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Rundschreiben Nr. 37/2002 - Schule mehrsprachig

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Es ist also möglich, die 4. Klasse Hauptschule oder die Polytechnische <strong>Schule</strong> unter Anwendungdes "Sprachentauschparagraphen" abzuschließen.5. Pädagogische AnmerkungenDer so genannte "Sprachentausch" ermöglicht bestimmten Gruppen von SchülerInnen, derenKompetenz in Deutsch noch nicht zielsprachenadäquat ist, eine ihrer Situation angemessene undfaire Beurteilung im Unterrichtsgegenstand Deutsch.Zielgruppe des Paragraphen sind vor allem SeiteneinsteigerInnen, die bereits ordentlicheSchülerInnen sind, die also dem auf Deutsch abgehaltenen Unterricht weitgehend folgen könnenund daher auch beurteilt werden, aber im Unterrichtsgegenstand Deutsch die Anforderungen desLehrplans noch nicht zur Gänze erfüllen können, da der Erwerb der Zweit sprache in native-speaker­Qualität - von wenigen Ausnahmen abgesehen - mehr als zwei Jahre in Anspruch nimmt.Hingegen weisen SchülerInnen, die ihre gesamte bisherige Schulkarriere in Österreich durchlaufenhaben, oft große Lücken in ihrer Erstsprache - vor allem im schriftlichen Gebrauch - auf,insbesondere, wenn sie nicht am muttersprachlichen Unterricht teilnehmen. Für dieseSchülergruppe stellt der "Sprachentausch" in der Regel wohl keine Erleichterung, sondern ehereinen Nachteil dar.Grundsätzlich ist natürlich im Einzelfall zu entscheiden, ob es sinnvoll ist, einer Schülerin/einemSchüler den "Sprachentausch" zu empfehlen oder nicht.Da unter SchulleiterInnen vielfach Unklarheiten hinsichtlich der Anwendungsmöglichkeitendes § 18 Abs. 12 SchUG bestehen, werden die Landesschulräte/der Stadtschulrat für Wienersucht, dieses <strong>Rundschreiben</strong> in ihrem Wirkungsbereich bekannt zu machen. Weiters wirdersucht, PrüferInnen für die häufigsten in Betracht kommenden Sprachen zu ernennen (vgl.beiliegende Liste aus der Steiermark) und die Namen der PrüferInnen sowie die Sprache(n)und die Schulart(en), für die sie qualifiziert sind, dem Referat für Interkulturelles I,ernen imBundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bekannt zu geben.BeilageWien, 23. August <strong>2002</strong> Für die Bundesministerin: Mag. Fleck Für tlie Richtigkeitde Ausfertigung:

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