqualifizierung</strong>s stelle einzurichten <strong>ist</strong><br />
und die der abgelehnte Le<strong>ist</strong>ungserbringer<br />
anrufen kann.<br />
Bei der <strong>Präqualifizierung</strong> werden allge -<br />
meine Anforderungen, sachliche Anforderungen<br />
und berufliche Anforderungen<br />
überprüft. Dabei werden Produktarten<br />
zu Versorgungsbereichen zu sammen ge -<br />
führt. <strong>Die</strong> allgemeinen An for de rungen<br />
umfassen die IK je Betriebsstätte, den<br />
SANI-INFO<br />
Nachweis der Erfüllung berufs recht li cher<br />
Voraussetzungen, Betriebshaftpflicht ver -<br />
sicherungen, Erklä rungen der Insolvenzfreiheit,<br />
Zahlung der Steuern und Sozialabgaben<br />
usw. sowie die Erfüllung der<br />
Anforderungen nach § 128 SGB V (Raums<br />
kizze, Mietvertrag, Grundbuchauszug).<br />
<strong>Die</strong> sachlichen Anforderungen betreffen<br />
je nach Versorgungsbereich z. B. die<br />
Beratungsbereiche, den Werkstattraum,<br />
die Sicherstellung der sachgerechten<br />
Durchführung von Instandhaltungen/<br />
Reparaturen, den barrierefreien Zugang/<br />
Toiletten, Lagermöglichkeiten, Wiederaufbereitungsvorrichtungen,<br />
Werkstatt -<br />
ausstattung und spezifische Einrichtungen<br />
wie z. B. Laufgang und Refraktionsraum.<br />
So sind z. B. zur Abgabe von Kom-<br />
SANI-WELT<br />
pressionsstrümpfen folgende sachliche<br />
Voraussetzungen notwendig: Sicherstellung<br />
zeitnaher Verfügbarkeit der Produkte,<br />
Vorführ- und Testmuster, abgegrenzter<br />
Beratungsraum mit Liege sowie<br />
Lagermöglichkeiten gemäß Herstellerangaben.<br />
Auch bei den beruflichen Anforderungen<br />
des fachlichen Leiters sind je nach<br />
Versorgungsbereich unterschiedliche Berufsgruppen<br />
zugelassen. Für die Versorgung<br />
mit Kompressionsstrümpfen muss<br />
der fachliche Leiter OT- und OST-Meis -<br />
ter, Dipl.-Ing. für OT und Reha, OT-Techniker,<br />
Orthopädieschuhmacher, Fachverkäufer<br />
Sanitätsfachhandel, Apotheker<br />
oder Gesundheits-/Kranken-/Altenpfleger<br />
sein. RS<br />
MTD 11/2010<br />
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